Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)
Dezember 2023
15. Dezember 2023
Marktoperationen
Überprüfung der Rahmenwerke für zusätzliche Kreditforderungen
Am 30. November 2023 genehmigte der EZB-Rat die Einstellung der Nutzung von kurzfristigen Schuldverschreibungen als Sicherheiten im Rahmen der Leitlinie über zeitlich befristete Maßnahmen in Bezug auf Sicherheiten sowie die Einstellung einiger spezifischer Merkmale aus dem Rahmenwerk für zusätzliche Kreditforderungen (Additional Credit Claims – ACC), wobei beide Komponenten sehr geringe Auswirkungen haben. Die jeweiligen nationalen Zentralbanken (NZBen) werden die betroffenen Geschäftspartner über die Einzelheiten informieren. Der EZB-Rat billigte außerdem die Wiedereinführung des Mindestbetrags von 25 000 € für die Nutzung von als Sicherheiten zugelassenen Kreditforderungen. Schließlich beschloss der EZB-Rat, die Gültigkeit der ACC-Rahmenwerke mit ihren verbleibenden Merkmalen bis mindestens Ende 2024 zu verlängern. In diesem Zusammenhang erinnerte er daran, dass alle künftigen Änderungen mit ausreichender Vorlaufzeit angekündigt werden. Es liegt im Ermessen der NZBen, ihre ACC-Rahmenwerke vollständig oder teilweise zu einem früheren Zeitpunkt außer Kraft zu setzen. Im Zusammenhang mit der 2024 aktualisierten Fassung des geltenden Rechtsrahmens, insbesondere der Aktualisierung der Leitlinie allgemeine Dokumentation und der Leitlinie über zeitlich befristete Maßnahmen in Bezug auf Sicherheiten, wird der EZB-Rat die durch diese Änderungen gerechtfertigten rechtlichen Änderungen annehmen. Diese werden nach der förmlichen Verabschiedung der betreffenden Rechtsakte im Laufe des Jahres 2024 in Kraft treten.
Reinvestitionen im Rahmen des Pandemie-Notfallankaufprogramms
Am 14. Dezember 2023 kündigte die EZB an, dass sie beabsichtigt, die Tilgungsbeträge der im Rahmen des Pandemie-Notfallankaufprogramms (Pandemic Emergency Purchase Programme – PEPP) erworbenen Wertpapiere in der ersten Jahreshälfte 2024 weiterhin bei Fälligkeit vollumfänglich wieder anzulegen. Sie beabsichtigt, das PEPP-Portfolio in der zweiten Jahreshälfte im Durchschnitt um monatlich 7,5 Mrd. € zu reduzieren. Der EZB-Rat beabsichtigt, die Wiederanlage der Tilgungsbeträge aus dem PEPP zum Jahresende 2024 einzustellen. Eine Pressemitteilung hierzu ist auf der Website der EZB abrufbar.
Finanzmarktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr
Änderungen der Geschäftsordnung des Marktinfrastrukturrats
Am 7. Dezember 2023 erließ der EZB-Rat den Beschluss EZB/2023/37 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2019/166 zum Marktinfrastrukturrat. Änderungen der Geschäftsordnung des Marktinfrastrukturrats (Market Infrastructure Board – MIB) waren angesichts der Erfahrungen seit seiner Einrichtung im Jahr 2016 gerechtfertigt.
Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften
Stellungnahme der EZB zum Ausschluss der Möglichkeit des Immobilienerwerbs mit Bargeld und zur Erweiterung negativer Steueranreize für die Verwendung von Bargeld
Am 6. Dezember 2023 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2023/39 auf Ersuchen des griechischen Finanzministeriums.
Stellungnahme der EZB zur Verpflichtung für Unternehmen zur Annahme von Bargeldzahlungen von Verbrauchern
Am 8. Dezember 2023 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2023/40 auf Ersuchen des belgischen stellvertretenden Premierministers und des belgischen Ministers für Wirtschaft und Arbeit.
Stellungnahme der EZB zur Haftung der Banca d’Italia und der Mitglieder ihrer Beschlussorgane sowie zu den Cooling-Off- bzw. Cooling-In-Regelungen, die für die Mitglieder ihrer Leitungsorgane und hochrangige Manager gelten
Am 8. Dezember 2023 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2023/41 auf Ersuchen des italienischen Wirtschafts- und Finanzministeriums.
Stellungnahme zu einer von Kreditinstituten zu zahlenden befristeten Gebühr zum Schutz von Hypothekarkreditnehmern
Am 11. Dezember 2023 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2023/42 auf Ersuchen des Ausschusses für Haushalt und Finanzen (Besteuerung) des lettischen Parlaments.
Stellungnahme der EZB zu Rundungsregeln für Barzahlungen in Litauen
Am 12. Dezember 2023 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2023/43 auf Ersuchen des Vorsitzenden des Haushalts- und Finanzausschusses des litauischen Parlaments.
Corporate Governance
Änderungen am Erstattungsrahmen für SSM-Institute hinsichtlich der Nutzung von ESZB-Diensten
Am 4. Dezember 2023 billigte der EZB-Rat die Änderungen am Erstattungsrahmen des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) für Institute innerhalb des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM), die Dienste des ESZB in Anspruch nehmen, einschließlich Änderungen an der Liste der vom Ausschuss für Statistik des Eurosystems/ESZB verwalteten statistischen Datensätze sowie einer Änderung, mit der klargestellt wird, dass die zuständige Behörde in den Fällen, in denen die Nutzung von ESZB-Diensten durch eine zuständige Behörde die Verarbeitung personenbezogener Daten umfasst, die geltenden Datenschutzvorschriften einhalten und die erforderlichen rechtlichen Vorkehrungen treffen muss. Dementsprechend erließ der EZB-Rat den Beschluss EZB/2023/30 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2022/1981 zur Nutzung von Diensten des Europäischen Systems der Zentralbanken durch zuständige Behörden und den Beschluss EZB/2023/29 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2022/1982 zur Nutzung von Diensten des Europäischen Systems der Zentralbanken durch zuständige Behörden und kooperierende Behörden. Gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates vom 15. Oktober 2013 zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank wurde das Aufsichtsgremium ordnungsgemäß in das Genehmigungsverfahren einbezogen.
Kapital der EZB – alle fünf Jahre stattfindende Anpassung des Kapitalschlüssels
Am 7. Dezember 2023 erließ der EZB-Rat im Anschluss an die alle fünf Jahre stattfindende Überprüfung des Kapitalschlüssels der EZB die folgenden fünf Beschlüsse:
- Beschluss EZB/2023/31 über die prozentualen Anteile der nationalen Zentralbanken im Schlüssel für die Zeichnung des Kapitals der Europäischen Zentralbank und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2020/137
- Beschluss EZB/2023/32 über die Einzahlung des Kapitals der Europäischen Zentralbank durch die nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2020/138
- Beschluss EZB/2023/33 zur Festlegung der Bedingungen für die Übertragung der Kapitalanteile der Europäischen Zentralbank zwischen den nationalen Zentralbanken und für die Anpassung des eingezahlten Kapitals und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2020/139
- Beschluss EZB/2023/34 zur Festlegung der Maßnahmen, die für den Beitrag zum kumulierten Wert der Eigenmittel der Europäischen Zentralbank und für die Anpassung der den übertragenen Währungsreserven entsprechenden Forderungen der nationalen Zentralbanken erforderlich sind, sowie zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2020/140
- Beschluss EZB/2023/35 zur Änderung des Beschlusses EZB/2010/29 über die Ausgabe von Euro-Banknoten
Am 7. Dezember 2023 erließ der Erweiterte Rat den Beschluss EZB/2023/36 über die Einzahlung des Kapitals der Europäischen Zentralbank durch die nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden nationalen Zentralbanken und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2020/136.
Die Beschlüsse werden in Kürze im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und eine entsprechende Pressemitteilung wird auf der Website der EZB abrufbar sein. Sämtliche Änderungen treten am 1. Januar 2024 in Kraft.
Gemäß Artikel 29.3 der Satzung des ESZB und der EZB sind die den nationalen Zentralbanken zugeteilten Gewichtsanteile am Kapitalschlüssel der EZB alle fünf Jahre anzupassen. Sie werden außerdem immer dann angepasst, wenn sich die Anzahl der NZBen ändert, die Beiträge zum Kapital der EZB leisten.
Der EZB-Rat nahm zudem zur Kenntnis, dass die Anpassung der entsprechenden Gewichtsanteile, durch die auch die Zusammensetzung der beiden Gruppen bestimmt wird, denen die Präsidenten der nationalen Zentralbanken gemäß dem System des Eurosystems zur Rotation der Stimmrechte zugewiesen werden, weder Auswirkungen auf die Gruppenzuweisung der Präsidenten noch auf die Rotation der Stimmrechte hat.
Zentralbank, bei der die Koordinierungsstelle für das Beschaffungswesen im Eurosystem von 2025 bis 2029 angesiedelt ist
Am 7. Dezember 2023 bestimmte der EZB-Rat die Banque centrale du Luxembourg dazu, die Koordinierungsstelle für das Beschaffungswesen im Eurosystem (Eurosystem Procurement Coordination Office – EPCO) von 2025 bis 2029 bei sich aufzunehmen, nachdem ein diesbezüglicher Geschäftsvorschlag der Banque centrale du Luxembourg positiv beurteilt worden war. Im Interesse von Kosteneffizienz und Effektivität identifiziert, beurteilt und koordiniert EPCO Fälle für die gemeinsame Beschaffung von Waren und Dienstleistungen, die für die Erfüllung der Aufgaben des Eurosystems erforderlich sind.
Statistik
Öffentliche Konsultation zum Entwurf einer Verordnung der EZB zur Neufassung der Verordnung (EU) Nr. 1073/2013 über die Statistik über Aktiva und Passiva von Investmentfonds (EZB/2013/38)
Am 30. November 2023 stimmte der EZB-Rat der Einleitung eines öffentlichen Konsultationsverfahrens zum Entwurf einer Verordnung der EZB zur Neufassung der Verordnung (EU) Nr. 1073/2013 über die Statistik über Aktiva und Passiva von Investmentfonds zu. Der vorgeschlagene Entwurf einer Neufassung der Verordnung ist auf eine regelmäßige Überprüfung zurückzuführen, mit der sichergestellt werden soll, dass die statistischen Informationen über Investmentfonds den Bedürfnissen der Nutzer entsprechen und ihren Zweck erfüllen. Diese regelmäßigen Überprüfungen werden über Zeiträume von mindestens fünf Jahren durchgeführt, um die Kontinuität der Meldepflichten zu gewährleisten. Das öffentliche Konsultationsverfahrens läuft von Dezember 2023 bis Februar 2024 und die Meldung der neuen statistischen Daten an die EZB wird nach dem förmlichen Erlass des Verordnungsentwurfs durch den EZB-Rat Anfang 2024 voraussichtlich im August 2025 beginnen. Die Unterlagen zu der öffentlichen Konsultation werden am Montag, dem 18. Dezember 2023, auf der Website der EZB veröffentlicht.
Qualitätsberichte zu statistischen Daten 2022
Am 7. Dezember 2023 stimmte der EZB-Rat der Veröffentlichung des Qualitätsberichts 2022 über die monetären und die Finanzstatistiken des Euro-Währungsgebiets zu. Dieser in enger Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für Statistik (Statistics Committee – STC) erstellte Bericht enthält Informationen über die Qualität der von der EZB mit Unterstützung der NZBen des Euroraums erhobenen, erstellten und veröffentlichten europäischen Statistiken und ist Teil des ECB Statistics Quality Framework. Der Bericht wird am Montag, dem 18. Dezember 2023, auf der Website der EZB veröffentlicht.
EZB-Bankenaufsicht
Einhaltung der EBA-Leitlinien zur Gesamtsanierungskapazität in der Sanierungsplanung
Am 5. Dezember 2023 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen einen Vorschlag des Aufsichtsgremiums, die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority – EBA) darüber zu informieren, dass die EZB in Bezug auf die direkt von ihr beaufsichtigten bedeutenden Institute die EBA-Leitlinien zur Gesamtsanierungskapazität in der Sanierungsplanung (EBA/GL/2023/06) ab dem 11. Dezember 2023 einhalten wird. Die Leitlinien dienen den zuständigen Behörden als Orientierungshilfe für die Bewertung der szenariospezifischen Sanierungskapazität und die Überprüfung der Annahmen von Kreditinstituten sowie für die Zuordnung eines Scorewertes für die Gesamtsanierungskapazität (Overall Recovery Capacity – ORC) und die Ermittlung der Angemessenheit der ORC eines Instituts.
SSM-Aufsichtsprioritäten für 2024-2026
Am 7. Dezember 2023 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, das Dokument mit dem Titel „EZB-Bankenaufsicht – Aufsichtsprioritäten des SSM für die Jahre 2024-2026“ zu veröffentlichen. Das Dokument, in dem Einzelheiten zur Strategie der EZB-Bankenaufsicht für die nächsten drei Jahre festgelegt sind, wird am Dienstag, dem 19. Dezember 2023, auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht veröffentlicht.
Ergebnisse des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses für 2023
Am 7. Dezember 2023 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen einen Vorschlag des Aufsichtsgremiums, die Ergebnisse seines Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process – SREP) für 2023 zu veröffentlichen. Eine Pressemitteilung und der entsprechende Bericht werden am Dienstag, dem 19. Dezember 2023, auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht veröffentlicht.
Überarbeitete SREP-Methodik für die Bewertung des Kredit- und Marktrisikos
Am 8. Dezember 2023 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, die überarbeiteten Dokumente zu veröffentlichen, in denen die Methodik für die Bewertung des Kreditrisikos und des Marktrisikos bedeutender Institute im Rahmen des SREP dargelegt werden. Beide Dokumente werden am Dienstag, dem 19. Dezember 2023, auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht veröffentlicht.
Leitfaden für die Meldung bedeutender Risikokonzentrationen und bedeutender gruppeninterner Transaktionen von Finanzkonglomeraten
Am 11. Dezember 2023 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, den endgültigen Leitfaden der EZB für die Meldung bedeutender Risikokonzentrationen und bedeutender gruppeninterner Transaktionen von Finanzkonglomeraten sowie die Feedback-Erklärung zu veröffentlichen, in der dargelegt wird, wie die EZB auf die im Rahmen der entsprechenden öffentlichen Konsultation eingegangenen Kommentare reagiert hat. Der Leitfaden und die Feedback-Erklärung werden am Mittwoch, dem 10. Januar 2024, auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht veröffentlicht.
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