Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)
November 2024
29. November 2024
Marktoperationen
Änderung der zugelassenen Geschäftspartner und der Vorschriften für die Wertpapierleihgeschäfte mit Unternehmensanleihen, die in geldpolitischen Portfolios gehalten werden
Am 24. Oktober 2024 erließ der EZB-Rat den Beschluss EZB/2024/28 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2016/948 zur Umsetzung des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors (EZB/2016/16) und den Beschluss EZB/2024/29 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2020/440 zu einem zeitlich befristeten Pandemie-Notfallankaufprogramm (EZB/2020/17). Mit den Änderungsrechtsakten werden die Vorschriften geändert, die für zugelassene Geschäftspartner und Wertpapierleihgeschäfte mit vom Eurosystem im Rahmen des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors (Corporate Sector Purchase Programme – CSPP) und des Pandemie-Notfallankaufprogramms (Pandemic Emergency Purchase Programme – PEPP) gehaltene Unternehmensanleihen gelten. Die Änderungen sollen Überlegungen zum Risikomanagement Rechnung tragen. Beide Rechtsakte sind auf EUR-Lex abrufbar.
Änderungen am Sicherheitenrahmen des Eurosystems
Am 27. November 2024 billigte der EZB-Rat eine Reihe technischer Änderungen am Sicherheitenrahmen des Eurosystems. Die Zulassung von befristet zugelassenen und nicht tatsächlich genutzten Arten von Vermögenswerten wurde beendet und bestimmte befristet zugelassene Arten von Vermögenswerten wurden in den allgemeinen Rahmen aufgenommen. Diese Änderungen stehen im Einklang mit den Ergebnissen der kürzlich abgeschlossenen Überprüfung des geldpolitischen Handlungsrahmens und werden dazu beitragen, dass die Durchführung der Geldpolitik der EZB auch in Zukunft noch wirksam, robust, flexibel und effizient ist. Nähere Informationen sind der entsprechenden Pressemitteilung auf der Website der EZB zu entnehmen.
Makroprudenzielle Politik und Stabilität des Finanzsystems
Antwort des Eurosystems auf die gezielte Konsultation der Europäischen Kommission zu makroprudenziellen Maßnahmen für die Finanzintermediation durch Nichtbanken
Am 12. November 2024 billigte der EZB-Rat die Antwort des Eurosystems im Rahmen des Konsultationsverfahrens der Europäischen Kommission zu makroprudenziellen Maßnahmen für die Finanzintermediation durch Nichtbanken (Non-bank Financial Intermediation – NBFI). Die Antwort, die die vorgeschlagene Entwicklung eines makroprudenziellen Ansatzes für die Regulierung der NBFI weitgehend unterstützt, ist auf der Website der EZB abrufbar.
Financial Stability Review – November 2024
Am 13. November 2024 fand im EZB-Rat ein Meinungsaustausch über Fragen der Finanzstabilität im Euroraum statt. Grundlage war der Financial Stability Review vom November 2024. Der EZB-Rat genehmigte die Veröffentlichung des Berichts auf der Website der EZB. Diese Ausgabe anlässlich des 20. Jahrestages des Berichts enthält neben einem Überblick über die wichtigsten Schwachstellen in Bezug auf die Finanzstabilität im Euroraum zwei Sonderbeiträge. Der erste Beitrag zieht Schlussfolgerungen aus den Erfahrungen der letzten zwei Jahrzehnte bei der Ermittlung, Auswertung und Kommunikation von Systemrisiken durch den Financial Stability Review. Im zweiten Beitrag wird die Bedeutung der Finanzierung im Hinblick auf die geringe Unternehmensproduktivität untersucht und welche Auswirkungen diese auf die Finanzstabilität hat. Der Financial Stability Review ist auf der Website der EZB abrufbar.
Finanzmarktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr
Verknüpfung von TARGET Instant Payment Settlement (TIPS) mit anderen schnellen Zahlungssystemen
Am 18. Oktober 2024 beschloss der EZB-Rat, dass das Eurosystem weiterhin daran arbeiten wird, TIPS mit anderen schnellen Zahlungssystemen weltweit zu verbinden, um den Risiken einer Fragmentierung des globalen Zahlungsverkehrssystems entgegenzuwirken. Der Beschluss, der den G-20-Fahrplan zur Schaffung eines schnelleren, günstigeren, transparenteren und leichter zugänglichen globalen Zahlungsverkehrssystems bei gleichzeitiger Gewährleistung sicherer und zuverlässiger Sofortzahlungen unterstützt, wird auf der Website der EZB eingehend erläutert.
Ergebnis der Einstufung der Zahlungssysteme für 2023
Am 18. Oktober 2024 billigte der EZB-Rat das Ergebnis der jährlichen Einstufung der Zahlungssysteme auf der Grundlage von Daten für das Referenzjahr 2023. Im Einklang mit den Bestimmungen der Verordnung der EZB zu den Anforderungen an die Überwachung systemrelevanter Zahlungsverkehrssysteme (SIPS-Verordnung) und des überarbeiteten Überwachungsrahmens des Eurosystems für Massenzahlungssysteme ermöglicht dieses regelmäßige Verfahren der EZB, Zahlungssysteme als systemrelevante Zahlungsverkehrssysteme (SIPS), nicht systemrelevante bedeutende Großbetragszahlungssysteme (LVPS), besonders bedeutsame Massenzahlungssysteme (PIRPS) oder andere Massenzahlungssysteme (ORPS) einzustufen. Die Ergebnisse der Einstufung sind auf der Website der EZB abrufbar.
Verschiebung des Termins für die Inbetriebnahme und geänderter Rechtsrahmen des Sicherheitenmanagementsystems des Eurosystems
Am 24. Oktober 2024 genehmigte der EZB-Rat der Empfehlung des Marktinfrastrukturrats (Market Infrastructure Board – MIB) entsprechend die Verschiebung des Termins für die Inbetriebnahme des Sicherheitenmanagementsystems des Eurosystems (Eurosystem Collateral Management System – ECMS) vom 18. November 2024 auf den 16. Juni 2025. Durch den neuen Termin wird der Zeitraum für die Organisation der in der Test- und Migrationsphase erforderlichen Aktivitäten ausreichend verlängert. Um der Verschiebung des Termins für die Inbetriebnahme Rechnung zu tragen, erließ der EZB-Rat am 14. November 2024 die Leitlinie EZB/2024/36 zur Änderung der Leitlinie EZB/2024/22 über die Verwaltung von Sicherheiten bei Kreditgeschäften des Eurosystems und die Leitlinie EZB/2024/37 zur Aufhebung der Leitlinie EZB/2024/23 und zur Änderung der Leitlinie (EU) 2015/510 über die Umsetzung des Handlungsrahmens des Eurosystems (EZB/2014/60). Die Rechtsakte werden zu gegebener Zeit auf EUR-Lex abrufbar sein.
Fortschrittsbericht zum Projekt digitaler Euro
Am 13. November 2024 nahm der EZB-Rat die Fortschritte zur Kenntnis, die in der Vorbereitungsphase des Projekts zum digitalen Euro in den sechs Monaten von April bis September 2024 erzielt wurden, und stellte fest, dass das Projekt im Hinblick auf die vorgesehenen Meilensteine weitgehend nach Plan verläuft. Dies umfasst den Abschluss einer Überprüfung des vorläufigen Entwurfs des Regelwerks und die Weiterentwicklung der Beschaffungsverfahren zur Auswahl potenzieller Anbieter. Der zweite Fortschrittsbericht für den Referenzzeitraum Mai bis Oktober 2024 wird zu gegebener Zeit auf der Website der EZB veröffentlicht. Im Rahmen einer laufenden Social-Media-Kampagne wird auch ein weiteres Video hierzu in den sozialen Medien veröffentlicht.
TIPS-Währungsteilnahmevereinbarung mit der Norges Bank
Am 21. November 2024 genehmigte der EZB-Rat eine Währungsteilnahmevereinbarung mit der Norges Bank zur Nutzung von TIPS. Zuvor war die funktionale, operative und regulatorische Umsetzbarkeit der Aufnahme der norwegischen Krone in TIPS vom MIB als zufriedenstellend beurteilt worden. Eine Pressemitteilung hierzu ist auf der Website der EZB abrufbar.
Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften
Stellungnahme der EZB zu den Anforderungen für Bargeldabhebungsdienste
Am 18. Oktober 2024 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2024/34 auf Ersuchen der Latvijas Banka.
Stellungnahme der EZB zu einem befristeten Solidaritätsbeitrag von Kreditinstituten für die Zwecke der nationalen Sicherheit
Am 4. November 2024 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2024/35 auf Ersuchen des lettischen Finanzministeriums.
Stellungnahme der EZB zu einer Finanztransaktionssteuer
Am 8. November 2024 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2024/36 auf Ersuchen des Finanzministeriums der Slowakischen Republik.
Stellungnahme der EZB zur Überwachung der Einhaltung von Sanktionsmaßnahmen durch Kreditinstitute und Finanzinstitute
Am 11. November 2024 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2024/37 auf Ersuchen des österreichischen Außenministeriums.
Stellungnahme der EZB zur Festlegung der Vergütung des Präsidenten und des Vizepräsidenten der Bank Ċentrali ta’ Malta/Central Bank of Malta
Am 26. November 2024 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2024/38 auf Ersuchen der Bank Ċentrali ta’ Malta/Central Bank of Malta. Die Stellungnahme wird zu gegebener Zeit auf EUR-Lex abrufbar sein.
Corporate Governance
Änderungsrechtsakte im Zusammenhang mit dem Rechnungslegungs- und Berichtsrahmen des Eurosystems
Am 14. November 2024 verabschiedete der EZB-Rat zwei Gruppen von Rechtsakten zur Änderung des Rechnungslegungs- und Berichtsrahmens des Eurosystems. Die erste Gruppe, zu der auch der Erweiterte Rat konsultiert wurde, umfasst zwei neugefasste Rechtsakte, und zwar die Leitlinie EZB/2024/31 über die Rechnungslegungsgrundsätze und das Berichtswesen im Europäischen System der Zentralbanken und den Beschluss EZB/2024/32 über den Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank. Diese neugefassten Rechtsakte enthalten technische Änderungen sowie weitere Änderungen, die die Transparenz und Aussagekraft der Jahresabschlüsse für die Leser erhöhen sollen.
Die zweite Gruppe fällt in die ausschließliche Zuständigkeit des EZB-Rates und umfasst den Beschluss EZB/2024/33 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2016/2248 über die Verteilung der monetären Einkünfte der nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist (EZB/2016/36), die Leitlinie EZB/2024/34 zur Zusammensetzung und Bewertung von Währungsreserven und die Modalitäten ihrer ersten Übertragung sowie die Denominierung und Verzinsung entsprechender Forderungen durch die NZBen der Mitgliedstaaten, welche den Euro am 1. Januar 1999 eingeführt haben, und zur Aufhebung der Leitlinie EZB/2000/15 sowie den Beschluss EZB/2024/35 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2023/135 (EZB/2022/51), Beschluss (EU) 2015/287 (EZB/2014/61) und Beschlüsse EZB/2013/53, EZB/2010/34, EZB/2008/33, EZB/2007/22 und EZB/2006/30 über die Einzahlung von Kapital, die Übertragung von Währungsreserven und die Beiträge zu den Reserven und Rückstellungen der Europäischen Zentralbank durch die Hrvatska narodna banka, die Lietuvos bankas, die Latvijas Banka, die Eesti Pank, die Národná banka Slovenska, die Zentralbank von Zypern und die Bank Ċentrali ta’Malta/Central Bank of Malta sowie die Banka Slovenije. Die wichtigste Änderung dieser drei Rechtsakte betrifft die Verzinsungsregelungen für die Forderung, die jeder nationalen Zentralbank für die Übertragung ihrer Währungsreserven an die EZB bei Einführung des Euro im jeweiligen Mitgliedstaat gemäß Artikel 30.3 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank gutzuschreiben ist. Die genannten Rechtsakte werden zu gegebener Zeit auf EUR-Lex abrufbar sein.
Verlängerung des Mandats eines Mitglieds des Ethikausschusses der EZB
Am 27. November 2024 genehmigte der EZB-Rat die Verlängerung des Mandats von Erkki Liikanen als Mitglied des Ethikausschusses. Herr Liikanen übt das Mandat noch bis Ende Dezember 2026 aus.
Statistik
Neufassung der Vereinbarung zwischen dem Europäischen Statistischen System (ESS) und dem Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) über die Zusammenarbeit im Bereich Statistik
Am 18. November 2024 billigte der EZB-Rat unter Mitwirkung des Erweiterten Rates die Unterzeichnung der neugefassten Vereinbarung (Memorandum of Understanding – MoU) über die Zusammenarbeit zwischen dem ESS und dem ESZB durch die EZB, welche das MoU vom April 2013 ersetzt. Die Neufassung des Rechtsinstruments umfasst unter anderem Aktualisierungen der Erklärung von 2013, wie etwa die Auflistung der gemeinsamen Zuständigkeiten des ESS und des ESZB, wodurch die bereits laufende Zusammenarbeit in verschiedenen Statistikbereichen formalisiert wird. Außerdem werden gemeinsame strategische Prioritäten für die Zusammenarbeit zwischen dem ESS und dem ESZB eingeführt. Die Neufassung des MoU ist auf der Website der EZB abrufbar.
EZB-Bankenaufsicht
Publikation zu den Erfahrungen aus zehn Jahren Überprüfung von EZB-Aufsichtsbeschlüssen durch den administrativen Überprüfungsausschuss
Am 25. Oktober 2024 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen einen Vorschlag des Aufsichtsgremiums, ein vom administrativen Überprüfungsausschuss (Administrative Board of Review – ABoR) erstelltes Dokument zu veröffentlichen, in dem dieser seine Erfahrungen aus den ersten zehn Jahren der Überprüfung von EZB-Aufsichtsbeschlüssen beschreibt. Das Dokument ist auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.
Einleitung eines öffentlichen Konsultationsverfahrens zur Überprüfung des EZB-Rahmens für die Nutzung von Optionen und Ermessensspielräumen
Am 5. November 2024 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, ein öffentliches Konsultationsverfahren zur Überprüfung des EZB-Rahmens für die Nutzung von Optionen und Ermessensspielräumen einzuleiten. Die Unterlagen zu dieser öffentlichen Konsultation, die bis zum 10. Januar 2025 läuft, sind auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.
Vorläufige aggregierte Ergebnisse des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses für 2024
Am 14. November 2024 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen einen Vorschlag des Aufsichtsgremiums bezüglich der vorläufigen Ergebnisse des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process – SREP) für 2024, die nach Abschluss des Zyklus 2024 im Rahmen der SREP-Veröffentlichung auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht bekanntgegeben werden.
Meldebögen und Anweisungen für die Datenerhebung, die für die Durchführung der SREP-Bewertung erforderlich ist und sich auf die Ad-hoc-Erhebung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Daten bezieht
Am 15. November 2024 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, ein Meldepaket mit Meldebögen und zugehörigen Anweisungen zur Erhebung von Daten zu veröffentlichen, die für die Durchführung der SREP-Bewertung benötigt werden. Die Datenerhebung steht mit dem Beschluss EBA/DC/498 der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) vom 6. Juli 2023 über die Ad-hoc-Erhebung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Daten in Zusammenhang. Die Unterlagen sind auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.
Verwaltungssanktionen gegen eine Bank im Euroraum
Am 15. November 2024 gab die EZB bekannt, dass sie gegen die Banque et Caisse d‘Epargne de l‘Etat, Luxembourg, zwei Verwaltungssanktionen in Höhe von insgesamt 1,685 Millionen € verhängt hat, weil die Bank ihre risikogewichteten Aktiva für das Markt- und Kreditrisiko falsch berechnet und dementsprechend falsch gemeldet hat. Eine Pressemitteilung hierzu ist auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.
Aufsichtliches Prüfungsprogramm 2025 für Vor-Ort-Prüfungen und Prüfungen interner Modelle bei bedeutenden Instituten
Am 25. November 2024 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums bezüglich des aufsichtlichen Prüfungsprogramms 2025 für Vor-Ort-Prüfungen und Prüfungen interner Modelle bei bedeutenden Instituten, die in den Zuständigkeitsbereich der europäischen Bankenaufsicht fallen. Das aufsichtliche Prüfungsprogramm beruht auf den Aufsichtsprioritäten des SSM für die Jahre 2023-2025, die auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht veröffentlicht sind.
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