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Was sind GLRGs?

30. März 2021 (aktualisiert am 13. September 2024)

Gezielte längerfristige Refinanzierungsgeschäfte (GLRGs) werden von der EZB genutzt, um Banken längerfristige kostengünstige Kredite anzubieten. Dadurch wird die Kreditvergabe der Banken an Unternehmen und private Haushalte gestützt, wodurch wiederum sichergestellt wird, dass unsere Geldpolitik die Menschen im gesamten Euroraum erreicht.

Wie funktioniert das? GLRGs unterscheiden sich in drei Punkten von unseren regulären Offenmarktgeschäften:

  1. Sie dienen – wie ihr Name schon sagt – einem bestimmten Ziel: Sie sollen dafür sorgen, dass die Kreditvergabe der Banken an Unternehmen und Privatpersonen auf dem gleichen Niveau bleibt oder steigt.
  2. GLRGs sind an Bedingungen geknüpft: Die EZB gewährt Banken nur dann günstige Kredite, wenn sie die aufgenommenen Mittel auch tatsächlich als Kredite an Privatpersonen und Unternehmen weitergeben. Der angebotene Höchstbetrag ist gedeckelt auf einen Anteil der Kredite der Banken an Unternehmen und private Haushalte (ohne Wohnungsbaukredite). Je mehr Kredite eine Bank vor Beginn des Programms an Unternehmen und private Haushalte vergeben hat, desto mehr Mittel kann sie im Rahmen der GLRGs aufnehmen.
  3. Bei den GLRGs werden längerfristige Kredite angeboten, die erst nach vier Jahren zurückbezahlt werden müssen. Die Kreditlaufzeit ist also deutlich länger als bei den Standardinstrumenten der EZB zur Bereitstellung von Liquidität. Somit verfügen Banken über eine stabile und verlässliche Refinanzierungsquelle.

Warum bieten wir GLRGs an?

GLRGs tragen dazu bei, die Wirtschaft am Laufen zu halten. Außerdem gewährleisten sie, dass Unternehmen und private Haushalte weiterhin die Mittel erhalten, die sie benötigen, um sich über Wasser zu halten und zu investieren. Für die EZB sind GLRGs eines der wichtigsten Instrumente, um bei Bedarf weiterhin günstige Refinanzierungsbedingungen bieten zu können. Durch GLRGs haben Banken die Gewissheit, dass sie günstig Mittel aufnehmen können, solange sie die Kreditvergabe an Unternehmen und private Haushalte unterstützen. GLRGs regen die Kreditvergabe in einem Umfeld an, in dem Banken andernfalls zurückhaltender wären.

Durch die Förderung des Kreditgeschäfts der Banken sorgen GLRGs dafür, dass die Wirtschaft von unserer Geldpolitik profitiert. Mit den Krediten an Unternehmen und private Haushalte werden Investitionen finanziert und Ausgaben für Waren und Dienstleistungen unterstützt, vor allem in wirtschaftlich stürmischen Zeiten.

Die EZB hat drei Serien von GLRGs auf den Weg gebracht: GLRG I wurden im Jahr 2014, GLRG II im Jahr 2016 und GLRG III im Jahr 2019 eingeführt.

Das GLRG III-Programm spielte eine wichtige Rolle während der Corona-Krise

Das GLRG III-Programm war eine unserer wichtigsten Maßnahmen zur Bekämpfung der Folgen der Corona-Krise für die Wirtschaft. Banken konnten sich bei der EZB zu einem günstigen Zinssatz von bis zu -1 % refinanzieren. Diese Mittel wurden also um 0,5 Prozentpunkte unter dem Zinssatz für die Einlagefazilität der EZB angeboten. Banken wurden mit diesem niedrigeren Zinssatz belohnt, wenn sie weiterhin Kredite für Unternehmen und private Haushalte bereitstellten. Wir haben Banken diese attraktiveren Konditionen vom 24. Juni 2020 bis zum 23. Juni 2022 angeboten.

Dadurch wurde ein Anreiz für Banken geschaffen, mehr Kredite zu vergeben und diese attraktiven Konditionen an Unternehmen und private Haushalte weiterzugeben. Das trug dazu bei, dass sie die Corona-Krise besser überstehen konnten. Das dritte GLRG-Programm bestand aus zehn Geschäften mit einer Laufzeit von jeweils drei Jahren (frühere GLRGs hatten Laufzeiten von bis zu vier Jahren). Banken haben also drei Jahre Zeit, um die aufgenommenen Mittel zurückzuzahlen. Das GLRG-III-Programm wurde im September 2019 aufgelegt, also vor der Corona-Krise und ihren Folgen für die Wirtschaft. Um den Folgen der Krise besser begegnen zu können, wurde das Programm im März, im April und noch einmal im Dezember 2020 angepasst. Das letzte Geschäft wurde im Dezember 2021 durchgeführt.

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