- Lettland führt den Euro ein.
- Die Latvijas Banka wird Mitglied des Eurosystems.
Heute wurde der Euro erfolgreich in Lettland eingeführt. Die Zahl der EU-Mitgliedstaaten, welche die einheitliche europäische Währung verwenden, ist somit auf 18 gestiegen, wodurch der Euro nun die gemeinsame Währung von rund 333 Millionen Europäerinnen und Europäern ist.
„Der EZB-Rat begrüßt diese erneute Erweiterung des Euroraums. Lettland hat sich seinen Platz als integraler Bestandteil der Wirtschafts- und Währungsunion verdient“, so Mario Draghi, Präsident der EZB.
Durch die Einführung des Euro in Lettland ist die Latvijas Banka, die lettische Notenbank, nun Mitglied des Eurosystems, des Zentralbanksystems des Euroraums. Dieses setzt sich aus der EZB und den nunmehr 18 nationalen Zentralbanken (NZBen) der EU-Mitgliedstaaten zusammen, deren Währung der Euro ist. Gemäß der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank hat die Latvijas Banka den Restbetrag ihres Anteils am Kapital der EZB eingezahlt. Sie hat der EZB auch ihren Beitrag zu den Währungsreserven der EZB übertragen.
Bei der Veröffentlichung des Liquiditätsbedarfs des Euroraums und bei der Benchmark-Zuteilung am 27. Dezember 2013 wurde die Aufnahme der lettischen monetären Finanzinstitute (MFIs) in das Bankensystem des Eurogebiets am 1. Januar 2014 bereits berücksichtigt. Die lettischen Geschäftspartner des Eurosystems können an den Offenmarktgeschäften der EZB teilnehmen, die nach dem 1. Januar 2014 angekündigt werden.
Eine Liste der in Lettland ansässigen mindestreservepflichtigen MFIs wird in Kürze auf der Website der EZB veröffentlicht, wo sich auch Verzeichnisse der MFIs in den übrigen EU-Mitgliedstaaten, die den Euro eingeführt haben, finden. Für die Auferlegung der Mindestreservepflicht für lettische MFIs wurde auch eine übergangsweise geltende Mindestreserve-Erfüllungsperiode festgelegt (1. Januar 2014 bis 14. Januar 2014). Außerdem werden die Vermögenswerte in Lettland, die als Sicherheiten für Kreditgeschäfte des Eurosystems verwendet werden können, in das Verzeichnis markt- und notenbankfähiger Sicherheiten des Euro-Währungsgebiets aufgenommen, das auf der EZB-Website abrufbar ist.
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