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PRESSEMITTEILUNG

Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz des geldpolitischen Handlungsrahmens

23. Januar 2003

Der EZB-Rat hat die beiden folgenden Maßnahmen zur Verbesserung des geldpolitischen Handlungsrahmens beschlossen:

  1. Der Zeitplan der Mindestreserve-Erfüllungsperiode wird geändert. Künftig beginnt diese immer am Abwicklungstag des Hauptrefinanzierungsgeschäfts (HRG), das auf die Sitzung des EZB-Rats folgt, für die die monatliche Erörterung der Geldpolitik vorgesehen ist*. Darüber hinaus werden die Veränderung der Zinssätze der ständigen Fazilitäten und der Beginn der neuen Mindestreserve-Erfüllungsperiode in der Regel zusammenfallen.
  2. Die Laufzeit der HRGs wird von zwei Wochen auf eine Woche verkürzt.

Die Kombination der beiden Maßnahmen wird dazu beitragen, Zinsänderungserwartungen innerhalb einer Erfüllungsperiode zu beseitigen, da Änderungen der EZB-Leitzinsen im Allgemeinen erst für die kommende Mindestreserve-Erfüllungsperiode gelten und die Liquiditätsbedingungen nicht mehr von einer Mindestreserve-Erfüllungsperiode in die nächste hineinreichen werden. Somit werden die Maßnahmen zu einer Stabilisierung der Bedingungen beitragen, unter denen die Gebote bei den HRGs abgegeben werden. Durch diese Maßnahmen wird auch gewährleistet, dass die Mindestreserve-Erfüllungsperiode immer an einem TARGET-Geschäftstag beginnt und nur äußerst selten an einem TARGET-Feiertag endet.

Angesichts der für die Umsetzung dieser Maßnahmen erforderlichen Vorarbeiten sollen diese erst im ersten Quartal 2004 in Kraft treten. Der Zeitplan für die Mindestreserve-Erfüllungsperioden wird mindestens drei Monate im Voraus veröffentlicht. Unter dem neuen System wird der Zeitabstand zwischen dem Termin, an dem die Mindestreservebasis berechnet wird, d. h. dem letzten Tag eines Monats, und dem Beginn der Mindestreserve-Erfüllungsperiode mindestens so lang sein wie im Moment. So würde also beispielsweise das Mindestreservesoll eines Kreditinstituts für eine im April beginnende Erfüllungsperiode unter Verwendung der von Ende Februar stammenden Daten zur Mindestreservebasis berechnet.

Am 7. Oktober 2002 leitete das Eurosystem ein öffentliches Konsultationsverfahren ein, um die Meinungen der Marktteilnehmer zu einer Reihe von geplanten technischen Maßnahmen einzuholen, die auf eine Verbesserung der Effizienz des geldpolitischen Handlungsrahmens abzielen. Zusätzlich zu den beiden jetzt beschlossenen Maßnahmen wurden die Marktteilnehmer auch um Stellungnahmen zu einer möglichen Aussetzung der längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte (LRGs) gebeten. Da diese Geschäfte offenbar auch weiterhin den Liquiditätssteuerungsbedürfnissen der Geschäftspartner des Eurosystems dienen, beschloss der EZB-Rat, die LRGs nicht auszusetzen.

Das Eurosystem erhielt eine starke Resonanz auf dieses öffentliche Konsultationsverfahren. Diese war sowohl im Hinblick auf die geografische Verteilung als auch auf die Größe der Institute in hohem Maße repräsentativ für die Bankenlandschaft des Euro-Währungsgebiets. Es gingen Stellungnahmen von 17 Banken- und Finanzmarktverbänden (fünf paneuropäische Verbände sowie zwölf nationale Verbände aus acht Ländern) ein. Darüber hinaus wurden 42 Stellungnahmen von einzelnen Kreditinstituten – sowohl von großen EONIA-Banken als auch von kleinen Instituten – abgegeben. Insgesamt wurde das öffentliche Konsultationsverfahren von den Marktteilnehmern sehr positiv aufgenommen und leistete einen zusätzlichen wertvollen Beitrag im Hinblick auf die geplanten Veränderungen.

Eine Zusammenfassung der Stellungnahmen kann auf den jeweiligen Websites der EZB und der nationalen Zentralbanken im Abschnitt über öffentliche Konsultationsverfahren abgerufen werden.

* Am 8. November 2001 wurde bekannt gegeben, dass der EZB-Rat die Geldpolitik der EZB in der Regel nur noch auf der ersten Sitzung jedes Monats erörtert. Der genaue Zeitplan der monatlichen Sitzungen wird von der EZB jeweils zur Jahresmitte für das folgende Jahr veröffentlicht.

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