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PRESSEMITTEILUNG

Geldpolitische Beschlüsse

8. Juni 2000

Auf der heutigen Sitzung hat der EZB-Rat die folgenden geldpolitischen Beschlüsse gefasst:

  1. Der Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte des Eurosystems wird um 0,50 Prozentpunkte auf 4,25 % erhöht und gilt für die beiden am 15. Juni und 21. Juni 2000 abzuwickelnden Geschäfte (die als Mengentender durchgeführt werden).

  2. Der Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität wird mit Wirkung vom 9. Juni 2000 um 0,50 Prozentpunkte auf 5,25 % erhöht.

  3. Der Zinssatz für die Einlagefazilität wird mit Wirkung vom 9. Juni 2000 um 0,50 Prozentpunkte auf 3,25 % erhöht.

  4. Beginnend mit dem am 28. Juni 2000 abzuwickelnden Geschäft werden die Hauptrefinanzierungsgeschäfte des Eurosystems als Zinstender mit Zuteilung nach dem amerikanischen Verfahren (multiple rate auction) durchgeführt. Der EZB-Rat beschloss, für diese Geschäfte einen Mindestbietungsatz von 4,25 % festzulegen. Dieser Zinssatz entspricht dem heute beschlossenen Satz für die beiden im Mengentenderverfahren durchzuführenden Geschäfte.

Die Umstellung auf einen Zinstender bei den Hauptrefinanzierungsgeschäften ist nicht als eine weitere Änderung des geldpolitischen Kurses des Eurosystems zu verstehen, sondern als eine Reaktion auf die massiven Überbietungen, die sich im Rahmen des bisherigen Mengentenderverfahrens entwickelt haben. Der Mindestbietungssatz übernimmt die geldpolitische Signalfunktion, die bislang der Zinssatz für Mengentender erfüllte. Dieser Wechsel schließt in keiner Weise die Möglichkeit aus, dass die Hauptrefinanzierungsgeschäfte des Eurosystems künftig grundsätzlich als Mengentender durchgeführt werden können.

Die noch verbleibende Zeit bis zur Einführung des neuen Tenderverfahrens ab dem ersten Hauptrefinanzierungsgeschäft für die am 24. Juni 2000 beginnende Mindesterserveerfüllungsperiode dürfte es den Geschäftspartnern erleichtern, sich auf die Änderung vorzubereiten.

Gemäß Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 2818/98 der Europäischen Zentralbank vom 1. Dezember 1998 über die Auferlegung einer Mindestreservepflicht (EZB/1998/15) beruht die Berechnung der Verzinsung der zu unterhaltenden Mindestreserven auf dem marginalen Zinssatz des Hauptrefinanzierungsgeschäfts.

Der Präsident der EZB wird die Überlegungen, die diesen Beschlüssen zu Grunde liegen, heute um 14.30 Uhr auf einer Pressekonferenz erläutern.

Der Wortlaut, auf den sich der EZB-Rat verständigt hat, ist der englischen Originalfassung zu entnehmen.

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