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PRESSEMITTEILUNG

EZB erläutert Vereinbarung über Netto-Finanzanlagen (ANFA)

5. Februar 2016
  • EZB veröffentlicht aggregierte Netto-Finanzanlagen des Eurosystems
  • NZBen veröffentlichen jeweils ihre Daten zu Netto-Finanzanlagen
  • EZB veröffentlicht ausführliche Fragen und Antworten zu ANFA und den Zielen von ANFA; die Vereinbarung selbst wird ebenfalls veröffentlicht

Die Europäische Zentralbank (EZB) veröffentlicht die aggregierten Netto-Finanzanlagen des Eurosystems und erläutert die Vereinbarung über Netto-Finanzanlagen (Agreement on Net Financial Assets – ANFA).

ANFA ist eine Vereinbarung zwischen den nationalen Zentralbanken (NZBen) des Euro-Währungsgebiets und der EZB. Sie enthält Regeln und Obergrenzen für nicht zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapierbestände, die mit den nationalen Aufgaben der NZBen in Zusammenhang stehen.

Die EZB veröffentlicht die aggregierten Netto-Finanzanlagen des Eurosystems, während die NZBen ihre jeweiligen Netto-Finanzanlagen jährlich offenlegen werden (zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Jahresabschlusses). Zum Jahresende 2015 beliefen sich die aggregierten Netto-Finanzanlagen des Eurosystems auf 490 Mrd €. Das Jahreswachstum der Netto-Finanzanlagen belief sich seit Einführung der Euro-Banknoten im Jahr 2002 auf durchschnittlich 5 %. Damit blieb es hinter dem Wachstum des Banknotenumlaufs zurück, das während desselben Zeitraums im Schnitt 9 % pro Jahr betrug.

ANFA wird dazu verwendet, die Möglichkeiten der NZBen zur Schaffung von Liquidität zu begrenzen, im Einklang mit geldpolitischen Zielen. ANFA wurde zunächst vertraulich behandelt, doch dann beschlossen die EZB und die NZBen des Eurosystems einstimmig, dass sie durch Veröffentlichung des ANFA-Textes und entsprechender Erläuterungen ihrer Verpflichtung zu mehr Transparenz besser gerecht werden, im Einklang mit dem EZB-Beschluss von 2014 zur Veröffentlichung der Zusammenfassung der geldpolitischen Sitzungen sowie dem EZB-Beschluss von 2015 zur Veröffentlichung der Terminkalender der Mitglieder des EZB-Direktoriums.

Zusammen mit der Vereinbarung veröffentlicht die EZB ein Dokument mit Fragen und Antworten zu den Details und Zielen von ANFA.

Medienanfragen sind an Herrn Stefan Ruhkamp unter +49 69 1344 5057 zu richten.

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Europäische Zentralbank

Generaldirektion Kommunikation

Nachdruck nur mit Quellenangabe gestattet.

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