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PRESSEMITTEILUNG

Aktualisierung der statistischen Anforderungen der EZB

17. Dezember 2004

Die Europäische Zentralbank (EZB) veröffentlicht heute den Bericht „Aktualisierte Anforderungen im Bereich der Allgemeinen Wirtschaftsstatistik“. In diesem Bericht wird der Bedarf der EZB an Wirtschaftsstatistiken dargelegt, insbesondere an Daten zu Preisen und Kosten, Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, dem Arbeitsmarkt, kurzfristigen Indikatoren von Produktion und Nachfrage sowie Unternehmens- und Verbraucherumfragen. Diese Statistiken werden meistens von Eurostat und den nationalen statistischen Ämtern erhoben. Der Bericht stellt die aktualisierte Fassung einer ähnlichen Publikation vom August 2000 dar.

Seit dem vorigen Bericht sind beachtliche Fortschritte gemacht worden. Verschiedene Anforderungen der EZB für Wirtschaftsstatistiken wurden erfüllt, und weitere wichtige Initiativen, die von der EZB unterstützt werden, sind auf diesem Gebiet bereits im Gange. Dazu gehören Verbesserungen der rechtlichen Grundlagen für die vierteljährlichen Gesamtrechnungen für institutionelle Sektoren und kurzfristige Indikatoren; die Verabschiedung, verbesserte Verfügbarkeit und Aktualität der Wichtigen Europäischen Wirtschaftsindikatoren; eine bessere Koordination der Veröffentlichung und Korrektur dieser Indikatoren auf nationaler und europäischer Ebene; sowie effektivere und effizientere Verfahren zur Erstellung von Statistiken für das Euro-Währungsgebiet. Dennoch plädiert der aktuelle Bericht für eine stärkere Konzentration auf die Erstellung zeitnaher und zuverlässiger Aggregate für den Euroraum und enthält einen Vorschlag zur Koordination der Veröffentlichung und Korrektur allgemeiner Wirtschaftsstatistiken auf einzelstaatlicher Ebene mit dem Bedarf an Aggregaten für das Euro-Währungsgebiet.

Der Bericht zielt darauf ab, einen Mittelweg zu finden zwischen den Anforderungen der EZB und der Notwendigkeit für die Produzenten von Statistiken, Prioritäten zu setzen. Dementsprechend wurden die für das gesamte Euro-Währungsgebiet festgesetzten Anforderungen in der Regel von den statistischen Standards der fortschrittlichsten EU-Mitgliedstaaten abgeleitet. Die in anderen Wirtschaftsregionen erreichten hohen Standards in Bezug auf Aktualität und Erfassungsgrad werden als längerfristige Ziele angesehen, wobei auch die spezifischen institutionellen Regelungen in der EU berücksichtigt werden.

Der Bericht ist auf der Website der EZB unter http://www.ecb.europa.eu abrufbar. Er wird heute in englischer Sprache veröffentlicht und steht in Kürze auch in anderen Amtssprachen der Gemeinschaft zur Verfügung. Druckexemplare können schriftlich bei der EZB, Abteilung Presse und Information, unter der unten angegebenen Adresse angefordert werden.

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Europäische Zentralbank

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