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  • ERKLÄRUNG DES EZB-RATS

Änderungen am geldpolitischen Handlungsrahmen

13. März 2024

  • EZB-Rat steuert geldpolitischen Kurs weiterhin über Anpassung des Zinssatzes für die Einlagefazilität
  • Liquidität wird über ein breit gefächertes Instrumentarium bereitgestellt
  • Hauptrefinanzierungsgeschäfte (HRGs) spielen zentrale Rolle bei der Deckung des Liquiditätsbedarfs der Banken und werden weiterhin als Mengentender mit Vollzuteilung durchgeführt
  • Abstand zwischen Zinssatz für HRGs und Einlagesatz wird ab dem 18. September 2024 auf 15 Basispunkte verringert
  • Überprüfung wesentlicher Parameter des Handlungsrahmens ist auf Basis der bis dahin gesammelten Erfahrungen für 2026 geplant, erforderlichenfalls früher

Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) hat heute Änderungen am geldpolitischen Handlungsrahmen beschlossen. Diese Änderungen werden sich darauf auswirken, wie Zentralbankliquidität angesichts einer in den kommenden Jahren nach wie vor erheblichen, aber allmählich sinkenden Überschussliquidität im Bankensystem bereitgestellt wird. Mit dem Handlungsrahmen sollen die kurzfristigen Geldmarktsätze so gesteuert werden, dass sie sich eng an den geldpolitischen Beschlüssen des EZB-Rats orientieren. Die Überprüfung des Handlungsrahmens wurde im Dezember 2022 angekündigt, um vor dem Hintergrund der Bilanznormalisierung des Eurosystems sicherzustellen, dass er weiterhin angemessen ist.

Der EZB-Rat verständigte sich auf eine Reihe von Grundsätzen, nach denen sich die Umsetzung der Geldpolitik in Zukunft richten wird:

  • Wirksamkeit: Mit dem Handlungsrahmen soll in erster Linie die wirksame Umsetzung des geldpolitischen Kurses nach Maßgabe der Bestimmungen des EU-Vertrags sichergestellt werden. Am besten lässt sich dies erreichen, indem die kurzfristigen Geldmarktsätze so gesteuert werden, dass sie sich eng an den geldpolitischen Beschlüssen orientieren. Eine gewisse Volatilität der Geldmarktsätze kann toleriert werden, solange das Signal zum beabsichtigten geldpolitischen Kurs dadurch nicht verzerrt wird.
  • Robustheit: Der Handlungsrahmen muss verschiedenen geldpolitischen Konfigurationen sowie unterschiedlichen Finanz- und Liquiditätsbedingungen standhalten. Zugleich muss er mit dem in der geldpolitischen Strategie der EZB beschriebenen Einsatz der geldpolitischen Instrumente im Einklang stehen. Das Eurosystem beabsichtigt, Zentralbankreserven über ein breit gefächertes Instrumentarium bereitzustellen, um dem Bankensystem eine wirksame, flexible und stabile Liquiditätsquelle zu bieten und dabei auch die Finanzstabilität zu unterstützen.
  • Flexibilität: Der Euroraum verfügt über einen großen Bankensektor, der eine ausgeprägte Vielfalt im Hinblick auf Größe, Geschäftsmodell und Standort der Banken aufweist. Eine flexible Versorgung mit Zentralbankreserven, die sich nach dem Bedarf der Banken richtet, ist daher am besten geeignet, Liquidität dem gesamten Bankensystem im ganzen Euroraum effektiv zuzuführen und dazu beizutragen, dass Liquiditätsschocks flexibel abgefedert werden.
  • Effizienz: Mit einem effizienten Handlungsrahmen wird der gewünschte geldpolitische Kurs umgesetzt und nicht beeinträchtigt. Ein solcher Rahmen berücksichtigt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit und trägt den Nebenwirkungen zusammengenommen Rechnung, darunter Risiken für die Finanzstabilität. Außerdem sollte der Handlungsrahmen die finanzielle Solidität erhalten. Eine finanziell solide Bilanz unterstützt die Unabhängigkeit der Zentralbank und ermöglicht die reibungslose Durchführung der Geldpolitik.
  • Offene Marktwirtschaft: Der Handlungsrahmen sollte so ausgestaltet sein, dass er mit einem reibungslosen und ordnungsgemäßen Funktionieren der Märkte vereinbar ist – das gilt auch für die Geldmärkte, die enger an die Umsetzung der Geldpolitik gekoppelt sind. Dies kommt einem effizienten Ressourceneinsatz, einem effektiven Preisbildungsmechanismus und der reibungslosen Transmission der Geldpolitik zugute.
  • Sekundärziel: Soweit verschiedene Konfigurationen des Handlungsrahmens die wirksame Umsetzung des geldpolitischen Kurses gleichermaßen sicherstellen, soll der Handlungsrahmen es der EZB ermöglichen, unbeschadet des vorrangigen Ziels der Preisstabilität, ihr Sekundärziel zu verfolgen, nämlich die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Europäischen Union zu unterstützen – insbesondere den Übergang zu einer grünen Wirtschaft. Vor diesem Hintergrund sollen bei der Ausgestaltung des Handlungsrahmens klimabezogene Aspekte in die strukturellen geldpolitischen Geschäfte einbezogen werden.

Im Einklang mit diesen Grundsätzen hat sich der EZB-Rat auf die folgenden wesentlichen Parameter und Merkmale seines Handlungsrahmens verständigt:

  • Der EZB-Rat wird den geldpolitischen Kurs weiterhin über den Einlagesatz steuern. Es wird erwartet, dass sich die kurzfristigen Geldmarktsätze in der Nähe des Einlagesatzes bewegen, wobei eine gewisse Volatilität toleriert werden kann, solange das Signal zum beabsichtigten geldpolitischen Kurs dadurch nicht verzerrt wird.
  • Das Eurosystem wird Liquidität über ein breit gefächertes Instrumentarium bereitstellen. Dazu zählen unter anderem kurzfristige Kreditgeschäfte (d. h. HRGs) und längerfristige Refinanzierungsgeschäfte (LRGs) mit dreimonatiger Laufzeit sowie – zu einem späteren Zeitpunkt – strukturelle längerfristige Kreditgeschäfte sowie ein strukturelles Wertpapierportfolio.
  • Die HRGs werden weiterhin als Mengentender mit Vollzuteilung abgewickelt. Sie sollen eine zentrale Rolle bei der Deckung des Liquiditätsbedarfs der Banken spielen, und ihre Inanspruchnahme durch Geschäftspartner ist ein wesentlicher Bestandteil einer reibungslosen Durchführung der Geldpolitik.
  • Auch die LRGs mit dreimonatiger Laufzeit werden weiterhin als Mengentender mit Vollzuteilung abgewickelt.
  • Der Zinssatz für die HRGs wird so angepasst, dass der Abstand zwischen dem Zinssatz für die HRGs und dem Einlagesatz von aktuell 50 Basispunkten auf 15 Basispunkte verringert wird. Dieser geringere Abstand wird einen Anreiz zur Abgabe von Geboten in den wöchentlichen Tendern bieten, wodurch sich die kurzfristigen Geldmarktsätze in der Nähe des Einlagesatzes bewegen dürften. Zudem wird er den Umfang potenzieller Schwankungen der kurzfristigen Geldmarktsätze begrenzen. Zugleich lässt er Spielraum für Geldmarktaktivitäten und bietet den Banken Anreize für marktbasierte Refinanzierungslösungen. Der Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität wird ebenfalls angepasst, und zwar so, dass der Abstand zwischen dem Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität und dem Zinssatz für die HRGs unverändert bei 25 Basispunkten bleibt. Diese Änderungen gelten ab Beginn der sechsten Reserveerfüllungsperiode dieses Jahres, also ab dem 18. September 2024.
  • Neue strukturelle längerfristige Refinanzierungsgeschäfte und ein strukturelles Wertpapierportfolio werden zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt, wenn sich wieder eine dauerhafte Ausweitung der Bilanz des Eurosystems abzeichnet. Dabei werden Altbestände an Anleihen berücksichtigt. Diese Geschäfte werden erheblich dazu beitragen, den strukturellen Liquiditätsbedarf des Bankensektors zu decken, der sich aus autonomen Faktoren und Mindestreserveanforderungen ergibt. Die Kalibrierung der strukturellen Refinanzierungsgeschäfte und des strukturellen Wertpapierportfolios richtet sich nach den oben genannten Grundsätzen, um eine Beeinträchtigung des geldpolitischen Kurses zu vermeiden. Im Einklang mit seinen geldpolitischen Beschlüssen geht der EZB-Rat davon aus, dass die im Rahmen des Programms zum Ankauf von Vermögenswerten (APP) und des Pandemie-Notfallankaufprogramms (PEPP) aufgebauten Wertpapierbestände weiter abgebaut werden.
  • Der Mindestreservesatz zur Ermittlung der Mindestreserveanforderungen der Banken bleibt unverändert bei 1 %. Die Verzinsung der Mindestreserven bleibt ebenfalls unverändert bei 0 %.
  • Es wird einen breit gefächerten Sicherheitenrahmen für Refinanzierungsgeschäfte geben.

Während sich die Finanzmärkte, Institute und Geschäftspartner an die Veränderungen des Liquiditätsumfelds anpassen, die mit der Verkürzung der Bilanz des Eurosystems einhergehen, wird der EZB-Rat genau beobachten, wie sich die Überschussliquidität entwickelt und wie sie verteilt ist, wie sich die Geldmarktzinsen bilden, wie sich die Nachfrage der Banken nach Zentralbankreserven entwickelt und wie die Geldmärkte und die Finanzmärkte im Allgemeinen innerhalb der heute angekündigten Parameter funktionieren. Basierend auf den gesammelten Erfahrungen wird der EZB-Rat die wesentlichen Parameter des Handlungsrahmens im Jahr 2026 überprüfen. Er ist bereit, das Design und die Parameter des Handlungsrahmens erforderlichenfalls früher anzupassen, um sicherzustellen, dass die Geldpolitik weiterhin im Einklang mit den festgelegten Grundsätzen steht. Auch das Design der neuen längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte und des neuen strukturellen Portfolios werden eingehend analysiert.

Kontakt für Medienanfragen: Lena-Sophie Demuth, (Tel.: +49 162 2952316)

Anmerkung:

  • Der geldpolitische Handlungsrahmen dient dazu, die kurzfristigen Geldmarktsätze so zu steuern, dass sie möglichst eng mit den geldpolitischen Beschlüssen des EZB-Rats im Einklang stehen. Die Geldpolitik hingegen orientiert sich an der geldpolitischen Strategie des EZB-Rats.
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