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  • PRESSEMITTEILUNG

EZB veröffentlicht unverbindliche Kalender für ihre Geschäfte im Jahr 2024

15. September 2023

  • EZB veröffentlicht unverbindliche Kalender für reguläre Tenderoperationen und Mindestreserve-Erfüllungsperioden des Eurosystems im kommenden Jahr
  • EZB stimmt Zuteilungs- und Abwicklungstermine der regulären längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte mit dreimonatiger Laufzeit auf Termine der Hauptrefinanzierungsgeschäfte ab
  • EZB ändert Endtermin der achten Mindestreserve-Erfüllungsperiode 2023

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat heute die unverbindlichen Kalender für die regulären Tenderoperationen und die Mindestreserve-Erfüllungsperioden des Eurosystems im Jahr 2024 veröffentlicht.

Im unverbindlichen Kalender für die regulären Tenderoperationen des Eurosystems sind die Termine für die Ankündigung, Zuteilung und Abwicklung der längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte (LRGs) mit dreimonatiger Laufzeit mit den entsprechenden Terminen der Hauptrefinanzierungsgeschäfte (HRGs) abgestimmt. Die Abstimmung der Abwicklungstermine soll Umschichtungen von Mitteln von HRGs in LRGs und umgekehrt erleichtern. Die Änderung greift ab dem am 30. Januar 2024 zuzuteilenden LRG. Folglich fallen die Fälligkeitstermine der im Oktober, November und Dezember 2023 zuzuteilenden LRGs mit den neuen, ab 2024 geltenden Abwicklungsterminen zusammen. Der Kalender enthält ausschließlich Informationen über HRGs und über LRGs mit dreimonatiger Laufzeit, nicht jedoch über Operationen, die 2024 eventuell zusätzlich oder ad hoc durchgeführt werden. Der Kalender kann auf der Website der EZB abgerufen werden.

Im unverbindlichen Kalender für die Mindestreserve-Erfüllungsperioden des Eurosystems sind die Termine der Sitzungen des EZB-Rats im Jahr 2024 und die Termine der regulären Tenderoperationen berücksichtigt.

Unverbindlicher Kalender für die Mindestreserve-Erfüllungsperioden im Jahr 2024 (einschließlich der achten Mindestreserve-Erfüllungsperiode im Jahr 2023):

MEP

Sitzung des EZB-Rats

Beginn Erfüllungs­periode

Ende Erfüllungs­periode

Daten zur Mindest­reservebasis monatlich berichtender Institute

Daten zur Mindest­reservebasis vierteljährlich berichtender Institute

Dauer Erfüllungs­periode (in Tagen)

8/2023

14. Dezember 2023

20. Dezember 2023

30. Januar 2024

Oktober 2023

September 2023

42

1

25. Januar 2024

31. Januar 2024

12. März 2024

November 2023

September 2023

42

2

7. März 2024

13. März 2024

16. April 2024

Januar 2024

Dezember 2023

35

3

11. April 2024

17. April 2024

11. Juni 2024

Februar 2024

Dezember 2023

56

4

6. Juni 2024

12. Juni 2024

23. Juli 2024

April 2024

März 2024

42

5

18. Juli 2024

24. Juli 2024

17. September 2024

Mai 2024

März 2024

56

6

12. September 2024

18. September 2024

22. Oktober 2024

Juli 2024

Juni 2024

35

7

17. Oktober 2024

23. Oktober 2024

17. Dezember 2024

August 2024

Juni 2024

56

8

12. Dezember 2024

18. Dezember 2024

noch offen

Oktober 2024

September 2024

noch offen

Die Tabelle enthält auch eine Änderung des unverbindlichen Kalenders für die Mindestreserve-Erfüllungsperioden im Jahr 2023. Konkret wurde der Endtermin der achten Mindestreserve-Erfüllungsperiode im Jahr 2023 um eine Woche vorverlegt (vom 6. Februar 2024 auf den 30. Januar 2024). Der Beginn dieser Erfüllungsperiode ist unverändert der 20. Dezember 2023. Grund für die Anpassung ist eine Änderung im Sitzungskalender des EZB-Rats für das Jahr 2024.

Medienanfragen sind an William Lelieveldt zu richten (Tel.: +49 69 1344 7316).

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Europäische Zentralbank

Generaldirektion Kommunikation

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