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Geldpolitische Beschlüsse

27. Oktober 2022

Der EZB-Rat hat heute beschlossen, die drei Leitzinssätze der EZB um jeweils 75 Basispunkte anzuheben. Mit dieser dritten großen Leitzinserhöhung in Folge hat der EZB-Rat erhebliche Fortschritte bei der Rücknahme der geldpolitischen Akkommodierung erzielt. Der EZB-Rat hat den heutigen Beschluss gefasst – und geht davon aus, dass er die Zinsen weiter anheben wird –, um eine zeitnahe Rückkehr der Inflation auf das mittelfristige 2 %-Ziel zu gewährleisten. Der EZB-Rat wird den künftigen Leitzinspfad an der Entwicklung der Inflations- und Wirtschaftsaussichten ausrichten. Dabei folgt er dem Ansatz, Zinsschritte von Sitzung zu Sitzung festzulegen.

Die Inflation ist nach wie vor deutlich zu hoch und wird für längere Zeit über dem Zielwert bleiben. Im September erreichte die Inflation im Euroraum 9,9 %. In den letzten Monaten führten stark steigende Energie- und Nahrungsmittelpreise, Lieferengpässe und die nach der Pandemie wieder stärkere Nachfrage dazu, dass der Preisdruck an Breite gewann und die Inflation zunahm. Die Geldpolitik des EZB-Rats zielt darauf ab, die Unterstützung der Nachfrage zu reduzieren und dem Risiko vorzubeugen, dass sich die Inflationserwartungen dauerhaft nach oben verschieben.

Außerdem hat der EZB-Rat beschlossen, die Bedingungen für die dritte Serie gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte (GLRG III) zu ändern. In der akuten Phase der Pandemie spielte dieses Instrument eine zentrale Rolle, als es darum ging, Abwärtsrisiken für die Preisstabilität entgegenzuwirken. In Anbetracht des unerwarteten und außerordentlichen Anstiegs der Inflation muss hier nun eine Rekalibrierung vorgenommen werden, um Konsistenz mit dem allgemeinen geldpolitischen Normalisierungsprozess sicherzustellen und die Transmission der Leitzinserhöhungen auf die Kreditbedingungen der Banken zu verstärken. Deshalb hat der EZB-Rat beschlossen, die Zinssätze für die GLRG III mit Wirkung zum 23. November 2022 anzupassen und den Banken zusätzliche Termine für eine freiwillige vorzeitige Rückzahlung anzubieten.

Um die Verzinsung der von Kreditinstituten beim Eurosystem gehaltenen Mindestreserven besser auf die Bedingungen am Geldmarkt abzustimmen, hat der EZB-Rat ferner beschlossen, dass die Mindestreserven zum Zinssatz der EZB für die Einlagefazilität verzinst werden.

Einzelheiten zu den Änderungen bei den Bedingungen für GLRG III können einer separaten Pressemitteilung entnommen werden, die heute um 15:45 Uhr (MEZ) veröffentlicht wird. Eine weitere Pressemitteilung mit technischen Details zur geänderten Verzinsung der Mindestreserven wird ebenfalls um 15:45 Uhr (MEZ) veröffentlicht.

EZB-Leitzinsen

Der EZB-Rat hat beschlossen, die drei Leitzinssätze der EZB um jeweils 75 Basispunkte anzuheben. Dementsprechend werden der Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte sowie die Zinssätze für die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität mit Wirkung zum 2. November 2022 auf 2,00 %, 2,25 % bzw. 1,50 % erhöht.

Programm zum Ankauf von Vermögenswerten (APP) und Pandemie-Notfallankaufprogramm (PEPP)

Der EZB-Rat beabsichtigt, die Tilgungsbeträge der im Rahmen des APP erworbenen Wertpapiere weiterhin bei Fälligkeit für längere Zeit über den Zeitpunkt hinaus, zu dem er mit der Erhöhung der Leitzinsen begonnen hat, vollumfänglich wieder anzulegen und in jedem Fall so lange wie erforderlich, um reichliche Liquidität zu gewährleisten und einen angemessenen geldpolitischen Kurs aufrechtzuerhalten.

Was das PEPP angeht, beabsichtigt der EZB-Rat, die Tilgungsbeträge der im Rahmen des Programms erworbenen Wertpapiere mindestens bis Ende 2024 weiterhin bei Fälligkeit wieder anzulegen. Das zukünftige Auslaufen des PEPP-Portfolios wird in jedem Fall so gesteuert, dass eine Beeinträchtigung des angemessenen geldpolitischen Kurses vermieden wird.

Der EZB-Rat wird bei der Wiederanlage der Tilgungsbeträge fällig werdender Wertpapiere im Portfolio des PEPP weiterhin flexibel agieren, um pandemiebedingten Risiken für den geldpolitischen Transmissionsmechanismus entgegenzuwirken.

Refinanzierungsgeschäfte

Der EZB-Rat hat beschlossen, die Zinssätze für die GLRG III anzupassen. Ab dem 23. November 2022 bis zur Fälligkeit oder vorzeitigen Rückzahlung des jeweiligen ausstehenden GLRG III wird der Zinssatz für GLRG III an den Durchschnitt der maßgeblichen EZB-Leitzinsen über diesen Zeitraum indexiert. Der EZB-Rat hat zudem beschlossen, den Banken zusätzliche Termine für eine freiwillige vorzeitige Rückzahlung anzubieten. In jedem Fall wird der EZB-Rat in regelmäßigen Abständen bewerten, wie gezielte Kreditgeschäfte zu seinem geldpolitischen Kurs beitragen.

***

Der EZB-Rat ist bereit, alle seine Instrumente im Rahmen seines Mandats anzupassen, um sicherzustellen, dass sich die Inflation mittelfristig bei seinem Zielwert von 2 % stabilisiert. Das Instrument zur Absicherung der Transmission (Transmission Protection Instrument) steht zur Verfügung, um ungerechtfertigten, ungeordneten Marktdynamiken entgegenzuwirken, die eine ernsthafte Bedrohung für die Transmission der Geldpolitik im Euroraum darstellen. Dies ermöglicht dem EZB-Rat eine effektivere Erfüllung seines Preisstabilitätsmandats.

Die Präsidentin der EZB wird die Überlegungen, die diesen Beschlüssen zugrunde liegen, heute um 14:45 Uhr MEZ auf einer Pressekonferenz erläutern.

Der Wortlaut, auf den sich der EZB-Rat verständigt hat, ist der englischen Originalfassung zu entnehmen.

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