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  • PRESSEMITTEILUNG
  • 30. Januar 2020

EZB begrüßt Ratifizierung des Abkommens über geordneten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union

  • EZB bedauert Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union
  • Zentralbank ist auf alle Eventualitäten vorbereitet und behält die Entwicklungen an den Finanzmärkten im Auge
  • Banken müssen Umsetzung ihrer Brexit-Pläne jetzt zügig vorantreiben

Die Europäische Zentralbank (EZB) äußerte ihr Bedauern darüber, dass das Vereinigte Königreich die Europäische Union verlässt. Sie begrüßt jedoch die Ratifizierung des Abkommens über einen geordneten Austritt des Vereinigten Königreichs. In den letzten Monaten und Jahren hat die EZB Vorkehrungen für alle Eventualitäten getroffen. Sie wird die Entwicklungen an den Finanzmärkten genau im Auge behalten, um die Stabilität zu waren. Die EZB betont, dass die Banken nun die Umsetzung ihrer Brexit-Pläne entsprechend den vereinbarten Zeitplänen zügig vorantreiben müssen.

EZB-Präsidentin Christine Lagarde sagte: „Wir nehmen mit großem Bedauern zur Kenntnis, dass unsere britischen Freunde die Europäische Union verlassen. Dieses Abkommen stellt jedoch die Weichen für einen geordneten und weniger einschneidenden Austritt. Wir werden intensiv daran arbeiten, die durch den Brexit verursachten Beeinträchtigungen für die Bürgerinnen und Bürger, Arbeitgeber und Finanzmärkte im Euroraum sowie im Rest der EU so gering wie möglich zu halten.“

Die EZB hat die folgenden konkreten Vorbereitungen getroffen:

  • Im März 2019 haben die EZB und die Bank of England eine Devisenswap-Vereinbarung aktiviert. Diese sieht vor, dass die Bank of England britischen Banken auf wöchentlicher Basis Euro leihen kann und das Eurosystem bereit steht, im Bedarfsfall Pfund-Sterling an Banken im Euro-Währungsgebiet zu verleihen. Dadurch verringern sich die möglichen Stressfaktoren für das Finanzsystem.
  • Im Bereich der Bankenaufsicht bearbeitete die EZB rund 25 Zulassungsanträge von Banken, die Geschäftsaktivitäten in den Euroraum verlegen. Außerdem hat sie die Brexit-Pläne von 42 Banken des Euroraums geprüft, die ihre Zweigstellen im Vereinigten Königreich nach dem EU-Austritt des Vereinigten Königreichs weiterführen werden. Die EZB erwartet nun, dass die Banken ihre Pläne im Einklang mit den Verpflichtungen umsetzen, die sie in der Vergangenheit eingegangen sind. Dazu gehören auch die mit den zuständigen Aufsichtsbehörden vereinbarten Zeitpläne.
  • Die EZB und die zuständigen Behörden im Vereinigten Königreich haben Maßnahmen ergriffen, um die gute Zusammenarbeit in der Bankenaufsicht auch über das Ende des Übergangszeitraums hinaus fortzusetzen. So wurde eine Absichtserklärung unterzeichnet, die es den Aufsichtsbehörden ermöglicht, weiterhin Informationen auszutauschen und die Aufsicht über grenzüberschreitende Bankengruppen untereinander abzustimmen.
  • Die Bank of England wird aus dem Europäischen System der Zentralbanken ausscheiden. Der gegenwärtige Anteil der Bank of England am gezeichneten Kapital der EZB in Höhe von 14,3 % wird auf der Basis eines aktualisierten Kapitalschlüssels auf die nationalen Zentralbanken (NZBen) des Euro-Währungsgebiets und die verbleibenden NZBen außerhalb des Euroraums aufgeteilt. Hierzu wurde eine separate Pressemitteilung veröffentlicht.

Medienanfragen sind an Herrn William Lelieveldt zu richten (Tel. +49 69 1344 7316).

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Europäische Zentralbank

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