- Entwurf der Rahmenverordnung beschreibt die Zusammenarbeit zwischen nationalen zuständigen Behörden und EZB
- Endgültige Fassung der Rahmenverordnung wird bis zum 4. Mai 2014 veröffentlicht
- Am 4. November 2014 übernimmt die EZB ihre aufsichtlichen Aufgaben in vollem Umfang
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat heute eine öffentliche Konsultation zum Entwurf einer Rahmenverordnung über den einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) eingeleitet. Mit dem Entwurf wird der Grundstein für die Arbeit des SSM gelegt, der im November 2014 die Aufsicht über die Banken im Euroraum übernimmt. Kommentare zur heute eingeleiteten Konsultation können über einen Zeitraum von vier Wochen bis zum 7. März 2014 abgegeben werden.
Der Entwurf einer Rahmenverordnung beschreibt die Regeln und Verfahren im Hinblick auf folgende Aspekte:
- Beurteilung der Bedeutung einer Bank im Hinblick darauf, ob sie der direkten oder indirekten Aufsicht der EZB unterliegt
- Aufsicht der EZB über das gesamte System
- Zusammenarbeit zwischen EZB und nationalen zuständigen Behörden zwecks Gewährleistung eines reibungslosen Funktionierens des SSM
- Sprachenregelung für die verschiedenen Prozesse im Rahmen des SSM
- Allgemeine Grundsätze für die Durchführung aufsichtlicher Verfahren durch die EZB
- Verfahren im Hinblick auf die mikro- und makroprudenziellen Aufgaben innerhalb des SSM
- Vereinbarungen bezüglich der engen Zusammenarbeit mit Ländern, deren Währung nicht der Euro ist
- Verwaltungssanktionen bei Verstößen gegen einschlägige Rechtsvorschriften
Ein Konsultationspapier, das den Entwurf der Rahmenverordnung und einen erläuternden Bericht umfasst, sowie ein Dokument mit Antworten auf diesbezügliche Fragen sind auf der Website der EZB abrufbar.
Außerdem wird die EZB am 19. Februar 2014 in ihren Räumlichkeiten in Frankfurt am Main eine öffentliche Anhörung zum Konsultationspapier abhalten. Die Anhörung wird live über das Internet übertragen, der dazugehörige Webcast kann auch nach der Veranstaltung auf der EZB-Website abgerufen werden. Informationen zum Anmeldeverfahren für die Anhörung und dazu, wie Kommentare zum Konsultationspapier abzugeben sind, können dem Abschnitt „Banking Supervision“ (Bankenaufsicht) der EZB-Website entnommen werden.
Nach Abschluss der öffentlichen Konsultation wird die EZB die von den Interessenträgern eingereichten Kommentare nebst einer Bewertung und Zusammenfassung der Beiträge veröffentlichen. Anschließend erstellt das Aufsichtsgremium die SSM-Rahmenverordnung der EZB und legt diese dem EZB-Rat zur Annahme vor. Wie in der SSM-Verordnung festgelegt, wird die endgültige Fassung der SSM-Rahmenverordnung der EZB bis zum 4. Mai 2014 veröffentlicht.
Medienanfragen sind an Herrn Rolf Benders unter +49 69 1344 6925 zu richten.