EZB-RAT VERABSCHIEDET EMPFEHLUNG FÜR DAS NEUE ABSTIMMUNGSSYSTEM
4. Februar 2003
Am 3. Februar 2003 hat der EZB-Rat die Empfehlung der Europäischen Zentralbank (EZB) für einen Beschluss des Rates der Europäischen Union über eine Änderung des Artikels 10.2 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (Satzung des ESZB) einstimmig verabschiedet [pdf 50kB]. Die Empfehlung der EZB beruht auf Artikel 10.6 der Satzung des ESZB, der durch den am 1. Februar 2003 in Kraft getretenen Vertrag von Nizza eingeführt wurde. Die EZB entsprach hiermit dem Wunsch der Mitgliedstaaten, nach In-Kraft-Treten dieses Vertrags "so rasch wie möglich" eine Empfehlung vorzulegen.
Die Empfehlung der EZB sieht eine Änderung der Abstimmungsregeln im EZB-Rat vor, die notwendig werden wird, um sicherzustellen, dass der EZB-Rat in einem erweiterten Euro-Währungsgebiet weiterhin in der Lage ist, Entscheidungen effizient und rechtzeitig zu treffen. Einzelheiten der empfohlenen künftigen Abstimmungsregeln wurden bereits in der EZB-Pressemitteilung vom 20. Dezember 2002 veröffentlicht [pdf 30kB].
Die Empfehlung der EZB ist nunmehr dem Rat der Europäischen Union vorgelegt worden. Aufgrund dieser Empfehlung und unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments wird der Rat der Europäischen Union in der Zusammensetzung der Staats- und Regierungschefs einstimmig über die vorgeschlagene Änderung der Abstimmungsregeln im EZB-Rat entscheiden. Es wird den Mitgliedstaaten daraufhin empfohlen, die vereinbarte Änderung gemäß ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften zu ratifizieren.
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