Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)
Mai 2015
Marktoperationen
Leitlinie der EZB zur Änderung der Leitlinie EZB/2014/60 über die Umsetzung des geldpolitischen Handlungsrahmens des Eurosystems
Am 16. April 2015 erließ der EZB-Rat die Leitlinie EZB/2015/20 zur Änderung der Leitlinie EZB/2014/60 über die Umsetzung des geldpolitischen Handlungsrahmens des Eurosystems, um den Änderungen des Sicherheitenrahmens des Eurosystems in Bezug auf die zulässigen Kuponstrukturen für notenbankfähige marktfähige Sicherheiten Rechnung zu tragen. Durch die Änderung wird insbesondere klargestellt, dass marktfähige Sicherheiten mit variabler Verzinsung weiterhin notenbankfähig bleiben können, wenn der den Schuldscheininhabern geschuldete tatsächliche Cashflow nicht negativ ist. Die Leitlinie EZB/2014/60 ist mit dieser technischen Anpassung am 1. Mai 2015 in Kraft getreten. Die Leitlinie ist auf der Website der EZB abrufbar.
Zahlungssysteme und Marktinfrastruktur
Beurteilung neuer Verbindungen zwischen Wertpapierabwicklungssystemen anhand der Standards für Kreditgeschäfte des Eurosystems
Am 30. April 2015 genehmigte der EZB-Rat die direkte Verbindung zwischen der Plattform CASCADE von Clearstream Banking Frankfurt (CBF-CASCADE) zu Clearstream Banking Luxembourg (CBL) und die indirekte Verbindung von CBF-CASCADE über CBL zu Euroclear Finland, die somit für die Kreditgeschäfte des Eurosystems zugelassen sind. Das Gesamtverzeichnis aller zugelassenen Verbindungen ist auf der Website der EZB abrufbar.
Finanzstabilität und Aufsichtsfragen
Financial Stability Review – Mai 2015
Am 20. Mai 2015 genehmigte der EZB-Rat die Veröffentlichung des „Financial Stability Review – May 2015“. In diesem Bericht werden die wichtigsten Risikoquellen und Schwachstellen mit Blick auf die Stabilität des Finanzsystems im Eurogebiet untersucht, und es wird umfassend analysiert, inwieweit das Finanzsystem des Euroraums Störungen auffangen kann. Der Bericht wird Ende Mai 2015 auf der Website der EZB veröffentlicht.
Statistik
Vertraulichkeit statistischer Daten
Am 7. Mai 2015 billigte der EZB-Rat die Empfehlungen aus dem Bericht über die zur Sicherung der Vertraulichkeit der statistischen Daten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 951/2009 des Rates vom 9. Oktober 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2533/98 vom 23. November 1998 über die Erfassung statistischer Daten durch die Europäische Zentralbank erlassenen Maßnahmen. Eine Zusammenfassung des Berichts ist auf der Website der EZB abrufbar.
Verordnung der EZB zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1011/2012 über die Statistiken über Wertpapierbestände (EZB/2012/24)
Am 16. April 2015 erließ der EZB-Rat die Verordnung (EU) 2015/730 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1011/2012 über die Statistiken über Wertpapierbestände (EZB/2012/24) (EZB/2015/18). Die Änderungsverordnung bringt die Verordnung (EU) Nr. 1011/2012 mit der Verordnung (EU) Nr. 1374/2014 über die statistischen Berichtspflichten der Versicherungsgesellschaften (EZB/2014/50) in Einklang und legt statistische Berichtspflichten für die Wertpapierbestände der Versicherungsgesellschaften fest. Die Verordnung wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist auf der Website der EZB abrufbar.
Leitlinie der EZB zur Änderung der Leitlinie EZB/2013/7 über die Statistiken über Wertpapierbestände
Am 16. April 2015 erließ der EZB-Rat die Leitlinie EZB/2015/19 zur Änderung der Leitlinie EZB/2013/7 über die Statistiken über Wertpapierbestände. Die Änderung soll die notwendigen Verfahren für die Berichterstattung der nationalen Zentralbanken an die Europäische Zentralbank festlegen. Die Änderungsleitlinie wird im Amtsblatt der Europäischen Union und auf der Website der EZB veröffentlicht.
Corporate Governance
Mitglieder des EZB-Ethikausschusses
Der EZB-Rat berief Jean-Claude Trichet, Hans Tietmeyer und Klaus Liebscher in den EZB-Ethikausschuss. Der Ethikausschuss ernannte Jean-Claude Trichet gemäß Artikel 2 Absatz 2 des Beschlusses EZB/2014/59 zu seinem Vorsitzenden; der EZB-Rat wurde am 20. Mai 2015 entsprechend in Kenntnis gesetzt.
Bankenaufsicht
Beschluss über Kreditinstitute, die 2015 einer umfassenden Bewertung unterliegen
Am 27. April 2015 verabschiedete der EZB-Rat den Beschluss EZB/2015/21 zur Bestimmung der Kreditinstitute, die einer umfassenden Bewertung durch die EZB im Laufe des Jahres 2015 unterliegen. Der Beschluss ist auf der Website der EZB abrufbar.
Änderungen der EZB-Beschlüsse zur Feststellung der Bedeutung in Bezug auf 23 Kreditinstitute
Am 12. Mai 2015 verabschiedete der EZB-Rat Änderungen der Beschlüsse zur Feststellung der Bedeutung in Bezug auf 23 Kreditinstitute. Ziel dieser Änderungen ist es, einer veränderten Gruppenstruktur der betreffenden bedeutenden Institute Rechnung zu tragen und erforderliche Korrekturen vorzunehmen. Darüber hinaus wurden auch Änderungen an der Liste weniger bedeutender Institute vorgenommen. Die angepasste Liste beaufsichtigter Unternehmen (bedeutende und weniger bedeutende Institute) wird gemäß Artikel 49 der Verordnung EZB/2014/17 zur Einrichtung eines Rahmenwerks für die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Zentralbank und den nationalen zuständigen Behörden und den nationalen benannten Behörden innerhalb des einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM-Rahmenverordnung) auf der Website der EZB veröffentlicht .
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