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Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

August/September 2025

26. September 2025

Marktoperationen

Einführung eines Klimafaktors in den Sicherheitenrahmen des Eurosystems zur Berücksichtigung klimabezogener Transitionsunsicherheiten

Am 23. Juli 2025 beschloss der EZB-Rat die Einführung eines „Klimafaktors“ in den Sicherheitenrahmen des Eurosystems. So sollen die mit der Klimakrise verbundenen finanziellen Risiken besser gesteuert werden. Dieser Klimafaktor ergänzt das bestehende Instrumentarium des Eurosystems zur Risikosteuerung: Er berücksichtigt zukunftsgerichtete Analysen von Klimaszenarien und stärkt dadurch die Resilienz der geldpolitischen Implementierung des Eurosystems. Er könnte den Wert eines als Sicherheit hinterlegten Vermögenswerts verringern, je nach Anfälligkeit des Vermögenswerts für Transitionsschocks. Der Klimafaktor wird so kalibriert, dass eine angemessene Verfügbarkeit von Sicherheiten gewährleistet ist. Nähere Informationen sind dieser Pressemitteilung sowie den Fragen und Antworten zum Thema auf der Website der EZB zu entnehmen.

Makroprudenzielle Politik und Finanzstabilität

Folgemaßnahmen im Zusammenhang mit der Empfehlung ESRB/2015/2 zur Bewertung der grenzüberschreitenden Auswirkungen und der gegenseitigen Anerkennung auf freiwilliger Basis in Bezug auf makroprudenzielle Maßnahmen

Am 31. Juli 2025 genehmigte der EZB-Rat die Antwort der EZB auf die Empfehlung ESRB/2015/2 des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken zur Bewertung der grenzüberschreitenden Auswirkungen und der gegenseitigen Anerkennung auf freiwilliger Basis in Bezug auf makroprudenzielle Maßnahmen. Ähnlich wie bei der 2023 vorgenommenen Bewertung betont die EZB in ihrer Antwort, dass sie dem für sie relevanten Teil der Empfehlung in vollem Umfang nachkommt. In diesem Zusammenhang weist sie darauf hin, dass sich die meisten Nachfragen an Behörden richten, die bereits makroprudenzielle Maßnahmen ergriffen haben, und dass sie daher für die EZB nicht von Belang sind.

Finanzmarktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr

Überprüfung der Zugangsbedingungen zu TARGET für Nebensysteme, die Vorfinanzierungen nutzen

Am 31. Juli 2025 nahm der EZB-Rat eine Beurteilung des Ausschusses für Zahlungsverkehr und Marktinfrastrukturen zur Kenntnis. Demnach sei es nicht notwendig, die in dem vom EZB-Rat verabschiedeten Regelwerk des Eurosystems festgelegten Zugangsbedingungen zu TARGET für Nebensysteme, die Vorfinanzierungen nutzen, anzupassen. Der EZB-Rat billigte den Vorschlag, zum jetzigen Zeitpunkt keine Änderungen am Regelwerk vorzunehmen. Dieses Regelwerk legt die Bedingungen fest, unter denen Nebensysteme, wie z. B. an TARGET teilnehmende Finanzmarktinfrastrukturen, Vorfinanzierungen in Zentralbankgeld nutzen können. Ziel ist es, Liquiditäts- und Kreditrisiken abzumildern und Abwicklungen außerhalb der Betriebszeiten des Echtzeit-Bruttozahlungssystems der Zentralbanken zu erleichtern. Zudem soll negativen Auswirkungen auf die Effizienz des Finanzmarktes insgesamt und auf die Fähigkeit des Eurosystems zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben vorgebeugt werden. Darüber hinaus beauftragte der EZB-Rat den Marktinfrastrukturrat (Market Infrastructure Board – MIB), die Nutzung von Vorfinanzierungen in TARGET weiter jährlich zu überwachen.

Änderungen der Leitlinie der EZB über ein transeuropäisches automatisiertes Echtzeit-Brutto-Express-Zahlungsverkehrssystem (TARGET) der neuen Generation

Am 31. Juli 2025 erließ der EZB-Rat die Leitlinie EZB/2025/28 zur Änderung der Leitlinie (EU) 2022/912 über ein transeuropäisches automatisiertes Echtzeit-Brutto-Express-Zahlungsverkehrssystem (TARGET) der neuen Generation. Die an der Leitlinie vorgenommenen Änderungen spiegeln die Weiterentwicklung der Politik des Eurosystems in mehreren für TARGET-Dienste relevanten Bereichen wider. Dies gilt insbesondere für den Zugang zu TARGET durch Zahlungsdienstleister aus dem Nichtbankensektor und die nichtdiskretionäre Kreditfazilität für zentrale Gegenparteien im Euroraum. Zudem wurden redaktionelle und fachliche Überarbeitungen vorgenommen. Ergänzend zu diesen Änderungen verabschiedete der EZB-Rat auch den Beschluss (EU) 2025/1734 zu Schutzvorkehrungen in Bezug auf den Zugang zentraler Gegenparteien zu Übernachtkrediten des Eurosystems in TARGET (EZB/2025/29). Darin sind die Anforderungen für den Zugang zentraler Gegenparteien des Euro-Währungsgebiets zur vorgenannten Kreditfazilität festgelegt.

Umfassende Überprüfung des Organisationsmodells der Governance der TARGET-Dienste

Am 26. August 2025 nahm der EZB-Rat die Überprüfung des Organisationsmodells der Governance der TARGET-Dienste zur Kenntnis. Er hatte die Überprüfung im Dezember 2021 verlangt, als der vom MIB erstellte Maßnahmenplan zur Umsetzung der Feststellungen und Empfehlungen bezüglich der Störungen bei TARGET-Diensten im Jahr 2020 geprüft wurde. Die Überprüfung enthält eine Reihe von Maßnahmen, die die Governance der TARGET-Dienste weiter verbessern sollen. Der EZB-Rat beauftragte den MIB und die bereitstellenden Zentralbanken, dem EZB-Rat im Laufe des Jahres 2027 über die Umsetzung der vorgeschlagenen Verbesserungsmaßnahmen Bericht zu erstatten.

Nominierung von Beobachtern für die T2S-CSD-Lenkungsgruppe

Am 9. September 2025 nominierte der EZB-Rat sechs Vertreter der T2S-Nutzer als Beobachter für die T2S-CSD-Lenkungsgruppe (CSD Steering Group – CSG). Die Beobachter wurden vom MIB vorgeschlagen und vom EZB-Rat für eine verlängerbare Amtszeit von zwei Jahren nominiert. Dabei bildeten Bewerbungen von der European Banking Federation (EBF), der European Savings and Retail Banking Group (ESBG), der European Association of Co-operative Banks (EACB), der Association for Financial Markets in Europe (AFME) und der European Association of CPP Clearing Houses (EACH) die Grundlage. Die Beobachter vertreten CBOE Clear Europe N.V., Citibank Europe PLC, Danske Bank, Deutsche Bank, Deutsche WertpapierService Bank und Eurex Clearing in der T2S CSG. Die Liste der privatwirtschaftlichen Institute, die an der T2S CSG als Beobachter teilnehmen, ist auf der Website der EZB abrufbar.

Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften

Stellungnahme der EZB zu zivilen Krisensituationen und zur nationalen Verteidigung

Am 4. August 2025 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2025/18 auf Ersuchen der Staatskanzlei der Republik Estland.

Stellungnahme der EZB zur Unabhängigkeit der Finanssivalvonta und zu den für die Funktionsträger der Suomen Pankki geltenden Karenzzeiten

Am 4. August 2025 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2025/19 auf Ersuchen des finnischen Finanzministeriums.

Stellungnahme der EZB zu einer Steuer für bestimmte Finanzinstitute

Am 5. August 2025 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2025/20 auf Ersuchen des polnischen Parlaments.

Stellungnahme der EZB zu Beschränkungen für Barzahlungen und ihrer Annahme bei Gerichts- und Verwaltungsgebühren

Am 11. August 2025 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2025/21 auf Ersuchen des Finanzministers der Slowakischen Republik.

Stellungnahme der EZB zu den Zugang zu Bargeld betreffenden Umsetzungsmaßnahmen

Am 14. August 2025 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2025/22 auf Ersuchen des irischen Finanzministers.

Stellungnahme der EZB zur aufsichtlichen Unabhängigkeit der Lietuvos bankas und zur Vermeidung von Interessenkonflikten bei ihren Mitarbeitern und Leitungsorganen

Am 14. August 2025 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2025/23 auf Ersuchen des Finanzministers der Republik Litauen.

Stellungnahme der EZB zur Übertragbarkeit von IBAN-Nummern für Bankkonten

Am 19. August 2025 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2025/24 auf Ersuchen des Vorsitzenden des Ausschusses für Wirtschaft, Verbraucherschutz und Digitalisierung der belgischen Abgeordnetenkammer.

Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über nichtfinanzielle Statistiken zu Gewerbeimmobilien

Am 2. September 2025 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2025/25 auf Ersuchen des Europäischen Parlaments.

Stellungnahme der EZB zu einer verfassungsrechtlichen Regelung über das Recht auf Bargeldverwendung

Am 2. September 2025 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2025/26 auf Ersuchen der slowenischen Nationalversammlung.

Stellungnahme der EZB zur Unabhängigkeit der Mitglieder des Rates der Българска народна банка (der Bulgarischen Nationalbank)

Am 2. September 2025 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2025/27 auf Ersuchen der bulgarischen Notenbank, die im Auftrag des bulgarischen Finanzministeriums handelte.

Stellungnahme der EZB zur Einrichtung von Sonderkreditinstituten mit einem niedrigeren Schwellenwert für das Anfangskapital von 1 Mio. EUR

Am 17. September 2025 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2025/28 auf Ersuchen des lettischen Finanzministeriums.

Stellungnahme der EZB zur Unabhängigkeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Am 18. September 2025 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2025/29 auf Ersuchen des deutschen Bundesministeriums der Finanzen.

Corporate Governance

Empfehlung der EZB zu den externen Rechnungsprüfern der De Nederlandsche Bank

Am 29. Juli 2025 verabschiedete der EZB-Rat die Empfehlung EZB/2025/27 an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der De Nederlandsche Bank.

Vorsitz des Ausschusses für internationale Beziehungen (International Relations Committee – IRC)

Am 10. September 2025 ernannte der EZB-Rat Fátima Pires mit sofortiger Wirkung zur Interimsvorsitzenden des Ausschusses für internationale Beziehungen. Frau Pires ist stellvertretende Leiterin der Generaldirektion Internationale und europäische Beziehungen der EZB. Sie tritt die Nachfolge von Isabel Vansteenkiste an, die vor Kurzem zur Beraterin der Präsidentin und zur Koordinatorin des Beraterstabs des Direktoriums ernannt wurde. Frau Vansteenkiste hat ihr Amt am 15. September 2025 angetreten. Frau Pires übt das Mandat bis zum 31. Dezember 2025 aus. Dann werden alle Vorsitzenden der Ausschüsse des Eurosystems/ESZB für den nächsten Zeitraum von drei Jahren, konkret von Januar 2026 bis Dezember 2028, (wieder)ernannt.

Ernennung neuer Mitglieder des Überwachungsausschusses für den €STR

Am 18. September 2025 ernannte der EZB-Rat Felix Geiger (Deutsche Bundesbank) und Emiliano González (Banco de España) zu von nationalen Zentralbanken (NZBen) nominierten Mitgliedern des Überwachungsausschusses für den Euro Short-Term Rate (€STR). Ihre Amtszeit dauert vom 1. Oktober 2025 bis zum 30. September 2027. Sie lösen die bisherigen Mitglieder ab, die von der Banque de France und der Banca d‘Italia kommen. Die Ernennungen erfolgen gemäß dem Rotationsverfahren für von nationalen Zentralbanken nominierte Ausschussmitglieder. Darüber hinaus ernannte der EZB-Rat Roland Straub, den stellvertretenden Leiter der Generaldirektion Finanzmarktoperationen, als EZB-Mitglied des Ausschusses. Er übernimmt ab dem 1. Oktober 2025 die Position von Thomas Vlassopoulos, dem derzeitigen Mitglied und Leiter der Generaldirektion Marktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr. Die entsprechenden Informationen auf der EZB-Website werden in Kürze aktualisiert.

Internationale und europäische Zusammenarbeit

Verlängerung der bilateralen EUR/CNY-Währungsswap-Vereinbarung mit der People’s Bank of China

Am 31. Juli 2025 billigte der EZB-Rat die Verlängerung der bilateralen EUR/CNY-Währungsswap-Vereinbarung zwischen der EZB und der People’s Bank of China um weitere drei Jahre (bis zum 8. Oktober 2028). Eine Pressemitteilung hierzu ist auf der Website der EZB abrufbar.

EZB-Bankenaufsicht

Ergebnisse der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde und der EZB durchgeführten Stresstests 2025

Am 28. Juli 2025 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, die endgültigen Ergebnisse des von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) koordinierten EU-weiten Stresstests 2025 und des eigenen Stresstests der EZB zu genehmigen. Hierbei wurden 51 Banken vom EBA-Stresstest und 45 Banken vom eigenen Stresstest der EZB erfasst. Alle diese Banken stehen unter der direkten Aufsicht der EZB. Die Ergebnisse und eine entsprechende Pressemitteilung wurden am 1. August 2025 auf der Website der EZB veröffentlicht.

Öffentliche Konsultation zum Entwurf einer Leitlinie der EZB zu einem harmonisierten aufsichtlichen Ansatz für die Deckung notleidender Risikopositionen durch weniger bedeutende Institute

Am 28. August 2025 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, ein öffentliches Konsultationsverfahren zum Entwurf einer Leitlinie der EZB zum aufsichtlichen Ansatz nationaler zuständiger Behörden für die Deckung notleidender Risikopositionen durch weniger bedeutende beaufsichtigte Unternehmen einzuleiten. Der Entwurf der Leitlinie sowie die Fragen und Antworten zum Thema können auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abgerufen werden. Dort finden Sie auch eine entsprechende Pressemitteilung. Die öffentliche Konsultation endet am 27. Oktober 2025.

Verordnung zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/534 über die Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen

Am 9. September 2025 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, die Verordnung EZB/2025/31 zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/534 über die Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen (EZB/2015/13) zu erlassen. In der Änderung wird festgelegt, welche zusätzlichen Informationen weniger bedeutende Institute der EZB melden müssen. Ziel ist es, die Vergleichbarkeit der Ergebnisse des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses zu verbessern. Dadurch wird die EZB ihre Überwachungsfunktion in Bezug auf das Funktionieren des einheitlichen Aufsichtsmechanismus besser ausüben können. Zudem wird eine konsistente Anwendung hoher Aufsichtsstandards gefördert. Die geänderte Verordnung gilt ab dem 30. Dezember 2025 und wird zu gegebener Zeit auf EUR-Lex veröffentlicht. Eine Pressemitteilung hierzu ist auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.

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