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Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Februar 2020

21. Februar 2020

Marktoperationen

Neufassungen von Rechtsakten im Zusammenhang mit dem erweiterten Programm zum Ankauf von Vermögenswerten

Am 3. Februar 2020 erließ der EZB-Rat den Beschluss EZB/2020/8 über die Umsetzung des dritten Programms zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen (zur Neufassung des Beschlusses EZB/2014/40) sowie den Beschluss EZB/2020/9 über ein Programm zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors an den Sekundärmärkten (zur Neufassung des Beschlusses EZB/2015/10). Da die Beschlüsse EZB/2014/40 und EZB/2015/10 bereits mehrfach wesentlich geändert worden waren und weitere Änderungen vorgenommen werden sollten, wurden die beiden Beschlüsse im Interesse der Rechtsklarheit neu gefasst. Mit den Änderungen werden vom EZB-Rat angenommene Beschlüsse, wie der Beschluss vom 12. September 2019 zur Wiederaufnahme des Nettoankaufs von Vermögenswerten und zur Fortführung der Reinvestitionsphase, umgesetzt. Mit den Änderungen werden auch vom EZB-Rat angenommene Beschlüsse umgesetzt, die noch nicht in die Rechtsakte eingeflossen waren, soweit sie in der Zwischenzeit nicht ersetzt worden waren, nämlich die Beschlüsse des EZB-Rats vom 13. Dezember 2018 zur Beendigung der Nettoankäufe von Vermögenswerten und der Reinvestitionsphase des Programms zum Ankauf von Vermögenswerten. Der Beschluss EZB/2020/9 umfasst bestimmte Änderungen in Bezug auf das Programm zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors (PSPP), die als notwendig erachtet werden, um die zuvor erlassenen Beschlüsse zu ergänzen und die effiziente Umsetzung des PSPP zu gewährleisten, darunter etwa die Aufnahme der Begriffsbestimmungen für „Nettoankäufe“ und „kumulierte Nettoankäufe“. Beide Beschlüsse sind auf der Website der EZB abrufbar.

Finanzstabilität und Aufsichtsfragen

Bericht der EZB über die Integration der Finanzmärkte und die Struktur des Finanzsektors (ECB Financial Integration and Financial Structures Report)

Am 19. Februar 2020 befasste sich der EZB-Rat mit einem Bericht über die Integration der Finanzmärkte und die Struktur des Finanzsektors im Euroraum („Financial Integration and Structures in the Euro Area“), in dem ab diesem Jahr der frühere Bericht der EZB über die Integration der Finanzmärkte in Europa („Financial integration in Europe“) und der frühere Bericht der EZB über die Struktur des Finanzsektors („Report on financial structures“), die zuletzt im Mai 2018 bzw. Oktober 2017 veröffentlicht wurden, zusammengefasst werden. Der Schwerpunkt des Berichts soll auf wichtigen strukturellen Entwicklungen, wie dem Prozess der Finanzmarktintegration, Veränderungen der Struktur des Finanzsektors und dem Prozess der finanziellen Entwicklung und Modernisierung, liegen. Der Bericht soll am 3. März 2020 gemeinsam mit dem Bericht der Europäischen Kommission zur Europäischen Finanzmarktstabilität und ‑integration („European Financial Stability and Integration Review“) auf der gemeinsamen Konferenz zur Finanzmarktintegration, die von der EZB in Frankfurt ausgerichtet wird, veröffentlicht werden.

Finanzmarktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr

Zulassung einer neuen Verbindung zwischen Wertpapierabwicklungssystemen für die Verwendung bei Kreditgeschäften des Eurosystems

Am 6. Februar 2020 stimmte der EZB-Rat der Beurteilung zu, dass eine neue direkte Verbindung vom spanischen Wertpapierabwicklungssystem Iberclear ARCO zum portugiesischen Wertpapierabwicklungssystem Interbolsa für Kreditgeschäfte des Eurosystems zugelassen werden kann. Das aktualisierte Verzeichnis der zugelassenen Verbindungen ist auf der Website der EZB abrufbar.

Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften

Stellungnahme der EZB zum Recht von Insolvenzverwaltern und Liquidatoren von Kreditinstituten, Mittel auf einem Konto bei der Latvijas Banka zu halten

Am 30. Januar 2020 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2020/4 auf Ersuchen des Finanzministeriums der Republik Lettland.

Stellungnahme der EZB zu den Sanktionsbefugnissen der BNB im Rahmen der engen Zusammenarbeit und zum offiziellen Wechselkurs des bulgarischen Lew

Am 30. Januar 2020 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2020/5 auf Ersuchen der Българска народна банка (der Bulgarischen Nationalbank, BNB).

Stellungnahme der EZB zu Änderungen in der Governance von De Nederlandsche Bank sowie zur förmlichen Einrichtung eines Ausschusses für Finanzstabilität

Am 31. Januar 2020 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2020/6 auf Ersuchen des Finanzministers der Niederlande.

Stellungnahme der EZB zum Aufsichtsgremium der Eesti Pank

Am 5. Februar 2020 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2020/7 auf Ersuchen des Finanzausschusses des estnischen Parlaments.

Corporate Governance

Operative Vorbereitungen im Hinblick auf das Ausscheiden der Bank of England aus dem Europäischen System der Zentralbanken

Am 22. Januar 2020 stimmte der EZB-Rat im Vorgriff auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union mit Wirkung vom 1. Februar 2020 einer Anpassung des Kapitalschlüssels der EZB zu, in deren Rahmen das von der Bank of England eingezahlte Kapital in Höhe von 58 Mio € zurückgezahlt und ihr Anteil auf die verbleibenden nationalen Zentralbanken des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) aufgeteilt wird. Für die erforderlichen Anpassungen wurden verschiedene Rechtsinstrumente geändert. Der EZB-Rat hat die folgenden Rechtsakte verabschiedet: a) Beschluss EZB/2020/3 über die prozentualen Anteile der nationalen Zentralbanken im Schlüssel für die Zeichnung des Kapitals der EZB und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2019/43, b) Beschluss EZB/2020/4 über die Einzahlung des Kapitals der EZB durch die nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2019/44, c) Beschluss EZB/2020/5 zur Festlegung der Bedingungen für die Übertragung der Kapitalanteile der EZB zwischen den nationalen Zentralbanken und für die Anpassung des eingezahlten Kapitals und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2019/45, d) Beschluss EZB/2020/6 zur Festlegung der Maßnahmen, die für den Beitrag zum kumulierten Wert der Eigenmittel der EZB und für die Anpassung der den übertragenen Währungsreserven entsprechenden Forderungen der nationalen Zentralbanken erforderlich sind, sowie zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2019/46 und e) Beschluss EZB/2020/7 zur Änderung des Beschlusses EZB/2010/29 der EZB vom 13. Dezember 2010 über die Ausgabe von Euro-Banknoten. Mit diesen Rechtsakten werden die Schlüssel für die Zeichnung des Kapitals der EZB angepasst, was aufgrund des Ausscheidens der Bank of England aus dem ESZB erforderlich war. Der EZB-Rat billigte ferner eine geänderte Fassung des Abkommens zwischen der EZB und den nationalen Zentralbanken der nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten über den Wechselkursmechanismus (WKM II) zum Ausschluss des Vereinigten Königreichs aus dem Abkommen. Der EZB-Rat stimmte außerdem operativen Maßnahmen im Hinblick darauf zu, dass die Bank of England nicht mehr als Mitglied an der Arbeit des ESZB teilnimmt. Sämtliche Rechtsakte, das überarbeitete WKM-II-Abkommen sowie eine Pressemitteilung über die Anpassung des Kapitalschlüssels der EZB sind auf der Website der EZB abrufbar.

Erweiterter Jahresabschluss 2019 der EZB

Am 19. Februar 2020 erfolgte die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der EZB für das Geschäftsjahr 2019 durch den EZB-Rat. Der erweiterte Jahresabschluss und eine entsprechende Pressemitteilung wurden am 20. Februar 2020 auf der Website der EZB veröffentlicht. Der Managementbericht für das Jahr 2019 wurde als Teil des erweiterten Jahresabschlusses der EZB veröffentlicht.

Vorsitzender des Prüfungsausschusses der EZB

Der Präsident der Bank of Greece, Yannis Stournaras, der seit 2018 Mitglied des Prüfungsausschusses der EZB ist, übernahm im Februar 2020 das Amt des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Er tritt damit die Nachfolge von Ewald Nowotny an, dem früheren Gouverneur der Oesterreichischen Nationalbank, dessen Amtszeit letztes Jahr zu Ende ging.

Statistiken

Öffentliche Konsultation zur Änderung der Verordnung zur Bilanzstatistik der monetären Finanzinstitute

Am 5. Februar 2020 stimmte der EZB-Rat der Einleitung eines öffentlichen Konsultationsverfahrens zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung EZB/2013/33 über die Bilanz des Sektors der monetären Finanzinstitute zu. Im Anschluss an eine regelmäßige Überprüfung, die gewöhnlich über einen Fünfjahreszyklus hinweg durchgeführt wird und sicherstellen soll, dass die Bilanzstatistiken der monetären Finanzinstitute die Anforderungen der Nutzer und ihren Zweck erfüllen – und daher einer Reihe von Anforderungen hoher Priorität in Bezug auf zusätzliche Daten zur Analyse von Geldmengen- und Kreditentwicklungen Rechnung tragen – wurden Änderungen vorgeschlagen und einer Kosten-Nutzen-Analyse unterzogen, die vom Ausschuss für Statistik des Eurosystems/ESZB in enger Zusammenarbeit mit den Nutzern durchgeführt wurde. Das Informationsmaterial in Bezug auf dieses öffentliche Konsultationsverfahren, das bis Mitte März 2020 läuft, ist auf der Website der EZB abrufbar.

Bankenaufsicht

Beschluss der EZB über die Bedeutung beaufsichtigter Kreditinstitute

Am 29. Januar 2020 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, den Bedeutungsstatus eines beaufsichtigten Kreditinstituts zu ändern. Die Liste der beaufsichtigten Unternehmen wird regelmäßig aktualisiert und ist auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar. Nach ihrer jährlichen Bewertung der Bedeutung von Kreditinstituten kündigte die EZB an, dass sie im Jahr 2020 117 Banken direkt beaufsichtigen wird. (Die entsprechende Pressemitteilung vom 4. Dezember 2019 ist auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar).

Einleitung eines öffentlichen Konsultationsverfahrens zu einem Leitfaden der EZB zur Beurteilung des Gegenparteiausfallrisikos

Am 24. Januar 2020 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, eine öffentliche Konsultation zum Entwurf eines Leitfadens der EZB einzuleiten, in dem die Methodik der EZB zur Beurteilung der internen Modellen erläutert wird, die Banken zur Berechnung des Gegenparteiausfallrisikos verwenden. Das öffentliche Konsultationsverfahren wurde am 5. Februar 2020 eingeleitet und dauert bis zum 18. März 2020. Eine entsprechende Pressemitteilung sowie die zugehörigen Dokumente sind auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.

Veröffentlichung des Risikoberichts zu weniger bedeutenden Instituten

Am 27. Januar 2020 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, den Risikobericht zu weniger bedeutenden Instituten (Less Significant Institutions – LSIs) zu veröffentlichen. Dieser Bericht enthält eine jährliche Bewertung der Bedingungen im LSI-Sektor, die von der EZB in Zusammenarbeit mit den nationalen zuständigen Behörden durchgeführt wurde. Der Bericht umfasst eine umfassende quantitative Analyse des aktuellen Risikoprofils der LSIs sowie zukunftsgerichtete Überlegungen zu den wesentlichen Risiken und Schwachstellen. Der Bericht ist auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.

Änderungen an dem Öffentlichen Leitfaden der EZB in Bezug auf Eigenmittel

Am 3. Februar 2020 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, die aktualisierten Meldebögen des Öffentlichen Leitfadens zur Prüfung der Anrechenbarkeit von Instrumenten als zusätzliches Kernkapital und Ergänzungskapital zu genehmigen. Diese Überarbeitung war angesichts der neuen Bedingungen für die Berücksichtigungsfähigkeit aufgrund des Inkrafttretens der Verordnung (EU) 2019/876 erforderlich, mit denen mehrere Bestimmungen geändert wurden, die Kapitalinstrumente erfüllen müssen, um gemäß den Artikeln 52 und 63 der Verordnung (EU) 575/3013 des Rates als Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals oder des Ergänzungskapitals eingestuft zu werden. Der geänderte Öffentliche Leitfaden der EZB wird auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht veröffentlicht.

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