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PRESSEMITTEILUNG

Der Euro wird in sämtlichen Ländern des Euroraums alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel

28. Februar 2002

Zwei Monate nach der Einführung der Euro-Banknoten und -Münzen am 1. Januar 2002 wird der Euro heute um Mitternacht im gesamten Euro-Währungsgebiet zum allein gültigen gesetzlichen Zahlungsmittel. Der Präsident der Europäischen Zentralbank, Dr. Willem F. Duisenberg, erklärte: "Ab heute um Mitternacht sind die zwölf nationalen Währungen des Euroraums kein gesetzliches Zahlungsmittel mehr. Allerdings haben die Bürger des Eurogebiets diesen Tag nicht abgewartet, um den Euro anzunehmen. Sie waren die Hauptakteure bei diesem historischen Schritt auf dem Weg zur europäischen Integration. Die Wirtschaft des Euroraums wird von diesem Erfolg in den kommenden Monaten und Jahren zweifellos profitieren."

Die Kreditinstitute werden nationale Banknoten und Münzen noch eine Zeit lang in Euro umtauschen, aber diese Dienstleistung wird nicht immer kostenlos sein. Die nationalen Zentralbanken werden ihre jeweiligen nationalen Banknoten und Münzen noch lange Zeit gebührenfrei zum Nennwert umtauschen (vgl. die Tabelle unten). Darüber hinaus können nationale Banknoten aus jedem Land des Euro-Währungsgebiets noch bis zum 31. März 2002 gebührenfrei bei den dafür vorgesehenen Stellen der nationalen Zentralbanken der zwölf Euro-Länder umgetauscht werden.

Der Rücklauf der Banknoten verläuft weiterhin erwartungsgemäß. Der Gesamtwert der umlaufenden nationalen Banknoten ging von 270 Mrd EUR am 1. Januar 2002 auf 42 Mrd EUR am 26. Februar zurück.

Zurzeit befinden sich Euro-Banknoten im Wert von rund 242 Mrd EUR in Umlauf; am 1. Januar 2002 betrug der Wert der umlaufenden Euro-Banknoten noch 133 Mrd EUR. Die Euro-Fortschrittsquote (euro progress ratio – EPR), die anzeigt, in welchem Maß nationale Banknoten durch Euro-Banknoten ersetzt werden, stieg von 33 % am 1. Januar 2002 auf 85,2 % am 26. Februar 2002. Sie wird sich künftig nur noch geringfügig erhöhen, da etliche nationale Banknoten wahrscheinlich verloren gegangen oder vernichtet worden sind. Andere werden zur Erinnerung oder als Sammelobjekte aufbewahrt.

Bisher sind vergleichsweise wenige, qualitativ minderwertige Euro-Banknotenfälschungen entdeckt worden; sie wurden rasch als solche identifiziert. Dennoch sollten Verbraucher wie professionelle Bargeldverwender auch weiterhin die Echtheit der Euro-Banknoten anhand der einfachen Tests "FÜHLEN-SEHEN-KIPPEN" überprüfen.

Frist für den Umtausch nationaler Banknoten und Münzen bei den nationalen Zentralbanken des Euro-Währungsgebiets:

Belgien: Unbegrenzt für Banknoten, bis zum 31. Dezember 2004 für Münzen
Deutschland: Unbegrenzt für Banknoten und Münzen
Finnland: Zehn Jahre für Banknoten und Münzen
Frankreich: Zehn Jahre für Banknoten, drei Jahre für Münzen
Griechenland: Zehn Jahre für Banknoten, zwei Jahre für Münzen
Irland: Unbegrenzt für Banknoten und Münzen
Italien: Zehn Jahre für Banknoten und Münzen
Luxemburg: Unbegrenzt für Banknoten, bis zum 31. Dezember 2004 für Münzen
Niederlande: Bis zum 1. Januar 2032 für Banknoten, bis zum 1. Januar 2007 für Münzen
Österreich: Unbegrenzt für Banknoten und Münzen
Portugal: 20 Jahre für Banknoten, bis zum 31. Dezember 2002 für Münzen
Spanien: Unbegrenzt für Banknoten und Münzen
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Europäische Zentralbank

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