Vorwort

2024 war ein Jahr mit einem wichtigen Meilenstein für die Europäische Zentralbank (EZB): Der erste Umweltmanagementzyklus nach Anpassung ihrer Emissionsziele an das ehrgeizige 1,5-˚C-Ziel des Pariser Klimaabkommens endete.
Als die Pandemie vorbei war und die emissionsintensiven Aktivitäten in den Jahren 2023 und 2024 wieder aufgenommen wurden, blieben wir auf Kurs und konzentrierten uns darauf, die Folgen des Wiederanstiegs abzumildern. Trotz dieser Herausforderungen hielten wir unsere Umweltleistung konstant, insbesondere unsere CO2-Emissionen. Dies zeigt, dass es uns ernst ist mit der Dekarbonisierung unserer Betriebsabläufe und wir bestrebt sind, uns stetig zu verbessern.
Mit Temperaturen von rund 1,55 ˚C über dem vorindustriellen Niveau war 2024 das bislang wärmste Jahr seit Beginn der Wetteraufzeichnungen. Dies verdeutlicht die Dringlichkeit unserer Mission. Denn der Kampf gegen den Klimawandel kann nicht warten.
Als Institution haben wir unsere Klimaschutzverpflichtungen für 2025 bis 2027 und die Folgejahre noch verstärkt – im Sinne des Ziels, unsere CO2-Emissionen im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen bis 2030 um 46,2 % (gemessen am Niveau von 2019) zu senken. Wir haben neue Maßnahmen in unser aktualisiertes Umweltmanagementprogramm aufgenommen. Sie stellen auf jene Faktoren ab, die wir beeinflussen können und die am meisten zu unserem CO2-Fußabdruck beitragen: Dienstreisen der EZB-Beschäftigten und Reisen wegen Konferenzteilnahme. Im Vergleich zum Basisjahr 2019 haben wir einiges erreicht: Die Emissionen aus Dienstreisen konnten um 29 %, jene aus Konferenzteilnahmen um 62 % verringert werden. Damit wir das für 2030 gesteckte Ziel erreichen, müssen wir unsere Emissionen noch mehr reduzieren. Daher arbeiten wir weiter dran, die Organisation von Reiseaktivitäten und Veranstaltungen zu optimieren und gleichzeitig den Energieverbrauch in den von uns genutzten Gebäuden zu senken.
Wir haben aber nicht nur die Emissionen auf stabilem Niveau gehalten, sondern auch neue Ziele und Strategien für andere Kernbereiche (z. B. Energie, Materialien und Abfall, Biodiversität, Beschaffung und Sensibilisierung) festgelegt. Mit diesen Maßnahmen, in die u. a. unsere Erkenntnisse der letzten drei Jahre eingeflossen sind, wollen wir unsere langfristigen Ziele voranbringen. Außerdem wollen wir Verhaltensänderungen bewirken, damit unser Geschäftsbetrieb umweltfreundlicher wird.
Auf dem Weg zu einer nachhaltigeren Welt warten sowohl Herausforderungen als auch Chancen auf uns. Wir wollen den Klimawandel bekämpfen und die Umwelt schützen – daran hat sich nichts geändert. Dabei motivieren uns die Umweltziele der EU und der Wunsch, eine nachhaltige Zukunft für die nachfolgenden Generationen zu gestalten.
Die vorliegende Umwelterklärung zeigt, dass wir es ernst meinen mit der Reduzierung des CO2-Fußabdrucks unseres Geschäftsbetriebs und uns der beispiellosen Herausforderungen des Klimawandels bewusst sind. Wir wollen nicht nur unseren Geschäftsbetrieb nachhaltiger gestalten, sondern auch dem Klimawandel und der Umweltzerstörung mit weitreichenden Maßnahmen entgegentreten. 2024 haben wir unseren Klima- und Umweltplan 2024-2025 auf den Weg gebracht. Er konzentriert sich auf drei Bereiche, die für Klima- und Umweltschutzinitiativen von zentraler Bedeutung sind. Dank des unschätzbaren Einsatzes unserer Kolleginnen und Kollegen aus verschiedenen Bereichen der EZB haben wir einiges erreicht. Wir legen weiterhin Wert auf Transparenz und Rechenschaftspflicht. Daher verbessern wir unser Berichtswesen zu Umweltthemen und tauschen uns mit Interessenträgern entlang unserer Wertschöpfungskette aus. Die Zusammenarbeit und das Engagement unserer Mitarbeitenden waren schon immer der Schlüssel für positive Veränderungen und Impulsgeber für weiterreichende Maßnahmen.
Wir fordern alle dazu auf, mit uns zusammen etwas gegen den Klimawandel zu unternehmen – für eine nachhaltigere Welt.
Myriam Moufakkir
Chief Services Officer der Europäischen Zentralbank
1 Das Jahr in Zahlen
Abbildung 1
Highlights 2024

Quelle: EZB.
Abbildung 2
2024 in Zahlen
(Zahlen für 2024 sowie prozentuale Veränderungen 2024 gegenüber 2023 bzw. 2024 gegenüber 2019)[1]

Quelle: EZB.
Anmerkung: Weitere Informationen zu diesen Entwicklungen finden sich in Kapitel 6 – Umweltaspekte und -auswirkungen der EZB-Aktivitäten. Einzelheiten zu den Umweltdaten pro Arbeitsplatz im Jahr 2024 sind Kapitel 7 – Technische Informationen zu entnehmen.
Auch wenn die Werte mancher Aktivitäten 2024 im Vorjahrsvergleich gestiegen sind, konnten bei bestimmten Komponenten des CO2-Fußabdrucks deutliche Fortschritte erzielt werden. So trugen etwa Einsparungen bei den Emissionen aus Reisen wegen Konferenzteilnahme dazu bei, dass wir auf Kurs geblieben sind.[2]
2 Die EZB auf einen Blick
Das Eurosystem ist das Zentralbanksystem des Euroraums. Es besteht aus der EZB und den nationalen Zentralbanken der Euro-Länder. Das vorrangige Ziel des Eurosystems ist es, für stabile Preise zu sorgen. Darüber hinaus ist die EZB durch den Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) für die Aufsicht über die Kreditinstitute im Euroraum und in den anderen Teilnehmerländern des SSM zuständig. Bei dieser Aufgabe arbeitet sie eng mit den nationalen Aufsichtsbehörden der jeweiligen Länder zusammen.
Mit ihrem Jahresbericht und dem Jahresbericht zu ihren Aufsichtsaktivitäten informiert die EZB über ihre Aufgaben und legt dar, was sie unternommen hat, um ihr Mandat zu erfüllen. Seit 2022 enthält der EZB-Jahresbericht ein Kapitel, das über sämtliche Maßnahmen in puncto Nachhaltigkeit informiert.
Im Mittelpunkt der vorliegenden Umwelterklärung steht der Fußabdruck der EZB als Organisation, d. h. die Umweltauswirkungen ihrer Gebäude und der betrieblichen Prozesse ihres Tagesgeschäfts. Die Umwelterklärung gibt u. a. Auskunft über den Energie- und Materialverbrauch der EZB und die mit Dienstreisen zusammenhängenden Emissionen. Das Dokument informiert über die Umweltleistung der EZB im Jahr 2024 und stellt die Meilensteine und Maßnahmen heraus, die die EZB als Institution ergriffen hat, um ihre Umweltauswirkungen zu verringern.
Weitere Informationen über die EZB, ihre Aufgaben und ihre Rolle innerhalb des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und des Eurosystems können auf der EZB-Website abgerufen werden.
2.1 EZB-Gebäude
Dieser Abschnitt enthält Angaben zu den drei von der EZB genutzten Gebäuden, die in ihrem Umweltmanagementsystem (Environmental Management System – EMS) erfasst sind.[3]
Hauptgebäude

Das im Frankfurter Ostend gelegene Hauptgebäude der EZB wurde im November 2014 eröffnet. Es beherbergt den Großteil der Arbeitsplätze.
Dank seiner nachhaltigen Ausgestaltung und Bauweise übertrifft die Umweltleistung des Gebäudes die Vorgaben der Energiesparverordnung aus dem Jahr 2007 um 29 %. Einige bemerkenswerte Umweltelemente des Hauptgebäudes:
- energieeffiziente dreischichtige Fassade des Büroturms
- energieeffizienzsteigernde Isolierung von Fassaden und Dach der Großmarkthalle
- natürliche Belüftung dank bedienbarer Fassadenelemente, elektrisch betriebenem Sonnenschutz und energieeffizienter Beleuchtung: optimale Arbeitsbedingungen mit einem Maximum an Tageslicht
- zu den weiteren umweltfreundlichen Komponenten des Gebäudes zählt ein System zum Auffangen von Regenwasser (für die Bewässerung der Grünfläche und für Toilettenspülungen)[4] und die Nutzung von Geothermie zum Heizen und Kühlen des Gebäudes[5]
Die Gestaltung des Geländes rund um das Hauptgebäude verbindet das EZB-Areal mit den benachbarten städtischen Parks und dem Grüngürtel der Stadt. Dadurch wird es Teil der „grünen Lunge“ Frankfurts. Angeleitet von Fachleuten für Landschaftsgestaltung und Biodiversität hat das Green-Care-Team der EZB mehrere Maßnahmen ergriffen, um die Biodiversität auf unserem Areal zu steigern. In Kapitel 6.6 – Biodiversität werden diese Initiativen näher beschrieben.
Weitere Informationen finden sich auf der EZB-Website, konkret auf der Seite über das Hauptgebäude und dessen Nachhaltigkeitsaspekte.
Stadtzentrum (Eurotower und Japan Center)

Die EZB hat die beiden in der Frankfurter Innenstadt gelegenen Bürogebäude seit 1998 (Eurotower) bzw. seit 2014 (Japan Center) angemietet. In den beiden Gebäuden befindet sich fast die Hälfte aller Arbeitsplätze der EZB, insbesondere jene der europäischen Bankenaufsicht.
2020 erhielt der Eurotower die LEED-Zertifizierung („LEED“ steht für „Leadership in Energy and Environmental Design“) der Bewertungsstufe Gold, nachdem 2015 und 2016 technische Verbesserungen am Gebäude vorgenommen worden waren. Zu nennen sind hier u. a.:
- Installation energieeffizienter Sonnenschutzsysteme
- Dämmung des Betonkerns
- Einbau neuer Blockheizkraftwerke
- Modernisierung der Klimaanlagen zur Verbesserung der Energieeffizienz
- Erhöhung der Energieeffizienz der Fahrstühle
- Installation eines LED-Beleuchtungssystems in den Büroräumen
Informationen zu weiteren Zielen und Maßnahmen der EZB zur Steigerung der Energieeffizienz ihrer Gebäude finden sich in Kapitel 6.2. – Energieeffizienz.
Bei der EZB stehen räumliche Veränderungen an, da sie 2025 vom Eurotower in ein anderes Bürogebäude umzieht.
3 Umweltmanagement bei der EZB
3.1 Umfeld der Organisation

2024 war das zweite Jahr, in dem der Betrieb der EZB wieder komplett ohne pandemiebedingte Einschränkungen ablief. In den Jahren 2020 bis 2022 waren diese Einschränkungen deutlich zu spüren: Dienstreisen waren zu der Zeit nur sehr begrenzt möglich, und auch die Präsenzarbeit in den EZB-Bürogebäuden war eingeschränkt. 2023 wurden die Einschränkungen aufgehoben und die EZB kehrte zum normalen Geschäftsbetrieb zurück. Infolgedessen vergrößerte sich ihr CO2-Fußabdruck wieder, insbesondere wegen des Anstiegs der Emissionen aus Dienstreisen. Diese Emissionsart legte 2024 leicht um 5 % zu, während die Emissionen aus Reisen wegen Konferenzteilnahme um 6 % gegenüber dem Vorjahr abnahmen. Diese beiden Emissionsquellen bleiben wichtige Arbeitsschwerpunkte für die EZB bei den Anstrengungen zur weiteren Verringerung ihrer Klimaauswirkungen (siehe Kapitel 5.2 – Indirekte Emissionen).
2025 steht der Umzug der EZB vom Eurotower in das ebenfalls in der Frankfurter Innenstadt gelegene Gallileo-Hochhaus an. Die hiermit verbundenen umweltrelevanten Aktivitäten werden berücksichtigt und gegebenenfalls in das Umweltmanagementsystem aufgenommen.
Die Weiterentwicklung des Umweltmanagementsystems der EZB wird nach wie vor maßgeblich davon abhängen, wie sich das Umfeld der Organisation verändert. Dabei spielt auch eine Rolle, welche neuen Chancen und Risiken sich ergeben und wie sich die Erwartungen der Interessenträger entwickeln. Wesentliche Risiken, vor allem physische Risiken und Übergangsrisiken, die den internen Geschäftsbetrieb potenziell betreffen, müssen im Zuge der jährlichen Prozesse des Umweltmanagementsystems bewertet werden.
Neben ihren internen Aktivitäten geht die EZB auch klimabezogene Themen an, die ihr Mandat tangieren. Ihr ist bewusst, dass der Klimawandel und die Zerstörung der Umwelt beträchtliche Risiken für das Wirtschafts- und das Finanzsystem darstellen und folglich auch sie selbst betreffen. Damit sie ihrer Verantwortung gerecht wird, muss sie ermitteln, was in diesen Bereichen zu tun ist und die notwendige Transformation angehen. Ein Überblick über die Arbeit der EZB im Jahr 2024 findet sich in ihrem Jahresbericht und im Jahresbericht zur Aufsichtstätigkeit. Seit 2023 veröffentlichen die EZB und die Zentralbanken des Eurosystems alljährlich klimabezogene Finanzdaten, also Informationen zu den finanziellen Vermögenswerten, die sie zu geldpolitischen Zwecken in ihren Portfolios halten. Im Januar 2024 veröffentlichte die EZB ihren Klima- und Umweltplan 2024-2025 und bekräftigte somit ihren Einsatz für den Klimaschutz. Gemäß dem Plan wird sich die EZB in dieser Zeit auf drei Themen konzentrieren: Förderung des grünen Wandels, Bewertung der klimabedingten physischen Auswirkungen und Prüfung von Umweltrisiken. Das Umweltmanagementsystem der EZB trägt zum übergeordneten Klima- und Umweltplan bei, denn es zielt auf die Verkleinerung des ökologischen Fußabdrucks ihres Geschäftsbetriebs und die Förderung weiterreichender Maßnahmen ab.
Auch die nationalen Zentralbanken des Eurosystems liefern klimabezogene Daten zu den von ihnen unabhängig verwalteten nicht geldpolitischen Portfolios. Darüber hinaus werden auf der Website der EZB im Laufe des Jahres weitere Publikationen veröffentlicht.
3.2 Überblick über das Umweltmanagementsystem

Die Umwelterklärung 2025 der EZB liefert wie gesagt Umweltdaten zu den drei im Umweltmanagementsystem erfassten Gebäuden der EZB. Dabei handelt es sich um das EZB-eigene Hauptgebäude sowie den Eurotower und das Japan Center. Letztere befinden sich im Stadtzentrum von Frankfurt am Main und werden von der EZB angemietet. Die Daten für das Hauptgebäude werden separat von den aggregierten Daten für den Eurotower und das Japan Center ausgewiesen. Die EZB belegt in allen drei Gebäuden jeweils die gesamte Bürofläche.
In ihrer Umweltpolitik beschreibt die EZB ihre übergeordneten Umweltziele und ihre strategische Ausrichtung. Erstmals verabschiedet wurde die Umweltpolitik im Jahr 2007. Bei ihrer Überarbeitung im Jahr 2013 wurde mehr Gewicht auf die Sensibilisierung der Mitarbeitenden für Umweltthemen und Verhaltensänderungen gelegt. In den Jahren 2019 und 2024 wurde die Politik abermals überarbeitet und Biodiversität als ein zentrales Thema aufgenommen.
Sowohl die Belegschaft als auch externe Mitarbeitende sind dazu angehalten, die Grundsätze der Umweltpolitik in ihrer täglichen Arbeit aktiv umzusetzen, indem sie so handeln, dass sie positiv zur Umweltleistung der EZB beitragen.
Abbildung 3
Umweltpolitik der EZB

2024 wurde mit dem Umweltmanagementsystem das Ziel erreicht, die Umweltleistung kontinuierlich gegenüber dem Basisjahr 2019 zu verbessern. Zudem erwies sich seine Leistung als sehr stabil gegenüber dem Vorjahr. Bemerkenswerte Fortschritte wurden in Sachen transparente Kommunikation mit sämtlichen Interessenträgern erzielt. So wurde etwa ein Dashboard für die Dienstreisen der verschiedenen Geschäftsbereiche eingerichtet. Mit diesem Tool sollten die Mitarbeitenden für das Reiseverhalten ihres Geschäftsbereichs sensibilisiert und bessere Analysen des tatsächlichen Dienstreisebedarfs ermöglicht werden. Die Zusammenarbeit sowohl mit internen Interessenträgern als auch mit Dritten hat sich 2024 deutlich verbessert. So taten sich z. B. mehrere Geschäftsbereiche und Freiwilligengruppen der EZB mit externen Institutionen aus dem Frankfurter Raum zusammen und organisierten anlässlich des Internationalen Tags der biologischen Vielfalt der Vereinten Nationen eine Woche lang verschiedene Veranstaltungen. Der CO2-Fußabdruck des Geschäftsbetriebs der EZB ist immer noch deutlich kleiner als es dem linearen Dekarbonisierungspfad entsprechen würde. Sie ist also auf gutem Weg, das Ziel des Pariser Klimaabkommens (Verringerung der CO2-Emissionen um 46,2 % bis 2030) zu erfüllen.
Abbildung 1
CO2-Fußabdruck der EZB und Vereinbarkeit mit dem Pariser Klimaabkommen
(in Tonnen CO2-Äquivalenten (CO2e))

Quelle: EZB.
Nähere Informationen zur CO2-Leistung der Geschäftstätigkeit der EZB finden sich in Kapitel 5 – Der CO2-Fußabdruck der EZB.
3.3 Aufbau des Umweltmanagements
Das Green-ECB-Team ist für alle Elemente des Umweltmanagementsystems zuständig und koordiniert die damit verbundenen Aktivitäten gemeinsam mit diversen Interessenträgern. Geleitet wird das Team von einem Umweltkoordinator und einem Umweltbeauftragten. Diese Personen werden vom EZB-Direktorium ernannt und von Umweltexperten unterstützt. Damit das Umweltmanagementsystem überall in der EZB wirkungsvoll umgesetzt wird, ernennen die höheren Führungskräfte Environmental Representatives für ihren jeweiligen Geschäftsbereich. Über den Chief Services Officer berichten Umweltkoordinator und Umweltbeauftragter dem Direktorium über Themen, die mit dem Umweltmanagementsystem und seiner Leistungsfähigkeit zusammenhängen.
Abbildung 4
Organisationsstruktur des Umweltmanagementsystems
Tabelle 1
Rollen und Verantwortlichkeiten
Rollen | Verantwortlichkeiten |
---|---|
Direktorium | Verabschiedet die Umweltpolitik und den Umweltmanagementrahmen Stellt Ressourcen zur Verfügung und ernennt Umweltkoordinator sowie eine(n) Umweltbeauftragte(n) Genehmigt die Veröffentlichung der jährlichen Umwelterklärung der EZB |
Chief Services Officer | Verabschiedet den Umweltmanagementrahmen und bestätigt die Umweltvorgaben und -ziele (Umweltmanagementprogramm), die an das Direktorium gehen Macht strategische Vorgaben zu Themen, die mit dem Umweltmanagementsystem zusammenhängen, und hilft gegebenenfalls bei der Beilegung von Streitigkeiten Prüft und genehmigt die Bewertung der Verwaltung des Umweltmanagementsystems und alle damit zusammenhängenden Dokumente, die an das Direktorium gehen Kann das Green-ECB-Team auffordern, der höheren Führungsebene und/oder dem Direktorium eine Aktualisierung des Status, der Ergebnisse und Erfolge des Umweltmanagementsystems der EZB zu präsentieren oder schriftlich vorzulegen |
Umweltkoordinator | Legt strategische Umweltziele fest und überwacht die Einhaltung der Umweltvorgaben Steuert das Umweltmanagementsystem, beurteilt die Umweltleistung, stellt sicher, dass das Umweltmanagementsystem funktioniert, die höhere Führungsebene einbezogen ist und das Umweltmanagementsystem unterstützt Verabschiedet das Umweltmanagementhandbuch (Environmental Management Handbook) sowie Änderungen daran |
Umweltbeauftragte der EZB | Trägt die Verantwortung für das gesamte Umweltmanagementsystem gemäß den vereinbarten Standards und koordiniert sämtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Umweltschutzmanagement Fungiert als interne Ansprechpartnerin für Umweltfragen und Vorfälle mit Umweltauswirkungen Berichtet dem Umweltkoordinator und dem Chief Services Officer über wichtige Themen Koordiniert Green-ECB-Initiativen, leitet das Green-ECB-Team und ist für die interne Kommunikation über Umweltthemen zuständig Leitet das Team der Environmental Representatives und unterstützt dieses bei der Beurteilungstätigkeit in Bezug auf die Pflege und Weiterentwicklung des Umweltmanagementsystems Gibt Anregungen und Ratschläge zu lokalen Umweltinitiativen von Geschäftsbereichen und berät bei der Umsetzung geeigneter Schulungsmaßnahmen Betreut das Mitarbeitenden-Vorschlagswesen und beurteilt eingereichte Vorschläge |
Environmental Representatives | Stellen sicher, dass die Interessen jedes einzelnen Geschäftsbereichs innerhalb des Umweltmanagementsystems berücksichtigt werden, und sind für die horizontale Kommunikation zu Themen zuständig, die mit dem Umweltmanagementsystem zusammenhängen Unterstützen die Umsetzung des Umweltmanagementsystems in allen Geschäftsbereichen und Organisationseinheiten der EZB |
Ferner engagiert sich das Green-ECB-Team im Workstream „Nachhaltigkeit von Unternehmen“ des Kompetenzzentrums Klimawandel. Das 2021 eingerichtete Kompetenzzentrum konsolidiert und koordiniert die klimabezogenen Aktivitäten der EZB. Bei der strategischen Planung und Abstimmung von Klimainitiativen innerhalb der EZB verfolgt es einen strukturierten Ansatz. Seine Arbeit konzentriert sich auf sechs Themenbereiche, die alle klimabezogenen Maßnahmen bei der EZB abdecken. Diese sind: a) Finanzstabilität und Aufsichtspolitik, b) makroökonomische Analyse und Geldpolitik, c) Finanzmarktgeschäfte und Risikomanagement, d) EU- und internationale Politik sowie Regulierung, e) Daten und f) Nachhaltigkeit von Unternehmen. Das Kompetenzzentrum Klimaschutz ist überdies ein Knotenpunkt für den Austausch von Wissen über die übergreifende Klimaarbeit in Bereichen wie Forschung, Marktinfrastruktur und Zahlungsverkehr, Rechtsangelegenheiten und Banknoten.
Seit 2010 ist das Umweltmanagementsystem der EZB beim Europäischen System für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (European Eco-Management and Audit Scheme – EMAS) registriert.[6] Zudem ist es gemäß dem ISO-Standard 14001 für Umweltmanagement zertifiziert.
Im Umweltmanagementhandbuch der EZB sind die Governance-Struktur des Umweltmanagementsystems und die Verfahren und operativen Prozesse beschrieben, die für die kontinuierliche Einhaltung der einschlägigen Standards erforderlich sind. Um den Anforderungen des Gemeinschaftssystems für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung und des ISO-Standards 14001 zu entsprechen, muss das Umweltmanagementsystem sowohl intern als auch durch Externe geprüft werden.[7] Die jährlichen internen Prüfungen nimmt die Umweltbeauftragte gemeinsam mit externen Fachleuten vor. Für die externe Verifizierung sind akkreditierte Umweltgutachter zuständig.
4 Für das Umweltmanagementsystem relevante Veränderungen
Seit Veröffentlichung der Umwelterklärung 2022 der EZB wurden keine nennenswerten Änderungen am Umweltmanagementsystem vorgenommen (etwa eine substanzielle Scope-Erweiterung). Gelegentlich aktualisiert die EZB im Nachhinein Umweltdaten der jeweils letzten Umwelterklärung. So stellt sie sicher, dass ihre Analysen, Berichte und Entscheidungen genau, verlässlich und widerspruchsfrei sind. Aktualisierungen können aus unterschiedlichen Gründen nötig sein: So können zunächst nicht verfügbare Daten später zugänglich werden, wodurch man sich ein Bild von der Gesamtlage machen kann. Oder es kommt durch Fehler wie inkorrekte Daten, falsch angewandte Methoden oder menschliches Versagen bei der Eingabe oder Verarbeitung von Daten zu Ungenauigkeiten, die beseitigt werden müssen. Manchmal bleiben eigentlich relevante Daten versehentlich oder wegen falscher Einstufung unberücksichtigt. Dadurch kann die Richtigkeit von Ergebnissen beeinträchtigt werden. Durch die Prüfung und Beseitigung dieser Mängel sorgt die EZB dafür, dass ihre Daten glaubhaft und genau bleiben und somit die zum jeweiligen Zeitpunkt umfassendsten Informationen widerspiegeln.
4.1 Erweiterung der umweltbezogenen Ziele und Maßnahmen
Als europäische Institution sieht sich die EZB verpflichtet, in ihrem Tagesgeschäft Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und zur Bekämpfung des Klimawandels umzusetzen. 2021 passte sie ihre CO2-Reduktionsziele an das Pariser Klimaabkommen an. Dieses sieht vor, dass die weitweite Erwärmung auf 1,5 ˚C über dem vorindustriellen Niveau begrenzt werden soll. Für die EZB bedeutet dies konkret, dass sie die CO2-Emissionen ihrer internen Geschäftsaktivitäten bis 2030 um 46,2 % senken muss, wobei 2019 als Basisjahr herangezogen wird.[8] Der erste Zyklus des Umweltmanagementsystems nach Anpassung an die Ziele des Pariser Klimaabkommens ist nun vollendet. Das aktualisierte Umweltmanagementprogramm für die Jahre 2025-2027 berücksichtigt die in den drei Jahren nach der Pandemie gesammelten Erfahrungen und enthält zusätzliche Maßnahmen zur weiteren Dekarbonisierung der operativen Aktivitäten der EZB im Sinne des für 2030 gesteckten Emissionsziels. Die Maßnahmen konzentrieren sich auf die Bereiche Energie, Emissionen, Material und Abfall, Biodiversität und Beschaffung sowie Sensibilisierung der Belegschaft und Stakeholder Management. Die EZB wird ihre Ziele während des gesamten Zyklus regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls zusätzliche mittel- und langfristige Ziele und Maßnahmen vorschlagen. Dabei berücksichtigt sie auch die Klimaneutralitätsziele der Europäischen Union für 2050 und die entsprechenden Entwicklungen auf Gesetzesebene.
Ausgearbeitet wurde das Umweltmanagementprogramm 2025-2027 gemeinsam mit mehreren Geschäftsbereichen und operativen Teams der EZB. Es enthält diverse neue umfassende Maßnahmen, die dazu beitragen sollen, dass die EZB ihre Umweltziele erreicht. Die neuen und aktualisierten Ziele und Maßnahmen sind auf Aktivitäten ausgerichtet, die in bedeutendem Maße zum CO2-Fußabdruck der EZB beitragen. Dabei handelt es sich vor allem um die Reisetätigkeit und Verfahren für eine umweltorientierte Beschaffung. In den Umwelterklärungen 2026 und 2027 wird in Form von Statusaktualisierungen nachzulesen sein, wie der Stand beim Umweltmanagementprogramm ist.
Zu den wichtigsten Strategien zur langfristigen Verringerung von Emissionen aus internen Betriebsabläufen zählen die Dekarbonisierung der Energieversorgung, die Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit von Dienstreisen und die Abstimmung auf Ebene des Eurosystems zwecks Angleichung der Vorgaben für Reiseaktivitäten.
Abbildung 5
Aktualisierte umweltbezogene Ziele

Ein ausführlicherer Überblick über sämtliche Umweltziele und -maßnahmen findet sich in Kapitel 5 – der CO2-Fußabdruck der EZB sowie in Kapitel 6 – Umweltaspekte und -auswirkungen der EZB-Aktivitäten.
5 Der CO2-Fußabdruck der EZB

Zeitplan | Ziel und Stand 2024 |
---|---|
Langfristig: bis 2030 | Verringerung des CO2-Fußabdrucks um 46,2 % (gegenüber 2019) bis 2030 im Einklang mit dem Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens (1,5 ˚C) |
Stand 2024: -39 % | |
Mittelfristig: 2027 | Jährliche CO2-Emissionen im Zusammenhang mit Dienstreisen bei unter 60 % des Niveaus von 2019 halten |
Stand 2024: 72 % | |
Kurzfristig: bis 2024 | Festlegung einer Obergrenze von 50 % für in Präsenz abgehaltene EZB-Sitzungen und -Konferenzen mit externen Teilnehmenden während eines Zweijahreszyklus (2023-2024) |
Stand 2023/2024: 21,7 % | |
Mittelfristig: 2027 (neu) | Begrenzung der durchschnittlichen Zahl von Präsenz- und Hybridsitzungen bei der EZB mit externen Teilnehmenden auf das Niveau von 2024 mit einem Puffer von 10 %. Gemessen wird dieser Wert für die Sitzungen über einen Zweijahreszeitraum, beginnend mit der Planung für 2026. |
Neu[9] |

Maßnahme | Stand |
---|---|
Reduzierung der Emissionen aus Sitzungen von Ausschüssen und nachgeordneten Gremien des Europäischen Systems der Zentralbanken, indem die Anzahl der Präsenzsitzungen auf maximal 50 % der geplanten Sitzungen pro Jahr beschränkt wird | Abgeschlossen 2022 und 2023 wurden für die Sitzungsplanung für die Jahre 2023 und 2024 Regeln eingeführt. Infolgedessen fanden im Schnitt 21,7 % der Sitzungen in dieser Zeit in Präsenz oder im Hybridformat statt. 2025 sollen 35,4 % der geplanten Sitzungen in Präsenz oder im Hybridformat stattfinden. |
Verringerung der Emissionen aus Konferenzen, Veranstaltungen und Arbeitstreffen, die bei der EZB stattfinden, indem Leitlinien für Veranstaltungsorganisatoren eingeführt werden | Abgeschlossen Alle Beschäftigten haben Zugriff auf die Leitlinien für nachhaltige Veranstaltungen; das Dokument wird bei Organisatoren in der gesamten EZB beworben. Die entsprechenden Emissionen wurden im letzten Zyklus deutlich reduziert. |
Verringerung des Reiseverkehrs durch Einführung nicht verbindlicher gemeinsamer Leitlinien für Dienstreisen der Mitglieder des Eurosystems | Neu/in Arbeit Eine mit dieser Aufgabe betraute Arbeitsgruppe soll die Leitlinien bis 2025 finalisieren. |
Möglichkeiten erkunden, wie die Umweltauswirkungen von Konferenzen, Veranstaltungen und Sitzungen der EZB weiter verringert werden können | Neu/in Arbeit |
Einführung neuer Umweltanforderungen für extern erbrachte Beförderungsleistungen | Abgeschlossen Gemäß Anforderungen wurden mehr Hybrid- und Elektrofahrzeuge sowie Fahrzeuge mit geringer Emission genutzt. |
Bildung von Arbeitsgruppen mit Vielreisenden, um reisebedingte Emissionen zu reduzieren | In Arbeit Ein Dashboard mit Daten zu den Reiseaktivitäten der einzelnen Geschäftsbereiche wurde entwickelt und 2024 erstmals präsentiert Umsetzung wird im Rahmen des neuen Umweltmanagementprogramms fortgesetzt |
Fortführung der Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn bei Geschäftskundentarifen für Bahnreiseziele zusätzlich zum Bonusprogramm für Vielreisende (Bahn Card) | Neu |
Systematische Überprüfung der Regeln für Dienstreisen mit dem Ziel, Möglichkeiten zur Reduzierung der mit Dienstreisen verbundenen Umweltauswirkungen finden | Neu/in Arbeit |
Prüfung, welche Umweltvorteile Geschäftskundenprogramme von Fluglinien haben, deren Schwerpunkt auf Nachhaltigkeit liegt (etwa Programme zum Kauf von nachhaltigem Flugkraftstoff) | Neu/in Arbeit An einer ersten Bewertung nachhaltiger Flugkraftstoffe auf der Basis wissenschaftlicher Studien wird aktuell gearbeitet |
/Beibehaltung der Praxis, Hotels mit Umweltmanagementpraktiken zu fördern | Neu |
Prüfung, wie die Buchungsplattform für Dienstreisen durch Tools oder Funktionen verbessert werden kann, um eine genauere Überwachung und Steuerung von Emissionen zu erreichen | Neu |
Mitwirkung bei der Ausgestaltung und Einführung des nächsten Buchungstools für Dienstreisen, um einschlägige umweltfreundliche Funktionen zu gewährleisten | Neu |
Entwicklung eines Überwachungstools, mit dem die Geschäftsbereiche Emissionen aus der An- und Abreise Externer zu Sitzungen, Veranstaltungen oder Konferenzen der EZB genau überwachen können | Neu |
Verkürzung der Lieferkette von Nahrungsmitteln, größeres Angebot an regionalen Produkten und mehr pflanzenbasierte Optionen bei Kantinengerichten | In Arbeit 2024 wurde eine Rahmenvereinbarung zur Steigerung des Anteils an Bioprodukten abgeschlossen. Bei der Zusammenstellung des Speiseangebots wird sehr auf Saisonalität und Regionalität geachtet Umsetzung wird im Rahmen des neuen Umweltmanagementprogramms fortgesetzt |
Umstellung der Beschaffung mit Fokus auf regionalen und saisonalen Produkten | Neu/in Arbeit |
Überwachung des pflanzenbasierten Angebots und – wann immer möglich – Aufnahme von pflanzenbasierten Gerichten in den Speiseplan der Kantine | Neu/in Arbeit |
Möglichkeiten erkunden, wie der Anteil von Bio-Lebensmitteln in der EZB erhöht werden kann | Neu/in Arbeit |
Prüfung, ob Lebensmittellieferungen gebündelt werden können, um die transportbedingten Emissionen zu senken | Neu |
Beibehaltung des Bezugs von „Querfeld“-Produkten (Bio-Obst und -Gemüse) im Cateringdienst der EZB | Neu/in Arbeit |
Weitestmögliche Begrenzung der Einwegartikel aus Kunststoff in der Kantine und im Küchenbereich im Rahmen der deutschen Rechtsvorschriften zur Lebensmittelsicherheit | Neu/in Arbeit |
Einführung von Leitlinien zur Begrenzung des fixen Standardtransports auf einmal wöchentlich (Ausnahmen sollen bei Bedarf möglich sein). Aufnahme von kleineren Kuriersendungen in den Standardtransport des täglich verkehrenden Postshuttles | Neu |
Umweltfreundlichere Instandhaltung der Fahrzeugflotte der EZB durch Digitalisierung administrativer Prozesse und Ermittlung umweltschonenderer Möglichkeiten der Instandhaltung und Reinigung | Abgeschlossen Administrative Prozesse wurden digitalisiert. Der vermehrte Einsatz nachhaltiger Reinigungsmittel wird im Zuge des neuen Umweltmanagementprogramms wieder in Angriff genommen. |
Bewertung von ökologischen und sozialen Auswirkungen als Bestandteil der Bewertung von Projekten im Bereich Facility Management und Bauwesen | In Arbeit Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfungen wurden als zu berücksichtigende Aspekte in alle geplanten Projektchartas aufgenommen Umsetzung wird im Rahmen des neuen Umweltmanagementprogramms fortgesetzt |
Weiterentwicklung von Analysetools, die bei Facility-Management-Projekten Entscheidungsprozesse unterstützen und Berücksichtigung von Umweltaspekten ermöglichen | Neu/In Arbeit Prüfung der Tools wird durchgeführt. Verschiedene Interessengruppen sollen sie künftig dazu verwenden, um die Entscheidungsfindung und die Berücksichtigung von Umweltaspekten (z. B. Dashboards für Geschäftsbereiche, Dashboards zum Energieverbrauch) zu erleichtern. Umsetzung wird im Rahmen des neuen Umweltmanagementprogramms fortgesetzt. |
Prüfung von Möglichkeiten bzw. von Technologien, mit denen der Gebäudebetrieb in Zukunft an die Belegungsquoten angepasst werden kann, die sich aus neuen Arbeitsmodellen ergeben | In Arbeit Prüfung von Anpassungen der Bandbreite des Gebäudebetriebs läuft; ebenfalls geprüft werden Technologien, mit denen man sich ein besseres Bild von den Auslastungsmustern machen kann Umsetzung wird im Rahmen des neuen Umweltmanagementprogramms fortgesetzt |
Überprüfung, ob in Vorschläge, die Entscheidungsgremien vorgelegt werden, Überlegungen zu Nachhaltigkeitsauswirkungen aufgenommen werden sollen | Abgeschlossen Wo angemessen, wurden Klima- und Umweltaspekte in Dokumente aufgenommen, die an Entscheidungsgremien gehen; zudem wurde eine Vorlage für Kurzmitteilungen an das Direktorium eingeführt |
Prüfung der Umweltauswirkungen von cloudbasierten Diensten und KI in der EZB | Neu/in Arbeit |
Erkundung von Möglichkeiten, wie eine CO2-freie Zustellung von Post und Paketen durch den EZB-internen Postdienst formell eingeführt werden kann | Neu |
Entwicklung von Schlüsselkennzahlen (KPIs) für die Umweltleistung in Zusammenarbeit mit den Dienstleistern der EZB; Formulierung von Umweltzielen für deren Dienste | Neu |
Prüfung und Bewertung weiterer Dekarbonisierungsziele für die Zeit nach 2030, darunter ein Netto-Null-Ziel | Neu |
Prüfung, ob dieselbetriebene Geräte (Generatoren, Mehrzwecktraktor, Hebebühnen) mit synthetischen Dieselkraftstoffen (HVO) betrieben werden können | Neu/in Arbeit |
Intensivere Überwachung des umweltrelevanten Verbrauchs von Versorgungsleistungen durch verbesserte vierteljährliche Meldung von Daten und die Einführung automatischer Plausibilitätsprüfungen | Neu/in Arbeit |
Aufnahme von Umweltprüfungen in Projekte des Projektlenkungsausschusses | Neu |
Sondierung, wie die EZB-Fahrzeugflotte Schritt für Schritt umweltfreundlicher gemacht werden kann | Neu |
Sondierung, wie die Nutzung umweltfreundlicher Mobilitätsoptionen weiter gefördert werden kann (etwa durch Optimierung der Nutzung des Jobtickets) | Neu |
Weiter für Sicherheit nachhaltiger Transportmöglichkeiten zur Arbeit werben und Zusammenarbeit zwischen dem Sicherheitsteam und dem Green-ECB-Team fortführen | Neu |
Zusammenarbeit zwischen dem Sicherheitsdienst und dem Green-ECB-Team bei (Verbesserungs-)Möglichkeiten für umweltschonendere Sicherheitsausrüstung und -dienste | Neu |
Anmerkung: „Abgeschlossen“ = Maßnahme ist abgeschlossen; „In Arbeit“ = Maßnahme ist in Arbeit; „Ausstehend“ = Maßnahme muss noch umgesetzt werden“; „Neu“ = Maßnahme des neuen Umweltmanagementprogramms
Die EZB unterteilt ihre CO2-Emissionen gemäß dem Greenhouse Gas Protocol in Scope 1, 2 und 3. In Scope 1 werden direkte, in Scope 2 bzw. 3 indirekte Emissionen erfasst. Das Kategorisierungssystem für die Treibhausgasemissionen ist seit 2023 erweitert worden und umfasst nun weitere Emissionen aus dem externen Rechenzentrum. Die Emissionen aus dieser Quelle wurden auch rückwirkend berücksichtigt, um die Emissionen des externen Rechenzentrums ab 2021 abzubilden. Abbildung 7 zeigt die Emissionsquellen der EZB und den jeweiligen Scope.
Abbildung 7
Zusammensetzung des CO2-Fußabdrucks der EZB

Quelle: EZB.
Im Vergleich zu 2023 sanken die Gesamtemissionen geringfügig um 0,2 %. Die Scope-1-Emissionen gingen 2024 weiter zurück (-38 %), in erster Linie aufgrund des Rückgangs der Emissionen aus Kältemittelverlusten. Die Scope-2-Emissionen erhöhten sich hingegen um 13,2 % infolge des gestiegenen Heiz- und Kühlverbrauchs in allen drei Gebäuden. Die Scope-3-Emissionen gingen 2024 zurück (-1,2 %). Sie werden nach wie vor stark von Emissionen aus Dienstreisen und den Emissionen der Reisetätigkeiten wegen Konferenzteilnahme beeinflusst.
Grafik 2
CO2e-Gesamtemissionen: Scope 1, 2 und 3
(in Tonnen CO2-Äquivalenten (CO2e))

Quelle: EZB.
Anmerkung: Die Scope-3-Werte für 2022 wurden von 14 004,3 in 14 022,3 Tonnen CO2e und für 2023 von 22 609,3 in 22 956,6 Tonnen CO2e geändert. Die Grafik zeigt die Ergebnisse für 2019 – das Basisjahr, an dem die langfristigen Ziele der EZB zur Emissionsverringerung gemessen werden – und für die letzten drei Jahre, für die Daten verfügbar sind. Ergebnisse für die Zeit davor sind den früheren Umwelterklärungen zu entnehmen. Als Beitrag zur Emissionssenkung wird seit 2024 ein anderes Kältemittel mit geringerem Erderwärmungspotenzial verwendet.
Oberstes Ziel der EZB ist die Emissionsvermeidung, gefolgt von der Emissionsverringerung. Als dritte und letzte Komponente ihres Emissionsmanagements kompensiert die EZB seit 2018 unvermeidbare Emissionen durch den Kauf von Gutschriften. Mit diesen Gutschriften werden weltweit Projekte zur Emissionsvermeidung finanziert. Zusätzlich kompensieren unsere Lieferanten bereits die vorgelagerten Emissionen aus Bahnfahrten innerhalb Deutschlands und Teile der Emissionen aus Büropapier.[10]
Kapitel 7 – Technische Informationen enthält weitere Informationen zu den Daten.
5.1 Emissionen aus dem Betrieb der EZB-Gebäude
Emissionen aus dem Betrieb der EZB-Gebäude (u. a. Verbrauch von Heiz- und Kühlenergie sowie von Kraftstoffen und Kältemittelverluste) werden als direkte Emissionen unter Scope 1 und als indirekte Emissionen unter Scope 2 ausgewiesen. 2024 machten die Scope-1- und Scope-2-Emissionen zusammen 10,8 % des gesamten CO2-Fußabdrucks der EZB aus.
Die vorgelagerten Emissionen aus dem Energieverbrauch der EZB werden unter Scope 3 ausgewiesen (siehe Kapitel 5.2 – Indirekte Emissionen). In diesem Kapitel werden die Scope-2-Emissionen nach dem marktbasierten Ansatz ausgewiesen. In Kapitel 7 – Technische Informationen finden sich Angaben zu den Emissionswerten der verschiedenen Gebäude.
Grafik 3
CO2e-Emissionen: Scope 1 und 2
(in Tonnen CO2-Äquivalenten (CO2e))

Quelle: EZB.
Anmerkung: Die Grafik zeigt die Ergebnisse für 2019 – das Basisjahr, an dem die langfristigen Ziele der EZB zur Emissionsverringerung gemessen werden – und für die letzten drei Jahre, für die Daten verfügbar sind. Ergebnisse für die Zeit davor sind den früheren Umwelterklärungen zu entnehmen.
5.2 Indirekte Emissionen
2024 machten die indirekten Emissionen in Scope 3 89 % des gesamten CO2-Fußabdrucks der EZB aus. Weitere Einzelheiten zu den Scope-3-relevanten Entwicklungen finden sich in Kapitel 6 – Umweltaspekte und -auswirkungen der EZB-Aktivitäten.
5.2.1 Dienstreisen und Hotelaufenthalte
Die Emissionen aus Dienstreisen stiegen um 4,6 %, die aus Hotelaufenthalten um 10,7 % gegenüber 2023. Trotz dieses Anstiegs ist der entsprechende Emissionswert der EZB mit 28,6 % weiter unter dem Niveau von 2019. Allerdings wurde das Ziel „Begrenzung der jährlichen CO2-Emissionen aus Reisetätigkeiten auf maximal 60 % des Vorpandemie-Niveaus“ mit aktuell 72 % verfehlt.
Die durch Dienstreisen verursachten Emissionen bleiben ein Schwerpunktthema für die EZB: Sie arbeitet an der Reduzierung ihrer diesbezüglichen Emissionen, um die gesteckten Ziele zu erreichen. Zur Unterstützung dieser Arbeit wurde ein spezielles Dashboard für Dienstreisen eingerichtet. Mit diesem können die mit Dienstreisen verbundenen Emissionen der Geschäftsbereiche überwacht und Bereiche identifiziert werden, bei denen Handlungsbedarf besteht.
Die Emissionen werden gemäß einem Best-Practice-Ansatz berechnet. Dabei werden Well-to-Tank-Emissionen[11] für alle auf fossilem Kraftstoff basierenden Beförderungen und der RFI-Faktor für Flugreisen[12] erfasst. Mit dieser Vorgehensweise stellt die EZB sicher, dass ihre Emissionen aus Dienstreisen mithilfe eines Best-Practice-Ansatzes umfassend und genau bewertet werden. Kapitel 6.9 – Dienstreisen enthält weitere Informationen zu den Reiseaktivitäten.
5.2.2 Reisen wegen Konferenzteilnahme
Neben den Emissionen aus Dienstreisen ihres Personals berücksichtigt die EZB auch Emissionen, die aus den Reiseaktivitäten externer Teilnehmer an Konferenzen und Veranstaltungen der EZB resultieren. Dabei wird dasselbe Verfahren herangezogen wie bei Emissionen aus Dienstreisen: Bei Flugreisen werden die RFI-Faktoren berechnet, bei auf Kraftstoffen basierenden Beförderungsarten die WTT-Emissionen.
Auf die Emissionen aus der Konferenzteilnahme Dritter kann die EZB nur begrenzt Einfluss nehmen. Damit sie dennoch ein möglichst vollständiges Bild der damit verbundenen Emissionen vermitteln kann, macht sie seit 2021 regelmäßig Angaben zu den Reiseaktivitäten von Konferenzteilnehmern. 2024 sanken die Emissionen wegen Konferenzteilnahme um 6,1 % gegenüber dem Vorjahr. Der EZB ist bewusst, dass sie sich bei der Berechnung der reisebedingten Emissionen von Konferenzteilnehmern aufgrund der begrenzten Datenqualität auf bestimmte Annahmen stützen muss. Um die reisebedingten Emissionen aktiv zu steuern, hat die EZB im Umweltmanagementprogramm 2022-2024 festgelegt, dass an maximal 50 % der von ihr ausgerichteten Konferenzen und Sitzungen Externe teilnehmen können. Damit wurde diese Maßnahme weiter angepasst und in das aktualisierte Umweltmanagement aufgenommen Kapitel 6.9 – Dienstreisen enthält weitere Informationen zu den Daten und zu deren Entwicklung.
Arbeitsweg der Belegschaft und Teleworking
Anfang 2023 wurde eine Teleworking-Regelung eingeführt. Laut ihr können die Beschäftigten bis zu 110 Tage pro Jahr von zu Hause arbeiten. Dadurch verlagerte sich ein Teil der Emissionen der EZB in die Haushalte der Beschäftigten. Aufgrund des engen Zusammenhangs zwischen dem Weg zum Arbeitsplatz und den Daten zum Arbeiten im Homeoffice nimmt die EZB die betreffenden Emissionen in der Kategorie „Emissionen aus dem Arbeitsweg der Belegschaft und Teleworking“ in ihre CO2-Bilanz auf.
Um Erkenntnisse zu den entsprechenden Emissionen zu gewinnen, befragt sie ihre Mitarbeitenden alle zwei Jahre zu diesem Thema. Die letzte Umfrage dieser Art fand im Sommer 2023 statt. Damit die Schätzungen treffender sind, werden die erhobenen Daten mit weiteren Angaben (z. B. zur Anzahl der Beschäftigten auf Dienstreisen) unterfüttert und um Faktoren wie krankheitsbedingte Abwesenheiten und Anzahl der Mitarbeitenden in Elternzeit bereinigt. Im Jahr 2024 gingen die durch Teleworking verursachten Emissionen um 21 % auf insgesamt 310,6 Tonnen CO2e-Emissionen zurück. Bei den Emissionen aus dem Arbeitsweg wurde hingegen ein Anstieg um 20,7 % auf 1 572,9 Tonnen CO2e-Emissionen verzeichnet. Da die Daten zu den Emissionen aus Teleworking und Arbeitsweg auf Annahmen und einer Befragung basieren, ist ihre Zuverlässigkeit zugegebenermaßen begrenzt.
Um ihren Mitarbeitenden grüne Mobilität schmackhaft zu machen, führte die EZB ein Mobilitätsprogramm ein, bei dem die Mitarbeitenden die Fahrräder eines bestimmten Verleihers jeweils in der ersten Leihstunde kostenlos nutzen können. Da dieses Angebot in mehreren deutschen Städten gilt, fördert das Programm die grüne Mobilität über den Arbeitsweg hinaus. Weitere Informationen zum umfragebasierten Ansatz für Emissionsdaten finden sich in Kapitel 6.9 – Dienstreisen.
5.2.3 Abfall
Trotz eines Anstiegs des Abfallaufkommens um 1,7 % gingen die entsprechenden Emissionen 2024 um 38,3 % gegenüber dem Vorjahr zurück. Dieser entgegengesetzte Effekt ist einer deutlichen Verringerung von Emissionsfaktoren geschuldet.[13] 2025 zieht die EZB vom Eurotower in das Gallileo-Hochhaus um und führt EZB-weit aktivitätsbasiertes Arbeiten ein. Im Zuge des Umbau- bzw. Transformationsprozesses dürften die abfallbedingten Emissionen in naher Zukunft vorübergehend ansteigen. Daher hat die EZB unlängst ein neues Ziel für Abfall in ihrem Umweltmanagementprogramm ausgerufen. Dieses lautet „Jährliche Restmüllmenge bei maximal 20 % über dem durchschnittlichen Abfallaufkommen zwischen 2023 und 2024 halten“. Es gibt also einen Puffer für den temporären Anstieg des Abfallaufkommens aufgrund der genannten Vorgänge. Weitere Informationen finden sich in Kapitel 6.5 – Abfall und Recycling.
5.2.4 Erworbene Waren und Dienstleistungen
In diese Kategorie fallen Emissionen aus folgenden Quellen: Verpflegungs- und Reinigungsdienstleistungen, externe Druckdienstleistungen, Dienstleistungen im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), Gartendienstleistungen, Büromaterial, Papierverbrauch für Bürozwecke, EZB-Publikationen und sonstiges Druckmaterial, Stromverbrauch im externen Rechenzentrum sowie Frischwasserverbrauch und Abwasseraufkommen.
Die Emissionen aus Verpflegungsdienstleistungen werden anhand der verwendeten Produkte bewertet. Dabei werden die Emissionsfaktoren ihres gesamten Lebenszyklus, einschließlich Transport, abgebildet. Die Emissionen aus Druckdienstleistungen beziehen sich sowohl auf die Papierproduktion als auch auf den Stromverbrauch der externen Dienstleister. Emissionen im Zusammenhang mit Gartendienstleistungen umfassen u. a. den für die Gartenpflege anfallenden Kraftstoffverbrauch. Da keine detaillierten Verbrauchsdaten und relevanten Emissionsfaktoren vorliegen, werden die Emissionen aus Büromaterial und Reinigungsdienstleistungen nach einem wertbasierten Ansatz geschätzt. Außerdem berücksichtigt die EZB auch andere IKT-Emissionen als die durch den Betrieb von Rechenzentren und den Verbrauch von IT-Ausrüstung bedingten und kalkuliert die Dauer der Videokonferenzen ihrer Mitarbeitenden mit ein.
2023 wurde das Kategorisierungssystem für Treibhausgasemissionen um weitere Emissionen aus dem Verbrauch im externen Rechenzentrum erweitert, zusätzlich zu den Emissionen aus Stromverbrauch, die seit 2021 berücksichtigt werden. Entsprechend dem Anteil der EZB an der Gesamtkapazität des externen Rechenzentrums wurden der Energieverbrauch zur Kühlung, der Kraftstoffverbrauch der Notstromaggregate, der Wasserverbrauch und Kältemittelverluste ausgewiesen und unter den Scope-3-Emissionen erfasst. Auch diese Emissionen wurden beginnend mit dem Jahr 2021 rückwirkend einbezogen.
Die aus dem Stromverbrauch im externen Rechenzentrum resultierenden Emissionen fielen 2024 12,3 % niedriger aus als 2023. Die Emissionen aus dem Notstromaggregat sanken 2024 um 21 %. 2024 wurden erstmals (und rückwirkend ab 2021) Kältemittelverluste im externen Rechenzentrum gemeldet. Die diesbezüglichen CO2e-Emissionen beliefen sich auf 3,8 Tonnen. Die Emissionen aus Abwasser fielen 2024 geringer aus (-12,1 %).
Trotz der Erweiterung dieser Kategorie gingen die Emissionen aus erworbenen Waren und Dienstleistungen um 13,0 % gegenüber 2023 zurück und beliefen sich auf insgesamt 1 549,5 Tonnen CO2e-Emissionen. Dies entspricht 6,8 % aller Scope-3-Emissionen im Jahr 2024. Die Emissionen aus Videokonferenzen erhöhten sich im Vergleich zu 2023 um 191 %. Dies ist in erster Linie darauf zurückzuführen, dass die für diese Berechnung erforderlichen Daten nun besser verfügbar sind.
Grafik 4
CO2e-Emissionen: Scope 3
(in Tonnen CO2-Äquivalenten (CO2e))

Quelle: EZB.
Anmerkung: „Vorgelagerte Energie“ umfasst Emissionen aus der Fahrzeugflotte, dem Notstromaggregat, aus Biogas und Fernwärme sowie Strom aus erneuerbaren Energiequellen (Wind- und Wasserkraft). Die Emissionen aus vorgelagerter Energie wurden von 641,3 in 646,8 Tonnen CO2e (2022) und von 650,5 in 655,8 Tonnen CO2e (2023) geändert. Die Emissionen aus Reisen wegen Konferenzteilnahme für 2023 wurden korrigiert von 4 091,2 in 4 418,9 Tonnen CO2e. Die Emissionen aus erworbenen Waren und Dienstleistungen wurden von 1 251,5 auf 1 264,0 Tonnen CO2e (2022) und von 1 767,6 auf 1 781,9 Tonnen CO2e (2023) korrigiert. Die Grafik zeigt die Ergebnisse für 2019 – das Basisjahr, an dem die langfristigen Ziele der EZB zur Emissionsverringerung gemessen werden – und für die letzten drei Jahre, für die Daten verfügbar sind. Ergebnisse für die Zeit davor sind den früheren Umwelterklärungen zu entnehmen.
Grafik 5
Scope 3 – Aufschlüsselung der CO2e-Emissionen 2024

Quelle: EZB.
Neben CO2e-Emissionen erfasst und berechnet die EZB weitere Emissionen, die durch ihren Betrieb verursacht werden. So werden auch Schwefeldioxid (SO2), Stickoxid (NOx) und Feinstaub angegeben, die aufgrund des Kraftstoffverbrauchs der EZB-Fahrzeugflotte und bei Testläufen der Notstromaggregate ausgestoßen werden. Darüber hinaus weist die EZB gemäß den Anforderungen des Greenhouse Gas Protocol biogene Emissionen aus dem Verbrauch von Biogas aus. Weitere Informationen finden sich in Kapitel 7 – Technische Informationen.
6 Umweltaspekte und -auswirkungen von EZB-Aktivitäten
6.1 Aktualisierte Beurteilung der Umweltaspekte
Die direkten und indirekten Umweltaspekte der EZB-Aktivitäten werden jedes Jahr bewertet. Der Bewertung liegen zwei Fragen zugrunde: Inwiefern kann die EZB den jeweiligen Aspekt beeinflussen und welche Bedeutung hat er für ihre Umweltleistung? Im Rahmen der Bewertung werden auch Risiken und Chancen analysiert, die mit wesentlichen Umweltaspekten bei der EZB zusammenhängen und das Erreichen von Zielen und Kennzahlen beeinflussen können. Gegebenenfalls werden weitere Schritte ermittelt, die entweder als Korrekturmaßnahmen dienen, die beim internen Verifizierungsprozess geprüft werden, oder als neue Maßnahmen für das Umweltmanagementprogramm erwogen werden.
Im Vergleich zum Vorjahr blieb die Einstufung der Umweltaspekte 2024 im Großen und Ganzen unverändert. Die Möglichkeit der Einflussnahme der EZB auf den Verbrauch von Recyclingpapier wurde von mittel auf gering und im Fall von Frischfaserpapier von hoch auf gering herabgestuft. Grund für diese beiden positiven Änderungen ist der drastisch gesunkene Papierverbrauch im Jahr 2024 um 72 % bzw. 71 % gegenüber 2023. Die Bedeutung wassergefährdender Stoffe wurde von mittel auf gering herabgestuft, da der Papierverbrauch erneut um 27 % sank. Der Energieverbrauch des externen Rechenzentrums wurde 2024 als separater indirekter Umweltaspekt aufgenommen. Damit wird anerkannt, dass eine relevante beschaffte Dienstleistung zusätzliche Umweltauswirkungen hat.
Abbildung 8
Bewertung der direkten Umweltaspekte der EZB

Quelle: EZB.
Anmerkung: Die Einstufung der Umweltaspekte hat sich 2024 gegenüber 2023 insgesamt nur geringfügig geändert. Dies liegt daran, dass die Möglichkeit der Einflussnahme der EZB auf den Verbrauch von Recyclingpapier von mittel auf gering und im Fall von Frischfaserpapier von hoch auf gering herabgestuft wurde. Ebenfalls herabgestuft wurde die Bedeutung wassergefährdender Stoffe, und zwar von mittel auf gering.
Abbildung 9
Beurteilung der indirekten Umweltaspekte der EZB

Quelle: EZB.
Anmerkung: Der Energieverbrauch des externen Rechenzentrums wurde als neuer indirekter Umweltaspekt aufgenommen, um den entsprechenden Umweltauswirkungen Rechnung zu tragen.
6.2 Energieeffizienz

Anmerkung: Der Energieverbrauch im Basisjahr 2018 belief sich auf 12 153 Kilowattstunden pro Arbeitsplatz, der Gesamtenergieverbrauch auf 65 000 Megawattstunden.

Maßnahme | Stand |
---|---|
Prüfung der Einhaltung des Europäischen Verhaltenskodex für die Energieeffizienz von Rechenzentren (Empfehlung des EuRH[14]) | In Arbeit Mitarbeitende der Generaldirektion Informationssysteme (GD/IS) der EZB prüfen derzeit die Einhaltung des Europäischen Verhaltenskodex für die Energieeffizienz von Rechenzentren. |
Weitere Ausweitung und Optimierung der Datenerhebung und -analyse sowie Analyse des Energieverbrauchs des Rechenzentrums im Hauptgebäude | Abgeschlossen Umsetzung wird fortgesetzt mittels Aufnahme einer neuen Maßnahme in das neue Umweltmanagementprogramm |
Überprüfung der zehn Stockwerke mit dem höchsten Verbrauch zwecks Ermittlung des Verbesserungspotenzials | Neu |
Sondierung von Möglichkeiten zur Entwicklung eines systematischen Ansatzes für das Energiemanagement einschließlich Ermittlung und Überwachung von Verbrauchsquellen, um Einsparmöglichkeiten auszumachen | Neu/in Arbeit |
Prüfung des durchschnittlichen Energieverbrauchs pro EZB-Büroarbeitsplatz (z. B. Laptops, Bildschirme) und Miteinbeziehung dieser Information in die Berechnung der mit Teleworking verbundenen Emissionen | Neu/in Arbeit |
Prüfung, inwieweit stärker zwischen verschiedenen Energieströmen differenziert werden kann | Neu |
Testen und Einführen von Verbesserungen der Temperatursteuerungsprozesse im Hochhausgebäude | Abgeschlossen In den EZB-Gebäuden wurden auf breiter Ebene Maßnahmen ergriffen, um den europäischen und deutschen Leitlinien und Verordnungen zur Energieeffizienz nachzukommen; die Wirksamkeit von Energiesparmaßnahmen wird auch künftig eng überwacht, um weiteres Optimierungspotenzial zu ermitteln |
Prüfung der Beleuchtung, um den Beleuchtungsbedarf und die technischen Installationen zu bewerten | In Arbeit Leuchten im Beleuchtungssystem des Hauptgebäudes werden derzeit geprüft. Leuchten werden im Einklang mit den Erfordernissen und derzeit vorhandenen technischen Installationen nach und nach ersetzt Umsetzung wird im Rahmen des neuen Umweltmanagementprogramms wieder aufgenommen |
Durchführung einer Analyse, welche Auswirkungen es auf die Energieeffizienz hätte, wenn Beleuchtung und Heizung außerhalb der Arbeitszeiten ausgeschaltet würden, und Bewertung des Einsparungspotenzials | Neu |
Berechnung anhand VaIERI-Methode, welchen Umweltnutzen es hätte, wenn die Beleuchtung im Hauptgebäude durch LEDs ersetzt wird | Neu |
Austausch von Leuchten gegen LEDs in den Konferenzbereichen, im Tonnengewölbe der Großmarkthalle und in der Tiefgarage | Neu |
Prüfung von Möglichkeiten, die Wärme- und Kälteversorgung aller Gebäude unter Berücksichtigung der technischen Gebäudeeigenschaften und der Bedürfnisse der Mitarbeitenden weiter zu optimieren | Neu |
Sondierung von Möglichkeiten, Energiesparmaßnahmen im derzeitigen Gebäudebestand auf künftig angemietete Gebäude auszuweiten | Neu |
Sondierung von Möglichkeiten, die energieeffiziente Nutzung von Kühlräumen zu optimieren | Neu |
Kontinuierliche Überprüfung der Nutzung von Cloud-Diensten, um Verbesserungsmöglichkeiten zu erkennen und die Umweltauswirkungen zu reduzieren | Neu/In Arbeit GD/IS arbeitet derzeit mit den Dienstleistern an der Einbindung von Kennzahlen zur Umweltleistung von Cloud-Diensten Umsetzung wird im Rahmen des neuen Umweltmanagementprogramms wieder aufgenommen |
Soweit möglich systematische Steigerung der Energieeffizienz der Rechenzentren durch Anpassung operationeller Parameter und/oder Optimierung der Nutzung vorhandener Infrastruktur | Neu/in Arbeit |
Beibehaltung des Konzepts, dass Reinigungsarbeiten tagsüber ausgeführt werden | Neu/in Arbeit |
Anmerkung: „Abgeschlossen“ = Maßnahme ist abgeschlossen; „In Arbeit“ = Maßnahme ist in Arbeit; „Ausstehend“ = Maßnahme muss noch umgesetzt werden“; „Neu“ = Maßnahme des neuen Umweltmanagementprogramms

Insgesamt stieg der Energieverbrauch der EZB 2024 um 6,1 % gegenüber dem Vorjahr. Im Vergleich zu 2019 war er 18,7 % niedriger. Die EZB ermittelt und implementiert weiterhin Energieeffizienzmaßnahmen, um den Energieverbrauch in ihren Bürogebäuden zu senken. Zu diesem Zweck hat sie ein Dashboard eingeführt, mit dem sich der Energieverbrauch besser überwachen lässt. Wie in den vorangegangenen Jahren wurden Mindest- und Höchsttemperaturen für Sommer und Winter festgelegt und ältere Geräte durch energieeffizientere ersetzt. Die EZB beteiligt sich auch an einem lokalen Netzwerk für Energieeffizienz und tauscht sich mit anderen Zentralbanken des Eurosystems über Energiesparmaßnahmen aus. Hieraus erwachsen jeweils neue Ideen für Maßnahmen, die in den EZB-Gebäuden umgesetzt werden können.
Der EZB ist bewusst, dass Änderungen der Arbeitsumgebung und der Arbeitsweise (etwa Anpassungen der Teleworking-Regelungen oder eine verstärkte Nutzung von Cloud-Diensten und künstlicher Intelligenz) sich auf die Umweltaspekte auswirken, und sie überprüft kontinuierlich, wo in diesem Bereich weitere Verbesserungen möglich sind. Beispielsweise prüft die EZB derzeit, wie sich die Umweltauswirkungen von Cloud-Diensten quantifizieren lassen, und sie befasst sich mit am Markt bewährten Praktiken, um besser zu verstehen, wie sich dies auf das Erreichen von längerfristigen Zielen auswirken kann. Überlegungen bezüglich der Energieeffizienzziele und Änderungen an den Büroflächen aufgrund der neuen Arbeitsmodelle sind auch für das Immobilienmanagement und die Strategie der EZB auf diesem Gebiet bedeutsam.

Im Jahr 2024 stieg der Stromverbrauch im Hauptgebäude leicht um 3,3 % an, der Energieverbrauch für Heizung und Kühlung nahm im Vergleich zum Vorjahr um 8,6 % zu. 2023 waren Teile des Hauptgebäudes wegen Bauarbeiten geschlossen. Dass die Beschäftigten 2024 wieder in den Büroräumen arbeiteten, ließ den Strom- und Heizverbrauch ansteigen. Der höhere Energieverbrauch zur Wärme- und Kälteerzeugung lässt sich zudem damit erklären, dass die Fußbodenheizung im Eingangs- und Bistrobereich wieder zum Einsatz kam. Darüber hinaus wurde in der Küche des Hauptgebäudes mehr Biogas zum Kochen verbraucht (+5,7 %). Unterdessen ließ die schrittweise Umstellung auf Cloud-Dienste den Stromverbrauch im internen Rechenzentrum allmählich zurückgehen.

In den EZB-Gebäuden im Stadtzentrum stieg der Stromverbrauch 2024 um 4,7 %. Der Energieverbrauch zur Wärme- und Kälteerzeugung erhöhte sich um 10,5 %. Zum Teil war dies auf die Inbetriebnahme eines neuen Reindampferzeugers im Japan Center im Juni 2024 zurückzuführen. Im Eurotower gibt es neben eingekaufter Energie zwei mit Biogas betriebene Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zur Erzeugung von Wärme und Strom. Im Jahr 2024 ging der Verbrauch von Biogas im Vergleich zu 2023 sehr geringfügig um 5,3 % zurück. Im Vergleich zu den Vorjahren konnte nach Optimierung der Laufzeit beider Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mehr Energie erzeugt werden.
Grafik 6
Energieverbrauch – Hauptgebäude[15]
(in MWh)

Quelle: EZB.
Anmerkung: Die Grafik zeigt die Ergebnisse für 2019 – das Basisjahr, an dem die langfristigen Ziele der EZB zur Emissionsverringerung gemessen werden – und für die letzten drei Jahre, für die Daten verfügbar sind. Ergebnisse für die Zeit davor sind den früheren Umwelterklärungen zu entnehmen. Aufgrund eines Messgerätewechsels kam es zu einem nicht rückverfolgbaren Informationsverlust. Infolgedessen liegen für April und Mai keine Daten zur Geothermie vor, weswegen sie hier nicht berücksichtigt sind.
Grafik 7
Energieverbrauch – Gebäude im Stadtzentrum
(in MWh)

Quelle: EZB.
Anmerkung: Der Energieverbrauch des externen Rechenzentrums ist in dieser Grafik nicht mehr berücksichtigt, da die entsprechenden Emissionen im Rahmen der erweiterten Erfassung von Scope-3-Emissionen den „erworbenen Waren und Dienstleistungen“ zugeordnet wurden. Nähere Informationen hierzu finden sich in Kapitel 5.2 – Indirekte Emissionen.
Der Verbrauch von zugekauftem Strom wurde von 10 248,8 auf 10 265,8 MWh im Jahr 2022 und von 9 584,3 auf 9 455,9 MWh im Jahr 2023 korrigiert. Die Grafik zeigt die Ergebnisse für 2019 – das Basisjahr, an dem die langfristigen Ziele der EZB zur Emissionsverringerung gemessen werden – und für die letzten drei Jahre, für die Daten verfügbar sind. Ergebnisse für die Zeit davor sind den früheren Umwelterklärungen zu entnehmen. Nähere Informationen zu Treibhausgasemissionen, die auf den Energieverbrauch zurückgehen, finden sich in Kapitel 5.1 – Emissionen aus dem Betrieb der EZB-Gebäude.
6.3 Materialeffizienz

Zeitplan | Ziel und Stand 2024 |
---|---|
Kurzfristig: 2027 (neu) | Mindestens 80 % des Büromaterials aus dem Katalog für nachhaltiges Büromaterial bestellen |
Neu | |
Kurzfristig: bis 2024 | Vollständige Abschaffung aller Einwegartikel aus Kunststoff in den Gastronomiebereichen und im Küchenbetrieb |
Stand 2024: Abgeschlossen |

Maßnahmen | Stand |
---|---|
In das nächste Ausschreibungsverfahren für Möbel Umweltkriterien hinsichtlich der Wiederverwendung/des Recyclings der Möbel aufnehmen | Abgeschlossen Umsetzung wird im Rahmen des neuen Umweltmanagementprogramms fortgesetzt |
Im Zusammenhang mit Facility-Management-Projekten, Instandhaltung und Modernisierung, soweit möglich und vorbehaltlich von Kostenüberlegungen und Dringlichkeit, der Reparatur und Wiederverwendung von Ausstattungsgegenständen den Vorzug geben, sofern Technikpersonal dies für zweckdienlich hält | Neu/in Arbeit |
Unterstützung der Verringerung des Bedarfs an Möbelstücken infolge der geringeren Anzahl von Arbeitsplätzen und Förderung der nachhaltigen Wiederverwendung und Rückgabe von Möbelstücken | Neu/in Arbeit |
Prüfung von Möglichkeiten, ein formelles Verfahren zu etablieren, um Ausstattungsgegenstände, die nicht mehr genutzt werden oder das Ende ihrer Lebensdauer erreicht haben zu spenden (z. B. für wohltätige Zwecke) | Neu |
Durch Sensibilisierungskampagnen Mitarbeitende zur Rückgabe von ungenutztem Büromaterial motivieren | Neu |
Pilotbetrieb eines Leihsystems für nicht regelmäßig genutztes Büromaterial, mit dessen Hilfe unnötiger Bestand reduziert werden soll | Neu |
Prüfung ob derzeitiges Hard- und Softwareangebot für EZB-Mitarbeitende entsprechend der Anforderungen der einzelnen Geschäftsbereiche verkleinert werden kann | Neu/in Arbeit |
Prüfung von Möglichkeiten zur Vereinfachung der IT-Infrastruktur, indem nicht mehr benötigte/genutzte Geräte und (Teile von) Dienstleistungen schrittweise ausgemustert bzw. abgeschafft werden | Neu/in Arbeit |
Erstellung eines Standardkatalogs mit nachhaltigem Bürobedarf (Toner, Papier, Büroartikel usw.) | Neu/in Arbeit |
Weitere Standardisierung der EZB-Werbeartikel für Sitzungen, Veranstaltungen und Konferenzen; Berücksichtigung von Umweltaspekten bei eingekauften Artikeln | Neu |
Berücksichtigung von Umweltaspekten und Prüfung einer Arbeitsplatzoptimierung | Neu/in Arbeit |
Reduzierung der Anzahl der Versandvorgänge und unnötiger Verpackungen bei Büro- und Schreibmaterial durch Auftragsbündelung | Neu |
Einrichtung einer zentralen Lager- und Abholstelle für Büro- und Schreibmaterial, damit Büromaterial nicht mehr vielerorts in kleinen Mengen vorgehalten wird | Neu |
Sondierung von Möglichkeiten, wie sich die Umweltauswirkungen einzeln verpackter Artikel verringern lassen | Neu |
Sondierung von Möglichkeiten, mehr Papier-Büroartikel intern herzustellen | Neu |
Einführung neuer Wasserspender optimieren und sicherstellen, dass Altgeräte bei Erreichen des Endes der Lebensdauer ausgetauscht werden | Neu/in Arbeit |
Pilotprojekt zur Nutzung von Automaten zur Ausgabe von Papierhandtüchern in Waschräumen | Neu |
Sondierung von umweltschonenden Möglichkeiten für die Instandhaltung und Reinigung der Fahrzeugflotte | Neu |
Gewährleistung einer kontinuierlichen Kommunikation mit Etagenbeauftragten und deren Bewusstsein für den umweltschonenden Einsatz des Erste-Hilfe-Kastens | Neu/in Arbeit |
Sondierung von Möglichkeiten zur Wiederverwendung von Verpackungen, die für den (Rück-)Versand von IT-Geräten der EZB innerhalb Europas verwendet werden | Neu |
Anmerkung: „Abgeschlossen“ = Maßnahme ist abgeschlossen; „In Arbeit“ = Maßnahme ist in Arbeit; „Ausstehend“ = Maßnahme muss noch umgesetzt werden“; „Neu“ = Maßnahme des neuen Umweltmanagementprogramms
Zusammen mit ihrem externen Dienstleister sucht die EZB fortlaufend nach Möglichkeiten zur Reduzierung der bei ihrem Geschäftsbetrieb (einschließlich der Bistrobereiche und Kantinen) anfallenden Verpackungsabfälle. Um die Umweltauswirkungen von Einwegverpackungen in Verpflegungseinrichtungen mit Publikumsverkehr und im Küchenbetrieb zu verringern, wurden die Verpackungen der in den Verkaufsautomaten und Bistrobereichen angebotenen Take-Away-Artikel umgestellt auf eine nachhaltigere Lösung auf Grasbasis. Bei Take-Away-Artikeln wird außerdem die Verwendung von Mehrwegverpackungen aktiv gefördert, soweit lebensmitteltaugliche Alternativen umsetzbar sind.
Die Entwicklung beim Ressourcenverbrauch für Publikationen, Büropapier, Reinigungsmittel und Büromaterial sowie bei den zur Wasseraufbereitung und als Kältemittel eingesetzten Chemikalien wird in den folgenden Abschnitten dargelegt. Nähere Informationen zu den CO2e-Emissionen finden sich in Kapitel 5.2 – Indirekte Emissionen.
6.3.1 Publikationen

Wie im Vorjahr erschienen auch 2024 alle offiziellen EZB-Publikationen in digitaler Form. Daher werden keine Daten zum diesbezüglichen Papierverbrauch ausgewiesen.
Grafik 8
Papierverbrauch für offizielle Publikationen
(in Tonnen)

Quelle: EZB.
6.3.2 Büropapier

Der Büropapierverbrauch ging im Vergleich zu 2023 um 71,4 % zurück. Grund war, dass aufgrund eines Lagerüberschusses aus dem Jahr 2023 auch 2024 noch große Mengen zum Verbrauch zur Verfügung standen. Bestellt wurde daher nur bei Bedarf, und es musste insgesamt weniger eingekauft werden. Bei 97,5 % des im Berichtsjahr eingekauften Papiers handelte es sich um Recyclingpapier.
Wie im Vorjahr wurden die EZB-Kalender 2024 vor Ort gedruckt. Das für den Druck benötigte Papier ist im Papierverbrauch für den Bürobedarf enthalten.
Grafik 9
Büropapierverbrauch
(in Tausend Blättern (DIN A4))

Quelle: EZB.
Anmerkung: Die Grafik zeigt die Ergebnisse für 2019 – das Basisjahr, an dem die langfristigen Ziele der EZB zur Emissionsverringerung gemessen werden – und für die letzten drei Jahre, für die Daten verfügbar sind. Ergebnisse für die Zeit davor sind den früheren Umwelterklärungen zu entnehmen.
6.3.3 Reinigungsmittel

Für die regelmäßigen Reinigungsarbeiten werden bei der EZB in allen Gebäuden nicht chemische Reinigungsverfahren verwendet. Dabei kommen mikrobiologische Reinigungsmittel, ozonisiertes Wasser und mechanische Reinigungsmittel zum Einsatz. Sitze werden seit Kurzem mit einer mikrobiologischen Reinigungslösung desinfiziert. Die Menge der verwendeten mikrobiologischen Reinigungsmittel ging 2024 um 54,7 % zurück. Dies lag daran, dass 2024 wegen eines Lagerüberschusses aus dem Vorjahr weniger Reinigungsmittel bestellt wurden. Zudem haben die Hersteller der mikrobiologischen Reinigungsmittel deren Konzentration optimiert, sodass insgesamt geringere Mengen benötigt wurden.
Im Jahr 2024 übernahm das für das Hauptgebäude beauftragte Catering-Unternehmen auch die Verpflegungseinrichtungen in den Gebäuden im Stadtzentrum. Dadurch konnten die damit verbundenen Prozesse zur Reinigung der Gastronomiebereiche in allen drei Gebäuden optimiert werden. Im Hauptgebäude stieg der Verbrauch gefährlicher Chemikalien in den Verpflegungseinrichtungen im Vergleich zu 2023 um 8,4 %, der Verbrauch ungefährlicher Chemikalien ging hingegen um 52 % zurück. In den Gebäuden im Stadtzentrum wurden 36,8 % weniger gefährliche Chemikalien eingesetzt, und es wurden 79 % weniger ungefährliche Chemikalien verwendet. Ursächlich für die konträre Entwicklung im Hauptgebäude war ein Wechsel der Reinigungsmittel-Lieferanten. Aufgrund des Wechsels des für die Mitarbeitendenverpflegung zuständigen Unternehmens zwischen 2023 und 2024 lässt sich der Grund für die unterschiedlichen Mengen in den Gebäuden im Stadtzentrum nur schwer bestimmen.
Grafik 10
Reinigungsmittelverbrauch
(in Tonnen)

Quelle: EZB.
Anmerkung: Die Grafik zeigt die Ergebnisse für 2019 – das Basisjahr, an dem die langfristigen Ziele der EZB zur Emissionsverringerung gemessen werden – und für die letzten drei Jahre, für die Daten verfügbar sind. Ergebnisse für die Zeit davor sind den früheren Umwelterklärungen zu entnehmen.
6.3.4 Büromaterial

Die EZB will, dass mehr umweltfreundliche Büroartikel verwendet werden, und weist daher in ihrem Büromaterialkatalog auf Güter und Produkte mit Umweltsiegel hin. Zusammen mit den Lieferanten erweiterte die EZB 2024 nach und nach das Angebot an nachhaltigen Produkten in diesem Katalog, sodass im Jahr 2024 51,7 % der dort aufgeführten Büroartikel als umweltfreundlich gekennzeichnet waren. Dies ist ein Plus von 13,7 % gegenüber 2023. Die EZB prüft Mittel und Wege, wie sich dieser Anteil weiter steigern lässt. Die Mitarbeitenden werden angehalten, nicht benutzte Schreibmaterialien und sonstige Büroartikel an das Logistiklager zurückzugeben, damit andere sie verwenden können. Darüber hinaus wurde probeweise ein Leihkatalog eingeführt, damit die Belegschaft Artikel ausleihen und nach Gebrauch wieder zurückgeben kann. Muss Büromaterial beschafft werden, das nicht zum Standardsortiment des Büromaterialkatalogs zählt, werden nach Möglichkeit nachhaltige Produkte eingekauft.
6.3.5 Chemikalien zur Wasseraufbereitung und Kältemittel

Im Jahr 2024 wurden im Hauptgebäude 33,3 % weniger Chemikalien zur Wasseraufbereitung eingesetzt. In den Gebäuden im Stadtzentrum erhöhte sich der entsprechende Wert im Vorjahresvergleich hingegen um 34,1 %. Der Anstieg in den Gebäuden im Stadtzentrum lässt sich durch den höheren Wasserverbrauch in beiden Gebäuden im Jahr 2024 erklären. Für das Hauptgebäude wurde 2024 ein Kältemittelverlust von 12 Kilogramm durch unbeabsichtigtes Entweichen gemeldet, ein Rückgang um 74,5 % gegenüber dem Vorjahr. Für die Gebäude im Stadtzentrum wurden Kältemittelverluste in Höhe von 19 Kilogramm gemeldet.
Grafik 11
Zur Wasseraufbereitung verwendete Chemikalien
(in Tonnen)

Quelle: EZB.
Grafik 12
Kältemittelverluste
(in Kilogramm)

Quelle: EZB.
Anmerkung: Die Grafik zeigt die Ergebnisse für 2019 – das Basisjahr, an dem die langfristigen Ziele der EZB zur Emissionsverringerung gemessen werden – und für die letzten drei Jahre, für die Daten verfügbar sind. Ergebnisse für die Zeit davor sind den früheren Umwelterklärungen zu entnehmen.
6.4 Wasser und Abwasser

Die EZB analysiert den Verbrauch von Wasser für technische und sonstige Zwecke in allen von ihr genutzten Liegenschaften. Unter „Wasser für technische Zwecke“ fällt u. a. das in den Gebäuden zur Temperaturregulierung eingesetzte Wasser. „Wasser für sonstige Zwecke“ ist das in den Sanitäreinrichtungen und Büroküchen sowie in der Kantine verbrauchte Wasser. Das zur Bewässerung der Bäume in den Grünanlagen des Hauptgebäudes eingesetzte Wasser ist in „Wasserverbrauch für sonstige Zwecke“ enthalten. Dies macht sich beim Gesamtverbrauch bemerkbar, wenn man den „Wasserverbrauch für sonstige Zwecke“ im Hauptgebäude mit dem in den Gebäuden im Stadtzentrum vergleicht.

Im Vergleich zu 2023 stieg der Frischwasserverbrauch im Hauptgebäude um 19,9 % und der Verbrauch von Wasser für sonstige Zwecke um 24 %. Für technische Zwecke wurden 1,6 % mehr Wasser verbraucht. Zum Teil lässt sich der höhere Frischwasserverbrauch durch einen gestiegenen Bewässerungsbedarf erklären. Der Verbrauch von Frischwasser und von Wasser für sonstige Zwecke ist im Vergleich zu 2023 gestiegen, im Vergleich zu 2019 aber um 57,7 % bzw. 60,1 % zurückgegangen. Zurückzuführen ist dies auf Einsparmaßnahmen wie die eingeschränkte Bewässerung der Bäume im Außenbereich und den geringeren Bedarf an Wasser für technische Zwecke für die Kühlung infolge einer rückläufigen Nutzung des Rechenzentrums.

In den Gebäuden im Stadtzentrum stieg der Verbrauch von Frischwasser gegenüber 2023 um 33,3 %. Auch der Verbrauch von Wasser für sonstige Zwecke und für technische Zwecke erhöhte sich um 32,6 % bzw. 36,3 %. Der höhere Verbrauch von Frischwasser erklärt sich in erster Linie damit, dass die Wasserleitungen zur Einhaltung der Hygienevorschriften regelmäßig durchgespült werden. Künftig sollen die für die Durchspülung benötigten Wassermengen durch automatische Spülstationen reduziert werden. Im Japan Center wurde im Juni 2024 ein Reindampferzeuger in Betrieb genommen und infolgedessen mehr Wasser für technische Zwecke verbraucht.
Nähere Informationen zu den mit Wasser und Abwasser verbundenen CO2e-Emissionen finden sich im Unterabschnitt zu erworbenen Waren und Dienstleistungen in Kapitel 5.2 – Indirekte Emissionen.

Grafik 13
Wasserverbrauch – Hauptgebäude
(in m³)
Quelle: EZB.
Anmerkung: Die Grafik zeigt die Ergebnisse für 2019 – das Basisjahr, an dem die langfristigen Ziele der EZB zur Emissionsverringerung gemessen werden – und für die letzten drei Jahre, für die Daten verfügbar sind. Ergebnisse für die Zeit davor sind den früheren Umwelterklärungen zu entnehmen.
Grafik 14
Wasserverbrauch – Gebäude im Stadtzentrum
(in m³)

Quelle: EZB.
Anmerkung: Nähere Informationen zu den mit Wasser und Abwasser verbundenen Treibhausgasemissionen finden sich im Unterabschnitt zu erworbenen Waren und Dienstleistungen in Kapitel 5.2 – Indirekte Emissionen. Der Frischwasserverbrauch für technische Zwecke wurde von 7 643,1 in 6 464,1 m3, der Frischwasserverbrauch für sonstige Zwecke von 28 305,9 in 29 485,9 m3 im Jahr 2023 korrigiert. Die Grafik zeigt die Ergebnisse für 2019 – das Basisjahr, an dem die langfristigen Ziele der EZB zur Emissionsverringerung gemessen werden – und für die letzten drei Jahre, für die Daten verfügbar sind. Ergebnisse für die Zeit davor sind den früheren Umwelterklärungen zu entnehmen.
6.5 Abfall und Recycling

Zeitplan | Ziel und Stand 2024 |
---|---|
Kurzfristig: 2027 (neu) | Jährliche Restmüllmenge bei höchstens 20 % über dem durchschnittlichen Abfallaufkommen zwischen 2023 und 2024 halten |
Neu |

Anmerkung: „Abgeschlossen“ = Maßnahme ist abgeschlossen; „In Arbeit“ = Maßnahme ist in Arbeit; „Ausstehend“ = Maßnahme muss noch umgesetzt werden“; „Neu“ = Maßnahme des neuen Umweltmanagementprogramms

Das Gesamtabfallaufkommen ist mit 567 Tonnen im Jahr 2024 gegenüber 2023 leicht um 1,7 % gestiegen. Von den 567 Tonnen Gesamtabfall waren 541 Tonnen (95,4 %) ungefährliche Abfälle. Hierzu zählen Papier- und Kartonagenabfälle, Papierabfälle aus vertraulichen Dokumenten, Bioabfall und Restmüll. Bei 4,6 % der Gesamtabfälle (26 Tonnen) handelte es sich um gefährliche Abfälle. Hierzu zählen Altbatterien, verschiedene Arten von Elektromüll mit gefährlichen Komponenten sowie Abfall aus Bauprojekten. 2024 gab die EZB erneut einige IT-Geräte als Spende ab. So konnten Altgeräte weiterverwendet und IT-Abfälle reduziert werden. Für die EZB sind Abfallentsorgung und -trennung wichtige Themen, für die sie die Belegschaft und ihre Dienstleister nach wie vor sensibilisieren will. Alle neuen und bestehenden Beschäftigten sowie Lieferanten erhalten die jeweils aktuellen Informationen zur Abfalltrennung bei der EZB.

Im Vergleich zu 2023 stieg die Gesamtmenge der im Hauptgebäude angefallenen Abfälle im Jahr 2024 um 18,1 %. Es fielen mehr Restmüll (+37,3 %), mehr Abfälle aus Papier und Kartonagen (+7,1 %) und mehr Bioabfälle (+4,5 %) an. Die Papierabfälle aus vertraulichen Dokumenten erhöhten sich um 40,4 %. Grund hierfür war die Entsorgung von nicht mehr benötigten Unterlagen. Die Gesamtmenge der im Hauptgebäude angefallenen Abfälle blieb 2024 auf einem konstant niedrigeren Niveau (-43 % gegenüber 2019).

Die Gesamtmenge der in den Gebäuden im Stadtzentrum angefallenen Abfälle ging gegenüber 2023 um 13,8 % zurück. Insbesondere der Restabfall wurde reduziert – um 49,2 % von 53,8 Tonnen im Jahr 2023 auf 27,3 Tonnen im Jahr 2024. Auch die Menge des Verpackungsmülls ging 2024 um 54,4 % auf 7,7 Tonnen zurück. Die Menge der Papier- und Kartonagenabfälle verringerte sich um 22,7 % von 15,2 Tonnen im Jahr 2023 auf 11,8 Tonnen im Jahr 2024. Die Papierabfälle aus vertraulichen Dokumenten gingen im Vergleich zu 2023 um 12,8 % zurück. Bezogen auf 2019 reduzierte die EZB das Gesamtabfallaufkommen in ihren Gebäuden im Stadtzentrum um 37 %.
Grafik 15
Abfall und Recycling – Hauptgebäude
(in Tonnen)

Quelle: EZB.
Anmerkung: Restmüll bezeichnet mit Haushaltsabfällen vergleichbare Gewerbeabfälle. Die Grafik zeigt die Ergebnisse für 2019 – das Basisjahr, an dem die langfristigen Ziele der EZB zur Emissionsverringerung gemessen werden – und für die letzten drei Jahre, für die Daten verfügbar sind. Ergebnisse für die Zeit davor sind den früheren Umwelterklärungen zu entnehmen.
Grafik 16
Abfall und Recycling – Stadtzentrum
(in Tonnen)

Quelle: EZB.
Anmerkung: Restmüll bezeichnet mit Haushaltsabfällen vergleichbare Gewerbeabfälle.
Nähere Informationen zu den mit Abfall verbundenen Treibhausgasemissionen finden sich in Kapitel 5.2 – Indirekte Emissionen. Die Grafik zeigt die Ergebnisse für 2019 – das Basisjahr, an dem die langfristigen Ziele der EZB zur Emissionsverringerung gemessen werden – und für die letzten drei Jahre, für die Daten verfügbar sind. Ergebnisse für die Zeit davor sind den früheren Umwelterklärungen zu entnehmen.
Tabelle 2
Aufschlüsselung der Abfallarten nach der deutschen Gewerbeabfallverordnung
Gewerbeabfälle | Abfallmenge 2024 (in Tonnen) | |
---|---|---|
EZB insgesamt | Bioabfälle | 148,81 |
Restmüll | 75,40 | |
Papiermüll | 90,12 | |
Verpackungsmüll | 14,48 | |
Glasabfälle | 8,45 | |
Sperrmüll | 1,13 | |
Verpackungsmüll (Holz) | 5,80 | |
Abfälle nach Gewerbeabfallverordnung insgesamt | Gewerbeabfälle insgesamt | 344,19 |
Getrenntsammlungsquote | 78,1 % |
Anmerkung: Die Unterschiede zwischen den in Tabelle 1 und den in den Grafiken 14 und 15 angegebenen Abfallmengen sind darauf zurückzuführen, dass die Abfallarten nach der Gewerbeabfallverordnung anders kategorisiert werden: Bioabfälle enthalten keine Fettabscheiderabfälle; Verpackungsmüll enthält keine Abfälle, die nach dem deutschen dualen System „Der Grüne Punkt“ entsorgt werden; Papiermüll umfasst Papier, Kartonagen und Papiermüll aus vertraulichen Dokumenten.
Die Gesamtabfallmenge gemäß deutscher Gewerbeabfallverordnung belief sich 2024 auf 344,19 Tonnen, was einem Rückgang um 1,7 % gegenüber 2023 entspricht. Die getrennt gesammelten Gewerbeabfälle (Gesamtabfälle ohne Restmüll) im Sinne der Gewerbeabfallverordnung beliefen sich auf 268,8 Tonnen (-2,7 % gegenüber 2023). Der Restmüll wird in einer zertifizierten Abfallbehandlungsanlage vorsortiert und entsorgt.
6.6 Biodiversität

Zeitplan | Ziel und Stand 2023 |
---|---|
Mittelfristig – bis 2027 (neu) | Naturnahe Flächen in der Grünanlage des Hauptgebäudes umgestalten zur Förderung der lokalen Biodiversität |
Neu |

Maßnahme | Stand |
---|---|
Verstärkte allgemeine Sensibilisierung für Biodiversität | In Arbeit 2024 wurden erneut Führungen durch die Grünanlagen des EZB-Hauptgebäudes angeboten; zudem wurde eine erfolgreiche einwöchige Veranstaltung zum Thema Biodiversität für die Beschäftigten organisiert und weitere Fortschritte bei der Anlage eines Naturlehrpfads gemacht, der 2025 fertiggestellt werden dürfte |
Ausbau der Maßnahmen zur Überwachung, Bewertung und Anpassung biodiverser Arten und der Vielfalt in den Grünanlagen des Hauptgebäudes | Neu/in Arbeit |
Eröffnung eines Naturlehrpfads in den Grünanlagen des Hauptgebäudes | Neu/in Arbeit |
Prüfung der Möglichkeit, Obstbäume und heimische Baumarten sowie mehr bestäuberfreundliche Pflanzen in den Grünanlagen des Hauptgebäudes zu pflanzen | Neu/in Arbeit |
Anlage eines Sandariums in den Grünanlagen des Hauptgebäudes zur weiteren Anpassung der Landschaft an ihre Einstufung als Trockenbiotop | Neu/in Arbeit |
Sondierung der Möglichkeit, in den Wintermonaten Futterstationen für Vögel in den Grünanlagen aufzustellen | Neu |
Weitere Prüfung von Maßnahmen zur Verringerung von Vogelkollision auf dem Areal des Hauptgebäudes | Neu |
Prüfung der Möglichkeit, Leuchtsensoren (Außenbeleuchtung, Helligkeitssensoren) zu installieren, um Lichtverschmutzung und deren schädliche Auswirkungen auf nachtaktive Tiere abzumildern | Neu |
Prüfung, ob Installation von Photovoltaikzellen umsetzbar ist | Neu |
Anmerkung: „Abgeschlossen“ = Maßnahme ist abgeschlossen; „In Arbeit“ = Maßnahme ist in Arbeit; „Ausstehend“ = Maßnahme muss noch umgesetzt werden“; „Neu“ = Maßnahme des neuen Umweltmanagementprogramms

Aufbauend auf den in den Vorjahren entwickelten Strategien und Verfahren weitete die EZB 2024 ihre Initiativen im Bereich Biodiversität weiter aus. Der Erhalt und die Förderung der biologischen Vielfalt, der Artenerhalt und die nachhaltige Bewirtschaftung von Grünflächen stehen im Mittelpunkt des Biodiversitätskonzepts der EZB. Durch die Schaffung einer Umgebung, die verschiedenen Wildtier- und Pflanzenarten förderlich ist, wurden in diesem Jahr erhebliche Fortschritte auf diesem Gebiet erzielt. Gleichzeitig wurde die Belegschaft für das Thema sensibilisiert.
Die Anlage eines Naturlehrpfads auf dem Gelände der EZB ist weiter vorangeschritten. Auf dem Pfad können die Beschäftigten mehr über die biologische Vielfalt auf dem Gelände erfahren. Informationstafeln sollen künftig auf die konkreten Biodiversitäts- und Artenschutzmaßnahmen hinweisen.
Die EZB pflanzte mehr heimische Gehölze und Obstbäume, legte Blumenbeete an und förderte damit auch 2024 die heimische Flora. Vier Bäume kamen neu hinzu, und aus 100 Sträuchern wurde eine große Hecke gepflanzt. Zudem wurden auf 200 Quadratmetern Blumensamen ausgesät. Im Jahresverlauf wurden darüber hinaus Totholzhaufen aus Ästen und Zweigen vom letzten regelmäßigen Baumrückschnitt angelegt. Diese bieten vielerlei Arten Unterschlupf und verbessern den Nährstoffkreislauf innerhalb des Ökosystems. Durch diese Aufwertung der Grünanlagen gewinnt das EZB-Gelände nicht nur optisch, es entstehen auch wichtige Lebensräume und Nahrungsquellen für heimische Wildtiere. Die Anpflanzung heimischer Arten stärkt die Widerstandskraft des Ökosystems, und das Umweltamt der Stadt Frankfurt hat das EZB-Areal als Trockenbiotop eingestuft.
Da der Erhalt dieser Einstufung wichtig ist für die EZB, hat sie zwei Sanddünen auf ihrem Gelände angelegt. Diese bieten bodenbrütenden Insekten wie z. B. Wildbienen und einigen Heuschreckenarten den für sie geeigneten Lebensraum und tragen so zur ökologischen Vielfalt und Nachhaltigkeit des Geländes bei.
Die EZB hat mit der umfassenden Beobachtung und Dokumentation der Pflanzen- und Tierarten auf ihrem Gelände begonnen, denn sie möchte die auf ihrem Areal vorhandene Biodiversität mit anderen Gegenden in Frankfurt und Hessen vergleichen können. Auf diese Weise sollen wertvolle Erkenntnisse über die Wirksamkeit der aktuellen Maßnahmen gewonnen und Bereiche mit Verbesserungsbedarf ermittelt werden. In diesen Prozess eingebunden sind sachkundige Beobachter, die Empfehlungen zur Verbesserung der Biodiversität abgeben.
Im Rahmen ihres anhaltenden Engagements für die biologische Vielfalt organisierte die EZB erneut eine Themenwoche anlässlich des Internationalen Tags der Biodiversität. In dieser Biodiversitätswoche fanden mehrere Initiativen statt, die das Interesse der Teilnehmenden an dem Thema wecken und sie über die Bedeutung der biologischen Vielfalt aufklären sollten. Höhepunkt der Woche war ein Vortrag über die Schnittstelle zwischen Nachhaltigkeit, Biodiversität und Klima, der lehrreiche Informationen über das Zusammenwirken dieser Faktoren vermittelte. Nähere Informationen zur Biodiversitätswoche und den Sensibilisierungsprojekten finden sich in Kapitel 6.10 – Kommunikation, Engagement und Sensibilisierung.
Im Einklang mit den Wassersparmaßnahmen der Vorjahre wird die Rasenfläche gar nicht mehr bewässert. Für die Bewässerung der Hochbeete wird Regen aufgefangen, und die Bäume werden über Bewässerungsbeutel versorgt, die nach und nach Wasser abgeben. So bleiben die Grünflächen der EZB bei möglichst geringem Trinkwasserverbrauch gesund.
6.7 Banknoten

Im Rahmen der Bargeldstrategie des Eurosystems ist die EZB bestrebt, die Nachhaltigkeit der Euro-Banknoten im gesamten Bargeldkreislauf zu erhöhen.
Nur die EZB und die nationalen Zentralbanken des Eurosystems sind dazu befugt, im Euroraum Banknoten auszugeben. Ende 2024 befanden sich 30,5 Milliarden Euro-Geldscheine im Umlauf.
Die EZB koordiniert, überwacht und reguliert Design, Herstellung und Umlauf der Euro-Banknoten. Sie fördert ein gutes Umweltmanagement und ist bestrebt, zum Schutz der Öffentlichkeit und der an Herstellung und Inverkehrgabe der Euro-Banknoten beteiligten Personen Gesundheits- und Sicherheitsrisiken zu vermeiden. Alle Hersteller von Euro-Banknoten und Lieferanten der wichtigsten Rohstoffe müssen der EZB ihre Zertifikate für die Normen ISO 9001, ISO 14001 und ISO 45001 sowie gesonderte Erklärungen vorlegen. Dies dient dem Nachweis, dass sie die einschlägigen Anforderungen an das Qualitäts-, Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsmanagement erfüllen und ihr Geschäftsgebaren ethisch ist. Ferner behält die EZB die Umweltauswirkungen der Banknotenherstellung im Blick und überprüft diese jedes Jahr.
Im Jahr 2022 hatte die EZB mithilfe des „Umweltfußabdrucks von Produkten“ untersucht, wie sich der vollständige Banknotenkreislauf auf die Umwelt auswirkt. Diese Methode wurde von der Europäischen Kommission entwickelt und deckt vielerlei Aspekte ab. Zur Berechnung der Umweltauswirkungen ihres Betriebs zog die EZB hingegen das Greenhouse Gas Protocol heran. Der ökologische Fußabdruck der Euro-Banknoten als Zahlungsinstrument ist sehr klein. Er beträgt 0,01 % der gesamten Umweltauswirkungen eines Menschen im Euroraum. Die mit Euro-Banknoten zusammenhängenden Emissionen fließen nicht in den betriebsbedingten CO2-Fußabdruck der EZB ein, da das Eurosystem als Ganzes für die Banknoten verantwortlich ist.
Die EZB und die nationalen Zentralbanken des Eurosystems ergreifen Maßnahmen zur weiteren Verringerung der Umweltauswirkungen der Euro-Banknoten. So stammten die zur Herstellung von Euro-Banknotenpapier verwendeten Baumwollfasern 2024 ausschließlich aus nachhaltigen Quellen. Am Ende ihrer Lebensdauer werden Banknoten mithilfe von Verwertungs- und Recyclingverfahren entsorgt. Die Entsorgung über die Mülldeponie oder durch Verbrennung (ohne Energierückgewinnung) ist seit 2022 verboten.
Die EZB steht im Austausch mit allen Beteiligten, um weitere Möglichkeiten zu finden, mit denen sich die Nachhaltigkeit der Euro-Banknoten im gesamten Bargeldkreislauf, auch beim Ökodesign künftiger Euro-Banknoten, in ökologischer Hinsicht verbessern lässt. Zu diesem Themenbereich laufen mittlerweile mehrere Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Die Projekte dienen dem Ziel, die ökologische Nachhaltigkeit der derzeitigen und künftigen Euro-Banknoten zu verbessern, indem a) ihre Umlauffähigkeit verlängert, b) Rohstoffe mit geringeren Umweltauswirkungen eingesetzt und c) nachhaltigere Lösungen für die Behandlung der Euro-Banknoten am Ende ihres Lebenszyklus gefunden werden.
Ausführliche Informationen über die Umweltauswirkungen der Euro-Banknoten sind dem Abschnitt Der Euro auf der Website der EZB zu entnehmen.
6.8 Umweltorientierte öffentliche Beschaffung

Zeitplan | Ziel und Stand 2024 |
---|---|
Mittelfristig – bis 2024 | Erhöhung des Anteils der umweltorientierten Vergabeverfahren der EZB auf mindestens 22,5 % aller Verfahren, gemessen als Durchschnitt der Jahre 2022-2024 |
Stand 2022-2024: 21,6 % | |
Mittelfristig – bis 2024 | Erhöhung des Anteils der umweltorientierten Vergabeverfahren auf mindestens 25 % des Gesamtwerts der oben genannten Vergabeverfahren, gemessen als Durchschnitt der Jahre 2022-2024 |
Stand 2022-2024: 35,6 % | |
Mittelfristig – bis 2027 (neu) | Bei mindestens 75 % des geschätzten Gesamtwerts der Vergabeverfahren in den ökologisch relevantesten Beschaffungskategorien sollen über einen Dreijahreszeitraum (2025-2027) Umweltaspekte angemessen berücksichtigt werden |
Neu |
Anmerkung: Der Ausdruck „umweltorientierte Beschaffung“ beschreibt Vergabeverfahren, bei denen ökologische Aspekte berücksichtigt werden a) im Vertragsgegenstand, b) in den technischen Spezifikationen und Anforderungen, c) durch umweltgerechte Auswahl- und Vergabekriterien, d) durch Klauseln zur Vertragsausführung oder e) durch eine Kombination der unter a) bis d) aufgeführten Punkte.
Der Ausdruck „EZB-Vergabeverfahren“ bezeichnet öffentliche Ausschreibungen, Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots an drei oder fünf infrage kommende Lieferanten sowie Direktvergaben gemäß den Artikeln 2 und 6 der Vergaberegeln der EZB.
Zu den „ökologisch relevantesten Beschaffungskategorien“ zählen Reisen, die Anmietung von Räumlichkeiten, Büromaterial, Fahrzeuge, Veranstaltungen, Repräsentationsaufgaben, Catering, Gebäudeinstandhaltung/Bauarbeiten, Druck und Publikation sowie Post, Energie und sonstige Versorgungsleistungen, Möbel, Hardware, technische Geräte und Anlagegüter sowie sonstige Personalaufwendungen.

Maßnahme | Stand |
---|---|
Regelmäßige Überarbeitung der Leitlinie für nachhaltige Beschaffung und Aufnahme von Produkten und Dienstleistungen, die in der Aktualisierung des EU-Handbuchs für ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen und der relevanten Kriterien angeführt werden | Abgeschlossen Mit der Überarbeitung wurde im Jahr 2022 begonnen; sie wurde Mitte 2024 abgeschlossen und förmlich genehmigt |
Prüfung und bei Bedarf Aktualisierung der Beschaffungsleitlinien der EZB (Beschaffungshandbuch und Leitlinien für nachhaltige Beschaffung) sowie der Beschaffungsvorlagen, damit Methoden der nachhaltigen Beschaffung für die meisten Beschaffungskategorien verstärkt angewendet werden | Abgeschlossen Die Beschaffungsvorlagen wurden Mitte 2024 überarbeitet |
Pflege der EZB-Leitlinien für nachhaltige Beschaffung, des Beschaffungshandbuchs und der Beschaffungsvorlagen, um Entwicklung von Rechtsvorschriften und (gegebenenfalls) Best-Practice-Verfahren im Zusammenhang mit umweltorientiertem öffentlichem Beschaffungswesen (GPP – Green Public Procurement) Rechnung zu tragen | Neu |
Festlegung einer Reihe von Beschaffungskategorien, für die geprüft wird, ob Umwelt- und Sozialkriterien einbezogen werden sollen | Neu |
Erstellung von Leitlinien für die Anwendung von ISO 41001 zwecks Verbesserung des Beschaffungswesens und der Prozesse im Bereich Facility Management aus ökologischer Sicht | Neu |
Prüfung, ob bei der Beschaffung von Beratungsleistungen zur Verringerung von deren Umweltauswirkungen Nachhaltigkeitskriterien eingeführt werden können | Neu |
Prüfung, ob bei der Beschaffung von IT-Leistungen zur Verringerung von deren Umweltauswirkungen Nachhaltigkeitskriterien eingeführt werden können | Neu |
Prüfung von Möglichkeiten, auch Umweltaspekte in künftige Vergabeverfahren im Zusammenhang mit dem Facility Management aufzunehmen | Neu/in Arbeit |
Bei Ausschreibungen für die Beschaffung von Büroartikeln künftig nachhaltige Produkte zum Standard machen | Neu/in Arbeit |
Prüfung von Möglichkeiten, durch Einführung entsprechender Vertragsklauseln den Einsatz umweltschädlicher Stoffe zu verringern | Neu |
Auflistung und Unterbreitung von Vorschlägen, wie basierend auf den Erkenntnissen aus den anstehenden Umzugsprojekten bei der Beschaffung von Möbeln künftig Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt werden können | Neu |
Aufforderung an Lieferanten, umweltfreundliche Verpackungs-, Liefer- und Abholmethoden zu nutzen | Neu |
Prüfung von Möglichkeiten, eine Übersicht über die nachhaltigen Lieferanten (einschließlich Zertifizierungen) der EZB einzuführen | Neu |
Prüfung von Möglichkeiten, die interinstitutionelle Zusammenarbeit mit dem GPP-Helpdesk, EPCO (Koordinierungsstelle für das Beschaffungswesen im Eurosystem) und vergleichbaren Institutionen weiter zu stärken | Neu |
Entwicklung einer neuen KPI-Methodik für umweltorientierte öffentliche Vergabeverfahren der EZB | Neu |
Evaluierung, ob virtuelle Zusammenarbeit als Standardmethode für die Steuerung von Verträgen umsetzbar ist | Neu |
Steigerung der Teilnahmequote an Fortbildungsmaßnahmen im Bereich Auftragsvergabe für EZB-Mitarbeitende, die in der Koordination oder im Beschaffungswesen tätig sind | Neu |
Anmerkung: „Abgeschlossen“ = Maßnahme ist abgeschlossen; „In Arbeit“ = Maßnahme ist in Arbeit; „Ausstehend“ = Maßnahme muss noch umgesetzt werden“; „Neu“ = Maßnahme des neuen Umweltmanagementprogramms

Die EZB hielt auch 2024 an ihren Umweltzielen fest und hat mithilfe ihres umweltorientierten öffentlichen Beschaffungswesens die mit ihren Tätigkeiten verbundenen Umweltauswirkungen reduziert. Die EZB nimmt Umweltaspekte in ihre Beschaffungsverfahren und Verträge auf. Dies gilt insbesondere für Dienstleistungen in Bereichen wie Raumpflege, Verpflegung und Facility Management, die bedeutende Umweltauswirkungen haben. Bei dieser Strategie geht es um mehr als die bloße Einhaltung von Umweltgesetzen und -vorschriften. Vielmehr möchte die EZB bei der Beschaffung von Waren, Arbeits- und Dienstleistungen in jeder Phase des Zyklus einen spürbaren und nachhaltigen Effekt erzielen. Der EZB ist bewusst, welch große Rolle das Beschaffungswesen bei der Erreichung ihrer umfassenden Ziele im Bereich Umweltmanagement spielt. Die EZB will über ihre Vergabeverfahren Einfluss auf die Lieferantenbasis nehmen. So möchte sie umweltbewusste Praktiken in ihrer gesamten Wert- und Lieferkette und die Einführung von nachhaltigen Best Practices in ihrem Geschäftsbetrieb fördern.
Im Jahr 2024 führte die EZB 238 neue Vergabeverfahren[16] durch. 59 davon waren umweltorientierte Verfahren. Dies sind 24,8 % aller Verfahren und 58,3 % gemessen am jährlichen Gesamtwert gegenüber 22,2 % bzw. 21,5 % im Jahr 2023. Ziel der EZB war es, den Anteil der umweltorientierten Vergabeverfahren von 2022 bis 2024 auf mindestens 22,5 % zu erhöhen. Mit 21,6 % lag der tatsächliche Durchschnitt geringfügig darunter. Grund hierfür ist vor allem die geringe Zahl der umweltorientierten Beschaffungen im Jahr 2022. Dagegen wurde das Ziel, den Wert der umweltorientierten Vergabeverfahren im Zeitraum 2022-2024 auf mindestens 25 % zu erhöhen, mit durchschnittlich 35,6 % in diesem Zeitraum deutlich übertroffen.
Die EZB gibt ihren Beschäftigten Leitlinien für nachhaltige Beschaffung an die Hand. Diese wurden 2024 aktualisiert, um neben sozialen Faktoren auch Umweltaspekte einzubeziehen und so über einen ganzheitlichen Ansatz den Nutzen für die Umwelt zu steigern. Die Leitlinien enthalten wichtige Hintergrundinformationen und Hinweise zum Sinn und Zweck eines nachhaltigen Beschaffungswesens. Ferner finden sich dort detaillierte rechtliche Hinweise – vor allem zur Festlegung, Präzisierung und Beurteilung geeigneter Anforderungen und Kriterien für eine nachhaltige Auftragsvergabe. Aktualisierte Beispiele dafür, wie eine nachhaltige Auftragsvergabe konkret aussieht, werden ebenfalls gegeben. Auch das Beschaffungshandbuch der EZB und die Standardvorlagen für die Vergabe öffentlicher Aufträge wurden 2024 aktualisiert mit dem Ziel, die Einbeziehung von Umweltaspekten in Vergabeverfahren klarer und einheitlicher zu machen. Diese umfangreichen Verbesserungen des EZB-Toolkits für ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen dürften mittel- und langfristig dazu führen, dass das Beschaffungswesen der EZB immer umweltfreundlicher wird. Damit die Beschäftigten die Kompetenzen ausbauen können, die erforderlich sind, um Umweltaspekte wirksam und ordnungsgemäß in Vergabeverfahren einbeziehen zu können, bietet die EZB wieder mehrere Schulungen zum Thema umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen an. Aufbauend auf dem Erfolg des Green Procurement Awareness Day im Jahr 2023 plant die EZB außerdem, regelmäßig ähnliche Veranstaltungen zu organisieren. Die nächste Veranstaltung ist für Anfang 2025 geplant.
Die EZB beteiligt sich aktiv an einer Kooperationsinitiative mit anderen europäischen Institutionen, in deren Mittelpunkt der Green Public Procurement Helpdesk (GPP-Helpdesk) steht. Dieser Helpdesk dient den europäischen Institutionen als Plattform, auf der sie sich über bewährte Verfahren und Markterkenntnisse auf dem Gebiet des umweltorientierten Beschaffungswesens austauschen und so ihre diesbezüglichen Strategien verbessern können. Zudem stieß die EZB im Jahr 2024 ein gemeinsames Projekt des Eurosystems zu nachhaltigen Beschaffungsaktivitäten und -praktiken der nationalen Zentralbanken und nationalen zuständigen Behörden an. Deren Aktivitäten und Vorgehensweisen sollen zusammengetragen, erforscht und verglichen werden, wobei der Fokus auf der Beschaffung von Informationssystemen liegt. Ziel des Projekts ist der Aufbau einer umfassenden Datenbank mit Informationen zu bestimmten Beschaffungskategorien. Die teilnehmenden Einrichtungen stellen sich diese Informationen gegenseitig zur Verfügung und können so ihre Expertise und ihr Wissen erweitern. Außerdem können sie auf diese Weise standardisierte und für alle Stakeholder des Eurosystems einheitliche GPP-Verfahren entwickeln.
6.9 Dienstreisen

Die Reiseaktivitäten blieben 2024 im Vergleich zu 2023 relativ stabil. Die von Beschäftigten der EZB insgesamt zurückgelegte Strecke erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 3,7 % auf 26 025 997 Kilometer. Sie liegt damit aber immer noch 35 % unter dem Niveau von 2019.[17] Bei den mit Dienstreisen verbundenen CO2-Emissionen war der Trend ähnlich. Sie stiegen im Vergleich zu 2023 leicht an, blieben aber deutlich unter dem Niveau von 2019. Konkret beliefen sich die CO2-Emissionen im Jahr 2024 auf 9 134,5 Tonnen CO2e, was einem Anstieg von 4,6 % gegenüber dem Vorjahr und einer Verringerung um 28,6 % gegenüber 2019 entspricht. Die größte Emissionsquelle sind nach wie vor Flugreisen – sie waren 2024 für 93 % der Gesamtemissionen aus Dienstreisen verantwortlich.
Grafik 17
Emissionen aus Dienstreisen (Pkw, Bahn und Flugzeug) und absolute Anzahl der zurückgelegten Kilometer
a) Emissionen
(in Tonnen CO2-Äquivalenten (CO2e))

b) Absolute Anzahl der zurückgelegten Kilometer
(in Kilometern)

Quelle: EZB.
Anmerkung: Die Grafik zeigt die Ergebnisse für 2019 – das Basisjahr, an dem die langfristigen Ziele der EZB zur Emissionsverringerung gemessen werden – und für die letzten drei Jahre, für die Daten verfügbar sind. Ergebnisse für die Zeit davor sind den früheren Umwelterklärungen zu entnehmen.
Die CO2-Emissionslandschaft war weiterhin herausfordernd, da die 2023 vom britischen Ministerium für Umwelt, Ernährung und den ländlichen Raum (Department for Environment, Food and Rural Affairs – DEFRA) herausgegebenen Emissionsfaktoren für Dienstreisen unverändert blieben. Diese Emissionsfaktoren waren 30 % höher als 2022. Die reisebedingten Emissionen blieben infolgedessen hoch, was den Maßnahmen zur Erreichung der Reduktionsziele entgegenwirkt. Dank eines konzertierten Vorstoßes zur Verringerung der Dienstreisen erreichte die Gesamtzahl der im Jahr 2024 zurückgelegten Kilometer nur 65 % des Referenzwerts für 2019. Wegen der nach wie vor hohen Emissionsfaktoren lagen die Gesamtemissionen aus Dienstreisen aber bei 72 % des Niveaus von 2019. Dies zeigt, dass das Reisevolumen zwar erheblich geschrumpft ist, die Gewinne bei der Emissionsminderung aufgrund der anhaltend hohen Emissionsfaktoren aber weniger deutlich sind. Da die im letzten Umweltmanagementprogramm festgelegten Maßnahmen so wirkungsvoll waren, wurde das Ziel, die mit Dienstreisen verbundenen Emissionen auf 60 % des Niveaus von 2019 zu halten, mit dem Zieljahr 2027 in das neue Umweltmanagementprogramm übernommen. Zur Erreichung dieses Ziels sollen die neuen Arbeitsformen beitragen, die sich infolge der Pandemie etabliert haben.
Im Sinne ihres Ziels, die mit Dienstreisen verbundenen CO2-Emissionen zu verringern, hat die EZB ihre internen Reisebestimmungen aktualisiert und die Zahl der internationalen Zielorte erhöht, für die bei Dienstreisen standardmäßig die Bahn genutzt werden soll. Für Reisen innerhalb Deutschlands sowie nach Amsterdam, Basel, Brüssel und Paris müssen Mitarbeitende der EZB nun die Bahn nutzen. Flugreisen sind nur in Ausnahmefällen zulässig. Eine systematische Überprüfung der betreffenden Dienstreisevorschriften wurde als Maßnahme in das Umweltmanagementprogramm für den nächsten EMS-Zyklus aufgenommen. Dabei soll sondiert werden, was zur Verringerung der Umweltauswirkungen von Dienstreisen getan werden kann. Zudem wurde 2024 über das seit Langem etablierte Umweltnetzwerk der Zentralbanken (Environmental Network of Central Banks – ENCB) eine Arbeitsgruppe gebildet. Diese soll einen strukturierten Ansatz für eine nachhaltigere Gestaltung interinstitutioneller Geschäftsreisen und Veranstaltungen prüfen. Zur Förderung dieser Zusammenarbeit hat die EZB eine Maßnahme in das neue Umweltmanagementprogramm aufgenommen: die Einführung einer gemeinsamen Richtlinie für Dienstreisen, die für Mitglieder des Eurosystems (und möglicherweise des ESZB) gelten und den Reiseverkehr verringern soll. Weitere Informationen hierzu finden sich in Kapitel 6.10 – Kommunikation, Engagement und Sensibilisierung.
Einen Meilenstein in der Überwachung der Reiseentscheidungen der EZB-Beschäftigten stellte die Einführung eines Dienstreisen-Dashboards im Jahr 2024 dar. Dort werden die Umweltauswirkungen von Reiseaktivitäten der gesamten EZB nach Geschäftsbereichen aufgeschlüsselt. Das Dashboard ermöglicht eine detailliertere Analyse und unterstützt die Geschäftsbereiche dabei, gezielt und auf verlässlicher Grundlage darüber zu entscheiden, wie die ökologische Nachhaltigkeit ihrer Reiseaktivitäten verbessert werden kann. Die Prüfung von technischen Möglichkeiten, die Reisebuchungsplattform durch Tools und Funktionen zu verbessern, wurde als neue Maßnahme in das Umweltmanagementprogramm 2025-2027 aufgenommen. Ziel ist eine genauere Überwachung und Steuerung der Emissionen.
Die Konferenzaktivitäten bei der EZB gingen im Vergleich zum Vorjahr um 5 % zurück, sodass sich die CO2-Emissionen aus der Anreise zu Konferenzen bei der EZB auf insgesamt 4 149 Tonnen CO2e beliefen.[18] Dies entspricht einer Verringerung um 62 % gegenüber dem Stand von 2019.[19] In den Jahren 2023 und 2024 fanden insgesamt 978 Sitzungen als Hybrid- oder Präsenzveranstaltung statt. Das entspricht 21,7 % aller geplanten Sitzungen. Damit wurde das Ziel erreicht, Präsenzsitzungen und Konferenzen mit externen Teilnehmenden über diesen Zweijahreszeitraum auf 50 % zu begrenzen. Aufbauend auf diesem Erfolg legte die EZB ein neues Ziel fest: Die durchschnittliche Anzahl ihrer Präsenz- und Hybridsitzungen mit externen Teilnehmenden vor Ort soll auf das Niveau begrenzt werden, das im Jahr 2024 über einen Zweijahreszeitraum hinweg verzeichnet worden war (d. h. 541). Dieses Ziel soll ab der für 2026 anstehenden Planung gelten. In den meisten Konferenzräumen des EZB-Hauptgebäudes wurde der Einbau hybrider Systeme vorangetrieben, damit künftig vermehrt Hybridsitzungen stattfinden können. Zurzeit sind in 71 % der Konferenzräume und in 79 % der zentralen Sitzungsräume Hybridsitzungen möglich. Nähere Informationen zu den Fortschritten, die bei den Zielen und Maßnahmen im Zusammenhang mit Dienstreisen erzielt wurden, finden sich in Kapitel 5 – Der CO2-Fußabdruck der EZB.
Die Emissionen aus dem Arbeitsweg und dem Teleworking der Beschäftigten werden alle zwei Jahre anhand einer Umfrage erhoben. Die letzte Umfrage fand im Sommer 2023 statt, nach Einführung des neuen Teleworkingmodells. Dieses Modell erlaubt maximal 110 Teleworkingtage pro Kalenderjahr (etwa 50 % der Arbeitszeit). Eine Umfrage ist als Methode von Natur aus begrenzt, sodass diese Emissionsquelle mit einer höheren Unsicherheit behaftet ist und daher mit Vorsicht interpretiert werden sollte.
Im Jahr 2024 beliefen sich die Emissionen aus dem Arbeitsweg der EZB-Mitarbeitenden auf 1 573 Tonnen CO2e, was einem Anstieg um 21 % gegenüber 2023 entspricht, aber immer noch 45 % unter dem Niveau von 2019 liegt. Im Gegensatz dazu fielen die durch Teleworking verursachten Emissionen 2024 geringer aus als im Vorjahr. Diese Emissionen trugen 311 Tonnen CO2e zum jährlichen Fußabdruck bei, was einem Rückgang um 21 % gegenüber 2023 entspricht. Wie bereits in den Vorjahren waren die mit Teleworking verbundenen Emissionen zum größten Teil auf das Heizen zurückzuführen. Von dieser Quelle gingen 72 % der Emissionen aus. Die beschriebenen Trends stehen im Einklang mit der verstärkten Präsenzarbeit der Beschäftigten in den EZB-Räumlichkeiten im zweiten Jahr ohne pandemiebedingte Einschränkungen. Die Treibhausgasemissionen im Zusammenhang mit dem Arbeitsweg der Belegschaft und Teleworking sind in Kapitel 5.2 – Indirekte Emissionen beschrieben.
6.10 Kommunikation, Engagement und Sensibilisierung

Zeitplan | Ziel und Stand 2024 |
---|---|
Mittelfristig – bis 2024 | Förderung der interinstitutionellen Zusammenarbeit durch die Einberufung von mindestens zwei virtuellen Sitzungen des ENCB (European Network of Central Banks) pro Jahr |
Stand 2024: Abgeschlossen (2024 fanden zwei virtuelle Sitzungen des ENCB statt) | |
Mittelfristig – bis 2027 (neu) | Sensibilisierung für das Umweltmanagementsystem der EZB dadurch, dass jede ermittelte Stakeholder-Gruppe zweimal jährlich die Möglichkeit erhält, sich aktiv mit dem Thema auseinanderzusetzen |
Neu |
Anmerkung: „Abgeschlossen“ = Maßnahme ist abgeschlossen; „In Arbeit“ = Maßnahme ist in Arbeit; „Ausstehend“ = Maßnahme muss noch umgesetzt werden“; „Neu“ = Maßnahme des neuen Umweltmanagementprogramms

Maßnahme | Stand |
---|---|
Prüfung von Möglichkeiten, den aktiven Austausch und die Zusammenarbeit zwischen der GD/IS und dem Green-ECB-Team zu intensivieren; im Mittelpunkt sollen die Sensibilisierung für IT-bezogene Themen und deren Umweltauswirkungen stehen, im Einklang mit der Initiative „Digital-Sobriety“ und dem Ziel, den Fußabdruck zu verkleinern | Neu |
Schaffung eines „Digital Workplace Emission Footprint Dashboard“, das den Mitarbeitenden der EZB hilft, eine Vorstellung von den Umweltauswirkungen ihrer Hard- und Softwarenutzung zu bekommen | Neu |
Befragung von Vielreisenden, um Erkenntnisse zu deren Bedürfnissen zu gewinnen und Möglichkeiten zu finden, wie sich Umweltkriterien bei Dienstreisen besser berücksichtigen lassen | Neu |
Ausweitung des Zugangs zum Dienstreisen-Dashboard, damit dieses bei der EZB intern einer breiteren Personengruppe zur Verfügung steht | Neu/in Arbeit |
Entwicklung eines Dashboards auf Geschäftsbereichsebene, damit die Geschäftsbereiche die Umweltauswirkungen ihrer Reiseaktivitäten genau überwachen und steuern können | Neu/in Arbeit |
Entwicklung einer Kommunikationskampagne zum Thema umweltfreundliches Reisen und Werben für die Leitlinie für nachhaltige Dienstreisen | Neu |
Prüfung, wie die Funktionen des Buchungstools für Dienstreisen durch die Aufnahme von Gamification-Elementen, die umweltfreundliche Entscheidungen fördern, verbessert werden können | Neu |
Prüfung von Möglichkeiten zur Entwicklung eines E-Learning-Kurses für das EZB-Personal zum Thema umweltfreundliche Dienstreisen | Neu |
Prüfung, ob es technisch umsetzbar ist, Reisenden im Online-Tool Buchungsoptionen sortiert nach den geschätzten CO2-- Emissionen anzuzeigen | Neu |
Aufnahme von praktischen Tipps in künftige Kommunikationsaktivitäten, um bei Mitarbeitenden der EZB weiter auf Verhaltensänderung hinzuwirken | Neu/in Arbeit |
Prüfung der Möglichkeit, einen Abo-Newsletter mit Informationen zu umweltrelevanten Themen für alle Mitarbeitenden zu entwickeln | Neu |
Prüfung, ob Leistungskennzahlen eingeführt werden können, mit denen sich die Umweltleistung von Verpflegungsdienstleistungen nachverfolgen lässt | Neu |
Prüfung der Möglichkeit, den Wasserfußabdruck von Verpflegungsdienstleistungen zu bewerten | Neu |
Aufrechterhaltung des Umweltbewusstseins bei Personal des Catering-Dienstleisters | Neu/in Arbeit |
Durchführung einer jährlichen Analyse der innerhalb des ENCB ausgetauschten Umweltdaten und interne Bekanntgabe der Erkenntnisse bei den Plenarsitzungen des Netzwerks | Neu/in Arbeit |
Gesamte Belegschaft durch Teilnahme des Green-ECB-Teams an Sitzungen der Geschäftsbereiche stärker für dessen Aktivitäten sensibilisieren | Neu/in Arbeit |
Weitere Förderung des interinstitutionellen Austauschs zu Umweltthemen zwischen der EZB und internationalen Institutionen bzw. Organisationen | Neu/in Arbeit |
Einführung eines Spiels zum Thema Abfalltrennung bei den Einführungsveranstaltungen für neue Mitarbeitende sowie für Mitarbeitende, die in das Gallileo-Hochhaus wechseln | Neu |
Sicherstellen, dass die Zahl der EZB-Beschäftigten, die an Schulungen zum Klima- und Umweltmanagement teilnehmen, überwacht und gesteigert wird | Neu/in Arbeit |
Anmerkung: „Abgeschlossen“ = Maßnahme ist abgeschlossen; „In Arbeit“ = Maßnahme ist in Arbeit; „Ausstehend“ = Maßnahme muss noch umgesetzt werden“; „Neu“ = Maßnahme des neuen Umweltmanagementprogramms
2024 war eine weitere dynamische Phase, in der die EZB Fortschritte dabei erzielte, unterschiedliche Interessenträger einzubeziehen und Aktivitäten zur Bewusstseinsbildung im Bereich Umweltschutz umzusetzen. Aufbauend auf den Erfolgen der vergangenen Jahre führte die EZB mehrere neue Initiativen ein und baute bestehende Präsenz- und virtuelle Programme weiter aus. In diesem Kapitel werden die wichtigsten Ereignisse und Aktivitäten beschrieben, die die Umweltagenda der EZB im Jahresverlauf geprägt haben.
Im Februar wurde in der EZB eine neue Intranet-Seite freigeschaltet, die auf das Umweltmanagementsystem aufmerksam machen und seine Sichtbarkeit erhöhen soll. Dieses dauerhafte Medium bietet umfassende Informationen zum Umweltmanagementsystem der EZB einschließlich der angewandten Methoden sowie Links zu einschlägigen Dokumenten. Für die Mitarbeitenden ist die Seite ein hilfreiches Instrument, um die Zusammenhänge zwischen EMAS, den Umweltverpflichtungen der EZB und ihren Aktivitäten zur Erfüllung dieser Verpflichtungen nachzuvollziehen.
Im März nahm die EZB erstmals am Weltwassertag der Vereinten Nationen teil. Bei der Veranstaltung wurde auf den Nutzen von qualitativ hochwertigem lokalem Leitungswasser hingewiesen, und Mitarbeitende erhielten interaktiv Tipps zum Wassersparen. In Zusammenarbeit mit dem Team der Bibliothek wurde eine kuratierte Sammlung von Büchern, Artikeln und Podcasts zum Thema Wasser bereitgestellt. Im weiteren Monatsverlauf nahm die EZB das 13. Jahr in Folge an der Earth Hour des World Wildlife Fund teil. Im Zuge der Aktion wurde die nicht unbedingt notwendige Beleuchtung 60 Minuten lang ausgeschaltet, um auf klimapolitische Herausforderungen aufmerksam zu machen und für eine nachhaltige Zukunft unseres Planeten zu werben.
Im Mai führte die EZB eine Leitlinie für nachhaltige Dienstreisen mit praktischen Tipps ein. Dieser kann entnommen werden, wie Dienstreisen umweltfreundlich gestaltet werden können – vom Verkehrsmittel bis zur Unterkunft. Die Leitlinie soll das Bewusstsein dafür stärken, dass ein erheblicher Anteil des betriebsbedingten CO2-Fußabdrucks der EZB aus Dienstreisen resultiert. Weitere Informationen zur Leitlinie für nachhaltige Dienstreisen finden sich in Kapitel 6.9 – Dienstreisen.
Zum dritten Mal in Folge beging die EZB im Mai die Woche der Biodiversität. Mit einigen kurzweiligen Aktivitäten sollte das Bewusstsein für dieses Thema geschärft und auf bestehende Bedrohungen und Herausforderungen aufmerksam gemacht werden. Auf diese Weise soll für ein umweltfreundliches Verhalten der Beschäftigten geworben und die EZB letztendlich bei ihren Biodiversitätszielen unterstützt werden. Das Angebot bei dieser einwöchigen Veranstaltung war vielfältig. Mitarbeitende konnten wieder an einer der beliebten Führungen durch die Grünanlagen des Hauptgebäudes teilnehmen, um mehr über die biodiversitätssteigernden Maßnahmen auf dem EZB-Gelände zu erfahren. Ein Biodiversitätsquiz führte den Teilnehmenden vor Augen, welchen Einfluss sie selbst auf die biologische Vielfalt haben. Eine von Mitarbeitenden initiierte Interessengruppe zum Thema Umwelt organisierte einen Vortrag über die Restauration von Korallenriffen auf den Malediven. Höhepunkt der Woche war eine Vortragsveranstaltung zum Thema „Wirtschaft braucht Natur“ mit Fachleuten der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung in Frankfurt am Main, gefolgt von einer Podiumsdiskussion darüber, wie Biodiversität, Volkswirtschaften und Unternehmen zusammenhängen. Auch das Bibliotheksteam leistete mit einer Zusammenstellung von Quellen zum Thema Biodiversität seinen Beitrag. In der Grünanlage wurden zusätzliche Sitzmöglichkeiten eingerichtet, damit Beschäftigte dort mehr Zeit verbringen und so Biodiversität hautnah erleben konnten.
Im Juli machte die EZB auf den Erdüberlastungstag (Earth Overshoot Day) aufmerksam. Das ist der Tag, an dem die Nachfrage der Menschheit nach natürlichen Ressourcen die Kapazitäten der Erde, diese Ressourcen innerhalb eines Jahres zu erneuern, übersteigt. Ein Intranetartikel informierte über die Bedeutung des Erdüberlastungstags, das hierbei verwandte Berechnungsverfahren, Ländervergleiche und historische Trends. Außerdem wurden praktische Tipps gegeben, wie jeder Einzelne zu einer globalen Nachhaltigkeitswende beitragen kann.
Im August veröffentlichte die EZB in ihrem Intranet Anregungen für ein nachhaltiges Leben. Tipps und Informationen über staatliche Fördermöglichkeiten für die energieeffiziente und umweltfreundliche Umgestaltung der eigenen vier Wände sollen die Belegschaft dazu bewegen, ihr Privatleben nachhaltiger zu gestalten.
Der seit Anfang 2022 angebotene E-Learning-Kurs zu Klimawandel und Umweltmanagement fand auch 2024 wieder großen Anklang: Bislang haben mehr als 2 200 Mitarbeitende der EZB den Kurs absolviert. Seit Januar 2024 gehört der E-Learning-Kurs offiziell zum Onboarding-Pflichtprogramm der EZB für neue Mitarbeitende. So können sich diese von Tag 1 an mit dem Umweltmanagementsystem der EZB vertraut machen.
Bei den Kommunikations- und Sensibilisierungsaktivitäten im letzten Quartal 2024 handelte es sich größtenteils um europaweite Kampagnen. Im September beteiligte sich die EZB wieder an der Europäischen Mobilitätswoche, die diesmal unter dem Motto „Shared Public Spaces – Straßenraum gemeinsam nutzen“ stand. Die Radsport-Sparte des EZB-Sportclubs und das Sicherheitsteam organisierten erneut Fahrrad-Sicherheitschecks. Ein Vortrag und eine Diskussion befassten sich mit der zukünftigen Gestaltung der Stadt, wobei die Verringerung der Abhängigkeit vom Auto im Mittelpunkt stand. Danach fand Anfang November die Europäische Woche der Abfallvermeidung statt. Mit interaktiven Quizspielen und Informationsständen in den Kantinenbereichen wurden die Beschäftigten auf das Motto „Food Waste is Out of Taste“ aufmerksam gemacht. All diese von der Europäischen Kommission organisierten Veranstaltungen machten deutlich, wie wichtig gemeinsames Handeln ist, um im Kampf gegen Klimawandel und Umweltzerstörung die erforderlichen tiefgreifenden Veränderungen herbeizuführen.
Im November wirkte die EZB an der Ausrichtung der interinstitutionellen EMAS-Tage mit. Bei dieser viertägigen Veranstaltung kamen verschiedene EMAS-registrierte EU-Institutionen zusammen und hielten Podiumsdiskussionen zu verschiedenen Themen ab. Ganz unterschiedliche Themen wurden angesprochen, u. a. nachhaltige Konferenzen und Veranstaltungen in den EU-Institutionen oder nachhaltige Mobilität. Der Beitrag der EZB bestand aus einer Präsentation mit dem Titel „Species Conservation and Fostering Biodiversity in an Urban Setting“. Im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Europäischen Rechnungshof (EuRH) und dem Amt für Infrastruktur und Logistik der Europäischen Kommission in Brüssel gaben die Institutionen einander Einblicke in ihre Konzepte für urbane Gärten und ihre Initiativen für mehr Biodiversität. Ein besonderes Schlaglicht wurde auf biodiversitätssteigernde Maßnahmen geworfen, etwa das Anlegen von Trockenbiotopen und die Nutzung von Wildblumen und Totholz als Überwinterungsquartier für Insekten.
Die Zusammenarbeit zwischen den Institutionen, sei es mit anderen europäischen Institutionen oder mit den nationalen Zentralbanken des Eurosystems, ist für die Weiterentwicklung des Umweltmanagementsystems der EZB von wesentlicher Bedeutung. Insbesondere geht es um den Austausch von Best Practices und Fachwissen über das Umweltmanagement. Die Kooperation stützt sich im Wesentlichen auf zwei Netzwerke: Das Umweltnetzwerk der Zentralbanken (Environmental Network of Central Banks – ENCB), eine Plattform für die Zentralbanken in Europa, über die sich Teams, die an Umweltmanagementthemen arbeiten, austauschen können, und das Umweltnetzwerk für europäische Institutionen (Groupe Institutionnel de Management Environnemental – GIME), das die Zusammenarbeit der EMAS-registrierten europäischen Institutionen fördert. Das ENCB hat die Zusammenarbeit im Netzwerk durch Gründung von zwei Arbeitsgruppen intensiviert, die sich mit dem Thema Dienstreisen bzw. Berechnung des CO2-Fußabdrucks befassen. Bei gegebenem Anlass tauscht sich die EZB außerdem mit anderen Institutionen aus und hat damit noch mehr Möglichkeiten, ihr Wissen zu vertiefen und Best Practices zu übernehmen.
Das Netzwerk der Environmental Representatives spielt eine wichtige Rolle bei der Pflege und Weiterentwicklung des Umweltmanagementsystems der EZB. Als Botschafter des Umweltmanagementsystems tragen die Environmental Representatives maßgeblich dazu bei, das Bewusstsein für Umweltthemen in ihren jeweiligen Geschäftsbereichen zu schärfen. Sie fungieren als erste Ansprechpersonen und damit als Schnittstelle zwischen ihrem Geschäftsbereich und dem Umweltmanagementteam. Im Jahr 2024 organisierten die Environmental Representatives diverse, auf die jeweiligen Geschäftsbereiche zugeschnittene Kommunikations- und Sensibilisierungsmaßnahmen. Dabei wurden häufig Teambuilding-Aktivitäten zu Umweltthemen unternommen und z. B. gemeinsam Unverpacktläden besucht oder Müll gesammelt.
Mit diesen unterschiedlichen Aktivitäten und Initiativen hat die EZB erneut ihr Engagement für ökologische Nachhaltigkeit unter Beweis gestellt. Sie fördert eine Kultur des Bewusstseins und Engagements innerhalb der Belegschaft, und stärkt in Sachen Umweltmanagement ihre Stellung innerhalb des Eurosystems und bei den europäischen Institutionen.
7 Technische Informationen
In den vorangegangenen Kapiteln wurden die Ziele und Maßnahmen sowie die Entwicklung der wichtigsten von der EZB ermittelten Umweltaspekte vorgestellt. Das folgende Kapitel enthält zusätzliche Erkenntnisse und Informationen gemäß den Anforderungen der EMAS-Verordnung.
Anzahl der Arbeitsplätze | 2022 | 2023 | 2024 |
---|---|---|---|
Hauptgebäude | 2 993 | 3 064 | 3 051 |
Gebäude im Stadtzentrum | 2 356 | 2 443 | 2 404 |
Insgesamt | 5 349 | 5 507 | 5 455 |
Quelle: EZB.
Anmerkung: Das EMAS sieht die Meldung von Arbeitsplatzindikatoren vor. Es sei darauf hingewiesen, dass gegenüber den Jahren vor der Pandemie eine leichte Verzerrung besteht, die auf die aktualisierten Teleworking-Richtlinien zurückzuführen ist. Nicht alle Arbeitsplätze sind jeden Tag belegt. Daher stellen die Arbeitsplatzindikatoren die aktuellen Entwicklungen nicht vollumfänglich dar.
7.1 Aktualisierung der Umrechnungsfaktoren
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die prozentualen Veränderungen der Umrechnungsfaktoren für CO2e-Emissionen, die bei der Berechnung der Emissionen für 2023 und 2024 angewandt wurden. Weitere Informationen finden sich in Kapitel 5 – Der CO2-Fußabdruck der EZB. Obwohl die meisten Emissionsfaktoren jährlich aktualisiert werden, sind in der Tabelle nur diejenigen Faktoren angegeben, die sich gegenüber 2023 um mehr als 5 % verändert haben. Die Tabelle soll die zugrunde liegenden Veränderungen der Emissionsfaktoren aufzeigen und dadurch die Messung des CO2-Fußabdrucks verbessern.
Aktualisierter Umrechnungsfaktor | Quelle | Veränderung 2023-2024 |
---|---|---|
Energie – Scope-2-Emissionen | ||
Biogas | 2024 Guidelines – DEFRA Greenhouse Gas Conversion Factors for Company Reporting | -39,5 % |
Energie – Scope-3-Emissionen | ||
Biogas | 2024 Guidelines – DEFRA Greenhouse Gas Conversion Factors for Company Reporting | -59,8 % |
Dienstreisen – Scope-3-Emissionen | ||
Mittelklassewagen (batteriebetriebenes Elektrofahrzeug) | 2024 Guidelines – DEFRA Greenhouse Gas Conversion Factors for Company Reporting | -12,2 % |
Mittelklassewagen (hybrid) | 5,4 % | |
Dienstreisen – Well-to-Tank-Emissionen[20] | ||
Well-to-Tank-Emissionen Mittelklassewagen (batteriebetriebenes Elektrofahrzeug) | 2024 Guidelines – DEFRA Greenhouse Gas Conversion Factors for Company Reporting | -12,4 % |
Well-to-Tank-Emissionen Mittelklassewagen (hybrid) | 5,9 % | |
Abfall – Emissionen | ||
Aluminiumdosen und -folie | 2024 Guidelines – DEFRA Greenhouse Gas Conversion Factors for Company Reporting | -69,9 % |
Batterien | ||
Gewerbe- und Industrieabfälle | ||
Bauschutt: Reifen | ||
Bauschutt: Holz | ||
Glasabfälle | ||
Haushaltsabfälle (Restmüll) | ||
Papier und Karton | ||
Kunststoffe (Verbrennung) | ||
Kunststoffe (offener Recyclingkreislauf) | ||
Elektro- und Elektronik-Altgeräte gemischt |
Standortbezogene Emissionen
Aktualisierter Umrechnungsfaktor | Quelle | Veränderung 2023-2024 | CO2e-Emissionen 2024 der EZB-Standorte (in Tonnen) |
---|---|---|---|
Strommix Deutschland (einschließlich vorgelagerter Emissionen) | GEMIS-Datenbank, Version 5.1.0 | k. A. | 10 967,5 |
Fernwärmemix Deutschland | GEMIS-Datenbank, Version 5.1.0 | k. A. | 2 327,86 |
Anmerkung: Wenn laut den Richtlinien zur Berechnung des Fußabdrucks der EZB als Organisation nur standortbezogene Emissionen zulässig wären, wäre der Fußabdruck 2024 um rund 42 % größer.
Arbeitsplatzbezogene Umweltleistungsindikatoren 2022–2024
Energieverbrauch | Leistungsindikatoren pro Arbeitsplatz [in kWh pro Jahr] | 2022 | 2023 | 2024 |
---|---|---|---|---|
EZB insgesamt | Stromverbrauch pro Arbeitsplatz | 5 673* | 5 272* | 5 526 |
Heiz- und Kühlenergieverbrauch pro Arbeitsplatz | 3 761 | 3 286 | 3 634 | |
Gesamtenergieverbrauch Gebäude pro Arbeitsplatz | 9 434* | 8 558* | 9 169 | |
Hauptgebäude | Stromverbrauch pro Arbeitsplatz | 6 232 | 5 750 | 5 963 |
Heiz- und Kühlenergieverbrauch pro Arbeitsplatz | 2 380 | 2 040 | 2 224 | |
Prozessenergieverbrauch pro Arbeitsplatz | 31,4 | 72,4 | 76,9 | |
Gebäude im Stadtzentrum | Stromverbrauch pro Arbeitsplatz | 4 963* | 4 673* | 4 972 |
Heiz- und Kühlenergieverbrauch pro Arbeitsplatz | 5 515 | 4 848 | 5 442 |
Anmerkung: *Der Indikator Stromverbrauch pro Arbeitsplatz für die Gebäude im Stadtzentrum wurde von 4 956 kWh/Arbeitsplatz/Jahr in 4 963 kWh/Arbeitsplatz/Jahr im Jahr 2022 und von 4 726 kWh/Arbeitsplatz/Jahr in 4 673 kWh/Arbeitsplatz/Jahr im Jahr 2023 geändert. Der Indikator Stromverbrauch pro Arbeitsplatz für die EZB insgesamt wurde dementsprechend von 5 670 kWh/Arbeitsplatz/Jahr in 5 673 kWh/Arbeitsplatz/Jahr im Jahr 2022 und von 5 296 kWh/Arbeitsplatz/Jahr in 5 272 kWh/Arbeitsplatz/Jahr im Jahr 2023 geändert. Der Indikator Gesamtenergieverbrauch Gebäude pro Arbeitsplatz für die EZB insgesamt wurde von 9 431 kWh/Arbeitsplatz/Jahr in 9 434 kWh/Arbeitsplatz/Jahr im Jahr 2022 und von 8 581 kWh/Arbeitsplatz/Jahr in 8 558 kWh/Arbeitsplatz/Jahr im Jahr 2023 geändert.
Büropapierverbrauch | Leistungsindikatoren pro Arbeitsplatz (Anzahl DIN-A4-Blätter pro Jahr) | 2022 | 2023 | 2024 |
---|---|---|---|---|
EZB insgesamt | Büropapier pro Arbeitsplatz | 213 | 1 966 | 568 |
Anmerkung: Diese Zahl schließt den Verbrauch anderer Papiererzeugnisse wie Briefpapier, Kalender und Schreibblöcke mit ein.
Wasserverbrauch | Leistungsindikatoren pro Arbeitsplatz (in m3 pro Jahr) | 2022 | 2023 | 2024 |
---|---|---|---|---|
EZB insgesamt | Frischwasserverbrauch insgesamt pro Arbeitsplatz | 11,1 | 11,1 | 14,3 |
Hauptgebäude | Frischwasser für sonstige Zwecke pro Arbeitsplatz (Sanitäranlagen, Büroküchen, Kantine) | 6,6 | 6,7 | 8,4 |
Frischwasserverbrauch insgesamt pro Arbeitsplatz | 9,9 | 8,2 | 9,9 | |
Gebäude im Stadtzentrum | Frischwasser für sonstige Zwecke pro Arbeitsplatz (Sanitäranlagen, Büroküchen, Kantine) | 9,1 | 12,1* | 16,3 |
Frischwasserverbrauch insgesamt pro Arbeitsplatz | 12,7 | 14,7 | 19,9 |
Anmerkung: *Der Indikator Frischwasser für sonstige Zwecke pro Arbeitsplatz (Sanitäranlagen, Büroküchen, Kantine) wurde von 11,6 m3 in 12,1 m3 im Jahr 2023 geändert.
Abfallaufkommen | Leistungsindikatoren pro Arbeitsplatz [in kg pro Jahr] | 2022 | 2023 | 2024 |
---|---|---|---|---|
EZB insgesamt | Ungefährliche Abfälle pro Arbeitsplatz | 88,6 | 98,2 | 99,2 |
Gefährliche Abfälle pro Arbeitsplatz | 10,8 | 3,0 | 4,8 | |
Hauptgebäude | Papier und Kartonagen pro Arbeitsplatz | 15,0 | 13,3 | 14,3 |
Papier – vertrauliche Dokumente pro Arbeitsplatz | 7,7 | 6,0 | 8,5 | |
Restmüll pro Arbeitsplatz | 15,5 | 11,4 | 15,8 | |
Verpackungsmüll pro Arbeitsplatz | 1,4 | 2,3 | 2,3 | |
Bioabfälle (einschließlich Fettabscheiderabfälle) pro Arbeitsplatz | 43,6 | 44,0 | 46,1 | |
Gebäude im Stadtzentrum | Papier und Kartonagen pro Arbeitsplatz | 6,6 | 6,2 | 4,9 |
Papier – vertrauliche Dokumente pro Arbeitsplatz | 5,0 | 4,2 | 3,7 | |
Restmüll pro Arbeitsplatz | 12,9 | 22,0 | 11,4 | |
Verpackungsmüll pro Arbeitsplatz | 4,6 | 6,9 | 3,2 | |
Bioabfälle (einschließlich Fettabscheiderabfälle) pro Arbeitsplatz | 54,2 | 72,7 | 77,2 |
Emissionen von CO2-Äquivalenten | Leistungsindikatoren pro Arbeitsplatz [in kg CO2-Äquivalenten pro Jahr] | 2022 | 2023 | 2024 |
---|---|---|---|---|
Direkte Emissionen – Scope 1 | Direkte Emissionen – Scope 1 | 47,4 | 38,9 | 24,3 |
Kraftstoffe | 25,4 | 21,6 | 17,0 | |
Kältemittelverluste in den EZB-Gebäuden | 22,0 | 17,2 | 7,3 | |
Indirekte Emissionen – Scope 2 | Indirekte Emissionen – Scope 2 | 450,9 | 420,7 | 480,8 |
Stromverbrauch in den EZB-Gebäuden | k. A. | k. A. | k. A. | |
Heiz- und Kühlenergieverbrauch in den EZB-Gebäuden | 450,1 | 420,0 | 480,3 | |
Biogas | 0,796 | 0,717 | 0,455 | |
Indirekte Emissionen – Scope 3 | Indirekte Emissionen – Scope 3 | 2 621,5* | 4 168,6* | 4 661 |
Dienstreisen | 659,3 | 1 585,5 | 1 674,5 | |
Arbeitsweg der Belegschaft und Teleworking | 330,0 | 308,1 | 345,3 | |
Amortisation baubedingter Emissionen | 833,2 | 809,3 | 817,1 | |
Vorgelagerte Energie | 120,9* | 119,1* | 70,5 | |
Reisen wegen Konferenzteilnahme | 220,6 | 802,4* | 760,7 | |
Abfall | 1,7 | 1,6 | 1,0 | |
Erworbene Waren und Dienstleistungen | 236,3* | 323,6* | 284,1 | |
Andere Vermögensgegenstände (Möbel, IT-Geräte) | 219,4 | 219,1 | 203,1 | |
CO2e-Emissionen pro Arbeitsplatz insgesamt | CO2e-Emissionen pro Arbeitsplatz insgesamt | 3 120* | 4 628* | 4 661 |
Emissionen außerhalb der Scopes | Biogas | 414,3 | 375,5 | 393,9 |
Kompensierte Emissionen aus Papier | 5,5 | 3,5 | 0,2 |
Anmerkung: *Die indirekten Scope-3-Gesamtemissionen pro Arbeitsplatz im Jahr 2022 wurden von 2 618,1 kg in 2 621,5 kg CO2e-Emissionen geändert. Grund hierfür ist eine Änderung der Emissionen aus vorgelagerter Energiegewinnung von 119,9 kg in 120,9 kg CO2e-Emissionen und einer Änderung der Emissionen aus erworbenen Waren und Dienstleistungen von 234 kg in 236,3 kg CO2e-Emissionen im Jahr 2022. Dementsprechend stiegen die gesamten CO2e-Emissionen pro Arbeitsplatz im Jahr 2022 von 3 116 kg auf 3 120 kg CO2e-Emissionen. Die gesamten indirekten Scope-3-Emissionen pro Arbeitsplatz stiegen 2023 von 4 105,8 kg auf 4 168,6 kg CO2e-Emissionen. Grund hierfür ist eine Änderung der Emissionen aus vorgelagerter Energiegewinnung von 118,1 kg in 119,1 kg CO2e-Emissionen, ein Anstieg der CO2e-Emissionen aufgrund der Reisetätigkeit von Konferenzteilnehmenden von 742,9 kg auf 802,4 kg und ein Anstieg der CO2e-Emissionen aus erworbenen Waren und Dienstleistungen von 321 kg auf 323,6 kg. Dies führte zu einem Anstieg der gesamten CO2e-Emissionen pro Arbeitsplatz von 4 565 kg auf 4 628 kg CO2e-Emissionen im Jahr 2023.
Luftemissionen | Leistungsindikatoren pro Arbeitsplatz (in kg pro Jahr) | 2022 | 2023 | 2024 |
---|---|---|---|---|
Luftemissionen | SO2 pro Arbeitsplatz | 0,003 | 0,003 | 0,003 |
NOx pro Arbeitsplatz | 0,131 | 0,123 | 0,121 | |
Feinstaub pro Arbeitsplatz | 0,013 | 0,012 | 0,012 |
Luftemissionen | Luftemissionen insgesamt (in Tonnen) | 2022 | 2023 | 2024 |
---|---|---|---|---|
Luftemissionen | SO2 | 0,02 | 0,02 | 0,02 |
NOx | 0,70 | 0,68 | 0,66 | |
Feinstaub | 0,07 | 0,07 | 0,07 |
Biodiversität | Flächenverbrauch (ha) | 2022 | 2023 | 2024 |
---|---|---|---|---|
Flächenverbrauch – Hauptgebäude | Flächenverbrauch insgesamt | 11,9 | 11,9 | 11,9 |
Versiegelte Fläche | 4,6 | 4,6 | 4,6 | |
Unversiegelte Fläche | 7,3 | 7,3 | 7,3 | |
Naturnahe Fläche | 6,5 | 6,5 | 6,5 | |
Flächenverbrauch – Gebäude | Flächenverbrauch insgesamt | 0,7 | 0,7 | 0,7 |
Versiegelte Fläche | 0,5 | 0,5 | 0,5 | |
Naturnahe Fläche | 0,2 | 0,2 | 0,2 |
Unsicherheitsbewertung für die CO2-Bilanz der EZB 2024
Kategorie | Scope | Bereich | Sicherheitsranking | Anmerkungen |
---|---|---|---|---|
Energie | 1 | Kältemittelverluste | Gut | Daten: gut (Füllmenge); |
1, 3 | Fahrzeugflotte | Sehr gut | Daten: sehr gut (interne Berichte); | |
1, 3 | Notstromaggregat | Gut | Daten: gut (Füllmenge); | |
2, 3 | Biogas | Sehr gut | Daten: sehr gut (Zählerstand/Rechnung, Zertifikat); Faktor: sehr gut (DEFRA) | |
2, 3 | Fernwärme | Sehr gut | Daten: sehr gut (Zählerstand/Rechnung); Faktor: sehr gut (Mainova) | |
2, 3 | Strom aus erneuerbaren Quellen – Wind | Sehr gut | Daten: sehr gut (Zählerstand/Rechnung, Zertifikat); Faktor: sehr gut (GEMIS) | |
2, 3 | Strom aus erneuerbaren Quellen – Wasserkraft | Sehr gut | Daten: sehr gut (Zählerstand/Rechnung, Zertifikat); Faktor: sehr gut (GEMIS) | |
Dienstreisen | 3 | Flugreisen inkl. RFI und Well-to-Tank-Emissionen | Gut | Daten: gut (Reisebüro); Faktor: sehr gut (DEFRA) |
3 | Bahnreisen | Gut | Daten: hinreichend (Reisebüro und Schätzungen, Bahndienstleister); Faktor: sehr gut (TREMOD) | |
3 | Privatwagen | Gut | Daten: gut (interne Berichte); | |
3 | Hotelaufenthalte | Gut | Daten: gut (Reisebüro, keine Daten zur Hotelkategorie verfügbar); Faktor: gut (DEFRA, Durchschnittswerte auf der Grundlage von DEFRA) | |
Arbeitsweg der Belegschaft | 3 | Teleworking | Hinreichend | Daten: hinreichend (Umfrage und Extrapolation); |
3 | Arbeitsweg der Belegschaft | Hinreichend | Daten: hinreichend (Umfrage und Extrapolation); Faktoren: gut (allgemeine Faktoren von DEFRA, TREMOD) | |
Teilnahme an Konferenzen | 3 | Reisen wegen Konferenzteil-nahme | Hinreichend | Daten: hinreichend (interne Berichte, Schätzungen); |
Amortisation von baubedingten Emissionen | 3 | Unbewegliche Vermögens-gegenstände – Bautätigkeit | Hinreichend | Daten: gut (Quadratmeter), |
Abfall | 3 | Abfall | Hinreichend | Daten: hinreichend (interne Berichte/Rechnungen, Schätzungen); Faktor: gut (DEFRA, Extrapolation auf Grundlage von DEFRA) |
Erworbene Waren und Dienstleistungen | 3 | Cateringdienst-leistungen | Gut | Daten: gut (Cateringdienstleister – Unsicherheiten nicht auszuschließen); Faktor: gut: (IFEU: Klimatarier) |
3 | Gartenbau | Gut | Daten: gut (Dieselverbrauch); | |
3 | Frischwasser und Abwasser | Gut | Daten: gut (Zählerstand und Berechnungen); Faktor: sehr gut (GEMIS) | |
3 | Büromaterial und Schreibwaren | Hinreichend | Daten: hinreichend (Kosten); | |
3 | Reinigungs-dienstleistungen | Hinreichend | Daten: hinreichend (Kosten); | |
3 | Büropapier, Papier für Publikationen und andere Papierprodukte | Hinreichend | Daten: gut (Gewicht oder Lieferant, geringfügige Datenlücken nicht auszuschließen); Faktor: hinreichend (unspezifisch; IFEU) | |
3 | Stromverbrauch im externen Druckzentrum | Hinreichend | Daten: hinreichend (Berichte und Schätzungen); | |
3 | IKT-Dienstleistungen – Videokonferen-zen | Hinreichend | Daten: gut (Berichte von Dienstleistern); Faktor: hinreichend (Ökoinstitut) | |
3 | Stromverbrauch im externen Rechenzentrum | Sehr gut | Daten: sehr gut (Zählerstand, Zertifikat); Faktor: sehr gut (GEMIS) | |
3 | Notstrom-aggregat externes Rechenzentrum | Sehr gut | Daten: sehr gut für Anteil der EZB am gesamten Verbrauch der Rechenzentren (Zählerstand, Zertifikat); Faktor: sehr gut (GEMIS) | |
3 | Frisch- und Abwasser externes Rechenzentrum | Sehr gut | Daten: sehr gut (Anteil der EZB am gesamten Verbrauch der Rechenzentren: Zählerstand, Zertifikat); Faktor: sehr gut (GEMIS) | |
3 | Kältemittel-verluste externes Rechenzentrum | Daten: gut (Anteil der EZB am gesamten Verbrauch der Rechenzentren); Faktor: sehr gut (DEFRA) | ||
Andere Vermögensgegenstände (Möbel, IT-Geräte) | 3 | Möbel | Hinreichend | Daten: gut (interne Berichte, allgemeine Möbelkategorien); Faktor: hinreichend (ADEME, keine für den Möbeltyp spezifischen Faktoren) |
3 | IT-Geräte | Hinreichend | Daten: gut (interne Berichte, allgemeine Kategorien für IT-Geräte); Faktor: hinreichend (ADEME, UBA, nicht für alle Geräte spezifische Faktoren) |
Anmerkung: Änderungen des vorherigen Sicherheitsrankings sind fett markiert.
GEMIS = Globales Emissions-Modell integrierter Systeme (GEMIS); DEFRA = Department for Environment, Food & Rural Affairs; TREMOD = Transport Emission Model; UBA = Umweltbundesamt; ADEME = L’Agence de l’environnement et de la maîtrise de l’énergie; IFEU = Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg.
Zur Schätzung der mit Aktivitätsdaten und Emissionsfaktoren verbundenen Unsicherheit wurde folgendes Ranking herangezogen.
Sicherheits-ranking | Unsicherheit der Aktivitätsdaten | Unsicherheit der Emissionsfaktoren |
---|---|---|
Schlecht | Aktivitätsdaten beruhen auf groben Schätzungen (z. B. auf Studien oder vergleichbaren Ausgangssituationen) | Emissionsfaktoren wurden in einem ersten Schritt bestimmt, sind aber noch sehr allgemein (z. B. wird der Emissionsfaktor aus einem anderen Faktor für einen ähnlichen Prozess extrapoliert). |
Hinreichend | Aktivitätsdaten sind verfügbar, aber unvollständig (d. h. nicht für den gesamten Beurteilungszeitraum vorliegend und daher extrapoliert) Nachweise für die Aktivitätsdaten sind unvollständig und/oder unzuverlässig. Lediglich die Kosten der Daten können angegeben werden. | Emissionsfaktoren sind verfügbar, aber noch nicht spezifisch und robust. Emissionsfaktoren sind wertbasiert (z. B. kg CO2e/Euro) |
Gut | Aktivitätsdaten sind vollständig, nachvollziehbar und belegt. Geringfügige Unsicherheiten/Datenlücken sind nicht auszuschließen/nicht zu vermeiden, beeinträchtigen das Ergebnis aber nur unerheblich. Anteil der Annahmen, Schätzungen und Berechnungen ist auf ein Minimum reduziert, sie sind verständlich und nachvollziehbar und beeinträchtigen das Ergebnis nur unerheblich. | Emissionsfaktoren sind spezifisch und robust. Letzte geringfügige Unsicherheiten sind nicht auszuschließen/nicht zu vermeiden. Durchschnittswerte oder Berechnungen basieren auf ADEME, DEFRA/DESNZ, UBA, GEMIS oder sonstigen nicht deutschen Datenbanken. |
Sehr gut | Daten sind vollständig, nachvollziehbar und belegt, z. B. Zählerstand und präzise Messungen. Unsicherheiten/Datenlücken sind auszuschließen. Keine Annahmen oder Schätzungen. | Alle Emissionsfaktoren sind spezifisch und zuverlässig, z. B. anbieterspezifische Emissionsfaktoren oder weithin anerkannte Datenbanken wie ADEME, DEFRA/DESNZ, UBA, GEMIS oder andere deutsche Datenbanken. |
Anmerkung: ADEME = L’Agence de l’environnement et de la maîtrise de l’énergie; DEFRA = Department for Environment, Food & Rural Affairs; DESNZ = Department for Energy Security and Net Zero; UBA = Umweltbundesamt; GEMIS = Globales Emissionsmodell integrierter Systeme.
7.2 Einhaltung von Verpflichtungen

Die EZB muss eine Vielzahl von deutschen Umweltvorschriften einhalten, die sowohl auf nationaler als auch auf kommunaler Ebene rechtlich verankert sind. Damit diese Regelungen eingehalten werden, führen Juristinnen und Juristen bei der EZB ein Register, das regelmäßig überprüft und aktualisiert wird. Um die uneingeschränkte vollständige Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, wird sorgfältig überwacht, ob Änderungen eingetreten oder Maßnahmen erforderlich sind. Ein erheblicher Teil der Rechtsvorschriften steht mit dem Betrieb und der Wartung der EZB-Gebäude und externen Dienstleistungen wie Reinigungs- und Cateringdienstleistungen im Zusammenhang. Die jährlichen internen Umweltprüfungen dienen der umfassenden Überprüfung der Einhaltung dieser Vorschriften. Bei den letzten Prüfungen wurden keine Verstöße festgestellt.
Tabelle 3
Teilbereiche des Umweltrechts und betroffene Einrichtungen/Aktivitäten
Maßgeblicher Teil des Umweltrechts | Betroffene Einrichtungen/Aktivitäten |
---|---|
Gewässerschutz | Lagerung von Diesel, Lagerung von Reinigungsmitteln, Verwendung von Ölabscheidern, Kühlung, Einleitung von Abwasser in die Kanalisation |
Verordnungen zu Klimaschutz und Kältemitteln | Kühlanlagen, die Kältemittel mit über fünf Tonnen Treibhauspotenzial enthalten (angegeben in Tonnen CO2-Äquivalenten) |
Energieeffizienzvorschriften für Gebäude | Energieausweis, Gebäudeisolierung, energieeffiziente Technologien |
Energieeffizienzvorschriften | Anforderungen für die Überprüfung der Energieeffizienz werden durch EMAS erfüllt |
Verordnungen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie zum Umgang mit Gefahrstoffen | Risikobewertung, Brandschutz, Anforderungen für die Verwendung von Gefahrstoffen (z. B. Säuren oder Laugen) |
Abfallentsorgungsvorschriften | Trennung/Recycling/Entsorgung verschiedener Abfallarten |
Neben den für sie geltenden umweltrechtlichen Vorschriften hat sich die EZB weitere Verpflichtungen zum Umweltschutz auferlegt. Hierzu gehört die Einhaltung der Leitlinien für nachhaltige Beschaffung und das Erreichen der Ziele des Umweltmanagementprogramms. Darüber hinaus organisiert die EZB jedes Jahr diverse Sensibilisierungsveranstaltungen, um Mitarbeitende für Umweltthemen zu gewinnen.
Im Jahr 2022 führte die EZB ein internes Rahmenwerk ein, das die Integration der Ziele des Europäischen Klimagesetzes in ihre Richtlinien, Projekte und Aktivitäten fördern soll. Die diesbezüglichen Fortschritte können dem EZB-Jahresbericht entnommen werden. Dieses Rahmenwerk wurde 2023 weiterentwickelt, insbesondere was die Integration von Umweltaspekten in interne Projekte der EZB betrifft. Im Jahr 2024 veröffentlichte die EZB ihren Klima- und Umweltplan 2024-2025, um ihre Arbeit im Bereich Klimawandel auszuweiten. Der Plan ist als Selbstverpflichtung zu verstehen und konzentriert sich auf drei Bereiche: Auswirkungen des grünen Wandels, physische Auswirkungen des Klimawandels sowie wirtschaftliche Risiken des Verlusts und der Zerstörung der Umwelt.
Weitere Informationen zu den klimabezogenen Aktivitäten der EZB im Rahmen ihres Mandats finden sich auf der EZB-Website.
Sie haben Fragen zu Informationen in dieser Publikation? Hier sind unsere Kontaktdaten.
8 Erklärung der Umweltgutachter
Die unten genannten Umweltgutachter bestätigen, dass die in der vorliegenden Umwelterklärung der Europäischen Zentralbank (EZB) (Registrierungsnummer D-125-00045) beschriebenen Standorte der EZB – Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt am Main (Hauptgebäude), Taunustor 2, 60311 Frankfurt am Main (Japan Center) und Kaiserstraße 29, 60311 Frankfurt am Main (Eurotower) – alle Anforderungen erfüllen, die in der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) in der durch die Verordnung (EU) 2017/1505 der Kommission vom 28. August 2017 und die Verordnung (EU) 2018/2026 der Kommission vom 19. Dezember 2018 geänderten Fassung niedergelegt sind.
Namen der Umweltgutachter | Zulassungsnummer | Zugelassen für die Sektoren (NACE) |
---|---|---|
Prof. Dr.-Ing. Jan Uwe Lieback | DE-V-0026 | 64.11 Zentralbanken |
Brane Papler | DE-V-0425 |
Mit der Unterzeichnung dieser Erklärung wird bestätigt, dass
- die Begutachtung und Validierung in voller Übereinstimmung mit den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 in der durch die Verordnungen (EU) 2017/1505 und (EU) 2018/2026 der Kommission geänderten Fassung durchgeführt wurden,
- das Ergebnis der Begutachtung und Validierung bekräftigt, dass keine Anhaltspunkte für die Nichteinhaltung geltender Umweltvorschriften vorliegen,
- die Daten und Angaben in dieser Umwelterklärung ein verlässliches, glaubhaftes und wahrheitsgetreues Bild aller Tätigkeiten der Organisation vermitteln.
Diese Erklärung ist nicht mit einer EMAS-Registrierung gleichzusetzen. Eine solche kann nur durch eine zuständige Stelle gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 erfolgen. Diese Erklärung darf nicht als eigenständiges Dokument im Rahmen der öffentlichen Kommunikation verwendet werden.
Frankfurt am Main, den 25.06.2025
Prof. Dr.-Ing. Jan Uwe Lieback Umweltgutachter DE-V-0026 | GUT Certifizierungsgesellschaft für Managementsysteme mbH Umweltgutachter DE-V-0213 Eichenstraße 3 b D-12435 Berlin Tel.: +49 30 233 2021-0 Fax: +49 30 233 2021-39 E-Mail: info@gut-cert.de |
Brane Papler Umweltgutachter DE-V-0425 | GUT Certifizierungsgesellschaft für Managementsysteme mbH Umweltgutachter DE-V-0213 Eichenstraße 3 b D-12435 Berlin Tel.: +49 30 233 2021-0 Fax: +49 30 233 2021-39 E-Mail: info@gut-cert.de |
Haftungsausschluss Die vorliegende Umwelterklärung der EZB informiert die Öffentlichkeit und andere interessierte Parteien über die Umweltleistung und ‑aktivitäten der Europäischen Zentralbank (EZB) im Jahr 2024. Das Dokument ist auf der Website der EZB unter Umweltschutz bei der EZB abrufbar. Die EZB wurde 2010 erstmals nach dem EMAS-System der EU validiert. Dieses Dokument ist die sechzehnte im Rahmen des EMAS-Validierungszyklus zu erstellende Umwelterklärung. Es ist die sechste konsolidierte Umwelterklärung (nach den vorangegangenen Erklärungen aus den Jahren 2010, 2013, 2016, 2019 und 2022). Diese Umwelterklärung wurde im Einklang mit EMAS-Standards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 und ihren gemäß der Verordnung (EU) 2017/1505 geänderten Anhängen erstellt. |
© Europäische Zentralbank, 2025
Postanschrift 60640 Frankfurt am Main, Deutschland
Telefon +49 69 1344 0
Website www.ecb.europa.eu
Alle Rechte vorbehalten. Die Anfertigung von Kopien für Ausbildungszwecke und nichtkommerzielle Zwecke ist mit Quellenangabe gestattet.
Informationen zur Fachterminologie finden sich im EZB-Glossar (nur auf Englisch verfügbar).
PDF ISBN 978-92-899-7424-0, ISSN 2811-6941, doi:10.2866/8131321, QB-01-25-197-DE-N
HTML ISBN 978-92-899-7407-3, ISSN 2811-6941, doi:10.2866/4424291, QB-01-25-197-DE-Q
Die prozentualen Veränderungen in der Abbildung beziehen sich auf die direkten Verbrauchseinheiten im Jahr 2024. Eine Ausnahme bildet die Angabe für „Erneuerbare Energie insgesamt“; diese Veränderung ist in Prozentpunkten angegeben.
In Kapitel 3 – Umweltmanagement der EZB finden sich Informationen zum CO2-Fußabdruck der EZB und dazu, wie dieser mit dem Pariser Klimaabkommen im Einklang steht.
Die Vertretungen der EZB in Brüssel, London und Washington D.C. sind nicht im Umweltmanagementsystem erfasst.
2024 konnte die EZB mit dem am Hauptgebäude gesammelten Regenwasser 1,8 % (548,8 Kubikmeter) ihres Frischwasserverbrauchs decken.
2024 wurde 0,7 % (46,6 Megawattstunden) des Heiz- und Kühlenergieverbrauchs des EZB-Hauptgebäudes mit Erdwärme gedeckt.
Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 sowie der Beschlüsse der Kommission 2001/681/EG und 2006/193/EG in der durch die Verordnung des Rates (EU) Nr. 517/2013 vom 13. Mai 2013, die Verordnung der Kommission (EU) 2017/1505 vom 28. August 2017 und die Verordnung der Kommission (EU) 2018/2026 vom 19. Dezember 2018 geänderten Fassung.
Um Verwechslungen mit dem Mandat und den Aufgaben der Direktion Interne Revision zu vermeiden, werden Umweltgutachten innerhalb der EZB „interne Umweltprüfungen“ genannt.
Der Wert wurde im Zeitraum 2020-2021 anhand der Vorgaben der Science-Based-Targets Initiative zu den absoluten Reduktionszielen berechnet. Nach eingehender Prüfung der Abgrenzung wurde 2019 zum Basisjahr bestimmt.
Während der Übergangsphase wandten die Geschäftsbereiche bei ihrer Planung 2024 weiter die Vorgaben der vorherigen Planung an. Laut Planung sollen 2025 weniger Sitzungen und Konferenzen stattfinden, insgesamt 2 303. Davon dürften 35,4 % in Präsenz und im Hybridformat ausgerichtet werden, womit der Schwellenwert von 50 % abermals unterschritten wird.
Gemäß dem Zertifikat der Deutschen Bahn werden direkte Emissionen von Zertifikaten für erneuerbare Energien abgedeckt und daher mit dem Wert null erfasst. Vorgelagerte Emissionen (Well-to-Tank-Emissionen) werden zu 100 % kompensiert. Mangels Daten zum vorgelagerten Energieverbrauch pro Kilometer und den zugehörigen Emissionsfaktoren werden diese Emissionen derzeit nicht unter Scope 3 ausgewiesen. Kompensierte Emissionen aus Papier werden unter Scope 3 ausgewiesen und zusätzlich außerhalb dieser Scopes erfasst.
Well-to-Tank-Emissionen (WTT-Emissionen) entstehen bei der Gewinnung, Herstellung, Verarbeitung und Beförderung von Kraftstoffen oder Energieträgern bis zur Anlieferung am Ort ihrer Verwendung, ohne Emissionen aus dem tatsächlichen Verbrauch.
Mit dem Radiative Forcing Index (RFI-Index) lassen sich die Klimaauswirkungen des Flugverkehrs messen. Dabei wird der gesamte Strahlungsantrieb, auch nicht-CO2-Effekte wie Kondensstreifen und Stickoxid, mit den allein durch Strahlungsantrieb verursachten CO2-Emissionen verglichen.
Weitere Informationen finden sich in Kapitel 7 – Technische Informationen.
Europäischer Rechnungshof
Bei der Nutzung von Geothermie muss die Temperaturbilanz der Energiequelle (d. h. des Bodens) innerhalb eines vollständigen Jahreszyklus ausgeglichen sein: Im Sommer wird Kühlenergie entnommen und die Quelle dadurch aufgeheizt, im Winter wird Heizenergie entnommen und die Quelle dadurch abgekühlt. Im Jahr 2022 stellte sich hier infolge der Einsparmaßnahmen bei der Heizenergie ein erhebliches Ungleichgewicht ein. Das Umweltamt der Stadt Frankfurt am Main verfügte daher, dass das System 2023 außer Betrieb bleiben sollte, damit sich die Energiequelle thermisch regenerieren kann. Im Jahr 2024 wurde das System wieder in Betrieb genommen. Allerdings wurde 2024 nur etwa ein Viertel der Menge an Geothermie genutzt, die 2022 verbraucht worden war.
Gemäß Definition im vorstehenden Abschnitt: „Ziele umweltorientierte Beschaffung“.
Die 2024 veröffentlichte aktualisierte Umwelterklärung der EZB enthielt die Angabe, dass alle Beschäftigten 2023 insgesamt 26 365 753 Kilometer zurückgelegt haben. Korrekt wären aber 25 086 254 Kilometer. Daraus ergibt sich ein Plus von 63 % anstatt 65 % gegenüber dem Stand von 2022 und ein Rückgang von 37 % anstatt der angegebenen 34 % im Vergleich zu 2019.
Zu den Emissionen aus der Anreise von an Konferenzen teilnehmenden Personen zählen nur die Emissionen von Personen, die von der EZB zur Teilnahme an Sitzungen, Veranstaltungen oder Konferenzen vor Ort eingeladen werden. Externe, die das Besucherzentrum der EZB aus freien Stücken besuchen, sind in dieser Berechnung hingegen nicht berücksichtigt.
Laut der Aktualisierung der Umwelterklärung der EZB im Jahr 2024 beliefen sich die CO2-Emissionen aus der Anreise von an Konferenzen bei der EZB teilnehmenden Personen im Jahr 2023 auf 4 091 Tonnen CO2e. Da einige Sitzungen jedoch nicht im zentralen Registrierungstool erfasst wurden, wurden diese rückwirkend hinzugefügt. Der angepasste Betrag für 2023 beträgt infolgedessen 4 419 Tonnen CO2e.
Well-to-Tank-Emissionen (WTT-Emissionen) entstehen bei der Gewinnung, Herstellung, Verarbeitung und Beförderung von Kraftstoffen oder Energieträgern bis zur Anlieferung am Ort ihrer Verwendung, ohne Emissionen aus dem tatsächlichen Verbrauch.