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PRESSEMITTEILUNG

Neue Verordnung der Europäischen Zentralbank im Bereich der MFI-Zinsstatistiken

20. Dezember 2001

Auf seiner Sitzung am 20. Dezember 2001 hat der EZB-Rat eine neue Verordnung über die von monetären Finanzinstituten (MFIs) angewandten Zinssätze für Einlagen und Kredite gegenüber privaten Haushalten und nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften verabschiedet.

Mit der neuen Verordnung soll die Bereitstellung harmonisierter und vollständiger Statistiken sichergestellt werden. Diese Statistiken werden Informationen liefern, die für die Analyse der monetären Entwicklung und des monetären Transmissionsmechanismus sowie für die Überwachung der Stabilität des Finanzsystems wesentlich sind. Ebenso werden sie dem Bankensektor und der breiten Öffentlichkeit einen einheitlichen Satz vergleichbarer Zinsstatistiken des gesamten Euro-Währungsgebiets zur Verfügung stellen.

Die Verfügbarkeit der neuen MFI-Zinsstatistiken ermöglicht es der Europäischen Zentralbank (EZB), die zehn Zinssätze im Privatkundengeschäft der Banken des Euro-Währungsgebiets, die seit Januar 1999 im Monatsbericht der EZB veröffentlicht werden, zu ersetzen. Diese zehn Zinsreihen basieren auf bestehenden nationalen Zinsstatistiken. Zwar wurde durch die Veröffentlichung dieser Reihen sichergestellt, dass einige Zinssätze im Privatkundengeschäft der Banken ab dem Beginn der Währungsunion zur Verfügung standen, doch unterliegen die Reihen großen Einschränkungen. Die zugrunde liegenden Daten sind nicht harmonisiert, und ihr Umfang und ihre Aufgliederung genügen nicht vollständig den Anforderungen für die Festlegung und Durchführung der Geldpolitik.

Diese neue Verordnung über MFI-Zinsstatistiken stellt den zweiten Teil eines Statistikpakets dar, dessen Ziel es ist, wesentliche Verbesserungen bei den statistischen Daten vorzunehmen, die für die Erfüllung der Aufgaben des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank zur Verfügung stehen, insbesondere für die Festlegung und Durchführung der einheitlichen Geldpolitik. Der erste Teil dieses Pakets, die Verordnung EZB/2001/13 über die konsolidierte Bilanz des Sektors der monetären Finanzinstitute, wurde vom EZB-Rat auf seiner Sitzung am 22. November 2001 verabschiedet.

Hervorzuheben ist, dass bei der Erstellung dieses Statistikpakets alles unternommen wurde, um die zusätzliche Belastung für berichtspflichtige Institute auf ein Mindestmaß zu beschränken. Im Hinblick auf die von diesen beiden Verordnungen erfassten Statistiken ist beabsichtigt, die Berichtsanforderungen mindestens fünf Jahre unverändert beizubehalten.

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Europäische Zentralbank

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