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Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

November 2025

21. November 2025

Marktoperationen

Überarbeitung des Risikokontrollrahmens für geldpolitische Kreditgeschäfte

Am 13. November 2025 billigte der EZB-Rat eine regelmäßige Überarbeitung des Risikokontrollrahmens der EZB für geldpolitische Kreditgeschäfte. Damit soll sichergestellt werden, dass der Risikokontrollrahmen weiterhin die Risikoabsicherung, Konsistenz und Risikoäquivalenz über alle Sicherheitenkategorien hinweg gewährleistet. Bei den im Rahmen dieser Überarbeitung genehmigten Änderungen handelt es sich hauptsächlich um gezielte Verbesserungen an der Methodik für die Bewertungsabschläge (Haircuts) für marktfähige und nicht marktfähige Sicherheiten. Der rechtliche Rahmen der EZB wird vor Inkrafttreten der Änderungen entsprechend angepasst. Dies ist frühestens für November 2026 geplant, damit Zeit für die technische Umsetzung durch das Eurosystem und die notwendigen Vorbereitungsarbeiten durch die Geschäftspartner bleibt. Nähere Informationen sind der entsprechenden Pressemitteilung auf der Website der EZB zu entnehmen.

Makroprudenzielle Politik und Finanzstabilität

Financial Stability Review – November 2025

Am 19. November 2025 fand im EZB-Rat ein Meinungsaustausch statt. Grundlage war der Financial Stability Review vom November 2025. Der EZB-Rat genehmigte die Veröffentlichung des Berichts auf der Website der EZB. Neben einem Überblick über die wichtigsten Schwachstellen in Bezug auf die Finanzstabilität im Euroraum enthält diese Ausgabe zwei Sonderbeiträge. Im ersten Beitrag geht es darum, ob sich die Eigenschaften von US-Staatsanleihen und des US-Dollars als sichere Anlage seit den Zollturbulenzen im April 2025 verändert haben. Im zweiten Beitrag werden die systemischen Risiken untersucht, die sich aus den Verflechtungen zwischen Banken und Finanzintermediären außerhalb des Bankensektors ergeben. Der Finanzstabilitätsbericht wird am 26. November 2025 auf der Website der EZB veröffentlicht.

Finanzmarktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr

Ergebnis der Einstufung der Zahlungssysteme für 2024

Am 13. November 2025 billigte der EZB-Rat das Ergebnis der jährlichen Einstufung der Zahlungssysteme auf der Grundlage von Daten für das Referenzjahr 2024. Im Einklang mit den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2025/1355 der EZB zu den Anforderungen an die Überwachung systemrelevanter Zahlungsverkehrssysteme (SIPS-Verordnung) und des überarbeiteten Überwachungsrahmens des Eurosystems für Massenzahlungssysteme ermöglicht dieses regelmäßige Verfahren der EZB, Zahlungssysteme als systemrelevante Zahlungsverkehrssysteme, nicht systemrelevante bedeutende Großbetragszahlungssysteme, besonders bedeutsame Massenzahlungssysteme oder andere Massenzahlungssysteme einzustufen. Die Ergebnisse der Einstufung werden in Kürze auf der Website der EZB veröffentlicht.

Zukunft der Appia-Initiative des Eurosystems

Am 19. November 2025 billigte der EZB-Rat die nächsten Schritte für die Appia-Initiative des Eurosystems, einschließlich eines ungefähren Zeitplans. Insbesondere soll im Laufe des ersten Quartals 2026 ein Startpapier vorgelegt werden. Appia ist die langfristige Initiative des Eurosystems zur Schaffung eines europäischen tokenisierten Umfelds für Großbetragszahlungen. Sie wird auf Pontes aufbauen, dem geplanten Angebot des Eurosystems, das ab dem dritten Quartal 2026 für die Interoperabilität mit marktbasierten Distributed-Ledger-Technologie-Plattformen und TARGET-Services für die Abwicklung von Transaktionen in Zentralbankgeld sorgen wird.

Verknüpfung von TARGET Instant Payment Settlement (TIPS) mit der indischen Unified Payments Infrastructure (UPI) und Nexus Global Payments (NGP)

Am 19. November 2025 beschloss der EZB-Rat die Einleitung der Umsetzungsphase für die Verknüpfung von TIPS mit UPI, die vorbehaltlich des erfolgreichen Abschlusses der entsprechenden rechtlichen Vereinbarung bis Ende 2026 abgeschlossen sein soll. Darüber hinaus beauftragte der EZB-Rat den Marktinfrastrukturrat, die Explorationsphase zur Verknüpfung von TIPS und NGP fortzusetzen und dabei den Schwerpunkt auf den Abschluss der rechtlichen und vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Eurosystem und Nexus zu legen. Nexus ist eine multilaterale Initiative mit Sitz in Singapur, die mehrere nationale schnelle Zahlungssysteme über ein gemeinsames Hub-and-Spoke-Modell verbindet. Diese Initiativen zur Verknüpfung des TIPS des Eurosystems mit anderen schnellen Zahlungssystemen vieler anderer Länder treiben die Strategie des Eurosystems für den Massenzahlungsverkehr 2024 sowie den Fahrplan der G20 voran, der darauf abzielt, grenzüberschreitende Zahlungen schneller, kostengünstiger, transparenter und inklusiver zu machen. Weitere Informationen werden je nach Fortschritt dieser Initiativen auf der Website der EZB veröffentlicht.

Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften

Stellungnahme der EZB zur Unabhängigkeit der Mitglieder des Direktoriums der Banka Slovenije und zur Vermeidung von Interessenkonflikten

Am 3. November 2025 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2025/33 auf Ersuchen des slowenischen Finanzministeriums.

Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung des Aktionsprogramms in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro vor Geldfälschung für den Zeitraum 2028-2034 (Programm „Pericles V“) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2021/840

Am 7. November 2025 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2025/34 auf Ersuchen des Rates der Europäischen Union und des Europäischen Parlaments. Die Stellungnahme wird zu gegebener Zeit auf EUR-Lex veröffentlicht.

Stellungnahme der EZB zu a) einem Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2402 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für Verbriefungen und zur Schaffung eines spezifischen Rahmens für einfache, transparente und standardisierte Verbriefungen, b) einem Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute hinsichtlich der Anforderungen an Verbriefungspositionen sowie c) einem Entwurf eines Vorschlags für eine Delegierte Verordnung zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/61 in Bezug auf die Voraussetzungen für die Aufnahme von Verbriefungen in den Liquiditätspuffer von Kreditinstituten

Am 11. November 2025 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2025/35 auf Ersuchen des Rates der Europäischen Union und des Europäischen Parlaments.Die Stellungnahme wird zu gegebener Zeit auf EUR-Lex veröffentlicht.

Stellungnahme der EZB zur aufsichtsbezogenen Unabhängigkeit der Banca d'Italia, zur Vermeidung von Interessenkonflikten und zur Ermessensausübung der Verwaltung bei Verschmelzungen, Spaltungen und beim Erwerb wesentlicher Beteiligungen

Am 18. November 2025 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2025/36 auf Ersuchen des italienischen Wirtschafts- und Finanzministeriums.

Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag für ein Paket zur Steuervereinfachung mit gezielten Änderungen bestimmter Vorschriften der Union für die wirtschaftspolitische Steuerung

Am 18. November 2025 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2025/37 auf Ersuchen des Rates der Europäischen Union und des Europäischen Parlaments. Die Stellungnahme wird zu gegebener Zeit auf EUR-Lex veröffentlicht.

Corporate Governance

Grundsätze für eine ethische und verantwortungsvolle Nutzung von künstlicher Intelligenz (KI)

Am 5. November 2025 nahm der EZB-Rat die neuen Grundsätze für eine ethische und verantwortungsvolle Nutzung von KI zur Kenntnis. Sie wurden vom Ethik- und Compliance-Ausschuss in Anbetracht der schrittweisen Integration von KI-Systemen in die tägliche Arbeit und in neue oder bestehende Geschäftsprozesse der Institutionen des Eurosystems und des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus ausgearbeitet. Diese Grundsätze sind nicht verbindlich und lassen die rechtsverbindlichen Anforderungen der EU-Verordnung über KI oder anderer geltender Rechtsvorschriften der Union unberührt. Dennoch bieten sie konkrete und praktische Leitlinien und Orientierungshilfen für die Formulierung von Governance-Rahmen für KI-Systeme oder für die Ausarbeitung entsprechender Verhaltenskodizes, indem sie etablierte übergeordnete ethische Grundsätze operationalisieren.

Alle drei Jahre stattfindende Überprüfung der Ausschüsse des Eurosystems/ESZB

Am 14. November 2025 verlängerte der EZB-Rat im Rahmen der alle drei Jahre stattfindenden Überprüfung der Ausschussmandate des Eurosystems/ESZB die Amtszeit der gemäß Artikel 9.1 der Geschäftsordnung der EZB eingesetzten Ausschüsse um eine weitere Amtszeit von drei Jahren. Diese endet nun jeweils am 31. Dezember 2028. Der EZB-Rat verlängerte zudem das Mandat des ECC und des Personalleitungsausschusses, die beide gemäß Artikel 9a der Geschäftsordnung eingerichtet wurden. Darüber hinaus genehmigte er ein überarbeitetes Mandat für das Climate Change Forum des Eurosystems, das durch einen Beschluss des EZB-Rats vom Juli 2022 eingerichtet wurde. Der EZB-Rat bestätigte ferner die Ausschussvorsitzenden bis zum 31. Dezember 2028, mit Ausnahme des Vorsitzenden des Ausschusses für Controlling und des NZB-Co-Vorsitzenden des Ausschusses für Organisationsentwicklung. In diesen beiden Fällen stehen die derzeitigen Amtsinhaber nicht für eine Wiederernennung zur Verfügung. Ein Beschluss zu diesen Funktionen wird zu einem späteren Zeitpunkt getroffen.

Wiederernennung von Mitgliedern des Ethikausschusses und des Prüfungsausschusses der EZB

Am 18. November 2025 beschloss der EZB-Rat, Ardo Hansson zum Mitglied des Prüfungsausschusses und Pervenche Berès zum Mitglied des Ethikausschusses und des Prüfungsausschusses für eine zweite Amtszeit von drei Jahren wiederzuernennen, die am 1. Dezember 2025 bzw. am 1. Januar 2026 beginnt.

Statistik

Qualitätsbericht 2024 über die monetären und die Finanzstatistiken des Euro-Währungsgebiets

Am 6. November 2025 stimmte der EZB-Rat der Veröffentlichung des Qualitätsberichts 2024 über die monetären und die Finanzstatistiken des Euro-Währungsgebiets zu. Dieser Bericht wird in enger Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für Statistik erstellt. Er enthält Informationen über die Qualität der von der EZB mit Unterstützung der NZBen des Euroraums erhobenen, erstellten und veröffentlichten europäischen Statistiken und ist Teil des ECB Statistics Quality Framework. Der Bericht wird am 9. Dezember 2025, auf der Website der EZB veröffentlicht.

EZB-Bankenaufsicht

Veröffentlichung der SREP-Methodik

Am 4. November 2025 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, die SREP-Methodik 2025 für direkt von der EZB beaufsichtigte bedeutende Institute (SIs), die detailliertere Methodik für die SREP-Bewertung des Geschäftsmodells von SIs sowie die im SREP verwendeten Methoden für die interne Governance und das Risikomanagement zu veröffentlichen. Eine entsprechende Pressemitteilung sowie diese drei Dokumente sind auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.

Verwaltungssanktion gegen eine Bank im Euroraum

Am 4. November 2025 gab die EZB bekannt, dass sie gegen die AS LHV Group ein Bußgeld in Höhe von 405 000 € verhängt hat. Grund hierfür war die Meldung von falsch berechneten risikogewichteten Aktiva für das Marktrisiko. Eine Pressemitteilung hierzu ist auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.

Veröffentlichung des Berichtspakets für das Kurzfristprojekt der EZB (Short Term Exercise – STE)

Am 5. November 2025 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, das Berichtspaket für das anstehende STE/Kurzfristprojekt der EZB zu veröffentlichen. Dieses wird der EZB die Entwicklung risikospezifischer quantitativer Instrumente im Rahmen des SREP ermöglichen, um die zur Deckung von Risiken oder Risikokomponenten benötigten Eigenmittel einzuschätzen. Das Paket umfasst die Meldebögen und die zugehörigen Anweisungen. Alle Unterlagen und eine entsprechende Pressemitteilung sind auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.

Ergebnisse der Risiko- und Prioritätsermittlung 2025

Am 10. November 2025 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, die Ergebnisse der Risiko- und Prioritätsermittlung 2025 zu veröffentlichen. Die Publikation ist auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.

Zwangsgelder gegen eine Bank im Euroraum

Am 10. November 2025 gab die EZB bekannt, dass sie gegen die ABANCA Corporación Bancaria S.A. Zwangsgelder in Höhe von 187 650 € verhängt hat, weil diese gegen einen Beschluss der EZB zur Festlegung von Anforderungen in Bezug auf Klima- und Umweltrisiken verstoßen hat. Eine Pressemitteilung hierzu ist auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.

Veröffentlichung der überarbeiteten Methodik für die Säule-2-Anforderung für den SREP-Zyklus 2026

Am 14. November 2025 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen einen Vorschlag des Aufsichtsgremiums, die neue Methodik für die Säule-2-Anforderung für den SREP-Zyklus 2026 zu veröffentlichen. Die Publikation ist auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.

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