14.04.2015 05:46 http://tabea-lara.tumblr.com/post/116395846788

Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
D-60316 Frankfurt a.M.
Deutschland

Europäsicher Gerichtshof
für Menschenrechte
Europarat
F-67075 Strasbourg

20. Februar 2015

Betreff: Nr. 8400/15

soeben, 20. Februar 2015 erhalte ich Ihr Schreiben datiert auf den 16. Februar 2015 frankiert und zur Post gegeben am 18. Februar 2015. Wie sie den Unterlagen entnehmen können bin ich am 09. Februar 2015 persönlich bei ihnen in Strabsourg vorstellig geworden mit zwei großen Leitzordern und der bei Ihnen abgegebenen Beschwerde. Ich habe hierfür Eingangsstempel und Fotos als Beweis sowie Kopie der Fahrkarte die ich mir vom Munde absparen musste (ich hungere deshalb) und die ich beifüge.

IHRE GERICHTSBEAMTEN HABEN NUN BEHAUPTET SIE BENÖTIGTE KEINERLEI WEITER UNTERLAGEN obgleich ich ausdrücklich angefragt hatte, ob zusätzliches Material nötig sei welches ich vollumfänglich (erkennbar an den Fotos) mit nach Strabsourg gebracht hatte. Es ist zudem online abrufbar unter: http://tabea-lara.tumblr.com

Überlegen Sie nun selbst in wessen Verantwortung es liegt wenn Akten fehlen die sie zur Enstcheidung benötigen.

Ich sende Ihnen trotdzem die angemahnten Entscheidungen zu.Ich bin ja gewohnt daß deutsche Gerichte schlampig arbeiten und Verfahren verschleppen aber ich hätte nicht damit gerechnet daß auch in Strabsourg mit solch wirklichen üblen Tricks gearbeitet wird. Die angeblich fehlende Entscheidung ist erstinstanzlich wird also soweiso durch die höherinstanzliche (Oberlandesgericht) aufgehoben die Ihnen ja vorliegt.

Bitte überdenken Sie ihre Entscheidung da der Fehler nachweislich in Ihrem Hause liegt.

Ich betrachte das permaneten Verschwindenlassen von Unterlagen,  und die Blockade von vollständigen Sendungen per Fax oder Email aufgrund der Seitenanzahl/Mailgröße als ein ganz gezieltes instrument von Psychoterror also FOLTER insbesomdere weil Sie ja selbst die fehlenden Akten beim jeweiligen deutschen Gericht zur Einsicht anfordern könnten.


Maximilian Bähring

+++

Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
D-60316 Frankfurt a. M.
maximilian@baehring.at
Fax: +49/(0)69/67831634

Fax: +33 (0)3 88 41 27 30
European Court of Human Rights
Council Of Europe
F-67057 Strasbourg Cedex

20. Februar 2015

KLAGE

beigefügt finden Sie Menschenrechtbeschwerde
auf Formular (6 Blatt ? doppelseitig- / 11 Seiten)

Entscheidung 1 BvR 50/15 des Deutschen Bundes-
verfassungsgerichtes in Karlsruhe (1 Seite/Blatt)

Verfassungklage zur vorgenannten Entscheidung
(8 Blatt ? doppelseitig- / 16 Seiten) nebst deren
Anlagen (2 Blatt ? doppelseitig- / 4 Seiten)

Aufrgund technischer Probleme im Stadtviertel
Frankfurt  a.M. Ostend hier Nahe des Neubaus
der Europäsichen Zentralbank ist es möglich daß
Sie Teile der EMail/Fax-Transmission mehrfach
erhalten. Daher sende ich alles auch als Postbrief.

Mit freundlichen Grüßen

Maximilian Bähring

~~~
3 Blatt 9 Seiten
+ OLG Entscheidung 3 UF 70/14 OLG Frankfurt a.M.
+ AG Entscheidung 92 F 493/13 SO Amtsgericht Bad Homburg v.d.H.
1 Blatt 3 Seiten

+++

A. Beschwerdeführer
1. Familienname Bähring
2. Vorname Maximilian
3. Geburtsdatum 21/07/1975
4. Staatsangehörogkeit deutsch
5. Anschrift
  Hölderlinstraße 4
  60316 Frankfurt a.M.
6. Telefon (mit internationaler Vorwahl)
  +49 (0)69 17320776
7. Email (falls vorhanden)
  maximilian@baehring.at
8. Geschlecht
  männlich

D. Staaten gegen die sich die Beschwerde richtet
33. DEU - Deutschland

E. Darlegung des Sachverhaltes
34.

siehe Anlage

Mir wird das Sorgercht für mein Kidn verweigert.

Die Kindsmutter und ich lebten in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft in einer gemeinsamen Wohnung.

Die Kindsgroßmutter ist Anhängerin eienr esoterischen Sekte die pseudomedizinsiche Verfahren propagiert ?Heilen durch Handauflegen? - Reiki.

Als meine Ex schwanger war kam Sie plötzlich auf die Idee das Kind mit Reiki zur Welt bringen zu wollen anstatt mit wissenschaftlicher Medizin.

Weil ich aus der Erfahrung meiner eigenen Geburt bei der ich fast gestorben wäre um die Gefahren weiß bestand ich auf einer ?ärztlichen? Geburt um mein Kind nicht zu gefährden.

Die Kindesgroßmutter die auch Tarotkartenlegen betreibt und Rutengänge und in einem Schneeballsystem  als ?Reiki-meisterin? ihren ?Jüngern? erhebliche Summen abpresst kam zudem auf die Idee das Kind von dem die Ärzte erklärten es werde ein MÄDCHEN habe einen WEIBlichen Körper aber eine MÄNNliche Seele.

Hierbei würde es sich um die Wiedergeburt einer von der Kindesgroßmutter erlebeten Totgeburt handeln, das Kind sei gar nicht das kind der Kindesmutter sondernd aß der Kidnesgroßmutter das verstorebn sei. Dessen Seele sei gewandert.

Als wir die Belange des Kidnes besprachen - noch vor der Geburt - bat ich die Kidnesmutter

35.

mir das gemeinsame Sorgerecht einzuräumen schließlich waren wir nicht verheiratet.

DIE KINDESMUTTER VERWEIGERTE MIR MICH ALS VATER DES KIDNES EINTRAGEN ZU LASSEN.

SIE VERWEIGERTE DADURCH AUCH DAS GEMEINSAME SORGERCHT.

Es kam hierüber zur Trennung, im 6. Monat schwanger zog meien Ex aus der gemeinsamen Wohnung aus und zog in die Behausung der Sekte zu ihrer Mutter.

Ich erfuhr erst am 21.09.200 als Letzter von der Geburt meines Kindes. Dafür hatte die Kindesgroßmutter Sorge getragen.

Sie hat dann zusammen mit dem Jugendamt eine Gesetzeslücke genutzt die sogenanne Vaterschaftsvermutung nachdem Sie sich geweigert hatte mich rechtswirksam als vater anzugeben.

Ale erster Mann in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte habe ich dann einen DNA-Vatershcaftstest eingefordert.

- 9F 104/01 KI Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe
- 3 WF 174/01 Obeladesgaericht Frankfurt a.M.

Nach einem Jahr wurde ich so per Abstammungsgutachten DE JURE vater des Kindes.

Erst etzt konnte ich Umgangs-/Sorgecht einklagen.
Vorher gab mein Anwalt an, die Vaterschaftsvermutung mittels derer meine Ex versuchte mir für ein Kind Unterhaltszahlungen abzupressen
dessen vater ich DE JURE nicht war wohl aber DE FACTO ermögliche

36.

keine Klagen.

In Deustchland darf man für Kidner zahlen wenn die vatershcaft ungeklärt ist, muß also Pflichten übernehmen,
Rechte erwachsen einem daraus nicht.

(§ 1595 BGB, § 1600d BGB)

statt einen Mundschleimhautabstrich zu machen hat man aufwendig Blut abgenommen, das verzögerte das Gutachten.

Ab Mitte 2002 habe ich dann versucht zunächts ein Umgansrecht für das Kidn zu bekommen.

- 9 F 434/02 UG Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe

Die Kidnesmuttter begann im Zuge dieses Verahrens mich aufs übelste zu denunzieren.

Diese Denunziatioen sorgten für Jobverlust und Ruin meines Unternehmens.

Ich habe der Erpressungen der kindesmütterlichen Familie wegen aufgehört Klage weiter zu verfolgen.

Ich habe darauf gewartet daß der Budnestag den §1626 a BGB ändert

- 1 BVr 933/01 Bundesverfassungsgericht

- Zaunegger, Görgülü, Elsholz vs. Germany vor dem EGMR

Mit Inkrafttreten des neuen § 1626a BGB habe ich dan aktuelle Klage eingereicht.

- 92 F 493/13 SO mastegricht Bad Homburg v.d.Höhe
- 3 UF 70/14 Oberlandesgericht Frankfurt a.M.
- 1 BvR 50/15 Bundesverafssungsgericht

Hiergegen richtet sich die Beschwerde.

37.  Angabe der geletend gemachten Verletzung(en) der Konvention

Artikel 14  Ich werde diskriminiert weil ich

           - ein mann bin
           - als behindert verleumdet werde

Artikel 4   Man hat alles getan um mein Recht auf ein faires Verfahren innerhalb angemessener Frist zu behindern.

           Die Bundesrepublik hat ein Gesetz nicht geändert das gegen die Verafssung verstieß und mein Recht zur Klage ein Jahrzehnt lang behindert

Artikel 8  Die Budnesrepublik achtet nicht daß ich ein recht auf familienleben mit meienr Tochter habe.

Artikel 9  Ich möchte daß mein Kind nach humanistischen, atheistischen Grundsätzen erzogen wird mit einem aufgeklärten wissenschaftlichen Weltbild.

          Meine Ex zieht das Kind im Dunstkreise der ?Reiki? Sekte auf.

          Das mißachtet mein Recht des Schutzes des Kindes vor religiöser Missionierung.            

G. bestätigen sie für jeden Beschwerdepunkt daß Sie die im betreffenen Land verfügbaren Rechtsbehelfe einschließlich aller Rechtsmittel eingelegt
haben und geben Sie zum Nachweis der Einhaltung der Sechs-monats-Frist auch das Datum an, an dem die letzte innerstaatlich Entscheidung erging und
ihnen zugestellt wurde. 38.

Art. 14   1 BvR 50/15            
Art. 8    Budnesverfassungericht Karlsruhe
Art. 9    vom 23. Januar 2015
Art. 4    vollumfänglich beigefügt

39. Gibt es einen Rechtsbehelf der nicht eingelegt wrde
nein

H angaben zu anderen internationale Instanzen (sofern angerufen)
41. nein

haben sie derzeit oder hatten sie in der Vreagngenheita ndere beshcwreden vor dem gerichtshof anhängig
43. nein

I Liste der ebidgefügten Unterlagen
45. Bitte fürhen Sie hier ihre Unterlagen in chronologsicher Reihenfolge mit kanpper und präziser Beschreibung auf

-  22. Januar 2014

Verfassungsbeschwerde 1 BvR 50/15

- 27. Janur 2015

Entscheidung 1 BvR 50/15

jeweils Budnesverfassungsgericht

47. Erklärung und unterschrift
07022015
48 Unterschriften
49 Bestätigung der Kontaktperson

Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
60316 frankfurt a.M.
Germany

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Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
D-60316 Frankfurt a.M.

Fax: +49/(0)721/9101-382
Bundesverfassungsgericht
Schloßbezirk 3
D-76131 Karlsruhe

22. Januar 2015

Klage

3 UF 70/14 Oberlandesgericht Frankfurt /M.

Fristbedingte Vorabversioenn der Verfassungsbeschwerde sind Ihnen als Fax und Einschreiben Rückschein zugegangen!

In Sachen Verfassungsbeschwerde 3 UF 70/14 OLG Frankfurt /M.
gingen Ihnen FRIST- und FORMGERECHT bisher zu:

Einschreiben/Rückschein 30. Dezember 2014 RA 4343 7085 9DE
Einschreiben/Rückschein 16. Januar 2015 RA 4343 7816 3DE
Fax 17. Januar 2015 18:58 Uhr
Einschreiben/Rückschein 20. Januar 2015 RA 4069 9520 0DE

Gru&Szlig;

Verfassungbeschwerde

Gegen das, um die Rechtsmittel einzuschränken, fehlerhaft als Beschluß bezeichnete ?Urteil? vom 15., ausgefertigt am 19. und mir zugegangen per förmlicher Zustellung am 24. Dezember 2014 in Sachen gemeinsames Sorgerecht für meien Tochter Tabea-Lara Riek 3 UF 70/14 Oberlandesgericht Frankfurt a.M. lege ich hiermit Verfassungebschwerde ein.

Das Gericht verletzt meine mir verfassungemaess zustehenden Grundrechte die mir aus den Artikeln 1,2,3,4,5,6,7,8 und 19 Grundgesetz erwachsen.

Der § 1626 BGB wurde zwar reformiert, jedoch steht der Mutter weiterhin eine Veto-Recht zu, sie kann den Kindesvater nun ausgiebigst vor Gericht verleumden um dessen Sorereecht zu blockieren. Beim mit Geburt automatisch an die Frau die ein Kinde gebärt fallenden Sorgerecht fehlt entsprechendes Vetorecht für den Vater. Das wird also der vom Europäischen Gerichtshof für Menschnrechten monierten mangelnden Gleichberechtigung der Elternteile nicht gerecht.

Es wird daher beantragt:

I.

1. Das Urteil wegen Verstoßes gegen die Verfassungsgemäßen Grundrechte aufzuheben und zwecks Abänderung an einen anderen Senat des OLG - der nicht vornehmlich mit Sexist(Inn)en besetzt ist - zurückzuverweisen.

2. Den Bundestag der Bundesrepublik Deutschland erneut zu verurteilen sich an die Vorgaben des Budnesverfassungerichtes zu halten und einen reformierten § 1626a BGB zu erlassen.

Zu den Gründen in umgekehrter Reihenfolge:

2. Normenkontrollklage § 1626a BGB

Damit Väter das Sorgercht auch wirkungsvoll einklagen können muß dem Vater das Recht auf Abstammungsgutachten per DNA-Test auf dem Wege der einstweiligen Anordnung ermöglicht werden. Sonst blockiert die Kindesmutter das Sorgerecht des Vaters schon dadurch daß Sie die Abstammung falsch angibt oder ? wie im vorliegenden Falle ? einfach die anerkennende Unterschrift unter die Vaterschaftsanerkennungsurkunde beim § 1595 BGB unterdrückt. Das genügt um per Vaterschaftsvermutung Unterhalt zu kassieren aber nicht gleichberechtigt um für den vermuteten Vater ein Umgangs- und/oder Sorgerecht einklagen zu können.

In 9F 104/01 KI Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe und 3 WF 174/01 Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hatte die Kindesmutter
mehr als ein Kahr lang versucht ein Vaterschaftsgutachten herauszuzögern. Ziel war das Kind dem Vater zu entfremden.

In 1 BvR 933/01 Bundesverfassungericht vom 29. Januar 2003 ordnete das Bundesverfassungericht an binnen Jahresfrist und zwar exakt bis zum 31. Dezember 2003 den § 1626a BGB verfassungskonfrom neu zu regeln. Am 21. Juli 2010 erhielt dann weiteres Urteil zur verfassungkonformität des § 1626a BGB des europäischen Gerichtshofes für Menschnrechte (EGMR, Zaunegger gegen Deutschland, Nr. 22028/04, Urteil vom 3. Dezember 2009) mit Verfassungsgerichtsentscheid 1 BvR 420/09 Rechtswirksamkeit für die Bundesrepublik Deutschland. Ähnlich hatte der Europäische Gerichthof für Menschenrechte bereits in den Fällen Elsholz, Sommerfeld, Kutzner jeweils gegen die Bundesrepublik Deutschland entschieden und 2007 im Falle Görgülü der durch die Medien ging.

Den deustchen Bundestag kümmerte das wenig. Erst nachdem nach Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz der Regierung am 14. und 15. April 2012 der Bürgerkrieg erklärt worden war - siehe petition Pet-A-17-99-021771-1930 (http://decl-war.tumblr.com) - kümmerte man sich am 16. April 2012 um gesetzliche Neuregelung. Der Bürgerkriegserklärung nach Widerstandrecht liegt die Annahme zugrunde daß die Verletzung der grundgesetzlichen Menschenrechtsbindung aus Artikel 1 Absatz 2 die der Europäsiche Gerichtshof für Menschenrechte festgetsellt hatte eine eklatante Verletzung der freiheitlich demokratsichen Grundordnung darstelle die ein Ausrufen des Notstandes ermöglicht.

10 Jahre Zeit seit der Anweisung des Budnesverafssungerichtes den § 1626a BGB neu zu regeln hatte sich der Bundestag gelassen und damit die gesetzte Frist bei Inkrafttreten der Neuregelung um fast 10 Jahre überschritten. Ein Budnestag der sich nicht mehr an die Vorgaben seiner eigenen Normenkontrollinstanz hält kann nicht mehr ernst genommen werden.

Der Gesetzgeber kommt ja auch nicht auf die Idee einer Mutter das Sorgercht deshalb nicht automatisch mit Geburt des Kidnes abzusprechen weil diese die, (Pardon) ?Titte voll Hardenberg? hat, also beispielweise durch Drogennahme während der Stillzeit das Kind gefährdet. Daher kann ein §1626a BGB nur dann verfassungskonform sein wenn der Kindeswohlvorbehalt auch für die Mutter gilt.

1. Verfassungsbeschwerde

3 UF 70/14 Oberlandesgericht Frankfurt a.M.

Ich lege hiermit Verfassungbeschwerde ein. Es werden mein natürliches Elternrecht (Artikel 6 GG) ebenso verletzt wie meine Menschenwürde als vermeintlich Behinderter dem WEGEN dieser Behinderung (sozusagen ?weil und aufgrund der Tatsache daß er im Rollstuhl sitzt also behidnert ist?) das Sorgerecht verwehrt wird,  (Artikel 6 GG) den Gleichberechtigungsgrundsatz nach dem Geschlechte verletzt das Urteil ebenfalls.

Meine Ex gehört zu einer Sekte ?REIKI? die pseudomediziniesche ?Heilen durch Handauflegen? betreibt. Weil die Kindesmutter schon bei der Geburt das Kind durch Reiki statt schulmedizinischer Geburtshilfe unnötig gefährden wollte kam es zur Trennung ehenähnlicher Lebensgemeinschaft mit gemeinsamer Wohnung. Meine Ex fröhnt einem religösen und esoterischen Wahnsystem das für das Kind gefährlich ist und von dem ich nicht möchte daß es in diesem erzogen wird.

Das Leben des Kidnes ist auf das allermassivste gefährdet.


Mir wurden von der Kindesmustter WAHRHEITSWIDRIG unterstellt ich würde Drogen nehmen. Offene Briefe solchen Inhaltes flatterten ins Sekretariat der Bürogemeinschaft von mir mit meinem größten Kunden, ich war damals Geshcäftsführer und 50% Inhaber der outgesourcten EDV-Abteilung. Daran ging der Betrieb zugrunde und ich verlor meinen Job. Die Mitgesellschafter zogen wegen der Diffamierung ihr Kapital ab. Allein der Schaden aus entgangen Lohn beläuft sich auf mehr als eien halbe Million Euro. Auf die üblen VERLEUMDUNGEN erfolgten wiederholten Versuche mich ? wegen des Drogenfalschvorwurfes - psychiatrisch zwangseinzuweisen. Als diese Versuche immer häufiger wurden habe ich mich dann gegen Polizeigewalt bei einem solchen Eisnatz notgewehrt. NACHDEM ich die Polizisten die mich bei der Zwangweisen Vorführung zum Drogentest übelst verletzt hatten  wegen dieser Körpererletzung strafangezeigt hatte kamen Beamte des Reviers vorbei und schüchterten mich mit der Drohung ein wenn ich die Strafanzeige gegen die körperveletzenden Beamten nicht zurückzöge würde ich mal für mindestens ein Jahr in der Psychiatrie landen. Als genau diese Beamten mich erneut (übrigens mehrfach) aufs übelste Bedrängten ? ich kann das teilweise per Schriftverkehr nachweisen ? habe ich mich gegen die permanenten Übergriffe wie gesagt dann irgendwann notgwehrt, um nicht erschossen oder erneut ?verprügelt? zu werden. Ich hatte zu diesem Zeitpunkt bereits eine Petition wegen massiver Polizeigewalt gegen Behinderte unter andrem beim europäischen Parlament eingereicht, in Kopie beim hessichen Landtag. Aus dieser Notwehr will man mir jetzt einen Strick beim Sorgercht drehen.

Ich wurde in diesem Zeitraum übrigens auch zufällig Opfer eines Mordanschlages per Erwürgen aber das ist nur insofern relevant als es möglicherweise das Bild der Brandanschlägen auf mein Wohnhaus nach schriftlichen Morddrohungen DER SEKTE (meiner Ex?) vervollständigt.

Als psychiatrisch Diffamierter weiß ich inzwischen daß die Polizei mich nicht schützt sondern eher versucht das ?lebensunwerte? Leben psychsich Kranker in Arbeitslagern für Zahlungen an die als Elterenteil bevorteilten weiblichen MenschINNen auszubeuten um dann nach deren Entmündigung deren Arbeitsunfähigkeitsvorsorge als Einkommen kassieren zu können  oder als Behindert diffamierte gezielt in den Selbstmord zu treiben.

Obgleich ich ? zultezt im Mai 2013 ? mehrfach versucht hatte gegen die Polizsiten vorzugehen ist da nichts passiert. Ich habe in mehrern dicken Leitz-Ordner penibel dokumentiert wie man mich psychsich terrorisert hat.Man hat in der Straße in der ich wohne Plakat aufeghängt auf denen stand ich sei ein Psychopath.

Man hat mir meine Sozialhilfe von der ich inzwischen lebe monatelang überhaupt nicht ausbezahlt in der Hoffnung mich so in die Obdachlosigkeit treiben zu können. Man hat mir meine Sozilhilfe derartig zusammengestrichen daß ich hungern mußte. Drei Monate lang kam nich ein einziger Cent vom Amt, hätten mir Freunde nicht geholfen wäre ich tot. Einen Rechtsanwalt hat man mir verweigert. Die Polizei hat Hilfeleistung unterlassen und stattdessen einer Drückerkollonne von Virenscanner-Zwangsabo-verkäufern ermöglicht mein Girokonto unter Mithilfe der Bank leerzuräumen für einen Vertrag den ich nie unterschrieben hatte. (Abbuchungen trotz widerrufener Einzugsermächtigung). Hiergegen hatte ich dann aus der Not heraus künstlerisch durch eine ?Ich hole da jetzt mein Geld raus bevor es der Bankdriektor veruntreut?-Performance aufmerksam zu machen versucht. Durch diese Maßnahmen versucht man mich zu nötigen eienr vollkommen unnötigen psychiatrischen Behandlung zuzustimmen. Um mich hiervor zu schützen habe ich die Krankenkasse gekündigt, damit aus dieser Erpessung nicht noch irgendwelche Mediziner Kapital schlagen können. Am 09. Januar 2015 habe ich deshalb noch eine Verfassungsklage eingreicht.

Man verweigerte mir anwaltliche Unterstützung. Um ALG2 H(artz)IV zu erhalten musste ich bereits meine vermögensverhältnisse offenlegen. Die Gerichte akzeptieren es nicht wenn man unter Vorlage eines H(artz)IV Bescheides Prozesskostenhilfe beantragt sondern wollen gesondert irgendwelche Vermögensverzeichnisse ausgefüllt erhalten. Wie ich zuvor bereits erwänt hatte bin ich 50% Anteilseigner einer Kapitalgeselslchaft und die Gesellschafterverträge sehen vor daß die übrigen Gesellschafter dann meine Anteile einziehen können wenn ich eine eidesstattliche Versicherung über meine Vermögensverhältnisse abgebe. Ich muß gar keine arbeitsrechtlichen verfahren mehr führen weil diese im Vorfeld dadurch verloren sind daß ich für Prozesskostenhilfe einen Anwalt eine Eidesstattliche Versicherung abgeben müßte die dann die damaligen Mitgesellschafter zur Verwertung meiner Gesellschaftsanteile berechtigen würde. NOCH BEVOR EIN PROZESS STATTGEFUNDEN HAETTE. Schon deshalb bin ich ? nachdem meine Ersparnisse aufgebraucht waren und meine Eltern mich nicht mehr finaziell unterstützen ? gezwungen mich selbst zu vertreten. Arbeitsrechtliche Auseinandersetzung blockiert also das Sorgerchtsverfahren.

Im Verfahren 3 Zs 1795/08 Generalstaatsnwalschaft Frankfurt a.M. habe ich versucht strafrechlich gegen diejenigen vorzugehen die mir Anwälte verweigern und mich auszunhungern versucht haben. Das scheitert schlußendlich am Anwlatszang für die Klagerzwingung ? da beißt sich der Hund in den Schwanz -
um genau dessen Verweigerung es ja in diesem Verfahren ? neben anderem ? geht.

Im zudem erwähnetn sozialgerichtlichen Verfahren gegen Bundessozailgerichtliche Enstcheidung B 14 AS 315/14 B weche, wie erwähnt, parallel zu diesem Verfahren bei Ihnen anhängig ist wehre ich mich dagegen daß Mediziner für ihren Psychoterror und ihre Behandlung ? ENTGEGEN EINER VORLIEGENDEN PATIENTENVERFÜGUNG ? auch noch Geld bekommen. Bisher hat sich das als wirksamster Schutz gegen die durch den Falschvorwurf der Drogennahme permanenten psychiatrischen Übergriffe gegen mich erwiesen. Ich hatte im Jahre 2006 eine Beziehung zu einer an multipler Sklerose erkrankten Frau und wir hatten damals mit Patientenverfügungen vorgesorgt, auch für den Fall daß meine Ex mit ihren ewigen Anwürfen ich würde an Paranoia leiden wieder Erwarten Recht gehabt hätte. Ihr Anwalt versuchte jedenfalls die Herausgabe ärztlicher Unterlagen zu erzwingen. Vor Gericht veruschte er 2002 den Eimdruck zu erwecken ich sei ein einer Besserungsanstalt entflohener psychisch Kranker.

Schon 2002 unterstellten wir der Gegenseite in 9F 434/02 UG Amtsgericht Bad Homburg das Ziel:

?So lange wie möglich? KONTAKT ?zu vereiteln um sich dann? [?] ?auf den Standpunkt zu stellen in der Zwischenzeit sei der Vater dem Kind ?entfremdet??

und genau mit dieser Begründung hat das Gericht jetzt das Sorgerecht nicht erteilt. Die Polizei, Jugendamt als auch das Amtsgericht die Sache wissentlich und willentlich verzögert so daß der weitere Instanzenweg blockiert war.

Man wollte ein unsinniges und unnötiges Gutachten Erpressen und zwar unter Wegnahme/Vorentalten meines Kidnes.Ich gehe davon aus daß der Abgeordnete Michel Friedmann, der Nachwuchspolitikern wie mir im Hochtaunuskreis versucht hat Drogen unterzuchieben ? möglicherweise erpresst von den in den Medien erwähnet ukrainischen Zwangsprostituierten ? an der politischen Blockade Anteil hatte. Sein CDU-Kreisverband um Petra Roth legaliserte damals (?Frankfurter Weg?/Methadon) Drogen und Prositiution.

Die Reiki-Sekte der die Kindesmutter huldigt ist ja nur deshalb nicht verboten weil sie von jenem ?Welpenschutz? profitiert den das Judentum durch den Holocaust hat.

Ich denke beim vorliegenden Falle; ?Das weibliche Kind habe,? behauptet die Sekte, ?eine männliche Seele, die nicht zum weiblichen Körper passe, das habe man beim Lichtaura-Kindesenergie-channeln festgestellt? eben auch an
das Recht des Kindes nicht aus religiösem Wahn heraus genitalvestümmelt zu werden wie durch Beschneidungen im Judentum oder Islam wenn ein atheistischer Elternteil ? in diesem Falle ich ? das nicht will. Hier sollten keine Fakten geschaffen werden können.

Doch der Reihe nach:

Aus einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft mit gemeinsamer Wohnung ging am 19.09.2000 die Tochter Tabea-Lara des Vaters und Klägers Maximililan Bähring hervor. Kurz vor der Geburt kam es zum Streit darüber daß die Mutter das Kind mittels Reiki, das ist eine nicht anerkannte pseudomedizinsiche Heilmethode, zur Welt bringen wollte statt Schulmedizinisch
und so erhöhter Gefährdung aussetzen wollte.

Die NEONAZId Quote/Kidnersterblichkeit durch ambulante Geburt ist um den Faktor 3 erhöht.

Hintergrund hierfür ist daß die Mutter der Kidnesmutter, die Kidnesgroßmutter ?Meisterin? eines esoterische Sekten-Zirkels der wie ein Schneeballsystem aufgebaut ist und diesen betreibt bei dem gegen Barzahlungen aller mögliche esotersiche Schwachsinn /Unfug getrieben wird, von Tarot-Karten bis hin zur Heilung von unheilbaren Krankheiten wie Krebs per Handauflegen gegen Vorkasse.

Ich weiß daß 2000 eie ihrer ?Patientinnen? in England an Reiki-Kreibs-Behandlung verstorben war.

Die Kindesmutter ist auf den Streit hin auf eigenen Wunsch aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und unter der Falschangabe sie sei bei ihrer Schwester eingezogen zu Ihrer Mutter in die Räumlichkeiten der Skete gezogen.

In der Folge hat sie dann versucht die Angabe der Vaterschaft in der Geburtsurkunde rechtswirksam zu unterrdücken nachdem sie aber gleichzeitig vorher versucht hatte an das nicht unerhebliche Vermögen der Kidnesgroßeltern väterlicherseits per Unterhaltsforderung auf Vaterschaftsvermutung hin zu gelangen. Hierzu hatte sie versucht unter dem Falschvorwurf der Kidnesvater würde Drogen nehmen diesen in eine Anstalt einweisen zu lassen und über ihn so eine rechtliche Vormundschaft zu errichten. Es besteht der mehr als dringende Tatverdacht daß vermögen der kindesväterlichen Familie (Anteile an der Firma des Kindesvaters, 5% Anteil an der wolfram Bergbau in Österreich die auch die israelische Rüstungsindustrie beliefert) der Reiki-Sekte einverleibt werden sollte. Von meinem Unternehmen ganz abgesehen. Außerdem hat sie dem Gericht gegenüber versucht den Eidnruck zu erwecken bei der gemeinsamen Wohnung aus der Sie ausgezogen war habe es sich um Eigentum gehandlt und nicht um eine Mietwohnung. Und Sie hat auch Jugndamt und Gericht darauf hingewisen daß mein größter Kunde als Mitgesellschafter bei mir eingestiegen war, und zwar noch vor unserer Beziehung. Sie wollte also an Veräußerungsgewinnen teilhaben die in der Vergangenheit vor der gemeinsamen Beziehung lagen.

Im Verfahren 9F 104/01 KI Amstegricht Bad Homburg und 3 WF 174/01 Oberlandesericht Frankfurt a.M. habe ich, Kläger und Kindesvater, daraufhin ? der versuchten Unterhaltsforderung auf Vaterschaftsvermutung hin ? in einem über einem Jahr dauernden Verfahren die gerichtliche Zwangsvorführung der Kindesmutter zu einem Vaterschaftstest erwirken können womit das Kind dann de jure als meines galt und ich auf Umgangsrecht klagen konnte.
Von einer Klage auf Entzug des Sorgerchtes der Kindesmutter hatte ich abgesehen und stattdessen versucht mit anderen Vätern die Reform des § 1626a BGB voranzutreiben. Erkennbar auch an der Wahl des in der FAMRZ zum Thema zitierten Dr. jur. Peter Finger als Anwalt. Ich habe niemals versucht der Kindesmutter das Sorgerecht gänzlich zu entziehen.

Das verafhren stellte fest was wir wussten. Ich war Vater meines Kidnes. Die Unterschriftenblockade für das Umgangs- und Sogrechtsverfahren weil ich bis dato de jure nicht als vater galt war umgangen. Hinsichtlich der Rechtsmittelfrist wurde ich damals fasch betraten.

Anläßlich des nun folgenden Umgangsverfahrens 9F 434/02 UG dessen prozessuale Voraussetzung die langwierige Klärung der Vaterschaftsfrage per DNA-Test durch Verschulden von Kindesmutter bei schleppender Verahrensführung von Jugendamt und Gericht gewesen war ordnete ein Richter Umgang einstweilig und telefonisch an nachdem die Kindesmutter nicht zu einem vermittlungsgespräch des Jugendamtes erschienen war. So wie sie sich bisher schlicht und ergreifend um keinerlei Belange des Kindes gekümmert hatte. Jugendamt und Polizei weigerten sich eine solch vorläufige Entscheidung zu vollstrecken.
Die Kidnesmutter schrieb dann dem Gericht 15 eng mit der Maschine beschrieben Seiten nach denen der Vater drogenabhängig sei. Abgesehen davon hat sie das von ihren Anwälten in die Bürogemeinschaft des Unternehmens des Kindesvaters schicken lassen, outgesourcter EDV-Abteilung die ihr Sekretariat mit ihrem größten Kunde und Finanzier teilte. Diese Mitgeselslchafter stiegen daraufhin aus der Gesellschaft aus, das Unternehmen ging der Difamierungun und Fehlvorwürfe der Kindesmutter wegen pleite. Mehrfach versuchte man mir in dieser Zeit Drogen unterzuschieben um den Falschvorwürfen der Kindesmutter Gehalt zu verleihen. (A. Roljic, ?Opiz?/Zeuge: R., A. Herzog) Mehrfach sandte die Kidnesmutter dem Vater verleumdenderweise Krankenwagen und Ordnungsämter zur Feststellung von Drogennahme vor die Tür. Ich wurde stellenweise mehrere Wochen festgehalten um irgendwelche Drogentests zu machen die allesamt negativ ausfielen. Als 2012 Beamte wieder versuchten mir auf einen solchen gespinnerten Anwurf hin meine Grundrechte zu entziehen habe ich micht notgewehrt, ich und drei Beamte wurden verletzt. Ich wurde in psychiatrischer U-haft gefoltert und durch Medikamentengabe ohne Diagnose vergiftet. Man hat versucht mich zu nötigen Erklärungen zu unetsrchreiben die mir im Sorgerechtsvefahren hinderlich gewesen wären. Genau solchen Erpressungen wegen haben ich mich schon Ende 2002 genötigt gesehen geabt den Antrag auf Umgsnagsregelung zurückzuziehen und ab 2003 darauf gewartet daß der Budnestag den §1626a BGB ändert, der bereits 2003 für verfassungswidrig erklärt worden war. Das Gesetzgebungsvefahren sollte ja bis zum 31.12.2003 abgeschlossen sein. An vom Bundesverfassungericht gesetzte Frist hat sich aber der Bundestag nicht gehalten. Erst nachdem 2007 (Görgülü) die Bundesrepublik Deutschland erfolgreich auf Menschrechtsverletzung vor den Europäischen Gerichtshof für Menschrechte gezerrt worden war und Medien druck machten nahmen die ?Schläfer? im Bundestag sich der Reform des §1626a BGB an die dann erst am 19. Mai 2013 in Kraft trat. An diesem Tag hat der Kindesvater geklagt.In der ganzen Zeit hat die Kindesmuttter den Umgang durch Erpressung/Nötigung vereitelt.

Der Kindesvater hat seit 14 Jahren lediglich die unverschämte Auskunft des Gerichtes Bad Homburg erhalten: dem Kind gehe es gut, es bekomme schließlich Reiki-Behandlungen.

Genau darum daß das gefährliche Scharlatanerwei, Kurpfuscherei und Quaksalberei ist ging es ja bei der dem Streit zugrunde liegenden Trennung. Ich habe hierzu aus einer Broschüre des Hamburger ?Ministeriums? des Inneren ein paar Auszüge angefertigt außerdem verweise ich auf das Buch von Joachim Hüssner.

Unter dem zynischen Hinweis ES SEI NUN ZUVIEL ZEIT INS LAND GEGANGEN; DAS KIND KENNE DEN VATER NICHT hat das OLG ? eigener gerichtlicher/gesetzgeberischer Versäumnisse des Staates wegen - schlußendlich abgelehnt dem Vater das gemeinsame Sorgerecht hilfs-/ersatzweise ein Teilsorgerecht zu erteilen und zwar unter der Prämisse der Vater sei möglicherweis geistig behindert und müsse deshalb, weil er bildlich formliert im Rollstuhl sitzt ? vor dem Gesetz benachteiligt werden, abgehsen davon daß er banchteiligt werden muß weil er als Vater der vom Geschlechte her minderwertige Elternteil sei.

Das verstößt gegen so ziemlich jedes Grundrecht und Menschencrecht. Auf jeden Fall das natürliche Elternrecht, die Menschenwürde (Behinderte bekommen kein Menshcrecht), die Gleichberechtigung wegen des Geschlechtes, das Recht auf ein faires Verfahren in dem ich nicht etwa nachweisen muß gesund zu sein nur weil mich Gegenpartei außerprozessual (Mißbaruch des §10 HFEG) vom Ordnungsamt zusmmenschlagen läßt um ein psychiatrisches Gutachten zu erzwingen mit dem dann mein Vermögen unter Zwangsverwaltung DER SEKTE gestellt werden soll.

En Detail:


Die angegriffenen Grundrechte sind:

Artikel 1 Absatz 1 - Die Menschenwürde: Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. folgt der Argumentation des Amtsgerichtes Bad Homburg v.d. Höhe wonach Männern und Behinderten nicht die selben Recht zustehen sollen wie Frauen. Es geht also davon aus daß Männern und Behinderte keine vollwertigen Menschen sind und man Ihnen deshalb ? ähnlich wie den psychsich Kranken oder den Juden im dritten Reich ? nicht die Eigenschaft zugestehen muß ein vollwertiger Mensch zu sein dem aus diesem Mensch sein Rechte erwachsen wie ?

Artikel 1 Absatz 2 ? ? die Menschrechte. Das Gericht akzeptiert nicht daß die Bundesrepublik mehrfach vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt worden ist wegen eklatanter Menschenrechtsverletzungen in Sachen väterlicher Gleichberechtigung was sein Elternrecht angeht. Letzte diesbezügliche Entscheidung des BverfG datiert auf den 21. Juli 2010 unter Aktenzeichen - 1 BvR 420/09!

Artikel 1 Absatz 3 ? hier: Normenkontrolle - Bereits am 29. Januar 2003 hatte das Bundesverfassungericht festgestellt daß die Regelung des Sorgerechtes unverheirateter Väter gegen das Grundgesetz verstoße. 1 BvR 933/01

Das Grundgesetz bindet auch den Gestzgeber zur Einhaltung der Grundrechte beim Erlassen neuer Gesetze. Im aufgeführten Urteil hatte das Bundesverfassungsgericht dem Gestzgeber Bundestag BEFOHLEN eine Neuregelung zu treffen und ihm hierfür die Jahresfrist gesetzt bis zum 31. Demzember 2003. Diese Frist hat der Bundestag als Gesetzgeber verstreichen lassen.

Artikel 2 ? AG und OLG haben versucht durch List - nämlich das verleumderische Erpressen unnötiger psychiatrischer Begutachtung ? den Antragsteller der Freiheit zu berauben und zu nötigen mit schwerst gesundheitsschädigenden Psychopharmaka an sich herumexperimentieren zu lassen hilfsweise dessen Krankenakten offenzulegen. Das ist ein gezielter Racheakt. Der Antragsteller ist der erste Vater der nicht ewa einen so genannten illegalen Vaterschaftstest ? sondern eine gerichtlich genehmigte DNA-Vaterschaftsfeststllung gegen den Willen der Kindesmutter erwirkt hatte. Nachweis war erforderlich geworden weil die Kindesmutter anerkennende Unterschrift unter die von ihr voher mit dem Jugendamt eingeforderte Vaterschaftsanerkennugsurkunde nach §1595 (2) BGB verweigert hatte um so zu bockieren daß der Kindesvatre de jure als Vater galt und somit ein
Umgangs- oder Sorgerecht wahrnehmen konnte. Mutmaßlich um sich zu rächen für diesen aus Sicht der Amts- und Oberlandesgerichtsrichterinnen ungeheurlichen Fall von Zwangsvorführung der unkooperativen Kindesmutter zum DNA-Gutachten hat man dann mit allen Mitteln versucht den Vater feministische sexistisch herunterzumachen, der in seienr Zeit als aktiver Poltiker des Jugenparlamentes der Stadt Bad Homburg wie anläßlich der §218- Debatte für Lösungen wie Babyklappen ausgesprochen hatte wodurch sich protestierende Frauen die nicht fähig sind ihre Triebe unter Kontrolle zu halten und unstete sexuelle Arbenteuer als legitime Grundlage eienr Elternschaft betrachten als zur ?Gebärmaschine? degradiert gefühlt hatten. Nachweis daß man der Meinung war einem Vater würden gar keine Rechte zustehen nur eine Zahlunsve-pflichtung, er sei allenfalls Erzeuger/Samenspender ergeben sich aus Verfahren 3 WF 174/01 Oberlandesgericht Frankfurt a.M. in Verbindung mit 9F 104/01 KI Amtsegricht Bad Homburg v.d.Höhe.  Warum psychiatrische Begutachtung.Nun: es geht eindeutig darum den Vater der zu diesem Zeitpunkt Unternehmer ist zu verleumden und gesellschaftlich wie finanziell zu ruinieren. Hierin liegt die massive Epressung wenn der gegnerische Anwlt offene Briefe verschickt der Vater solle sich mal psychitarisch untersuchen assen, würde Drogen nehmen usw.. Das ist aber nur einer der Aspekte. Es geht bei diesem Rufmord ja auch darum


gegenüber dem Kind den Eindruck zu vermitteln bei einem vater würde es sich um einen menschlich minderwertigen Irren handeln der nichts zu sagen hat was die Erziehung angeht.


Und genau darum gehte es im angestrebten Sorgerecht.

Abgesehen davon kam es zur Trennung und dem Auszug der Kindesmutter aus der gemeinschaftlichen Wohnung weil wir uns darüber zerstritten haben weil ihre Mutter das Kind bei der Geburt zusätzlich gefährden wollte indem Sie Reiki praktizieren wollte statt Schulmedizin. Bei Hausgeburten ist das Risko des Kidnestodes um den Faktor 3 erhöht.

Wird Reiki praktiziert verdreifacht  das die Wahrscheinlichkeit daß das Kind die Geburt nicht überlebt. Unumstößlicher wissenschaftlciher Fakt. Keine Kideswohlgefährdung

Artikel 3 - Nicht alle Menschen sind vor dem Gestz gleich sondern Mütter sind gleicher als Väter. Auch wenn ein Vater dank Flaschen-Erstlingsnahrung rein technisch in der Lage ist ein Kind nach Geburt vollständig selbst zu großzuziehen wird das natürliche Recht des Vaters auf sein Kind deshalb als von geringerem Gewichte zu sein eingeschätzt als dasselbe der Mutter.

Artikel 3 Absatz 2 ? der Staat fördert Gleichberechtigung - Der Staat kpümmert sich in der Praxis und aus meiner Erfahrung nicht etwa um die Druchstzung von Gleichberechtigung sondern erschwert sie.

Als Mann der im Wehrdienst Opfer sexuellen Mißbrauchs geworden ist weiß ich daß es nur Frauenbeauftragte und Frauennotrufe gibt damit Frauen Quotenstellen besetzen können aber männliche Opfer regelrecht verhöhnt werden.  Jugendämter sind voll von Sexistinnen die meinen wenn die Kindesmutter nicht zu Vorladungen zu Terminen erscheint dann ?Kann man da eben nichts machen?; die es fördern daß Frauen ihre Kinder als menschliche Schutzschilde gegen den Vater missbrauchen. ?Wenn Sie etwas gegen die Mutter unternehmen schadet das auch dem Kind? ist vorherrschende Meinung. Sichert Ihnen ein Richter am Telefon zu er habe einstweilig Umgang angeordnet, dann weigerten sich Polizei und Jugendamt einfach gerichtliche Enstcheidung durchzusetzen es geht ja nicht ewta darum Unterahlt für die Unterstützung eines vom Unterhaltspflichtigen unerwüschten Erziehungsstils aus jemandem herauszuprügeln.

Artikle 3 Absatz 3 ? niemand darf wegen seines Geschlechtes benachteiligt werden ? niemand darf seiner Behinderung wegen benachteiligt werden. Im § 1626a BGB stehet eindeutig drinne daß Männer benachteiligt werden. Sie bekommen ein Sorgercht nur dann wenn die Kidnesmutter keine Schlammschlacht beginnt und mit Dreck um sich schmeißt wie im vorliegenden Fall als Sie in 15 eng mit der Maschine beschriebenen Seiten den Vater WISSENTLCIHE FALSCH der Drogennhame bezichtigt hat. Der § 1626a BGB nach der Reform entspricht dem vor der Reform. Ob die Mutter dem Kindeswohl schadet ? weil sie das Kind in einer Sekte großziehen will oder pseudomedizinische esoterische Behandlungen  vornehmen lassen will satt schulmedizinischer ? zählt nicht wenn es darum geht dieser mit Geburt automatisch ein Sorgerecht zuzugestehen. Das Kidneswohl ist dem Staat, pardon aber der deftige Ausdruck muß hier sein  SCHEISSEGAL, wenn die Mutter es schädigt. Für die Mutter gilt der Kindeswohvorbehalt nicht. Nennen Sie das eine Nicht-Benachteiligung des vaters aufgrund seienr Eigenschaft männlichen Geschlechtes zu sein? Das Amts- und Oberlandesgericht meinen wenn ein Vater psychsich krank/Behidnert wäre habe er kein Recht auf ein Sorgecht. Das ist behidnertendiskiminierung. Sinngemäß: Entziehen des Sorgerchtes von Rollstuhlfahrern mit der Begründung daß diese behindert sind. Ist das Gleichbrechtigung von Behinderten?

Artikel 4 ? Religionsfreiheit ? Ich als Vater / Atheist habe etwas gegen religiöses pseudomedizinsiches Sektenreiki. Die Mutter meines Kindes darf aber trozdem das Kind in der Skete erziehen. Mag ja sein daß so ihre Religiosnfreiheit geachtet wird, meine aber nicht. Stellen wir uns mal vor die Kindesmutter wäre Moselm oder Jude und würde mein Kind rituell beschneiden lassen wollen und ich als sagen wir Christ wäre dagegen. Ist das Genitalvertümmeln dann erlaubt, also jene religiöse Erziehung die dem Kind im weitesten Sinne einen Schaden zufügt? Wäre es nicht angebrachter einem solchen Elternteil das Sorgerecht zu entziehen und es demjenigen Elternteil zuzusprechen der dem Kind als Atheist  die Möglichkeit läßt solche Enstcheidung später als Erwachsener selbst zu treffen? Ich bitte zu bedenken daß die Zahl der Menschen die eine andere Religion annehmen als die ihrer Eltern in der sie frühkindlich geprägt wurden schwindend gering ist. Ich füge hier als Beweismittel Auszüge aus einem Werk der Innenbehörde der Hansestadt Hamburg bei welche als staatliche Institution das pseudomedizinische Treiben der Reiki-Sekte/Religion einordnet unter : OKKULTISMUS UND SATANSIMUS / SCIENTOLOGY!Ich tippe mal Wenn ich anfangen würde satanistsiche Messen anbzuhalten mit menschenopfern dann gilt das whsrcheinlich nicht als Mord sondernals ungestörte Religionsausübung.

Artikel 5 ? Presse- und Kunstfreiheit ? Der Verfahrensbeistad des Kindes versucht mit allen Mittel zu verhindern daß ich diesen Skandal an die Presse gebe. Ich war selbst im Rahemen einer Schülerzeitung journalistisch tätig. Als ich neuelich eine Fotomontage gebloggt habe auf der ich den ?heiligen Vater? in Rom, den Papst, dem Running Gag der Figur ?Baby Sinclair? aus der Fernsehserie ?die Dinos? nach  als ?nicht der Papa? bezeichnet habe hat man mich (hierfür?) polizeilich zusammschlagen lassen und  wochenlang in U-Haft gehalten. Die christlich kirche predigt immer noch ungestraft die

?UNBEFLECKTE EMFPÄNGNIS? was ein Kreuzzug gegen die leibliche/biologische Vaterschaft ist.

Wer gegen weibliche Genitalverstpümmelung bloggt ist ein Held, wer gegen die verstümmelung von Vorhäuten von Knaben schreibt dem wird als vermeintlichem Antisemiten das Wohnhaus angezündet.Ich bekomme auch schriftliche Morddrohungen weil ich Atheist/Humanist bin.

Artikel 6 Absatz 1 - Ehe und Famile ? Eine Familie entsteht durch ein Kind. Der Staat schütz meine Vater-Kind Familienbeziehung nicht.

Artikel 6 Absatz 2 ? Erziehungsvorrecht der Eltern ? Ich will jetzt gar keinen Exkurs machen in Richtung Stasi-Kindesentführungen.ICH BIN zu ERZIEHUNG meines Kidnes BERECHTIGT und verpflichtet.Aber man verweigert mir die juristischen und exekutiven Vollmachten über das Gesetzgeungsdefizit beim  § 1626a BGB.

Artikel 6 Absatz 3 ? Trennung vom Erziehungsberchtigten ? Das Grundgetz sieht mich als grundsätzlich Erziehungsberechtigt und sogare verpflichtet an, es ist das niederrangige Recht des BGB welches das anders sieht. Trotdzem kann niederrangiges Sorgrecht des § 1626a BGB genutzt werden um mein höhherangiges Grundrecht zu beeinträchtigen. Ich bitte daher das Bundesverfassungsericht klarzustellen was es unter erziehungsberechtigten Eltern versteht. Sind das vorrrangig niocht leibliche Adoptionseltern oder Bettegschichten eiens getrennetne elternteils oder sind Eltern die biologsichen Eltern? Denn wenn man enstcheidne würde daß Kinder belibig an andere als sie biologsichen Letern gebudnen werdne können dann würde man das einzige sichere und verlässliche anknüpfiungsmerkmal, die genetische Abstammung aufgeben um ein System zu etablieren in dem Kidesrziehung den alle Hui wechslenden Liaisonen von Kidensmüttern überlassen würde statt den tatsächlichen, echten, leiblichen, einzig richtigen Vätern.

Wenn man das dann noch geschlechtergleichbrechtigt einführt wären die Kidner einer totalen Willkür ausgesetzt dahingehend wo sie hingehören.

Schlimm genug daß das Kind seit medizinischen Kinderwunschindustrie-perversionen wie Leihmutterschaften an die Person gebunden wird die es gebärt, die ist nämlich per Gentest nachher nicht festsstellbar sollten etwa nach einem Krieg oder einer Kastastrophe die Stammbücher und Geburtenregister verlorengehen.

Mit der Loslösung der Erziehungsberechtigten von der genetischen Abstammung ist dem ADOPTIONS- UND KINDERHANDEL Tür und Tor geöffnet. Es kann nicht im Intersse von Kidnern sein die einzig solide Eltenrbindung ohne Not zu verlieren bevor sie in etwa Vollwaisen sind.

Artikel 6 Absatz 4 ? Mutterschutz während der Schwangerschaft ? Unter den Mutterschutz fällt wohl auch solcher von Frauen die ihre Kidner töten oder wie im vorliegenden Falle massivst gefährden.

Artikel 6 Absatz 5 ? Gleichberechtigung unehelicher Kinder ? Im vorliegenden Fall haben wir eine ganz massives Stockholm Syndrom. Das Kind wurde dem vater absichtlich entfremdet um nachher zu behaupten es kenne denselben nicht und deshalb könne er auch kein Sorgerrcht wahrnehmen. Das ist alles nur keine gesunde seelische Entwicklung, vor allem im Dunstkreise der Reiki-sekte.

Artikel 7 Absatz 2 - Weder darf ich als grundgesetzlicher aber nicht BGB-Erziehungsberechtigeter über die Schulwahl des Kindes (mit-)bestimmen noch über dessen Religionsunterricht.

Artikel 19 Absatz 2 ? Das Amtsgericht Bad Homburg hat die Verfahren schuldhaft verzögert.

Wegen dieser Grundrechtsverletzungen die teilweise auch Menschenrechtsverletzungen darstellen ist sowohl das Urteil aufzuheben als auch der § 1626a BGB erneut zu reformieren.

Mit freundlichem Gruß

Maximilian Bähring


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Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
D-60316 Frankfurt a.M.

Fax: +33 (0)88 412730
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Council of Europe
F-67075 Strasbourg Cedex

Frankfurt a.M., den 13. April 2015

Sehr geehrte Damen und Herren, hohes Gericht!

nachdem IN IHREM HAUSE ein Teil des von mir höchstpersönlich unter Zeugen/mit Fotobeweis in Strasbourg am 09.Februar 2015 eingereichten Schriftsatzes verloren gegangen ist (der Ihnen zudem vollständig vorab per Deutsche Post Auslands-Einschreiben RM18107229DE eingereicht am 07. Februar 2015 21:24 Uhr beim Post-Shop - Tele und Internetshop Pfingstweidstraße 14, 60316 Frankfurt a.M. zugegangen war) und dessen VOLL-STÄNDIGEN Empfang ? also ausdrücklich inklusive des nachher als fehlend monierten Aktenbestandteils -
ihre Poststelle mit Eingangsstempel ausdrücklich bestätigt hat und wobei ihre Poststelle auch auf ausdrückliche Nachfrage hin keine weiteren Dokumente aus den bei diesem Vorsprechen mitgebrachten 2 dicken Leitz-Aktenordnern haben wollte und nachdem sie mir die Klage des fehlenden Bestandteils wegen mit dem Hinweis meine Eingabe werde vernichtet zurückgesendet haben mit Schreiben datiert auf den 16. und hier einge-gangen am 20. Februar 2015 (Aktenzeichen 8400/15) habe ich diese nun erneut ? um die BEI IHNEN verloren gegangenen Teile ? eine Bundesverfassungsgerichtentscheidung ? ergänzt nochmals eingereicht und zwar:

per Deutschen Post AG Auslands-Einschreiben Sendungsnummer RM182787995DE eingeliefert am 20. Februar 2015 um 20:45 Uhr beim Post-Shop - Tele und Internetshop, Pfingstweidstraße 14, 60316 Frankfurt a.M.

per zunächst dem versuch eines kompletten und nachher mehreren einzelnen Teil-Faxen mit einer dann jeweiligen Maximalgröße des verwendeten PDFs unter 2000KB vom Internet-Faxdienst simple-fax.de, Salzdahlumer Str. 196, 38126 Braunschweig, an die Nummer +33 884412730 zu folgenden Zeitpunkten und mit den folgenden Resultaten:

21.02.2015 01:16 #1415745 OK Anschreiben ?Pardon? ausgedruckter Screenshot simple-fax
21.02.2015 00:26 #1415736 FEHLER erneut: Seite 01-10 (ging wieder nicht durch)
21.02.2015 00:14 #1415733 OK ausgedruckter Screenshot mit Fax-Fehlern
20.02.2015 23:26 #1415724 OK Seite 39-42
20.02.2015 23:26 #1415723 OK Seite 34-38
20.02.2015 23:22 #1415720 OK Seite 31-33
20.02.2015 23:22 #1415719 OK Seite 21-30
20.02.2015 23:22 #1415718 OK Seite 11-20
20.02.2015 23:21 #1415717 FEHLER Seite 01-10 (ging nicht durch)
20.02.2015 23:21 #1415716 OK Versandeankündigung als in mehreren Teil-Faxen
20.02.2015 21:36 #1415689 FEHLER Seite 01-42 (ging nicht durch, Abbruch bei Seite 42)
20.02.2015 21:10 #1415677 FEHLER Seite 01-42 (ging nicht durch, Abbruch bei Seite 42)
20.02.2015 20:16 #1415659 FEHLER Seite 01-42 (ging nicht durch, Abbruch bei Seite 42)
20.02.2015 17:26 #1415433 FEHLER nachgereichtes OLG und AG Urteil (9 Seiten)
20.02.2015 16:53 #1415391 OK Anschreiben nachgereichte OLG und AG Urteile (6 Seiten)

nachdem dort die Seiten 01-10 nicht durchgingen habe ich ? und nur - diese dann ? Absender 1796275 - vom Internet-Faxdienst sipgate.de Gladbacher Straße 74, 40219 Düsseldorf geschickt:

21.02.2015 00:50 OK Seite 01-10
21.02.2015 01:20 OK Anschreiben ?Pardon? ausgedruckter Screenshot simple-fax

außerdem paginiert per 44 seitigem Fax vom Internetcafe cyberyder in der Tögesgasse 31, 60311 Frankfurt a.M. von der Nummer +49 69 287929 an die Nummer +33 884412730 vom am 02. März 2015, 17:38 Uhr.

Hierfür ? die Neueinreichung - mahne ich nun eine Eingangsbestätigung an.

~~~

Von easybell aus bekomme ich gar kein Fax heraus, egal ob per Hardware oder Software. Die Uhr des Faxes vom Druck-Center-Zeil tickt nicht richtig nur beim CybeRyder klappt alles.


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14.04.2015 08:44 http://tabea-lara.tumblr.com/post/116408224863

Maximilian Baehring
Hoelderlinstrasse 4
60316 Frankfurt a.M.
Germany
maximilian@baehring.at
Fax: +49 (0)69 67831634

InfoDesk@ohchr.org
Fax: +41 22 928 9050

Office of the United Nations High
Commissioner for Human Rights
Palais des Nations
1211 Geneva 10
Switzerland

April 14th 2015

8400/15 European Court of Human Rights
1 BvR 50/15 Bundesverfassungsgericht

Dear Madam/Sir!

Is this psycho-terror torture? The Bundesverfassungsgericht at Karlsruhe, Germany?s constitutional court, is simply dismissing claims without deciding massively violating the constitutional rights of german citizens without even giving a decision-reason.

The European Court of Human Rights in Strasbourg, France dismisses claims arguing that not all the necessary documents were received by the court although the complaintant traveled to Strasbourg himself personally with all the documents of the past trials in his luggage and asked whether additional documents are required what was denied by the courts personnel. A few days later they wrote him a letter that still documents are missing and that the court will therefore destroy all documents of his submission and will not answer any questions if the complaint will be considered complete if he sends in the complaint again appending the documents they (later) said were missing.
I attached this document and the Bundesverfassungsgericht-?decision? mentioned before and the by the court receipt-stamped list of documents which has been braught to strasbourg as well as evidence photo showing the complaintant in front of the court-house in Strasbourg.

Is it okay that some human beings effectively do not seem to have any human rights because they simply do not ?get heard? by this courts?

Yours sincerely

Maximilian Baehring


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15.04.2015 11:36 http://tabea-lara.tumblr.com/post/116507234968

? Ausfertigung ?
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe 23.01.2014
- Familiengericht -
92 F 493/13 SO .

Beschluss

In der Familiensache
betreffend die elterliche Sorge für
Tabea Lara Riek, geboren am 19.09.2000
wohnhaft-

- Betroffene -
Verfahrensbeistand:
Herrn Ulrich Ames? Wiesenstraße 16, 61462 Königstein im Taunus
Beteiligte:

1. Maximilian Bähring,
wohnhaft Hölderinstr. 4, 60316 Frankfurt am Main
- Antragsteller -

2. Uta Brigitte Riek,
wohnhaft -
- Antragsgegnerin -

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Dagmar Asfour, Castillostr. 16, 61348 Bad Homburg
Geschäftszeichen: 338/13AO2

zuständiges Jugendamt:
Stadtjugendamt Bad Homburg,
Rathausplatz 1, 61348 Bad Homburg
Geschäftszeichen: 50.3.1 .5658.50 001

hat das Amtsgericht - Familiengericht - Bad Homburg v.d.H. durch die Richterin am Amtsgericht Körner am 23.01.2014 beschlossen:

1. Der Antrag des Kindesvaters auf Herstellung der gemeinsamen elterlichen Sorge wird
zurückgewiesen.
2. Von der Erhebung von gerichtlichen Kosten (Gebühren und Auslagen) wird abgesehen.
Die außergerichtlichen Kosten trägt jeder Beteiligte selbst.
3. Der Verfahrenswert wird auf 3000 ? festgesetzt.

Gründe:

Der Antragsteller ist der Vater des betroffenen Kindes Tabea Lara Riek, geboren am 19.eptember 2000.

Die Kindeseltern waren nicht verheiratet. Die Kindesmutter hat das alleinige Sorgerecht fürTabea. Tabea wohnt bei der Kindesmutter und hat seit ihrem zweiten Lebensjahr ebenso wiedie Kindesmutter keinen Kontakt zum Kindesvater.

Das Gericht hat Tabea am 7.10.2013 angehört. Der Vater wurde am 25.10.2013 durch denersuchten Richter des Amtsgerichts Gießen angehört. Er hat es vorgezogen, sich nicht zuäußern.

Der zulässige Antrag des Kindesvaters ist unbegründet. Nach der Regelung des § 1626a BGB hat das Gericht die elterliche Sorge auf beide Elternteile zur gemeinsamen Ausübung zuübertragen, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht. Die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge setzt eine tragfähige soziale Beziehung zwischen den Eltern voraus und erfordert ein Mindestmaß an über Einstimmung zwischen Ihnen. Es muss eine ausreichende
Kommunikations- und Kooperationsbasis vorhanden sein. Denn nur dann können die Eltern am Kindeswohl orientierte gemeinsame Entscheidungen treffen. Alle diese Voraussetzungen liegen nicht vor. Die Beziehung des Vaters zur Mutter ist von starken Spannungen und Vorwürfen sowie Abwertungen und Drohungen geprägt. Dies wird in seinen Schriftsätzen deutlich. So bezeichnet er die Äußerungen der Kindesmutter als ?Bullshit? und ?Klärschlamm?.
Die Kindesmutter sei ?gemeingefährlich?. Er beantragt ihre Einweisung und Erstellung eines psychiatrischen Gutachtens, weil sie Reiki praktizieren. Der Antragsteller spricht überhaupt in dem Verfahren ständig Bedrohungen gegen alle Verfahrensbeteiligten aus. Wer aber  Drohungen ausspricht, um sich durchzusetzen, ist nicht in der Lage, sich im Gespräch sachlich mit seinem Gegenüber auseinanderzusetzen und Entscheidungen für das Kind zu
treffen. Der Kindesvater ist auch bereits gewalttätig geworden, was dann zu seiner vorübergehenden Unterbringung geführt hat.

Es ist auch nicht erkennbar, dass in absehbarer Zukunft eine gemeinsame Kommunikations- und Kooperationsbasis gefunden wird. Zunächst wäre es erforderlich, dass sich der Kindesvater behandeln lässt.

Das Gericht schließt sich nach alledem der Einschätzung des Verfahrensbeistandes und des Jugendamtes an, dass eine gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl widersprechen würde. Es entspricht auch dem Wunsch Tabeas, dass der Vater nicht die Sorge für sie ausübt. Der Vater ist ihr fremd.

Es war auch kein Verfahren nach § 1666 BGB zu eröffnen, denn es ist nicht ersichtlich, dass eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Insbesondere beeinträchtigt es nicht das Wohl des Kindes, das die Mutter Reiki praktiziert. Reiki ist eine alternative Behandlungsmethode. Eine Kindeswohlgefährdung würde nur vorliegen, wenn die Mutter dem Kind eine erforderliche
schulmedizinische Behandlung versagen würde. Das ist nicht der Fall. Die Mutter lehnt die Schulmedizin nicht ab. Sie hat die erforderlichen Vorsorgeuntersuchungen wahrgenommen. Die Kostenentscheidung beruht auf § 81 FamFG, die zum Verfahrenswert auf § 45 FamGKG.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet gemäß § 58-69 FamFG die Beschwerde statt.

Beschwerdeberechtigt ist derjenige, der durch die Entscheidung in eigenen Rechtenbeeinträchtigt ist.

Mit Vollendung des 14. Lebensjahres steht einem Kind, für das elterliche Sorge besteht, oder einem unter Vormundschaft stehenden Mündel in allen seine Person betreffenden Angelegenheiten sowie in den Angelegenheiten, in denen das Kind oder der Mündel vor einer Entscheidung des Gerichtes angehört werden soll, ohne Mitwirkung seines gesetzlichen Vertreters das selbständige Beschwerderecht zu. Daneben steht dem zuständigen Jugendamt
das Beschwerderecht zu.

Die Beschwerde ist innerhalb von einem Monat bei dem Amtsgericht- Familiengericht ? Bad
Homburg v.d.H. einzulegen.

Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Entscheidung.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des genannten Gerichtes eingelegt.

Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist vom Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Körner,
Richterin am Amtsgericht

Ausgefertigt
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 29.01.2014

Koch ? Justizangestellte
als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle


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15.04.2015 11:42 http://tabea-lara.tumblr.com/post/116507713973

3 UF 70/14
92 F 493/13
Amtsgericht Bad Homburg v.d.H.

OBERLANDESGERICHT FRANKFURT AM MAIN
BESCHLUSS

In der Familiensache
betreffend die elterliche Sorge für

Tabea Lara R i e k

an der beteiligt sind:

1. Tabea Lara Riek,
geb. am 19.09.2000,

Betroffene,

2. Verfahrensbeistand: Ulrich Ames,
Wiesenstr. 16, 61462 Königstein,

3. Maximilian Bähring,
Hölderlinstr. 4, 60316 Frankfurt am Main,

Antragsteller und Beschwerdeführer,

4. Uta Riek,

Antragsgegnerin und Beschwerdegegnerin,

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwältin Dagmar Asfour,
Antragsgegnerin Castillostra?e 16, 61348 Bad Homburgv.d.H.,
Geschäftszeichen: 338/13AO2 -

5. zuständiges Jugendamt:

Stadtjugendamt Bad Homburg,
Rathausplatz 1, 61343 Bad Homburg,
Geschäftszeichen: 50.3.1.5658.50.001,

Beschluss mit vollem Rubrum (EU_UB_00.dot)

3 UF 70/14 - 2 -

hat der 3. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main
durch Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Dr. F r i t z ,
Richter am Oberlandesgericht R e i t z m a n n
und Richterin am Oberlandesgericht K u m m e r - S i c k s
am 15.Dezember 2014
b e s c h l o s s e n:

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss
des Amtsgerichts - Familiengericht - Bad Homburg vom 23.1.2014
wird zurückgewiesen.

Das Ablehnungsgesuch des Antragstellers gegen Richter am
Oberlandesgericht Reitzmann sowie die Richterinnen am Oberlan-
desgericht Knauth und Kummer-Sicks wird zurückgewiesen.

Von der Erhebung von Gerichtskosten wird abgesehen;
außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,? ? festgesetzt.

3 UF 70/14 - 3 -

G r ü n d e :

l.

Der Antragsteller ist der Vater des am 19.9.2000 geborenen Kindes Tabea Lara Riek. Die Kindeseitern sind und waren nicht miteinander verheiratet. Zwischen den Kindeseltern bestand eine Beziehung in den Jahren 1999/2000. Noch vor der Geburt der gemeinsamen Tochter kam es zur Trennung der Eltern. Der Antragsteller hatte nur kurz nach der Geburt stundenweise Kontakt mit seiner Tochter. Ein von ihm nach Feststellung der Vaterschaft eingeleitetes Umgangsverfahren hat er zurückgenommen, da ?so sein Vortrag- die Kindesmutter massiven Druck ausgeübt habe.

Mit dem vorliegenden Verfahren begehrt der Kindesvater die gemeinsame elterliche Sorge nach § 1626 a BGB, basierend auf der Gesetzesänderung. Sein Antrag datiert vom 19.3.2013. Der Vater hat Bedenken an der Erziehungsfähigkeit der Kindesmutter, da sie und die Großmutter mütterlicherseits Mitglieder der sogenannten ?Reiki-Sekte? seien. Zudem habe die Kindesmutter Kontakt zu einem Mann gehabt, welcher auf ungeklärte Weise ums Leben gekommen sei und der der sogenannten Sado-Maso-Szene angehört haben soll. Der Kindesvater vertritt insofern die Auffassung, dass die Kindesmutter dieses Sexualverhalten, einmal ausgeübt, beibehalte und sich hieraus sowie auch aus ihrer Sektenzugehörigkeit Nachteile für seine Tochter ergeben würden. Das Amtsgericht hat Tabea Lara Riek am 4.11.2013 angehört. Zu den Einzelheiten der Anhörung wird auf den ?Vermerk vom 4.11.2013 (Bl. 207 d.A.) Bezug genommen. Die übrigen Verfahrens-
beteiligten, mit Ausnahme des Antragstellers. wurden im Termin am 13.11.2013 angehört. Wegen der diesbezüglichen Einzelheiten wird auf Bl. 222 ff d.A. verwiesen. Der Antragsteller solltejm Wege der Rechtshilfe in der psychiatrischen Klinik - Haina angehört werden, was aber von diesem aufgrund der dort gegebenen Umstände abgelehnt wurde.

Mit Beschluss vom 23.1.2014 hat das Amtsgericht den Antrag des Vaters auf gemeinsame elterliche Sorge zurückgewiesen. Dazu hat das Amtsgericht ausgeführt,

3 UF 70/14 - 4 -

dass eine gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl nicht entspreche. Zwi-
schen den Eltern bestehe nicht die erforderliche Kooperations- und Kommunikationsbasis. Eine Verbesserung sei hier nicht zu erwarten. Der Kindsvater diffamiere und bedrohe die Mutter und alle Verfahrensbeteiligten und müsse sich erst psychiatrisch behandeln lassen. Zu den weiteren Einzelheiten der angefochtenen Entscheidung wird auf den Beschluss vom 23.1.2014 (Bl. 421 fd.A.) verwiesen.

Hiergegen richtet sich die Beschwerde des Kindesvaters, mit welcher er nunmehr die Übertragung des Sorgerechts auf sich allein in den Bereichen Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht und Religionsausübung begehre, hilfsweise die gemeinsame elterliche Sorge. Zur Begründung bezieht sich der Antragsteller auf die bereits genannten Gefährdungsgesichtspunkte sowie auch auf eine mangelnde Bindungstoleranz der Kindesmutter. So hat der Antragsteller auch mehrfach vom Jugendamt Bad Homburg v.d.H? verlangt, die Tochter Tabea Lara Riek sofort aus dem Haushalt der Kindesmutter, dass er als für sie schädliches Umfeld bezeichnet, herauszunehmen. Mit Verfügung des Senatsvorsitzenden vom 8.5.2014 wurden die Verfahrensbeteiligten darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtige, über die Beschwerde ohne mündliche Anhörung und Erörterung gemäß § 68 Abs. 3 S. 2 FamFG zu entscheiden. Nach weiteren Stellungnahmen des Kindesvaters, in denen er u.a. darauf hinweist, dass eine Anhörung erster lnstanz im Zuge der psychiatrischen Unterbringung unzumutbar gewesen sei, hat der Senat Termin zur Anhörung des Antragstellers bestimmt und diesen in der Sitzung vom 21.10.2014 angehört. Zu den Einzelheiten dieser Anhörung wird auf das Protokoll vom 21 .10.2014 Bezug genommen.

Bereits zuvor hat der Antragsteller mehrfach den Senat bzw. einzelne Mitglieder
des Senats wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Zu den Einzelheiten wird auf die Beschlüsse vom 06.06.2014 (Bl. 709 f d.A.) und vom 29.9.2014 (Bl. 1068 fd.A.) Bezug genommen. Neuerlichen Ablehnungsantrag stellte der Antragsteller mit Schreiben vom 8.10.2014 gegen die Richter am Oberlandesgericht Reitzmann, Knauth und Kummer-Sicks.

3 UF 70/14 - 5 -

Ergänzend wird hinsichtlich des Sach- und Streitstands auf die erstinstanzlich und zweitinstanzlich durchgeführten Anhörungen, die Stellungnahmen und Berichte des Jugendamtes und des Verfahrensbeistandes, die Eingaben der Beteiligten sowie den übrigen Inhalt der Akten Bezug genommen.

lI.

Der Senat konnte die Anhörung des Antragsgegners und die vorliegende Ent-
scheidung in der aus dem Beschlusseingang ersichtlichen Besetzung vornehmen, da die Ablehnungsgesuche gegen Richter am Oberlandesgericht Reitzmann und die Richterinnen am Oberlandesgericht Kummer-Sicks und Knauth als unzulässig zurückzuweisen waren. Soweit der Antragsteller den Richter am Oberlandesgericht Reitzmann wiederholt und die Richterin am Oberlandesgericht Kummer-Sicks pauschal abgelehnt hat, ist dies rechtsmissbräuchlich und damit unbeachtlich (vgl. BGH vom 4.2.2002, AZ: II ARZ 1/01, NJW-RR 2002, 789). Der Antragsteller hat nicht vorgetragen, welche Verhaltensweisen der abgelehnten Richter zur Besorgnis der Befangenheit Anlass geben. Soweit der Antragsteller erneut eine Verzögerung des Verfahrensfortgangs rügt? geht dies fehl, da zwischenzeitlich keinerlei Handlungen der abgelehnten Richter erfolgt sind, welche auf den zeitlichen Ablauf des Verfahrens irgendeinen Einfluss genommen hätten. Insbesondere wurde der bereits zuvor anberaumte Termin zur Anhörung des Antragstellers nicht verschoben. Eine von dem Antragsteller vorgetragene Strafanzeige wegen des Verdachts der Rechtsbeugung gegen die abgelehnten Richter ist hier unbekannt und läßt keinerlei Tatsachen erkennen.

In der Sache selbst ist das Begehren des Antragstellers als zulässige Beschwerde nach § 58 FamFG auszulegen und als solche statthaft und zulässig, sie wurde insbesondere form- und fristgerecht eingelegt.

Die Beschwerde ist jedoch nicht begründet. Die Voraussetzungen zur Übertragung der elterlichen Sorge in Teilbereichen auf den Antragsteller allein oder die Einräu-

3 UF 70/14 - 6 -

mung der gemeinsamen elterlichen Sorge von ihm und der Kindesmutter gemäß 1626 a BGB liegen nicht vor.

Eine Übertragung von Teilbereichen der elterlichen Sorge auf den Vater allein ist weder zur Abwendung von Gefahren für das Kindeswohl noch aus anderen Gründen geboten.

Der Antragsteller hat keinerlei Umstände vorgetragen, noch ergeben sich solche von den übrigen Verfahrensbeteiligten oder aus dem Inhalt der Akte, die dafür sprechen, dass eine Gefährdung des Wohls des Kindes Tabea Lara im Haushalt der Kindesmutter gegeben ist. Soweit sich der Antragsteller zur diesbezüglichen Begründung auf die Mitgliedschaft der Kindesmutter in der ?Reiki-Sekte? beruft ergibt sich aus dem lnhalt der Akten, dass die Tochter im Falle von Krankheiten bisher schulmedizinisch versorgt wurde und alle vorgeschriebenen Untersuchungen (U-Heft) durchgeführt wurden. Das Jugendamt hat hier entsprechende Ermittlungen eingeholt, welche im Ergebnis nicht zu beanstanden sind.

Auch wenn die Kindesmutter in der Vergangenheit und/?oder auch noch gegenwärtig BDSM-Sexualpraktiken ausüben sollte, spricht dies nicht allein dafür, dass ein Mangel an Erziehungsfähigkeit oder eine Gefahr für das Wohl des minderjährigen Kindes besteht?.

Die sexuellen Neigungen auch zum Sadomasochismus stehen einer Erziehungs
fähigkeit nicht generell entgegen. Die sexuelle Ausrichtung eines Elternteils ist
grundsätzlich seine Privatsache, es sei denn, sie hat negative Auswirkungen auf das Kind (Salzgeber FamRZ 1995, 1311). Die sexuelle Veranlagung eines Elternteils ist für sich allein genommen keine Disqualifikation als Sorgerechtsinhaber. Beurteilung von Lebenswandel und Moral sind ebenfalls immer nur in ihren Auswirkungen auf das Kind zu beurteilen. Auswirkungen auf das Kindeswohl hat immer nur konkretes Verhalten eines Elternteils (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2006, 1697 f).

Ungeachtet der Frage, ob die Kindesmutter tatsächlich solche Sexualpraktiken
ausgeübt hat oder gegenwärtig noch ausübt, ist jedenfalls kein Anhaltspunkt ersichtlich oder vorgetragen, wonach dies irgendwelche Auswirkungen auf das Kind

3 UF 70/14 - 7 -

hätte. Insbesondere ist nicht ersichtlich, dass das Kind mit einem irgendwie gearteten Sexualverhalten der Kindesmutter überhaupt in Kontakt gekommen oder hiervon Kenntnis erhalten hat.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass seitens des Senats keine Zweifel an der Erziehungsfähigkeit der Kindesmutter bestehen. insbesondere ergeben sich keine Anhaltspunkte für Entwicklungsdefizite des Kindes. Solche wurden weder durch den Verfahrensbeistand noch das Jugendamt festgestellt.

Da das Kind sich seit der Geburt im Haushalt der Mutter befindet und von dieser versorgt wird, spricht bereits der Kontinuitätsgrundsatz dafür, diese Lebenssituatih on des Kindes beizubehalten.

Damit kommt auch die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und der
Gesundheitsfürsorge auf den Kindesvater allein aus Kindeswohlaspekten nicht in Betracht. Zudem entspricht dies auch nicht dem von Tabea geäußerten Willen, der darauf beruht, dass sie den Vater gar nicht kennt. Dem Wohl von Tabea entspricht eine Herausnahme aus dem mütterlichen Haushalt nicht. Im Hinblick auf die religiöse Erziehung ist zudem festzustellen, dass Tabea seit September diesen Jahres (14. Geburtstag) ohnehin selbst über ihr religiöses Bekenntnis bestimmen kann.

Es war dem Vater auch die von ihm beantragte gemeinsame elterlichen Sorge
nicht einzuräumen.

Allein die Ablehnung einer gemeinsamen elterlichen Sorge durch die Mutter des Kindes begründet nicht die Annahme, dass die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl widerspricht. Allerdings ist das Amtsgericht vorliegend mit zutreffenden Erwägungen davon ausgegangen, dass die Kommunikation zwischen den Eltern nachhaltig gestört ist und eine Änderung zum Besseren nicht ersichtlich ist.

Der Vater hat seit dreizehn Jahren keinerlei Kontakt zu seinem Kind. Dies bedeutet, dass er nicht nur derzeit keinen persönlichen Eindruck von Tabea hat, er hat auch keinerlei Informationen über deren Entwicklungsstand, Wünsche und Vorstellungen. Ein Austausch mit der Kindesmutter über das Kind findet seit Jahren

3 UF 70/14 - 8 -

nicht statt. Es ist auch nicht ersichtlich, dass die Mutter in absehbarer Zeit mit dem Vater in einen Austausch treten könnte. Durch seine herabwürdigenden schriftlichen Äußerungen, Beleidigungen, Strafanzeigen, Anträge auf Unterbringung in psychiatrischen Einrichtungen gegen sie und andere Verfahrensbeteiligte, zeigt der Kindesvater vielmehr eindrucksvoll, dass er zu einer echten Kooperation im ? Sinne des Kindeswohls derzeit nicht willens oder in der Lage ist.

So hat auch Tabea Lara Riek in ihrer Anhörung nachvollziehbar dargelegt, dass sie nicht wolle, dass der Vater das Sorgerecht für sie mit inne habe, da er sie ja doch gar nicht kenne. Auch die Äußerung des Kindesvaters anlässlich der Anhörung vor dem Oberlandesgericht, dass er erwäge ? im worst case-Lara Tabea in ein Internat zu bringen, zeigt, ebenso wie seine erste Reaktion auf den angefochtenen Beschluss des Amtsgerichts in seinem Schreiben vom 13.2.2014, wonach er es für geboten erachtet, stets die gegenteilige Position zu Kindesmutter zu vertreten und durchzusetzen, dass der Vater in seinem Kampf um die rechtlichen Positionen -hier das Sorgerecht- verhaftet ist, ohne dass ein irgendwie geartetes Einfühlungsvermögen für sein Kind ersichtlich wäre. Entsprechend seiner eigenen Angaben befindet sich der Antragsteller insoweit im ?Kriegszustand? und will auch seinerseits nicht mit der Mutter kooperieren. Er ist verletzt darüber, dass ihm als Mann und Vater nicht per se das Sorgerecht gemeinsam zusteht und unzufrieden mit der Gesetzeslage.

Der Senat hat großes Verständnis dafür, dass der Antragsteller sich um seine
Tochter Sorgen macht. Zumal er sich nicht durch regelmäßigen Kontakt von ihrem Wohlergehen selbst überzeugen kann. Auch wird die Misslichkeit der Lage des Kindesvaters und der unglückliche Verlauf des Geschehens seit der Geburt des Kindes gesehen, allerdings hat sich das Sorgerecht allein am Wohl des Kindes zu orientieren. Es ist kein Instrument, mit dem der Staat Eltern für ihr Verhalten ?belohnt oder bestraft?.

Zur Kindesmutter besteht keine tragfähige Beziehung, die ein kooperatives Zu-
sammenwirken im Interesse des Kindes erwarten lässt. Die Kindesmutter war
nach dem Bericht des Jugendamts aufgrund der Vorfälle der letzten Jahre auch
nicht bereit, sich auf Beratung einzulassen. Die seitenweisen Eingaben des An-

3 UF 70/14 - 9 -

tragstellers beschäftigen sich im Wesentlichen auch nicht mit seiner Tochter, sondern mit Schilderungen über Verfolgung, Körperverletzung und andere Straftaten zu seinem Nachteil sowie Beleidigungen gegenüber Jugendamt, Behörden und Gerichten. Ferner wird das politische Tagesgeschehen, Sendungen, Filme und Bücher aufgearbeitet. Angesichts dieser Situation lässt sich eine gemeinsame elterliche Sorge auf der Basis der derzeitigen Kommunikationsebene der Kindeseltern und der völligen Entfremdung des Kindes rein tatsächlich nicht darstellen.

Die Nebenentscheidungen beruhen auf § 81, 83 FamFG? 45 FamGKG.

Dr. Fritz Reitzmann Kummer-Sicks
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Richter am Oberlandesgericht Richterin am Oberlandesgericht


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15.04.2015 11:50 http://tabea-lara.tumblr.com/post/116508266973

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Inneres - Arbeitsgruppe Scientology

O k k u l t i s m u s
und
S a t a n i s m u s

~~~

Okkultismus und Satanismus                                                      5

                                        Vorwort

Es vergeht in der heutigen Zeit kaum eine Woche, in der nicht in den Medien über okkulte Praktiken oder Phänomene berichtet wird. Medienwirksam aufbereitet erreichen okkulte ?Botschaften? viele Menschen. Auf diese Weise dürften den kommerziellen Heilbringern auf diesem Felde manche neue Kunden zugeführt werden. Denn die Fragen: ?Was sind okkulte Praktiken oder was ist eigentlich Okkultismus?? finden selten eine klare Antwort unter befragten Bürgerinnen und Bürgern.

Gleiches gilt für den Begriff Satanismus. Auch hier finden sich ? häufig sensationsbetonte ? Medienberichte über sog. schwarze Messen und Ähnliches. Was aber versteht man unter Satanismus? Wo sind die Abgrenzungen zum Okkultismus? Gibt es diese Abgrenzung überhaupt? Und für Okkultes und Satanistisches gleichermaßen gilt: Wann werden Ideologie und Praxis gefährlich für unsere Gesellschaft? Wie können sich Einzelpersonen schützen? Wann ist der Staat gefordert?

Eine wesentliche Aufgabe des Staates ist, sachliche Aufklärung zu leisten. Damit werden Menschen in die Lage versetzt, mit auftretenden Phänomen, die diesen Bereichen zuzuordnen sind, im Alltag besser umzugehen. Die vorliegende Broschüre soll daher einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Damit nimmt die Behörde für Inneres die Aufgabe der Aufklärung auf einem Gebiet wahr, für das die in der Behörde für Inneres eingerichtete Arbeitsgruppe Scientology im Frühjahr 2001 endgültig die ministerielle Zuständigkeit übernommen hat, nämlich auf dem
Gebiet des erzieherischen Jugendschutzes hinsichtlich der von sog. neuen religiösen und ideologischen Gemeinschaften und Psychogruppen ausgehenden Gefahren.

Auch bei Jugendlichen wird ein kontinuierlich ansteigendes Interesse an okkulten und satanistischen Praktiken angenommen. Allerdings muss Aufklärung darüber auch bei Eltern, Lehrern und allen anderen Erwachsenen beginnen. Die Behörde für Inneres möchte mit dieser Veröffentlichung die Kenntnis über das Thema Okkultismus vertiefen und zur Diskussion darüber anregen sowie darüber aufklären, wassich hinter dem Begriff Satanismus verbergen kann, welche Gruppierungen dazuzurechnen sind und welche Symbole eindeutig auf satanistische Zusammenhänge hinweisen.

Der Broschüre wünsche ich viele interessierte Leserinnen und Leser.

Ursula Caberta
Leiterin der Arbeitsgruppe Scientology
bei der Behörde für Inneres in Hamburg

~~~

Okkulte Praktiken und Vorstellungen                                           35

zugesprochen wird, dabei werden alte überlieferte Methoden (wie Kräuterheilkunde und Besprechen) als auch aus der Religionsgeschichte bekannte Verfahren (wie Handauflegen, Traumdeutung, Exorzismus, Schamanismus) und schließlich neueste Erfindungen des Okkultismus (Kirlianphotographie der Aura etc.) herangezogen und in der Regel irgendwie miteinander verbunden. Eine kurze zusammenfassende Darstellung ist deshalb nur schematisch möglich. Hinzu kommt, daß die esoterischen Therapeuten wechselnde Erklörungen der Wirksamkeit ihrer Behandlungen anbieten, die den Erwartungen und. Orientierungen ihrer Kunden entsprechen.

1. Geistheiler Es gibt zum einen Heiler, die mit Hilfe eines oder mehrerer Geister oder unter Berufung auf einen Gott einen göttlichen ?Heilstrom? anbieten. Dazu gehört z.B. das Verfahren von Bruno Gröning und seinen Nachfolgern. B. Gröning hat gelehrt, daß ?unser Herrgott der größte Arzt ist für alle Menschen. Wer das glaubt, kann den Heilstrom e1npfangen?.(29) Gröning wird von seinen Anhängern ein Geist zugeschrieben, der ihm  überdurchschnittliche Fähigkeiten verleihe: "Der Kraftstrom fließt ihm unmittelbar aus dem unerschöpflichen Lebensreservoir zu, so
daß bei einer auch noch so großen und andauernden Ausstrahlung desselben niemals eine Schwächung oder ein Versiegen einritt?.(30) Um Heilung zu erlangen, muß man sich in gelöster Körperhaltung hinsetzen, Arme und Beine nicht überkreuzen, dabei beide Hande mit den Handzeichen nach oben locker auf beide Oberschenkel legen; dann kann man den Heilstrom empfangen. Dieser Heilstrom werde den Hilfesuchenden von geistiger Seite aus übertragen. "Die Krankheitsursache, die in Störungen, Lähmungen oder sonstigen Hemmungen des Gesundheitsrhythmus liegen, werden dadurch beseitigt?(31)

2. Reiki In den letzten Iahrzehnten wird Reiki (jap. Universelle Lebensenergie) angeboten. Dieses Heil- und Initiationsverfahren ist aus Japan nach Europa gekommen. Es geht auf den 1929 verstorbenen christlichen Lehrer Mikao Usui aus Kyoto zurück. Usui suchte nach den Energien, mit denen Christus nach den Berichten des Neuen Testamentes geheilt habe. Nach wochenlangem Fasten wurde ihm das Reiki offenbart. Reiki sei eine Energie, die von den Händen des Meisters und Therapeuten auf den Patienten oder die Schüler übertragen werde. Dadurch wiirden die als Zeichen von "Unordnung? angesehenen Krankheiten festgestellt und eine "Harmonie mit sich selbst und den gtundlegenden Kriiften des Universums? herbeigeführt.(32) Reiki
dient allerdings nicht nur der Heilung Von Krankheiten, sondern sei auch ein ,,praktischer Weg zur Erleuchtung?. Man kann Reiki schulmäßig in Kursen bei Bezahlung beträchtlicher Summen erlernen. In einer Ausbildung in mehreren Stufen (3 bis 7) erhiilt man die "Kraft? des Reiki übertragen und kann sie, wenn man selber Meister geworden ist, auch an Schüler übertragen. Die verschiedenen, miteinander konkur-

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29 Flugblatt zur Esoterik-Messe Stuttgart 19. bis 21. 3. 1993.
30 Peter Riekhoff: B. Gröning Freundeskreis o. J. o.0.
31 P. Riekhoff: B. Gröning Freundeskreis, o. J. o.0. S. 2. Vgl. auch: ?Hilfe und Heilung auf geistigem
Wege durch die Lehre B. Grönings. Greta Häusler Verlag. 02434/3355.
32 Vgl. B. J. Baginski / S. Sharamon: Reiki - universelle Lebensenergie. Essen 1985. Vorwort. Vgl. auch
A.I.R.A.: Dos offizielle Reiki Hundbuch 1985.

~~~

36                                                                  Okkultismus

rierenden Reiki-Schulen(33) führen den Besitz der Reiki-Kraft auf Usui zurück, nur wer eine direkte Linie zu diesem Meister herstellen könne, habe die Kraft zu heilen und den Weg zur Erleuchtung. Obwohl Reiki sich auf Christus beruft, spielen in seinen Vorstellungen Lehren eine Rolle, die eher den asiatischen Religionen entstammen.

3. Schamanistische Seancen werden heute ebenfalls nicht nur zum Heilen, son-
dern noch häufiger angeboten, um die normale Alltagswelt zu überschreiten und in "außergewöhnliche Bewußtseinszustände? und ?andere Realitäten? einzutreten. Schamanen waren ursprünglich Spezialpriester bei den sibirischen Völkern (z.B. Tungusen und Buriaten). Schamanen wurden gerufen bei Krankheit, schwerer Geburt, Jagdunglück und anderen außergewöhnlichen Ereignissen. In Sibirien war der Schamanisrnus mit einer bestimmten Krankheitstheorie verbunden. Nach dieser wird ein Mensch krank, weil im Schlaf eine seiner drei Seelen aus dem Körper austreten und Wanderungen in die Welt der Geister unternehmen kann. Wird nun diese Seele auf einer solchen Trancereise von einem Geist oder durch andere Umstände
behindert, so verursacht dies für den zurückgebliebenen Körper und die anderen beiden Seelenteile eine Krankheit. Der zum Kranken gerufene Schamane versetzt sich mit Hilfe von Trommelschlägen, bisweilen auch Spiegeln und anderen Mitteln in Trance, eilt der verlorenen Seele in den Geisteneichen nach, befreit sie und bringt sie zurück. Gelegentlich muß er auf dieser Trance-Seelen-Reise auch mit den Geistern kämpfen. Ebenso kann er in den anderen Welten Auskünfte über die Ursachen von Hungersnot,
Jagdmißerfolg und anderen außergewöhnlichen Ereignissen erhalten und nach seiner Rückkehr für Abhilfe sorgen. Bei der Initiation soll der zukünftige Schamane lernen, seine Trancezustände zu steuern, Hilfsgeister zu gewinnen, die anderen, ihn bedrängenden Geister zu beherrschen und seine Fähigkeiten des Umgangs mit der Geisterwelt für seine Klienten und seine soziale Gruppe einzusetzen.(34)

In der ethnologischen und religionswissenschaftlichen Literatur wurde der Begriff Schamane auf religiöse Spezialisten auch anderer Stammesgesellschaften vor allem Nordamerikas übertragen und verallgemeinert, dabei werden die spezifischen Merkmale des sibirischen Schamanismus z.T. vernachlässigt und andere Vorstellungen, die der Religionshistoriker M. Eliade (1907-86) seiner Konstruktion der Reli-
gionsgeschichte heranzieht, herausgehoben.(35)

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33 Es lößt sich nicht ganz entscheiden, was von den Berichten über Usui Legenden sind. Sein erster Nachfolgerwar Chujiro Hoyaschi. seine zweite Hawayo Takata, danach kam es zu einer Spaltung und der Gründung der Reiki-Alliance und der American International Reiki Associotion.
34 Zum Schamanismus vgl; A. Friedrich und G. Budruss: Schamanengeschichten aus Sibirien München 1955 (Berlin 1987): S. M. Sirokogorov: Versuch einer Erforschung der Grundlagen des
Schamanismus bei den Tungusen (1919). in: Baessler Archiv Bd. 18? S. 41-98? 1935: M. A. Caplicka: Aboriginal Sibiria, Oxford 1914; G. Sanschejew: Weltanschauung und Schamanismus der Alaren-Burjaten. in: Anthropos Bd. 22 und 23? 1927-28; A. L. Siikala: The Rite Technique of the Sibirian
Shamcrn, Helsinki 1978.
35 Vgl. M. Eliocte: Schamcrnismus und archaische Ekstasetechnik Zürich 1957 (und viele Neuauflagen)

~~~

Praktiken und Rituale                                                        91

 füße der Tiere benutzt, um damit über die Erde zu gehen. Neben den Vorderfüßen fehlen oft: Zunge, After, Genitalien.
- Tätowierungen, insbesondere schwarze Panther, Bocksköpfe, Figuren der griechi schen Mythologie, ein umgedrehtes Kreuz, eine Spinne (Schwarze Witwe), Toten schädel, übers Kreuz angeordnete Totenknochen, ein Baphomet (ziegenköpfige  Männergestalt), eine Schlange oder ein Messer, von dem Blut herablropft.
- Kerzen in der Umgebung des Opfers.
- Ritualgegenstände wie Glocken, Gongs, Räucherwerk, Kessel oder Schalen (für Rituale), Altarsteine, ein umgedrehtes Kreuz oder Silber (in irgendeiner Art oder Form, denn silberne Farbe werde von den Satanisten, als Gegensatz zum "christlichen Gold? bevorzugt).
- Gebeine: "Es besteht die Vorstellung bei Okkultisten, daß in den größeren Knochenpartien die Seele bzw. der Spirit des Toten verbleibe?. Aus diesem Grunde,  wegen dem damit verbundenen Kräftezuwachs, käme es zu Grabschändungen  und Urnendiebstählen.
- Kräuter, darunter auch Haschisch oder den als "Eifenstuhl? bekannten Pilz (psilocyle mushroom), Fliegenpilz oder auch frischer Muskat können auf Rituale hinweisen.
- Stichwunden, vor allem Messerschnitte am Unterarm.(55)

5.7 Ritueller Mißbrauch

Immer wieder gibt es in den Gesprächen und Beratungen Hinweise, daB satanistische Gruppierungen, Orden, Logen und Kirchen in Ritualen und Praktiken Mißbräuche an Menschen begehen. Wie sind solch schwerwiegenden Aussagen einzuschätzen? Als erste und wichtige Voraussetzung für die Verarbeitung dieser Informationen ist eine klare Analyse vonnöten. Was ist möglich? Was kann nicht stimmen? Wo ist die Geschichte in sich nicht konsistent? Welche Voraussetzungen sind für den rituellen Mißbrauch von Bedeutung?

"Ritueller Mißbrauch ist schwerer sexueller, physischer und emotionaler Mißbrauch, der sich in einem Kontext ereignet, verbunden mit Symbolen oder Tätigkeiten, die den Anschein von Religiosität, Magie oder übernatürlichen Bedeutungen haben. Diese Tätigkeiten werden über längere Zeit wiederholt, um die Kinder in Angst zu versetzen, sie gewaltsam einzuschüch-
tem und um sie zu verwirren. ?(56)

Nach dieser Definition von rituellem Mißbrauch lassen sich drei unterschiedliche Ausprägumgen differenzieren:

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55 Zitiert bei Fr.-Wilh. Haack. a.a.0.
56 Zitiert noch David Finkelhor ?Nursey Crimes-Sexual Abuse in Day Core? in Ingolf Christiansen.
Thorsten Becker. Patrick Felsner, ?Satanismus und Ritueller Mißbrauch ? Aktuelle Entwicklungen
und Konsequenzen für die Jugendhilfe?, Hamburg 1996.

~~~

92                                                                   Satanismus

1. Kultisch-ritueller Mißbrauch, geprägt durch Praktiken vor allem der Sexual-
magie. Die Verbindung Von exzessiven sexuellen Gewalterfahrungen, verbunden mit mystischen und magischen Erleben kennen den Verlust des Egos bedingen und strikt andererseits das Gruppenzugehorigkeitsgeühl und den Zusammenhalt.

2. Pseudo-ritueller Mißbrauch findet meist in mehr oder weniger stark kriminali-
sierten Milieus statt. Das Ritual bezieht sich nicht auf Inhalte, sondern auf die regelmäßige Wiederkehr und unter bestimmten Voraussetzungen durchgeführte sexuellen Handlungsweisen an potentiellen Opfem. Hier gibt es keinen ideologischen Hintergrund, und wenn, dann ist er meist nur aufgesetzt, mn die pädophilen oder pornographischen Neigungen und Ambitionen der Täter zu kaschieren. Kinder werden meist mit ?Bildern? Von Dämonen, Geistern und Monstern terrorisiert, um sie zu willfährigen Opfern ?abzurichten?. Mittlerweile scheinen sich Gerüchte zu bestätigen, wonach Kinder, aber auch Erwachsene als Opfer auf "Snuff-Videos? (das sind Videos, bei denen die Mißhandlung bis zum Tod des Opfers gefilmt wird) abgefilmt
wurden.

3. Psychopathologisch-ritueller Mißbrauch beruht auf einem Wahn? und Zwangssystem von Einzeltätern und ist häufig nur unter großen Schwierigkeiten von Kultisch-rituellem Mißbrauch zu unterscheiden. Im Vordergrund stehen dabei die Zentrierung auf sexuelle, meist massive Perversionen.(57)

Die Frage nach der Realität solcher Taten führt inzwischen zu einem Expertenstreit, wo der Gegenseite entweder vorgeworfen wird, sie verschließe die Augen vor den offensichtlichen Tatbeständen oder die andere Seite, man betreibe das Geschaft der Hysterie. Natürlich gibt es Auswüchse in bestimmten therapeutischen Verfahren (Erinnerungstherapien) und man kann sich leider des Eindrucks nicht erwehren, daß der Klient in einen ?Satanismus? hineingetrieben wird. Man kann davon ausgehen, daß bei der Durchführung des rituellen Mißbrauchs die in der Fachwelt anerkannten und von Lifton entwickelten acht Kriterien der Mind-Control zur Anwendung kommen:

1. Millieukontrolle,
2. Mystische Manipulation, geplante Spontaneität,
3. Forderung nach Reinheit,
4. Kult des Sündenbekennmisses,
5. Geheiligte Wissenschaft,
6. Manipulation der Sprache,
7. Vorrang der Lehre vor dern Menschen und
8. Zu- und Aberkennung der Existenzberechtigung.58

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57 A.u.O.. Thorsten Becker. Patrick Felsnev.
58 Vgl. Robert J. Lifton. "Thought Reform and the Psychology of Totalism ? A Study of Brainwashing
in China?, New York 1961

http://www.aufklaerungsgruppe-krokodil.de/okk_sat.pdf


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15.04.2015 11:50 http://tabea-lara.tumblr.com/post/116508318493

Frauenarzt Dr. Bluni, Ennepetal - News Archiv
Hausgeburten erhöhen neonatale Sterblichkeit signifikant

Eine große US-amerikanische Studie

(http://www.ajog.org/arti?/S0002-9378%2810%2900671-X/abstract)

mit 340.000 Haus- und 210.000 Klinikgeburten konnte aktuell belegen, dass Hausgeburten gegenüber Klinikgeburten zwar mit einer etwa gleich hohen perinatalen Sterblichkeit einhergehen, jedoch einer etwa dreimal so hohen neonatalen Sterblichkeit.

Die perinatale Sterblichkeit beinhaltet Totgeburten und Todesfälle von der 24. Schwangerschaftswoche bis zum 7.Lebenstag nach der Geburt. Die neonatale Sterblichkeit umfasst hingegen die ersten 28 Lebenstage.

Das Ärzteteam vom Main Medical Center in Portland, USA konnte belegen, dass es bei geplanten Heimgeburten erwartungsgemäß weniger Interventionen wie Epiduralanästhesien, Dammschnitte, CTG-Kontrollen oder operative Entbindungen gab.

Zu Überraschung der Wissenschaftler war jedoch die neonatale Sterblichkeit bei Hausgeburten um den Faktor 3 erhöht. Die häufigste Todesursache der verstorbenen Neugeborenen waren Schwierigkeiten mit der Atmung und erfolglose Wiederbelebungsversuche.

Diese Erkenntnisse decken sich auch mit einer anderen amerikanischen Studie, die belegen konnte, dass Neugeborene kurz nach einer Hausgeburt einen schlechteren Gesundheitsstatus hatten als Neugeborene, die in einem Krankenhaus zur Welt kamen.

Was scheint die Ursache zu sein?

Es wird angenommen, dass der der geringe Einsatz von medizinischen Maßnahmen bei der Hausgeburt ein Grund für das erhöhte Sterberisiko von Hausgeburtsbabys ist. Auch können ggf. bei Wiederbelebungsmaßnahmen nicht ausreichend geschulte Helfer mit verursachend sein.

Die Autoren der Studie aus dem American Journal of Obstetrics & Gynecology kommen zu dem Fazit, dass die schon bestehenden Bedenken gegenüber den Risiken für die Neugeborenen bei Hausgeburten nun umso mehr ernsthafte Sorgen bereiten.

Quelle: Wax J et al. Maternal and newborn outcomes in planned home birth vs. planned hospital births: a metaanalysis. AJOG 2010, 203:x.ex-x.ex.

© 2015 - Dr. med Vincenzo Bluni
http://www.bluni.de/index.php/a/newsarchive/id/1280688707


http://36.media.tumblr.com/c9d2ac6fc79a46544fd9d9d8e7016531/tumblr_nmvgwq112U1sq93cpo1_1280.jpg
[1] http://36.media.tumblr.com/c9d2ac6fc79a46544fd9d9d8e7016531/tumblr_nmvgwq112U1sq93cpo1_1280.jpg


16.04.2015 12:00 http://tabea-lara.tumblr.com/post/116509045398

Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
D-60316 Frankfurt a.M.

Fax: +49/(0)721/9101-382
Bundesverfassungsgericht
Schloßbezirk 3
D-76131 Karlsruhe

22. Januar 2015

Klage

3 UF 70/14 Oberlandesgericht Frankfurt /M.

Fristbedingte Vorabversionen der Verfassungsbeschwerde sind Ihnen
als Fax und Einschreiben-Rückschein zugegangen!
In Sachen Verfassungsbeschwerde 3 UF 70/14 OLG Frankfurt /M.
gingen Ihnen FRIST- und FORMGERECHT bisher zu:

Einschreiben-Rückschein 30. Dezember 2014 RA 4343 7085 9DE
Einschreiben-Rückschein 16. Januar 2015  RA 4343 7816 3DE
Fax  17. Januar 2015 18:58 Uhr
Einschreiben-Rückschein 20. Januar 2015  RA 4069 9520 0DE

Gru&Szlig;

Verfassungbeschwerde

Gegen das, um die Rechtsmittel einzuschränken, fehlerhaft als
Beschluß bezeichnete ?Urteil? vom 15., ausgefertigt am 19. und
mir zugegangen per förmlicher Zustellung am 24. Dezember 2014 in
Sachen gemeinsames Sorgerecht für meine Tochter Tabea-Lara Riek
3 UF 70/14 Oberlandesgericht Frankfurt a.M. lege ich hiermit
Verfassungsbeschwerde ein.

Das Gericht verletzt meine mir verfassungemaess zustehenden
Grundrechte die mir aus den Artikeln 1,2,3,4,5,6,7,8 und 19
Grundgesetz erwachsen.

Der § 1626 BGB wurde zwar reformiert, jedoch steht der Mutter
weiterhin ein Veto-Recht zu, sie kann den Kindesvater nun
ausgiebigst vor Gericht verleumden um dessen Sorgerecht zu
blockieren. Beim mit Geburt automatisch an die Frau die ein Kind
gebärt fallenden Sorgerecht fehlt entsprechendes Vetorecht für
den Vater. Das wird also der vom Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechten monierten mangelnden Gleichberechtigung der
Elternteile nicht gerecht.

2/16

Es wird daher beantragt:

I.

1. Das Urteil wegen Verstoßes gegen die verfassungsgemäßen
Grundrechte aufzuheben und zwecks Abänderung an einen anderen
Senat des OLG - der nicht vornehmlich mit Sexist(Inn)en besetzt
ist - zurückzuverweisen.

2. Den Bundestag der Bundesrepublik Deutschland erneut zu
verurteilen sich an die Vorgaben des Bundesverfassungerichtes zu
halten und einen reformierten § 1626a BGB zu erlassen.

Zu den Gründen in umgekehrter Reihenfolge:

3/16

2. Normenkontrollklage § 1626a BGB

Damit Väter das Sorgerecht auch wirkungsvoll einklagen können muß
dem Vater das Recht auf Abstammungsgutachten per DNA-Test auf dem
Wege der einstweiligen Anordnung ermöglicht werden. Sonst
blockiert die Kindesmutter das Sorgerecht des Vaters schon
dadurch daß Sie die Abstammung falsch angibt oder ? wie im
vorliegenden Falle ? einfach die anerkennende Unterschrift unter
die Vaterschaftsanerkennungs-urkunde beim § 1595 BGB unterdrückt.
Das genügt um per Vaterschaftsvermutung Unterhalt zu kassieren
aber nicht gleichberechtigt um für den vermuteten Vater ein
Umgangs- und/oder Sorgerecht einklagen zu können.

In 9F 104/01 KI Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe und 3 WF 174/01
Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hatte die Kindesmutter mehr als
ein Jahr lang versucht ein Vaterschaftsgutachten herauszuzögern.
Ziel war das Kind dem Vater zu entfremden.

In 1 BvR 933/01 Bundesverfassungericht vom 29. Januar 2003
ordnete das Bundesverfassungericht an binnen Jahresfrist und zwar
exakt bis zum 31. Dezember 2003 den § 1626a BGB verfassungs-
konfrom neu zu regeln. Am 21. Juli 2010 erhielt dann weiteres
Urteil zur verfassungs-konformität des § 1626a BGB des
Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR, Zaunegger
gegen Deutschland, Nr. 22028/04, Urteil vom 3. Dezember 2009) mit
Verfassungs-gerichtsentscheid 1 BvR 420/09 Rechtswirksamkeit für
die Bundesrepublik Deutschland. Ähnlich hatte der Europäische
Gerichthof für Menschenrechte bereits in den Fällen Elsholz,
Sommerfeld, Kutzner jeweils gegen die Bundesrepublik Deutschland
entschieden und 2007 im Falle Görgülü der durch die Medien ging.

Den deustchen Bundestag kümmerte das wenig. Erst nachdem nach
Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz der Regierung am 14. und 15.
April 2012 der Bürgerkrieg erklärt worden war - siehe Petition
Pet-A-17-99-021771-1930 (http://decl-war.tumblr.com) - kümmerte
man sich am 16. April 2013 um gesetzliche Neu-regelung. Der
Bürgerkriegserklärung nach Widerstandrecht liegt die Annahme
zugrunde daß die Verletzung der grundgesetzlichen Menschen-
rechtsbindung aus Artikel 1 Absatz 2 die der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt hatte eine eklatante
Verletzung der freiheitlich demokratsichen Grund-ordnung
darstellt die ein Ausrufen des Notstandes ermöglicht.

10 Jahre Zeit seit der Anweisung des Budnesverafssungerichtes den
§ 1626a BGB neu zu regeln hatte sich der Bundestag gelassen und
damit die gesetzte Frist bei Inkrafttreten der Neuregelung um
fast 10 Jahre überschritten. Ein Bundestag der sich nicht mehr an
die Vorgaben seiner eigenen Normen-kontrollinstanz hält kann
nicht mehr ernst genommen werden.

4/16

Der Gesetzgeber kommt ja auch nicht auf die Idee einer Mutter das
Sorgercht deshalb nicht automatisch mit Geburt des Kidnes
abzusprechen weil diese die, (Pardon) ?Titte voll Hardenberg?
hat, also beispielweise durch Drogennahme während der Stillzeit
das Kind gefährdet. Daher kann ein § 1626a BGB nur dann
verfassungskonform sein wenn der Kindeswohlvorbehalt auch für die
Mutter gilt.

1. Verfassungsbeschwerde

3 UF 70/14 Oberlandesgericht Frankfurt a.M.
Ich lege hiermit Verfassungbeschwerde ein. Es werden mein
natürliches Elternrecht (Artikel 6 GG) ebenso verletzt wie meine
Menschenwürde als vermeintlich Behinderter dem WEGEN dieser
Behinderung (sozusagen ?weil und aufgrund der Tatsache daß er im
Rollstuhl sitzt also behidnert ist?) das Sorgerecht verwehrt
wird, (Artikel 6 GG) den Gleichberechtigungsgrundsatz nach dem
Geschlechte verletzt das Urteil ebenfalls.

Meine Ex gehört zu einer Sekte ?REIKI? die pseudomedizinische
?Heilen durch Handauflegen? betreibt. Weil die Kindesmutter schon
bei der Geburt das Kind durch Reiki statt schulmedi-zinischer
Geburtshilfe unnötig gefährden wollte kam es zur Trennung
ehenähnlicher Lebensgemeinschaft mit gemeinsamer Wohnung. Meine
Ex fröhnt einem religösen und esoterischen Wahnsystem das für das
Kind gefährlich ist und von dem ich nicht möchte daß es in diesem
erzogen wird.

Das Leben des Kidnes ist auf das allermassivste gefährdet.

Mir wurden von der Kindesmustter WAHRHEITSWIDRIG unterstellt ich
würde Drogen nehmen. Offene Briefe solchen Inhaltes flatterten
ins Sekretariat der Bürogemeinschaft von mir mit meinem größten
Kunden, ich war damals Geschäftsführer und 50% Inhaber der
outgesourcten EDV-Abteilung. Daran ging der Betrieb zugrunde und
ich verlor meinen Job. Die Mit-gesellschafter zogen wegen der
Diffamierung ihr Kapital ab. Allein der Schaden aus entgangen
Lohn beläuft sich auf mehr als eien halbe Million Euro. Auf die
üblen VERLEUMDUNGEN erfolgten wiederholten Versuche mich ? wegen
des Drogenfalschvorwurfes - psychiatrisch zwangseinzuweisen. Als
diese Versuche immer häufiger wurden habe ich mich dann gegen
Polizeigewalt bei einem solchen Einsatz notgewehrt. NACHDEM ich
die Polizisten die mich bei der zwangweisen Vorführung zum
Drogentest übelst verletzt hatten wegen dieser Körperverletzung
strafangezeigt hatte kamen Beamte des Reviers vorbei und
schüchterten mich mit der Drohung ein wenn ich die Strafanzeige
gegen die körperveletzenden Beamten nicht zurückzöge würde ich
mal für mindestens ein Jahr in der Psychiatrie landen. Als genau
diese Beamten mich erneut (übrigens mehrfach) aufs übelste

5/16

Bedrängten ? ich kann das teilweise per Schriftverkehr nachweisen
? habe ich mich gegen die permanenten Übergriffe wie gesagt dann
irgendwann notgwehrt, um nicht erschossen oder erneut
?verprügelt? zu werden. Ich hatte zu diesem Zeitpunkt bereits
eine Petition wegen massiver Polizeigewalt gegen Behinderte unter
anderem beim europäischen Parlament eingereicht, in Kopie beim
hessischen Landtag. Aus dieser Notwehr will man mir jetzt einen
Strick beim Sorgerecht drehen.

Ich wurde in diesem Zeitraum übrigens auch zufällig Opfer eines
Mordanschlages per Erwürgen aber das ist nur insofern relevant
als es möglicherweise das Bild der Brandanschlägen auf mein
Wohnhaus nach schriftlichen Morddrohungen DER SEKTE (meiner Ex?)
vervollständigt.

Als psychiatrisch Diffamierter weiß ich inzwischen daß die
Polizei mich nicht schützt sondern eher versucht das
?lebensunwerte? Leben psychisch Kranker in Arbeitslagern für
Zahlungen an die als Elterenteil bevorteilten weiblichen
MenschINNen auszubeuten um dann nach deren Entmündigung deren
Arbeitsunfähigkeitsvorsorge als Einkommen kassieren zu können
oder als Behindert diffamierte gezielt in den Selbstmord zu
treiben.

Obgleich ich ? zultezt im Mai 2013 ? mehrfach versucht hatte
gegen die Polizisten vorzugehen ist da nichts passiert. Ich habe
in mehrern dicken Leitz-Ordner penibel dokumentiert wie man mich
psychisch terrorisiert hat.

Man hat in der Straße in der ich wohne Plakat aufgehängt auf
denen stand ich sei ein Psychopath. Man hat mir meine Sozialhilfe
von der ich inzwischen lebe monatelang überhaupt nicht ausbezahlt
in der Hoffnung mich so in die Obdachlosigkeit treiben zu können.
Man hat mir meine Sozilhilfe derartig zusammengestrichen daß ich
hungern mußte. Drei Monate lang kam nich ein einziger Cent vom
Amt, hätten mir Freunde nicht geholfen wäre ich tot. Einen
Rechtsanwalt hat man mir verweigert. Die Polizei hat
Hilfeleistung unterlassen und stattdessen einer Drückerkollonne
von Virenscanner-Zwangsabo-verkäufern ermöglicht mein Girokonto
unter Mithilfe der Bank leerzuräumen für einen Vertrag den ich
nie unterschrieben hatte. (Abbuchungen trotz widerrufener
Einzugsermächtigung). Hiergegen hatte ich dann aus der Not heraus
künstlerisch durch eine ?Ich hole da jetzt mein Geld raus bevor
es der Bankdriektor veruntreut?-Performance aufmerksam zu machen
versucht. Durch diese Maßnahmen versucht man mich zu nötigen
einer vollkommen unnötigen psychiatrischen Behandlung
zuzustimmen. Um mich hiervor zu schützen habe ich die
Krankenkasse gekündigt, damit aus dieser Erpessung nicht noch
irgendwelche Mediziner Kapital schlagen können. Am 09. Januar
2015 habe ich deshalb noch eine Verfassungsklage eingreicht.

6/16

Man verweigerte mir anwaltliche Unterstützung. Um ALG2 H(artz)IV
zu erhalten musste ich bereits meine Vermögensverhältnisse
offenlegen. Die Gerichte akzeptieren es nicht wenn man unter
Vorlage eines H(artz)IV Bescheides Prozesskostenhilfe beantragt
sondern wollen gesondert irgendwelche Vermögensverzeichnisse
ausgefüllt erhalten. Wie ich zuvor bereits erwänt hatte bin ich
50% Anteilseigner einer Kapitalgeselslchaft und die Gesell-
schafterverträge sehen vor daß die übrigen Gesellschafter dann
meine Anteile einziehen können wenn ich eine eidesstattliche
Versicherung über meine Vermögensverhältnisse abgebe. Ich muß gar
keine arbeitsrechtlichen Verfahren mehr führen weil diese im
Vorfeld dadurch verloren sind daß ich für Prozesskostenhilfe
einen Anwalt eine Eidesstattliche Versicherung abgeben müßte die
dann die damaligen Mitgesellschafter zur Verwertung meiner
Gesellschaftsanteile berechtigen würde. NOCH BEVOR EIN PROZESS
STATTGEFUNDEN HAETTE. Schon deshalb bin ich ? nachdem meine
Ersparnisse aufgebraucht waren und meine Eltern mich nicht mehr
finaziell unterstützen ? gezwungen mich selbst zu vertreten.
Arbeitsrechtliche Auseinandersetzung blockiert also das
Sorgerchtsverfahren.

Im Verfahren 3 Zs 1795/08 Generalstaatsnwalschaft Frankfurt a.M.
habe ich versucht strafrechlich gegen diejenigen vorzugehen die
mir Anwälte verweigern und mich auszuhungern versucht haben. Das
scheitert schlußendlich am Anwlatszang für die Klagerzwingung ?
da beißt sich der Hund in den Schwanz - um genau dessen
Verweigerung es ja in diesem Verfahren ? neben anderem ? geht.

Im zudem erwähnetn sozialgerichtlichen Verfahren gegen Bundes-
sozailgerichtliche Enstcheidung B 14 AS 315/14 B weche, wie
erwähnt, parallel zu diesem Verfahren bei Ihnen anhängig ist
wehre ich mich dagegen daß Mediziner für ihren Psychoterror und
ihre Behandlung ? ENTGEGEN EINER VORLIEGENDEN PATIENTENVERFÜGUNG
? auch noch Geld bekommen. Bisher hat sich das als wirksamster
Schutz gegen die durch den Falschvorwurf der Drogennahme
permanenten psychiatrischen Übergriffe gegen mich erwiesen. Ich
hatte im Jahre 2006 eine Beziehung zu einer an multipler Sklerose
erkrankten Frau und wir hatten damals mit Patientenverfügungen
vorgesorgt, auch für den Fall daß meine Ex mit ihren ewigen
Anwürfen ich würde an Paranoia leiden wieder Erwarten Recht
gehabt hätte. Ihr Anwalt versuchte jedenfalls die Herausgabe
ärztlicher Unterlagen zu erzwingen. Vor Gericht veruschte er 2002
den Eindruck zu erwecken ich sei ein einer Besserungsanstalt
entflohener psychisch Kranker.

Schon 2002 unterstellten wir der Gegenseite in 9F 434/02 UG
Amtsgericht Bad Homburg das Ziel:

7/16

?So lange wie möglich? KONTAKT ?zu vereiteln um sich dann? [?]
?auf den Standpunkt zu stellen in der Zwischenzeit sei der Vater
dem Kind ?entfremdet??

und genau mit dieser Begründung hat das Gericht jetzt das
Sorgerecht nicht erteilt.

Die Polizei, Jugendamt als auch das Amtsgericht die Sache
wissentlich und willentlich verzögert so daß der weitere
Instanzenweg blockiert war.

Man wollte ein unsinniges und unnötiges Gutachten erpressen und
zwar unter Wegnahme/Vorenthalten meines Kidnes.

Ich gehe davon aus daß der Abgeordnete Michel Friedmann, der
Nachwuchspolitikern wie mir im Hochtaunuskreis versucht hat
Drogen unterzuschieben ? möglicherweise erpresst von den in den
Medien erwähnet ukrainischen Zwangsprostituierten ? an der
politischen Blockade Anteil hatte. Sein CDU-Kreisverband um Petra
Roth legaliserte damals (?Frankfurter Weg?/Methadon) Drogen und
Prosititution.

Die Reiki-Sekte der die Kindesmutter huldigt ist ja nur deshalb
nicht verboten weil sie von jenem ?Welpenschutz? profitiert den
das Judentum durch den Holocaust hat.

Ich denke beim vorliegenden Falle; ?Das weibliche Kind habe,?
behauptet die Sekte, ?eine männliche Seele, die nicht zum
weiblichen Körper passe, das habe man beim Lichtaura-
Kindesenergie-channeln festgestellt? eben auch an
das Recht des Kindes nicht aus religiösem Wahn heraus
genitalvestümmelt zu werden wie durch Beschneidungen im Judentum
oder Islam wenn ein atheistischer Elternteil ? in diesem Falle
ich ? das nicht will. Hier sollten keine Fakten geschaffen werden
können.

Doch der Reihe nach:

Aus einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft mit gemeinsamer Wohnung
ging am 19.09.2000 die Tochter Tabea-Lara des Vaters und Klägers
Maximililan Bähring hervor. Kurz vor der Geburt kam es zum Streit
darüber daß die Mutter das Kind mittels Reiki, das ist eine nicht
anerkannte pseudomedizinsiche Heilmethode, zur Welt bringen
wollte statt Schulmedizinisch und so erhöhter Gefährdung
aussetzen wollte.

Die NEONAZId Quote/Kidnersterblichkeit durch ambulante Geburt ist
um den Faktor 3 erhöht.

Hintergrund hierfür ist daß die Mutter der Kidnesmutter, die
Kindesgroßmutter ?Meisterin? eines esoterische Sekten-Zirkels

8/16

der wie ein Schneeballsystem aufgebaut ist und diesen betreibt
bei dem gegen Barzahlungen aller mögliche esoterische Schwachsinn
/Unfug getrieben wird, von Tarot-Karten bis hin zur Heilung von
unheilbaren Krankheiten wie Krebs per Handauflegen gegen
Vorkasse.

Ich weiß daß 2000 eie ihrer ?Patientinnen? in England an Reiki-
Krebs-Behandlung verstorben war.

Die Kindesmutter ist auf den Streit hin auf eigenen Wunsch aus
der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und unter der Falschangabe sie
sei bei ihrer Schwester eingezogen zu Ihrer Mutter in die
Räumlichkeiten der Sekte gezogen.

In der Folge hat sie dann versucht die Angabe der Vaterschaft in
der Geburtsurkunde rechtswirksam zu unterdrücken nachdem sie aber
gleichzeitig vorher versucht hatte an das nicht unerhebliche
Vermögen der Kidnesgroßeltern väterlicherseits per
Unterhaltsforderung auf Vaterschaftsvermutung hin zu gelangen.
Hierzu hatte sie versucht unter dem Falschvorwurf der Kidnesvater
würde Drogen nehmen diesen in eine Anstalt einweisen zu lassen
und über ihn so eine rechtliche Vormundschaft zu errichten. Es
besteht der mehr als dringende Tatverdacht daß vermögen der
kindesväterlichen Familie (Anteile an der Firma des Kindesvaters,
5% Anteil an der wolfram Bergbau in Österreich die auch die
israelische Rüstungsindustrie beliefert) der Reiki-Sekte
einverleibt werden sollte. Von meinem Unternehmen ganz abgesehen.
Außerdem hat sie dem Gericht gegenüber versucht den Eindruck zu
erwecken bei der gemeinsamen Wohnung aus der Sie ausgezogen war
habe es sich um Eigentum gehandlt und nicht um eine Mietwohnung.
Und Sie hat auch Jugendamt und Gericht darauf hingewisen daß mein
größter Kunde als Mitgesellschafter bei mir eingestiegen war, und
zwar noch vor unserer Beziehung. Sie wollte also an
Veräußerungsgewinnen teilhaben die in der Vergangenheit vor der
gemeinsamen Beziehung lagen.

Im Verfahren 9F 104/01 KI Amtsgericht Bad Homburg und 3 WF 174/01
Oberlandesgericht Frankfurt a.M. habe ich, Kläger und
Kindesvater, daraufhin ? der versuchten Unterhaltsforderung auf
Vaterschaftsvermutung hin ? in einem über einem Jahr dauernden
Verfahren die gerichtliche Zwangsvorführung der Kindesmutter zu
einem Vaterschaftstest erwirken können womit das Kind dann de
jure als meines galt und ich auf Umgangsrecht klagen konnte.
Von einer Klage auf Entzug des Sorgerchtes der Kindesmutter hatte
ich abgesehen und stattdessen versucht mit anderen Vätern die
Reform des § 1626a BGB voranzutreiben. Erkennbar auch an der Wahl
des in der FAMRZ zum Thema zitierten Dr. jur. Peter Finger als
Anwalt. Ich habe niemals versucht der Kindesmutter das Sorgerecht
gänzlich zu entziehen.

9/16

Das Verfahren stellte fest was wir wussten. Ich war Vater meines
Kindes. Die Unterschriftenblockade für das Umgangs- und
Sorgerechtsverfahren weil ich bis dato de jure nicht als Vater
galt war umgangen. Hinsichtlich der Rechtsmittelfrist wurde ich
damals fasch betraten.

Anläßlich des nun folgenden Umgangsverfahrens 9F 434/02 UG dessen
prozessuale Voraussetzung die langwierige Klärung der
Vaterschaftsfrage per DNA-Test durch Verschulden von Kindesmutter
bei schleppender Verfahrensführung von Jugendamt und Gericht
gewesen war ordnete ein Richter Umgang einstweilig und
telefonisch an nachdem die Kindesmutter nicht zu einem
Vermittlungsgespräch des Jugendamtes erschienen war. So wie sie
sich bisher schlicht und ergreifend um keinerlei Belange des
Kindes gekümmert hatte. Jugendamt und Polizei weigerten sich eine
solch vorläufige Entscheidung zu vollstrecken.
Die Kindesmutter schrieb dann dem Gericht 15 eng mit der Maschine
beschrieben Seiten nach denen der Vater drogenabhängig sei.
Abgesehen davon hat sie das von ihren Anwälten in die
Bürogemeinschaft des Unternehmens des Kindesvaters schicken
lassen, outgesourcter EDV-Abteilung die ihr Sekretariat mit ihrem
größten Kunde und Finanzier teilte. Diese Mitgeselslchafter
stiegen daraufhin aus der Gesellschaft aus, das Unternehmen ging
der Diffamierungen und Fehlvorwürfe der Kindesmutter wegen
pleite. Mehrfach versuchte man mir in dieser Zeit Drogen
unterzuschieben um den Falschvorwürfen der Kindesmutter Gehalt zu
verleihen. (A. Roljic, ?Opiz?[Zeuge: R*****], A. Herzog).
Mehrfach sandte die Kidnesmutter dem Vater verleumdenderweise
Krankenwagen und Ordnungsämter zur Feststellung von Drogennahme
vor die Tür. Ich wurde stellenweise mehrere Wochen festgehalten
um irgendwelche Drogentests zu machen die allesamt negativ
ausfielen. Als 2012 Beamte wieder versuchten mir auf einen
solchen gespinnerten Anwurf hin meine Grundrechte zu entziehen
habe ich micht notgewehrt, ich und drei Beamte wurden verletzt.
Ich wurde in psychiatrischer U-Haft gefoltert und durch
Medikamentengabe ohne Diagnose vergiftet. Man hat versucht mich
zu nötigen Erklärungen zu unteschreiben die mir im
Sorgerechtsvefahren hinderlich gewesen wären. Genau solchen
Erpressungen wegen haben ich mich schon Ende 2002 genötigt
gesehen gehabt den Antrag auf Umganagsregelung zurückzuziehen und
ab 2003 darauf gewartet daß der Bundestag den § 1626a BGB ändert,
der bereits 2003 für verfassungswidrig erklärt worden war. Das
Gesetzgebungsvefahren sollte ja bis zum 31.12.2003 abgeschlossen
sein. An vom Bundesverfassungericht gesetzte Frist hat sich aber
der Bundestag nicht gehalten. Erst nachdem 2007 (Görgülü) die
Bundesrepublik Deutschland erfolgreich wegen Menschenrechts-
verletzung vor den Europäischen Gerichtshof für Menschrechte
gezerrt worden war und Medien druck machten nahmen die ?Schläfer?
im Bundestag sich der Reform des §1626a BGB an die dann erst am
19. Mai 2013 in Kraft trat. An diesem Tag hat der Kindesvater
geklagt.

10/16

In der ganzen Zeit hat die Kindesmuttter den Umgang durch
Erpressung/Nötigung vereitelt. Der Kindesvater hat seit 14 Jahren
lediglich die unverschämte Auskunft des Gerichtes Bad Homburg
erhalten: dem Kind gehe es gut, es bekomme schließlich Reiki-
Behandlungen.

Genau darum daß das gefährliche Scharlatanerwei, Kurpfuscherei
und Quaksalberei ist ging es ja bei der dem Streit zugrunde
liegenden Trennung. Ich habe hierzu aus einer Broschüre des
Hamburger ?Ministeriums? des Inneren ein paar Auszüge angefertigt
außerdem verweise ich auf das Buch von Joachim Hüssner.

Unter dem zynischen Hinweis ES SEI NUN ZUVIEL ZEIT INS LAND
GEGANGEN; DAS KIND KENNE DEN VATER NICHT hat das OLG ? eigener
gerichtlicher/gesetzgeberischer Versäumnisse des Staates wegen -
schlußendlich abgelehnt dem Vater das gemeinsame Sorgerecht
hilfs-/ersatzweise ein Teilsorgerecht zu erteilen und zwar unter
der Prämisse der Vater sei möglicherweis geistig behindert und
müsse deshalb, weil er bildlich formuliert im Rollstuhl sitzt ?
vor dem Gesetz benachteiligt werden, abgesehen davon daß er
benachteiligt werden muß weil er als Vater der vom Geschlechte
her minderwertige Elternteil sei.

Das verstößt gegen so ziemlich jedes Grundrecht und
Menschenrecht. Auf jeden Fall das natürliche Elternrecht, die
Menschenwürde (Behinderte bekommen kein Menshcrecht), die
Gleichberechtigung wegen des Geschlechtes, das Recht auf ein
faires Verfahren in dem ich nicht etwa nachweisen muß gesund zu
sein nur weil mich Gegenpartei außerprozessual (Mißbaruch des §10
HFEG) vom Ordnungsamt zusammenschlagen läßt um ein
psychiatrisches Gutachten zu erzwingen mit dem dann mein Vermögen
unter Zwangsverwaltung DER SEKTE gestellt werden soll.

11/16

En Detail: Die angegriffenen Grundrechte sind:

Artikel 1 Absatz 1 - Die Menschenwürde: Das Oberlandesgericht
Frankfurt a.M. folgt der Argumentation des Amtsgerichtes Bad
Homburg v.d. Höhe wonach Männern und Behinderten nicht die selben
Recht zustehen sollen wie Frauen. Es geht also davon aus daß
Männern und Behinderte keine vollwertigen Menschen sind und man
Ihnen deshalb ? ähnlich wie den psychsich Kranken oder den Juden
im dritten Reich ? nicht die Eigenschaft zugestehen muß ein
vollwertiger Mensch zu sein dem aus diesem Mensch sein Rechte
erwachsen wie ?

Artikel 1 Absatz 2 ? ? die Menschenrechte. Das Gericht
akzeptiert nicht daß die Bundesrepublik mehrfach vor dem
europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt worden ist
wegen eklatanter Menschenrechtsverletzungen in Sachen väterlicher
Gleichberechtigung was sein Elternrecht angeht. Letzte
diesbezügliche Entscheidung des BverfG datiert auf den 21. Juli
2010 unter Aktenzeichen - 1 BvR 420/09!

Artikel 1 Absatz 3 ? hier: Normenkontrolle - Bereits am 29.
Januar 2003 hatte das Bundesverfassungericht festgestellt daß die
Regelung des Sorgerechtes unverheirateter Väter gegen das
Grundgesetz verstoße. 1 BvR 933/01
Das Grundgesetz bindet auch den Gestzgeber zur Einhaltung der
Grundrechte beim Erlassen neuer Gesetze. Im aufgeführten Urteil
hatte das Bundesverfassungsgericht dem Gestzgeber Bundestag
BEFOHLEN eine Neuregelung zu treffen und ihm hierfür die
Jahresfrist gesetzt bis zum 31. Dezember 2003. Diese Frist hat
der Bundestag als Gesetzgeber verstreichen lassen.

Artikel 2 ? AG und OLG haben versucht durch List - nämlich das
verleumderische Erpressen unnötiger psychiatrischer Begutachtung
? den Antragsteller der Freiheit zu berauben und zu nötigen mit
schwerst gesundheitsschädigenden Psychopharmaka an sich
herumexperimentieren zu lassen hilfsweise dessen Krankenakten
offenzulegen. Das ist ein gezielter Racheakt. Der Antragsteller
ist der erste Vater der nicht ewa einen so genannten illegalen
Vaterschaftstest ? sondern eine gerichtlich genehmigte DNA-
Vaterschaftsfeststellung gegen den Willen der Kindesmutter
erwirkt hatte. Nachweis war erforderlich geworden weil die
Kindesmutter anerkennende Unterschrift unter die von ihr voher
mit dem Jugendamt eingeforderte Vaterschaftsanerkennugsurkunde
nach § 1595 (2) BGB verweigert hatte um so zu bockieren daß der
Kindesvater de jure als Vater galt und somit ein Umgangs- oder
Sorgerecht wahrnehmen konnte. Mutmaßlich um sich zu rächen für
diesen aus Sicht der Amts- und Oberlandesgerichtsrichterinnen
ungeheurlichen Fall von

12/16

Zwangsvorführung der unkooperativen Kindesmutter zum DNA-
Gutachten hat man dann mit allen Mitteln versucht den Vater
feministische sexistisch herunterzumachen, der in seienr Zeit als
aktiver Poltiker des Jugendparlamentes der Stadt Bad Homburg wie
anläßlich der §218-Debatte für Lösungen wie Babyklappen
ausgesprochen hatte wodurch sich protestierende Frauen die nicht
fähig sind ihre Triebe unter Kontrolle zu halten und unstete
sexuelle Arbenteuer als legitime Grundlage einer Elternschaft
betrachten als zur ?Gebärmaschine? degradiert gefühlt hatten.
Nachweis daß man der Meinung war einem Vater würden gar keine
Rechte zustehen nur eine Zahlungsverpflichtung, er sei allenfalls
Erzeuger/Samenspender ergeben sich aus Verfahren 3 WF 174/01
Oberlandesgericht Frankfurt a.M. in Verbindung mit 9F 104/01 KI
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe. Warum psychiatrische
Begutachtung? Nun: es geht eindeutig darum den Vater der zu
diesem Zeitpunkt Unternehmer ist zu verleumden und
gesellschaftlich wie finanziell zu ruinieren. Hierin liegt die
massive Epressung wenn der gegnerische Anwalt offene Briefe
verschickt der Vater solle sich mal psychitarisch untersuchen
assen, würde Drogen nehmen usw. ? Das ist aber nur einer der
Aspekte. Es geht bei diesem Rufmord ja auch darum

gegenüber dem Kind den Eindruck zu vermitteln bei (s)einem Vater
würde es sich um einen menschlich minderwertigen Irren handeln
der nichts zu sagen hat was die Erziehung angeht.

Und genau darum geht es im angestrebten Sorgerecht.

Abgesehen davon kam es zur Trennung und dem Auszug der
Kindesmutter aus der gemeinschaftlichen Wohnung weil wir uns
zerstritten haben weil ihre Mutter das Kind bei der Geburt
zusätzlich gefährden wollte indem Sie Reiki praktizieren wollte
statt Schulmedizin. Bei Hausgeburten ist das Risko des
Kindestodes um den Faktor 3 erhöht.

Wird Reiki praktiziert verdreifacht das die Wahrscheinlichkeit
daß das Kind die Geburt nicht überlebt. Unumstößlicher
wissenschaftlicher Fakt. Keine Kideswohlgefährdung


Artikel 3 - Nicht alle Menschen sind vor dem Gestz gleich sondern
Mütter sind gleicher als Väter. Auch wenn ein Vater dank
Flaschen-Erstlingsnahrung rein technisch in der Lage ist ein Kind
nach Geburt vollständig selbst zu großzuziehen wird das
natürliche Recht des Vaters auf sein Kind deshalb als von
geringerem Gewichte zu sein eingeschätzt als dasselbe der Mutter.

Artikel 3 Absatz 2 ? der Staat fördert Gleichberechtigung - Der
Staat kümmert sich in der Praxis und aus meiner Erfahrung nicht

13/16

etwa um die Druchstzung von Gleichberechtigung sondern erschwert
sie.

Als Mann der im Wehrdienst Opfer sexuellen Mißbrauchs geworden
ist weiß ich daß es nur Frauenbeauftragte und Frauennotrufe gibt
damit Frauen Quotenstellen besetzen können aber männliche Opfer
regelrecht verhöhnt werden. Jugendämter sind voll von Sexistinnen
die meinen wenn die Kindesmutter nicht zu Vorladungen zu Terminen
erscheint dann ?Kann man da eben nichts machen?; die es fördern
daß Frauen ihre Kinder als menschliche Schutzschilde gegen den
Vater missbrauchen. ?Wenn Sie etwas gegen die Mutter unternehmen
schadet das auch dem Kind? ist vorherrschende Meinung. Sichert
Ihnen ein Richter am Telefon zu er habe einstweilig Umgang
angeordnet, dann weigerten sich Polizei und Jugendamt einfach
gerichtliche Entscheidung durchzusetzen es geht ja nicht etwa
darum Unterahlt für die Unterstützung eines vom
Unterhaltspflichtigen unerwüschten Erziehungsstils aus jemandem
herauszuprügeln.

Artikle 3 Absatz 3 ? niemand darf wegen seines Geschlechtes
benachteiligt werden ? niemand darf seiner Behinderung wegen
benachteiligt werden. Im § 1626a BGB steht eindeutig drinne daß
Männer benachteiligt werden. Sie bekommen ein Sorgercht nur dann
wenn die Kidnesmutter keine Schlammschlacht beginnt und mit Dreck
um sich schmeißt wie im vorliegenden Fall als Sie in 15 eng mit
der Maschine beschriebenen Seiten den Vater WISSENTLICH FALSCH
der Drogennhame bezichtigt hat. Der § 1626a BGB nach der Reform
entspricht dem vor der Reform. Ob die Mutter dem Kindeswohl
schadet ? weil sie das Kind in einer Sekte großziehen will oder
pseudomedizinische esoterische Behandlungen vornehmen lassen
will satt schulmedizinischer ? zählt nicht wenn es darum geht
dieser mit Geburt automatisch ein Sorgerecht zuzugestehen. Das
Kindeswohl ist dem Staat, pardon aber der deftige Ausdruck muß
hier sein: SCHEISSEGAL, wenn die Mutter es schädigt. Für die
Mutter gilt der Kindeswohvorbehalt nicht. Nennen Sie das eine
Nicht-Benachteiligung des Vaters aufgrund seiner Eigenschaft
männlichen Geschlechtes zu sein? Das Amts- und Oberlandesgericht
meinen wenn ein Vater psychsich krank/behindert wäre habe er kein
Recht auf ein Sorgecht. Das ist Behindertendiskiminierung.
Sinngemäß: Entziehen des Sorgerchtes von Rollstuhlfahrern mit der
Begründung daß diese behindert sind. Ist das Gleichbrechtigung
von Behinderten?

Artikel 4 ? Religionsfreiheit ? Ich als Vater / Atheist habe
etwas gegen religiöses pseudomedizinsiches Sektenreiki. Die
Mutter meines Kindes darf aber trozdem das Kind in der Sekte
erziehen. Mag ja sein daß so ihre Religiosnfreiheit geachtet
wird, meine aber nicht. Stellen wir uns mal vor die Kindesmutter
wäre Moselm oder Jude und würde mein Kind rituell beschneiden
lassen wollen und ich als sagen wir Christ wäre

14/16

dagegen. Ist das Genitalverstümmeln dann erlaubt, also jene
religiöse Erziehung die dem Kind im weitesten Sinne einen Schaden
zufügt? Wäre es nicht angebrachter einem solchen Elternteil das
Sorgerecht zu entziehen und es demjenigen Elternteil zuzusprechen
der dem Kind als Atheist die Möglichkeit läßt solche Entscheidung
später als Erwachsener selbst zu treffen? Ich bitte zu bedenken
daß die Zahl der Menschen die eine andere Religion annehmen als
die ihrer Eltern in der sie frühkindlich geprägt wurden
schwindend gering ist.
Ich füge hier als Beweismittel Auszüge aus einem Werk der
Innenbehörde der Hansestadt Hamburg bei welche als staatliche
Institution das pseudomedizinische Treiben der Reiki-
Sekte/Religion einordnet unter : OKKULTISMUS UND SATANSIMUS /
SCIENTOLOGY!
Ich tippe mal wenn ich anfangen würde satanistsiche Messen
abzuhalten mit Menschenopfern dann gilt das wahrscheinlich nicht
als Mord sondern als ungestörte Religionsausübung.

Artikel 5 ? Presse- und Kunstfreiheit ? Der Verfahrensbeistand
des Kindes versucht mit allen Mittel zu verhindern daß ich diesen
Skandal an die Presse gebe. Ich war selbst im Rahmen einer
Schülerzeitung journalistisch tätig. Als ich neuelich eine
Fotomontage gebloggt habe auf der ich den ?heiligen Vater? in
Rom, den Papst, dem Running Gag der Figur ?Baby Sinclair? aus der
Fernsehserie ?die Dinos? nach als ?nicht der Papa? bezeichnet
habe hat man mich (auch hierfür?) polizeilich zusammschlagen
lassen und wochenlang in U-Haft gehalten (jedenfalls gab es eine
Strafanzeige wegen angeblicher Volksverhetzung gegen mich). Die
christlich Kirche predigt immer noch ungestraft die

?UNBEFLECKTE EMFPÄNGNIS? was ein Kreuzzug gegen die
leibliche/biologische Vaterschaft ist.

Wer gegen weibliche Genitalverstümmelung bloggt ist ein Held, wer
gegen die Verstümmelung von Vorhäuten von Knaben schreibt dem
wird als vermeintlichem Antisemiten das Wohnhaus angezündet.

Ich bekomme auch schriftliche Morddrohungen weil ich
Atheist/Humanist bin.

Artikel 6 Absatz 1 - Ehe und Famile ? Eine Familie entsteht durch
ein Kind. Der Staat schützt meine Vater-Kind Familienbeziehung
nicht.

Artikel 6 Absatz 2 ? Erziehungsvorrecht der Eltern ? Ich will
jetzt gar keinen Exkurs machen in Richtung Stasi-
Kindesentführungen.

15/16

ICH BIN zu ERZIEHUNG meines Kidnes BERECHTIGT und verpflichtet.

Aber man verweigert mir die juristischen und exekutiven
Vollmachten über das Gesetzgeungsdefizit beim § 1626a BGB.

Artikel 6 Absatz 3 ? Trennung vom Erziehungsberchtigten ? Das
Grundgesetz sieht mich als grundsätzlich Erziehungsberechtigt und
sogar verpflichtet an, es ist das niederrangige Recht des BGB
welches das anders sieht. Trotzdem kann niederrangiges Sorgrecht
des § 1626a BGB genutzt werden um mein höhherangiges Grundrecht
zu beeinträchtigen. Ich bitte daher das Bundesverfassungsericht
klarzustellen was es unter erziehungsberechtigten Eltern
versteht. Sind das vorrrangig nicht leibliche Adoptionseltern
oder Bettgeschichten eines getrennten Elternteils oder sind
Eltern die biologsichen Eltern? Denn wenn man Entscheiden würde
daß Kinder beliebig an andere als sie biologsichen Eltern
gebunden werdne können dann würde man das einzige sichere und
verlässliche Anknüpfungsmerkmal, die genetische Abstammung,
aufgeben um ein System zu etablieren in dem Kideserziehung den
alle Hui wechselnden Liaisonen von Kindesmüttern überlassen würde
statt den tatsächlichen, echten, leiblichen, einzig richtigen
Vätern.

Wenn man das dann noch geschlechtergleichbrechtigt einführt wären
die Kinder einer totalen Willkür ausgesetzt dahingehend wo sie
hingehören.

Schlimm genug daß das Kind seit medizinischen Kinderwunsch-
industrie-perversionen wie Leihmutterschaften an die Person
gebunden wird die es gebärt, die ist nämlich per Gentest nachher
nicht feststellbarm sollten etwa nach einem Krieg oder einer
Kastastrophe die Stammbücher und Geburtenregister verlorengehen.

Mit der Loslösung der Erziehungsberechtigten von der genetischen
Abstammung ist dem ADOPTIONS- UND KINDERHANDEL Tür und Tor
geöffnet. Es kann nicht im Interesse von Kindern sein die einzig
solide Elternbindung ohne Not zu verlieren bevor sie (in etwa)
Vollwaisen sind.

Artikel 6 Absatz 4 ? Mutterschutz während der Schwangerschaft ?
Unter den Mutterschutz fällt wohl auch solcher von Frauen die
ihre Kidner töten oder wie im vorliegenden Falle massivst
gefährden.

Artikel 6 Absatz 5 ? Gleichberechtigung unehelicher Kinder ? Im
vorliegenden Fall haben wir eine ganz massives Stockholm Syndrom.
Das Kind wurde dem Vater absichtlich entfremdet um nachher zu
behaupten es kenne denselben nicht und deshalb könne er auch kein
Sorgerrecht wahrnehmen. Das ist alles nur keine

16/16

gesunde seelische Entwicklung, vor allem im Dunstkreise der
Reiki-Sekte.

Artikel 7 Absatz 2 - Weder darf ich als grundgesetzlicher aber
nicht BGB-Erziehungsberechtigeter über die Schulwahl des Kindes
(mit-)bestimmen noch über dessen Religionsunterricht.

Artikel 19 Absatz 2 ? Das Amtsgericht Bad Homburg hat die
Verfahren schuldhaft verzögert.

Wegen dieser Grundrechtsverletzungen die teilweise auch
Menschenrechtsverletzungen darstellen ist sowohl das Urteil
aufzuheben als auch der § 1626a BGB erneut zu reformieren.

Mit freundlichem Gruß

Maximilian Bähring


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16.04.2015 12:21 http://tabea-lara.tumblr.com/post/116510671638

Ausfertigung

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 1 BvR 50/15 -

In dem Verfahren
über
die Verfassungsbeschwerde

des Herrn Maximilian B ä h r i n g ,
Hölderlinstraße 4, 60316 Frankfurt,

gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main
        vom 15. Dezember 2014 - 3 UF 70/14 -,
     b) den Beschluss des Amtsgerichts Bad-Homburg
        vom 23. Januar 2014 - 92 F 493/13 -

hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch
     den Vizepräsidenten Kirchhof,
          den Richter Eichberger
     und die Richterin Britz

gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekannt-
machung vom 11. August 1993 (BGBI I S. 1473)
am 27. Januar 2015 einstimmig beschlossen:

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung
angenommen.

Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Kirchhof Eichberger Britz

Ausgefertlgt
(Wolf)
Trifbeschäftigte
als Urkundsbeamtin der Geschäftstelle
des Bundesverfassungsgerichts


http://41.media.tumblr.com/a974ef8bd9a9cdceed28e32c371ab812/tumblr_nmvic1IOZf1sq93cpo1_1280.jpg
[1] http://41.media.tumblr.com/a974ef8bd9a9cdceed28e32c371ab812/tumblr_nmvic1IOZf1sq93cpo1_1280.jpg


16.04.2015 12:22 http://tabea-lara.tumblr.com/post/116510715193

A. Beschwerdeführer
1. Familienname Bähring
2. Vorname Maximilian
3. Geburtsdatum 21/07/1975
4. Staatsangehörogkeit deutsch
5. Anschrift
  Hölderlinstraße 4
  60316 Frankfurt a.M.
6. Telefon (mit internationaler Vorwahl)
  +49 (0)69 17320776
7. Email (falls vorhanden)
  maximilian@baehring.at
8. Geschlecht
  männlich

D. Staaten gegen die sich die Beschwerde richtet
33. DEU - Deutschland

E. Darlegung des Sachverhaltes

34.

siehe Anlage

Mir wird das Sorgerecht für mein Kind verweigert.

Die Kindsmutter und ich lebten in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft in einer gemeinsamen Wohnung.

Die Kindsgroßmutter ist Anhängerin einer esoterischen Sekte die pseudomedizinsiche Verfahren ?Heilen durch Handauflegen? propagiert - Reiki.

Als meine Ex schwanger war kam Sie plötzlich auf die Idee das Kind mit Reiki zur Welt bringen zu wollen anstatt mit wissenschaftlicher Medizin.

Weil ich aus der Erfahrung meiner eigenen Geburt bei der ich fast gestorben wäre um die Gefahren weiß bestand ich auf einer ?ärztlichen? Geburt um mein Kind nicht zu gefährden.

Die Kindesgroßmutter die auch Tarotkartenlegen betreibt und Rutengänge und in einem Schneeballsystem  als
?Reiki-Meisterin? ihren ?Jüngern? erhebliche Summen abpresst kam zudem auf die Idee das Kind von dem die Ärzte erklärten es werde ein MÄDCHEN habe einen WEIBlichen Körper aber eine MÄNNliche Seele.

Hierbei würde es sich um die Wiedergeburt einer von der Kindesgroßmutter erlebten Totgeburt handeln, das Kind sei gar nicht das Kind der Kindesmutter sondern das der Kindesgroßmutter das verstorben sei. Dessen Seele sei gewandert.

Als wir die Belange des Kindes besprachen - noch vor der Geburt - bat ich die Kindesmutter

35.

mir das gemeinsame Sorgerecht einzuräumen schließlich waren wir nicht verheiratet.

DIE KINDESMUTTER VERWEIGERTE MIR MICH ALS VATER DES KINDES EINTRAGEN ZU LASSEN.

SIE VERWEIGERTE DADURCH AUCH DAS GEMEINSAME SORGERECHT.

Es kam hierüber zur Trennung, im 6. Monat schwanger zog meine Ex aus der gemeinsamen Wohnung aus und zog in die Behausung der Sekte zu ihrer Mutter.

Ich erfuhr erst am 21.09.2000 als Letzter von der Geburt meines Kindes. Dafür hatte die Kindesgroßmutter Sorge getragen.

Sie hat dann zusammen mit dem Jugendamt eine Gesetzeslücke genutzt die sogenanne Vaterschaftsvermutung nachdem Sie sich geweigert hatte mich rechtswirksam als Vater anzugeben.

Als erster Mann in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte habe ich dann einen DNA-Vaterschaftstest eingefordert.

- 9F 104/01 KI Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe
- 3 WF 174/01 Oberlandesgericht Frankfurt a.M.

Nach einem Jahr wurde ich so per Abstammungsgutachten DE JURE Vater des Kindes.

Erst jetzt konnte ich Umgangs-/Sorgerecht einklagen.

Vorher gab mein Anwalt an, die Vaterschaftsvermutung mittels derer meine Ex versuchte mir für ein Kind Unterhaltszahlungen abzupressen dessen Vater ich DE JURE nicht war wohl aber DE FACTO ermögliche

36.

mir das gemeinsame Sorgerecht einzuräumen schließlich waren wir nicht verheiratet.

DIE KINDESMUTTER VERWEIGERTE MIR MICH ALS VATER DES KINDES EINTRAGEN ZU LASSEN.

SIE VERWEIGERTE DADURCH AUCH DAS GEMEINSAME SORGERECHT.

Es kam hierüber zur Trennung, im 6. Monat schwanger zog meine Ex aus der gemeinsamen Wohnung aus und zog in die Behausung der Sekte zu ihrer Mutter.

Ich erfuhr erst am 21.09.2000 als Letzter von der Geburt meines Kindes. Dafür hatte die Kindesgroßmutter Sorge getragen.

Sie hat dann zusammen mit dem Jugendamt eine Gesetzeslücke genutzt die sogenanne Vaterschaftsvermutung nachdem Sie sich geweigert hatte mich rechtswirksam als Vater anzugeben.

Als erster Mann in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte habe ich dann einen DNA-Vaterschaftstest eingefordert.

- 9F 104/01 KI Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe
- 3 WF 174/01 Oberlandesgericht Frankfurt a.M.

Nach einem Jahr wurde ich so per Abstammungsgutachten DE JURE Vater des Kindes.

Erst jetzt konnte ich Umgangs-/Sorgerecht einklagen.

Vorher gab mein Anwalt an, die Vaterschaftsvermutung mittels derer meine Ex versuchte mir für ein Kind Unterhaltszahlungen abzupressen dessen Vater ich DE JURE nicht war wohl aber DE FACTO ermögliche

37.

Artikel 14  Ich werde diskriminiert weil ich

           - ein Mann bin
           - als behindert verleumdet werde

Artikel 4   Man hat alles getan um mein Recht auf ein faires Verfahren innerhalb angemessener Frist zu behindern.

           Die Bundesrepublik hat ein Gesetz nicht geändert das gegen die Verfassung verstieß und mein Recht zur Klage ein Jahrzehnt lang behindert

Artikel 8   Die Bundesrepublik achtet nicht daß ich ein Recht auf Familienleben mit meiner Tochter habe.

Artikel 9   Ich möchte daß mein Kind nach humanistischen, atheistischen Grundsätzen erzogen wird mit einem aufgeklärten wissenschaftlichen Weltbild.

           Meine Ex zieht das Kind im Dunstkreise der ?Reiki? Sekte auf.

           Das mißachtet mein Recht des Schutzes des Kindes vor religiöser Missionierung.    

38.

Artikel 14  1 BvR 50/15

Artikel 4   Bundesverfassungsgericht Karlsruhe

Artikel 8   vom 23. Januar 2015

Artikel 9   vollumfänglich beigefügt

42.

In 1 BvR 933/01 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden daß der §1626a BGB, das Sorgerecht unverheirateter, nicht mit der deutschen Verfassung, dem Grundgesetz, vereinbar sei und dem Gesetzgeber, dem deustchen Bundestag, Frist gesetzt bis zum 31. Dezember 2003 dies zu ändern.

Nachdem 2012, fast 10 JAHRE SPÄTER, immer noch nichts geschehen war habe ich mit Petition Pet-A-17-99-1030-021771 vom 14./15. April 2012 beim Deutschen Bundestag, Berlin, den Verfassungsnotstand/Widerstandsfall nach Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz erklärt weil ich die freiheitlich demokratische Grundordnung gefährdet sehe wenn das Parlament sich nicht um Entscheidungen der Normenkontrollinstanz kümmert. Damit befindet sich Deustchland im Bürgerkrieg.

DARAUFHIN wurde mit Wirkung des 19. Mai 2013 das Gesetz - im übrigen zum Schlimmeren - geändert. Gab es vorher keine Möglichkeit für unverheiratete Väter ihr gemeinsames Sorgerecht einzuklagen, so können diese jetzt klagen - falls die Mutter nicht von ihrem neugeschaffenen Veto-Recht gebrauch macht - was genau dasselbe ist wie vor der Reform.

Direkt nach Klageinreichung am 19. Mai 2013 wurde ich am 23. Mai 2013 von Polizisten die mich wohl per willkürlicher Inhaftierung und Bedrohung an Klage hindern wollten in meiner Wohnung ?überfallen und? dann krankenhausreif
?zusammengeschlagen? weil sie sich provoziert gefühlt hatten. Weil dies möglicherweise eine Bürgerkriegs-Angriffs- handlung ist habe ich sicherheitshalber Offensive an das internationale Kriegsverbrechertribunal in Den Haag gemeldet.

44.

nicht relevant

I.
45.

1. 22. Januar 2015
2.
3. Verfassungsbeschwerde 1 BvR 50/15
4.
5. 27. Januar 2015
6.
7. Entscheidung 1 BvR 50/15
8.
9. jeweils Bundesverfassungsgericht

47.
15042015

49.
Maximilian Bähring  
Hölderlinstraße 4
60316 Frankfurt a.M.


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16.04.2015 03:41 http://tabea-lara.tumblr.com/post/116561698353

Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
D-60316 Frankfurt a. M.
maximilian@baehring.at
Fax: +49/(0)69/67831634

Fax: +33 (0)3 88 41 27 30
European Court of Human Rights
Council Of Europe
F-67057 Strasbourg Cedex

20. Februar 2015

KLAGE

beigefügt finden Sie Menschenrechtbeschwerde
auf Formular (6 Blatt ? doppelseitig- / 11 Seiten)

Entscheidung 1 BvR 50/15 des Deutschen Bundes-
verfassungsgerichtes in Karlsruhe (1 Seite/Blatt)          3 Blatt / 9 Seiten

Verfassungklage zur vorgenannten Entscheidung              + OLG Entscheidung
(8 Blatt ? doppelseitig- / 16 Seiten) nebst deren            3 UF 70/14 OLG
Anlagen (2 Blatt ? doppelseitig- / 4 Seiten)                 Frankfurt a.M.

Aufrgund technischer Probleme im Stadtviertel              + AG Entscheidung              
Frankfurt  a.M. Ostend hier Nahe des Neubaus                 92 F 493/13 SO AG
der Europäsichen Zentralbank ist es möglich daß              Bad Homburg v.d.H
Sie Teile der EMail/Fax-Transmission mehrfach              
erhalten. Daher sende ich alles auch als Postbrief.        1 Blatt / 3 Seiten

Mit freundlichen Grüßen

Maximilian Bähring


http://41.media.tumblr.com/a7cbd5b9dfa058cb857c120ac0b1c37d/tumblr_nmwowu41iK1sq93cpo1_1280.jpg
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16.04.2015 03:42 http://tabea-lara.tumblr.com/post/116561752953

Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
D-60316 Frankfurt a.M.
Deutschland

Europäsicher Gerichtshof
für Menschenrechte
Europarat
F-67075 Strasbourg


20. Februar 2015


Betreff: Nr. 8400/15


soeben, 20. Februar 2015 erhalte ich Ihr Schreiben datiert auf den 16. Februar 2015 frankiert und zur Post gegeben am 18. Februar 2015. Wie sie den Unterlagen entnehmen können bin ich am 09. Februar 2015 persönlich bei ihnen in Strasbourg vorstellig geworden mit zwei großen Leitzordern
und der bei Ihnen abgegebenen Beschwerde. Ich habe hierfür Eingangsstempel und Fotos als Beweis sowie Kopie der Fahrkarte die ich mir vom Munde absparen musste (ich hungere deshalb) und die ich beifüge.

IHRE GERICHTSBEAMTEN HABEN NUN BEHAUPTET SIE BENÖTIGTEN KEINERLEI WEITER UNTERLAGEN obgleich ich ausdrücklich angefragt hatte, ob zusätzliches Material nötig sei welches ich vollum-fänglich (erkennbar an den Fotos) mit nach Strasbourg gebracht hatte. Es ist zudem online abrufbar unter: http://tabea-lara.tumblr.com

Überlegen Sie nun selbst in wessen Verantwortung es liegt wenn Akten fehlen die sie zur Entscheidung benötigen. Ich sende Ihnen trotzdem die angemahnten Entscheidungen zu.

Ich bin ja gewohnt daß deutsche Gerichte schlampig arbeiten und Verfahren verschleppen aber ich hätte nicht damit gerechnet daß auch in Strasbourg mit solch wirklichen üblen Tricks gearbeitet wird. Die angeblich fehlende Entscheidung ist erstinstanzlich wird also sowieso durch die höherinstanzliche (Oberlandesgericht) aufgehoben die Ihnen INZWISCHEN ja vorliegt.

Bitte überdenken Sie ihre Entscheidung da der Fehler nachweislich in Ihrem Hause liegt.

Ich betrachte das permanente Verschwindenlassen von Unterlagen,  und die Blockade von vollständigen Sendungen per Fax oder Email aufgrund der Seitenanzahl/Mailgröße als ein ganz gezieltes Instrument von Psychoterror also FOLTER insbesondere weil Sie ja selbst die fehlenden Akten beim jeweiligen deutschen Gericht zur Einsicht anfordern könnten.

Maximilian Bähring


http://41.media.tumblr.com/777e6d9e19ee43492d7c5527a5fc2b88/tumblr_nmwoycLW4I1sq93cpo2_1280.jpg
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16.04.2015 03:42 http://tabea-lara.tumblr.com/post/116561794563

Pardon

It is me again, Max from Germany. Because of ITU/CCIT-G3 Fax Transmission Problems  between easybell/telefonica Frankfurt a.M. and you and simple-fax in BRAUNSCHWEIG whenever there is a photo (EVIDENCE) transmitted I needed to send the Pages 1 to 10 through a Dusseldorf based Fax-Service what finally worked. I wanted to inform you hereof.

This also happens in cases against Policemen that not let through evidence screenshots from xtravacanza.de website regarding child abuse / sexual harrasment.

TECHNICALLY SPOKEN: IT IS EVIDENT YOU ARE NOT GETTING EVERY FAX THAT IS ADRESSED
TO THE COURT!

ID       Datum    Uhrzeit Empfänger     Status
#1415736 21.02.2015 00:26 0033388412730 FEHLER
#1415733 21.02.2015 00:14 0033388412730 OK
beweisfoto - test auf filter
#1415724 20.02.2015 23:26 0033388412730 OK
#1415723 20.02.2015 23:26 0033388412730 OK
#1415720 20.02.2015 23:22 0033388412730 OK
#1415719 20.02.2015 23:22 0033388412730 OK
#1415718 20.02.2015 23:22 0033388412730 OK
#1415717 20.02.2015 23:21 0033388412730 FEHLER
#1415716 20.02.2015 23:21 0033388412730 OK

~~~

Dokument erfolgreich versendet.
Empfänger: 33388412730
Absender: 1796275
Datum: 21/02/15 00:50
Seiten: 10

?

Because the court is blocking the transmission of 42 pages at once
I have split up my fax ino chunks of a transmission Size of 2 Megabytes each.

Excluding this Page

Fax 0 of 6 to 0

ther will follow six several Fax Transmissions:

Fax 1 of 6 to Pages 1 to 10
Fax 3 of 6 to Pages 11 to 20
Fax 3 of 6 to Pages 21 to 30
Fax 4 of 6 to Pages 31 to 33
Fax 5 of 6 to Pages 34 to 39 > Sorry, but the size limitation
Fax 6 of 6 to Pages 40 to 42 is 2.000.000 Bytes and not 2 Mega-
bytes (2.097.152 Bytes)
therfore the parts
5 and 6 were trans-
mitted as
Fax 5 of 6 to Pages 34 to 38
Fax 6 of 6 to Pages 39 to 42

~~~

What the fuck is this?

transmitting pages 01 to 10 is blocked

ID       Datum    Uhrzeit Empfänger     Status
#1415724 20.02.2015 23:26 0033388412730 OK
#1415723 20.02.2015 23:26 0033388412730 OK
#1415720 20.02.2015 23:22 0033388412730 OK
#1415719 20.02.2015 23:22 0033388412730 OK
#1415718 20.02.2015 23:22 0033388412730 OK
#1415717 20.02.2015 23:21 0033388412730 FEHLER
#1415716 20.02.2015 23:21 0033388412730 OK
#1415689 20.02.2015 21:36 0033388412730 FEHLER
#1415677 20.02.2015 21:10 0033388412730 FEHLER
#1415659 20.02.2015 20:16 0033388412730 FEHLER


http://40.media.tumblr.com/05d1f40b804b359bc4e4f2f0707f4988/tumblr_nmwozgXqSR1sq93cpo1_1280.jpg
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16.04.2015 03:43 http://tabea-lara.tumblr.com/post/116561843158

Fax: 0033388412730

Maximilian Baehring
Hoelderlinstrasse 4
D-60316 Frankfurt a.M.

02. März 2015

Aufgrund der Transmissionsschwierigkeiten die am 20. Februar 2015 abends und nachts vorlagen send ich hiermit ERNEUT beiligenden Schriftsatz, diesmal vom Internetcafe aus.

Er umfasst insgesamt 42 Seiten (+ 1 Seite Eingangsstempel vom 09. 02.2015/Bahn-Ticket, dieses lag nur dem postalischen Einschreiben RM182787995DE vom 20. Februar 2015 bei)!

Unter Hinweis darauf daß das Verfahren 8400/15 eingestellt wurde

weil das Gericht zwar per Eingangsstempel bestätigte daß es sämtliche angegebenen Unterlagen erhalten habe -  und ihm zudem angeboten worden war Akten im umfange von etwas mehr als zwei Leitzordnern die ich mit nach Strasbourg gebracht hatte, ebenfalls dortzulassen -

nachher aber bemängelte es es fehlten Gerichts-Entscheidungen auf die sich meine Eingabe beim EGMR nicht bezogen hatte (Seite 10/11 Punkt 45 des Formulars DEU-2014/I)  auf die aber der Menschenrechtsbeschwerde zugrundeliegende Nichtannahmeentscheid des Bundesverfassungsgerichtes in Deutschland wiederum Bezug genommen hatte

fordere ich neues Aktenzeichen damit die nun neuerlich in vollem Umfange eingereichten Akten nicht versehentlich vernichtet werden weil sie unvollständig seien wie angeDROHT wurde.

02. March 2015

retransmission due to failure (only 36 of total 44 pages have been transmitted)


http://41.media.tumblr.com/c7ba073ddf931ae693010dcc18a8654d/tumblr_nmwp0tYDH21sq93cpo1_1280.jpg
[1] http://41.media.tumblr.com/c7ba073ddf931ae693010dcc18a8654d/tumblr_nmwp0tYDH21sq93cpo1_1280.jpg


16.04.2015 04:02 http://tabea-lara.tumblr.com/post/116563052938

                                                                   T: +33 (O)3 88 41 20 18
EUROPEAN COURT OF HUMAN RIGHTS   F: +33 (0)3 38 41 27 30
COUR EUROPEENNE DES DROITS DE'LHOMME www.echr.coe.int

Herrn
Maximilian BÄHRING
Hölderlinstrasse 4
D-60316 FRANKFURT MAIN

16/02/2015

ECHR-Adeu6

Betreff Nr. 8400/15

Sehr geehrter Herr Bähring,

bei der Kanzlei des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte ist Ihre Eingabe vom 09/02/2015 eingegangen.

Ich stelle jedoch fest, dass Sie die Voraussetzungen nach Artikel 47 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs nicht erfüllt haben:

- Es wurden nicht alle Kopien der relevanten Entscheidungen oder Maßnahmen, die  Gegenstand der Beschwerde sind, vorgelegt. Insbesondere fehlt der Besschluss des  Amtsgerichts Bad Homburg vom 23. Januar 2014.
- Es wurden nicht alle relevanten Kopien der Dokumente vorgelegt, die die
 Erschöpfung der innerstaatlichen Rechtsmittel belegen. Insbesondere fehlen Ihre  Beschwerde gegen den amtsgerichtlichen Beschluss und der Beschluss des  Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 15. Dezember 2014.

Unter diesen Umständen kann die Beschwerde nicht vom Gerichtshof untersucht werden.

Daher wurden die von Ihnen eingereichten Unterlagen und Eingaben nicht aufbewahrt.

Wenn Sie möchten, dass der Gerichtshof Ihre Beschwerde bearbeitet, müssen Sie ein vollständig ausgefülltes und gültiges Beschwerdeformular mit allen erforderlichen Unterlagen gemäß Artikel 47 der Verfahrensordnung vorlegen.

Sie finden Informationen dazu, wie Sie eine gültige Beschwerde erheben, auf der Internetseite des Gerichtshofs (www.echr.coe.int/applicants). Diese Informationen sind in sämtlichen Sprachen der Mitgliedstaaten des Europarats abrufbar.

Ich weise Sie darauf hin, dass die Sechs-Monats-Frist nach Artikel 35 Absatz 1 der Konvention nur dann unterbrochen wird, wenn eine vollständige Beschwerde an den Gerichtshof gesendet wird.

EUROPEAN COURT OF HUMAN RIGHTS  - COUNCIL OF EUROPE - COUR EUROPEENNE DES DROITS DE'L HOMME
COUNCIL OF EUROPE CONSEIL DE'L EUROPE
67075 STRASBOURG CEDEX  67075 STRASBOURG CEDEX  
FRANCE  - CONSEIL DE'L EUROPE - FRANCE

                                         - 2 -

Der Gerichtshof wird auf schriftliche oder telefonische Anfragen im Zusammenhang mit der
Unvollständigkeit dieser Akte nicht antworten.

Mit freundlichen Grüßen
Für den Kanzler

A. Müller-Elschner
Rechtsreferent


http://41.media.tumblr.com/40a127ab97d509741315a4ab19e634d4/tumblr_nmwpweh5fI1sq93cpo1_1280.jpg
[1] http://41.media.tumblr.com/40a127ab97d509741315a4ab19e634d4/tumblr_nmwpweh5fI1sq93cpo1_1280.jpg
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16.04.2015 05:49 http://tabea-lara.tumblr.com/post/116569942083

Ob Reiki wirkt oder nicht kann dahingestellt bleiben. Mit den ?Behandlungen? verbunden ist ein in allen Punkten die Klassifikation als ?Sekte? erfüllendes System daß sich jeglicher demokratischen Kontrolle vollständig entzieht. Die vermeintlichen psychischen Beschwerden die Reiki angeblich heilen soll werden zudem durch Reiki erst künstlich herbeigeführt. Reiki ist zutiefst antidemokratisch. Reiki wird mutmaßlich zur Züchtung von terroristsichen Schläfern verwendet da angeblich der freie Wille der Opfer beeinflußt laut Agaben der Sekte werden kann, ähnlich wie bei einer Hypnose.

Bevor ich mit Reiki in Kontakt kam hatte ich keinerlei Beschwerden was meine Musterung als Wehrdiensttauglich in Usingen (sozusagen amtsärztlich) beweist. Erst und exakt seit ich es mit Reiki zu tun habe besteht der Verdacht auf schwere, unheilbare psychische Probleme; überdie dann eine medizinische und vermögensrechtliche Betreuung über mich errichtet werden soll damit das Familienvermögen von mir und meinen Eltern  für diesen esoterischen pseudomedi-zinsichen BULLSHIT über das KIDNAPPING meiner Tochter der Sekte der Jutta Riek zufließt, am besten über ein in die Sterbehilfe treiben als Mord.

~~~

Sektenmerkmale
von Reiki

Ausschlaggebend ist nicht die Etikettierung als ?Sekte?, sondern die differenzierte Beurteilung einer Gruppe anhand ihrer Merkmale und deren Auswirkungen auf der persönlichen, familiären, gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Ebene. Die folgenden Kriterien liefern eine Grundlage zur Einschätzung der Kritikwürdigkeit und Gefährlichkeit einer Gruppe. Dabei ist sorgfältig abzuwägen, ob eine Mehrzahl der Punkte in relevantem Masse zutrifft:

Struktur der Organisation: Gruppe mit straff hierarchischer und doktrinärer Struktur v
Autoritäre Führung: Führergestalt mit prophetischen oder guruhafter Ansprüchen v
Offenheit der Gruppe: Isolation und starke Abgrenzung der Gruppe nach aussen v
Leistungen für die Gruppe: überteuerte Kursangebote oder Kosten für Lehrmaterial, Fronarbeit v
Welt- und Menschenbild: Einteilung der Welt in Gut und Böse, Schwarz-Weiss-Denken v
Absolutheitsanspruch: ausschliessender Glaube an die absolute Wahrheit des eigenen Systems, der eigenen Lehre, des eigenen Weges, der eigenen Methoden v
Erlösungs- oder Heilsversprechen:  «Universalrezepte»  für sämtliche Probleme sowie irreale Machbarkeitsvorstellungen v
Elitebewusstsein: Die Mitglieder der Gruppe verstehen sich als auserwählt, als spirituell weiterentwickelte Elite der Menschheit, als ?Speerspitze? des Wissens. v
Endzeiterwartung: Gruppe erwartet Endzeit, Weltuntergang v
Informationspolitik nach Aussen: keine offene Informationspolitik, irreführende Propaganda v
Informationspolitik nach Innen: Selektion von Information bis hin zu bewusster Desinformation innerhalb der Gruppe v
Umgang mit Kritik: Kritikverbot innerhalb der Gruppe; Bekämpfung von KritikerInnen ausserhalb v
Milieukontrolle: Kontrolle und Überwachung aller Lebensbereiche v
Rücksichtlose Methoden: getarnte oder irreführende Anwerbung, Indoktrination, Einsatz von bewusstseinsverändernden Methoden v
Gedanken- und Gefühlskontrolle: durch Erzeugung eines schlechten Gewissens und von Angst wird das Mitglied manipuliert; durch exzessives Praktizieren von Entspannungstechniken und Meditation werden Gedanken und Gefühle kontrollierbar und manchmal sogar ein ?innerer Führer? eingeführt, der das eigene Gewissen ersetzt v

Reiki= Eindeutig Sekte  

P.S.: Informationspolitik -> ?stufenweise? Einweihung

~~~

Reiki-Setting in einem Krankenhaus
Mikao Usui
Chujiro Hayashi
Hawayo Takata
Phyllis Furumoto

Reiki
Aus Psiram
Reiki (jap. usui reiki ryoho = Usui-Geisteskraft-Behandlung) ist eine esoterisch inspirierte pseudomedizinische Technik, die Anfang des 20. Jahrhunderts von Mikao Usui in Japan erfunden wurde. In einem wissenschaftlichen Sinne ist die Wirksamkeit der Reiki-Praktiken nicht belegt.

Inhaltsverzeichnis
1 Ursprung
2 Was ist Reiki?
3 Studienlage
4 Das dreistufige Reiki
5 Reiki als Instrument für Sekten und sektenähnlich operierende Gruppen
6 Fachliteratur und weitere Artikel
7 Weblinks
8 Anderssprachige Psiram-Artikel
9 Quellennachweise

Ursprung

Der von der Szene selbst verbreiteten Legende nach entstammt Reiki dem tibetanischen Buddhismus und wurde vom japanischen buddhistischen Mönch Dr. Mikao Usui in den letzten Jahren des 19. Jahrhunderts nach Japan gebracht. Usui habe die Jahre vor seinem Tod im Jahre 1930 angeblich damit verbracht, Reiki in Japan zu lehren. Während dieser Zeit soll er 18 Reiki-Meister ausgebildet haben, darunter einen ehemaligen Marineoffizier des I. Weltkrieges, Dr. Chujiro Hayashi.

Dieser wurde nach Usuis Tod dessen Nachfolger. Hayashi gründete in Japan eine Klinik, in der er Patienten mit Reiki behandelt haben soll. Er modifizierte die Reiki-Technik durch Vorschriften und Handhaltungen sowie um eine dreistufige Initiationsprozedur. Hayashi weihte bis zu seinem Tod im Jahre 1941 weitere 13 Reiki-Meister. Einer dieser 13 Meister war Frau Hawayo Takata, die zu seiner Nachfolgerin aufstieg. Frau Takata soll danach Japan verlassen haben, um auf Hawaii selbst eine Reiki-Klinik zu gründen. Sie soll auch ein
Gebührensystem für Reiki-Anwärter eingeführt haben. Für die erste Stufe der Initiation verlangte sie 175 US$, für die zweite 500 US$ und für die dritte schließlich die damals beträchtliche Summe von 10.000 US$. Sie forderte von jedem von ihr ausgebildeten Reiki-Meister die Fortführung dieses Gebührensystems. Zwischen 1970 bis zu ihrem Tod im Jahre 1980 soll Frau Takata 22 Reiki-Meister geweiht haben.

Im Amte beerbt wurde Frau Takata von ihrer Enkeltochter, Phyllis Furumoto, die nun als Reiki-Großmeisterin das so genannte traditionelle Usui-Reiki ausübt. Furumoto gründete 1983 die so genannte Reiki-Allianz, in der nur Reiki-Meister aufgenommen werden, die für ihre Initiation 10.000 US$ bezahlt haben. Mittlerweile halten sich allerdings viele Reiki-Anhänger nicht mehr an diesen finanziellen Ehrenkodex und geben ihre alternativen Weihen schon für deutlich geringere Summen ab.

Was ist Reiki?

Das Wort Reiki setzt sich aus den Komponenten REI (= universal, grenzenlos) und KI (= die Lebensenergie, auch Chi genannt) zusammen. Durch sanftes Handauflegen lasse der Therapeut Heilenergien durch den Patienten strömen, die angeblich die Energiepunkte des Körpers ausglichen, von Spannungen und Stress befreiten, eine Aktivierung der körpereigenen Heilkräfte erlaubten und eine Stabilisierung des natürlichen körperlich-seelischen Gleichgewichts erzeugen könnten. Zusätzlich sei Reiki in der Lage, eine gesteigerte
Wahrnehmung zu bewirken und sogar Gifte aus dem Körper zu eliminieren. [1] Abgesehen von diesem ?klassischen? Reiki zur Behandlung von Menschen gibt es von zahlreichen Anbietern auch Reiki für Tiere, die damit von Krankheiten, Verletzungen, Angst, ?Blockaden? usw. kuriert werden sollen. Bei Zimmerpflanzen und sogar bei Speisen und Getränken soll Reiki eine positive Wirkung haben, wobei die Behandlung in diesen Fällen darin besteht, dass die Reiki-kundige Person ihre Hände einfach über die Pflanze oder das Essen hält, um die ?Reiki-Energie? hineinströmen zu lassen.

Studienlage

Für keine der Behauptungen, die über Reiki aufgestellt werden, wurde je ein Beweis erbracht. Es existieren keine überprüfbaren Belege auf biophysischer und theoretischer Basis für die Reiki-Energie [2] ; ernsthafte Untersuchungen konnten dies nicht bestätigen. Assefi et al. konnten in einer randomisierten, placebokontrollierten Studie mit 100 an Fibromyalgie erkrankten Teilnehmern feststellen, dass es keinen Unterschied machte, ob die Patienten von einem Reiki-Therapeuten behandelt wurden oder von einem Schauspieler, der sich als solcher ausgab. [3] Weiter wurde im Jahr 2008 eine systematische Übersichtsarbeit von randomisierten, klinischen Studien durchgeführt, welche
die Evidenzbasis zur Wirksamkeit von Reiki in Erfahrung bringen sollte. Es wurde kein Nachweis erbracht, dass Reiki als Therapie effektiv oder in irgendwelcher Form wirksam wäre. [4] Placebo gestützte Reiki-Therapien gelten zudem als schwer durchzuführen, da ein realistisches Placebo kaum realisierbar ist. [5] William T. Jarvis, Ph.D. am National Council Against Health Fraud (NCAHF) (http://www.ncahf.org/), weist dazu noch auf die Möglichkeit hin, dass klinische Effekte auf Suggestion beruhen können. [6]

Das dreistufige Reiki

Die Angaben, was man zur Erfüllung der ersten Reiki-Stufe konkret zu tun habe, sind von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Meist reicht es aus, 175 US$ zu zahlen, um die erste Stufe der Initiation zu erreichen. Es gibt Internetseiten, auf denen man seine Reiki-Stufe kostenlos per E-Mail abrufen kann.

In der zweiten Reiki-Stufe erhält man eine Bescheibung dreier Symbole, die man sich zu merken hat. Man zeichnet jene mit der Hand zum Schein auf die Hautoberfläche des Patienten und sagt sie auch gleichzeitig auf, um eine Energieübertragung durchzuführen. Jedes Symbol hat dabei für den Reiki-Anhänger eine besondere Bedeutung. Das Power-Symbol wird benutzt, wenn der Heiler annimmt, dass eine gesteigerte Energiemenge notwendig sei. Das Emotion-Symbol soll zur emotionalen Heilung oder Stabilisierung dienen. Das Absent-

Reiki ? Psiram https://www.psiram.com/ge/index.php/Reiki
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Healing-Symbol kann zur Fernheilung von nicht körperlich anwesenden Personen dienen. Es könne sogar durch Raum und Zeit zurück wirken.
In der dritten Reiki-Stufe, der des Reiki-Meisters, erhält man das vierte Symbol (Master-Symbol) mitgeteilt. Dieses setzt man ein, um die Fähigkeit zu erlangen, den Kanal zur Energieübertragung zu öffnen. Dabei strömt dann die Energie durch den Kopf des Behandlers hinein sowie durch seine Hände wieder hinaus in den Patienten. Damit das Reiki auch Wirkung zeigt, wird erklärt, dass dieses Symbol unsichtbar in den Meister ?eingebrannt? werde und nach dieser Implantation nicht mehr entfernt werden könne. Der Junior-Meister muss seine Fähigkeiten dann ein Jahr lang üben, bis er eigenverantwortlich heilen darf.

Reiki als Instrument für Sekten und sektenähnlich operierende Gruppen
Einige Sekten nutzen das Gebiet der fernöstlichen Heilmethodik als Tarnung: Reiki wird als primitive Art der Psychotherapie dabei als Köder benutzt. Mit einer relativ einfach aufgebauten mystischen Stimmung wird gutgläubigen Menschen viel Geld abgenommen. Die Wärme, die die Patienten spüren, wenn sie von einem Reiki-Meister ?behandelt? werden, tritt nicht wirklich auf und lässt sich auch nicht messen. Vielmehr ist dieses subjektiv empfundene Wärmegefühl, analog zu Yoga-Übungen, das Resultat einer gesteigerten Selbstwahrnehmung in einer vom jeweiligem Meister geschaffenen, psychologisch-manipulativen Umgebung. Durch Fokussierung auf das eigene Körpergefühl kann kurzfristig ein solcher Eindruck erweckt werden. Bei
sexuell gehemmten Personen kann zusätzlich durch die vor allem bei älteren Personen noch stark tabuisierte körperliche Fast-Berührung durch den ?Therapeuten? eine Blutdrucksteigerung mit lokal gesteigertem Wärmeempfinden bewirkt werden. Dies ist analog zum ?Phänomen Rote Ohren? in peinlichen Situationen zu sehen.

Gefährlich ist Reiki nicht, da es unwirksam ist. Problematisch ist hingegen, dass die dahinter stehende Ideologie machtorientiert ist und den Patienten zu beherrschen trachtet. Dies macht Reiki zu einem nutzbaren Filterinstrument für Sekten und sektenähnlich operierende Gruppen. Reiki wird als angeblich fernöstliche Wundermethode angepriesen. Damit können jene Personen selektiert werden, die leichtgläubig und beeinflussbar sind. Der Irrglaube an eine solche mystische Heilmethodik wird dadurch verstärkt, dass man sich innerhalb der Szene mit diversen Reiki-Stufen eine Art Pseudokompetenz verleiht.

Fachliteratur und weitere Artikel
Eric S. Harz. The Reiki Danger ? healing that harms. Jubilee Resources (Neuseeland)
Lee MS, Pittler MH, Ernst E. Effects of reiki in clinical practice: a systematic review of randomised clinical trials. Int J Clin Pract 2008, 62, 6: 947-954
Lee MS, Lam P, Ernst E. Effectiveness of tai chi for Parkinson?s disease: A critical review. Parkinsonism Relat Disord 2008, 14(8) 589 - 594
MS Lee, MH Pittler, E Ernst. Tai chi for osteoarthritis: a systematic review. Clin Rheumatol 2008, 27;2: 211-218
Lee MS, Pittler MH, Kim MS, Ernst E. Tai chi for type 2 diabetes: a systematic review. Diabetic Medicine 2008;25(2):240-1
Lee MS, Pittler MH, Shin B-C, Ernst E. Tai chi for osteoporosis: a systematic review. Osteoporosis Int 2008, 19: 139-146

Weblinks
Ulrich Dehn/Friedmann Eißler: Kompakt-Infos: Reiki (http://www.ekd.de/ezw/dateien/EZW_KI_Reiki_5_2009.pdf) Evangelische Zentralstelle für
Weltanschauungsfragen, Mai 2009
Bernhard Brünjes: REIKI. Das Patentrezept des Japaners Mikao Usui (http://www.agpf.de/Reiki.htm) AGPF - Bundesverband Sekten- und Psychomarktberatung
Colin Goldner: Geist- und Wunderheilung/Reiki. Heilsame Hände (http://www.sueddeutsche.de/wissen/teil-geist-und-wunderheilungreiki-heilsame-haende-
1.768375) Süddeutsche Zeitung 28.08.2007

Anderssprachige Psiram-Artikel
Français: Reiki

Quellennachweise
[1] http://www.ouw.at/index-Dateien/Reiki_1.htm 1.
[2] Stenger, Victor J. (1999). ?The Physics of ?Alternative Medicine? Bioenergetic Fields?, in: The Scientific Review of Alternative Medicine, Vol. 3, No.1 [1]
(http://www.colorado.edu/philosophy/vstenger/Medicine/Biofield.html)
[3] Nassim Assefi, Andy Bogart, Jack Goldberg, Dedra Buchwald: Reiki for the Treatment of Fibromyalgia: A Randomized Controlled Trial. In: The Journal of Alternative and
Complementary Medicine. Vol. 16, Nr. 11, November 2010, S. 1191?1200 [2] (http://www.liebertonline.com/doi/full/10.1089/acm.2008.0068)
[4] Lee, MS; Pittler, MH; Ernst, E (2008). ?Effects of Reiki in clinical practice: a systematic review of randomized clinical trials? in: International Journal of Clinical Practice, Vol
62, Issue 6, p. 947?954 [3] (http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/j.1742-1241.2008.01729.x/abstract) [4] (http://www.blackwell-synergy.com/doi/abs/10.1111
/j.1742-1241.2008.01729.x)
[5] Mansour AA, et al: A study to test the effectiveness of placebo Reiki standardization procedures developed for a planned Reiki efficacy study. J Altern Complement Med.
1999 Apr;5(2):153-64 [5] (http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/10328637)
[6] Jarvis W: Reiki. National Council Against Health Fraud 1999 [6] (http://www.ncahf.org/articles/o-r/reiki.html) 6.

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Kategorien: Esoterik Pseudomedizin

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Reiki ? Psiram https://www.psiram.com/ge/index.php/Reiki

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[1] http://40.media.tumblr.com/3be9bff12c8cf0af10bb16eb424aedc8/tumblr_nmwuv3JTQj1sq93cpo1_1280.jpg
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[2] http://40.media.tumblr.com/1be06b669886821071c10d6346908890/tumblr_nmwuv3JTQj1sq93cpo2_1280.jpg
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[3] http://40.media.tumblr.com/b4f3f13d6fbf260e32c2bd090df80a7c/tumblr_nmwuv3JTQj1sq93cpo3_1280.jpg


17.04.2015 03:27 http://tabea-lara.tumblr.com/post/116614008158

update lesbarkeit

http://take-ca.re/


Aus unehelicher eheähnlicher Lebensgemeinschaft mit gemeinsamem Haushalt geht ein gemeinsames Kind hervor.

Kindes-mutter ist Mitglied einer pseudomedizinischen Sekte (?Reiki?) der Großmutter die ?Heilen durch Hand-auflegen? betreibt. (http://reiki-direkt.de/huessner/ oder http://take-ca.re/huessner/) Vater will nicht daß das Kind im Sinne der Sekte erzogen wird.

Mutter verweigert Sorgerechtserklärung für das Kind abzugeben um Vater daran zu hindern die Religion, also über die Sektenzugehörigkeit zu bestimmen und/oder schulmedizinische Behandlung für das Kind durchzusetzen. Daraufhin erfolgt aufgrund dieses Vertrauensbruches Trennung.

Nach der Geburt will der Vater Umgang mit seinem Kind haben, es also besuchen oder daß es ihn besucht! Um das zu verhindern gibt die Mutter an er sei gar nicht Vater des eigenen Kindes, wohl-gemerkt nachdem sie ihn vorher urkundlich beim Jugendamt als Vater angegeben hat um Unterhalt kassieren zu können. (Den hätte der Vater vermeiden können wenn es zu einer sogenannten Residenzlösung gekommen wäre, also bei vollem Sorg- und Umgangsrecht des Vaters das Kind zwischen den Elternteilen ?gependelt? wäre, beispielsweise jede gerade Woche bei Papa, jede ungerade Woche bei Mama). Hierfür hat der Vater sogar noch jahrelang große Wohnung vorgehalten während er Gerichtsentscheidungen abwarten mußte. Da so zudem identischer finanzieller Erziehungsaufwand für beide Elternteile entsteht wäre Unterhaltspflicht weggefallen.

Der Kidnes-vater muß sich, nach der Neuregelung des § 1626a BGB anders als die Frau,  - ?Wohlverhalten? -  wenn er das Sorgerecht haben will.  Hat diese - beispielsweise als Alkoholikerin beim Stillen die ?Titte voll Hardenberg? oder schädigt das Kind - dann gilt kein Kindeswohlvorbehalt, keine Kindeswohlprüfung, dann muß ein Verfahren zur Aberkennung des Sorgerechtes eingeleitet werden § 1666 BGB.

weiterlesen: http://take-ca.re/ja.htm


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[1] http://40.media.tumblr.com/d2ecb1742705d982869f029e7cfaba4b/tumblr_nmxlm96pxq1sq93cpo1_1280.jpg


17.04.2015 05:55 http://tabea-lara.tumblr.com/post/116623730893

Champagnerluft und Tradition
Bad Homburg
Der Magistrat
Fachbereich Soziales u. Jugend
- Soziale Dienste -
Rathaus - Rathausplatz 1
Bad Homburg v.d.Höhe
Ansprechpartner/in: Frau Grohmann
Geschoß/Zimmer: 1.OG./173
Telefonzentrale: 06172/100-0
Telefon direkt: 06172/100-457
Telefax: 06172 / 100-470

Postanschrift: Stadtverwaltung 61343 Bad Homburg v.d.Höhe

Herrn
Maximilian Bähring
Ludwigstraße 4

61348 Bad Homburg V d Höhe

28. September 2000

50.3.5.5048.BU.O0.74

Beratung und Unterstützung für das Kind Tabea Lara Riek, geb. 19.09.2000

Sehr geehrter Herr Bähring,

das Jugendamt ist beratend und unterstützend für das oben aufgeführten Kind, zur Klärung folgender Aufgaben beauftragt:

Feststellung der Vaterschaft
Regelung der Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den Vater
Frau Uta Riek
hat Sie als Vater ihres Kidnes be-
nannt

Wir fragen daher unter Hinweis auf die im Bürgerlichen Gesetzbuch enthaltener Vorschriften (§§ 1592 ff BGB) an, 0b Sie gewillt sind, die Vaterschaft anzuerkennen.  Als Vater eines nichtehelichen Kindes wären Sie nach § 1615 f BGB auch verpflichtet, dem Kind mindestens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Unterhalt in Form einer Geldrente zu gewähren (sofern es nicht in Ihrem Haushalt aufgenommen worden ist). Die Verpflichtung zum Unterhalt kann zusammen mit der Anerkennung der Vaterschaft (kostenfrei) beim Jugendamt beurkundet werden!

Zur Eintragung ihrer vollständigen Personalien ins Geburtsregister und zur Klärung der Unterhaltshöhe, die sich nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen richtet - unter Berücksichtigung der Richtlinien und Sätze der ?Düsseldorfer Tabelle? (siehe beil. Kopie) ? bitten wir
Sie, den beigefügten Ermittlungsbogen gewissenhaft auszufüllen, zu unterschreiben und mit den erforderlichen Nachweisen über Einkommen, Vermögen, aber auch sonstige Verpflichtungen, innerhalb der nächsten 14 Tage an uns zurückzusenden.

Sobald uns diese Unterlagen hier vorliegen werden wir eine Unterhaltsberechnung vornehmen.
Danach kann ein Termin zur Beurkundung der Vaterschaft und Unterhaltsverpflichtung mit Ihnen
vereinbart werden.

Mit freundlichen Grüssen
Gohmann

Anlagen
1 Unterhaltstabelle
1 Ermittlungsbogen

Postbank Frankfurt, BLZ 500 100 60, Konto 2512 609. Taunus-Sparkasse, BLZ 512 500 00, Konto 001 014 005.
Öffnungszeiten Rathaus: Mo., Mi., Fr. von 08.00 bis 12.00 und Mi. von 14.00 bis 17.00 sowie nach Vereinbarung.
Öffnungszeiten Stadtladen: Mo., Di., D0. von 08.00 bis 17.00, Mi. von 08.00 bis 18.00 und Fr, von 08.00 bis 12.00.


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[1] http://41.media.tumblr.com/0f585154f460fec5116d99573514f0b7/tumblr_nmxsgoYVjh1sq93cpo1_1280.jpg


17.04.2015 05:56 http://tabea-lara.tumblr.com/post/116623760343

Champagnerluft und Tradition
Bad Homburg
Der Magistrat
Fachbereich Soziales u. Jugend
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- Beistandschaften -
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Ansprechpartner/in: Frau Grohmann
Geschoß/Zimmer: 1.OG./173
Telefonzentrale: 06172/100-0
Telefon direkt: 06172/100451
Telefax: 06172 / 100-470

Postanschrift: Stadtverwaltung 61343 Bad Homburg v.d.Höhe

Herrn
Maximilian Bähring
Ludwigstraße 4
61348 Bad Homburg v.d.Höhe

Az.: 50.3.5.5048.BU.00.74

1. November 2000

Beratung und Unterstützung für Tabea Lara Riek, geb. 19.09.2000

Sehr geehrter Herr Bähring,

in obiger Angelegenheit teilen wir Ihnen mit, das un die Mutter des Kindes, Frau Riek heute telefonisch darüber informierte, daß sie nicht bereit ist die urkundliche Zustimmung zu Ihrer Vaterschaftsanerkennun  abzugeben

Die urkundliche Anerkennung der Vaterschaft hat unbefristeten Bestand. Sollte Frau Riek jedoch ein Jahr nach der Abgabe Ihrer Vaterschaftsanerkennung noch immer nicht zugestimmt haben, besteht für Sie die Möglichkeit nach ä 1597 II BGB Ihre Vaterschaftsanerkennung zu Widerrufen.

Wir sind gerne bereit die Angelegenheit mit Ihnen nochmals zübesprechen, sofern Sie dies wünschen. Eine vorherige Terminsvereinbarung wäre jedoch sinnvoll.

Wir bedauern, Ihnen keine positive Mitteilung machen zu können.

Wir sind in dieser Angelegenheit nur beratend und unterstützend tätig, sodass unsere Arbeit hiermit erledigt ist.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Grohmann

Postbank Frankfurt, BLZ 500 100 60, Konto 2512 609. Taunus-Sparkasse, BLZ 512 500 00, Konto 001 014 005.
Öffnungszeiten Rathaus: Mo., Mi., Fr. von 08.00 bis 12.00 und Mi. von 14.00 bis 17.00 sowie nach Vereinbarung.
Öffnungszeiten Stadtladen: Mo., Di., D0. von 08.00 bis 17.00, Mi. von 08.00 bis 18.00 und Fr. von 08.00 bis 12.00.


http://36.media.tumblr.com/ba8e8c88d085482038882cb526121c82/tumblr_nmxshlBCHH1sq93cpo1_1280.jpg
[1] http://36.media.tumblr.com/ba8e8c88d085482038882cb526121c82/tumblr_nmxshlBCHH1sq93cpo1_1280.jpg


17.04.2015 05:56 http://tabea-lara.tumblr.com/post/116623776978

2.

B e g r ü n d u n g :

1.
Richtig ist, daß die unverheiratete Uta Brigitte Riek die Mutter der Beklagten
ist.

Nicht richtig ist, daß die Mutter ?die Anerkennung der Vaterschaft durch den
Kläger" beantragt hat. Richtig ist vielmehr, daß die Kindesmutter daraufhin er-
klärt hat, der Kläger könne möglicherweise der Vater des Kindes sein.

2.
Richtig ist, daß der Kläger die Vaterschaft anerkannt hat. Es besteht daher kein
Raum mehr für eine Vaterschaftsfeststellungsklage Dem steht § 1600 d Abs. 1 ?
entgegen. Die Vaterschaft ist nur dann gerichtlich festzustellen, wenn keine ?
Vaterschaft nach § 1592 Nr. 2 BGB besteht. Solange eine Vaterschaftsaner-
kennung vorliegt, ist nicht nur eine weitere Anerkennung der Vaterschaft durch
einen anderen Mann unwirksam (§ 1594 Abs. 2 BGB), sondern auch keine ge-
richtliche Feststellung der Vaterschaft zulässig (Vergleiche BGH, NJW 1999,
1632).

Der von dem Kläger zitierte ä 1600 e BGB regelt lediglich die Zuständigkeit
des Familiengerichts für die Vaterschaftsfeststellungs- und
Anfechtungsverfahren sowie die Regelung für den Fall, daß die Person, gegen
die sich die Klage zu richten hätte, verstorben ist.

Soweit der Kläger sich auf einen Aufsatz von Wieser in NJW 1998 beruft, so
mag es zwar sein, daß dies eine Literaturmeinung ist, die eine Vaterschafts-
feststellungsklage kontralegem für wünschenswert hält. Eine gesetzliche
Rechtsgrundlage für die vorliegende Klage ist jedoch daraus nicht zu ersehen.

Wäre diese Klage in dieser Form zulässig, so würde die gesetzliche Regelung
-nämlich das die Anerkennung der Vaterschaft der Zustimmung der Mutter be-
darf- ins Leere laufen.

Das Wohl des Kindes ist durch die Erklärung der Mutter nicht tangiert. Das
Kind ist bestens versorgt und es bestehen keinerlei Defizite.


http://40.media.tumblr.com/4b1cbdccb02148d5d70765ad275843c7/tumblr_nmxsi5QwTl1sq93cpo1_1280.jpg
[1] http://40.media.tumblr.com/4b1cbdccb02148d5d70765ad275843c7/tumblr_nmxsi5QwTl1sq93cpo1_1280.jpg


17.04.2015 05:56 http://tabea-lara.tumblr.com/post/116623800068

Das sind 4 Wochen von B.u.V. über abtippen
bis ins Gerichtsfach der RAe im Gericht selbes
Gebäude

? Ausfertigung ?
Amtsgericht Bad Homburg v.d.H.
? Familiengericht -
9 F 104/01 Ki

Verkündet am 20.03.2002  
20.03.2002

Schulte, Justizangestellte
als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Anwaltssozietät
in Bad Homburg
17. April 2002

Urteil
Im Namen des Volkes!

In der Familiensache
Maximilan Bähring,
wohnhaft: Louisenstraße 101, 61348 Bad Hamburg v.d.H.
- Kläger -

verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Agenor Perpelitz, Louisenstr, 99, 61348 Bad Homburg v.d.H?

gegen

Tabea-Lara Riek, geboren am 19.09.2000?
wohnhaft: Lindenallee 2a, 61348 Bad Homburg v.d.H.
- Beklagte -

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Boutros Asfonr? Castlllostr. 16, 61348 Bad Homburg v.d.H.
Geschäftszeichen: 135/01B02

wegen ?Feststellung? der Vaterschaft
hat das Amtsgericht Bad? Homburg v.d.H;
auf die mündliche Verhandlung vom 20.03.2002
durch den Richter am Amtsgericht Dr. Walter

für Recht erkannt

Es wird festgestellt,
daß der Kläger der Vater der Beklagten ist.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Tatbestand:

Seite1/2

Die Beklagte wurde am 19.ß9.2000 geboren.
Im Zeitpunkt der Geburt war deren Mutter mit dem Kläger nicht verheiratet.

Der Kläger trägt vor er sei der Vater der Beklagten, weil er mit deren Mutter von Mai 1999 bis Mai 2000, insbesonders in der gesetzlichen Empfägngniszeit, das ist die Zeit vom 24.11.1999 bis 22.03.2000, zusammen gelebt und Geschlechtsverkehr gehabt habe.

Der Kläger beantragt,
festzustellen, daß er der Vater der Beklagten ist.

Die Beklagte beantragt,
die Klage äbzuweisen.

Es ist Beweis erhoben werden über die Behauptungen des Klägers durch Einholung eines Abstammungsgutachtens; diesbezüglich wird auf das schriftliche Gutachten vom 31.1.2002 Bezug genommen.

Entscheidungsgründe:

Die Klage ist zulässig und begründet.

Das Gericht ist aufgrund der durchgeführten Beweisaufnahme davon überzeugt, daß der Kläger der Vater der Beklagten ist.

Dies wird durch das eingeholte DNA-Gutachten belegt, wonach die Vaterschaft des Klägersbewiesen ist. Die Vaterschaft des Klägers ist daher festzustellen (§ 1600 d BGB).

 Die Kostenentscheidung folgt aus § 93 c ZPO.

Walter? Richter am Amtsgericht

Ausgefertigt
Amtsgericht Bad Hamburg v.d..H  08.04.2002
Schulte. Justizangestellte
Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
Seite2/2


http://40.media.tumblr.com/69dc56237e08fac03b7efef563f54b7a/tumblr_nmxsiwoh451sq93cpo2_1280.jpg
[1] http://40.media.tumblr.com/69dc56237e08fac03b7efef563f54b7a/tumblr_nmxsiwoh451sq93cpo2_1280.jpg
http://41.media.tumblr.com/a18148bdf3cf25cc9b42ab2c7778aaac/tumblr_nmxsiwoh451sq93cpo1_1280.jpg
[2] http://41.media.tumblr.com/a18148bdf3cf25cc9b42ab2c7778aaac/tumblr_nmxsiwoh451sq93cpo1_1280.jpg


17.04.2015 04:16 http://tabea-lara.tumblr.com/post/116649870038

Pressemitteilung: http://take-ca.re/tumblr.com/ http://take-ca.re

1995/6 wird Maximilian Bähring im Zivildienst der Klinik Dr. Baumstark sexuell missbraucht.
1998 wird er vom Ex seiner Komillitonin einer kurzfristigen Liasion mit dem Leben bedroht.

Maximilian Bähring erstattet mehrfach Strafanzeigen gegen untätige Polizeibeamte und zwar in Bad Homburg v.d.Höhe, dem 1. und dem 5. Revier in Frankfurt a.M. und beschwert sich bereits 2003 und 2005/6 bei den hessichen Ministern für Justiz und Inneres durch Briefe/Faxe und eigenes Vorsprechen.

Aufgrund bösartigster Verleumdungen (er würde Drogen nehmen) der Mutter seiner Tochter im Sorgerechtsverfahren geht sein Betrieb pleite und er verliert den Job. Seit 14 Jahren hetzt die Kindesmutter das Kind gegen ihn auf, er bekommt es nicht zu sehen. Seine Ex ist in einer Sekte, ?REIKI? = pseudomedizinischer Unfug religiöses ?Heilen durch Handauflegen?, der auch ? und da schließt sich der Kreis ? seit neuestem bei der Kur und Kongress (Baumstark) praktiziert wird. Deshalb wollen die ihn auch unbedingt über irgendwelche Gutachten zu denen das städtische Jugendamt im Sorgerechtsprozes nötigt medizisch-psychiatrisch mundtot machen. Immerhin gehört die Klinik in der er mißbraucht wurde der Stadt im Verwaltungsrat sitzt der OB. Als er über die auch ansonsten katastrophalen Zustände berichten wollte auf einem Internet-Portal für Klinik-Bewertungen wurden die Bewertungen gelöscht. Er nimmt kein Drogen, Politikerkinder nehmen allerdings welche, hat er auch ausgesagt.

Die Server von ihm und seinen alten Unternehmen liegen unter Hacker / DDOS-Dauerfeuer man generiert gigantische Tele-kommunikationskosten zu seinen Lasten. Netz-Provider plündern trotz fehlender Verträge oder Einzusgermöchtigungen sein Sozialhilfe-Girokonto. So will man verhindern daß er sich an die die Öffentlichkeit wendet / diese informiert.

Man versucht außerdem über eine Entmündigung mit neuem Vormund ?Reiki?-Sekte eine Vormundschaft über ihn zu errichten um über sein Kind eine unterhaltliche Durchgriffshaftung auf das nicht unerhebliche Vermögen seiner Eltern herzstellen (5% eines Bergbau- und Aufbereitungsbetriebes, Rüstungszulieferer der Isaelis in Österreich).

Als er 2007 mangels fianziellen Mitteln gezwungen ist Sozialhilfe zu beantragen verweigert man ihm diese. Man verweigert ihm ausserdem einen Analt um sein Recht auf Sozialhilfe durchzusetzen. Zwischen dem 05. Februar 2007 und dem 28. April 2007 versucht das Jocenter in Fankfurt a.M. ihn obdachlos zu bekommen und mit Todesfolge auszuhungern. Mit aller Gewalt versucht man erstmalig ihn schwerst körperzuverletzen: im Sinne des § 226 (1) 3 StGB, einen psychischen Zusammenbruch herbeizu-führen um ihn so in einer Psychiatrie faktisch mundtot zu bekommen. Hiergegen versucht er im Verfahren 3 Zs 1795/08 GStA Frankfurt Main vorzugehen. Später gerät er wieder und wieder rechtsmissbräuchlich/willkürlich in Gefangenschaft wird dort vergiftet und macht mehrere Hunger- (25 Tage) und Trink-/Durststreiks (zwo mal secheinhalb Tage)! Die strafangezeigten Polizisten ?bedanken? sich für die Anzeige indem sie bei ihm vorstellig werden und ihn einschüchtern, man werde ihn verschwinden lassen - wenn er den Rechtwseg beschreite / die Dienstaufsicht einschaltet. Er wendet sich hilfesuchend an das europäische Parlament, NGOs (amnesty etc.) sowie Diplomaten verschiedener ausländischer Staaten.

Er wird von einem betrunkenen Nachbarn fast erwürgt. Außerdem wurde er mehrfach überfallen (möglicherweise um an Datenträger mit Netzwerkpasswörtern zu gelangen mit denen man täterseitig glaubt an Vermögen von ehemaligen Kunden seines EDV-Beriebes, milliardenschweren Pensionsfonds, zu kommen), von Hunden gebissen und angeblich von ihren Männern verprügelten Trinkerinnen derart gestalkt daß ein Umzug von Bad Homburg v.d.Höhe nach Frankfurt a.M. notwenig wurde.

Abgesehen davon wird ihm permanent das Waser abgestellt ? wohl vor dem Hintergrund daß seine Eltern mal eine Bürger-intiative hatten die sich gegen die Errichtung einer Klärschlammtrockungsanlage für das gesamt Rhein-Main Gebiete vor der eigenen Haustür wendete. Wahrschienlich deshalb interniert man ihn wärhend Wahlen und verbietet ihm für die spätere Piratenpartei ? den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung - Plakate für einen Bürgerrechts-Demoaufruf gegen einen totaltären Überwachungsstaat ?zu kleben. Zudem wird er so falsch in die Wählerregister eingetragen daß ihm Wahlberechtigungspost-karten gar nicht zugehen und er bei jeder Wahl ? mit Information der OSZE ? einzeln beim Wahlleiter das Fehlen einer solchen anmahnen muß eine zu erhalten. (WP 88/13 Deutscher Bundestag)

Und man rächt sich wohl für seine Position zu Zeiten seiner Aktivität als Jugendparlamanetarier als er die Meinung vetreten hat daß Väter genau so ein Elternrecht zusteht wie irgendwelchen Schlampen die neben dem Pille einwerfen dann auch noch vergessen haben wollen mit wem sie ?geschnaggserlt? haben ?anonyme Vaterschaft? wenn es außer um Unterhalt oder Papiere vom ?ANONYMEN? Vater Staat (dem Steuerzahler) auch mal darum geht daß Väter ihre Kinder anteilig selbst erziehen (Hälfte der Zeit) und natürlich sehen/besuchen wollen damit Unterhalt nicht in den schwarzen Kassen von Sekten verschwindet.

Nachdem er die Frechheit besessen hat sofort als das neue Sorgerecht geschaffen wurde diese für sein Kind zu beantragen hat man versucht ihn einzuschüchtern indem er von Polizsiten regelrecht ?zusammegschlagen? wurde. Seine Eingaben an Gerichte werden unbegrüdet ?verworfen? auch beim Bundesverfassungsgericht, Post (auch Einschreiben) verschwindet mehrfach.


http://take-ca.re/download/Pressemitteilung.pdf


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26.04.2015 08:22 http://tabea-lara.tumblr.com/post/117454147698

finsterstes Mittelalter

Es ist ein Rückfall ins finsterste Mittelater wenn wir glauben es stünde der Kirche zu Väter zu diskreditieren um ihr propagieren eines von der biologie losgelösten Vaterbildes zugunsten des Geschäftes mit kirchlichen Adoptionen zu ermöglichen. Es gibt keinen kirchlichen ?il Papa? sondern nur einen tatsächlichen Vater und das ist der Mann von dem en Kind genetisch abstammt.

Die Schweinereien die sich der Bundestag erlaubt haben als er die ihm im Urteil 1 BvR 933/01 des Bundesverfassungerichtes gesetzte Frist zur Abänderung des § 1666a am 31. Dezember 2003 verstreichen ließ ist ein Staatsstreich. Eindeutig verstößt der Budnestag gegen die ihn regulierende Verfassung, ein Vorgang vergleichbarer Dimension hat letztmalig mit der Machtergreifung Adolf Hitlers auf deutschem Boden stattgefunden. Die hierdurch bis zum 19. Mai 2013 eingetretenen Schäden sind irreparabel, die Reform inakzeptabel.

Deutsche Gerichte, Ämter, Polizisten und Juristen als Besandteil der Rechtspflege haben sich darüber hinaus auf das allererheblichste gegen jede Form der grundgesetzlich garantierten Rechtsstaatlichkeit vergangen, man hat versucht Menschen wegen ihres Geschlechtes und ? was wesentlich schwerer wiegt ? unterstellter Behinderungen ihrer universellen Menschnrechte zu berauben und vor allem versucht den deutschen Volksstamm in eine geschlechtlich und genetisch höher- und minderwertige Bevölkerungsgruppe zu unterteilen historisch zuletzt dem religiösen Sparatismus zu Zeiten der Judenverfolgung entsprechend. Außerem hat man versucht die freie negative Religionsausübung des Atheismus zu behindern sowie, und das ist das schwerwiegendste, atheistischen

Eltern versucht zu verbieten über die religiöse Erziehung der eigenen Kidner zu bestimmen.

Männer sollten sich in der Bundesprebulik mit Wehrpflicht fürs Vaterland erschießen lassen und für vermutete vaterschaftverhältnisse mit Pflichten aber ohne Rechte zahlen. Die Regierung ist allen ernstes der Meinung die Rolle des Mannes sei die des Zahlemanns der für die im Zweifelsfalle aus auch aus Fremdgehen resultienden Fehltritte von Frauen finanziell geradzustehen und ansonsten bei der Erziehung der im besten Falle eigenen Kinder DIE FRESSE ZU HALTEN habe.

Ganz besonders schwer wiegt daß die Bevölkerung über den seit vielen jahren erklärten Bürgerkriegszustand im Unklaren gelassen worden ist und daß so die Wahlen manipuliert worden sind.


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28.04.2015 02:27 http://tabea-lara.tumblr.com/post/117604737798

Maximilian Baehring Hoelderlinstrasse 4 D-60316 Frankfurt/M.

vorab per Fax: +49 / (0)6172 / 405-173

Amtsgericht
- Familiengericht -
Auf der Steinkaut 10-12

D-61352 Bad Homburg v.d.Höhe

Frankfurt/M., 27. April 2015


Entzug des mütterlichen Sorgerechts nach §§ 1666, 1666a BGB
für das minderjährige Kind Tabea-Lara Riek, geboren 19.09.2000
wohnhaft Hauptstraße 15, 61267 Neu Anspach

Die Mutter leidet an einer schwersten psychischen Störung, gehört einer gefährlichen Sekte an und gefährdet das Kind auf das allermassivste. Die Mutter verhindert durch Falschbeschuldigungen und (von der Sekte der Sie angehört) organisierten Mordanschläge auf den Vater (so wurde er in direkter Folge für das einreichens eines Antrages auf gemeinsames Sorgerecht vom 19. Mai am 23. Mai 2013 krankenhausreif zusammen-geschlagen) seit Jahren Kontakt von Vater und Kind. Die Mutter belügt Gericht und Kind. Die Mutter hat sich beim Umgang stets unkooperativ gezeigt. Sie hat mehrfach versucht über den Vater mit Falschangaben rechtliche Betreuung errichten zu lassen, zuletzt von ihrer Anwältin, um so Verfahren gegen sich zu verhindern und an das Vermögen von dessen Familie zu gelangen. Die Mutter hetzt das Kind gegen den Kindsvater auf das allermassivste auf, erkennbar an 15-seitigen verleumderischen Hasstriaden die sie im Umgangsverfahren 9F 434/02 UG Amtsgericht Bad Homburg per offenem Brief ins Sekretariat des Büros des Kindesvates hat senden lassen nachdem Sie das Gericht schon in 9F 104/01 KI Amtsgericht Bad Homburg angelogen hatte das Kind habe keinen Vater. Die Richterin Leichthammer, die das Verfahren 92 F 493/13 SO Amtsgericht Bad Homburg (auch unter 95 ? und 96 ? ansatt 92 F ? - um die Akte durchein-anderzubringen?) geführt hatte hat den Kindesvater aufgrund dieser Verleumdungen FALSCH VERDÄCHTIGT sie ?verfolgen? und zwar weil der Mann der Richterin eine Wohnung vermieten wollte per Zeitungsannonce auf die ich zufällig antwortete. 359 Js 32999/06 Amtsanwaltschaft Frankfurt /M. Um sich hier der Strafverfolgung für Verfolgung Unschuldiger zu ent-ziehen hat Richterin Leichthammer versucht mich amtsmissbräuchlich per angeordneter Medikamentenvergiftung unschädlich zu machen und durch nicht gerechtfertigte Inhaftierung einzuschüchtern; also die Richter-kollegen decken Sie. Daher lehne ich sämtliche rechtsbeugenden rassistischen (benachteligung vermeintlich behinderter) und sexistisch-en Richter des AG ab und bitte um unparteiische Verfahrensführung durch Beiordnung eines Richters von eienm anderen Gericht am besten außerhalb des OLG Bezirks Frankfurt a.M. wo eine OLG-Richterin Heike Knauth, Verwandte des von mir abgelehnten früheren Homburger Amtsrichters Joachim Knauth ihr Unwesen in Sachen Rechtsbeugung betreibt. Gegen letzteren laufen Strafverfahren wegen Begüstigung befreudneter Juristen durch falsche Gerichtkostenbeschlüsse (Verfahrensgewinner trägt Kosten des Gegners).


Maximilian Bähring


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28.04.2015 02:28 http://tabea-lara.tumblr.com/post/117604802048

Hier ist der Rueckschein zum VERSCHWUNDENEN Schriftsatz. Seltsam. Seit ich
wieder dritten (M.K. + V.Z.) Wohnungsschlüssel von mir gegeben habe verschwinden wieder Akten.

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11.05.2015 06:23 http://tabea-lara.tumblr.com/post/118678693133

NATIONS UNIES  UNITED NATIONS
DROITS DE L?HOMME  HUMAN RIGHTS
HAUT-COMMISSARIAT  HIGH COMMISSIONER
HAUT-COMMISSARIAT AUX DROITS DE L'HOMME * OFFICE OFTHE HIGH COMMISSIONER FOR HUMAN RIGHTS
PALAIS DES NATIONS * 1111 GENEVA 10, SWITZERLAND
www.ohchr.org - FAX: +41 22 917 9027 - E-MAIL: petitions@ohchr.org

REFERENCE: G/SO 215/51 (GEN)

Geneva, 7 May 2015

Dear Mr. Baehring,

We hereby acknowledge the receipt of your communication dated 14 April 2015.After careful consideration of the contents of your communication, we sincerely regret having to inforinyou that the United Nations Offce of the High Commissioner for Human Rights is not in the position to assist you in the matter you raise. We must therefore unfortunately return your correspondence.

We wish to inform you that individuals can present -complaints to the United Nations Human Rights Treaty Bodies. The procedure before these human nights bodies requires ascertaining whether certain prelilimary criteria are satisfied before proceeding with the examination of a communication/ complaint, including:

1. The complaint should provide sufficient details as to the facts of your case, and/or as to how your rights under the relevant treaty have been violated, including a chronological
description of the facts.

2. Domestic judicial/administrative remedies do not appear to have been exhausted,and it has not been substantiated that the application of domestic remedies would be unreasonably prolonged or that the remedies would be otherwise unavailable or ineffective. The complainant should provide a copy of the decisions by the domestic courts.

Please note that the Office of the High Commissioner for Human Rights has no authority regarding the European Court of Human Rights. Please also note that the Office of the High Commissioner for Human Rights is not in position to provide legal assistance to individuals litigating cases before international mechanisms of human rights.

You may understand that, While We appreciate your reasons for Writing to us, the I existing procedures require that it is ascertained whether certain preliminary criteria are satisfieed before proceeding with the examination of a petition.

For information about the procedures of the examination of individual petitions on human rights violation, please consult our website: www.ohchr.org, direct link:
http://www2.ohchr.org/english/bodies/petitions/individual.htm.

if you have difficulties to accessing our website, please write to the UNHCHR,
Information Office PW-RS-011, 1211 Geneva 10, and ask for Human Rights Fact Sheets
Nos. 7, 12, 15 and 17.

Your Sincerely,
- Petitions and Inquiries Section _

+++

Dear Mr. Baehring,

Please find attached a response to your communication of 14 April 2015. Best, Petitions and Inquiries Section (Section des requêtes et des enquêtes)

Office of the High Commissioner for Human Rights
Palais des Nations
CH-1211 Genève 10
Switzerland
Fax: +41 22 9179022
================
The information contained in this electronic message and any attachments are intended for the specific individuals or entities named above, and may be confidential, proprietary or privileged. If you are not the intended recipient, or authorised representative thereof, please notify the sender immediately, delete this message and do not disclose, distribute or copy it to any third party or otherwise use this message. 


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11.05.2015 06:24 http://tabea-lara.tumblr.com/post/118678728053

EUROPEAN COURT OF HUMAN RIGHTS  T: +33 (0)33 88 41 20 18
COUR EUROPEENNE DES DROITS DE L?HOMME  F: +33 (0)3 88 41 27 30
www.echr.coe.int

Herrn
Maximilian BÄHRING
Hölderlinstrasse 4
D-60316 FRANKFURT MAIN

23. April 2015

ECHR-LGer11.00
AMU/BSE/nsc

Beschwerde Nr. 11314/15
Bähring ./. Deutschland

Sehr geehrter Herr Bähring,

Ihre am 22. Februar 2015 eingelegte Beschwerde wurde hier unter der obigen Nummer registriert.

Hiermit teile ich Ihnen mit, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zwischen dem 2. April 2015 und dem 16. April 2015 in Einzelrichterbesetzung (H. Keller, unterstützt von einem Berichterstatter in Übereinstimmung mit Artikel 24 Absatz 2 der Konvention) entschieden
hat, die Beschwerde für unzulässig zu erklären. Diese Entscheidung erging am zuletzt genannten Datum.

Soweit die Beschwerde untre in seine Zuständigkeit fallen? ist der Gerichtshof aufgrund aller zur Verfügung stehenden Unterlagen zu der Auffassung gelangt, dass die in Artikel 34 und 35 der Konvention niedergelegten Voraussetzungen nicht erfüllt waren.

Diese Entscheidung ist endgültig und unterliegt keiner Berufung an den Gerichtshof sowie an die Große Kammer oder eine andere Stelle. Sie werden daher Verständnis dafür haben, dass die Kanzlei Ihnen keine weiteren Auskünfte über die Beschlussfassung des Einzelrichters geben und auch
keinen weiteren Schriftverkehr mit Ihnen in dieser Angelegenheit führen kann. Sie werden in dieser Beschwerdesache keine weiteren Zuschriften erhalten, und die Beschwerdeakte wird ein Jahr nach Datum dieser Entscheidung vernichtet werden.

Das vorliegende Schreiben ergeht nach Artikel 52 A der Verfahrensordnung des Gerichtshofes.

Mit freundlichen Grüßen
Für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

A. Müller- Elschner
Referent

EUROPEAN COURT OF HUMAN RIGHTS  COUNCIL OF EUROPE  COUR EUROPEENNE DES DROITS DE L?HOMME
67075 STRASBOURG CEDEX  67075 STRASBOURG CEDEX
FRANCE  CONSEIL DE?L EUROPE  FRANCE


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11.05.2015 06:25 http://tabea-lara.tumblr.com/post/118678766998

Der 9. Mai ist nicht länger Kriegsende sondern:
am 9. Mai 2015 BEGINNT ein neuer Bürgerkrieg

Deutsche Gerichte MISSBRAUCHEN und BEUGEN
das Recht. Weder das Verafssungsgericht noch der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechnte noch
der UN-Hochkomissar für Menschenrechte ändern
die Benachteiligung unverheirateter deutscher Väter.

siehe hierzu: 1 BvR 50/15 Bundesverfassungsgericht
sowie 11314/15 beim EGMR (ECHR-Lger11.OOR)
und G/SO 215/51 DEU (GEN) UN-Human Rights
Es kann nicht angehen:

daß man, wenn man seine (auch finanziellen) Rechte
geltend machen will - um Prozesskostenhilfe für einen
ab zwoter Instanz notwedigen Anwalt zu bekommen
vorab mit den aus § 34 GmbHG resultierenden Kon-
sequenzen (Einzug Anteile durch Restgesellschafter)
eine eidesstattaliche Versicherung angben muß ? wobei
Klagegrund darin liegen kann daß Gelder nicht auszbe-
zahlt werden. So gewinnt derjenige Mitgesellschafter
der Zahlungen blockiert auch ganz ohne Verfahren.

Außerdem hat der deutsche Bundestag durch seine
gesetzgeberische Untätigkeit bei der vom BVerfG an-
gemahnten Reform des § 1626a BGB trotz Fristsetzung
zur Neuregelung zum 31. Dezember 2003 Tatsachen
geschaffen was das Abwechseln Kindern zwischen den
Eltern angeht (Wechselmodell: in etwa ?jede gerade
Woche des Jahres bei der Mutter, jede ungerade beim
Vater?) wodurch Unterhaltstatbestände geschaffen
werden welche nicht entstehen würden wenn man in
Berlin seine Hausaufgaben gemacht hätte.

Sie NÖTIGEN Männern also auch noch Geld ab dafür
daß sie die Erziehung/Kuidnerbetruung nicht selbst leisten
?dürfen? weil es an gesetzlicher Grundlage fehlt.

Der Instanzen-/und Institutionsweg ist erschöpft es folgt
daher nun der totale und GEWALTSAME WIDERSTAND!


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11.05.2015 06:26 http://tabea-lara.tumblr.com/post/118678814783

From: haussmann.bad_homburg@email.de [mailto:haussmann.bad_homburg@email.de]

Sent: Sonntag, 10. Mai 2015 21:52
To: Maximilian Baehring
Subject: Re: RE: Menschenrechte, Grundrechte? Als Gerichte weigern wir uns einfach zu arbeiten ?

Herr Baehring : veralbern kann ich mich selbst, aber wenn ihnen tatsächlich daran liegt dann suchen sie sich eine hiv infizierte Spritze, z b am Frankfurter bshnhof, siedeln dann in die Schweiz oder die Niederlande aus und lassen sich einbürgern bevor die Symptome sichtbar werden, dann wenden Sie sich an eine renommierte Sterbehilfe Organisation die ihnen dann sicherlich weiterhelfen wird.

Hochachtungsvoll

Haussmann

??Ursprüngliche Nachricht??

Gesendet: Sonntag, 10 Mai 2015 um 20:21:10 Uhr
Von: ?Maximilian Baehring? <maximilian@baehring.at>
An: haussmann.bad_homburg@email.de, [?]
Betreff: RE: Menschenrechte, Grundrechte? Als Gerichte weigern wir uns einfach zu arbeiten ?

ORGANISIEREN SIE MIR BIITE LEGALE STERBEHILFE. ICH WILL NICHT MEHR!

Sie sehen ja was lost ist. Man weigert sich einfach - mit seltsamerwese überall gleichlautender Begründng - und unter seltsamerweise überall Anwendung der identischen Vorgehensweise: nämlich der Ablehnung der Eingabe an die jeweilige Stelle durch ?Verwerfung? bevor es zum Verfahren kommt - zu arbeiten.

Sie sind tatsächlich Opfer von eklatanter Grund- oder Menschenrechtsverletzung? Intersseiert uns nicht Ist ja eigentlich nur unsere Aufgabe aber wir haben keinen Bock. Wir Juristen ud olitiker sind viel zu ?träge? zum arbeiten.

Bei den Nazis Haben Sie wenigstes die (späteren: ?Holocaust-?)Archive erhalten, der EGMR scheisst nach einem Jahr die akten weg damit das Unrecht nicht auch noch für folgenden Generatinen dokumentiert wird.

Neben der Vorratsdatenspeicherung hat man mit dem ?Otto-Katalog? der Antiterrorgesetze nach 9/11 die Bürger- und Freiheitsrechte abgebaut. Weil ein Ausländer der Steuern zahlt hier Mitspracherechte haben soll werden - wie im Faschismus - die Bürgerrechte an die NÜTZLICHKEIT des Einzelnen (Arbeitskraft) für die GesamtGESELLSCHAFT gebunden, eien kurzsischtige Strategie die schon 1933-1945 dazu führte daß man ?ASOZIALE? dann reihenweise VERGASte und BEHINDERTE erMORDete.

Wer A sagt nämlich daß Rechte nur der hat der dafür arbeitet muß nämlich bekanntlich auch B sagen nämlich daß dann Rentner, Arbeitslose uns Behinderte keinerlei Rechte mehr haben.

Wer Bürgrechte an Arbeistkraft und Steuergeldzahlungen bindet der übersieht dabei daß jeder Mensch irgendwann mal krank wird oder Rentner der dann ?unnütz? ist für die Gesellschaft. Und spätestens dann rächt sich das kurzichtige wir geen den ?ausländischen Mitbürgern? eien Staatsbügerschat weil sie ja hier arbeiten. Mit den Väterrechten ist das Genauso. Das antiquirte Frauenbild aus der Zeit vor technischen Machbarkeit von DNA-Vatershcaftstests udn des Sozialstaates wonach derjenige der die Kder ernährt auch der Vater ist ist nichts als KINDERHANDEL. Denn so kann ich über Geldzahlungen Kinder regelrecht ?KAUFEN?. Und da gilt dann das selbe. Sobald ich arbeitslos oder kreank werde werden die Kidner an den nächsten ?WEIRTVERKAUFT?(-MIETET) der mehr leisten kann lass ein Vorgänger. Wie bei den biblischen ?Heuschrecken? (die Müntefering(?) so gerne zitierte): Ist ein Feld abgegrast: auf zum nächsten.Das einzige was uns die wir an der Macht sind interssiert ist wie wir das traditionelle Rollenmodell so ausnutzen daß irgendwelche Schlampen Männer durch ein Kidner in die Welt setzen größtmöglich ausnehmen und ruinieren können ohen dabei auch nur die geringsten Pflichten zu haben. Geld ?verdienen? durch (das Resultat von) ?schnaggserln?, mit anderen Worten: Nutten.

NACH MEINEN MEHRERN HUNGER UND DURSTSTREIKS IST seit 2012 MEINE GESUNDHEIT extremst ANGEGRIFFEN! Der medikamentösen Vergiftungen wegen?

Nach meinem Suizidversuch in den man mich mit volelr absicht getrieben hat am 24.12.2014 bin ich extrem geschächt. Ich glaube jedenefalls nicht meien 40. Gebrurtstag Mitte/Ende Juli noch zu erleben. Abegesehen davon: Ich will das auch gar nicht mehr, denn: diese verlogene Gesellschaft kotzt mich sowas von an!

> Kann ich Ihnen noch irgendwie helfen.

Daher: suchen sie mir bitte eine straffreie und legale Möglichkeit aus diesem Leiden via Schweiz oder den Niederlanden ein Ende zu setzen. Das ist Ergebis einer langen und reiflichen Überlegung nachweislich seit 2003! Ich hab die Schnauze voll.

Und sorgens Sie dafür daß sde Akten im Kampf gegen das Unrecht her nicht vernichtete werden. Das ist ja schlimmer als unter Hitler.

mit freundlichem Gru&SZlig; / Yours sincerelyMaximilian Baehring

[?]

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Version: GnuPG v2

mQGiBFRbtw0RBACmtrehmuVpR0EiXlEcdl9AttnGlK7BvVidu+EEJAg8bpnzxZ3G

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??END PGP PUBLIC KEY BLOCK??

??Original Message??

From: haussmann.bad_homburg@email.de [mailto:haussmann.bad_homburg@email.de]

Sent: Sonntag, 10. Mai 2015 17:21

To: Maximilian Baehring

Subject: Re: Menschenrechte, Grundrechte? Als Gerichte weigern wir uns einfach zu arbeiten ?

Herr Baehring,

Kann ich Ihnen noch irgendwie helfen. [?]

Oh

??Ursprüngliche Nachricht??
Gesendet: Samstag, 09 Mai 2015 um 17:30:18 Uhr
Von: ?Maximilian Baehring? <maximilian@baehring.at>
An: [?] haussmann.bad_homburg@email.de

Betreff: Menschenrechte, Grundrechte? Als Gerichte weigern wir uns einfach zu arbeiten ?

Wenn das BVerfg sich weigert zu arbeiten machen wir in satrsbourg das einfach mal genauso! Immerhin hat das Amtsgericht Bad Homburg den ordentlichen Instanzenweg ja blockiert indem es Besclhüsse anstatt ordnetlicher Urteile abfasst damit die Rechtsmittel von Berufung und Revision nicht zur Verfügung stehen.

Abgesehen davon daß wir die Leute die ihre gutes recht einklagenw ollen ja außerprozessual dazu zwingen Verfahren zu verlieren wil wir Ihnen keinen Anwlat zur Verfügung stellen so sie sich nicht erpressen lassen noch vor einem verfahren einen Offenbarusgeid zu leisten bei dem ihr Vermögen flöten geht (Einziehen von Geschäftsanteilen durch die Restgesellschafter im GmbH

Vertrag) und sie im Prinzipp zustimmen müssen Unzerhalts- Umagngs- / Sorgerechtreglungen zuzustimmen die sie so nie haben wollten. DAS IST STRAFBARE NÖTIGUNG IM AMTE!

Ich habe von Anfang an ein geteiltes Sorgercht haben wollen ? unter anderem um diesen Umstand zu umgehen indem ich das Kidn anteiligs selbst in Eigenleistung betreue ? hauptsächlich aber natrülcihw eil ich wegen der REIKI Sekte besorgt bin.Das ganze ist eine unglaubliche Schweinerei. WAS ALS OPTION BLEIBT IST GEWALTSAMER TERROR GEGEN DEN STAAT UND SEINE ORGANE!

mit freundlichem Gru&SZlig; / Yours sincerely

Maximilian Baehring
Hoelderlinstrasse 4
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Germany
maximilian@baehring.at
Fon: +49 (0)69 17320776
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14.05.2015 03:31 http://tabea-lara.tumblr.com/post/118917530113

neuerliche Beschwerde


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03.06.2015 07:39 http://tabea-lara.tumblr.com/post/120631480023

Bundesverfassungsgericht
- Erster Senat -  

Bundesverfassungsgericht Postfach 1771  76006 Karlsruhe

Herrn
Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
60316 Frankfurt am Main

Aktenzeichen  Bearbeiterin  (0721)    Datum
1 BvR 50/15  Frau Kühn  9101-419  27.05.2015
(bei Antwort bitte angeben)

Verfassungsbeschwerdeverfahren 1 BvR 50/15
Ihr Schriftsatz und Telefax vom 13. Mai 2015

Sehr geehrter Herr Bähring,

auf Ihre Schreiben teile ich Ihnen in richterlichem Auftrag Folgendes mit:

Sie wurden bereits mit Schreiben vom 13. März 2015 darauf hingewiesen, dass das Verfassungsbeschwerdeverfahren 1 BvR 50/ 15 durch den Nichtannahmebeschluss vom 27. Januar 2015 endgültig seinen Abschluss gefunden hat. Ihrem Schreiben ist zu entnehmen, dass Sie davon ausge-
hen, dass das Bundesverfassungsgericht falsche Informationen an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weitergeleitet hat. Hierzu stelle ich fest, dass aus den Akten 1 BvR 50/ 15 eine Korrespondenz mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nicht ersichtlich ist.
Im Übrigen darf - zur Vermeidung von Wiederholungen - auf unser Schreiben vom 13. März 1 V 2015, insbesondere den letzten Absatz, hingewiesen werden.

Mit freundlichen Grüßen  Beglaubigt
In Vertretung
Regierungsdirektor  Regierungsoberinspektor

Dienstgebäude: Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe
Postfach 1771, 76006 Karlsruhe
Telefon 0721/9101- O 6 Telefax 0721/9101-382

?

Maximilian Baehring
Hoelderlinstrasse 4
60316 Frankfurt a.M.
Germany
maximilian@baehring.at
Fax: +49 (0) 69/6781346

Bundesverfassungsgericht
Postfach 1771
76006 Karlsruhe
13. Mai 2015
Verfassungsbeschwerde ? Unterschlagung von Aktenbestand-
teilen einer Verfassungsbeschwerde durch Gerichtspersonal?
1 BvR 50/15  Bundesverfassungsgericht (beigefügt)

Meines Wissens nach gibt es im deutschen Familienrecht die Instanzen Amtsgericht, Oberlandesgericht und darüber hinaus ist nur die Verfassungsbeschwerde möglich.

Ich habe nun gegen erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichtes Bad Homburg v.d.H. in
92F 493/13 SO (zuvor beim Amtsgericht unter anderem auch 96 F 493/13 SO und 95 F 493/13 SO) beim Oberlandesgericht Frankfurt a.M. Beschwerde eingelegt, das Aktenzeichen dort ist 3 UF 70/14. Gegen diese Entscheidung habe ich dann in goßer Eile Verfassungsbeschwerde eingelegt,und zwar:

weil mir des Falschvowurfes und Terrors meiner Ex wegen, ich würde Drogen nehmen und weil diejenigen Beamten und Juristen die diesem - inzwischen nachweislichen - Falschvorwurf zunächst Glauben geschenkt und mich zwecks Erfolterung psychiatrischer Drogen-Gutachten zu Unrecht interniert haben nun versuchen mich (mund-)tot zu machen - ein Vertuschungsversuch - um nun nicht selbst wegen Nötigung, falscher Verdächtigung und willkürlicher Freiheitsberaubung einge-sperrt zu werden und zwar weil sie mich im Rahmen der auf den Falschvorwürfen gründenden Verhaftung zusammengeschlagen und schwerst verletzt haben und das ganze auch noch mit Ankündigung nachdem ich bereist Vorher mit Petitionen ? unter anderem ans Europäische Parlament ? auf die skandalöscen Zustände beid er deustchen Polizei hingewiesen hatte, also mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit einem Versuch Rache zu nehmen, permanent erneute willkürliche Verhaftung droht sende ich Schreiben immer bereits im Entwurfsstadium heraus, damit Sie die Gerichte erreichen noch bevor ich Opfer neuerlicher staatlicher Repression werde und eventuell gar nicht mehr schreiben kann. Außerdem ist im jahre 2013 meien VoIP-Telefeonanschluß gehackt worden so
daß ich mir nicht sicher sein Kann ob meine Faxe wirklich ankommen oder vom Provider oder Hacker ausgefiltert werden. Daher sende ich jedes Fax nochmals postalisch als Brief. Deshalb ging die Verfassungbescherde 1 BvR 50/15 in insgesamt drei Vorabversionen nach Karlsruhe. Einem der Vorab-Faxe vom 29. Dezemeber 2014 um etwa 16:18 bis 16:28 Uhr (siehe nächste Seite oben) fügte ich die Entscheidung des Oberlandesgerichtes bei. Eine Störung (auf meiner neuen VoIP-Leitung?) machte mir ein versenden von Faxen an das BVerfG unmöglich
?/-2-

-2-
Also nutzte ich das Webinterface von easyBell. Hier funktionierte der Versand der vollen 11 Seiten also inklusive der angefochtenen Entscheidung. Ich füge das ganze zum Nachweis hier bei als Auftrag mit Kopie des versandten ?Originals? also inklusive der Enstcheidung und Kopie der Versende-bestätigung. Nachher verwies ich das Gericht in der  ?vorläufig finale? Version vom 22. Januar 2015 auf die drei Vorabversionen meiner Eingabe per Fax und Einschrieben. Ich zitiere wörtlich [sic!]:
Fristbedingte Vorabversioenn der Verfassungsbeschwerde sind
Ihnen als Fax und Einschreiben Rückschein zugegangen!

In Sachen Verfassungsbeschwerde 3 UF 70/14 OLG Frankfurt /M.

gingen Ihnen FRIST- und FORMGERECHT bisher zu:
Einschreiben/Rückschein 30. Dezember 2014 RA 4343 7085 9DE
Beim Fax vom 29. Dezember 2014 um etwa 16:18-16:28 Uhr handelt es sich nun um jene Eingabe die Ihnen nochmals als VORABversion des Einschreiben/Rückschein 30. Dezember 2014 Nummer
RA 4343 7085 9DE zugegangen ist! Das elfseitige Vorab-Fax enthält dabei nachweislich die angefochte Ent-scheidung. Damit ist die eine eventuelle Information des Bundesverfassungsgerichtes an den EGMR dic ich da herauslese ? die angefochtene Entscheidung sei nicht beigefügt gewesen - schlicht und ergreifend erlogen. Und mit der angebich unvollständigen Eingabe rechtfertigt man in Karlsruhe nachher wohl Verfahrenseinstellung ohne jegliche Begründung in 1 BvR 50/15 Bundesverfassunggericht gegen die ich in 11314/15 beim Europäsichen Gerichtshof für Menschenrechte in Starssbourg (ECHR-Lger11.OOR) und in G/SO 215/51 DEU (GEN) beim Uited Nations -High-Commissioner of Human Rights vorgegangen bin.

Das verletzt mein Recht auf ein faires Verfahren nach Artikel 19 (4) Grundgestz ebens wie das Recht auf ein faires Verfahren in Artikel 6 Europäischer Menscherechtskonvention i.V.M Artikel1 (2) GG.
Hirgegegn lege ich Bescherde ein!

Anlagen: easybell Fax-Sendebericht / Kopie des Faxauftrages (12 Seiten als ?Miniaturen? auf 1 Seite)
angefochtene Entscheidung 1 BvR 50/15 Bundesverfassunggericht vom 27. Januar 2015


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09.06.2015 03:38 http://tabea-lara.tumblr.com/post/121110910703

Maximilian Bähring

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maximilian@baehring.at

Europäischer Gerichtshof
für Menschenrechte

F-67075 Strasbourg 09. Juni 2015

Nachreichen Schreiben des Bundesverfassungerichtes Karlsruhe vom 27., hier eingegangen am 01. Juni 2015 einer zu meiner Eingabe an den Europäischen Gerichtshof für Meschenrechte vom 13. Mai 2015

Weiterhin erhalte ich die Rückscheine meiner Einschreiben an den Gerichtshof nicht. (Das ist aber noch vernachlässigbar, immerhin werden mir auf gleichem Wege Wahlunterlagen vorenthalten oder es verschwinden auf dem Versandwege Festplatten mit Fotobeweisen für exzessive Polizeigewalt). Die Deutsche Polizei und Gerichtsbarkeit weigert sich nicht nur ihre arbeit zu machen, nein Strafanzeigen wandernd dort direkt in den Papierkorb insbesondere wenn es darum geht Korruption zu bekämpfen oder Beamtenkriminalität wie Rechtsbeugung oder unterlassene Hilfeleistung, von der brutalen Polizeigewalt gegen wehrlose Behinderte ganz abgesehen.  Und Erhalt von diesem Rückschein wollte ich warten bevor ich ihnen nun den Anhang zu meiner weiteren, 86 seitigen Menschenrechtsbeschwerde datiert auf den 13. Mai 2015 nachreiche, die zum Inhalt hat dass man mir auch dann Prozesskostenhilfe für einen Anwalt verweigert wenn ein Anwaltszwang Formvoraussetzend ist für Revision, Berufung oder Klag-erzwingungsverfahren.

Während andere ? Großkonzerne mit eigener Rechtsabteilung  - sich den 1,5 fachen Satz BRAGO/RVG für einen externen Anwalt holen dürfen um mich zu verklagen wenn erstinstanzlich gar keine anwaltliche Vertretung vor Gericht erforderlich ist.

Deutsche Anwältinnen sind nur daran interessiert dass wenn es Gleichstellung beim Sorge-recht Unverheirateter gebe dann müssten die unverheiratete Männer Gleichstellungstechnisch auch ausgenommen werden dürfen können wie Ex-Ehemänner ? das sagte wörtlich und vor Zeugen die Bad Homburger Rechtsanwältin Birgit Meissner von Schulze Fischer Backhausen im Schwedenpfad bevor sie eine Zusatz-Honorarvereinbarung über 3.000 DEM für ein Anwaltschreiben wegen akuter Umgangsverweigerung erpressen wollte, weil, in Bad Homburg ? da könne ich mich darauf verlassen ? der ?Wettbewerb? der Kanzleien und Anwälte so aussehe niemand für BRAGO arbeiten würde.

Zurück zum nachgereichten Anhang: Es ist für mich genauso unvorstellbar wie für Sie aber die Menschenrechtsverbecher beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sind der Meinung (als) Behindert (diffamiert)e hätten wie unter Adolf Hitler als (bei genetisch bedingter  Behinderung) rassische Untermenschen keinerlei Menschenwürde. Denn selektiv stellen sie sich hin und verweigern bestimmten Klägern einfach die Entgegenahme von Klagen. Das ist Rechtsverweigerung und Willkür wenn man als Staat einfach der Nase nach entscheidet ob der Richter der ein Gebietsmonopol auf die Ausübung der Rechtssprechung haben will im Einzelfalle Lust hat einen Bürger zu seinem Recht kommen zu lassen oder abhängig von persönlicher Anti- oder Sympathie.

Tatsächlich haben diese VERBRECHER nach 14 Jahren Sorgerechts- und Umgangs-verweigerung ,die der Tatsache geschuldet ist dass der deutsche Gesetzgeber ungestraft im § 1626a BGB behaupten kann daß jeder Vater vom Geschlecht her als Mensch automatisch ein schlechterer Elternteil sein soll als eine Mutter für 16 Seiten Schriftsatz nebst vorab per Fax übermitteltem OLG Urteil nur ganze anderthalb Zeilen übrig mämlich: ?Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung abgnommen.? ?Begründet? mit dem Halbsatz ?Von einer Begründung wird ? abgesehen.?

Es handelt sich nicht um ein Versehen - die sind so unverschämt und rechtsbeugend. Es handelt sich somit nicht um einen Informationsfehler sondern die schmeißen Klagen bestimmter Beschwerdeführer einfach weg anstatt sie zu bearbeiten. Das sind dann die Untermenschen, genau wie die nicht christlichen Juden, und die geistig Behinderten bei deren Vergasung die deutsche Justiz 1933-45 schonmal beigeholfen hat. Stauffenberg und Elser hatten in ähnlicher Situation Recht: solche Zustände sind am besten mit Sprengstoff zu beseitigen das rechtliche Abhilfe ? etwa durch Verweigerung eines Anwaltes - nicht möglich ist. (Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz)


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10.06.2015 05:00 http://tabea-lara.tumblr.com/post/121199034658

Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
D-60316 Frankfurt a.M.
Fax: +49/(0)69/678341634
maximilian@baehring.at

Oberlandesgericht Frankfurt a.M.
Zeil 42

D-60313 Frankfurt a.M.
10. Juni 2015

92 F 487/14 AG Bad Homburg v.d. Höhe SOFORTIGE BESCHWERDE SOREGRCHTSENTZUG der
elterliche Personensorge für MEIN Kind Tabea-Lara Riek geboren am 19. September 2000 der Mutter
Uta Brigitta Riek, Hauptstraße 15, 61267 Neu ?Anspach, vormals Lindenalle 2, 61350 Bad Homburg

Soeben 10. Juni 2015 erreicht mich förmliche Zustellung einer neuerlichen Unverschämtheit des Amtsgerichtes Bad Homburg v.d. Höhe, datiert auf den 02. Juni 2015 im geöffneten und wieder-verschlossenen Briefumschlag, so wie wird as gewohnt sind von dieser SCHLAMPIGEN Poststelle.

Typisch diese KORRUPTE bereits mehrfach starfangezeigte ?Amtsrichterin? KOERNER, wir entscheiden
mal wieder trotz BEFANGENHEIT ohne Anhörung und/oder Sachvortrag- ARTIKEL 103 GG! Und wzar Weil ?wir? Schiß haben dass uns der Kläger für diese Rechtsbeugung ungespitzt in den Boden schlägt und zwar zu Recht: ARTIKEL 20 ABSATZ 4 GG. Und genau das wird auch passieren. Nur mach ich mir ? ganz Pontius Pilatus ? selbst dabei nicht die Finger schmutzig sondern lasse andere machen.

Ich erstatte Strafanzeige zu Protokoll des Amtsgerichtes gegen das Fräulein Richterin wegen Rechtsbeugung und Beihilfe zur Kindesentziehung gegen Vorteilsnahme. Der Richterin wird hierbei vorgeworfen Jugend-amtsmitarbeiern zu Posten verholfen und Anwältinnen ORGANISIERT KIRMINLELL Vermögensvorteile verschafft zu haben und zwar allein dadurch das Verfahren entweder nicht oder nur schleppend der gar parteiisch bearbeitet und dadruch das Inanspruchnehmen anwaltlicher Hilfe erforderlich gemacht zu haben.

Gegen die ?Entscheidung? lege ich das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde ein. Eine Amtsrichterin der als einzige Begründung für den Müll den sie verzapft einfällt dass Sie und Väter als minderwertige Elternteile ansehen ARTIKEL 1 GG und ARTIKEL 3 GG, und daß sie ja den Kontakt zwischen Vater und Kind allein schon durch ihre strafrechtlich relevante kriminelle Verhandlungsführung seit mehr als 10 Jahren verhindert.

Die Kampf-Emanze/Feministin Richterin will aller Welt zeigen: Ein Vater der ein Sorgerecht beantragt ist ein kranker Idiot weil allein einer /Nutti Gelder für Kindererziehung zustehen für die ein rechtloser Erzeuger Sklavenarbeit zu leisten hat und ansonsten die Fresse zu halten, denn ?dein Kind siehst Du nie wieder?. Das eine Erziehung des Kindes durch den Vater von Anfang an es Mutter, Jugendamt und Juristen es unmöglich gemacht hätte Geld für die Entführung des Kindes abzupressen handelt es sich um massivste staatliche Korruption. Sie hat alles getan um den ater zu verleumden und zu provozieren. Sie hat ZU RECHT erkennbar massivst SCHLECHTES GEWISSEN und PARANOIDE Angst vor dem UNGERECHT BEHANDELTEN Kläger.
Schon von ihrem damaligen Stefan Mojschewitsch her Ex-Freund erzählte sie permanent WIRRE und vollständig an den Haaaren herbeigezogene (hab ich recherchiert) IRRE Verfolgungseschichten.

Das Jugendamt postuliert einfach mal so ohne weitere Anhörung es gebe keien Kindswohlgefährudng.
Worauf es diese ?Erkenntnis? stützt (göttliche Eingebung, Scientology Reiki-Channeling) ist nicht ersichtlich.

Wer ein Kind 12 Jahre lange dem Vater vorenthält ist unter gar keinen Umständen geeignet ein solches zu erziehen. Allein das rechtfertigt den vollständigen Entzug des Sorgechtes. Außerdem hat die Kidnesmutter in ihrem religiösen esoterischen WAHN den Kindesvater zusammenschlagen lassen. Es kann ja auch nicht angehen dass ein mämnnlicher Untermensch wie die nicht christlichen Juden die nicht an die jungfräuliche Emfpängnis glauben ? zur Recht wie wir wissen - bei den Nazis und vermeintlich behinderter Mann (die haben deutsche RichterINNEN übrigens auch ganz gern mal vergast wenn es nicht genug der christlichen Demütiogung/Benachteiligung war) es wagt in die der privilegierten Herrinnenrasse der Religiond er vaterlosen kidnesempfängnis die Pfründe streitig zu amchen. Sonst kommen Moslems am Ende ncoh auf die Ide ihre Kidner gar nicht taufen lassen zu wollen wenn man so Leuten Sorgrecht zugesteht.


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07.07.2015 09:39 http://tabea-lara.tumblr.com/post/123450130193

1. AUFGABE: Finden Sie den im zwoten falle fehlenden Rückschein des Auslandseinschriebens (zum Vergleich: im ersten Bild der Rückschein des ersten Schreibens, auf dem zwoten Bild sieht man die zwote Sendung bei der Post mit dem fehlenden Rückschin)

2. Finden Sie den eklatanten Unterschied zwischen beiden Serienbriefen.


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07.07.2015 09:41 http://tabea-lara.tumblr.com/post/123450227633

Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
60316 Frankfurt a.M.

vorab per Fax: ++49/(0)69/ 1376-2976

Oberlandesgericht
Zeil 42
60313 Frankfurt a.M.

06. Juli 2015

3 UF 167/15 Oberlandesgericht Frankfurt a.M.
Sorgerecht Tabea Lara-Riek * 19.09.2000

In vorbezeichneter Angelegenheit nehme ich auf ihr heute per normaler Briefpost  - zeitgleich  mit zwotem Brief in anderer Sache (mit Falschangabe auf rückseitigem Aufkleber Fristverlauf beginne mit zur Post geben eines Schriftstückes - und nicht dessen Erhalt) versehen - erhaltenes Schreiben datiert auf den 2., frankiert mit Datum des 3. Juli 2015 Stellung.

Die Richterin LÜGT nachweislich.

Die Richterin gibt an das Geschlecht des unverheirateten Vaters als Antragsteller im Sorgerechtsverfahren § 1666 BGB, § 1626a BGB sei für sie ohne Relevanz. Würde dies zutreffen dann würde sich gegen die Bindung des Gerichtes an Recht und Gesetz ? in diesem falle das BGB verstoßen ? die sich aus Artikel 1 Absatz 3 und Artikel 20 Absatz 3 Grundgesetz ergibt.

Das BGB sieht ach nach der Reform unterschiede im Sorgerecht für unverheiratete Elternteile vor, beim Vater las Mann gilt ein Kindswohlvorbehalt bei dem es genügt wenn die Mutter ihn vor Gericht kräftig verleumdet um die einstweilige Zuteilung des Sorgerrechtes zu verhindern wohingegen die Mutter als Frau ganz automatisch das Sorgecht erhält selbst wenn dies dem Kindeswohl zuwiderläuft. Das ist seltsamerweise eine vollständige Umkehr der 1970er-Jahre-Praxis der Abkehr vom ?Schuldprinzip? bei der Trennung (vorher: Fremdgeherinnen bekommen keinen Unterhalt).

Die Richterin muß also wenn sie nach den Buchstaben des Gesetzes urteilen will einen Unterschied zwischen Frau und Mann, eine Benachteiligung des Vaters nach dem Geschlecht vornehmen für den Fall dass die Sorgerechtsfrage im § 1626a BGB strittig ist.

Denn die Regelung ist: Die Frau hat automatisch das Sorgerecht und es ist ihr erst mühsam abzuerkennen wenn ihr Innehaben der Sorge dem Kindeswohl widerspricht. Der Mann hingegen bekommt das Sorgrecht erst wenn die leibliche Mutter des Kindes keinen Einspruch einlegt, den Kindesvater nicht diffamiert.

Im vorliegenden Falle hat die Kindesmutter bereits im Umgangsrechtsverfahren 9F 434/02 UG Amtsgericht Bad Homburg 2002 fünfzehnseitige Hasstriaden gegen den Vater verbreitet.
?/-2-
-2-

Wenn die Richterin also behauptet Justitia (die Judikative) sei blind gegenüber dem Geschlecht ist das eine glasklare und nachgewiesene richterliche LÜGE.

Sie ist ja per Gesetz gezwungen so zu Entscheiden dass dem Vater ein Nachteil entsteht.
Trotzdem schreibt Sie: ?Dabei ist die Geschlechterzugehörigkeit für mich ohne Belang?

Ich finde das IRONSICH FORMULIERT ganz prima!  Vielleicht macht es auch bald keinen Unterschied für die Elternschaft ob zwei Homosexuelle einem heterosexuellen Elternteil sein Kind regelrecht rauben. Wenn man das Geschlecht nicht in Betracht zieht wäre ja eine ?religiös oder soziofamiliäre? Elternschaft der tatsächlichen Abstammung gleichgestellt und das führt dazu dass man insbesondere Männer sexuell missbrauchen könnte, um sie gegen den
eigenen Willen (sexuelle Selbstbestimmung) zu reproduzieren, Boris Becker nannte sowas um die Jahrtausendwende mal Samenraub ich nenne das VERGEWALTIGUNG.

Oder um sie gegen den eigenen Willen ZWANGS-zu-verheiraten (Heirat oder Du siehst deine Kinder nie wieder). Sexuelle Selbstbestimmung verwende ich hier nicht im Sinne der Wahl des eigenen Geschlechtes durch operative Geschlechtsumwandlung? wobei: könnte so was von Zuhältern Drogen-Schuldeneintreibern der Reiki-Sekte missbraucht werden? ?wie bei der Figur Frankenfurter in der rocky horror Picture Show sondern sexuelle Selbstbestimmung im Sinne der EIGENENTSCHEIDUNG sich zu reproduzieren oder nicht, etwa durch ein beim Akt gegenüber dem Partner verheimlichtes Verhütungsmittel wie ein Kondom was ja nicht wie die Anti-Baby-Pille erkennbar eingenommen würde womit ein Partner mit Kinderwunsch daraufhin den Beischlaf verweigern könnte mit dem Argument dem anderen ginge es nur um die Lust am Text. Boris Becker nannte das um die Jahrtausendwende mal treffend ?Samenraub? wenn man entgegen seinem Willen Vater wird.

In einem Staat mit drogenmissbrauchende Politiker mit Prostituierten verkehren (ich meine
nicht Bill Clintons Amerika sondern den deutschen Fall) in dem die organisierte Kriminalität Gesetze schreibt ist das auch überhaupt kein Wunder. Schlußendlich dient etwa auch in anderen Fällen das weibliche Selbstbestimmungsrecht im Falle von Abtreibungen insbesondere promisken Frauen, also dem Gewerbe der Prostitution, hier im weitesten Sinne dem Kinderhandel (Kind gegen Geld) denn das Ziel ist Frauen auf Teufel komm raus per Unterhalt eine Art /Nutti-Gehalt dafür zu verschaffen Sex gehabt (geschiedene kinderlose Ehe) und/oder in dessen Folge Kinder in die Welt gesetzt zu haben, ungeachtet ob der Erzeuger hiermit einverstanden ist und ungeachtet der Tatsache ob der von der angeblichen ?Gebärmaschine ? zum ?Samenspender? degradierte Erzeuger sein Kind lieber anteilige oder ganz selbst erziehen würde als es der Mutter zu überlassen. Die angeblichen Mütter-/Frauenrechte dienen vor allem der Zuhälterei die so ?Ex-Männer? ausnehmen kann.

Und was mich angeht sehe ich das so dass es nicht genügt Moslem oder Jude zu sein um sich herausnehmen zu dürfen die Genitalien von Kindern zu verstümmeln, ebensowenig wie die Prostituion zu fördern oder sein politischen Einfluß geltend zu machen um politische Gegner zu verfolgen. Ein christlicher oder atheistsicher Vater würde wohl nicht zulassen dass einem Kind aus religiösem Wahn Leid zugefügt wird.

Insbesondere im vorliegenden Falle. Wo trennungsursächlich war dass die Kindesmutter das nicht wollte dass der Kindesvater der sektenmäßigen Erziehung des Kindes im Wege steht!

?/-3-
-3-

Ich beantrage Michel Friedmann als Zeugen zu laden weil es für das verfahren von erheblicher Bedeutung ist ob die Gesetzgebung von der organisiert kriminelle Zuhältern erpresst wurde was die Sorgerechtsregelung für Unverheiratete Väter angeht. Das Vermeiden öffentlichen Aufruhrs mittels Strafbefehl ist für den damaligen Abgeordneten hinfällig als Journalist genießt er auch keine Immunität. Es ist auffälligst verdächtig dass von der Politik ins Amt gerufene Verfassungsrichter sich gefallen lassen dass der Bundestag sich einfach mal so 10 Jahre lang sich nicht an die Vorgaben dieses Gerichtes hält in 1 BvR 933/01 BVerfG. Ich vermute eine Verstrickung der Rhein-Main CDU mit der Organiserten Kriminalität in sachen Kidner und Menschenhandel und habe da auch schon ausgiebigst jahrelang zu rechrechiert. Sicher weiß ich dass in diesen Kreisen poltische Gegner mittels Drogenunterschiebung kompromittiert werden sollten (Bruckmaier). Um das Kind vor dem groben Unfug der Kindesmutter dn vor allem Kidnesgroßmutter zu schützen wollte ich von Anfang an mindestens gemeinsames Sorgerecht.

Wie schon erwähnt Männer und Frauen nicht gleich behandelt was die Abtreibung angeht:
Die Frau kann unbemerkt vom (Ehe-)mann verhüten und dies Verhütung jederzeit unterbrechen, der Mann hätte nur die Möglichkeit sich gänzlich unfruchtbar machen zu lassen wenn er keine Kinder will und nicht möchte dass seine Partnerin das mitbekommt. Und trotz dieses Nachteils der Irreversibilität wird der Mann auch beim § 218 StGB benachteiligt.

Hält sich die Richterin an recht und Gesetz wird sie zugeben müssen dass Sie Männer und Frauen ganz und gar nicht gleich behandelt. Im Sinne des Artikel 3 Grundgesetz und den Artikel 2 Grundgesetz so FALSCH auslegt dass die Frau entscheidet ob ein ungeborenes Kind von seinem Recht auf SEINE freie Entfaltung gebrauch machen kann.

Das Geschlecht des Elternteils ist für die richterliche Entscheidung also von ganz erheblicher Bedeutung und entgegen landläufiger Meinung sind es die Männer die benachteiligt werden.

Die Frau mag ja ein ?Mein Bauch gehört mir? Recht haben was das verfassungsrechtliche Folterverbot angeht, das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Aber die findet mit Sicherheit nichts daran dass diese Recht für jene Männer plötzlich nicht gelten soll die zum Wehrdienst herangezogen werden, mein ?Bauch ist kein Kanonenfutter?, denn das Kriegsdienst-verweigerungsrecht gilt nicht situativ sondern als Entscheidungsrecht zwischen Wehr und Zivildienst wobei Wehrpflichtige an Rechten allenfalls mit unfreien Leibeigenen zu vergleichen sind so sie es versäumen rechtwirksam ihr Ersatzdienstrecht zu beantragen.

Ist das etwa Gleichheit vor dem Gesetz? ?Frau ?alles darf nichts muß???

Das Ziel der Politik ist Frauen auf Teufel komm raus per Unterhalt eine Art /Nutti-Gehalt dafür zu verschaffen Sex gehabt (geschiedene kinderlose Ehe) und/oder in dessen Folge Kinder in die Welt gesetzt zu haben, ungeachtet ob der Erzeuger hiermit einverstanden ist und ungeachtet der Tatsache ob der von der angeblichen ?Gebärmaschine ? zum ?Samenspender? degradierte Erzeuger sein Kind lieber anteilige oder ganz selbst erziehen würde als es der Mutter zu überlassen. Die angeblichen Mütter-/Frauenrechte dienen vor allem der Zuhälterei.

?Der blöde Ex finanziert die Bude vom neuen Stecher.? Dafür muß er selbst das Kinderzimmer in der früheren gemeinsamen Wohnung einsparen hat dafür Anwalts-, Umzugs und Maklerkosten.
?/-4-
-4-

Ob das Gleichberechtigung vor dem Gesetz ist wage ich zu bezweifeln. Soweit ich Weiß zahlen nur 10% der Frauen alleinerziehenden Vätern Unterhalt. Justitia ist also gar nicht blind wenn es darum geht einem Geschlecht einen finanziellen Vorteil zu verschaffen. Es ist im Prinzip nicht einzusehen ? insbesondere wenn beide Trennungseltern berufstätig sind und in der gleichen Stadt wohnen warum überhaupt Unterhalt zu zahlen ist und das Kind nicht  zwischen den Elternteilen pendelt bei gegeneinander aufgehobenen Unterhaltsansprüchen.

Da davon auszugehen ist dass die Richterin auch Urteile fällt die Männer faktisch gegen ihren Willen als Versorger nach traditionellem Familienbild benachteiligen lügt sie also ebenfalls. Nachweisbar an der Statistik.

Wo wir gerade bei falschen Abstammungsverhältnissen sind die Ihnen leicht als Beihilfe zur Schleuserei ausgelegt werden können und die auch Wahlen verfälschen schleißlich werden die Kinder im falschen Wahlbezirk groß: Oft dient die falschangegebene soziofamiliäre Elternschaft an einem Kind der angeblichen Familienzusammenführung (Urlaub in der Karibik trotz HartzIV wegen des Patenkindes, Bleiberecht wegen ?soziofamliärer Vaterschaft? ??Integrationspatenschaft?) ich dulde keine Eingemeindung meines Kidnes in Religionsgemeinschaften wie den esoterischen Reiki-Zirkel der Kindesgroßmutter. Da bin ich schlimmer als die Taliban. Für eine solche Missachtung väterlichen Willens ? der Trennungsgrund war - kann man - da haben die Taliban vollkommen Recht ? nur noch mit Bombenterror antworten. ?

Warum darüber ob ein Kind Sektenmitglied wird? bei einer für das Geschlecht blinden Justitia -  nur die Mutter entscheiden soll verstehe ich nicht. Insbesondere im vorliegenden Falle.

Abgesehen davon hat eine Lobby in diesem Land etwas gegen die genetische Zuordnung von Kindern und das sind die Zuwanderer. Erfolgen nämlich wie das lange Zeit sehr gut funktioniert hat Zuordnungen auch zur Staatsbürgerschaft wieder nach dem Prinzip der Abstammung dann gibt es kein Bleiberecht für Zuwanderer und keine Wohnungsnot mehr und überhöhte Mietkosten oder Arbeitslosigkeit für Einheimische. Auf der anderen Seite gibt es dann vielleicht kein Recht mehr für Europäer de Afrikaner auszubeuten weil Multikulti etwa in Südafrika so prima ist dass dem zugewanderten Europäer genauso viel Bodenschatz zusteht wie dem vom Landstrich herstammenden schwarzen Afrikaner. Das ist allerdings schlecht fürs ?geile Geld? auf das Wirtschaft und Frauen so scharf sind.

Ich bin es ja gewohnt dass Frau Merkel in den neuen Eu Verträgen die Passagen heraus-nehmen hat lassen in denen es um die Menschrechte der europäischen Be-Völker-ung geht und nicht um den Ertrag von Konzernen oder das Klagerecht von (ansonsten scheinselb-ständig lohndumpenden) Südosteuopäern beim Stellenauswahlverfahren gleichberechtigt zu werden mit einem jeweiligen Inländer. Seit der Euro-Kise wissen wir auch dass die EU entgegen der alten EG unter Verletzung das Artikle 103 AEUV (NO-Bail-Out) eine wirtschaftlicher Kommunismus über das Sozialsystem wird, dass derjenige der nichts tut immer trotzdem die Hälfte von dem bekommt der etwas tut, umverteilt über EU-SUBVENTIONEN und Euro-Rettungsschirme. Das hat man ja beim Aufbau Ost mit der Vereinigungskriminalität gesehn.
?/-4-

-5-

Es geht Ihnen /Nuttis doch um nichts als Geld. Geld was sie meinen dass Ihnen dafür zusteht daß kinderlose Ehen mit (angeblich berufsbedingter) Trennung von Bett und Herd geschlossen werden können um Steuern zu sparen und Menschen zu schleusen.

Im Grundgesetz steht dass ehelichen und unehelichen (erwachsenen) Kindern (denn Kind eines genetischen Elternteils bleibt man sein Leben lang und sogar darüber hinaus) die gleichen Rechte zustehen. Kürzt man as doppelte mathematisch hinweg verbleibt dass ehelichen und unhelichen gleiche Rechte eingeräumt werden sollen.

Das ignoriert die Richterin rechtsmissbräuchlich wenn Sie noch bevor ein einziges Argument ausgetauscht ist versucht das Verfahren zu blockieren.

Und insofern ist es auch eine glatte Lüge dass die Richterin keine zusätzlichen Hürden verursachen will wen Sie dafür sorgt einen HartzIV Empfänger per unnötiger Portokosten auszunehmen. Wir leben in einer Zeit wo Postbeamte streiken dürfen weil sie ja auf dass Streikprivileg nicht mehr verzichten müssen des Beamtenprivileges wegen, soviel Sarkasmus wird erlaubt sein. Schauen Sie sich mal die ?EUROPÄER? an die den Post/Telekommarkt liberalisierten. Das sind überwiegend afrikanisch/arabische ?Internetcafebetreiber? die EU-Marktliberalisierungsgestze missbrauchen (Indien war mal Kronkolonie insofern ist etwa ein Inder EU-Bürger) und von den Kunden überhöhte Gebühren einfordern (Am Wochenende kein Einwurfeinschriben sondern nur das teurere reguläre), dafür aber den Wettbewerb verzerren (Sonntags entgegenahmen von Einschrieben: Postshop geöffnet), von der Gefahr des Abhörens von Faxen/Emails (NSA-Skandal) durch ausländische (nicht NATO) Geheim-dienste mal ganz abgesehen. Der Deutsche muss(te) bei Bundeswehr oder Zivildienst eigentlich verbotene Zwangsarbeit leisten, das macht ihn zumdinest in Puncto Vaterlandstrie unverdächtig. Bei der Menge unterschlagener post in den Vrefahren frage ich mich ob das auch dort gilt.

Die Richterin lügt also in einem Absatz gleich zwo mal.

Sei behauptet ja, sie begünstige niemanden über unnötige Verfahrenschriftte. Jedes unnötige Schreiben bei Gericht kostet Arbeitszeit, Geld für Papier/Druckertinte, Strom des Computers ? aber das ist noch nicht einmal enstcheidend. Enstcheidend ist die Zeit die bei den permanenten verzögerungen (unnötige Gutachten etc.) verloren geht und zur total Entfremdung von mir und meinem Kind geführt hat. Ich verweise hier auf die unzähligen Terminsverlegungen in 9F 434/02 UG Amtsgericht Bad Homburg Mitte 2002.

Mich interssiert herzlich wenig wie sie Urteilen denn ich bin deutscher elektronischer Widerstand, nicht als Bauteil, sondern so wie er verstanden wir in Zusammenhang mit Namen etwa Baader Meinhof oder den Sprengstoffattentätern und Putschisten Stauffenberg oder Elser. Wir werden fürchterlichste und brutalste Rache nehmen für das was sie uns durch permanente Rechtsverweigerung und menschliche Herabwürdigung angetan haben.
Das vergasen der Juden war auch mal legal in deuschland aber es war moralisch betrachtet eine Scheinwrei. Das Sorgerecht ist ein ebensolches Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Denken sie mal an den Mann von Frau Richterin Leichthammer und an den Mann von Frau Anwältin Asfour. Rechtsanwalt Exner nannte das ein ?göttliches Urteil?.
?/-6-

-6-

Der widerstand wird daher die notwendigen Maßnahmen gegen rechtsbeugung und Willkür ergreifen vollkommen unabhängig von dem was ein Gericht /Gerichte hier noch zu sagen.-

Zu den Anträgen:

Ich lehne wegen der nachgewiesenen Lüge:

Männer und Frauen würden von der Richterin gleichbehandelt was nicht
möglich ist weil das Gesetz das nicht vorsieht (§1626a BGB, § 218 STGB)
Richter aber an Recht (und =) Gesetz gebunden sind.

und wegen der nachgewiesenen Lüge

zusätzliche VERFAHRENSVERSCHLEPPENDE Rückfragen würden
meiner Verfahrenspartei weder finanziell noch zeitlich Nachteile zufügen

Antrag 1:

die Richterin ab,

Abtrag 2:

genau wie den Rest des Senates.

Es ist von ihr nicht zu erwarten dass sie unvoreingenommen ist. Eine Richterin die in einem einzigen Absatz gleich zwo mal nachgewiesenermaßen gelogen hat  erscheint zudem nicht geeigent ein Richteramt zu bekleiden.

Und da ich gerade die Skandalanwälte Asfour erwähnt hatte. Erst im Plädoyer aber niemals in der Klagerwiderung gibt man dem Gericht eine Beschlußempfehlung niemals jedoch greift man als Partei der richterlicher Entscheidung mit einer sich bei den Akten befindlichen vorformulierten Urteilsbegründung (9F 104/01 KI Amtsgericht Bad Homburg) vor. In der Klagerwiderung beantragt man als Beklagter Klagabweisung.

Das macht aber niemals der Richter sondern der gegnerische Anwalt. Und daran erkennt man schon wieder die einseitige und vorsichtig formuliert extrem skandalöse Verfahrensführung ihres Hauses, eigentlich müsste man das schon RECHTBEUGUNG nennen, deretwegen die Richterin ja strafamgezigt ist.

?Tonfall Asfour:? Antrag 3: Die Klage IST anzunhemen! ?Tonfall Asfour:?

Ich verfluche Sie bis üerb das Ende aller Zeit hinaus
?Es lebe das heilige Deutschland.?

Bähring

Hoffentlich macht man mit Ihnen und Kidnern ihrer Sippe mal das was sie mir angetan haben.


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07.07.2015 09:44 http://tabea-lara.tumblr.com/post/123450319338

Maximilian Bähring
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vorab per Fax: +49/(0)69/ 1376-2629

Oberlandesgericht
Zeil 42
60313 Frankfurt a.M.

07. Juli 2015

471 F 17156/14 EAGS Amtsgericht Frankfurt a.M.

In vorbezeichneter Angelegenheit nehme ich auf ihr gestern am  06. Juli 2015 per normaler Briefpost  (mit Falschangabe auf rückseitigem Aufkleber Fristverlauf beginne mit zur Post geben eines Schriftstückes - und nicht dessen Erhalt) - erhaltenes Schreiben datiert auf den 02., frankiert mit Datum des 03. Juli 2015 Stellung.

Hiermit stelle ich Antrag auf Ablehung gegen Richter Herrmann.

Der urspüngliche Antrag war abgelehnt worden will ich nicht an Eides satt versichert habe dass meine Angaben der Wahrheit entsprechen. Ich halte es für eine Frechheit jemandem zu unterstellen er würde bei einer nicht eidesstattlichen Aussage die ja Vorbringen des Antrages darstellt lügen! Ich heisse nicht Riek und lüge das Gericht an wie in 9F 104/01 KI Amstgericht Bad Homburg v.d.Höhe. Ein Richter der noch alle Tassen im Schrank hat würde niemals davon ausgehen dass jemand so dreist ist das Gericht in einer Antragsschrift anzulügen um dann nachher etwas anderes zu versichern. Das ist doch vollkommen irre was sie hier unterstellen. Lassen Sie sich mal untersuchen. Einen EILANTRAG auf Geltschutz nach der Maximalfrist von sechs Monaten ?verhandlen? zu wollen ist ebefalls Wahnsinn.

Ihr Gericht ist ja nicht einmal fähig mehrere unabhängig voneinander laufenden Gewaltschutzverfahren auseinderzuhalten, wie sie vorkommen können wenn man es mit organisierter Kriminalität einer Sekte zu tun hat (wobei ich ausdrücklich nicht behaupte daß das eine mit dem anderen in Verbindung steht)!

Uta Riek hat NACHWEISLICH bei Gericht absichtlich falsch angegeben hatte ich würde Drogen nehmen um meine Position im Sorgerechtsverfahren um das gemeinsame Kind zu schwächen. 9F 434/02 UFG Amtsgericht Bad Homburg v.d.H. ? 92 F 493/13 SO Amstgericht Bad Homburg!

Ich werde an Terminen ? insbesondere wo ich Kläger bin .- nur teilnehmen wenn sichergestellt bin dass ich nicht auf irgendjemand von den Rieks treffe. Das ist mir
als OPFER nicht zuzumuten.

Sollte ich kein Nachricht diesbezüglich erhalten findet der Termin nicht statt.


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26.08.2015 08:39 http://tabea-lara.tumblr.com/post/127658442113

Maximilian Baehring
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Oberlandgericht Frankfurt a.M.

Zeil 42
D-60313 Frankfurt a.M.

Frankfurt/M., 02. August 2015

3 UF 167/15 Oberlandesgericht Frankfurt a.M.
Alleinsorgerechtesentzug für das Kind Tabe-Lara Riek * 19.9.2000

Dieselbe Richterin Heike Knauth die mit dem Richter aus erster Instanz Joachim Knauth nachweislich (Telefonbuch) unter einem Dach wohnt welcher wobei aus vergangenen Verfahren beide schon wegen Rechtsbeugung strafangezeigt sind und gegen die gleich mehrfach wegen skandalöser Verfahrensführung Ablehnungsanträge wegen Befangenheit gestellt wurden erdreisten sich der Richterin Kummer-Sicks einen Freibrief auszustellen.

Vetternwirtschaft nennt man das wenn das Familienmitglied in erster Instanz urteilt und das andere Familienmitglied in zwoter Instanz dafür sogt dass die Urteile nicht angefochten werden. Das ist eine regelrecht mafiöse Struktur zwischen dem AG Bad Homburg und dem OLG Frankfurt/M..

Die Begründung der Ablehung des befangenheitsantrags ist nun wirklich haarsträubend. Wäre die Geschlechterzugehörigkeit für Kummer-Sicks ohne Belang dann wäre der Kläger längst Inhaber des Sorgerechts. Denn dann gäbe es (Artikel 3 GG) auch keine Vorzugsbehandlung der Kindesmutter wegen des weiblichen Geschlechtes nach § 1626a BGB. Sie lügt also nachweislich und einer dreist lügenden Richterin sollte nicht erlaubt sein ihr Amt auszuüben.

Abgesehen davon gibt es schon allein deshalb keine ?Überraschungs-urteile? (WAS SOLL DAS DENN SEIN) weil von der Richterin zitierte BGH Urteile sich immer wieder auf das finsterste Mittelalter beziehen nicht aber die gesetzliche Situation die sich seit 1998 mit Kindschaftsrechtsreformgesetz grundlegend geändert hat. Zudem gibt es seit 2009 keine FGG verfahren mehr sondern nur noch FamFG Verfahren.

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Ich kenne neben den Richtern noch so eine Intelligenz-bestie, einen Rechtsanwalt und Jura-Examensprüfer ? wahrscheinlich ist das der Grund der hundsmiserablen Qualität der Rechtssprechung im OLG Bezirk - der parteiverräterisch auch gerne mal neues und altes Recht verwechselte oder damals noch gültige BRAGO und BRAO wenn, aufgepasst, es der GEGENSEITE einen Vorteil verschaffte und ihm einen finanziellen, das kriminelle Schwein von Dr. jur. Peter Finger dem DESHLAB das Mandat entzogen wurde und gegen den deshalb staatsanwaltliche Ermittlungen  angestrengt wurden. Das Gericht ist unfähig das BGH-Urteil so zu zitieren ? mit BGH Aktenzeichen - dass es irgendwo anders aufzufinden ist als in der FamRZ. Ich kaufe aber deshalb noch lange kein FamRZ Abo bei den von Gerichten im Bezirk (in anderen Fällen) unterstützten kriminellen Drückerkolonnen. Wollten Sie mir schon wieder Kosten (Zeitungskauf, Fahrt zur Bibliothek, etc.) verursachen? Das ist ja regelrecht kriminell wie das Verafhren geführt wird.

Der BGH Beschluss vom 26. November 2008 mit dem Aktenzeichen XII ZB 103/08 bezieht sich auf die Rechtsprechung bevor FGG Verfahren durch FamFG Verfahren ersetzt wurden. Die FORMALvorschrift welche den Antrag des leiblichen Vaters auf Sorgerecht Behinderte EXISTIERT nicht mehr, MATERIELL (in der Sache) stand dem nichts entgegen.Das zitierte Urteil bezieht sich zudem auf den Fall eines ?Kuckuckskindes?, Resultat des Fehltrittes einer verheirateten
Frau den das Gericht mit einem Versorgungsanspruch durch den gehörnten Ehemann zu belohnen trachtet, vielleicht kann der
Ehemann ja keine Kinder zeugen so dass man zum Samenraub greifen
muß um an fremder Leute Nachwuchs zu gelangen anders ist das irrationale verhaltene eines Ehegatten seiner untreuen Frau gegenüber nicht zu erklären. Der Fall ist überhaupt nicht mit meinem vergleichbar wo das Kind einer eheähnlichen Lebens-gemeinschaft mit gemeinsamem Haushalt entspringt in der es deshalb noch vor der Geburt des Kindes zur Trennung kam weil die Kindesmutter das Kind durch ihren pseudomedizinsichen Reiki-Sekten-Unfug schon bei der Geburt unnötig lebensgefährden wollte.

Da wir gerade bei Zitaten sind: Als nächstes unterstellt man mir schon wieder ich sei keine VERNÜNFTIG denkende Partei.  Diese UNGLAUBLICHE MENSCHENWÜRDE VERLETZENDE FRECHHEIT ? sie dürfte nämlich vollkommen unabhänging davon keine unvernünftig denkende geistige behinderte Partei diskriminieren habe ich schon mehrfach auch genau diesem Senat angekreidet und mehrfach gebeten dieses UNPASSENDE Zitat zu unterlassen ? macht er aber ebenso wenig wie das gesamte parteiische Gericht das einen körperverletzend zum Krüppel prügeln lässt um die Realität nachträglich an seine Fehlurteile anzupassen wenn man keiner ist.

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-3-

Die nächste purer Provokation sind die nicht unterschriebenen Beschlüsse in zwofacher Ausfertigung. Wir erinnern uns: Die Kindesmutter hatte in 9F 104/01 KI AG Bad Homburg (http://take-ca.re/) den § 1595 BGB missbrauchend versucht zu verhindern dass der Vater antrags-berechtigt ist was ein Umgangsrecht angeht und gleichzeitig versucht für ein Kind das er nicht zu Gesicht bekommt aber mit der Vaterschaftsvermutung § 1592 BGB Unterhalt zu kassieren.

Man unterschreibt Dokumente/Verträge dann nicht wenn man die Unterschrift jederzeit nachholen kann also auf der eigenen Kopie aber niemals auf einer Kopie die eine andere Vertragspartei/Gegenseite erhält. Wahrscheinlich ist das den NUTTEN die bei Gericht von Friedmann ins Amt gehoben wurden wegen des zu vielen KOKS in der Rübe nicht begreiflich zu machen. Vor Gericht benötigen die Streitparteien und das Gericht jeweils eine Kopie, wenn ich meine Schriftsätze bei der Poststelle und beim Empfang des OLG doppelt einreiche hat das zudem den Sinn zu überprüfen an welcher Stelle im Hause in der Vergangenheit Dokumente verloren-gegangen sind ich denke etwa an das Fax vom 13. Februar 2012 in 92/95/96 F 493/102/ EA? oder die Monatelang auf dem Gerichtsweg von Bad Homburg nach Frankfurt /M. ?verschwundene? Akte in 9F 104/01 KI) Was Sie machen ist erkennbare Provokation und nachweisbare Rechts-beugung durch Verfahrensverschleppung.

Die neuen Beweise die ich zwischenzeitlich eingereicht habe was die Gefährlichkeit der Reiki Sekte angehrt werden einfach nicht gewürdigt.

Das Jugendamt prüft auch überhaupt nichts weil das korrupte Schwein von CDU-Landart Banzer der Reiki im Hochtaunuskreis fördert damit er als Gegenleistung in  Sorgrechts-verfahren die Möglichkeit erhält Opfer sexuellen Missbrauches seitens Personals das seinen Parteifreunden unterstellt ist für vor Gericht unglaubwürdig begutachten zu lassen, die Familie kennt. Er hat ihr ja versprochen Reiki Salonfähig zu machen wenn dafür als Gegenleistung der sexuelle Missbrauchsvorwurf in der Klinik Dr. Baumstark nicht länger in die Verantwortung von CDU-?Kiffer?- Kurdirektor -Bruckmaier und CDU-?Biertest?- Oberbürgermeister-Assmann fällt. Deshalb nimmt die Polizei auch keine Strafanzeigen entgegen was Drogenkonsum angeht. ( http://www-bad-homburg.eu/donwloads/korwisi.pdf  )

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Ihre Blockadepolitik lässt eine andere Möglichkeit offen als die Sache mit TERROR und BRUTALSTER GEWALT zu lösen.

Sie wissen ja wi es Asfour (tot) und Leichthammer (tot) ergangen ist.

Wenn ich jemanden verfluche ? was ich hiermit mit Ihnen tue ? lebt diese Person meist nicht mehr lange; und: ICH VERFLUCHE SIE !

Am 18. März 2015 hat man Ihnen mal anhand der ihrem Hause gegenüberliegenden Polizeistation DEMONSTRIERT was widerständsiche Krfäfte mit korrupten staatlichen Insitutionen tun. Wderstandsfall/Bürgerkrieg ist Ihnen seit spätestens 2012 erklärt. Ernst nehmen tut man sie sowieso nicht mehr.

Ich wünsche mir inständigst dass irgendein Taliban / Blockupy Anhänger Sie aus dem Amt bombt nachdem er ceteris paribus mal ihre Familie massakriert hat.

SIE haben sehenden Auges nie wieder gutzumachende Schäden angerichtet. Jeder tag den das so weiter geht macht UNS nur
noch wesentlich wütender.

Außerdem verhalten Sie sich wie die NAZI weil sie meinen Behinderte aufgrund ihrer Behinderung benachteiligen zu dürfen und weil Sie meinen es gebe zweierlei Eltern-menschen-typen den Untermensch-vater der DIR FRESSE ZU HALTEN und zu zahlen HABE und die Herrinnenrasse der Schlampen-Mütter die sich jede noch so niederträtchtige menschliche Schweinerei (Verbrechen gegen die Menschlichkeit) herausnehmen dürfte.


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[2] http://41.media.tumblr.com/9f9f35c320e343a5b5063e4e39a686dd/tumblr_ntpip1YVKf1sq93cpo6_1280.jpg
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[3] http://40.media.tumblr.com/3c28fa49b7450fd6eb7bd6d91c9faac9/tumblr_ntpip1YVKf1sq93cpo3_1280.jpg
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[4] http://41.media.tumblr.com/304caa7d195eeddff81c7f7795a68c9a/tumblr_ntpip1YVKf1sq93cpo4_1280.jpg
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26.08.2015 08:40 http://tabea-lara.tumblr.com/post/127658559093

mögliches Tatmotiv DES WÜRGERS (http://wuergerjagd.tumblr.com):

Meine Wohnverhältnisse diskreditieren/mich aus dem Weg räumen

http://www.tvinfo.de/fernsehprogramm/295448471-toedliches-vertrauen

ich habe Februar 2012 gerade erfahren daß Stefan Mojeschewitsch
http:///intxxx.dynip.name auf (unnatürliche?) mystriöse Art und Weise
ums leben gekommen ist.

ABER FÜR DAS STINKENDFAULE GERICHT/JUGENDAMT KEIN
GRUND NACHFORSCHUNGEN ANZUSTELLEN.

~~~

Fahrzeug des Arbeitgebers des Würgers: Bad Homburger Umweltplakette (möglicherweise einer der ?Bunt"arbeiter von Riek wie etwa der Pole Adam) 


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[1] http://36.media.tumblr.com/d76baf170bee7cce730877b1b0c5676e/tumblr_ntpirwdxPE1sq93cpo2_1280.jpg
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[2] http://41.media.tumblr.com/c51776f74349d758019adedbcdb62a26/tumblr_ntpirwdxPE1sq93cpo3_r1_1280.jpg
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[3] http://36.media.tumblr.com/f97de7171bea47b31c298fad491c6420/tumblr_ntpirwdxPE1sq93cpo1_1280.jpg
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[4] http://41.media.tumblr.com/f7057ad3470566a5bafc3a6648f77fbf/tumblr_ntpirwdxPE1sq93cpo4_r1_1280.jpg


10.09.2015 01:27 http://tabea-lara.tumblr.com/post/128775076388

Maximilian Baehring Hoelderlinstrasse 4 D-60316 Frankfurt/M.
vorab per Fax: +49 / (0)69 / 1367-

Oberlandesgericht Frankfurt a.M.
Zeil 42
D-60313 Frankfurt a.M.

Frankfurt/M., 10. September 2015

3 UF 167/15 Oberlandesgericht Frankfurt a.M.
Sorgerechtsentzug der Kidnesmutter Uta Riek

Mit UNGÜLTIGER förmlicher Zustellung da ohne vermerkter Angabe des Zustellzeitpunktes erreicht mich heute ihr Beschluß (Verfahren werden ja nicht mehr durch Urteil abgeschlossen)

Hiermit lege ich sofortige Beschwerde ein. Der Senat ist nicht beschlussfähig. Er wurde nämlich wie auf Seite 4 unten ausgeführt wird und zwar wiederholt komplett abgelehnt und hat dann einfach über die eigene Befangenheit ablehnend befunden. Im nach Parteibuch besetzten Senat sitzt eine korrupte Bande von Sexisten die nur ein Ziel hat: Parteifreunde zu decken. Neue Tatsachen und Beweise die Dezember 2014 nachgereicht wurden ? Sektenbeauftragte der Stadt Hamburg zu Scientology/Reiki - werden einfach nicht zur Kenntnis genommen. Zudem wurde das Verfahren zweckentfremdet um den Kindesvater in anderer Sache mundtot zu machen, er ist nämlich während des Zivildienstes von der Bande die in Bad Homburg Reiki praktiziert sexuell missbraucht worden.

In seiner Begründungen gibt der Senat an sich bedroht zu fühlen von der politischen Arbeit für Menschenrechte gegen ein Sorgerechtsverfahren seit 14 Jahren DURCH BEHÖRDLICH GEFÖRDERTE FASLCHANGABE DER ABSTAMMUNG blockierendes Gericht das Angst hat dass der Markt für den Kinder-/Adoptions?handel? ausgetrocknet wird, dem Geschäft mit dessen Hilfe Jugendamtsmitarbeiter und die Scheidungsindustrie ihr Geld verdienen/Planstellen rechtfertigen.

Wie feindlich der Senat Männern gegenüber eingestellt ist erkennt man schon daran dass er der Aufforderung aus Dezember 2014 dem Vater ein Todesurteil zuzustellen am 24. Dezember 2014 dadurch nachgekommen ist ihn bewusst und mit Tötungsabsicht in den Selbstmord zu treiben versucht hat.

Wegen aktiver Beihilfe zum Mord / Mord sind sämtliche der in dieser Enstcheidung bekennenden Richter strafangezeigt worden, ebenso wie wegen Beihilfe zum sexuellen Missbauch. ?/-2-
-2-

Unter anderem dient Sex nicht der Belustigung sondern der Reproduktion.

Daher fällt unter den sexuellen Missbrauch auch die Reproduktion gegen den Willen eines Betroffenen oder zu einem Zwecke!

Männer werden als unfreiwillige Samenspender regelrecht sexuell missbraucht!Ich lege daher sofortige Beschwerde ein. Auch getrennt von der Hauptsache gegen den Versuch jemanden der von der Kindsmutter aus einer Führungposition in HatzIV gemobbt wurde dadurch klagunfähig zu machen weil es Rechtsbeistand nur gegen Bezahlung gebe, Anfechtung der Kostenfestsetzung.

Würde das Gericht Recht behalten dann wäre einer DDR / NAZI artigen Abstammungspolitik Tür und Tor geöffnet in der die leiblichen Eltern nicht mehr über die Erziehung ihrer Nachkommen befinden dürften, sondern eine professionaliserte industrielle Scheidung-/Trennungs Mafia aus der Jugendamtsindustrie anstatt der Eltern Kinder erziehen würde das erpessten Zwangsabgaben heraus die nur an eigenen Pfründen interessiert in Form von Planstellen für ansonsten arbeitslose Jusristinnen und Pädagoginnen/Soziloginnen etc. interessiert ist nicht aber am Wohlergehen auch nur eines Kindes.

Diese Leute haben 15 Jährige in Kinderheimen schwängern (Fall: Mona Offergeld) lassen und drogenabhängigen Arikanern Sorgerechte erteilt (Fall: Fitz Drucreay) um deren Abschiebung und Strafverfolgung zu verhindern.Das Kreis-/Jugendamt in Bad Homburg untersteht genau den politschen Kräften (Banzer/Bruckamier) die versucht haben die Kritik an der scientologyartigen Reiki Sekte mundtot zu machen weil dann aufgeflogen wäre dass die Dienstvorgsetzten politischen Personalentscheider der Homburger Jugendamtler drogenabhägige Kinder haben und sich nur deshalb haben zur Billigung des Sektentreibens erpressen lassen.

Ich bleibe zudem bei den bereits getroffenen Aussagen die ich Ihnen gegenüber als Kriegspartei gemacht habe. Rechnen Sie damit dass es in OLG bald aussieht wie am 18. März 2015 als die Blockupy Aktivisten Polizeiwachen angegriffen haben DIREKT gegenüber VOR IHRER NASE. Was ihre lächerlich langsam arbeitenden Gerichte sagen ist für mich unerheblich geworden. Wir befinden uns vielmehr im Bürgerkrieg nach Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz miteinander!

Ich hoffe sie verrecken jämmerlich und schmoren in der Hölle.

~~~~

3 UF 167/15
92 F 487/15

Amtsgericht Bad Homburg v.d.H.

OBERLANDESGERICHT FRANKFURT AM MAIN

BESCHLUSS

In der Familiensache
betreffend die elterliche Sorge für Tabea Lara Riek,
an der beteiligt sind:

1. Tabea-Lara Riek,

Betroffene,

2. Maximilian Bähring, Hölderlinstr. 4, 60316 Frankfurt

Kindesvater und Beschwerdeführer,

3. Uta Brigitte Riek,

Kindesmutter und Beschwerdegegnerin,

4. Jugendamt des Hochtaunuskreises, Ludwig?Erhardt Anlage 1-4, 61352 Bad
Homburg,

Beteiligter,

-2-

hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ? 3. Senat für Familiensachen -
auf die Beschwerde des Kindesvaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts

- Familiengericht - Bad Homburg v.d.Höhe vom 02.06.2015

durch Richter am Oberlandesgericht Reitzmann, Richterin am Oberlandesgericht
Kummer-Sicks und Richterin am Amtsgericht (abg.) Heußler

am 28.08.2015

beschlossen:
Die Beschwerde wird als unzulässig venNorfen.
Der Kindesvater hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Beschwerdewert wird auf 3.000,00 ? festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Gründe:

Der Beschwerdeführer ist der Vater des Kindes Tabea-Lara Riek, geb. am
19.09.2000. Das Kind lebt bei der Kindesmutter. Die Eltern sind und waren nicht verheiratet. Die Kindesmutter ist alleinige Inhaberin der elterlichen Sorge. Der Kin-

desvater hat seit 14 Jahren keinen Kontakt mit seiner Tochter.

Der Antrag des Kindesvaters auf gemeinsame elterliche Sorge wurde mit Be?
schluss des Amtsgerichts Bad Homburg v.d.Höhe vom 23.01.2014, Az. 92 F
493/13 SO zurückgewiesen. Die hiergegen gerichtete Beschwerde des Kindesv
ters wurde durch Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom
15.12.2014, Az..3 UF 70/14, zurückgewiesen. Der Senat hat den Kindesvater persönlich angehört.

Mit Schriftsatz vom 27.04.2015 regte der Kindesvater beim Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe an, der Kindesmutter die alleinige elterliche Sorge zu entziehen. Er

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äußerte Bedenken an ihrer Erziehungsfähigkeit. da diese Mitglied der sogenan
ten ?Reiki-Sekte? sei. Wegen der weiteren Begründung wird auf sein Schreiben
Bl. 1 ff. d.A. verwiesen.

Das Jugendamt hat dem Amtsgericht mit Bericht vom 26.05.2015 mitgeteilt, dass keinerlei Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen.

Mit Beschluss vom 02.06.2015 hat das Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe festgestellt, dass familiengerichtliche Maßnahmen nicht erforderlich sind. Zur Begründung hat es ausgeführt, dass keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Wohl Tabeas irgendwie gefährdet sein könnte. Hiervon habe sich das Gericht bereits in dem Verfahren 92 F 493/13 SO überzeugen können.

Hiergegen richtet sich die Beschwerde des Kindesvaters, mit der er den Entzug
der alleinigen elterlichen So?rge weiter begehrt. Wegen der Begründung wird auf seine Schriftsätze vom 10.06.2012 (Bl. 12 ff. d.A.), vom 06.07.2015 (Bl. 30 ff. d.A.) sowie vom 17.07.2015 (Bl. 57 ff. d.A.) verwiesen.

Der Kindesvater hat die Richterin am Oberlandesgericht Kummer-Sicks mit
Schreiben vom 29.06.2015 wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt.
Das Ablehnungsgesuch wurde mit Beschluss vom 23.07.2015 zurückgewiesen.
Zu den Einzelheiten wird auf den Beschluss vom 23.07.2015 (BI. 63 ff. d.A.) Bezug genommen. Mit Schreiben vom 06.07.2015 hat er zudem den Senat abgelehnt.

Der Senat konnte in der aus dem Beschlusseingang ersichtlichen Besetzung entscheiden. Das Ablehnungsgesuch des Kindesvaters vom 06.07.2015 gegen den gesamten Senat ist rechtsmissbräuchlich und damit unbeachtlich (vgl. BGH vom 04.02.2002, Az. Il ARZ 1/01, NJW-RR 2002, 789).

ln der Sache selbst ist die gemäß 55 63, 64 FamFG form- und fristgerecht eingelegte Beschwerde des Kindesvaters als unzulässig zu venNerfen.

-4-

Der Kindesvater ist nicht beschwerdeberech'n'gt (ä 59 FamFG).

Gemäß ä 59 Abs. 1 FamFG steht die Beschwerde demjenigen zu, der durch den Beschluss in seinen Rechten unmittelbar beeinträchtigt ist, also materiell beschwert ist. Eine Entscheidung des Amtsgerichts, die Maßnahmen gemäß ä 1666 BGB gegen den allein sorgeberechtigten Elternteil ablehnt, verletzt den anderen Elternteil nicht in eigenen Rechten.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, Beschluss vom
26.11.2008,

Az. XlI ZB 103/08 (FamRZ 2009, 220 ff.) steht einem Vater, der nie zuvor
sorgeberechtigt war, gegen eine Entscheidung des Familiengerichts, die einen Entzug des Sorgerechts der Mutter ablehnt, keine Beschwerdeberechtigung zu.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist zwar unter der Geltung des früheren Verfahrensrechtes zu 55 57, 20 FGG ergangen. Dass sich durch das FGG-RG an dieser materiellen Rechtslage etwas verändert hat, ist indes nicht ersichtlich.

ln einer weiteren Entscheidung vom 16.06.2010, Az. XII ZB 35/10 (FamRZ 2010, 1242 ff.), die ebenfalls zu den Verfahrensvorschriften des FGG ergangen ist, hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich danach differenziert, ob das Familiengericht in seiner Entscheidung Maßnahmen nach ä 1666 BGB ergreift oder aber davon absieht. In dem dort zu entscheidenden Fall wurden der allein sorgeberechtigten Mutter eines nichtehelichen Kindes durch die Entscheidung des Familiengerichts Teile der elterlichen Sorge entzogen. ln dieser Fallkonstellation ist der Kindesvater gegen die ablehnende Entscheidung des Familiengerichts, ihm das Sorgerecht
bzw. Teile davon zu übertragen, beschwerdeberechtigt, da eine Sorgerechtsübertragung nach g 1'680 Abs. 3, Abs. 2 S. 2 BGB zu prüfen ist.

ln den Entscheidungsgründen hat der Bundesgerichtshof weiter ausgeführt, dass es der Rechtsprechung des Senats entspricht, dass nach der allgemeinen Regelung in ä 20 FGG dem von vornherein nicht sorgerechtberechtigten Vater kein Beschwerderecht gegen einen Beschluss zusteht, durch den Maßnahmen nach

5 1666 BGB abgelehnt worden sind. So verhält es sich vorliegend.

Mit der hier angefochtenen Entscheidung wurden Maßnahmen nach ä 1666 BGB gegen die allein sorgeberechtigte Kindesmutter abgelehnt, nachdem keinerlei An-

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munkte für eine Gefährdung des Kindes erkennbar waren. Nach der Recht-
sprechung des Bundesgerichtshofs begründet diese Entscheidung keinen Eingriff r. die Rechte des Vaters, da dieser zu keinem Zeitpunkt sorgeberechtigt war. Eine Prü?ing, wem die elterliche Sorge zu übertragen wäre, fand demnach nicht statt, so dass ein Eingriff in das Elternrecht des Kindesvaters nach ä 1680 Abs. 3 BGB auch nicht vorliegen kann (so auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 31.03.2014, Az. 13 UF 50/14, FamRZ 2014, 1649 ff.).

ln der zuletzt genannten Entscheidung hat der Bundesgerichtshof im Weiteren
jedoch ausdrücklich offen gelassen, ob an dieser Rechtsprechung nach dem Urteil des EGMR vom 03.12.2009 (Urteil vom 03.12.2009 ? 22028/04 Zaunegger/Deutschland, FamRZ 2010, 103 ff.) festzuhalten ist.

Der Senat ist der Auffassung, dass sich auch unter Berücksichtigung des Urteilsdes EGMR vom 03.12.2009 eine Beschwerdebefugnis des nicht sorgeberechtigten Kindesvaters im Falle der Ablehnung von Maßnahmen nach ä 1666 BGB nicht herleiten lässt (so auch KG, Beschluss vom 26.11.2013, Az. 18 UF 219/13, FamRZ 2014, 1317 ff; OLG Celle, Beschluss vom 30.06.2010, Az. 10 UF 82/10,FamRZ 2011, 121 ff.). Der EGMR hat zwar eine grundsätzliche Diskriminierung von Vätern nichtehelicher Kinder beim Zugang zum (gemeinsamen) Sorgerecht im deutschen Recht festgestellt, soweit nach 5 1626a Abs. 2 BGB eine gerichtliche Einzelfallprüfung der Alleinsorge der Kindesmutter ausgeschlossen ist. Die Entscheidung des EGMR befasst sich mit der hier streitgegenständlichen Frage der Beschwerdebefugnis jedoch nicht. Eine Ungleichbehandlung von Vätern nichtehelicher Kinder und Vätern ehelicher Kinder ist bei der Beschwerdebefugnis auch nicht ersichtlich. Auch einem ehelichen Vater, der nicht mehr sorgeberechtigt ist, steht eine Beschwerdebefugnis im Falle der Ablehnung von Maßnahmen nach

ä 1666 BGB nicht zu. Die Rechtslage ist demnachifür beide gleich (so auch KG,
Beschluss vom 26.11.2013, Az. 18 UF 2159/13, FamRZ 2014, 1317 ff.).

Zudem geht es im vorliegenden Fall nach dem Begehren des Kindesvaters vor-
rangig um den Entzug der elterlichen Sorge bei der Kindesmutter (5g 1666, 1666a BGB) und gerade nicht um den eigener! Zugang zum Sorgerecht.

Dies war bereits Gegenstand des Verfahrens vor dem Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe, Az. 92 F 493/13, in dem  Beschluss vom 23.01.2014 der Antrag des

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Vaters auf gemeinsame elterliche Sorge zurückgewiesen wurde. Seine hiergegen gerichtete Beschwerde wurde durch den Senat mit Beschluss vom 15.12.2014, Az. 3 UF 70/14 zurückgewiesen.

Schließlich liegt auch kein Fall vor, der mit den Entscheidungen des OLG Schle
wig vom 04.05.2011, Az. 12 UF 83/11 (FamRZ 2012, 725 ff.) und des OLG Frankfurt vom 13.12.2011, A2, 3 WF 310/11 (FamRZ 2013, 46 ff.) vergleichbar ist. Beide Entscheidungen befassen sich mit der Frage, ob der nichtsorgeberechtigte Kindesvater nach ä 7 Abs. 2 Nr. 1 FamFG an dem amtsgerichtlichen Verfahren nach ä 1666 BGB zu beteiligen ist. Diese Frage der Beteiligung des Kindsvaters am amtsgerichtlichen Verfahren stellt sich hieriedoch nicht. Der Kindesvater war schon deshalb Beteiligter, weil auf seine Anregung hin ein Verfahren nach ä 1666 BGB eingeleitet wurde und das Amtsgericht ihn beteiligt hat. Die bloße Beteiligung des Kindesvaters am erstinstanzlichen Verfahren begründet aber keine Beschwerdebefugnis (so auch KG, Beschluss vom 26.11.2013, Az. 18 UF 219/13,
FamRZ 2014, 1317 ff.).

Die Entscheidungen des OLG Schleswig und des OLG Frankfurt lassen im Weiteren ausdrücklich offen, ob dem nichtehelichen Vater im Falle einer Ablehnung von

Maßnahmen nach 5 1666 BGB ein Beschwerderecht zusteht.

Ein Beschwerderecht kann schließlich auch nicht aus ä 59 Abs. 2 FamFG hergeleitet werden, da von der Vorschrift nur solche Verfahren erfasst sind, die auf Antrag eines Beteiligten eingeleitet werden können und in denen das Gericht zu einer amtswegigen Verfahrenseinleitung nicht berechtigt ist. Das Verfahren nach ä 1666 BGB ist jedoch ein Amtsverfahren.

Die Beschwerde hätte darüber hinaus auch keinen Erfolg, da eine nachhaltige Gefährdung des Wohls des Kindes nicht erkennbar ist. Der Kindesvater stützt seine Bedenken an der Erziehungsfähigkeit der Kindesmutter auf Gründe, die der Senat bereits umfassend in dem Verfahren auf Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge, Az. 3 UF 70/14, gepnir? hat lm dortigen Verfahren wurde der Kindesvater durch den Senat persönlich angehört. Zweifel an der Erziehungsfähigkeit der Kindesmutter konnten im Ergebnis ebenso wenig wie Anhaltspunkte für EntwickIungsdefizite des Kindes festgest? werden.

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Die Nebenentscheidungen beruhen auf 5g 84 FamFG, 40, 45 FamGKG.

Da die Frage der Beschwerdebefugnis in der vorliegenden Konstellation nach den Änderungen durch Art. 1 Nr. 1 SorgeRefG noch nicht höchstrichterlich entschieden ist und grundsätzliche Bedeutung hat, lässt der Senat gemäß 5 70 Absatz 2Satz 1 Nr. 1 FamFG die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zu.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung ist die Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof statthaft. Gemäß ä 71 FamFG ist die Rechtsbeschwerde binnen einer Frist von einem Monat nach der schriftlichen Bekanntgabe dieses Beschlusses durch Einreichen einer Beschwerdeschri? bei dem Rechtsbeschwerdegericht - Bundesgerichtshof, Herrenstrasse 45a, 76133 Karlsruhe - einzulegen. Die Rechtsbeschwerdeschrift muss enthalten:

1. die Bezeichnung des Beschlusses, gegen den die Rechtsbeschwerde gerichtet wird,
2. die Erklärung, dass gegen diesen Beschluss Rechtsbeschwerde eingelegt werde.
3. Die Rechtsbeschwerdeschrift ist zu unterschreiben.

Mit der Rechtsbeschwerdeschrift soll eine Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift des angefochtenen Beschlusses vorgelegt werden. Die Rechtsbeschwerde ist, sofern die Beschwerdeschrift keine Begründung
enthält, binnen einer Frist von einem Monat zu begründen. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe des angefochtenen Beschlusses. 5 551 Abs. 2 S. 5 und 6 der ZPO gilt entsprechend

Vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Beteiligten durch einen dort zugelassenen Rechtsanwalt (ä 114 Abs. 2 FamFG) oder unter den Voraussetzungen des 5 114 Abs. 3 FamFG durch eine zur Vertretung berech?
tigte Person, die die Befähigung zum Richteramt hat, vertreten lassen.

Reitzman n Kummer?Sicks Heu ßler
Richter am Oberlandesgericht Richter am Oberlandesgericht Richterin am Amtsgericht (abgr)


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[2] http://41.media.tumblr.com/504b322161f076ad44adf7381712bf20/tumblr_nugqq9cG411sq93cpo10_1280.jpg
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10.09.2015 03:44 http://tabea-lara.tumblr.com/post/128781168698

Sendungsnummer ?RB 5127 4496 8DE?!

Maximilian Baehring Hoelderlinstrasse 4 D-60316 Frankfurt/M._ vorab per Fax: +49 / (0)721 159830 Bundesgerichtshof
Herrenstraße 45a
D-76133 Karlsruhe Frankfurt/M., 10. September 2015 *3 UF 167/15 Oberlandesgericht Frankfurt a.M.*
i.V.m. 3 WF 174/01 Oberlandesgericht Frankfurt a.M.
i.V.m. 3 UF 70/14 Oberlandesgericht Frankfurt a.M.
Sorgerechtsentzug der Kindesmutter Uta Riek
hier: Vorab-Ankündigung der Revision Sehr geehrte Damen und Herren, um Fristablauf der Revisionsfrist zu hemmen teile ich mit in
vorgenannter Sache Revision einlegen zu wollen. Leider verweigert man
mir beim Amtsgericht Frankfrt a.M. stets die Prozesskostenhilfe so lange ich in demjenigen Büro anfrage das laut Beschilderung für das
Initial / den  Anfangsbuchstabens meines Familiennamens zuständig ist. Als ich einmal ? weil der dortige Sachbearbeiter in der Mittagspause war
? im Nachbarbüro klopfte und anfragte stellte mir der dort für andere
Initalien/Familiennamen zuständige Herr Schaffner am 04. Juni 2007
hingegen sofort einen Beratungshilfeschein aus. (Ich drohte damals zu
verhungern weil mir das Jobcenter 3 Monate lang jegliche Unterstützung
verwehrte ? auch keine Lebensmittelgutscheine - die Polizisten die ich
fragte schlugen mich später lieber zusammen als mir zu helfen). Ein korrupter Polizist der seien Arbeit nicht macht hat mich wohl im
Polizeicomputer mit einem falschen Vorwurf ?Missbrauch von Notrufen?
markiert wie das Neudeutsch so schön heißt um mich mundtot zu machen
weil ich Dienstaufsichtsbeschwerden gegen mehrer Polizeibeamte
eingereicht hatte (3 ZS 1795/08 Generalstaatsanwalt Frankfurt a.M.)
unter anderem wegen Beihilfe zum sexuellen Missbrauch Schutzbefohlener,
und Freiheitsberaubung.  Jedenfalls habe ich hier immer Schwierigkeiten
an einen Anwalt zu  kommen und bekomme jede Menge Steine in den Weg
gelegt, ich vermute aus politischen Beweggründen heraus. Ich werde mich nun um einen Anwalt bemühen, um das Formerfordernis zu
erfüllen. Kündige aber hiermit sicherheitshalber vorher schon einmal die
Revision an. Angefochtene Entscheidung füge ich *DEM FAX *bei.


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[2] http://40.media.tumblr.com/82a3e5ea1feb8f1593542b26ee5dfebd/tumblr_nugx2bYsUn1sq93cpo2_1280.jpg


10.09.2015 06:49 http://tabea-lara.tumblr.com/post/128790552153


3 UF 167/15 Oberlandesgericht Frankfurt a.M.
sofortige weitere Beschwerde ? Begründung:

XII ZB 103/08 - Entscheidung des BGH ist gelinde gesagt schwachsinnig!

Zunächst verwechselt man ein von Amts wegen eingeleitetes Verfahren mit einer aktiv legitimierten privaten Klage. Die fehlende Beschwerdeberechtigung bezieht sich nur auf den Denunzianten beim Jugendamt, der zwar denunzieren aber am durch die Denunziation eingeleiteten gerichtlichen Verfahren (Kläger ist das Jugendamt) nicht als Beteiligter sondern allenfalls als Zeuge erstinstanzlich teilnehmen darf! Hier soll verhindert werden das Dritte, etwa ein neuer Partner, Verfahrensbeteiligte in Sorgerechtsstreitigkeiten werden die sie nichts angehen.

Im Verfahren entscheidet der BGH nach der 2009 außer Kraft getretenen FGG! Inzwischen ist die Verfahrensordnung das FamFG!

Beschwerdeberechtigung steht natürlich nur demjenigen zu dessen Rechte beeinträchtigt werden. Wenn meine Rechte nicht beeinträchtigt werden weil ich ein Verfahren gewinne kann ich dagegen keinerlei Rechtsbehelf einlegen.
Das Beschwerderecht steht folglich nur demjenigen zu in dessen Sinne die Entscheidung nicht gefallen ist.

Die Rechte des (leiblichen) Vaters der ein ABSOLUTES Umgangsrecht und ein jederzeitiges Auskunftsrecht hat werden durch ein Fortbestehen eines missbräuchlich angewendeten Sorgerechtes NATÜRLICH verletzt. Denn im Falle Yann Niklas wie in den allermeisten Fällen wird man nur klagen weil Streit herrscht zwischen den Eltern der eine unverbindliche nicht vollstreckbare außergerichtliche Regelung unmöglich macht, weil der Sorgeberechtigte Elternteil dessen Sorgerecht entzogen werden soll dieses missbräuchlich einsetzt um ungeregelte Rechte des anderen Elternteils zu blockieren. So lange etwa ein Umgangsrecht nicht gerichtlich geregelt ist kann ? und das ist der Regelfall - mittels des missbräuchlich ausgeübten Aufenthaltsbestimmungs-rechts als Teil des Sorgrechtes etwa jeglicher Umgang vereitelt werden.

Das bedeutet dass der BGH ganz eindeutig IRRt wenn er wie in Absatz 13 feststellt : (so) ?steht die Beschwerde jedem zu, ?dessen Recht? durch die Verfügung beeinträchtigt ist?(und) ?erfordert die allgemeine Regelung einen unmittelbaren Eingriff in ein im Zeitpunkt der Entscheidung bestehendes subjektives Recht des Beschwerdeführers.?

Die ganz objektiv beeinträchtigten Rechte sind alle diejenigen die mittels eines miss-bräuchlich angewendeten Alleinsorgerechtes bis zu gerichtlicher Entscheidung blockiert werden könnten. Umgangsrecht und Auskunftsrecht etwa.

Es wäre grob schwachsinnig wenn nur der Sorgrechtsinhaber ein Verfahren gegen sich selbst durch mehrere Instanzen treiben könnte. Solch Vorgehen ist nur am Amtsgericht Bad Homburg das Eingaben bestimmter Kläger aus Gründen der persönlichen Antipathie/Rachsucht mehrerer Dorfrichter (gegen welche Dienstaufsichtsbeschwerden angestrengt wurden) entweder bis zum Sankt-Nimmerleinstag unbearbeitet liegen lässt oder gar nicht bearbeitet notwendig. Da dort Verfahren nachweislich nicht bearbeitet werden wenn für Bähring entschieden werden soll sondern nur wenn gegen Bähring entschieden werden soll. Dort muß ich stets warten bis ich verklagt werde um dieses Verfahren zweckzuentfremden.

Wirklich interessant wird es aber unter Absatz 14. Das Bundesverafssungsgericht hat seine Meinung geändert:
1 BvR 420/09 BVerfG und am 19. Mai 2013 wurde dem unverheirateten Vater per Änderung des § 1626a BGB ein Sorgerecht auf Antrag eingeräumt. Unter Absatz 19 steht  ?Bundesverfassungsgericht? habe ?dem Gesetzgeber aufgegeben, die tatsächliche Entwicklung zu beobachten und zu prüfen, ob dessen dem geltenden Recht zugrunde liegende Annahme, dass die an die Zustimmung der Mutter gebundene Beteiligung des Vaters am Sorgerecht dem Elternrecht nach Art. 6 Abs. 2 GG ausreichend Rechnung trägt, vor der Wirklichkeit Bestand hat. Dass der Gesetzgeber diese Verpflichtung verletzt hätte, ist indessen nicht ersichtlich.? Das ist eine offensichtliche Falschbehauptung. Hieran war eine Frist bis zum zur Gesetzesänderung des § 1626a BGB gebunden für den 31. Dezember 2003. Im Urteil 1 BvR 933/01 steht unter 2. ?Dem Gesetzgeber wird aufgegeben, bis zum 31. Dezember 2003 eine verfassungsgemäße Übergangsregelung zu treffen. Bis zur gesetzlichen Neuregelung sind gerichtliche Verfahren auszusetzen, soweit die Entscheidung nach Maßgabe der Gründe von der Verfassungsmäßigkeit des § 1626 a des Bürgerlichen Gesetzbuches abhängt.? Aber erst 2013 wurde diese Übergangsreglung getroffen. Das ist ein Verfassungsbruch seitens des Bundestages.

Deshalb gibt es Bürgerkrieg/Widerstand nach den Maßgaben des Artikel 20 Absatz 4 GG. Und zwar bis sämtlich Kräfte die an diesem unglaublichen Rechtsbruch mitgewirkt haben vernichtet sind.

~~~

So lange das Sorgercht der Mutter nicht entzogen wurde (Sie in ihren Rechten nicht verletzt wurde) - sich also noch nichts geändert hat - sind das die Beschwerdeberechtigten diejenigen deren Anträgen noch NICHT entsprochen wurde!

http://dejure.org/gesetze/FGG/20.html
http://dejure.org/gesetze/FGG/57.html 1 (8)

verfahrensfehler nach FGG unter Anwendung des Urteils auf unseren Fall!

http://dejure.org/gesetze/FGG/59.html (3) - das Kind war zum Zeitpunkt der Anhörung in 92F 493/13 am 04. November 2013 auf die Bezug genommen wird nicht 14 Jahre alt (geboren 19. September 2000)!


~~~

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2008-11&Seite=1&nr=46409&anz=307&pos=47&Frame=4&.pdf

So ihr Klugscheißer ich hab das Urteil vorliegen!

Unter Absatz Nummer 11 und 14 führt der BGH aus
dass er der RECHTSMATERIE (dem Gesetz) folge!
Das sieht zum Zeitpunkt der Entscheidung vor der
Änderung des § 1626a BGB noch kein Sorgerecht
für den unverheiratetenvater vor. Sehr wohl aber
danach!

Außerdem irrt der BGH in Absatz 9 wo es rügt dass
der Antrag nicht von Amts wegen ergangen ist! Denn
das Aufenthaltsbestimmunsgrecht als Sorgerechtsbe-
standteil beeinflusst ganz objektiv die missbräuchliche
Hoheit über ein ungeregeltes Umgangsrecht. Somit
beeinflußt es ?DAS RECHT? des Klägers.


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11.09.2015 09:15 http://tabea-lara.tumblr.com/post/128836496333

1998 wird der § 1626a geändert das bedeutet die Seite mit dem Gesetz wird aus dem Ordner herausgenommen und durch die ab 1998 gültige ersetzt. Jetzt wird rückwirkend die alte Fassung verändert die vor 1998 galt und ersetzt wurde. Das bedeutet die aktuelle Fassung von 1998 wird aus dem Ordner genommen und durch die nicht aktuelle Fassung von vor 1998 die sich geäbert hat ersetzt oder was?

?

RÜCKWIRKUNGSVERBOT! Verfassungswidrig: Ich kann ein Gesetz nicht im Einführungsgesetz nachträglich verändern. Denn das Einführungsgesetz bestimmt die Abänderung des Gesetzes (hier dem § 1626a BGB sind folgende Absätze 3-5 hinzuzufügen) die dann nachträglich nicht mehr ausgeführt werden kann wiel eine andere abgeänderte Fassung beshclossne worden war. (Die Gesetze sind ja gedruckt und wurden bereits angewendet).

~~~

Die § 1626a BGB Reform - Ein verfassungswidriger Vorgang.

Der Bundestag änderte ein Gesetz für die Vergangenheit und für einen Einzelfall. Geändert wurde nämlich nur ? und das nachträglich - das Einführungsgesetz zum Kindschaftrechts-reformgesetz und nicht das BGB selbst.

HANDWERKLICH FALSCH

Somit tauchte die Regelung im BGB nie auf, es handelt sich um eine Art

GEHEIMGESETZGEBUNG

die für die Bürger intransparent bleibt weil man im Nachhinein ein Gesetz nicht ändern kann,wenn es erstmal in den gedruckten Fassungen steht und somit Gültigkeit hat sondern immer nur für die Zukunft.

Man kann ja auch nicht hingehen und im nachinhein sagen die Gesetze zur Rassenhygiene von Hitlers Regierung sind plötzlich rückwirkend ungültig. Sie waren zu dem Zeitpunkt wo sie bestanden ja zunächst mal gültig und die Rechtsprechung der Freisler Justiz

Das ist ein wirklich ganz unglaublicher Vorgang der mit rechtsaatlichkeit aber auch gar nicht zu tun hat.

~~~


DAS IST AUCH NIE IN KRAFT GETRETEN WEIL DIE PENNER

§1626 UND § 1626a BGB VERWECHSELT

HABEN! DESHALB STAND DIE NEUREGELUNG NIE IM GESETZBUCH! ES WURDE NUR BEIM EINFÜHRUNGSGESETZ VON 1994 GEÄNDERT!

?GEHEIMGESETZGEBUNG?

VON DER DIE BÜRGER NICHT WISSEN SOLLEN! NACHTRÄGLICHE VERÄNDERUNG BEREITS NICHT MEHR GÜLTIGER GESETZE!

http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/15/007/1500757.pdf
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/15/015/1501552.pdf
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/15/018/1501807.pdf


http://36.media.tumblr.com/9bf86ca2d2793358c8f3ac473ed04a67/tumblr_nui9pbSDVD1sq93cpo2_r1_1280.jpg
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12.09.2015 11:02 http://tabea-lara.tumblr.com/post/128909485853

http://www.gesmat.bundesgerichtshof.de/gesetzesmaterialien/15_wp/UmsfamEBVerfG/UmsfamEBVerfG-index.htm

Strafanzeige

Gegen sämtliche Abgeordneten des deutschen Bundestages von 2003 wegen DRINGENDEN Tatverdachtes GEMEINSCHAFTLICH durch Sperrwirkung der §1626a Reform i.V.m. dem Urteil 1 BvR 933/01 des Bundesverfassungs-gerichtes in tausenden  Fällen durch Unmöglichmachung von Sorgerechtsentscheidung nach § 235 StGB der Kindesentführung gegen Entgelt (Unterhalt weil Kinder mangels Sorgerecht nicht von den Vätern erzogen werden ?durften?) beigeholfen zu haben.

Der deutsche Bundestag ist aufzulösen!

Der § 1626a BGB (2003) eine verfassungswidrige Reform !

?Wird der Gesetzentwurf in der zweiten Lesung unverändert angenommen, folgen dritte Lesung?https://www.bundestag.de/service/glossar/L/lesung/245492 Es gab keine erste und zwote Lesungen weil erst im nachhinein aus dem § 1626 BGB ein § 1626a BGB gemacht wurde! In der ersten Lesung war jedoch über den §1626 BGB ver-handelt worden. Daher war das Gesetzgebungs-verfahren unter § 1626a BGB nicht auffindbar!

Abgesehen davon gilt das Rückwirkunsgverbot!Das stellt sicher daß etwas das vorher legal ist(etwa das sterilisieren/vergasen Behinderterim dritten Reich) nicht plötzlich rückwirkendillegal wird (nach dem Kriege) und schafft so Rechtssicherheit. Wenn etwas zum damaligen Zeitpunkt gestzlich erlaubt war bleibt es in diesem Zeitrum für immer und ewig erlaubt.

1998 wird der § 1626a geändert das bedeutet die Seite mit dem Gesetz wird aus dem Ordner herausgenommen und durch die ab 1998 gültige ersetzt. Jetzt wird rückwirkend die alte Fassung verändert die vor 1998 galt und ersetzt wurde. Das bedeutet die aktuelle Fassung von 1998 wird aus dem Ordner genommen und durch die veränderte nicht aktuelle Fassung von vor 1998 ersetzt?

http://www.gesmat.bundesgerichtshof.de/gesetzesmaterialien/15_wp/UmsfamEBVerfG/UmsfamEBVerfG-index.htm

Abgeordnete der Legislaturperiodedes Bundestagesim Jahre 2003 sindSCHWERST-VERBRECHER Gesetzestext wurde nach seiner Verabscheidungeigenmächtigverändert Das ist Beihilfe zur Kindesent-führung in tausenden von Fällen!

Seltsam: jedesmal aufs neue diese charakter-istischen Buchstaben-dreher

~~~

Das mehr als 600 Abgeordnete davon nichts gewusst oder bemerkt haben wollen kann nicht sein. Das war pure Absicht um Müttern weiterhin Kindes-entührungen gegen Entgelt zu erlauben und in §1626a BGB Verfahren Sperrwirkung zu erzielen. So STÜMPERHAFT und DÄMLICH kann man gar nicht arbeiten.


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13.09.2015 01:41 http://tabea-lara.tumblr.com/post/128992396888

Maximilian Bähring  
Hölderlinstraße 4  
60316 Frankfurt a.M.

Telefax: 0721/9101-382
Bundesverfassungsgericht
Schloßbezirk 3
76131 Karlsruhe

13.September 2015

Verfassungsbeschwerde
Verletzung der Rechtsweggarantie / Elternrecht

3 UF 167/15 Oberlandesgericht Frankfurt a.M.
92 F 487/15 Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe

Es ist wirklich unglaublich. Das Gericht will eine eidesstattliche Versicherung erzwingen BEVOR über die Rechtmäßigkeit eines Anspruches entschieden wurde. Hierzu bedient man sich des Tricksens mittels eines geänderten § 114 (1) FamFG einer angeblich hinzugekommenen erstinstanzlichen Anwaltspflicht, vormals  § 78, § 621 ZPO! Das Gericht will wirklich erst nachdem es zwo Jahre prozessiert hat feststellen dass der Kläger nicht aktivlegitimiert sei? WAS IST DENND DAS FÜR EINE TAVORSTÄTZLICHE HINTER-HÄLTIGE VERDAMMTE SCHLAMPEREI SCHON WIEDER.

Der LEGASTHENIKER von Gesetzgeber hat bereits tatvorsätzlich im sich aus dem Verfahren
1 BvR 933/01 BVerfG ergeben habenden Legislatur das Gesetz gebrochen und dafür gesorgt dass
vor dem 16. Mai 2013 niemand Ansprüche nach §1626a BGB anmelden konnte weil man den Gesetzestext verschwinden lassen hat.

In Bundesratsdrucksache 804/03 hat am 17. November 2003 der Direktor Dr. Zeh des Bundestages vollkommen eigenmächtig das Gesetz zur Reform des § 1626a BGB verändert!

http://www.gesmat.bundesgerichtshof.de/gesetzesmaterialien/15_wp/UmsfamEBVerfG/BBD804_03_Ber.CN_1-1_o.pdf

Ich wurde auf Geheiß des Gerichtes und der bösartigen Kindesmutter wegen zusammengeschlagen, illegal in U-Haft gesteckt (aus sachlichen Gründen (OLG/LG) aufgehoben) dort vergiftet und mehrfach fast umgebracht, von mir verwendete Rechner und Internetanschlüsse wurden gehackt, permanent werde ich bedroht, zuletzt vergangene Nacht!

So hat man mich zwischen 2002 und 2013 GENÖTIGT kein Sorgerechtsverfahren anzustrengen!

Im Klageerzwingungsverfahren 3 Zs 1795/08 Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a.M. habe ich bereits 2007 auf diesen Mißstand hingewiesen und ihn dokumentiert, ebenso zwischen 2003 und 2006 mehrfach gegenüber der Polizei und dem Hessischen Ministerium des Inneren. Mir bleibt ohne Anwalt nur der esrtinstanzlich Weg des Strafrecht, gegen staatsanwaltliche Arbeitsverweigerung bin ich machtlos.

Weiterhin hat man versucht über gefälschte Rechnungen mit gefälschten Forderungen eine Abgabe eidesstattlicher Versicherung zu erreichen und damit nach § 33 GmbHG-Grundlage zu schaffen Anteile einzuziehen. Ziel ist hier ausschließlich ein Unternehmen unter die Kontrolle eines Konkurrenten zu bekommen. Hierfür hat die ? wie ich inzwischen herausstellt dem Sado-Maso Milieu verhaftete - Kindesmutter regelrecht als Nutte fungiert um über die Unterhaltsansprüche des Kindes und eine Entmündigung dessen Vaters ein Kartell für EDV-Dienstleistungen in Bad Homburg aufrechterhalten zu können. Das Kind ist Mittel zum Zwecke feindlicher Übernahme von Unternehmensanteilen.

Man versucht Sorgerechtsverfahren unmöglich zu machen und Zweckzuentfremden um (Schutz-)
GELD ZU ERPRESSEN! Ein Verbindung von Sorgerechts und Vergütungsfragen hatte der Gesetzgeber stets ausgeschlossen. Solche Verbindung würde nämlich Möglichkeit des Kinderhandels eröffnen.

Eigentlich hätte dem Vater ja die Möglichkeit offengestanden über ein gemeinsames Sorgerecht sein Kind (zumindest anteilig) selbst zu erziehen. Dann wäre gar kein Unterhalt fällig geworden.

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-2-

Die durch die permanenten Diffamierungen der Anwälte der Kindesmutter (diese schrieben offene Briefe ins Sekretariat der Bürogemeinschaft ? geteiltes Sekretariat - mit meinen zwo größten Kunden du einem Mitgesellschafter mit dem Inhalt der absichtlichen Fehlbehauptung ich sei drogenabhängig) und ihr selbst  mir nachweislich entstandenen Vermögensschäden beziffern sich auf entgangenes Gehalt in Höhe von etwa einer halben Million Euro. Ich bin als folge kindesmütterlichen Nachstllens vollkommen mittellos und beziehe HartzIV. Das Unternehmen hat Sie durch ihr verhalten derartig geschädigt dass es daran kaputt ging (?Zweck der Veranstaltung?)! Die Kindesmutter gehört einer Sekte an die REIKI betreibt, das ist so etwas wie Scientology. Man hat auch versucht mir Drogen unterzuschieben um für die Falschvorwürfe im Nachhinein Fakten zu schaffen. Die Polizei bleibt bei Strafanzeigeversuchen untätig!

Man erzwingt also ohne jegliche Rechtsgrundlage die Herausgabe von Geschäftsanteilen
(mit Offenlegung der Beteiligungen zieht die Gesellschaft die Anteile ein und ich mache mich möglicherweise der kindesunterhaltsrelevanten Untreue schuldig) mit der Drohung mir sonst
mein Kind weiterhin zu entführen denn ohne erpresste eidesstattliche Versicherung kein Anwalt.

Hiergegen richtet sich die Verfassungsbeschwerde:

Das angegriffen Grundrecht ist die Rechtsweggarantie nach Artikel 19 Absatz 4 und das Elternrecht aus Artikel 6 Grundgesetz!

Der neugeschaffene § 114 FamFG erlaubt mir nicht mehr wie zu Zeiten der § 78 und § 621 ZPO selbst zu klagen! Ein eigenes Antragsrecht im Sorgerechtsverfahren ist mir aber ? siehe das Verfahren 1 BvR 420/09 BVerfG vom 21.07.2010 laut Beschluß des EGMR  22028/04 vom 03. 2.2009 für den Fall des (gemein-) samen Sorgerechtes - einzuräumen.

Hierzu siehe meine Verfassungsbeschwerde 1 BvR 50/15 vom 27. Mai 2015!

Das Gericht hat mit allen Mitteln das Verfahren 14 Jahre lang verzögert um der Kindesmutter Gelegenheit zu geben das Kind gegen väterlichen Willen einer gefährlichen religiösen Sekte einzuverleiben. Die Kindesmutter war Eingangs sogar soweit gegangen (siehe 3 WF 174/01 Oberlandesgericht Frankfurt a.M.) um Unterhaltsvorschüsse betrügen zu wollen indem Sie eine ungültige Geburtsurkunde dadurch und mit Hilfe des erpresserischen Jugendamtes herstellte dass sie das rechtliche Institut des Zustimmungsbedürfnis zur Vaterschaftsanerkennung missbrauchte § 1595 BGB. http://take-ca.re/ja.htm

Die Mutter ist nur an der Erpressung von Geld für ihre Sekte interessiert und daran den Kindesvater als UNFREIWILLIGEN SAMENSPENDER SEXUELL ZU MISSBRAUCHEN.

Daß die Gerichte mir, der zudem ein Opfer homosexuellen Missbrauchs während seines Zivildienstes wurde, das Kind streitig machen das aus einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft mit gemeinsamer Wohnung hervorging dient möglicherweise auch dazu mich mittels im Sorgerechtsverfahren erzwingbarer psychologischer Gutachten im Strafverfahren um den sexuellen Missbrauch beim Zivildienst in einer städtischen Klinik geleitet von Politikern mit Verbindungen zu Parteien welche möglicherweise tatvorsätzlich und schuldhaft Sorgerechtsreformen blockieren machen zu können mundtot zu machen um nicht selbst mit in den Missbrauchsvorwurf (Dienstvorgesetzter im Zivildienst) hineingezogen zu werden.
Dies Klinik bietet neuerdings ganz plötzlich REIKI an was für eine Absprache zwischen der Kindesmutter
durch unfreiwillige Samenspende und den für den anderen sexuellen Missbrauch verantwortlichen spricht

Ich lege gegen eine mögliche Nichtzulassung dieser Beschwerde durch das Bundesverfassungsgericht bereits hiermit eine Nichtzulassungsbeschwerde ein.


PS: Wie gesagt, der letzte Einschüchterungsversuch liegt weniger als 12 stunden zurück, 4 Wochen davor wurde ich körperverletzend verprügelt. Weil die Polizei hier nichts macht blogge ich das zur Information der Presse: http://wuergerjagd.tumblr.com


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13.09.2015 03:16 http://tabea-lara.tumblr.com/post/128997922173

nachtrag: 29. August 2015

wieder ein Einwurf ohne den Vermerk des Zustelldatums!

Anschreiben vom 03. und Beschluss der RiAG Herrmann
sei nicht abzulehnen vom 27. August 2015

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13.09.2015 09:51 http://tabea-lara.tumblr.com/post/129025247023

nur kurz: während ich warte daß man Datenabgleich mit Asien durchläuft

RELIGION:-  die haben glück dass ich relativ tolerant bin - es gibt da ganz andere kaliber - ich tippe mal: ?morgen fliegen wieder raketen aus dem gaza streifen auf ziele in isreal?:

rote line - deren verletzung = unannehmbare provokation

http://www.zeit.de/politik/ausland/2015-09/jerusalem-al-aqsa-ausschreitungen


?Das Gericht hat mit allen Mitteln das Verfahren 14 Jahre lang verzögert um der Kindesmutter Gelegenheit zu geben das Kind gegen väterlichen Willen einer gefährlichen religiösen Sekte einzuverleiben.?

http://tabea-lara.tumblr.com/post/128992396888/

Die REIKI Scheisse ist für mich eien rote Linie oder wenn Frauen meinen Männer seien als Kanonenfutter gut und zum zahlen aber wehe sie wollen sich in die Erzieheung eigener/leiblicher minderjährigen Kinder ?einmischen?

der vater ist kein vollwertiger elternteil so wie für htiler der jude kein vollwertiger mensch ist



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18.09.2015 09:12 http://tabea-lara.tumblr.com/post/129340067483

Maximilian Baehring Hoelderlinstrasse 4 D-60316 Frankfurt/M.
vorab per Fax: +49/(0)69/ 1367?8046 u. -8521

Gerichtkasse Frankfurt a.M.
Heiligkreuzgasse 34

D-60313 Frankfurt a.M.

Frankfurt/M., 17. September 2015

Kassenzeichen: X014407200106X
3 UF 167/15 001 (010) Oberlandesgerict Frankfirt a.M.

Ich erkläre es Ihnen nochmal. Für HartzIV Empfänger ist das führen von Verfahren grundsätzlich kostenfrei. Artikel 19 Absatz 4 Grungesetz erlaubt auch demjenigen der kein Geld hat den rechtswge zubeschreiten. Sie hingegen versuchen daraus die Möglichkeit für korrupte Anwälte zu machen sich die Taschen zu füllen. Denn Sie brummen Leuten die Verfahren für Die Gegenseite oder den Staat besonders kostensparend erledigen Verfahrenkosten auf die sie sich ihnen nicht aufzudrücken erlauben würden wenn sie anwaltlich vertreten würden.

ES GIBT KEINEN RECHTSBEHELF NAMENS ERINNERUNG. DER RECHTSBEHELF GEGEN EINE KOSTENFESTSETZUNG IST DEREN (GETRENNTE) ANFECHTUNG!

EINE ?ERINNERUNG? IST EINE ?MAHNSTUFE? IM AUSSREGRICHTLICHEN MAHNVERFAHREN.Ich werde daher unter Vorlage dieses Schreibens Strafanzeige bei Polizei , Amts- und Staatsanwaltschaft hegen das gesamte Gerichts-personal erstatten wegen Vorteilsgewährung. ?/-2-
-2-

Es geht hier ja nicht um die Höhe einer Hecke oder ein falsch geparktes Auto oder darum dass jemand der hier nicht hergehört meint sich eine Staatsbürgerschaft erklagen zu können sondern um das Sorgerecht für wohlgemerkt MEIN Kind!

Ich mache aber fristhemmend eines: Ich erinnere sie daran dass Sie bis heute noch nicht die zuviel gezahlten Kosten in Sachen

Kassenzeichen: X006046102608X 5 K 2215/15.F Bähring, Max ./. Hessen ersattet haben.

Außerdem erinnere ich Sie daran dass Sie mir Zahlungen abgenötigt haben für Verfahren in den RiAG Bad Homburg Knauth ENTEGEGEN ALLEM GELTENDEN RECHT an das er gebunden ist meinte mir die Kosten für ein Verfahren aufbrummen zu können dass ich gewonnen habe.

Da passt Doch wunderbar dazu dass im in Frage stehenden Verfahren ein RiOLG Knauth versucht Gelder abzupressen. Man wollte sogar Kind gegen Geld regel-recht Kidnapperlohn erzielen. Das ist ganz einfacher Kinderhandel. Nicht umsonst sind Unterhaltsfragen getrennt von Sorgerechts- oder Umgangsfragen zu behandeln. Dafür kommen sie in den Knast.

Was die Rückerstattung der Überzahlung angeht werde ich Ihnen nun meinerseits einen Inkasso-Schlägetrupp auf den Hals hetzen, der Sie möglicht tot shclägt, das hatte ich schonmal angekündigt.

Ich lege daher jeden möglichen Rechtsbehelf ein. Ihre Rechnung ist aufgrund der fehlerhaften Rechtsbehelfsbelehrung gar nicht rechts-wirksam.

Außerdem beantrage ich die Zahlung in den üblichen 6 Monatsraten. Um Fristhemmung zu erreichen weise ich eine erste Rate in Höhe von 108,00 Euro Rechnungsbetrag geteilt durch 6 Monatsratebn sind 18,00 Euro sofort an. Ich füge Beleg bei. Ich zahle das unter Protest und ich garantiere Ihnen daß ich mir das zurückhole und dafür sorge dass das korrupte Juristenpack allesamt als Isnasse im Knast landet.

Bähring
Kopie: Oberlandesgericht
Zeil 42
60313 Frankfurt a.M.


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18.09.2015 09:12 http://tabea-lara.tumblr.com/post/129340077483

STRAFANZEIGE
ES WAR MORD

Die Anwältin Dagmar Asfour, die RichterInnen Körner, Kummer-Sicks und Reitzmann haben mit voller Absicht und aus politischen Motiven heraus merhfach und VOR ALLEM - das ist neu nach Aktenlage NACHWEISLICH - versucht Maximilian Bähring umzubringen.

Auf sarkastischen HINWEIS des Vaters nach mehr als 14 Jahren prozessieren man könne ihm genauso ein Todesurteil schicken, gefaxt an OLG und gegnerische Anwältin hat das OLG ihm am 24. Dezember 2104 solch Urteil zugesandt um ihn ganz gezielt in den Selbstmord zu treiben. Am 18. Dezember fragte er noch schriftlich mal bei der Polizei Frankfurt a.M. nach Statistiken zu Väterselbstmorden an nachdem er am 07./09. Dezember 2013 bereits eine Kopie einer Eingabe an das Bundesverfassungsgericht gemacht hatte.

Weil Poststelle an Amts- und Oberlandesgericht permanent Eingaben verschlampt und mein VoIP/Faxnaschluß gehackt wurde

? organisierte Rache für ?zivildienstzeitliche POSTRAUMBELASTUNGSTÖRUNG?, ein zu spät kommen nachdem man dem Kindesvater KO-Tropfen artig Marihuana in den Kakao gemischt hatte (Jens Craggs) um ihn anschließend sexuell mißbrauchen zu können (Peter Hett) das als Rache für die politische Betätigung gegen eine Klärschlammtrocknunsganlage durch die Partei FHW -  

mache ich sie immer doppelt/dreifach, per Email und Internetfax,

- auch weil ich mehrfach fast umgebracht wurde auf dem Weg zum Gericht wofür es Zeugen gibt und weil ich aufgrund des Hacks eben nicht sicher bin ob die Internet-Telefonleitung funktioniert ?

und dann einmal per Post (meist Einschreiben) falls es nicht Frankfurter Gerichte sind und persönlichem Einwurf/Abgabe gegen Eingangsstempel bei der Pforte des OLG Zeil 42 und bei der gemeinsamen Poststelle in der Gerctsstraße 2! Über die Kopie an der Pforte des  OLG kann man nachvollziehen wo wenn mal wieder ein Schriftstück bei Gericht verlorengeht.

- immerhin gehen hier sogar nachweislich Wahlbenachrichtgungspostkarten verloren.

So also auch im Falle der Eingabe vom am 07./09. Dezember 2013 an das Bundesverfassungsgericht. Das Schrieben lag dem OLG ebenso vor wie die sarksatisch-ironische teelfaxbitte um das ?Todesurteil? welches es am 24. Dezmber 2014 erfüllte.


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18.09.2015 10:29 http://tabea-lara.tumblr.com/post/129376704318

Maximilian Baehring Hoelderlinstrasse 4 D-60316 Frankfurt/M.
per Fax: +49 / (0)*** / ******-**
T***** K*****
L*****-E*****-A**** 10
D-7**** K*******


Frankfurt/M., 18. September 2015

MANDATSERTEILUNG OLG-ZUGELASSENE RECHTSBESCHWERDE BEIM BGH
3 UF 167/15 Oberlandesgericht Frankfurt a.M. Sorgerecht
Ihr Zeichen: 1267/15 ? Ihr (Diktat-)zeichen: SV
Ihr Schreiben vom: 15. September 2015

Herr K*****!

wie soeben circa 13:15 Uhr telefonisch besprochen:

Heute, den 18. September 2015 erhalte ich Post von Ihnen. Als erstes haben sie nochmals Antrag auf Prozesskostenhilfe nebst Ausfüllhinweisen mitgesendet obgleich  ich Ihnen am 14. September 2015 um 09:10 Uhr, 09:24 Uhr, und (doppelt wegen PGP Software-Fehlfunktion) um 09:51 Uhr EMails mit dem bereits ausgefüllten Auftrag im Anhang gesandt hatte.

Außerdem ? das sehe ich eben erst - ist alles was sie beantragen Frist-verlängerung ?ZUNÄCHST? um zwo Monate. Gibt es wieder eine ZPO-Reform dies solch lange Fristen erlaubt? Hat das Verfahren noch nicht lange genug gedauert? Auch mit dem Schreiben der eigenen Berufsbe-zeichnung Recht-S-anwalt (Seite 4) haben Sie anscheinend Probleme!


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18.09.2015 10:30 http://tabea-lara.tumblr.com/post/129376729128


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28.09.2015 09:36 http://tabea-lara.tumblr.com/post/130087171498

Q: Wo hab ich sowas (Fristverlängerung über das erlaubte und erträgliche hinaus) nur schonmal gelesen?
A: Stimmt, das war als SCHLÄFER Perpelitz durch den noch schlimmeren Penner von Dr. Jur. (HAUSMISTER) Peter (HETT) Finger (T AN ZIVIDIENSTLEISTENDENGENIATLIEN HERUM ESRATZT WURDE).


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[4] http://40.media.tumblr.com/ecc99fb83b939b3a2de91a34f381d767/tumblr_nvepc82DaH1sq93cpo4_r1_1280.jpg
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[5] http://36.media.tumblr.com/0f96da7c75c8c38141291af98ca06176/tumblr_nvepc82DaH1sq93cpo3_r1_1280.jpg
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29.09.2015 06:32 http://tabea-lara.tumblr.com/post/130145456928

Maximilian Baehring Hoelderlinstrasse 4 D-60316 Frankfurt/M.
per Fax: +49 / (0)721 / 509987-01

Thomas Kofler
Ludwig-Erhard-Allee 10
D-76131 Karlsruhe

Frankfurt/M., 29. September 2015

XII ZB 436/15 Bundesgerichthof Karlsruhe
3 UF 167/15 Oberlandesgericht Frankfurt a.M. Sorgerecht
Ihr Zeichen: 1267/15 ? Ihr (Diktat-)zeichen: J.

Herr Kofler!

Heute, am 22. September 2015 erhalte ich Post von Ihnen, Begleit-schreiben vom 21. zu BGH Beschluss datiert auf den 16. September 2015 ohne Ausfertigungsdatum. Nehmen Sie wie ihre Juristenkollegen besondere Honorare/?Gebühren? wenn Sie die Sache innerhalb der vorgeschriebenen Fristen bearbeiten sollen?

Zu Ihrer Information füge ich Korrespondenz wegen der Kanzlei Cannawurf und Perpelitz bei die Rechtmittelfristen falsch bestimmte um Zusatz-honorare zu erpressen. Fehlerhafte Rechtsmittelfrist hat Überprüfung durch den Fachanwalt für Anwaltshaftunsgrecht Dr. Sieg von Nörr Stiefenhofer und Lutz, einen ehemaligen Kunden von mir dun als zwotmeinung meinen Bekannten Rechtsanwalt Exner, ergeben.  Als Rache für die darauf erfolgte Mandatsentziehung hat der nachfolgende Anwalt, ?EXMANsprüfer? Dr. jur. Finger - laut Internet Fachmann für das gemeinsame Sorgecht Uverheirateter - dann eine einstweilige Verfügung den Umgang betreffend ganze sechs Monat lang herausgezögert, während ich mich mit Fax an Minister Dr. Wagner bemüht habe den durch Alterstarrsinn bremsenden Richter Dr. Walter in Pension zu versetzen wegen Kindesnetführung zwecks Entfremdung und dann Erpressung von Unterhalt durch Schaffung von Fakten was das Aufenthaltsbestimmungs-recht anging.  Als Rache hierfür zeigte mich seine Nachfolgerin Richterin Leichthammer (der ich ins Amt geholfen hatte) an und ließ mein Verfahren bis auf den Tag genau zur durch die EA vorgegeben Maximal-frist zur Eröffnung der Hauptverhandlung der genannten sechs Monate liegen bevor sie es ?bearbeitete? indem sie mich existentiell EPRESSTE und VERLEUMDETE was zum Verlust meines Jobs und Unternehmens führte!

Bitte überprüfen Sie meine beigefügte Eingabe an Gerichtskostenstelle und Staatsanwalt damit ich sie einreichen kann. Ich erbitte ihre Stellungnahme hierzu binnen Wochenfirst.

Gru&SZlig;

+++

Maximilian Baehring Hoelderlinstrasse 4 D-60316 Frankfurt/M.
vorab per Fax: +49/(0)69/ 1367?2100

Herrn Oberstaatsanwalt Dr. König
via Generalstatasanltschaft
Zeil 42
D-60313 Frankfurt a.M.

Frankfurt/M., 29. September 2015

Strafanzeige

Abrechnungsbetrug ? Unterschlagung von Teilzahlungen

P21 ? 1440720 010 6 Kassenzeichen: X014407200106X
3 UF 167/15 001 (010) Oberlandesgericht Frankfurt/M.

Nicht nur dass die Gerichtskostenrechnung jeglicher Grundlage
entbehrt - einen Rechtsbehelf der ?Erinnerung? gibt es nicht -
sie basiert auch noch auf einer angefochtenen Entscheidung die
sich im schwebenden Verfahren vor dem BGH befindet.

Außerdem versucht man Sozialhilfeempfänger auszuplündern und
das absichtlich und wieder besseren Wissens.

Die klauen mit Amtmissbrauch Bettlern ihr Essen vom Teller.
Unternehmen Sie was gegen diese Schweinerei. Tatvorwurf und Straftatbestand ergeben sich aus beigefügten unterlagen.

Bähring

+++

Maximilian Baehring Hoelderlinstrasse 4 D-60316 Frankfurt/M.
vorab per Fax: +49/(0)69/ 1367?8046

Gerichtkasse Frankfurt a.M.
Heiligkreuzgasse 34

D-60313 Frankfurt a.M.

Frankfurt/M., 29. September 2015

P21 ? 1440720 010 6 Kassenzeichen: X014407200106X
3 UF 167/15 001 (010) Oberlandesgericht Frankfurt/M.

Frau Runzheimer. Frau Klein.
Soeben erreicht mich  ihr Pamphlet vom 25., Frankierstempel vom 28. September 2015!
Ich erstatte gegen Sie beide mit Zugang einer Kopie von diesem Schreiben Strafanzeige gegen Sie und das falsche Kostenentscheide aussttellende Oberlandesgericht Frankfurt a.M. ? im Moment bin ich in der Sache vor dem Bundesgerichtshof - wegen

tatvorsätzlichem Abrechnungsbetrug

aus sexistischen Motiven heraus. Sie versuchen Männer als die dummen Idioten hinzustellen welche die Fresse zu halten und zu zahlen haben was die Erziehung ihrer Kinder die sie nicht zu sehen bekommen sollen angeht. Das erpressen sie mit unerhörten Verleumd-ungskampagnen und illegaler Freiheitsberaubung (sagt sogar IHR Landgericht).

Ihre Gerichtsvollzieher VERWEIGERN SICH wenn es darum geht Umgangsanordnungen durchzusetzen satt die Pensionskasse ihrer korrupten Beamten-Mafia durch fehlerhobene Gebühren zu füllen.  
Jener Beamtenmafia die Opfer von sexuellem Missbrauch verhöhnt und menschenwürdeverachtend und Hilfeleistung unterlassen meint (vermeintlich) Behinderte aufgrund ihre (vermeintlichen) Behinderung nicht vor Gewalt-Übergriffen schützen zu müssen.

Immer wieder habe ich sie darauf hingewiesen dass ihre Schreiben RECHTSFEHLERHAFT sind. Niemals haben Sie herauf korrigierend reagiert. (es gibt kein Rechtsmittel allenfalls eine Mahnstufe der Erinnerung)
Siehe hierzu noch mal meine Schreiben vom 17. September 2015.
?/-2-

-2-

Stattdessen behalten Sie Überzahlungen einfach m al ohne jegliche Rechtsgrundlage ein. Ich übergebe das mit dem Entscheid über den Kostenentscheid an den Bundesgerichtshof.

Da sie den Antrag ZUNÄCHST ablehnend beschieden haben werde ich nun die Überzahlung von 18,00 Euro vom 17. September 2015 rückfordern welche sie SOMIT durch Falschangabe UNTERSCHLAGEN haben.

Sie versuchen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zu Zahlungen zu NÖTIGEN und zwar obgleich sie ausdrücklich wussten dass sie von den Betroffenen kein Geld annehmen durften.

Damit kommt zur tatvollendeten Unterschlagung der Teilzahlung auch noch ein BETRUG.

Die Sache geht hiermit an den Bundesgerichthof und an die Staatsanwaltschaft.
Was Vollstreckungsversuche angeht muss ich Sie darauf hin weisen dass Sie ihren Zuständigkeit zu Unrecht annnehmen.

Unter http://decl-war.tumblr.com können Sie nachlesen dass spätestens seit dem 14./15. April 2012 Pet A-17-99-1030-021171 deutscher Bundestag Bürgerkrieg in Deutschland herrscht und als Aufständischer der von ihrer Siete her gegnerischen Kriegspartei nach Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz muss ich  hierbei ihre Jurisdiktion nicht akzeptieren.

Tatvorsätzlich versucht ihre Mafia SOZIALHILFEMEPFÄNGER (nichts  anderes ist ALG2/HartzIV) auszuplündern. Sie stehlen sozusagen Bettlern in der Suppenküche ihr Essen. SCHÄMEN SIE SICH GAR NICHT?

 
Bähring

Kopie:

Oberlandesgericht
Zeil 42
60313 Frankfurt a.M.


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30.09.2015 04:45 http://tabea-lara.tumblr.com/post/130208529423

hey, wir sind das scheiß Bundesverfassungsgericht und wir nehmen eingaben von Maximiian Bähring grundsätzlich nicht entgegen, schon vergessen?


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06.10.2015 05:26 http://tabea-lara.tumblr.com/post/130626521363

Maximilian Baehring Hoelderlinstrasse 4 D-60316 Frankfurt/M.
vorab per Fax: +49/(0)69/ 1367?8046

Oberlandesgericht
Zeil 42

D-60313 Frankfurt a.M.

Frankfurt/M., 06. Oktober 2015 P21 ? 1440720 010 6 Kassenzeichen: X014407200106X
3 UF 167/15 001 (010) Oberlandesgericht Frankfurt/M.Frau Runzheimer. Frau Klein.
Die Forderung in Höhe von 108,00 Euro habe ich beglichen. Abzüglich der am 17. September 2015 geleisteten Vorauszahlung in höhe von 18,00 Euroergab sich ein Restbetrag von 90,00 Euro an Sie überwiesen am 01. Oktober 2015 Belege füge ich beiallerdings unter protest und dem ausdrücklichen Vorbehalt der Rück-forderung. Gegen Sie beide habe ich zudem ein Strafverfahren wegen Unterschlagung des erstgenannten Betrages angestrengt.Die Sache ist damit bis zu ihrer Rückzahlung der zuviel verlangten mir abgenötigten Gerichtsgebühren erledigt. Ich freue mich auf ihren Job-verlust wegen Betrugs bei Verurteilung. Das ist ja auch kein Einzel-fall, in Frankfurt a.M. gibt es ja regelrecht bandenmäßg organisiertes unterstützen von Drückerkolonnen durch die Justiz und Banken.BähringKopie: Gerichtkasse Frankfurt a.M.
Heiligkreuzgasse 34
60313 Frankfurt a.M.


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13.10.2015 03:50 http://tabea-lara.tumblr.com/post/131093458138

Gewaltschutzsache GEGEN Riek 17. Oktober 2015 14:00 Uhr OLG Raum 124b


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02.11.2015 02:25 http://tabea-lara.tumblr.com/post/132405987868

Muttermilch kann man abpumpen - aber das setzt voraus daß man fähig ist vorauszudenken also ein midnestmaß an (sozialer) intelligenz.

http://tabea-lara.tumblr.com/post/49753857190

?Stillzeit? ist kein Umgangsrechtsverweigerungsgrund ? für ganz besonders dumme Kühe - gibt es Muttermilchpumpen. Wer versucht dem Kindesvater mit genau in seineKindbesuchszeiten fallendes stören durch ? ne jetzt wollen wir DEIN Kind begrapschen ? Kinder des Freundes der Schwester zu versauen, durch demosntrative Reiki-Musik aus dem Nebenraum, oder demonstartives hau ab ich will das Kind jetzt stillen der ist nicht kooperativ was den Umgang des anderen Eltenrtriel mit dem Kind angeht.

?die Zeit wo meineKinder noch ganz klein sind voll auskosten?

http://www.tvinfo.de/fernsehprogramm/312082427-mein-kind-dein-kind-wie-erziehst-du-denn

SCHEISS SCHWUCHTELN (in zwoter ?Ehe?)  SOLLTEN SICH MAL GANZ ZURÜCKHALTEN IN DER FRAGE WIE ELTERN IHRE KIDNER ERZIEHEN DIE VEGANE-/NUTTI KANN IHREN EGOTRIP NUR DURCHZIEHEN WEILIHR DER KERL WEGGELAUFEN IST UND NEUE PARTNER KEIN SOGRECHT BEKOMMEN - DASS GROSSMÜTTER DIE ERZIEHUNG VERKORKSEN SIEHT MAN JA DIE FEHLLEISTUNG SOLLTEN SIE NICHT NOCH AUF DIE ENKEL AUSWEITEN DÜRFEN


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03.11.2015 03:37 http://tabea-lara.tumblr.com/post/132475706813

Sendungsnummern: RB 6016 7757 6DE (StA) u. RB 6016 7756 2DE (AG)

+++

Maximilian Bähring Hölderlinstraße 4 60316 Frankfurt a.M. Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M. Konrad-Adenauer-Straße 20 60313 Frankfurt a.M. 03. November 2015 Strafanzeige Hiermit erstatte ich Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung durch überlange Verfahrensdauer und Beihilfe zur Kindesentführung in Sachen Gewaltschutz gegen Richter Herrmann, ladungsfähige Anschrift Gerichtsraße 2, 60313 Frankfurt a.M.. Der Richter meint ernsthaft man könne einstweilige Anordnung von Gewaltschutz-Sachen wochenlang unbearbeitet liegen lassen. Aufgrund dieser offensichtlichen Realitätsferne ist zu seinen Gunsten anzunehmen dass er entweder auf Droge oder besoffen war als er am 06. Oktober 2015 Ladung in Sachen eines Anhörungstermins im Zuge eines Verfahrens auf den 17. November (immerhin des selben Jahres) anberaumt hat. Möglicherweise ist er aufgrund einer psychischen Krankheit die zur totalen Verkennung der Realität da draußen führt nicht fähig ein Richteramt gewissenhaft auszufüllen. Das sollte im Vorfeld einer Anklagerhebung psychiatrisch gutachterlich geprüft werden. Ich will ja nicht den Staatsanwalt dafür missbrauchen auf Behinderte ?einzuprügeln?. +++ Maximilian Bähring Hölderlinstraße 4 60316 Frankfurt a.M. Amtsgericht Zeil 42 60313 Frankfurt a.M. 03. November 2015 471 F 17156/14 EAGS AG Frankfurt a.M. Es ist mir als ? im Gegensatz zum Gericht - rational denkendem Menschen nun wirklich unbegreiflich wie man sich für ein Verfahren im Zuge der Anordnung einstweiligen Gewaltschutzes - EINE EILSACHE also - die Zeit lassen kann eine Ladung für eine Anhörung ? die es bei Verfahren der EA generell nicht gibt ? erst anderthalb Monate später anzusetzen. EILverfahren, das - erkennbar am Aktenzeichen ? im Jahre 2014 originiert! Ich rufe sinngemäß die Feuerwehr weil das Haus brennt und ?Richter? Herrmann meint warten wir mal ab bis es abgebrannt ist? Ich bin ja einiges an Frechheiten und Unver-schämtheiten von ?Gerichten? gewohnt aber das hier ist ganz eindeutig unterlassene Hilfeleistung nach dem Motto ?Sie werden bedroht ? warten wir doch mal bis sie ermordet wurden, dann haben wir stinkendfaule Beamten weniger Scherereien.? Ich lehne den Richter wegen ganz eindeutig vorliegender Befangenheit ab. Ich erstatte zeitgleich mit diesem Schreiben Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung gegen den ?Richter? Herrmann und lege Sie diesem Schreiben bei § 158 StPO. Ich erinnere Sie daran was vor der Tür ihre Gerichtsgebäude am 18. März 2015 stattgefunden hat, und garantiere Ihnen, ich versichere Ihnen hoch und heilig dass der gegen Sie wütende Mob erst dann Ruhe gibt wenn der letzte von ihnen Kindesentführer-Beihelfern und Gesinnungs-Nazis die meinen die Menschheit teile sich nach dem Geschlecht in gute Mütter mit rechten und böse Väter; die meinen sie könnten Menschen aufgrund vermeintlicher Behinderungen benachteiligen wie im dritten Reich ohne welche gelyncht und ihre Erblinie - aber restlos - ausgelöscht wurde. Meine Petitionen und Strafanzeigen gegen korrupte und untätige Beamte wie Sie füllen bereits dicke Leitz-Ordner! Leute wie Sie haben durch ihre permanente Rechtsbeugung dafür gesorgt dass ich Stellung und Unternehmen verloren habe (mehr als eine halbe Million Euro Sachschaden) und dass man mir mein Kind seit nunmehr über 15 in Worten FÜNZEHN JAHREN (nicht etwa Monaten, Wochen oder Tagen) absichtlich durch Rechtsbeugung vorenthält und man das Kind einer gefährlichen religiösen Sekte einverleibt hat was verfahrensgegenständlich ist. Was wäre wohl los wenn paar Antifa-Hooligans darauf angesetzt würden so mit Kindern aus Ihrer Sippe zu verfahren? Sie etwa gegen ihren Willen religiös Genitalverstümmeln würden? Was Du nicht willst das man dir tut, das füg auch keinem anderen zu. Verhalte Dich immer So dass Dein Vorbild (das unterlassen von Hilfeleistung, das Vorenthalten von Kindern und sadistischstes Quälen) jene Gesetzmäßigkeit bildet nach der Du dereinst selbst abgestraft wirst. (I. Kant).

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04.11.2015 03:18 http://tabea-lara.tumblr.com/post/132539481678

Jutta Riek hatte mich seinerzeit (1999) dahingehende bedroht/genötigt daß mir, so ich keine zwote Reiki-Einwehingsstufe kaufen würde - alles vorkommen werde wie ein Spiegel (hypnoseartig ?) wobei dann Selbstmord der einzige Ausweg sein würde.

http://www.reiki-land.de/reiki-forum/reiki-praxis-f2/magische-angriffe-mit-reiki-und-schwarze-magie-t9084.html


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[1] http://40.media.tumblr.com/c82316b08a75855a590ea524655177f4/tumblr_nxaqixHHy01sq93cpo1_1280.jpg


16.11.2015 09:08 http://tabea-lara.tumblr.com/post/133357323483

Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
60316 Frankfurt a.M.

Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M.
Konrad-Adenauer-Straße 20
60313 Frankfurt a.M.
03. November 2015

Strafanzeige

Hiermit erstatte ich Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung durch überlange Verfahrensdauer und Beihilfe zur Kindesentführung in Sachen Gewaltschutz gegen 


Richter Herrmann, ladungsfähige Anschrift Gerichtsraße 2, 60313 Frankfurt a.M..

Der Richter meint ernsthaft man könne einstweilige Anordnung von Gewaltschutz-Sachen wochenlang unbearbeitet liegen lassen. Aufgrund dieser offensichtlichenRealitätsferne ist zu seinen Gunsten anzunehmen dass er entweder auf Droge oder besoffen war als er am 06. Oktober 2015 Ladung in Sachen eines Anhörungstermins im Zuge eines Verfahrens auf den 17. November (immerhin des selben Jahres) anberaumt hat. Möglicherweise ist er aufgrund einer psychischen Krankheit die zur totalen Verkennung der Realität da draußen führt nicht fähig ein Richteramt gewissenhaft auszufüllen. Das sollte im Vorfeld einer Anklagerhebung psychiatrisch gutachterlich geprüft werden. Ich will ja nicht den Staatsanwalt dafür missbrauchen auf Behinderte ?einzuprügeln?.

+++
Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
60316 Frankfurt a.M.Amtsgericht
Zeil 42
60313 Frankfurt a.M.

03. November 2015

471 F 17156/14 EAGS AG Frankfurt a.M.


Es ist mir als ? im Gegensatz zum Gericht - rational denkendem Menschen nun wirklich unbegreiflich wie man sich für ein Verfahren im Zuge der Anordnung einstweiligen Gewaltschutzes - EINE EILSACHE  also - die Zeit lassen kann eine Ladung für eine Anhörung ? die es bei Verfahren der EA generell nicht gibt ? erst anderthalb Monate später anzusetzen. EILverfahren, das - erkennbar am Aktenzeichen ? im Jahre 2014 originiert!Ich rufe sinngemäß die Feuerwehr weil das Haus brennt und ?Richter? Herrmann meint warten wir mal ab bis es abgebrannt ist? Ich bin ja einiges an Frechheiten und Unver-schämtheiten von ?Gerichten? gewohnt aber das hier ist ganz eindeutig unterlassene Hilfeleistung nach dem Motto ?Sie werden bedroht ? warten wir doch mal bis sie
ermordet wurden, dann haben wir stinkendfaule Beamten weniger Scherereien.?Ich lehne den Richter wegen ganz eindeutig vorliegender Befangenheit ab. Ich erstatte zeitgleich mit diesem Schreiben Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung gegen den ?Richter? Herrmann und lege Sie diesem Schreiben bei § 158 StPO.Ich erinnere Sie daran was vor der Tür ihre Gerichtsgebäude am 18. März 2015 stattgefunden hat, und garantiere Ihnen, ich versichere Ihnen hoch und heilig dass der gegen Sie wütende Mob erst dann Ruhe gibt wenn der letzte von ihnen Kindesentführer-Beihelfern und Gesinnungs-Nazis die meinen die Menschheit teile sich nach dem Geschlecht in gute Mütter mit rechten und böse Väter; die meinen sie könnten Menschen aufgrund vermeintlicher Behinderungen benachteiligen wie im dritten Reich ohne welche gelyncht und ihre Erblinie - aber restlos - ausgelöscht wurde. Meine Petitionen und Strafanzeigen gegen korrupte und untätige Beamte wie Sie füllen bereits dicke Leitz-Ordner!Leute wie Sie haben durch ihre permanente Rechtsbeugung dafür gesorgt dass ich Stellung und Unternehmen verloren habe (mehr als eine halbe Million Euro Sachschaden) und dass man mir mein Kind seit nunmehr über15 in Worten FÜNZEHN JAHREN (nicht etwa Monaten, Wochen oder Tagen) absichtlich durch Rechtsbeugung vorenthält und man das Kind einer gefährlichen religiösen Sekte einverleibt hat was verfahrensgegenständlich ist. Was wäre wohl los wenn paar Antifa-Hooligans darauf angesetzt würden so mit Kindern aus Ihrer Sippe zu verfahren? Sie etwa gegen ihren Willen religiös Genitalverstümmeln würden? Was Du nicht willst das man dir tut, das füg auch keinem anderen zu. Verhalte Dich immer So dass Dein Vorbild (das unterlassen von Hilfeleistung, das Vorenthalten von Kindern und sadistischstes Quälen) jene Gesetzmäßigkeit bildet nach der Du dereinst selbst abgestraft wirst. (I. Kant).


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02.12.2015 06:02 http://tabea-lara.tumblr.com/post/134407765788


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03.12.2015 07:09 http://tabea-lara.tumblr.com/post/134476050288


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09.12.2015 12:38 http://tabea-lara.tumblr.com/post/134823334808

Zur Strafe für die nunmehr 15½ jährige andauernde Untätigkeit der Politik,Polizei, Jugendämter und Gerichte habe ich die Kinder von Beamten und Angestellten der vorgenannten Institutionen gegen den Willen derer Eltern

- bei Scientology eingeschrieben

- bei den Islamisten für eine religiöse genitalverstümmelnde Beschneidung angemeldet-

abgesehen davon bekommen sie nur noch  pseudomedzinsiche Handauflegebehandlung    (Seele im falschen Körper) nach Dr. Hackethal


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09.12.2015 01:07 http://tabea-lara.tumblr.com/post/134824885078

Zur Strafe für die nunmehr 15½ jährige andauernde Untätigkeit der Politik,Polizei, Jugendämter und Gerichte habe ich die Kinder von Beamten und Angestellten der vorgenannten Institutionen gegen den Willen derer Eltern

- bei Scientology eingeschrieben

- bei den Islamisten für eine religiöse genitalverstümmelnde Beschneidung angemeldet-

- abgesehen davon bekommen sie nur noch  pseudomedzinsiche Handauflegebehandlung (Seele im falschen Körper) nach Dr. Hackethal

~~~

Ich bin wahsrcheinlich der Einzige dem aufgefallen ist ? daß Rechtsanwalt Stefan Bonn Entlastungsbewismittel die ihm sein Mandant im Rahmen seines ihm erteilten Mandates hat zukommen lassen androht ALS ANGEBLICHEN SPAM ZU VERNICHTEN anstatt sie für die Verteidgung zu verwenden das korrupte Schwein udn die Anwaltskammer nichts dagegen tut ist der eine Skandal.

Und dass er druch untätigkeit erpressten Mandatsverhätlnissen in die Kasse von seinen Madanten zustehenden Entschädigungen greift. so wiel man das im Rotlichtbereich wohl macht - die Nutte (den zu melkenden Mandanten) zusammenschlagen lassen und dann dafür das Schmerzendsgeld wegen erwiesener Untätigkeit der durch und druch korrupten heesischen Polizei selbst kassieren als Täter - wäre der nächste Jursitenskandal.

Abgesehen davon hackt man seitens des Finanzamts die Rechnersysteme von Leuten mit DDOS Attacken von gemieteten VPS im Ausland um im Rahmen von dann erolgenden Sicherstellungen mal ILLEGAL an die Datenträger vom Firmen zu gelangen auf denen man daten derFianzbuchhaltung vermutet.

Es geht Ihnen ja nur darum an Geld zu kommen udn Deustche zu enteigene damit auf Minjob-AUfstsocjer-Basis noch mehr lohndumpendes Gesindel aus dem Ausland hier angsiedelt werden kann wie viele Leute dabei umgebracht oder schwerst körperlich geschädigt werden ist denen egal.

Dafür werden dei sexuellen missbräuche an Schutzbefohlenen nicht aufgeklärt sondern die Opfer werden in Psychiatrien mundtot gemacht
und vergiftet. Auch insebsodner wenn sie gegen die Drogenmafia
ausgesagt haben.

Ich habe bis heute keien Beschlagnahmequittungen für bei Polizeieinsätzen ?zufällig verlorengegangene? USB-Sticks.

Motto: ?Die überhöhte Internetrechnung wegen dem hack zahlen sie mal trotzdem aber auf der Paltte haben wir ja ZUFÄLLIG folgende steurlich interessante Excel-Sheets gefunden?

Was den schlimmsten Juristenskandal angeht!

Jetzt kommts aber: der Anwalt beim BGH vetragt weil er die Akte nicht habe. Antrag auf Prozesskosetnhilfe wird nicht bearbeitet damit Fristen auslaufen. (Klagerecht nur für Vermögende - der Rest ist ncoh rechtloser gestellt als im finstersten Mittelalter - die (Bürger-)Würde
ein (aktiv udn passivlegitimerter) Mensch zu sein ist antastbar - schleißlc sidn deustche Väter ja keien drogendealenden oder würgenden/prügelnden Ausländer) wobe ich ihm schriftlich angeboten habe ihm gerne auch meien Kopie der Akte zur Verfügungzu stellen udn ihm URLs zugeleitet habe wo er alles im Internet abrufen aknn.

ANDERS ALS EVRSUCH MICH DURCH PERMANNET UNTERLASSENE ANWATLCIHE  HILFELISTUNG IN DEN SELBSTMORD ZU TREIBEN IN DIESEM UNRECHTSSTAT
KANN ICH DAS BEIM BESTEN WILLEN NICHT MEHR VERSTEHEN!


DIE AKTE IST NÄMLICH AUCH IM INTERNET DOWNLOADBAR:

http://take-ca.re/tumblr.com/tabea-lara.1.pdf
http://take-ca.re/tumblr.com/tabea-lara.2.pdf
http://take-ca.re/tumblr.com/tabea-lara.3.pdf

(aller URls: http://take-ca.re/, http://nazis.dynip.name,
http://tabea-lara.tumblr.com)


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09.12.2015 01:19 http://tabea-lara.tumblr.com/post/134825513238

Für den Fall daß im Foyer von Behörden mal wieder Atheisten & Humanisten, Hindus, Buddhisten und andere Religionen verhöhnend Bäumchen einer Religion der VATERLOSEN Empfängnis stehen weise ich darauf hin daß man sich als religiös Andersdenekender der etwa Angehöriger des Islam ist und der besser weiss wie Kinder gemacht werden als die ?heilige Jungfrau die angeblich Sex mit Gott hatte? und ihr Kuckucksvater?(?)gatte? provoziert fühlen könnte in solche säkular-staatlichen Dienstgebäude BOMBEN zu werfen.


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10.12.2015 12:40 http://tabea-lara.tumblr.com/post/134916630148

ganz gezielte provokation!


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11.12.2015 12:41 http://tabea-lara.tumblr.com/post/134951402728
IRRTUM


1. Wenn ich sagen wir als Jude nich will daß mein Kind vom anderen Elternteil zum Christentum konvertiert wird brauche ich dafür keinen Umgang mit dem Plag zu haben. Dazu muß ich das Kind nicht kennen um das zu verfügen. Und hier geht es um so eien Art Scientology. Dazu genügt es sich mit den Praktiken von Scientology vetraut gemacht zu haben.

2.Wenn ich nicht will daß mein Kind vonirgendwelchen Wunderheiler-Schamanene be-reikit- wird sonderndaß ihm anstatt einer gefärhliceren hausgeburt eine wesentlich weniger riskante Geburt in einer Klinik mit angeschlossener Kinderintensivversorgung ermöglicht wird brauche ich dazu eenfals keiereli Umgang mit eienm Kidn zu haben und es nicht zu kennne. Auch das kann ich einfach so verfügen.

3.Wer lieber das Kind in seienm Vermögen/Erbe schädigt  ihndem er evrsucht die WIRKSAME Angabe der avterschaft zu unterdücken der sorgt auch für das Kind nicht richtig was das vermögen angeht.

4.Der Elternetil der zur Gewährung vobn Umganz verpflichtet ist MUSS § 1684 BGB sich wohlverhalten und den Umgang propagieren (ER HAT SO STEHT ES WÖRTLCIH IM GESETZ ALLES ZU UNETRASSEN WAS DEN UMGANG MIT DEM ANDEREN ELTERNETIL GEFÄHRDET). Wer es schafft vor Gericht und Jugendamt 15 seitige Hasstriaden auf den Vater des eigenen Kindes zu verfassen verstößt ganz eindeutig hiergegen. Der Nutznießer des Umganges muß das nicht. Der kann auch in seienr Freizeit Gangbangparties mit Litewesie Alkohol udn Koks und Nutten freiern (wo Koks konsumieren erlaubt ist) weild as seien Privatsache ist wennd as Kind nicht dabie ist.




13.12.2015 08:57 http://tabea-lara.tumblr.com/post/135103504988

Die Natur/Biologie und nicht Staat oder die Kirche bestimmen was eine
Familie ist (wie gut letzteres funktionert sehen wir am Thema Inzest).
Gegen jeden der sich dieser  natürlichen Ordnung der Dinge widersetzt
weil er meint er müsse ein paar Schwulen / Lesben oder anderen Paaren
die keine Kinder bekommen können zu FREMDEN Kindern (schlimmstenfalls
entführt aus der dritten Welt) verhelfen richtet sich der erbitterte
Widerstand.

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20.01.2016 10:15 http://tabea-lara.tumblr.com/post/137678169273


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20.01.2016 10:20 http://tabea-lara.tumblr.com/post/137678289088

Maximilian Baehring Hoelderlinstrasse 4 D-60316 Frankfurt/M.
vorab per Fax: +49 / (0)69 / 1367-2629

Amtsgericht
Gerichtsstraße 2

D-60313 Frankfurt a.M.

Frankfurt/M., 07. Januar 2016

471 F 17156/14 EAGS Ag Frankfurt a.M.

Soeben, 07. Januar 2016 erhalte ich per förmlicher Zustellung
im Briefkasten Ablehnungsbeschluss meines Befangenheitsantrags.~~~Am 08. Januar komme ich nun dazu dieses begonen Shcriebn fortzusetzen und Ihnen folgendes GENÖTIGTERWEISE bereits
vor Ablauf der Rechtsmittelfrist ? was Bestandteil eines
neuerlichen Befangenheitsantrags sein wird mitzuteilen:Gegen diesen ? den abgelehenten ersten Befangenheistantrag -
lege ich möglicherweise noch fristegercht innerhalb 2 Wochen
nach Zugang Beschwerde ein wofür mir bis zum 21. Januar 2016
Zeit bleibt. Die Begründung teile ich dann nochmals mit.Sie nötigen mich durch Fortführen der Verhandlung durch mich
am heutigen 08. Januar ebenfalls mit normaler Post erreichende Ladung für den 26. Januar sowie eien mich doppelt erreichende
Kopie des gestrigen Schreibens VORSCHNELL ZU REAGIEREN UM DIE RECHTSMITTELFRIST ZU VERKÜRZEN. DAS IST STRAFBAR § 343 StGB
WEIL SIE DAS GERICHT UND KEINE PARTEI IM VERFHREN SIND UND DAMIT
GEGEN IHRE NEUTRLITÄSPFLICHT VERSTOSSEN.Normalerweise müssetn Sie erstaml abwarten ob Rechtsmittel von mir eingelegt weden immerhin handelt es sich hier um eine Gewalt-schutzsache in der ich das Opfer bin und keine unanfechtbaren Feststellungsurteile ? die Wahrheit ist nicht wahr - die nur Dummköpfe wie die Rechtswälte Asfour anzufechten versuchen die nachweislich vor Gericht lügen und betrügen und ihre Mandantschaft auch dazu anhalten falsch auszusagen.

?/-2?2-

ICH HALET SIE BEIDEN RICHTER FÜR KORRUPT RECHTSMISSBRAUCHER DENEN MAN IM ZUGE GEWALTSAMEN WIDERSATNDES GEGEN EIN RECHTSBEUGERISCHES REGIME MAL TERRORISTENSEITIG DIE FRESSE POLIEREN SOLLTE. SO WIE MAN DAS ETWA MIT SIEGFRIED BUBACK GETAN HAT.Als ich darum ersuchte daß ich Gewaltschutz gegen Leute benötigen würde die hier das Haus anzündeten haben Sie sich Zeit gelassen. Als ich um Gewalstchutz gegen einen Mehrfachgewaltäter ersuchte (blutige Schlägerei wzichen dem Ex-Freund von Frau Sayt und ihm am Aufzug im 5. Stockusners Hauses) der mich bei eienr anderen Gelegenheit weil ihm die Musik zu laut war und ich mich weigerte ihm ein Bier zu spendieren als er aml wieder besoffen heir klingelte fast umgebracht hat ? die geänderte Rechtschreibung ist Resultat eiener aus diesem Angriff resultierenden Behinderung - haben Sie sich Zeit gelassen.
Sie haben mir eien Anwalt verweigert als man mich monatelang aus-gehungert hat. Geht es um Verfahren bei denn mir mein Kidn 15 jahre lang enfremdet wurde haben Sie sich diese Zeit gelassen ist ja nicht die Kindheit ihres Kidnes (laufen lernen, erste Worte, Kindergarten, Einschulung) ide sie nicht miterlebn sodnern nur meine.Ich halte JURISTEN FÜR EINE KORRUPTE MISCHPOKE VON RASSISTEN ALSO NICHT AUSLÄNDERFEINDEN SONDERN LEUTE DIE MENSCHEN ALS GENETISCH MIDNERWETIGES LEBEN BEZEICHNEN UND SIE ALS SOLCHE IN ARBEITSLAGERN AUSZUROTTEN/UMZUBRINGEN VERSUCHEN. EXAKT WIE ADOLF HITLER!
WO ES KEIEN BEHINDERUNG GAB WIRD EINE MITTELS PRÜGEL POLIZIE HER-GESTELLT WEIL ES IHENN NICHT REICHT WENN MAN VON KRIMINELLEN AUS-LÄNDERN HIER ÜBERFALLEN WIRD ODER GAR AUFGESUCHT UND DANN GEWÜRGT (TATVORSATZ).Ich kann das auch Nachweisen. Imemrhin haben sie ganz gezielt versucht mich im Rahmen mehrer Drust und Hungerstereiks gegen Justizkorruption umkommen zu lassen.Dabei ging es unter anderem Darum daß ich in U-Haft gesteckt wurde weil ich mich gegen ? mit Ankündigung sie würden mir etwas antun - prügelnde Ordnungebeamte gewehrt hatte. Ordnungsbeamte die so korrupt waren daß sie sich weigerten Melde- und Unternehmensregister richtig zu führen. Aiuch das aknn ich hieb und stichfest nachweisen.

?/-3?3-

ICH WERDE DAHER ANZEIGE GEGEN SIE BEIDE ERSTATTEN.Ich habe vor Jahren!!!! einsweilige Anordnung!!!! eingericht.
HALLO? Antrag auf Einstweilige Anordnung ? nicht bearbeitet ? seit Jahren! Wobei ich von der dreckkorrupten Polizei ja auch weiss daß wenn man einstweilige Anordnungen gegen die Ex auf Herausgabe des Kindes verwirkt sich das korrupte Drckpack einfach weigert richter-licher Anordnung Folge zu leisten.Aber Geld aus Männern herausprügeln und Marktanteile für Kartell-unternehmer, darin ist dieses Korrupte Dreckspack von Richtern, STAATSANWÄLTEN DIE FLUGBLATTVERTEILEN VERBIETEN- von Flugblättern in dem man auf Justizkorruption hinweist-  einsame Spitze. Wer sich Flugblattinhaltlich Widerständler wie Stauffenberg beruft der ist in ihren Augen ein Nazi mehr als 10 Versuche hat eine MiHiGru Staatsawältin gegen mich geführt, Alle Erfolglos! Einen BIODEUSTCHEN DEM SEI ES MAL ZEIGEN WOLLTE. Korrupter geht es auf der ganzen Welt nich zu. Das wär auch alles kein Problem würde die Demokratie funktioneirn könnte man Sie abwählen. Aber die CDU VON KOKS UND NUTTEN FRIEDMANN verhindert ja Wahlen und die Bad Homburger Polizei erpresst Journalisten.Nach Jahren!!! Kommen Sie jetzt an und meien wenn die Täter ihn(mich) jetzt noch nicht umegbracht haben dann täuschen wir mal vor wir würden etwas unternehemn ? nachdem ihnen die Presse die Hölle heiss geamcht hat. SIE KANN MAN NICHT ERNSTNEHMEN.Und für das Datum des 21. Januar 2016 dürfen sei sich vormerken daß
ich Rechtmittel einlege. Eine neuerliche Ladung VOR ABLAUF VON RECHTMITTELFRISTEN erübrigt sich damit.Und stellen Sie verdammte Schieße nochmal nicht alles Doppelt zu. Ich muß das tun weil NACHWEISLICH mein Telefonanschluß an dem Fax und Email hängen gehackt wurde. Ihrerseits ists unverschämte Nachäfferei.


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20.01.2016 10:21 http://tabea-lara.tumblr.com/post/137678305523

Maximilian Baehring Hoelderlinstrasse 4 D-60316 Frankfurt/M.
vorab per Fax: +49 / (0)69 / 1367-2629

Einschreiben/Einwurf

Amtsgericht
Gerichtstraße 2
D-60313 Frankfurt a.M.

Frankfurt/M., 20. Januar 2016

471 F 17156/14 EAGS Amstgericht Frankfurt a.M.

Am, 07. Und am 08. Januar 2016 erhielte ich ? einmal per normaler Briefpost und einmal per förmlicher Zustellung im Briefkasten Ablehnungsbeschluss meines Befangenheitsantrags. Gegen diesen lege ich nun ? wie angekündigt - Frist udn formgerecht Beschwerde einweil der ihn ablehend Richter selbst befabgen war.

Der meinen Befangenheitsantrag gegen den eine einstweilige Anordnung wesentlich zu langsam bearbeitenden Richter Herrmann (der EA zum Gewaltschutz wird erst sattgegegben wenn das Opfer nach ein paar Jahren endlich vergiftet, totgeprügelt oder anderweitige ruiniert und mundtot ist?) ablehnende Richter ist ein Richter Bauer.

Dieser Richter Bauer ist 2013 Vormunschaftsrichter gewesen und ist in Versuche meier Vergiftung mittels Falschermedikamente möglicher-weise sogar involviert auf jeden Fall hatten wir bereits miteinander zu tun.

Das selbe Spielechen hatte man gerichtsseitig bereits mit einem plötzlch zum Vormudnschaftsrichter ?upogegradeten? Richter Fabry gespielt der 2007 als Staatsanwlalt in der Sache involviert gewesen war. Ich verweise auf die Akte 3 ZS 1795/08 GStA Frankfurt a.M..
Von solchem Richter kann nicht erwartet werden daß er objektiv urteilt. Überhaupt ist ein Verfahren einer einstweiligen Anordnung von Gewaltschutz jemandem betreffend dem man seit 15 Jahren das Kind vorenthält das man so in eien scientologyartige Sekte hineinerzieen konnte, den man versucht hat mehrfach umzubringen und den man sexuell missbraucht hat, dessen Uunternehemn und Job mit Verleum-dungen (Behauotung WIDER BESSEREN WISSENS ER WÜRDE DROGEN NEHMEN) ruiniert wurden, der festellen musste daß die Mutter seiens Kidnes im BDSM/Sado-Maso Milieu aktiv war wobei eienr ihre Gespilen auf mysteriöse Art und Weise ums Leben gekommen ist eine einzige Farce. Wenn jemand wie ich heir mit dem Leben bedroht ist muß ein Gericht handeln statt seit 2014 genauso untätig zu bleiben wie die Polizei.

Maximilian Baehring Hoelderlinstrasse 4 D-60316 Frankfurt/M.
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Frankfurt/M., 20. Januar 2016

471 F 17156/14 EAGS Amstgericht Frankfurt a.M.
seit DEKADEN uNTätige Gerichte

wegen des mit heutigem Datum und gleichem Postbrief (sparates Fax) zugehenden Befangenheitsantrages wird nachgfragt ob am Termin vom 26. Januar 2016 festgehalten wird.

Immerhin ist das permanente Verlegen von Terminen eine Zermürbungs-taktik die mir aus 9F 434/02 UG Amstgericht Bad Homburg beriets bestens bekannt ist. Nach 15 Jahren Kindesentführung und schäden im hohen sechstelligen Bereich allein bei mir (entgangene Einnahmen meiner Kollegen nicht miteingerechnet) kommt es ja anscheiend auf den Tag, die Woche, den Monat, das Jahr, das Jahrzehnt die Dekade nicht mehr so genau an.

Villeichte erledigt sich die Sache ja auch wenn das Gericht wie in
3 UF 70/14 Oberlqndegericht (um Beiziheung der Akte ?bitte ich?) den Antragsteller um Gewaltschutz den Tätern beihelfend endlich erfolgreich zu Tode gequält hat (Zustellung vom 24. Dezember 2014 anschließende Postunterschlagung) damit meine fremdgehende Ex über das Kind endlich für ihre Sekte ans Geld meiner Eltern kommt. Dafür hat Sie ja mit ihrer Anwältin Asfour auch unter dem mit dem vorgennanten Befangenheitsantrag vom heutigen Tage abgelehnten Richter Bauer versucht nach einer Vergiftung (mehrere Versuche - auch Drogenunter-schiebungen ? alles strafangeizgt aber Polizei tut nichts) eine Vormundschaft über mich zu errichten.

http://take-ca.re - http://take-ca.re/huessner/
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22.01.2016 01:59 http://tabea-lara.tumblr.com/post/137812548638

Maximilian Baehring Hoelderlinstrasse 4 D-60316 Frankfurt/M.
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Frankfurt/M., 22. Januar 2016

471 F 17156/14 EAGS Amtsgericht Frankfurt/M. Einstweilige anordnung
Gewaltschutz u.a. des Maximilian Bähring vor Familie Riek wg. Reiki

Soeben, 22. Januar 2016 etwa 13:45 Uhr erhalte ich per Mail2Fax Zustellung um 11:38 Uhr Ihr Telefax, auf Ihrer Transmissionseite und laut ihrem Versendstempel (der Kopfzeile) ?aufgegeben? am 22. Januar 2016 11:46 Uhr mit dem Inhalt daß der Termin am 26. Januar 2016 aufgehoben sei. Desssen Empfang (zusammen mit Auftrag) besätige ich hiermit dankend.

Prüfen sie gegebenenfalls die Zeiteinstellung ihres Faxes, es wäre ja eine sensation wenn ein Fax ankäme bevor es versendet wird. Auch ich werde meinen Provider bitten sein Mail2Fax Gateway entsprechend
zu überprüfen. An meinem Gerät z Hause kann es nicht liegen da es in den Faxempfang per aktueller Konfiguration nicht involviert ist.


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24.01.2016 02:19 http://tabea-lara.tumblr.com/post/137948697738

Hurra Gleichberechtigung! Nicht Ich sondern - das Gericht - die Kindesmutter - mein Anwalt verlegen einen Termin nach dem anderen. Richterinnen haben keine Zeit - weil sie nur halbtags arbeiten???

http://tabea-lara.tumblr.com/post/53831817880/

Uta Riek LÜGT prinzipiell wenn Sie das Maul aufmacht:Sie widerspricht sich in ihren eignen Aussagen (einmal hat sieangebliche ien Kndderarzttermin der dann vor Gericht - die 15 Seiten Hasstriaden -  plötzlich zum Geburtstag ihrer Mutter wird)

http://tabea-lara.tumblr.com/post/53831717561/


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24.01.2016 05:30 http://tabea-lara.tumblr.com/post/137958787373


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05.02.2016 07:07 http://tabea-lara.tumblr.com/post/138717132523

http://www.tvinfo.de/fernsehprogramm/325740392-verklag-mich-doch

http.//take-ca.re/ ?VERKLAG MICH DOCH? ®TM - Original Zitat:
http://tabea-lara.tumblr.com/post/54184547594/12-seiten-teil12

http://take-ca.re/tumblr.com/tabea-lara.1.pdf
http://take-ca.re/tumblr.com/tabea-lara.2.pdf
http://take-ca.re/tumblr.com/tabea-lara.3.pdf

http://take-ca.re/nazisrtf2.htm
http://take-ca.re/huessner/


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06.02.2016 12:32 http://tabea-lara.tumblr.com/post/138787215438

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Frankfurt/M., 06. Februar 2016 471 F 17156/14 EAGS Amtsgericht Frankfurt/M. Einstweilige Anordnung
Gewaltschutz u.a. des Maximilian Bähring vor Familie Riek wg. Reiki

anbei übersende ich per zwotem fax an diesem tage zur vorbe-zeichneten Sache weitere Analgen, mit dem ersten Fax hatten Sie erhalten:

- Von Amts wegen abgelhente Verfahrenspflegschaft durch Rechtsanwältin Asfour. Dagamr Asfour ist die Anwältin meiner Ex. Sie hatte durch den Falschvorwurf der Drogennahme versucht mich mundtot zu machen und über Entführung meines Kidnes versucht falsche Gutachten zu epressen um mich in einem Missbrauchverfahren als unglaubwürdig erschien zu lassen. Zur Belohnunmg bekam sie über das Allein-sorgercht meiner Ex an meinem Kidn an das Haus meiner Eltern zusammen mit ihrem stueidnekollegen Rechtanlwt Scharmm der das Verfahren Fitz Ducreay, eines Drogendealers den er vertrat, dazu missbraucht hat um mit vertauschen der Akten vorzutäsuchen ich sei nicht erziehungsfähig. Schramm hatte gegen meien Eltren ein Verfahren verloren und wollte sich rächen. Ducreay ist ein Freund der Uta Riek. Uat Riek mutter ,meienr Tochetr ist in einer Sekte die Reiki praktizeirt, das sit sowas wi SCIENTOLOGY. Im gegenzug für ihre Verleumdung gegen mich unter Epressung über das gemeisname Kind hat Sie versucht mich mundtot zu machen. Gegenleistung war neben dem Erbe emeinr Eltern das Salonfähig machen ihrer Sekte. Plötzlich bot die Klinik Dr. Baumstark Reiki an.

- Collage ?Fabry? die aufzeigt daß ein 0Herr Fabry Richtfunkmasten an der Klinik Dr. Baumstrak in Bad Homburg montiert wo man mich während meiner Zeit als Zivildienstleistender dort sexuell missbrauchte ? und nachher ein Herr Fabry der angeblich Staatsanwalt ist als ich Dienstaufsichstbeschwerde erhabe weil mich die Polizei Frankfurt veruscht hatte auszuhungern und mundtot zu machen (Aktenzeichen 3 ZS 1795/08 GStA Frankfurt a.M. ? Vorinstanz 3540 AR 2000429/07 AG Frankfurt a.M.) sowie 2012 ? erneut ein herr fabry der deismal plötzlich Vormudnshcaftsrichter sein will ? wieder evrsuchte ere ein Dienstaufsichtsbeschwerde fegen dei korrupten polizisten die sich weigerten meien Staranzeigee entgegenzunehmen dadurch niedrzuschlagen dass er sich als Vormdusnchafstrichter ausgab der mich internieren wollte.

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Mit diesem zwoten heuigen Fax in der Sache sende Ich Ihnen nun, die vorher genannten Shriftstücke lege ich dem Schreiben, nicht der Vorabverison per Fax bei:

- vom 06. Juli 2010 oder 2012 Ein Notruffax in dem ich mich bei der polizei Beschwere über Beamte die mich nach einer Dienstaufsichts-beschwrede aufgesucht ahtten und mich eisnchüchterten sie würden mich verschinden lassen wenn ich die Anzeige gegen Sie nicht zurückzöge. Die Drohung haben Sie dann auch wahrgemacht und zwar obgelich ich

- 2013 mehrfach (siehe Eingangsstempel) unter Hinweis auf das Aktenzeichen 3 Zs 1795/08 GstA Frankfurt a.M. wieder und wieder über diese Beamten beschwret hatte (siehe Bogen ?Gewaltpräventionsrat?) mehrfach nach Schutz vor diesen korrupten Schanden für ihren Berufssttand ersucht und darauf hingweisen hatte daß man mich mit dem Leben bedroht wurde. Trotzdem wurde ich von den Beamten zusammen-geschalgen (außerdem verfolgten sie einen Mordversuch durch einen Nachbarn gegen mich nicht weiter).

Und:

- 92 F 493/13 EASO - Amtsgericht Bad Homburg ? erfolgreicher Ablhnungsnatrag richterin Leichthammer die versucht hatte mich noch schnell der Freiheit zu berauben bevor sie für befangen erklärt worden ist.Ich habe mich bisher gegen die korrupoten parteibuchkartelle bei Gericht wehren können, für willkür U-haft bin ich enstchädigt worden.


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06.02.2016 12:33 http://tabea-lara.tumblr.com/post/138787252933

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Frankfurt/M., 06. Februar 2016

471 F 17156/14 EAGS Amtsgericht Frankfurt/M. Einstweilige Anordnung
Gewaltschutz u.a. des Maximilian Bähring vor Familie Riek wg. Reiki

Soeben, 06. Februar 2016 erhalte ich per Post die Stellungnahme des Amtsrichters Bauer hinsichtlich meiens Befangenheitsantarges.

Ich teile hierzu mit: Die Anältin der Uta Riek, (Tochter jener Jutta Riek de Gegensand des verafhrens ist), eine Dagmar Asfour hatte mit dem Flaschvorwurf der Drogennahme und Gefälligkeitsgutachten versucht eine rechtliche Betreuung über mich zu errichten um so unter Vortäsucheung faslcher Tatsachen an das Vermögen meiner Eltern ? ein Haus - zu gelangen. Es gibt hierzu ein Strafverfahren.

In diesen Vorgang war der Richter Bauer involviert. Außerdem ist für der für richterliches Fehlverhalten strafangezeigt worden wegen Rechtsbeugung, Vergiftzungs- und Mordversuch (er wollte mich im Hungrestreik gegen die Willkürmaahme verrecken lassen) - und wahrscheinlich in ein verschindelassen von Deinstaufsichts-beschwerdeakten (ich bitte um BEIZIEHUNG des Vorganges 3 Zs 1795/08 bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a.M.) in diesem falle erheblich mitverantwortlich.

Abegsehen davon hätte er über ILLEGALE Einsicht in Krankenakten vollkommen falsche Vorstellungen von mir. Es kann kein Zufall sein daß es wieder Richter Bauer ist der heir urteilt. Das selbe sletsame Spielchen hatte en ageblich von der Staats-/Amtsanwltschaft zum Vormundschaftsgericht gewechstelte Richtzer ?Fabry? gespielt.

Wie Sie wissen wird die Geschäftsverteilung der Gerichte nach dem Initial des Beklagten vorgenommen. Beklagte ist hier Frau Riek udn das ?R? liegt unzweifelhaft woanders im Alphabet verordnet als das ?B? wie Bähring. Man versucht Verfahren miteiender zu Veriden die man nicht miteiender Verbidnen darf um mir eien eklatenten Nachteil zuzufügen. Es handelt sich also definitiv um BEFANGENHEIT!


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[1] http://40.media.tumblr.com/9c193008d9c72676c12076d4a192d47e/tumblr_o24lk2lCBS1sq93cpo1_1280.jpg
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[2] http://41.media.tumblr.com/74884fa9e30bacffdc4d7aa8c1960fd5/tumblr_o24lk2lCBS1sq93cpo2_1280.jpg
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[3] http://36.media.tumblr.com/7458937e8428a70d3fd200ccd9792599/tumblr_o24lk2lCBS1sq93cpo3_1280.jpg


06.02.2016 12:35 http://tabea-lara.tumblr.com/post/138787300363

KINDESENTFÜHRUNG.

So trickts man um einsicht in jene medizinsiche Unteralgen zu bekommen die einem AUSDRPÜCKLICH NICHT zusteht.

Man prügelt sein Opfer ienfach wieder und wieder zusammen und interneirt es unter dem Falschvorwurf der Drogennahme und dann solk der selbe Richter der gutachtenfälschung in Auftrag gibt über Vormundschaftssachen wegen des Kindes entscheiden!


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[1] http://41.media.tumblr.com/5d78a1e4312d2901a8b6732dc982c14b/tumblr_o24lmm3kI61sq93cpo1_1280.jpg
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[2] http://41.media.tumblr.com/869ad422577657a000f84a8f6a3db105/tumblr_o24lmm3kI61sq93cpo2_1280.jpg


06.02.2016 01:09 http://tabea-lara.tumblr.com/post/138788416788

Sendeberichte / Einlieferungsbestätigungen!


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[1] http://40.media.tumblr.com/c33497b98841e827216e8696576ba761/tumblr_o24n7kjhgt1sq93cpo4_1280.jpg
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[2] http://41.media.tumblr.com/f1cd7bc496954cc1b0179d5f897662d2/tumblr_o24n7kjhgt1sq93cpo3_1280.jpg
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[3] http://40.media.tumblr.com/2ef7d9ba646b52d9083cd28754cea8a7/tumblr_o24n7kjhgt1sq93cpo2_1280.jpg
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[4] http://41.media.tumblr.com/13258d0a26d04f52a218d0b72fa460b4/tumblr_o24n7kjhgt1sq93cpo1_1280.jpg
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[5] http://40.media.tumblr.com/f9e331d4e8060b37a5a05c574022368b/tumblr_o24n7kjhgt1sq93cpo5_1280.jpg


19.02.2016 11:34 http://tabea-lara.tumblr.com/post/139595828733

Die Aufforderung aus dem Jugendamtlichen verfahren hatte Sie ja SELBST RECHTSUNKFRÄFTIG GEMACHT/widerrufen indem sie vor Gericht behauptet hat ich sei nicht Vater des Kidnes um zu verhindern daß ich Umgangsrechte eingeräumt bekäme. Sonst wäre das Verfahren 9F 104/01 KI AG Bad Homburg / 3 WF 174/01 zur Vaterschaftsklärung nicht erforderlich gewesen. Das Verafhren war damit abegschlossen. http://take-ca.re/ja.htm

Ich konnte also schön mit Freundinnen alle meine Kohle bbis in die tiefste Verschuldung hinein verjubeln! Weil ich rechtlich ja kein Vater des Kidnes war. Hat DIE FREMDGEHERIN Uta Riek selbst behauptet. http://take-ca.re/af.htm

NACH DEM VON MIR BETREBEBEN (ICH WOLLET SCHLIESSLICH UMGANGSBEFUGNISSE) VATERSCHAFS-FESTSTELLUNGSVERFAHREN AUF POSTITVE FETSTELLUNG ERFOLGET VERFAHREN HABE ICH UNETR NÖTIGUNG/ERPRESSUNG DURCH UMGANGSVERWEIGERUNG MIT DEM  KINDE UNTERHALTSURKUNDE ?gegen meien Willen ZUGESTIMMT denn ich wollte Umagsrect, lieber das halbe/volle Sorgercht - das ist mehrfach penibelst dokumentiert -  allerdings hat der Budnestag Scheiße gebaut bei der § 1626a BGB Reform, im neuen FAMFG hat er vergessen dem Vater ein Antragsrecht einzuräumen XII ZB 435/16 Budnesgerichtshof Karlsruhe? WURDE FÜR DIESE JEDOCH NIE IN VERZUG GESETZT! DAS IST EIN ANDERES VERFAHREN. MIT ANDEREM AKTENZEICHEN. Schließlich bestand ohne rechstgültige Vaterschaft keine Unterhalts-verpflichtung. Vielmehr ist das ein nachweisbarer versuchter Betrug der Unterhaltsvoschusskasse.

Das bedeutet daß Uta Riek ihr Alleinsorgerecht welche das Recht über deas Vermögen des Kindes zu netschide umfasst missbrauchend das Kind um seinen kompletten Unterhalt gebracht hat. Und Anwältin Asfour hat  indem Sie es aufgehetzt seelisch grausam zu seienmVater zu sein auch noch um ihr Erbe.

Das Kind kann gegen SEINE MUTTER klagen hierfür Ersatz verlangen. HIERFÜR HABE ICH DIE KINDESMUTTER ZUM WOHLE MEINES KINDES STRAFANGEZEIGT!

Der Einzieg den Sie in Verzug setzen könnet wäre seit 2007 das Jobcenter. So lange sie den Unterhalt nicht abholt VERFÄLLT DER ANSPRUCH komplett ICH HABE DAS PRÜFEN LASSEN. Ich lasse in mir wiederum nicht ausbezahlen ansonsten würde ich mich einer Unterschlagung strafbar machen.


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[1] http://40.media.tumblr.com/20e99e333acfd3dcf71a7a7fdd243552/tumblr_o2slhp5tiH1sq93cpo1_1280.jpg
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[2] http://36.media.tumblr.com/10746758b9354f0baccf72fbe39bc874/tumblr_o2slhp5tiH1sq93cpo2_1280.jpg
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[4] http://40.media.tumblr.com/bdbc065a0136eced188ed87280affb09/tumblr_o2slhp5tiH1sq93cpo4_1280.jpg


19.02.2016 11:40 http://tabea-lara.tumblr.com/post/139595969903

ASFOUR = LIBANESISCHE SOZIAL- und IDENTITÄTSBETRÜGER,

Versuchter Sozialbetrug durch das Vortäuschen falscher Identität!
http://take-ca.re/ja.htm - http://take-ca.re/af.htm

Wer auf einer Urkunde Angaben unterdrückt macht sich genauso strafbar wie wenn er sie verfälscht §§ 169, 267 StGB wer sie im vor Gericht/Rechtsverkehr nutzt um etwas falsches zu behaupten begeht zudem Urkundenfälschung. Wer aufgrund vorsätzlich verfälschter Urkunden dei Unterhalstvorschußlkasse zu betrügen auch.

FRAU ASFOUR HILFT AFRIKANSICHSTÄMMIGEN DROGENDEALERN, BEI KINDESENTFÜHRUNG UND ERPRESSUNG ZUSAMMEN MIT ?TÜRSTEHER?-MILIEU ANWALT SCHRAMM.!


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[1] http://40.media.tumblr.com/d9c9de8ff959046d2d2712f2a9da395c/tumblr_o2slr3Ihwj1sq93cpo1_1280.jpg


19.02.2016 10:00 http://tabea-lara.tumblr.com/post/139621776023

Mit-Verdienen an Scheidungen/Trennungen:

hier: RiAG LEichthammer und Gatte Bad Homburg.

Wie wird man als Gatte einer Familienrichterin überteuerte Appartements los?

DAS IST DIE RICHTERIN DIE ICH ERFOLGREICH ABGELEHNT HABE NACHDEM DIESE VERSUCHT HAT MICH DADURCH ZU VERLEUMDEN DASS SIE MICH ZSUSAMMENSHCLAGEN LIESS UND DANN IN PSYCHIATRISCHE U-HAFT VERSCHWINDEN LIESS AUS DER ICH NUR FREIKAM WEIL ICH HUNGER UND DURSTTREIKTE! Ich HATTE DIENSTAUFSICHSTBSCHWREDE EINGERICHT!

Eine solche Dienstaufsichsbeschwerde ist eine ?BEDROHUNG?
für die Karriere einer korrupten Amstrichterin wenn Sie verfolgt wird.


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[1] http://41.media.tumblr.com/668e58aa80c79acbf589f0ca503db8d3/tumblr_o2tehehLM91sq93cpo1_1280.jpg
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[2] http://41.media.tumblr.com/99426ce0ce223e47cda95e2b25e191ae/tumblr_o2tehehLM91sq93cpo2_1280.jpg
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[3] http://40.media.tumblr.com/8fcbc196c9c928acbe0d4eb24d51f0c5/tumblr_o2tehehLM91sq93cpo3_r1_1280.jpg
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[4] http://36.media.tumblr.com/d90c2dee312144ae01b350017499bebe/tumblr_o2tehehLM91sq93cpo4_r1_1280.jpg


19.02.2016 11:05 http://tabea-lara.tumblr.com/post/139625129303

gleich mehrfache Schlamperei des Gesetzgebers

zur § 1626a BGB Reform im FamFG keine passenden Verfahrensvorschriften

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/die-ard-serie-die-stadt-und-die-macht-macht-vieles-richtig-aber-nicht-alles-14008809.html

Das mit den schleppenden Sorgerchtsreformen die handwerklich so schlampig ausgeführt sind daß zur § 1626a BGB Reform im FamFG keine passenden Verfahrensvorschriften sind liegt alles daran daß politkerinnen sich nicht mehr samt Kind  in DatingApps anbieten können wenn der Ex-Mann ebenfalls das Recht hätte das Kind bei sich zu behalten.

http://blogs.faz.net/stuetzen/2010/06/28/moderne-und-absolutismus-4-die-hofschranze-nach-wulff-1330/ - http://www.banktunnel.eu/imbitchme.nt/

Wenn Bettina Wulff für das Kind von ihrem Ex-Stecher Kohle kassiert (muss sie sonst veruntreut sie Kindesvermögen) fällt sie unter PROSTITUIERTE weil
Definition: MEHRVERKEHR GEGEN GELD FÜR SEXUELLE GEFÄLLIGKIETEN
(ohne dieselben kommen Kinder ja nicht zustande)!


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[1] http://41.media.tumblr.com/05be554523978e7f51de3dd57e368061/tumblr_o2thgcEDxe1sq93cpo1_1280.jpg
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[2] http://40.media.tumblr.com/f6593d5981ca0260f7d82d51d51c5d2e/tumblr_o2thgcEDxe1sq93cpo2_1280.jpg
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24.02.2016 10:09 http://tabea-lara.tumblr.com/post/139903083123

Angeblich hat unser Briefträger wohl auf den Umschlag gestempelt der Empfänger sei nicht zu ermitteln.


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[1] http://36.media.tumblr.com/c6d017579ba09635af6b1fb721715faa/tumblr_o31qvuz2Wh1sq93cpo1_1280.jpg
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[2] http://40.media.tumblr.com/12e614675dc4a84aa62f74c93e350e02/tumblr_o31qvuz2Wh1sq93cpo5_1280.jpg
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[3] http://40.media.tumblr.com/9f8161150ae1e5e78412d5d7e2e474e9/tumblr_o31qvuz2Wh1sq93cpo6_1280.jpg
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[4] http://36.media.tumblr.com/9c814c34319c0c54cae318defe1fe025/tumblr_o31qvuz2Wh1sq93cpo4_1280.jpg
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24.02.2016 10:31 http://tabea-lara.tumblr.com/post/139903549443

24. Februar 2016, 11:16 Uhr Das ist kein Suizid- das ist ein MordVERSUCH bei dem das Opfer in den Tod gequält wurde.


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[1] http://41.media.tumblr.com/a8ab28a7cb125418256cd74f4d5718ce/tumblr_o31rvpQVh01sq93cpo3_r1_1280.jpg
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[2] http://41.media.tumblr.com/9e3d47cd3120ab1700f0aee20b454577/tumblr_o31rvpQVh01sq93cpo1_r1_1280.jpg


24.02.2016 11:08 http://tabea-lara.tumblr.com/post/139904394648

24. Februar 2016, 11:17 Uhr

UNZUSTELLBAR? Wieder eien Lüge deser Schwertsverbrecher. Ich sitze gerade (Beweis LIVEFERNSEHSENDUNG IM HINTEGRUNG) verblutend in dieser Wohnung WO ANGEBLCIH KEINE POST ANKOMMT und da kam gestern auch noch Post VOM GERICHT an.

http://sch-einesystem.tumblr.com/post/139850740573/

ENTWEDER Anwalt Kofler oder der Briefträger sind LÜGNER!

http://www.phoenix.de/content/phoenix/tv_programm/vor_ort:_u_a_europaeischer_polizeikongress/1035813http://www.tvinfo.de/fernsehprogramm/339026380-vor-ort


http://40.media.tumblr.com/d9755240023cdb400d5baea38f1df96c/tumblr_o31tmytQob1sq93cpo6_r1_1280.jpg
[1] http://40.media.tumblr.com/d9755240023cdb400d5baea38f1df96c/tumblr_o31tmytQob1sq93cpo6_r1_1280.jpg
http://41.media.tumblr.com/08cef33f88ce9236af6775ae52c11e27/tumblr_o31tmytQob1sq93cpo2_r1_1280.jpg
[2] http://41.media.tumblr.com/08cef33f88ce9236af6775ae52c11e27/tumblr_o31tmytQob1sq93cpo2_r1_1280.jpg


28.02.2016 12:10 http://tabea-lara.tumblr.com/post/140144285413

Lügende Polizei:

Weder habe ich die angerufen noch mich denengegnüber als Hausmeister ausgegeben!

Anruflisten als BEWEIS:

Festnetz:
25.02.16 14:07 069xxxxxxxx  [ausgehender Anruf]
24.02.16 12:59 Eltern       [eingehender Anruf in Abwesenheit]
24.02.16 12:36 Eltern       [eingehender Anruf in Abwesenheit]
24.02.16 11:53 06187xxxxxx  [ausgehender Anruf]
24.02.16 11:41 072196875155 [ausgehender Anruf]
24.02.16 11:05 072196875155 [ausgehender Anruf]
24.02.16 10:52 06187xxxxxx  [ausgehender Anruf]
24.02.16 09:22 06992886928  [ausgehender Anruf]
23.02.16 18:48 0304202480   [ausgehender Anruf]

Mobiltelefon:

Anrufe in Abwesenheit (nicht angenommen)

25.02. 12:24 0176-6136****
24.02. 12:35 Eltern

Angenommene Anrufe (Tastensperre-fehlfunktion)

24.02. 12:33 Eltern
09.02. 12:24 0157-3016***

Gewählte Nummern (kein gewählten Nummern)


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[1] http://41.media.tumblr.com/6e5aa02ae1359a5ca2963e0062b3fe3b/tumblr_o39b628Mxz1sq93cpo2_1280.jpg
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[2] http://40.media.tumblr.com/fbaafb562ddf86e1b8afc615d653b66e/tumblr_o39b628Mxz1sq93cpo1_1280.jpg
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[3] http://36.media.tumblr.com/604392cdfd0748415903ddaac12fbaec/tumblr_o39b628Mxz1sq93cpo3_1280.jpg


28.02.2016 12:14 http://tabea-lara.tumblr.com/post/140144383113

   Das Foto zeigt den am 24.02.2016 um 12.32 Uhr hier in der Wohnungstür stehenden Polizsiten dem ggnüber ich meien Patienetenverfügung - die jegliche Behandlung veritet - zur Kenntnis bringe. Bevor Rieks wieder herumverleumden (angeblich NASALer Kokainkonsum bis die SchdeWaENDe des Riechorgans kaputt ist ? http://www.ra-nassall.de/) ich hab gelich einDrogenscreening mitmachen lassen.(Ich ahbe eher Angst vor Proebnname mit verschmutzten Kanülen die nachträglich eien postiven Befund erzeugen - Die Goethe Uni häte einstrakes Motiv mich zu schädigen immerhin habe ich sie 2007/08 verklagt http://take-ca.re/downloads/0-flyer-3zs.pdf). Ich verstehe nicht da das dei Ärzte udn das Persoal dort mir gegenüber nicht ?befangen? machen. Als gäbe es in Frankfurt a.M. nicht genügend andere Krnaknhäuser.


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[1] http://41.media.tumblr.com/8a46a2360dc1a2d7a2a81cf042e823c6/tumblr_o39bbmaFvx1sq93cpo1_r1_1280.jpg
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28.02.2016 12:16 http://tabea-lara.tumblr.com/post/140144443623

Maximilian Baehring Hoelderlinstrasse 4 D-60316 Frankfurt/M.
Einschreiben

Bundesverfassungsgericht
Schloßbezirk 3
76131 Karlsruhe

Frankfurt/M., 27. Februar 2016

XII ZB 436/15 Bundesgerichtshof Karlsruhe
3 UF 167/15 Oberlandesgericht Frankfurt a.M.

Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung eines Antrages
auf Prozesskosenhilfe beim Bundesgerichthof

unter Beifügung der Entscheide in beiden vorbenannten Angelegenheiten lege ich Verfassungsbeschwerde ein.Das Oberlandesgericht hatte ? nachdem in Budnesratsdrucksache 804/03 bereits Pfusch bei der Gesetzgebung nachgeweisen ist nun - einen  weiteren - gesetzgeberischen Fehler im Familienrecht gefunden und dem BGH empfohlen hier Klarheit zu schaffen.

Rechtsbeschwerde beim Budneserichtshof wurde zugelassen. Formerfordernis ist allerdings ein dort zugelassener Anwalt.
Und für den brauche ich als Sozailhilfebeziehr Verfahrens-kostenhilfe.

Artikel 19 Absatz 4 GG erlaubt jedermann vor jedem Gericht zu klagen
- auch Sozailhlfeempfängern - und nicht nur denjenigen die Geld haben um einen Anwalt zu bezahlen.

Das ist auch logischm denn Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz postliert die Gleichheit vor dem Gesetz also auch dei von Vermögenden udn unvermögenden.

Mit freundlichem Gru&SZlig;Maximilian Bähring


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28.02.2016 12:18 http://tabea-lara.tumblr.com/post/140144503653


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02.03.2016 05:19 http://tabea-lara.tumblr.com/post/140338606683

Maximilian Baehring Hoelderlinstrasse 4 D-60316 Frankfurt/M.
vorab per Fax: +49 / (0)721 159830
Bundesgerichtshof
Herrenstraße 45a
D-76133 Karlsruhe


Frankfurt/M., 02. März 2016

XII ZB 436/15 Bundesgerichtshof Karlsruhe

mit heutigem Datum erreicht mich Email des Rechtsanwaltes Kofler
in welcher er mitteilt, daß er, weil er an dem Fall nicht genug verdient, das Mandat niederlegt. An der Sache ist er nicht interessiert, dem geht es nur um Geld, eine Beobachtung die ich auch bei Anwälten der Kanzlei Cannawurf und Perpelitz, Bad Homburg, Dr. jur. Peter Finger Frankfurt beobachtet habe. Nur gegen Zusatzhonorare oberhalb RVG/Brago lässt sich etwas bewegen.Ich muß nun wieder einen neuen anwaltlichen Vertreter suchen. Hierfür bitte ich erstmalig um Fristverlängerung. Andere Fristverlängerungen erfolgten stets druch Anwälte um das Verfahren insgesamt um inzwischen mehr als 15½ Jahre tatsvorsätzlich hinauszuzögern (abgekartets Spiel ersichtlich aus den Schreiben der RA Asfour in 9F 104/01 KI Bad Homburg) in denen ich keien Kontakt zu meinem Kind haben konnte, das mich aufgrund dieser langen Trennungszeit nun nicht kennt und deshalb auch nicht sehen will um zusätzliche Honrare aus mir und aus meinen Eltern herauszupressen. Es wurde hier absichtlich ein Kind dem Vater entfremdet/entführt aus keien anderngrund als um sich so bereichern zu können.Ad hominem darf ich noch vortragen:Sie haben mein gesamtes Leben ruiniert. Der Arbeit von Gerichten und Anwälten wegen habe ich nun zwo Selbstmordversuche hinter mir. Sie haben mir meien komplette Lebensfreude genommen, die permanenten Verleumdungen der Kidnesmutter haben mein Lebenswerk, mein selbst aufgebuates Unternehmen ruiniert und mich arbeitslos werden lassen.Und das alles nur weil ein Vater das natürlichste auf der Welt nämlich über die Belange der Erziehung seiens Kidnes (mit-)bestimmen will damit die Kindesmutter, die in einer Sekte aktiv ist dem Kind so keinen Schaden zufügt. So war das mal gedacht als ich Ende 2000 anwaltliche Klageinreichung beauftragte. Was in der Zwischenzeit geschehen ist ist ein absolutes Armutzeugnis für die Juristerei.

+++

Maximilian Baehring Hoelderlinstrasse 4 D-60316 Frankfurt/M.
per Fax: +49 / (0)721 / 509987-01
Thomas Kofler
Ludwig-Erhard-Allee 10
D-76131 Karlsruhe

Frankfurt/M., 02. März 2016

XII ZB 436/15 Bundesgerichthof Karlsruhe
3 UF 167/15 Oberlandesgericht Frankfurt a.M. Sorgerecht
Ihr Zeichen: 1267/15 ? Ihr (Diktat-)zeichen:

Ich habe gerade mein Schreiben vom 29. September 2015 an Sie
vorliegen in dem ich mich darüber baklage daß Anwälte sie ?ihre
gesamte unverchämte Zunft ? nur an Honoraren, nicht aber an der
Sache interssiert sind. Wobei Sie ? wie schon dieser unfähige
unverschämte Dr. Finger, jura Dozent an der Uni Frankfurt a.M.
nichts anderes drauf haben als permanent Termine zu verschieben.

DASS IHRE OPFER WEGEN GENAU SOLCHEN GEBARENS EInEN SUIZIDVERSUCH NACH DEM ANDERN UNTERNEHMEN IST IHNEN DABEI VOLLKOMMEN EGAL DEN ÜBER EIN GEWISSEN VERFÜGEN SIE NICHT.

ICH HALTE SIE FÜR EINEN MÖRDER.

Ich werde den ganzen Vorgang jetzt im Internet in portalen zur Anwaltssuche publik machen damit die Nachwelt vor Leutren wie
Ihnen gewarnt ist.

~~~
Kofler (Namenspatron: Bad Homburger Bäckerei) kann nichts anderes als Termine verschieben und dafür üerhöhte Honorare verlangen.


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04.03.2016 11:58 http://tabea-lara.tumblr.com/post/140442013443

Maximilian Baehring Hoelderlinstrasse 4 D-60316 Frankfurt/M.
vorab per Fax: +49 / (0)721 159830

Bundesgerichtshof
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D-76133 Karlsruhe

Frankfurt/M., 04. März 2016

XII ZB 436/15 Bundesgerichtshof Karlsruhe

Ich teile Ihnen in oben genannter Sache hierdurch mit:

Gegen die ablehnende Entscheidung meines Prozesskostenhilfeantrags vom 10., bei meinem Anwalt eingegangen am 15. und bei mir (per Email) am 24. Februar 2016 habe ich

Beschwerde eingelegt

vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg

und parallel dazu

vor dem Bundesverfassungericht in Karlsruhe.

Ich kann mir einfach nicht vorstellen daß es ohne Relevanz sein soll für die Zuordnung eines Sorgerechtes von wem ein Kind abstammt. Wenn dem so ist dann könnte man, dem Gleichbehandlungsgrundsatz nach dem Geschlecht zwiwchen Müttern und Vätern aus Artikel 3 Grundegstz folgend auch jeder biologischen Mutter ihr Kind wegnehmen mit der einfachen Begründung daß die Gene, die leibliche/biologsiche Abstammung, ja keinerlei stabiles Anknüpfungsmerkmal darstelle. Damit würde das Gericht ja dem Adoptions- und Kinderhandel vor dem das Abstammungs-Anknüfungsmerkmal biologsiche Abstammung zuverlässig schützt Vorschub leisten. Ehen kann man scheiden, Papiere kann man ändern und fälschen aber die Gene, die bleiben auf ewig die selben. Ich will mal sehen was die Bundesrichter sagen wenn man ihnen ihre Kidner entführt/nimmt und behauptet, es sei nicht so erheblich daß sie die Väter seien, und die Kidner sattdessen in irgendner Haare-Krishna-Sket aufwachseln lässt wofür sie dann auch noch Unerhaltszahlungen entrichten sollen. Sowas ist ganz einfaches Kidapping, man enthält ein Kind vor um Geld damit zu erpressen (für eine Erziehung die genau alles das tut was derjenie der es zahlen soll nicht will). Ich verstehe ja daß ich über Steuern Auto-bahnen finanzieren muß die ich nicht möchte weil dei Gemeisnchaft diese mehrehitlich wünscht. Aber es geht deutlich zu weit daß ich für eine Erziehung meines Kindes in so einer Scientology-Sekte mit Inhalten die ich nicht wünsche auch noch zu Kasse gebeten werden soll.

Fürs erste erbitte udn beantrage ich weiter Fristverlängerung in der Haupstache bis EGMR und BVerfG entschieden / die Sache geprüft haben.


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10.03.2016 12:13 http://tabea-lara.tumblr.com/post/140796092533

Maximilian Baehring Hoelderlinstrasse 4 D-60316 Frankfurt/M.

Bundesgerichtshof
Herrenstraße 45a

D-76133 Karlsruhe

Frankfurt/M., 10. März 2016 XII ZB 436/15 Bundesgerichtshof KarlsruheSoeben, 09. März 2013 erhalte ich per normaler Post, datiert auf den 07. März 2016 laut Frankiertsempel aufgegegeben am 08. März 2016 ihr Schreiben in dem ein/e Fräulein/Frau Geszler auf Formerfordernis eines beim BGH zugelassenen Anwaltes für jegliche Eingabe verweist.Wie Ihnen bekannt sein sollte hat der raffgierige Rechtsanwalt Kofler (der Name erinnert mich an Anwalt Belchschmidt dessen Kanzlei über einer Konditorei Kofler lag) es abgelehnt tätig zu werden wenn der BGH ihm keine Prozesskostenhilfe für das dort vom OLG zugelassene Rechtsmittel zugestehe.Drei OLG-Richter in Frankfurt a.M. waren in 3 UF 167/15 der Meinung:  ?Da die Frage der Beschwerdebefugnis in der vorliegenden Konstellation
nach den Änderung druch Art. 1 Abs. 1 SorgeRefG noch nicht höchst-richterlich enstchieden ist und grundsätzliche Bedeutung hat, lässt der Senat gemäß § 70 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 FamFG zum BGH zu.? daß es von ganz erheblicher rechtlicher Bedeutung sei (bundes-)höchst-richterlich zu klären inwiefern bei Verfahren um den Entzug des Sorgerechts der nicht sorgberechtigte andere leibliche Elternteil antragsberechtigt ist. Sie zitierten hierbei einen Fall in dem ein Jugendamt leiblichen Eltern die sich über medizinische Nichtbehandlung ihres Kindes einig waren in ihr grundgesetzlich besonders geschütztes Erziehungsrecht eingegriffen werden sollte. Die waren sich jedoch einig ihr Kind lieber von Scharlatanen als von Medizinern ?behandeln? zu lassen. Das leibliche Elternrecht auf Klärung von Erziehungsfragen wurde als GEWICHTIGER bewertet als das Eingriffsrecht Dritter (des Jugendamtes).Der Fall ist überhaupt nicht vergleichbar weil ich als leiblicher Elternteil schon bei der gegen meien Willen geplanten Haus-Geburt
(statt der in einem Krankenhaus) meines Kindes der Meinung war daß die der Esoterik zugeneigte Mutter das Kind durch ihre Verweigerung von Behandlung massiv gefährde. Besorgnis hierüber habe ich auch schon vor der Geburt gegenüber RA Dr. Sieg, Düsseldorf zum Ausdruck gebracht.
Das Jugendamt hätte in mir also eien Verbündeten und keine Gegner wenn es gegen mütterlichen Missbrauch der Erziehungsbefugnisse medizinsiche Scharlatanerie an meinem Kinde verbieten wollte und nicht wie im vom OLG zitierten - ich nenne das laienhaft jetzt mal - ?Präzedenzfall?.Laut OLG fehle im neuen FamFG welches FGG und ZPO als Verfahrensordnung abgelöst hat neuerdings ein entsprechendes Klagerecht. Vorher hatte man die Klagen leiblicher Väter um gemeinsames Sorgerecht ? beim vor-liegenden Fall handelt es sich um eine ersatzweise Klage um Allein-sorgerecht - dadruch zu blockieren versucht daß man statt des § 1626a BGB den § 1626 BGB änderte damit das neue Gesetz in Nachschlagewerken nicht gefunden werden konnte (Budnesratsdrucksache 804/03 vom 17./19. November 2003) und so vorgaukelte eine im Verfahren 1 BvR 933/01 beim Bundesverfassungericht bestehendes Aussetzungsgebot für Sorgerechts-auseindersetzungen habe weiteren Bestand.?Dem Gesetzgeber wird aufgegeben, bis zum 31. Dezember 2003 eine verfassungsgemäße Übergangsregelung zu treffen. Bis zur gesetzlichen Neuregelung sind gerichtliche Verfahren auszusetzen, soweit die Entscheidung nach Maßgabe der Gründe von der Verfassungsmäßigkeit des
§ 1626 a des Bürgerlichen Gesetzbuches abhängt.?Sie bringen mich regelrecht um ? mein letzter Suizidversuch war am 24. Februar 2016 nachdem ich ihren Beschluss erhielt hinsichtlich abge-lehntem Prozesskostenhilfeantrag das beim Anwalt Kofler verloren gegangen war und das wohl um wieder absichtlich weiter Fristen verstreichen zu lassen ? der Suizidversuch davor war nach Zustellung am 24. Dezember 2014 - der boshaften, bösartigen Rechtsverweigerungs-haltung gegenüber Vätern wegen bei der es stets darum geht Geld zu bekommen, Vermögensauskünfte zu erlangen, nicht jedoch dringliche Streitfragen zu klären. Das ist Körperverletzung mittels des versuches jemanden in den Wahnsinn zu treiben § 226 (1) 3 StGB.Ich werde nun versuchen einen Anwalt zu finden der sich ? seit Koks und Nutten Friedmann muss socleh Äußerung erlaubt sein ? seine Nasen-scheideWaND durch den NASALen Konsum von Kokain nur in der Menge zerfressen lässt wie der Geldbeutel eines HartzIV-Empfängeers es zulässt ihm diesen Konsum zu fianzieren. Hilfs-/Ersatzweise werde ich eben auf Wiedereinstzung in den vorherigen Stand klagen müssen das geht nämlich auch.Ich glaube nicht da es zulässig ist Menschen die deshlab total verarmen weil ihre Ex ihnen eigene Firma und Job durch 15 Seiten Verleumdungen kaputtgemacht hat Anwälte zu verweigern und so den Gang vor Gericht. Seit 15½ Jahren wird mir von Winkeladvokaten der Zugang zu meinem Kidn verwehrt ? mit allen möglichen juristischen Tricksereien die mit der eiegntlichen Rechtsmaterie da ein natürlicher Vater nunmal ein grundgestzlich geschütztes Recht auf Erziehung seines Kindes hat
(so sagen das zumindest die Budnestagsbageordneten die ich auf Abgeordnetenwatch angeschrieben habe) nichts zu tun haben.Gru&SZlig; Maximilian Bähring

P.S.: Wenn dem Kind etwas zustößt (etwa Stockholm-Syndrom) weil das Gerichte permanent Recht verweigert bringe drehe ich Ihnen, den BGH Richtern und Angestellten persönlich den Hals um.


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[5] http://36.media.tumblr.com/7395204e3d93fc5b0aa7df1913f77a1d/tumblr_o3ton6HYHj1sq93cpo5_r1_1280.jpg


10.03.2016 03:59 http://tabea-lara.tumblr.com/post/140803435488

RA Rohnke meinte Fristverlängerungen gibt es nur nei Zustimmung der Gegenseite ud wenn ich keien Prozesskostenhilfe bewilligt bekomme gilt das als fristhemmender grund. Das ist genau was ich auch dem Arschloch von Asfour udn perpelitz/Dr. Wtzel sagte zwischen 9F 104/01 KI und 9F 434/02 UG AG Bad Homburg übereinstimmend mit Ra C.J. Exner Bad Homburg und Ra Dr. Sieg Düsseldorf. Also SCHON WIEDER GELOGEN Asche und Perpelitz!

+++

Maximilian Bähring
Louisenstraße 101
61348 Bad Homburg
Fax: 06172 / 685078 Zustellung mit Zeugen
persönlich/vertraulich
Frau
Uta Brigitta Riek
Lindenallee 2b
61350 Bad Homburg

22. Mai 2002

Da in Sachen Vaterschaftsfeststellung der gemeinsamen Tochter Tabea Lara Riek bis zum 16. Mai 2002 keine Rechtsmittel eingelegt wurden ist das Urteil nun seit dem 17. Mai 2002 rechtskräftig.

Egal ob aus entwicklungspsychologischer, psychoanalytischer, verhaltenspsychologischer, oder sonst irgendeiner Hinsicht  betrachtet, nicht zuletzt der juristischen, ist der Umgang mit beiden Elternteilen für die gemeinsame Tochter wichtig.  

Ich möchte deshalb an das Schreiben meines Bevollmächtigten Herrn Privatdozent Dr. jur. Peter Finger, Frankfurt/Main, an Ihre Anwälte vom 6. Mai 2002 hinsichtlich einer Umgangs-regelung und der nun verstrichenen Frist der Antwort vom 12. Mai 2002 erinnern.

Wir sehen uns nun gezwungen Regelungsantrag stellen/Einstweilige Anordnung beim Amtsgericht erwirken.

Sollte dies nicht mit einem zufriedenstellenden Ergebnis enden, werde ich eine einst-weilige Anordnung in Hinblick auf Übertragung der elterlichen Alleinsorge, respektive des Aufenthaltsbestimmungsrechtes, an einen freien Träger der Jugendhilfe herbeiführen, soweit dies dann nicht bereits von Amts wegen geschieht.

Als Ultima Ratio behalte ich die Einleitung eines staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens der Verletzung der Fürsorge-/Erziehungspflicht und des strafbaren Kindesentzuges ausdrücklichst vor.

Das Jugendamt ist informiert und eingeschaltet.

Bitte überdenken Sie nochmals sorgfältig, inwieweit Sie bereit sind vorgenannten Maßnahmen durch Einverständnis in eine kindgerechte Umgangsregelung das Bedürfnis zu nehmen. Eine Antwortfrist erübrigt sich, da bis zum Finden einer Regelung oben genannte Maßnahmen ergriffen werden.

Gruß,

+++

Maximilian Bähring
Louisenstraße 101
61348 Bad Homburg
Fax: 06172 / 685078 Fax: 069 / 701954
Herrn
Dr. jur. Peter Finger
Emil Sulzbach Straße 22
60486 Frankfurt/Main

17. April 2002

Sehr geehrter Herr Dr. Finger, heute ist die Rechtsmittelfrist des Verfahrens hinsichtlich der Vaterschaftsfeststellung abgelaufen. Dies ergab meine gestrige Akteneinsicht (Empfangsbekenntnisse) beim AG Bad Homburg. Eine Anfrage beim OLG Frankfurt/Main ergab, dass keine Rechtsmittel eingelegt sind. Die Bestätigung will das OLG im Verlaufe des heutigen Tages zufaxen.
Das Urteil sollte somit rechtskräftig sein. Wegen des deklaratorischen Charakters der Statusänderung ist die Mutter des Kindes mit der Gewährung des Umganges nun seit dem 26.10.2000 im Verzug.

Sollte seitens der Mutter meines Kindes oder deren Bevollmächtigter keine Antwort auf Ihr Schreiben vom 6.5.2002 erfolgt sein, so bitte ich nun den Regelungsantrag bei Gericht zu stellen. Herr Dr. Walter scheint erkrankt zu sein so dass Herr Dr. Knauth in diesem Verfahren zuständig sein wird.  

Ich bitte in diesem Zusammenhang noch Antrag auf einen Verfahrenspfleger für das Kind nach §50 FGG Abs 2. zu stellen, soweit dies möglich ist. (Ich verstehe doch richtig dass ich nach § 1684 I BGB meine Tochter auf Umgang verklage, nicht Ihre Mutter? Ich denke dass wir mit den Asfours hier nicht weiterkommen.

§ 50
Verfahrenspfelger (2) Die Bestellung ist in der Regel erforderlich, wenn
      1. das Interesse des Kindes zu dem seiner gesetzlichen Vertreter in erheblichem Gegensatz steht [?]

Vorab bereits vielen Dank für Ihre Mühe und die bisher geleistete Arbeit, verbunden mit den besten Wünschen für ein geruhsames Pfingstfest. Mit freundlichem Gruß, Ihr Maximilian Bähring

+++  

Maximilian Bähring
 Louisenstraße 101
 61348 Bad Homburg per Fax:
0 61 72 / 2 93 67
Cannawurf & Perpelitz
Louisenstraße 99
61348 Bad Homburg  29. 4. 2002 Sehr geehrte Frau Asche,
Sehr geehrter Herr Perpelitz,
Sehr geehrter Herr Cannawurf,
Sehr geehrter Herr Dr. Wetzel,

nach Übersendung des Urteiles Bähring ./. Riek hat Frau RA Asche mir die Frist der Rechtswirksamkeit bei Nichteinlegung von Rechtsmitteln gegen dieses Urteil mit dem  

17. 5. 2002, 24:00 Uhr  

benannt. Im daraufhin vereinbarten Gespräch am Dienstag, den 23. April erklärte Frau RA Asche, nach der ZPO-Reform betrage die Rechtsmittelfrist nun zwei Monate, würde also am

17. 6. 2002, 24:00 Uhr  

enden.

Des weiteren hat Sie mir den Eindruck vermittelt, der gegnerische Bevollmächtigte könne ein solches Verfahren beliebig in die Länge ziehen.

Zwischen beiden Terminen liegt ein Monat. Sie hindert uns an der Einreichung einer einstweiligen Anordnung des Umganges und damit dem Weiterkommen in Richtung des definierten Zieles, Umgang mit meiner Tochter Tabea Lara Riek.

Ich habe am Mittwoch den 24. April 2002 einen Rechtsanwalt, mit dem ich privat bekannt bin, gebeten dies doch bitte zu überprüfen. Er hat mich daraufhin umgehend zurückgerufen und erklärt, die Rechtsmittelfrist betrage, eingehendes Studium der ihm vorliegenden Gesetze und Kommentare, auch nach der ZPO Reform, einen Monat.

?  / -2-

-2-

Die nun vorliegenden zwei unterschiedlichen Meinungen von Rechtsanwälten haben mich dann doch verunsichert. Also habe ich einen mir bekannten Rechtsanwalt einer großen Kanzlei unter Zusendung des Urteils gebeten hier zur Klärung beizutragen.

Die Auskunft dieses Anwaltes, der im übrigen einen Referendar hier nochmals hat Recherche betreiben lassen, betrug ebenfalls einen Monat. Dies ergibt sich aus § 517 ZPO

?Die Berufungsfrist beträgt einen Monat; [?] und beginnt mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils [?]? .

Nur wenn Herr RA Asfour die Berufung einlegt  hat er einen weiteren Monat Zeit diese zu begründen: Dies ergibt sich aus §520 ZPO:  

?Die Frist für die Berufungsbegründung beträgt zwei Monate und beginnt mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils, [?] . Die Frist kann auf Antrag von dem Vorsitzenden verlängert werden, wenn der Gegner einwilligt. Ohne Einwilligung kann die Frist um bis zu einem Monat verlängert werden, wenn nach freier Überzeugung des Vorsitzenden der Rechtsstreit durch die Verlängerung nicht verzögert wird [?]?

Der gegnerische Bevollmächtigte muss also spätestens am 17. 5. 2002 Berufung eingelegt haben um irgendwelche Fristen zu verlängern. Ob ihm das ?kauen eines ausgekauten Kaugummis? in zukünftigen Verfahren irgendwelche Vorteile bringt ist fraglich, insofern das einreichen der Berufung insgesamt. Ergo gilt zunächst die Frist von einem Monat.  

Die Information von Frau RA Asche ist insofern falsch.

Ich sehe mich daher gezwungen im Umgangsverfahren anderweitig Rechtsbeistand zu suchen.

Das Mandat ist Ihnen damit entzogen.

Mit freundlichem Gruß,

Maximilian Bähring


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[1] http://40.media.tumblr.com/eab78e77434a4f3c30384b2d2c9769ea/tumblr_o3tz38mrhi1sq93cpo1_1280.jpg


11.03.2016 06:32 http://tabea-lara.tumblr.com/post/140843084333

Maximilian Baehring Hoelderlinstrasse 4 D-60316 Frankfurt/M.

Bundesgerichtshof
Herrenstraße 45a
D-76133 Karlsruhe

Frankfurt/M., 10. März 2016

XII ZB 436/15 Bundesgerichtshof Karlsruhe

Das ist jetzt aber ein Zufall. Eine Fristverlängerung kann nur gewährt werden wenn die andere Partei zustimmt. Etwa § 520 ZPOoder § 575 (2) Satz 2 ZPO (1 Monat, beginnt mit Zustellung desUrteils und nicht mit Datum des Einreichens einer nicht weiter begründeten Beschwerde)! Längstenfalls darf und auch nur für eine Revision zwischen Beschluss und Verkündung bei Nichtausfertigungdes Urteils ein Zeitraum von 5 Monaten liegen § 548 ZPO. FamFG gibt es erst seit 2008.

Das Fristverlängerung Zustiummung der Gegenseite bedarf sagtmir nicht nur Dr. Nasalls Sekretariat telefonisch, (identische Meinung vertritt übrigens auch Prof. Dr. Rohnke,) nein, genau aufgrund dieser fehlausgelegten Vorschrift habe ich die Partei-verräter Dr. Wetzel und Asche von Cannawurf und Perpelitz in Bad Hombrg gefeuert die weiter und weiter Zusatz-honorare erpressen wollten unter Vorenthalten des Kindes anstatt ein Umgangs-/Sorgerecht für mich einzuklagen oder zeitnah (mittels Speichel-abstrich statt Blutetnehname) Vaterschaftsfeststellung zu betreiben.

Jetzt frage ich mich natürlich wie Herr Kofler anscheiend dazu kommtUND ZWAR OHNE MICH ZU INFORMIEREN UND ENTGEGEN MEINEM INTERESSEVereinbarungen mit der Gegenseite zu treffen. Hat er hierfür aus-reichende Vollmacht?

So lange keine Prozesskostenhilfe bewilligt wurde aber der Antrag frist- wie formgerecht gestellt war verläuft sowieso keine Frist(sagt Prof. Dr. Rohnke).

Sie enthalten einem nicht nur 15½ Jahre das Kind vor, nein Sie machen sich über die Opfer auch noch lustig und versuchen diesemittels Krähenprinzip in den Selbstmord zu treiben. Ich bin wirklich entsetzt welch Rechtsbeugung und -missbrauch in diesem Land vor und von Gericht möglich ist.

Gru&SZlig;

http://tabea-lara.tumblr.com/post/140803435488/


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[1] http://40.media.tumblr.com/01cfd53369d72622acf3f6f2f98ef5be/tumblr_o3v3i6bkRl1sq93cpo1_1280.jpg


11.03.2016 06:35 http://tabea-lara.tumblr.com/post/140843181678

Als ich die spätere Mutter meiner Tochter kennenlernte besuchte ich meien Eltern und erzählte ihnen, sie sei eien Nutte, ein Frau die danach trachten würde sich ein Kind machen zu lassen / durch Kindsunterschiebung  an möglichst viel Kohle zu kommen. Meine Mutter schickte mich zu Ihrer Hausärztin - ich müsse verrückt sein - so seien Frauen nicht, ich solle meien Einstellung medikamentös wegtherapieren lassen.

Nun, was ist Geschechen: Sie hat sich ein Kind machen lassen, noch vor der Geburt getrennt und kriegt fianzielle den Hals nicht voll. Wobei sie keinerlei Skrupel hat mich zu verleumden und mir mein Kidn seit 15½ Jahren vorzuenthalten, die dumme Nutte.


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[1] http://41.media.tumblr.com/b2f70fc9cfea80421b76a2723eb8a39b/tumblr_o3v3msMzSB1sq93cpo1_1280.jpg


11.03.2016 04:03 http://tabea-lara.tumblr.com/post/140859374698

Maximilian Baehring Hoelderlinstrasse 4 D-60316 Frankfurt/M.
per Fax: +49 / (0)721 / 20 39 10 19

Rechtsanwalt Rohnke
Karlstraße 52
D-76133 Karlsruhe

Frankfurt/M., 11. März 2016

XII ZB 436/15 Bundesgerichtshof Karlsruhe

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Rohnke!

Hiermit bestätige ich Eingang ihrer Email mit dem Attachment
?(20160311-vonGiehrke-Rohnke-)Baehring.pdf?.

Ich frage mich ob Sie mich beabsichtigen einfach nur in den Körperverletzen in den Wahnsinn zu treiben (§ 226 (1) 3 STgB) oder
über das Treiben in neuerlichen Suizid(-versuch) umzubringen.

Immerhin habe nicht ich es versäumt Fristen einzuhalten, sondern der Rechtsanwalt Kofler. Dieser hatte in Email vom 24. Februar 2016 morgens behauptet Post an mich sei zurückgekommen was einfach nicht stimmen kann. Ich füge seine deibeszügliche Email als Text hier ein, mitver-sandtes Attachment ?(20160224-Kofler-)Anschreiben und Schriftsatz.PDF?
liegt bei.
?Delivered-To: maximilian.baehring@gmail.com
Received: by 10.176.3.162 with SMTP id 31csp1499139uau;
       Wed, 24 Feb 2016 00:45:00 -0800 (PST)
X-Received: by 10.140.19.52 with SMTP id 49mr47006032qgg.103.1456303500016;
       Wed, 24 Feb 2016 00:45:00 -0800 (PST)
Return-Path:
Received: from newyork.dynip.name (newyork.dynip.name. [108.61.158.228])
       by mx.google.com with ESMTPS id g81si1920576qkb.56.2016.02.24.00.44.59
       for
       (version=TLS1 cipher=AES128-SHA bits=128/128);
       Wed, 24 Feb 2016 00:44:59 -0800 (PST)
Received-SPF: neutral (google.com: 108.61.158.228 is neither permitted nor denied by best guess record for domain of info@rabgh-kofler.de) client-ip=108.61.158.228;
Authentication-Results: mx.google.com;
      spf=neutral (google.com: 108.61.158.228 is neither permitted nor denied by best guess record for domain of info@rabgh-kofler.de) smtp.mailfrom=info@rabgh-kofler.de
Received: from www328.your-server.de (www328.your-server.de [88.198.220.252])
by newyork.dynip.name (8.12.11/8.12.11) with ESMTP id u1O8naMM008072
for ; Wed, 24 Feb 2016 08:49:37 GMT
Received: from [88.198.220.132] (helo=sslproxy03.your-server.de)
by www328.your-server.de with esmtpsa (TLSv1.2:DHE-RSA-AES256-GCM-SHA384:256)
(Exim 4.85)
(envelope-from )
id 1aYV3z-0005yX-9v
for maximilian@baehring.at; Wed, 24 Feb 2016 09:44:51 +0100
Received: from [188.174.209.150] (helo=[192.168.10.3])
by sslproxy03.your-server.de with esmtpsa (TLSv1.2:DHE-RSA-AES256-SHA:256)
(Exim 4.84)
(envelope-from )
id 1aYV3i-00038T-SY
for maximilian@baehring.at; Wed, 24 Feb 2016 09:44:50 +0100
Subject: Angelegenheit Baehring ./. Riek
To: maximilian@baehring.at
From: Sekretariat Rechtsanwalt Thomas Kofler
Message-ID: <56CD6C93.2010306@rabgh-kofler.de>
Date: Wed, 24 Feb 2016 09:40:51 +0100
User-Agent: Mozilla/5.0 (Windows NT 6.1; WOW64; rv:38.0) Gecko/20100101
Thunderbird/38.6.0
MIME-Version: 1.0
Content-Type: multipart/mixed;
boundary=?????060608050409090408010007?
X-Authenticated-Sender: info@rabgh-kofler.de
X-Virus-Scanned: Clear (ClamAV 0.98.7/21408/Wed Feb 24 06:37:16 2016)

This is a multi-part message in MIME format.
?????060608050409090408010007
Content-Type: text/plain; charset=utf-8
Content-Transfer-Encoding: 8bit

Sehr geehrter Herr Baehring,

anbei übersende ich Ihnen

=> mein Schreiben an Sie vom 16.02.16 nebst Anlagen

mit der Bitte um Kenntnisnahme.

Dieses Schreiben kam mit dem Vermerk ?Empfänger unter dieser Anschrift
nicht zu ermitteln? zurück.

Mit freundlichen Grü�en

Thomas Kofler
Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof

Ludwig-Erhard-Allee 10
76131 Karlsruhe

Tel:  +49721/ 968 751 55
Fax:  +49721/ 509 987 01
Mail: info@rabgh-kofler.de

?????060608050409090408010007
Content-Type: application/pdf;
Content-Transfer-Encoding: base64
Content-Disposition: attachment;?

Immerhin hatte man die unverschämte Geschmacklosigkeit besessen nachdem man mir ausgrechnet an Heiligabend dem 24. Dezember 2014 abends nach mehreren Jahren Sorgerechtsauseinaderstzung mitzuteilen daß ich kein Sorgercht bekäme was zu erstem Suizidveruch am 24./25.Dezember 2014 geführt hat. Der Erhalt des Schreibens von RA Kofler am 24. Februar 2016 führte dann zu neuerlichem Suizidersuch, denn mir Zustellmängel
zu unterstellen für die ich nicht verantwortlich zeichne ist eine Schweinerei fast identsichen Ausmaßes. Ich füge ?20160305-Kofler.PDF? bei, das ist ein eingescannter Brief des selben Absenders der mich nach dieser Email erreicht hat als Beweis da meien Briefaksten funktioniert bei. Auch alle andere Post des Anwalts hat mich erreicht (siehe Scans ?20150922-bgh-kofler.PDF? als Beweis für den Erhalt von post vorher).

Von den Suizidersuchen füge ich Bilder bei.

Im Verfahren hatte man bereits einmla versucht mir zu unterstellen ich hätte es veräumt Eingaben zu machen ?20140304-92-f-393-13-ea-so-amtsgericht-bad-homburg-vdh-lastbutnotleast.PDF? von denen ich nachher eindeutig nachweisen konnte daß das Gericht versucht hatte diese verschwinden zu lassenund zwar nur deshalb weil ich die Eingaben sowohl per Fax, Email als auch Einschreiben schriftlich gemacht habe oder gegen einen Eingangsstempel au eienr Kopie persönlich bei der Post-
stelle der Gerichtes agbgegegebn hatte. Für eine Einabe beim Euriopäischen Gerichthof für Menshcreche bin ich nebst drei Leitz-ordnern selbst mit dem Zug nach Strasbourg gereist, habe gefragt ob die eben der Eingabe noch irgendwelche Unterlagen bräuchten, ich hätte ale relevanten Verfahrensakten dabei, aber man verneinte. Es gibt Fotos und bahnticket ist auch noch vorhanden. (siehe ?20150209-egmr.pdf?) Tage später hat man mir mitgeteilt meine Eingabe sei nicht vollständig.

Was ich damits agen will: Seit ich in ?992 BS7/13 Amtsgericht Frankfurt a.M.? versucht habe gegen Polizisten vorzugehen die mich ursächlich wegen der NACHWEISLICHEN Fehlvorwürfe meiner Ex ich hätte Doregn genommen zusammengeschlagen und wieder und wieder versucht hatten in einer Psychiatrie mundtot verschwinden zu lassen, kommt immer wieder Post weg und zwar exakt so, daß deshalb Fristen nicht eingehalten werden können. Siehe hierzu ?20131214-1300-992-bs-7-13-amtsgericht-privatklage.PDF?. Ich füge auch ?verletzungen.PDF? das zeigt wie ich von der Prügelpolizei ? Beamten gegen die ich Dienstufsichtsbeschwerden eingereicht hatte udn die mich draufhin zu Hause aufschten und mich einschüchterten, wenn ich sie wegen ihrer strafatatne im Amt Straf-anzeiegn würde, dann würden sie mich verschidnenlassen - verletzt worden bin.

Auch versuchen wieder udn wieder angebliche Vollziehungsbeamte Gelder in Bar hier ienzutreiben von denen weder die Kanzlei des Rechtsanwltes der dei forderung sangeblich beiztreben versucht postalisch erreichbar ist, noch die angebliche Gerichtsvolziehrin. Post dorthin kommt zurück. Zuletzt hatman mir ein Einschreiben an meinen Bruder zurückgesendet daß dieser angeblich nicht angenommen hat. Eine mögliche Ursache für deiseZusellmängel ist daß ich mich mal über unseren Postboten beschwert habe wiel der Wahlbenach-richtigungsscheine ? je nach Parteizuge-hörgkeit ? nicht zustellte. Da wird die ?Postgewerkschaft? möglicher-weise ihr Unwesen treiben.

Ich werde also nicht das erste mal nach Strich und Faden verarscht.
Das Perfide daran ist da das wohl in der Absicht erfolgt mich tatvor-sätzlich in neuerlichen Suizidversuch zu treiben, oder mich in psychische Kirsezu mobben, strafbar nach § 226 (1) 3 StGB.

Was mich ärgert ist da es anscheinend keinerlei Berufsethos mehr unter Anwälten gibt sondern gegen Geld alles machbar ist, immerhin geht es hier aktuell darum Zusatzhonorare oberhalb von RvG/BRAGO zu erpressen. Vielleicht hat das aber auch den Hintergrund daß Leute im Justizaparat mit der scientologyartigen Reiki-Sekte sympathisieren.

Insebsondere seit ich mich politsich im Datenschutz engagiere fällt mir auf da man mich wo man nur kann auf das extremste benachteiligt.

Ich habe mich entschlossen diese Schreiebn der Kriminalpolizei Karslruhe wegen des verdachtes auf eien Mordversuch weiterzuleiten.
Auerdem stelle ichdas ins Internet und gebe es an NGOs weiter die Gerichtsverfahren überprüfen etwa amnesty international sowie dem Diplmatischen dienst veschiedner Staaten die von uns immer wegen gerichtsskandalen gerügt werden, de wir doch zunächts mal vor der eigenen Türe kehren sollten. Immerhin haben ich und Anwalt Dr. Finger dergeensite schon 2003 unterstellt da sie nur auf Zeit spielt um dann sagen zu können mein Kind sei mir enfremdet weshalb kein Sorge- oder Umgangsrecht in Frage käme. http://take-ca.re/af.htm (beigefügt).Wie Leute wie sie noch ruhig schlafen können bleibt mir ein Rätsel.

Gru&SZlig;

+++

VON GIERKE & ROHNKE
Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof
von Gierke & Rohnke - Postfach 110524 - 76055 Karlsruhe
Per E-Mail Cornelie von Gierke
Herrn Maximilan Baehring Prof. Dr. Christian Rohrlke
Hoelderlinstraße 4 Karlstraße 52
60316 Frankfurt am Main 75133 Karlsruhe
Telefon:(0721)203910-0
Telefax: (0721)203910?19
info@vongierkewrohnke.de
www.vongierke-rohnke.de

11.03.2016 R/am
Ihre Anfrage vom 10.03.2016

Sehr geehrter Herr Baehring,

ich komme zurück auf Ihre E-Mail vom 10.03.2016. Ich habe zum Stand des
Verfahrens heute mit dem Vorsitzenden des XII. Zivilsenats, Herrn Dose, telefo-niert. Nach dem Ergebnis dieses Gesprächs kann ich das Mandat nicht überneh-men.
Herr Dose hat zunächst wiederholt, dass der Senat die Erfolgsaussichten der
Rechtsbeschwerde eingehend geprüft habe, bevor er den Prozesskostenhilfean-trag abgelehnt hat. Schon daraus ergibt sich, dass es äußert unwahrscheinlich ist, dass der Senat innerhalb kurzer Zeit die gleiche Sache gegenteilig bewerte
würde. Die Erfolgsaussichten sind damit von vorneherein äußerst gering.
Herr Dose hat weiter mitgeteilt, dass die Frist am 15.03.2016 ? also Dienstag kommender Woche - abläuft. Eine Verlängerung dieser Frist kann, wie ich Ihnen bereits telefonisch mitgeteilt hatte, nur mit Zustimmung der Gegenseite erfolgen.
Im Hinblick auf die von Ihnen geschilderte konfrontative Haltung der
Gegenseite dürfte es ausgeschlossen sein, hier noch eine Fristverlängerung zu erwirken. Innerhalb unverlängerter Frist kann die Angelegenheit von mir aber schon aus Zeitgründen nicht bearbeitet werden.

Mitglieder der Rechtsanwalts- Uni Credit Bank AG 232 241 2 BBBank eG 2732785 Ust-ID?Nr.: DE 294059148
klammer beim Bundesgerichtshof (BLZ 660 202 86) (BLZ 660 908 00)
Herrenstraße 458 - 76133 Karlsruhe IBAN 5545 5502 0285 0002 3224 12 7327 85 Berufshaftp?ichtversicherung:
Telefon: (0721) 22656 BIC WEDEMM475 Allianz-Versicherungs AG
Telefax: (0721) 2031403 D-10900 Berlin

VON GIERKE&ROHNKE -2-
Wir können das Mandat deshalb nicht übernehmen, ich habe auch keine Frist notiert. im Hinblick auf die sehr klare Aussage des Vorsitzenden kann ich Ihnen nur davon abraten, die Sache weiter zu verfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Rohnke
Rechtsanwalt


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12.03.2016 03:02 http://tabea-lara.tumblr.com/post/140888378078

Maximilian Baehring Hoelderlinstrasse 4 D-60316 Frankfurt/M.
Fax.: +49 (0)721 203910?19

Rechtsanwalt
Prof. Dr. Christian Rohnke
Karlstraße 52
75133 Karlsruhe


Frankfurt/M., 12. März 2016XII ZB 43615 Bundesgerichthof KarlsruheAlso ich bin wirklich entsetzt über das was deutsche Richter über gleich mehrer Instanzen hinweg so an Recht beugen und über die Menschenrechtsverbrechen die dabei ganz vorsätzlich begangen werden.

Als der Bundestag am 19. Mai 2013 endlich dem Bundesverfassungs-gerichtsurteil 1 BvR 933/01 vom 29. Januar 2003 genüge getan hat, denn man hatte nicht Gesetzgebung um den § 1626a BGB sondern den
§ 1626 BGB betreffend geändert, siehe Bundesratsdrucksache 804/03 vom 19.11.2003 http://dip.bundestag.de/extrakt/15/019/15019170.html  hat man ein vereinfachtes Verfahren ohne Anwaltszwang für den wider-spruchslosen Sorgerechtsantrag nach § 1626a (2) BGB eingeführt.

Amtsrichterin Körner hat hier falsche Rechtsauskunft erteilt als sie meinte für solches Verfahren gebe es generell keinen Anwaltszwang wenn Verfahren beim Oberlandesgericht landet. Beweis füge ich bei.

Denn ich muß ja nur dann Rechtsmittel einlegen wenn der Antrag im vereinfachten Verfahren aufgrund mütterlichen Widerspruchs abge-wiesen wird. An der Stelle ist das vereinfachte Verfahren also schon abgeschlossen weil die ?Eltern sich nicht einig sind?.

(Eine Praxis die ich verfassungrechtlich für bedenklich halte, sie ändert nämlich so gut wie gar nichts gegenüber der vom Europäischen Gerichtshof für Menschnrechte 22028/04 vom 03. Dezember 2009 für menschnrechtsverletzend und am 21. Juli 2010 in 1 BvR 420/09 vom Bundesverfassungericht für verfassungswidrig erklärten Regelung die schon bisher Väter einseitig benachteiligt hat).

Darüber sind Dr. Fritz, Reitzmann und Kummer-Sicks vom 3. Familien-senat des Oberlandesgericht Frankfurt a.M. in 3 UF 70/14 (Vorinstanz 92F 493/13 AG Bad Homburg) aber eben-sowenig gestolpert, wie im aktuellen Verfahren zu 3 UF 167/15 (Vorinstanz 92F 487/15 AG Bad Homburg), was für eine Schande was die bereits mehrfach von mir bemängelte Qualität der richterlichen Ent-scheidungen von angeht.

Mit freundlichem Gru&SZlig;
Maximilian Bähring

Mit Brief vom 12.02/17.02.2013 (laut Frankierstemeel zur Post gegeben am 17.02.2014) schreibt die Richterin am Amstgericht Bad Homburg Körner im Verfahren 92 F 492/13 SO in dem gemeinsame Sorge nach dem neugeschafenen § 1626a (2) BGB beantragt wurde, hilfesweise die Übertragung der Alleinsorge nach den Maßgaben der § 1666a, § 1666 BGB *):

?In der Familinsache betreffend die Elterliche Sorge ? wird mitgeteilt daß Sie vor dem Oberlandesgericht keinen Anwalt benötigen.?

Die Idee vor dem OLG herrsche kein Anwaltszwang ist insoweit nicht auf meinem Mist gewachsen sondern eine Fehlauskunft. An fehlender anwaltlicher Vertretung hat sich dann auch das Oberlandesgericht nicht gestört. Beim Amtsgericht wurden mehrer Einzelverfahren zum Thema Sorgerecht gebündelt und in diesen hat das Oberlandesgericht am 15. Entschieden und am 24. Dezember 2014 zugestellt daß einem hilfsweisen Alleinsorgerecht nicht stattgegegeben werde, denn man habe bei der deutschen Justiz schon immer Juden vergast und weil das schon immer so war dürfe das für die Zukunft nicht geändert werden, -> also mit der Begründung ?Kontinuität?: die Mutter habe das Kind nun ja dem Vater erfolgreich enfremdet und man sehe keinen Grund dieses Unrecht zu beseitigen, deshalb hatte man ja auch einen vom Vater als parteiisch abgelehnten Verfahrens-/Umgangspfleger bestellt der ohne den Vater auch nur ein einziges mal angehört zu haben sich aufgrund der kindesmütterlichen Verleumdungen allein dafür ausge-sprochen hatte keinerlei Umgangskontakt herzustellen. Laut der Auffassung dieses Gerichtes ist diese Institution dafür da Unrecht nicht zu beseitigen sondern zu zementieren, genau deshalb ziehen Kläger ja vor den Khadi, oder? In diesem Verfahren ist nach § 1666a BGB der ersatzweise zum Antrag auf geiensames Sorgerecht nach
§ 1626a BGB erfolgte Antrag auf übertragung der Alleinsorge in Teilbereichen des Sorgerechts mit entschieden worden.

UND DAS HÄTTE DAS GERICHT IM ?VEREINFACHTEN VERFAHREN? NICHT GEDURFT. Daß sehe ich ganz genauso wie die Prozesskostenhilfe-vorpüfer des BGH. Trotzdem haben sowohl Amts- als auch Ober-landesgericht im bemängelten Verfahren mal wieder ein paar Monate Zeit als Vorteilsgewährung für die Kidnesmutter geschunden indem sie hier den Antrag nicht erstinstanzlich abgewiesen haben.
~~~
*) Die Kindesmutter hatte die Vermögenssorge für das Kind missbraucht. Schuldhaft hat sie Unterhalt verwirkt indem sie den Vater plötzlich falsch angegeben hat als dieser neben dem Erwerb von Zahl-ungsverpflichtungen für auch gerne Umgangs-rechte mit seienm Kind eingeräumt bekommen hätte und letztere einklagen wollte um durch nur tatsächliches nicht aber rechtliches Nichtbestehen der Vater-schaft die Umgangsklage unmöglich zu machen) weil die Mutter alles getan hat um den Vater zu dämonisieren und zu verleumden, bis hin zu Fehlvorwurf des Drogenkonsums, sie hat Umgang stets vereitelt. Als ich 2013 Sorgerchstantrag einreichte wurde ich bedroht, eingeschüchtert und ?zusammen-geschlagen?.


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12.03.2016 09:46 http://tabea-lara.tumblr.com/post/140902944368

RB 9452 2532 6DE
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Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
D-60316 Frankfurt a.M.
12. März 2016
Maximilian Bähring - Hölderlinstraße 4 ? D-60316 Frankfurt a.M.

Einschreiben/Rückschein

Amtsgericht
Auf der Steinkaut 10-12
61352 Bad Homburg

für meine Tochter Tabea-Lara Riek, geboren am 19. September 2000 in Bad Homburg v.d.Höhe stelle ich Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Übertragung des Alleinsorgerechtes auf mich, den leiblichen Vater und zum vollständigen Entzug der missbräuchlich verwendeten Sorgerechtes der Mutter nach § 1671 BGB (2) 2.

Absichtlich hat die in 92 F 493/13 SO AG Bad Homburg befangene Amtsgerichts-Richterin Leichthammer das Verfahren herausgezögert, ebenso wie die abgelehnte Richterin Körner in 92 F 487/15 AG Bad Homburg. Die Richter Reitzmann, Dr. Fritz und Kummer-Sicks haben zudem die Verfahren 3 UF 70/14 sowie 3 UF 167/15 Oberlandesgericht Frankfurt a.M. verzögert um eine Anhörung des Kindes nach § 1671 (2) 1 BGB durchzu-setzen, das zum Zeitpunkt des eigetlichen Einreichens des Sorgerechtsverfahrens keine 14 Jahre alt war.
Ganz klar soll das Kind hier gegen den Vater instrumentalisiert werden. Insbesondere hatten die Richter und Richterinnen durch Erteilen von Fehlauskünften was das vereinfachte Antragsrecht für § 1626a (2) BGB Verfahren ohne Anwalt nach § 155a FamFG angeht Verfahren verschleppt. Richterin Körner hatte am
12./17. Februar 2014 in 92 F 493/13 absichtlich falsch behauptet es herrsche vor dem Oberlandesgericht kein Anwaltszwang. Das sogenannte vereinfachte Verfahren für Fälle des § 1626a (2) BGB gilt jedoch nur für den Fall daß die Kindesmutter keine Einwände zur gemeinsamen Sorge äußert. Was dies angeht beantrage ich Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand damit der gegnerischen Verfahrenspartei nach der jahrelangen menschenrechts- und verfassungswidrigen Schlamperei des Gesetzgebers bei der § 1626a BGB Reform nicht auch noch daraus Vorteile entstehen daß gleich mehrere Richter den Fehler machen Verfahren vor dem OLG zuf ühren ohne die hier notwendige anwaltliche Vertretung. Das war bis zum 24. Februar 2016 zunächst noch vor dem Bundesgerichtshof zu klären. Gegen alle vorgeannten Richter stelle ich Befangenheitsantrag.

Daß die Kindesmutter zur Ausübung der Sorge nicht geeignet ist zeigt daß sie durch tricksen mittels Unterschriftsverweigerung auf der Vaterschaftsanerkennungsurkunde versucht es dem Vater unmöglich
zu machen Umgangs- oder Sorgrecht einzuklagen. Siehe hierzu 9F 104/01 KI AG Bad Homburg.

Abgesehn davon setzt sie das Kind dem schädlichen Einfluß der Sekte aus, welche die Kindesgroßmutter betreibt.

Am schwerwiegendsten ist jedoch daß die Kindesmutter den Kindesvater verlemdet hat, sein wirtschaftliche Existenz zerstört, ihn hat zusammenschlagen und versucht verschwinden zu lassen und natürlich seit mehr als 15 Jahren jeglichen Kontakt zwischen Vater und Kind unterbindet indem Sie das Kind gegen den Vater aufhetzt.


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12.03.2016 10:52 http://tabea-lara.tumblr.com/post/140904