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PRESSEMITTEILUNG

EZB kündigt geldpolitische Maßnahmen zur Verbesserung des Funktionierens des geldpolitischen Transmissionsmechanismus an

5. Juni 2014

Im Rahmen der Erfüllung seines Auftrags zur Gewährleistung von Preisstabilität hat der EZB-Rat heute Maßnahmen zur Verbesserung des Funktionierens des geldpolitischen Transmissionsmechanismus durch Unterstützung der Kreditvergabe an die Realwirtschaft angekündigt. Im Einzelnen hat der EZB-Rat folgende Maßnahmen beschlossen:

  1. die Durchführung einer Reihe von gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (GLRGs) über ein Zeitfenster von zwei Jahren. Diese GLRGs sollen der Verbesserung der Kreditvergabe der Banken an den nichtfinanziellen privaten Sektor [1] des Euroraums (ohne Wohnungsbaukredite an private Haushalte) dienen.
  2. die Verstärkung von Vorbereitungsarbeiten im Zusammenhang mit Outright-Käufen von Assset-Backed Securities (ABS).

Modalitäten der gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte

Der anfängliche GLRG-Kreditanspruch berechtigt die Geschäftspartner, 7 % des Gesamtbetrags ihrer am 30. April 2014 ausstehenden Kredite an den nichtfinanziellen privaten Sektor des Euro-Währungsgebiets (ohne Wohnungsbaukredite an private Haushalte) aufzunehmen. In zwei aufeinanderfolgenden GLRGs, die im September und Dezember 2014 durchgeführt werden sollen, können Geschäftspartner einen Betrag aufnehmen, der den anfänglichen Kreditanspruch in der Summe nicht übersteigt.

Im Zeitraum von März 2015 bis Juni 2016 können alle Geschäftspartner zusätzliche Mittel im Rahmen einer Reihe von vierteljährlich durchgeführten GLRGs aufnehmen. Diese zusätzlichen Mittel können in der Summe einen Betrag in bis zu dreifacher Höhe der über eine festgesetzte Referenzgröße hinausgehenden Nettokreditvergabe [2] jedes Geschäftspartners an den nichtfinanziellen privaten Sektor des Euroraums (ohne Wohnungsbaukredite an private Haushalte) erreichen, und zwar über den Zeitraum zwischen dem 30. April 2014 und dem jeweiligen Stichtag für die Zuteilung [3]. Die Referenzgröße wird unter Berücksichtigung der Nettokreditvergabe jedes Geschäftspartners an den nichtfinanziellen privaten Sektor des Euroraums (ohne Wohnungsbaukredite an private Haushalte) festgelegt, die im Zwölfmonatszeitraum bis zum 30. April 2014 verzeichnet wurde.

Alle GLRGs werden im September 2018 fällig.

Der Zinssatz für die GLRGs, der sich aus dem zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme geltenden Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte (HRGs) des Eurosystems zuzüglich eines festen Spreads von 10 Basispunkten zusammensetzt, gilt für die Laufzeit des jeweiligen Geschäfts. Zinsen werden nachträglich gezahlt, wenn der Kredit zurückgezahlt ist.

Nach Ablauf der ersten 24 Monate nach Abschluss jedes GLRGs haben die Geschäftspartner die Möglichkeit, in sechsmonatigen Abständen Rückzahlungen in beliebiger Höhe des ihnen in diesem GLRG zugeteilten Betrags zu tätigen.

Geschäftspartner, die Kredite im Rahmen der GLRGs aufgenommen haben und deren Nettokreditvergabe an den nichtfinanziellen privaten Sektor des Euroraums (ohne Wohnungsbaukredite an private Haushalte) im Zeitraum vom 1. Mai 2014 bis zum 30. April 2016 unterhalb der Referenzgröße geblieben ist, werden dazu verpflichtet, die aufgenommenen Mittel im September 2016 zurückzuzahlen.

Weitere technische Einzelheiten und ein genauer Zeitplan der Geschäfte werden zu gegebener Zeit bekannt gegeben.

Verstärkung von Vorbereitungsarbeiten im Zusammenhang mit Outright-Käufen von ABS

Angesichts der Rolle des Markts für Asset-Backed Securities (ABS) im Hinblick auf eine verbesserte Vergabe neuer Kredite an die Wirtschaft hat der EZB-Rat beschlossen, die Vorbereitungsarbeiten im Hinblick auf Outright-Käufe an diesem Markt zu verstärken, um das Funktionieren des geldpolitischen Transmissionsmechanismus zu verbessern. Im Rahmen dieser Initiative wird das Eurosystem den Ankauf einfacher und transparenter ABS erwägen, bei deren zugrunde liegenden Vermögenswerten es sich um Forderungen an den nichtfinanziellen privaten Sektor des Eurogebiets handelt; dabei wird es die begrüßenswerten Änderungen am regulatorischen Umfeld berücksichtigen und mit anderen relevanten Institutionen zusammenarbeiten.

Das Eurosystem wird die geeigneten Modalitäten für diese Maßnahme, einschließlich der zentralen Anforderungen, die Asset-Backed Securities erfüllen müssen, um als notenbankfähig zu gelten, ausarbeiten. Weitere Einzelheiten dieser Initiative werden zu gegebener Zeit bekanntgegeben.

Medienanfragen sind an Herrn Michael Steen unter +49 69 1344 7457 oder Herrn Stefan Ruhkamp unter +49 69 1344 5057 zu richten.

  1. [1]Der nichtfinanzielle private Sektor des Euroraums umfasst private Haushalte und nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften des Euroraums.

  2. [2]Die Nettokreditvergabe wird auf Grundlage des Transaktionskonzepts der Statistik über die Bilanzpositionen gemessen. Sie umfasst somit Kredite im Neugeschäft abzüglich Tilgungen (bereinigt um Kreditverkäufe und -verbriefungen).

  3. [3]Der Stichtag für die Zuteilung ist definiert als letzter Monat, für den Daten zur Nettokreditvergabe für jede einzelne GLRG-Zuteilung vorhanden sind.

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Europäische Zentralbank

Generaldirektion Kommunikation

Nachdruck nur mit Quellenangabe gestattet.

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