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PRESSEMITTEILUNG

EZB gewährt Banken sechs bis neun Monate für Deckung von Kapitallücken nach umfassender Bewertung

29. April 2014

EMBARGO

Sperrfrist: Dienstag, 29. April 2014, 14.00 Uhr MEZ
  • Banken sollen Kapitallücken innerhalb von sechs bis neun Monaten nach Veröffentlichung der Ergebnisse der umfassenden Bewertung decken.
  • Kapitallücken, die im Rahmen der Prüfung der Aktiva-Qualität (Asset Quality Review ‒ AQR) und im Stresstest-Basisszenario festgestellt werden, müssen mit CET1-Kapitalinstrumenten gedeckt werden.
  • Kapitallücken, die im adversen Szenario zu Tage treten, können auch auf andere Weise geschlossen werden. Für die Nutzung umwandelbarer Kapitalinstrumente gelten jedoch Grenzwerte, die die Verwendung von Instrumenten mit höheren Schwellenwerten fördern sollen. Instrumente mit einem Schwellenwert in Höhe von mindestens 7 % CET1 sind für die Deckung von Kapitallücken bis zu 1 % der risikogewichteten Aktiva insgesamt zugelassen.
  • Das Ergebnis der AQR wird in die Bewertung bedeutender Banken im Rahmen der EBA-Stresstests einfließen. Die Kombination der AQR, die sich auf einen bestimmten Zeitpunkt bezieht, mit dem zukunftsgerichteten Stresstest ist die besondere Stärke der umfassenden Bewertung.

Die EZB hat heute die Banken darüber informiert, wie Kapitallücken nach der umfassenden Bewertung gedeckt werden müssen. Die Bekanntgabe folgt auf die heutige Veröffentlichung der Methodik und der Szenarien für den unionsweiten Stresstest durch die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority ‒ EBA). Der Stresstest ist zusammen mit der AQR ein zentraler Bestandteil der umfassenden Bewertung. Die EZB hat bei der Entwicklung der Methodik für den Stresstest eng mit der EBA zusammengearbeitet. Die Kooperation mit dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (European Systemic Risk Board ‒ ESRB), der das adverse Szenario erstellte, war ebenfalls sehr intensiv. Das Basisszenario wurde von der Europäischen Kommission erarbeitet. Die EZB wird die Ergebnisse der umfassenden Bewertung im Oktober 2014 veröffentlichen, bevor sie ihre Aufsichtsaufgaben im Rahmen des einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism ‒ SSM) übernimmt.

Kapitallücken, die im Rahmen der AQR oder des Stresstest-Basisszenarios ermittelt werden, sollen innerhalb von sechs Monaten gedeckt werden; im adversen Szenario zu Tage tretende Kapitallücken sind innerhalb von neun Monaten zu schließen. Bei Rekapitalisierungsmaßnahmen zur Deckung von Kapitallücken sollten Kapitalinstrumente von höchster Qualität verwendet werden, sofern die Lücken nicht mit anderen Mitteln verringert werden.

Vítor Constâncio, Vize-Präsident der EZB, äußerte sich hierzu wie folgt: „Banken sollten in Erwartung von Kapitallücken bereits Überlegungen anstellen, welche privaten Kapitalquellen infolge der Bewertung genutzt werden könnten, und entsprechend planen. Dabei sollten sie berücksichtigen, dass die vorzulegenden Kapitalpläne einbehaltene Gewinne, niedrigere Bonuszahlungen, die Neuemission von Eigenkapital, geeignetes solides bedingtes Kapital und die Veräußerung von ausgewählten Vermögenswerten zu Marktpreisen beinhalten können.“

Die EZB informierte außerdem die Banken über bestimmte Beschränkungen bei der Verwendung von Kapitalinstrumenten, die für die Deckung von im Rahmen der umfassenden Bewertung ermittelten Kapitallücken zugelassen sein könnten. Kapitallücken, die sich bei der AQR und im Stresstest-Basisszenario manifestieren, dürfen nur mit CET1-Kapitalinstrumenten gedeckt werden. Die Verwendung von zusätzlichen Kernkapitalinstrumenten (AT1-Instrumenten) zur Deckung von Kapitallücken, die im adversen Stresstest-Szenario auftreten, ist begrenzt und hängt vom Schwellenwert für die Konversion oder Abschreibung ab. Damit soll gewährleistet werden, dass der Schwerpunkt auf Kapitalinstrumenten hoher Qualität liegt. Zudem soll die Nutzung von AT1-Instrumenten mit höherem Schwellenwert gefördert werden, sofern diese zur Deckung von Kapitallücken herangezogen werden.

Die Verwendung von AT1-Instrumenten ist auf maximal 1 % der risikogewichteten Aktiva insgesamt (Risk Weighted Assets ‒ RWA) beschränkt ‒ unter Beachtung folgender Spezifikationen:

  • Instrumente mit einem Schwellenwert unter 5,5 % CET1: 0 % der RWA insgesamt
  • Instrumente mit einem Schwellenwert von mindestens 5,5 % und unter 6 % CET1: bis zu 0,25 % der RWA insgesamt
  • Instrumente mit einem Schwellenwert von mindestens 5,5 % und unter 7 % CET1: bis zu 0,5 % der RWA insgesamt
  • Instrumente mit einem Schwellenwert von mindestens 7 % CET1: bis zu 1 % der RWA insgesamt

Auch bei der AQR wurden weitere Fortschritte erzielt. Danièle Nouy, Vorsitzende des SSM-Aufsichtsgremiums, erklärte hierzu: „Die intensiven Arbeiten im Rahmen der AQR ‒ unter Beteiligung von schätzungsweise 6 000 Aufsehern und Prüfern ‒ verlaufen weiterhin plangemäß und erfolgen nun parallel zum Stresstest. In den letzten Wochen wurden bankinterne Verfahren sowie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Banken geprüft; zweckdienliche Daten wurden für die Auswahl von Stichproben für die Prüfung der Kreditakten und die Analyse der kollektiv ermittelten Rückstellungen erhoben. Die Prüfung von Sicherheiten, Rückstellungen und Risikopositionen hat begonnen und wird im Spätsommer abgeschlossen sein. Die Ergebnisse der AQR werden in die Stresstestergebnisse einfließen ‒ ein einzigartiges Merkmal der umfassenden Bewertung, das eine Verbesserung gegenüber vergangenen groß angelegten Stresstests darstellt. Nach Veröffentlichung der Ergebnisse wird die EZB die Banken auffordern, Kapitalpläne mit Einzelheiten zur Deckung von Kapitallücken einzureichen.“

Medienanfragen sind an Frau Uta Harnischfeger unter +49 69 1344 6321 oder Herrn Ronan Sheridan unter +49 69 1344 7416 zu richten.

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