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PRESSEMITTEILUNG

Überprüfung des quantitativen Referenzwerts für das Geldmengenwachstum

14. Dezember 2000

Überprüfung des Referenzwerts

Auf seiner Sitzung am 14. Dezember 2000 überprüfte der EZB-Rat den Referenzwert für das Geldmengenwachstum. Der EZB-Rat beschloss, den bestehenden Referenzwert, nämlich eine Jahreswachstumsrate von 4 1/2 % für das weit gefasste Geldmengenaggregat M3, erneut zu bestätigen. Dieser Beschluss wurde gefasst, weil die Annahmen, die der Ableitung des ersten Referenzwerts im Dezember 1998 (und seiner Bestätigung im Dezember 1999) zugrunde lagen, nämlich die Annahmen für die trendmäßige Entwicklung des Potenzialwachstums und den trendmäßigen Rückgang der Einkommensumlaufgeschwindigkeit von M3 im Euro-Währungsgebiet, nach wie vor von den vorliegenden Daten gestützt werden.

Bei der Annahme für die trendmäßige Entwicklung des Potenzialwachstums berücksichtigte der EZB-Rat, dass im Euro-Währungsgebiet bei Strukturreformen Fortschritte erzielt wurden. Bisher gibt es jedoch noch keinen eindeutigen Hinweis darauf, dass messbare und dauerhafte Erhöhungen des Produktivitätswachstums im Euro-Währungsgebiet eine deutliche Korrektur der Annahme hinsichtlich des Trends des Potenzialwachstums erforderlich machten. Dennoch sind die Ungewissheiten, die mit Schätzungen der mittelfristigen Entwicklung des Potenzialwachstums im Euroraum einhergehen, nunmehr deutlicher nach oben gerichtet. Vor diesem Hintergrund wird der EZB-Rat die weitere Entwicklung bezüglich der Zunahme des Produktivitätsfortschritts im Euro-Währungsgebiet sorgfältig beobachten. Außerdem möchte der EZB-Rat hervorheben, dass das Potenzialwachstum durch weitere Strukturreformen auf den Arbeits- und Gütermärkten gesteigert werden könnte. Die Geldpolitik der EZB würde solche Veränderungen natürlich entsprechend berücksichtigen.

Die Bestätigung des Referenzwerts stellt eine Fortsetzung der bisher verfolgten geldpolitischen Strategie dar. Die nächste Überprüfung des Referenzwerts wird der EZB-Rat im Dezember 2001 vornehmen.

Geldpolitische Strategie der EZB und Referenzwert

Im Zusammenhang mit der Überprüfung des Referenzwerts möchte der EZB-Rat auf die folgenden Merkmale des Referenzwerts und seine Rolle in der geldpolitischen Strategie der EZB hinweisen:

1. Im Rahmen der ersten Säule der geldpolitischen Strategie der EZB wird der Geldmenge eine herausragende Rolle zugewiesen. Um der Öffentlichkeit diese wichtige Funktion der Geldmenge zu signalisieren, beschloss der EZB-Rat im Oktober 1998, einen quantitativen Referenzwert für die Wachstumsrate eines weit gefassten Geldmengenaggregats bekannt zu geben. Im Dezember 1998 teilte der EZB-Rat den ersten Referenzwert mit, der auf eine Jahreswachstumsrate von 4 1/2 % für das weit gefasste Geldmengenaggregat M3 festgesetzt worden war. Mehrere Untersuchungen untermauern diese Rolle der Geldmenge inzwischen mit empirischen Daten und bestätigen, dass die Bedingungen für die Bekanntgabe eines Referenzwerts (stabile Geldnachfragefunktion und Vorlaufeigenschaften von M3 hinsichtlich der künftigen Inflation) für den Euroraum erfüllt sind.

2. Der Referenzwert wurde unter Zugrundelegung der bekannten Beziehung zwischen dem Geldmengenwachstum einerseits und der Entwicklung der Preise, des realen BIP und der Einkommensumlaufgeschwindigkeit andererseits abgeleitet.

Ein so abgeleiteter Referenzwert steht im Einklang mit der Preisstabilität und dient der Erreichung dieses Ziels. Somit basiert die Ableitung des Referenzwerts auf der Definition des Eurosystems von Preisstabilität. Das Eurosystem definiert Preisstabilität als Anstieg des Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) für das Euro-Währungsgebiet von unter 2 % gegenüber dem Vorjahr. Preisstabilität muss mittelfristig gewährleistet werden.

Um mit der mittelfristigen Ausrichtung der geldpolitischen Strategie der EZB vereinbar zu sein, stützte sich die Ableitung des Referenzwerts auf Annahmen für die mittelfristige Entwicklung der Einkommensumlaufgeschwindigkeit von M3 und für die Entwicklung des Potenzialwachstums auf mittlere Sicht. Die Annahmen waren die folgenden:

  1. trendmäßige Verringerung der Einkommensumlaufsgeschwindigkeit von M3 um 1/2 % bis 1 % pro Jahr auf mittlere Sicht;

  2. trendmäßige Zunahme des Produktionspotenzials um 2 % bis 2 1/2 % pro Jahr auf mittlere Sicht.

Unter Berücksichtigung der Definition von Preisstabilität und dieser beiden Annahmen beschloss der EZB-Rat im Dezember 1998, den ersten Referenzwert auf 4 1/2 % festzusetzen, und bestätigte ihn im Dezember 1999, weil sich die mittelfristigen Annahmen nicht geändert hatten.

3. Auf seiner Sitzung am 14. Dezember 2000 überprüfte der EZB-Rat diese Annahmen und kam zu dem Schluss, dass beide Annahmen im Prinzip weiterhin gültig sind. Daher bestätigte er erneut den Referenzwert von 4 1/2 %.

4. Der EZB-Rat möchte außerdem daran erinnern, dass sich die geldpolitische Strategie der EZB auf zwei Säulen stützt, um Risiken für die künftige Preisstabilität zu beurteilen. Die geldpolitische Analyse ist immer in Verbindung mit der zweiten Säule der geldpolitischen Strategie der EZB zu sehen, die im Zusammenhang mit einer breit fundierten Beurteilung der Aussichten für die Preisentwicklung und der Risiken für die Preisstabilität auf weitere Wirtschafts- und Finanzindikatoren zurückgreift. Der Referenzwert beinhaltet keine Verpflichtung seitens des Eurosystems, Abweichungen des Geldmengenwachstums vom Referenzwert automatisch zu korrigieren. Vielmehr wird die monetäre Entwicklung in Verbindung mit anderen Indikatoren gründlich analysiert, um ihre Auswirkungen auf die Risiken für die Preisstabilität auf mittlere Sicht festzustellen.

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