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Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Januar 2020

24. Januar 2020

Geldpolitik

Beginn einer Überprüfung der geldpolitischen Strategie der EZB

Am 23. Januar 2020 beschloss der EZB-Rat, mit einer Überprüfung der 1998 festgelegten und 2003 weiter präzisierten geldpolitischen Strategie der EZB zu beginnen. Weitere Informationen zu den Hintergründen, dem Umfang und dem Zeitplan der Überprüfung finden sich in einer Pressemitteilung, die auf der Website der EZB veröffentlicht ist.

Marktoperationen

Jährliche Überprüfung von im Sicherheitenrahmen des Eurosystems zugelassenen nicht geregelten Märkten, Institutionen mit öffentlichem Förderauftrag und multilateralen Entwicklungsbanken oder internationalen Organisationen

Am 7. Januar 2020 beschloss der EZB-Rat auf Grundlage seiner jährlichen Überprüfung dieser Verzeichnisse Folgendes: Das Verzeichnis der zugelassenen nicht geregelten Märkte für Vermögenswerte, die als Sicherheiten für geldpolitische Geschäfte des Eurosystems zugelassen sind, wird nicht geändert. Action Logement Services, CDC Habitat, Île-de-France Mobilités, IN’LI sowie die Investitionsbank des Landes Brandenburg werden in das harmonisierte Verzeichnis der Institutionen mit öffentlichem Förderauftrag aufgenommen und sind somit für Ankäufe im Rahmen des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors zugelassen. Außerdem werden auf zwei bereits zugelassene Institutionen mit öffentlichem Förderauftrag (Caisse des dépôts et consignations and Instituto de Crédito Oficial), die die quantitativen Kriterien für die Anwendung niedrigerer Bewertungsabschläge im Überprüfungszeitraum nicht erfüllten, höhere Abschläge angewandt. Ferner wird das Verzeichnis multilateraler Entwicklungsbanken und internationaler Organisationen an die Auflistung in Artikel 117 Absatz 2 und Artikel 118 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Eigenkapitalverordnung) angepasst. Aufgrund dieser Anpassung werden die Asiatische Infrastruktur-Investitionsbank und die Internationale Entwicklungsorganisation in das Verzeichnis zugelassener multilateraler Entwicklungsbanken aufgenommen, und die Europäische Gesellschaft für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial wird aus dem Verzeichnis zugelassener internationaler Organisationen entfernt. Sämtliche Verzeichnisse, die am 10. Januar 2020 entsprechend aktualisiert wurden, stehen auf der Website der EZB zur Verfügung.

Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften

Stellungnahme der EZB zu Beschränkungen bei Barzahlungen in den Niederlanden

Am 30. Dezember 2019 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2019/46 auf Ersuchen des Finanzministers der Niederlande.

Stellungnahme der EZB zum Gesetz über die nationale Verteidigung in Estland

Am 7. Januar 2020 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2020/2 auf Ersuchen des estnischen Justizministeriums.

Stellungnahme der EZB zu Maßnahmen zur Begrenzung makroprudenzieller Risiken im Bereich Darlehensvergabe zum Bau oder zum Erwerb von Wohnimmobilien in Deutschland

Am 8. Januar 2020 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2020/1 auf Ersuchen des deutschen Bundesministeriums der Finanzen.

Stellungnahme der EZB zur Sanierung und Abwicklung von zentralen Gegenparteien in Deutschland

Am 14. Januar 2020 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2020/3 auf Ersuchen des deutschen Bundesministeriums der Finanzen.

Bankenaufsicht

SREP-Gesamtergebnisse und -Methodik

Am 3. Januar 2020 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, die Gesamtergebnisse des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process – SREP) für 2019 zu veröffentlichen. Am 28. Januar 2020 sollen auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht eine Broschüre mit einer Übersicht über die Ergebnisse des SREP 2019 in Form von SREP-Gesamtergebnissen im Vergleich zu 2018, eine Gesamtübersicht über die CET1-Anforderungen und weitere Anforderungen im Zusammenhang mit den SREP-Maßnahmen sowie eine dazugehörige Pressemitteilung veröffentlicht werden.

Am 16. Januar 2020 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen einen Vorschlag des Aufsichtsgremiums, die SREP-Methodik ebenfalls am 28. Januar auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht zu veröffentlichen.

Einleitung einer vereinfachten öffentlichen Konsultation zum Entwurf einer Leitlinie der EZB zur Schwelle für die Beurteilung der Erheblichkeit überfälliger Verbindlichkeiten

Am 3. Januar 2020 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen einen Vorschlag des Aufsichtsgremiums, eine vereinfachte öffentliche Konsultation zum Entwurf einer Leitlinie der EZB über die Nutzung des gemäß Artikel 178 Absatz 2 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 eröffneten Ermessensspielraums durch die nationalen zuständigen Behörden in Bezug auf die Schwelle für die Beurteilung der Erheblichkeit einer überfälligen Verbindlichkeit bei weniger bedeutenden Instituten einzuleiten. Mit dieser Leitlinie soll eine einheitliche Nutzung der Optionen und Ermessensspielräume bei bedeutenden und weniger bedeutenden Instituten sichergestellt werden. Die öffentliche Konsultation wurde am 20. Januar 2020 eingeleitet. Eine entsprechende Pressemitteilung sowie die zugehörigen Dokumente sind auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.

Empfehlung der EZB von 2020 zur Dividenden-Ausschüttungspolitik und Begleitschreiben an die Banken zur Vergütungspolitik

Am 17. Januar 2020 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, die Empfehlung EZB/2020/1 zur Dividenden-Ausschüttungspolitik zu verabschieden und das Begleitschreiben an die Banken bezüglich der Vergütungspolitik zu genehmigen. Die Empfehlung und das Begleitschreiben sind auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.

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