Suchoptionen
Startseite Medien Wissenswertes Forschung und Publikationen Statistiken Geldpolitik Der Euro Zahlungsverkehr und Märkte Karriere
Vorschläge
Sortieren nach

Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

April 2019

Externe Kommunikation

Offenlegung der Einkünfte des Eurosystems im Rahmen des Programms für die Wertpapiermärkte

Am 22. März 2019 genehmigte der EZB-Rat die Veröffentlichung des Feedbacks der EZB zu den Anregungen des Europäischen Parlaments in seiner Entschließung zum Jahresbericht der EZB für 2017 auf der Website der EZB. Der EZB-Rat beschloss, im Zuge dieser Veröffentlichung die Einkünfte, die das Eurosystems im Rahmen des Programms für die Wertpapiermärkte (Securities Markets Programme – SMP) zwischen 2010 und 2017 aus den Portfolios mit irischen, griechischen, spanischen, italienischen und portugiesischen Wertpapieren erzielt hatte, sowie die erwarteten Einkünfte von 2018 bis zur vollständigen Amortisierung des SMP offenzulegen. Das Feedback der EZB zu den Anregungen des Europäischen Parlaments wurde auf der Website der EZB gemeinsam mit dem EZB-Jahresbericht 2018 veröffentlicht.

Geldpolitik

Beschluss der EZB zum Verbot der monetären Finanzierung sowie Leitlinie der EZB über Inlandsgeschäfte zur Verwaltung von Aktiva und Passiva durch die nationalen Zentralbanken

Am 9. April 2019 verabschiedete der EZB-Rat die Leitlinie EZB/2019/7 über Inlandsgeschäfte zur Verwaltung von Aktiva und Passiva durch die nationalen Zentralbanken (Neufassung) sowie den Beschluss EZB/2019/8 zur Änderung des Beschlusses EZB/2014/8 zum Verbot der monetären Finanzierung und zur Verzinsung von Einlagen öffentlicher Haushalte durch die nationalen Zentralbanken. Die Änderungen der Rechtsakte spiegeln das Ergebnis einer regelmäßigen Überprüfung des Rahmens für die Regelung der Inlandsgeschäfte zur Verwaltung von Aktiva und Passiva wider. Die Rechtsakte werden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und sind auf der Website der EZB abrufbar.

Marktoperationen

Einbeziehung der Offenlegungspflichten der Verbriefungsverordnung in den Sicherheitenrahmen des Eurosystems

Am 22. März 2019 beschloss der EZB-Rat, die Zulassungskriterien des Sicherheitenrahmens des Eurosystems anzupassen, um den Offenlegungspflichten und dem Registrierungsverfahren von Verbriefungsregistern gemäß dem seit dem 1. Januar 2019 geltenden regulatorischen Rahmen für Verbriefungen (vgl. Verordnung (EU) Nr. 2017/2402 – Verbriefungsverordnung) Rechnung zu tragen. Einzelheiten sind der entsprechenden Pressemitteilung zu entnehmen, die auf der Website der EZB abrufbar ist.

Harmonisierung der Konzepte zu Institutionen mit öffentlichem Förderauftrag im geldpolitischen Handlungsrahmen des Eurosystems

Am 26. März 2019 beschloss der EZB-Rat, die derzeit im geldpolitischen Handlungsrahmen des Eurosystems genutzten Konzepte zu Institutionen mit öffentlichem Förderauftrag weiter zu harmonisieren, indem die Kriterien für im Sicherheitenrahmen anerkannte Institutionen mit öffentlichem Förderauftrag und die Kriterien für zum Programm zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors (Public Sector Purchase Programme – PSPP) zugelassene Institutionen mit öffentlichem Förderauftrag aufeinander abgestimmt werden. Zu diesem Zweck wird der geldpolitische Handlungsrahmen des Eurosystems ein harmonisiertes Verzeichnis der Institutionen mit öffentlichem Förderauftrag enthalten, das auf einer Reihe von gemeinsamen qualitativen Kriterien beruht und auf das in der Leitlinie über die allgemeine Dokumentation[1] verwiesen wird. Diese Institutionen mit öffentlichem Förderauftrag werden von den neuen Zulassungskriterien für unbesicherte Bankschuldverschreibungen (Artikel 81a) und den Konzentrationsobergrenzen für unbesicherte Bankschuldverschreibungen (Artikel 141) ausgenommen. Außerdem werden alle im harmonisierten Verzeichnis geführten Institutionen mit öffentlichem Förderauftrag für das PSPP zugelassen. Schließlich beschloss der EZB-Rat, eine Reihe von quantitativen Kriterien anzuwenden, mit denen bestimmt werden soll, welche Institutionen mit öffentlichem Förderauftrag der Haircutkategorie II zugeordnet werden sollten. Nur Institutionen mit öffentlichem Förderauftrag, die diese quantitativen Kriterien erfüllen, werden der Haircutkategorie II zugeordnet. Das harmonisierte Verzeichnis der Institutionen mit öffentlichem Förderauftrag, in dem angegeben ist, ob die jeweilige Institution mit öffentlichem Förderauftrag die quantitativen Kriterien für die Haircutkategorie II erfüllt, wird auf der Website der EZB veröffentlicht. Diese Änderungen werden in die anstehende Aktualisierung der Leitlinie über die allgemeine Dokumentation einfließen.

Jährliche Überprüfung zugelassener nicht geregelter Märkte, als multilaterale Entwicklungsbanken oder internationale Organisationen klassifizierter Emittenten und als Institutionen mit öffentlichem Förderauftrag in Haircutkategorie II klassifizierter Emittenten

Am 26. März 2019 beschloss der EZB-Rat auf Grundlage seiner jährlichen Überprüfung dieser Verzeichnisse, das Verzeichnis der zugelassenen nicht geregelten Märkte für Vermögenswerte, die als Sicherheiten für geldpolitische Geschäfte des Eurosystems zugelassen sind, und das Verzeichnis der als multilaterale Entwicklungsbanken oder internationale Organisationen klassifizierten Emittenten nicht zu ändern. Was das Verzeichnis der als Institutionen mit öffentlichem Förderauftrag in Haircutkategorie II klassifizierten Emittenten betrifft, war der EZB-Rat aufgrund seines Beschlusses zur Harmonisierung der Konzepte zu Institutionen mit öffentlichem Förderauftrag der Auffassung, dass keine Änderungen dieses Verzeichnisses erforderlich sind. Alle Verzeichnisse sind auf der Website der EZB abrufbar.

Finanzmarktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr

Bericht zu Kartenzahlungen in Europa

Am 22. März 2019 nahm der EZB-Rat Kenntnis von einem Bericht mit dem Titel „Card payment in Europe - current landscape and future prospects: the Eurosystem perspective“ (Kartenzahlungen in Europa – aktuelle Lage und Ausblick: die Sichtweise des Eurosystems) und genehmigte seine Veröffentlichung auf der Website der EZB. In dem Bericht wird die Analyse des Eurosystems zum aktuellen Stand von Kartenzahlungen in Europa vorgestellt. Außerdem wird der Umstand hervorgehoben, dass ein harmonisierter, wettbewerbsorientierter und innovativer europäischer Karten-Zahlungsverkehrsraum trotz gesetzlicher Änderungen und wesentlicher technologischer Entwicklungen, die das Umfeld für Kartenzahlungen erheblich umgestaltet haben, immer noch nicht verwirklicht ist. Der Bericht legt die Sichtweise des Eurosystems zu den diesbezüglichen Handlungsoptionen dar.

Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften

Stellungnahme der EZB zu Veränderungen in der Führungsstruktur der Nationale Bank van België/Banque Nationale de Belgique

Am 26. März 2019 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2019/12 auf Ersuchen des belgischen Finanzministers.

Stellungnahme der EZB zu Rechtsmitteln für frühere Inhaber qualifizierter Eigenkapitalinstrumente und Schuldtitel der Bank (Slowenien)

Am 27. März 2019 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2019/13 auf Ersuchen des slowenischen Finanzministeriums.

Stellungnahme der EZB zur erforderlichen Zustimmung des Kreditnehmers für die Übertragung eines durch Wohnimmobilien besicherten Kredits (Irland)

Am 29. März 2019 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2019/14 auf Ersuchen des Vorsitzenden des gemeinsamen Ausschusses für Finanzen, öffentliche Ausgaben und Reform des Oireachtas (irisches Nationalparlament) sowie des Taoiseach (irischer Ministerpräsident).

Corporate Governance

Nominierung des stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsgremiums der EZB

Am 9. April 2019 schlug der EZB-Rat die Ernennung des Mitglieds des Direktoriums der EZB, Yves Mersch, zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsgremiums der EZB vor. Eine entsprechende Pressemitteilung ist auf der Website der EZB abrufbar.

Stellenausschreibung für die Auswahl von Vertreterinnen bzw. Vertretern der EZB für das Aufsichtsgremium

Am 9. April 2019 billigte der EZB-Rat die Stellenausschreibung für die Auswahl von bis zu drei EZB-Vertreterinnen bzw. -Vertretern für das Aufsichtsgremium. Gemäß dem Beschluss EZB/2014/4 über die Ernennung von Vertretern der Europäischen Zentralbank für das Aufsichtsgremium werden die Vertreterinnen bzw. Vertreter der EZB für das Aufsichtsgremium aus Kandidaten der in Banken- und Finanzfragen anerkannten und erfahrenen Persönlichkeiten ausgewählt. Die Stellenausschreibung wird in Kürze auf der Website der EZB veröffentlicht und sieht eine Bewerbungsfrist von vier Wochen vor.

Bankenaufsicht

Veröffentlichung der SREP-Broschüre 2018

Am 1. April 2019 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, die Gesamtergebnisse des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process – SREP) für 2018 zu veröffentlichen. Die Broschüre umfasst einen Überblick über die Ergebnisse des SREP 2018 bezogen auf die gesamten SREP-Scorewerte im Vergleich zum SREP-Zyklus 2017, einen Gesamtüberblick über die CET1-Anforderungen und zusätzliche Informationen zu SREP-Maßnahmen. Außerdem enthält die SREP-Broschüre 2018, ähnlich wie die Publikationen in den Vorjahren, einen Überblick über die Rechtsgrundlage der SREP-Beschlüsse und einen Überblick über die Methodik, die der SREP-Bewertung zugrunde liegt. Die Broschüre sowie die diesbezügliche Pressemitteilung sind auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.

Einleitung einer öffentlichen Konsultation zu den vorgeschlagenen Änderungen des Aufsichtsgebührenrahmens der EZB

Am 4. April 2019 beschloss der EZB-Rat, ein öffentliches Konsultationsverfahren zu den Änderungen des Aufsichtsgebührenrahmens der EZB einzuleiten. In diesem Zusammenhang billigte er die Dokumente, mit denen die öffentliche Konsultation eingeleitet wird, also den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1163/2014 über Aufsichtsgebühren und das Konsultationspapier. Außerdem beschloss er, die im Rahmen der ersten öffentlichen Konsultation von 2017 zu diesem Thema eingegangenen Kommentare zu veröffentlichen. Alle Dokumente sind auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.

  1. [1]Leitlinie (EU) 2015/510 der Europäischen Zentralbank vom 19. Dezember 2014 über die Umsetzung des geldpolitischen Handlungsrahmens des Eurosystems (EZB/2014/60).
KONTAKT

Europäische Zentralbank

Generaldirektion Kommunikation

Nachdruck nur mit Quellenangabe gestattet.

Ansprechpartner für Medienvertreter