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Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Februar 2018

Marktoperationen

Aktualisierung des Verzeichnisses von Euro-Referenzkursen

Am 26. Januar 2018 beschloss der EZB-Rat, die isländische Krone wieder in das Verzeichnis der Währungen aufzunehmen, für die die EZB die täglich ermittelten Euro-Referenzkurse veröffentlicht. Die Meldungen für diese Währung waren im Dezember 2008 ausgesetzt worden, weil es nach der Einführung von Kapitalverkehrskontrollen durch die isländischen Behörden keinen zuverlässigen Marktwechselkurs mehr gab. Die Aufhebung dieser Kontrollen im März 2017 und die Rückkehr zu einem zuverlässigen Marktwechselkurs haben zu der Wiederaufnahme geführt, die ab dem 1. Februar 2018 wirksam wird. Die Referenzkurse werden auf Grundlage einer regelmäßigen Konzertation zwischen Zentralbanken in ganz Europa an jedem Geschäftstag um 14:15 Uhr MEZ ermittelt und in der Regel täglich gegen 16:00 Uhr MEZ aktualisiert.

Jährliche Überprüfung zugelassener nicht geregelter Märkte, als multilaterale Entwicklungsbanken oder internationale Organisationen klassifizierter Emittenten und als Institutionen mit öffentlichem Förderauftrag in Haircutkategorie II klassifizierter Emittenten

Am 26. Januar 2018 überprüfte der EZB-Rat a) das Verzeichnis der zugelassenen nicht geregelten Märkte für Vermögenswerte, die als Sicherheiten für geldpolitische Geschäfte des Eurosystems zugelassen sind, b) das Verzeichnis der als multilaterale Entwicklungsbanken oder internationale Organisationen klassifizierten Emittenten und c) das Verzeichnis der als Institutionen mit öffentlichem Förderauftrag in Haircutkategorie II klassifizierten Emittenten. Die ersten beiden Verzeichnisse bleiben unverändert. Was das dritte Verzeichnis (als Institutionen mit öffentlichem Förderauftrag in Haircutkategorie II klassifizierte Emittenten) betrifft, so wurden die Caisse des Dépôts et Consignations und die Nederlandse Waterschapsbank in das Verzeichnis aufgenommen, während die Cassa Depositi e Prestiti aus dem Verzeichnis gestrichen wurde, da sie bestimmte von der EZB festgelegte quantitative Schwellenwerte für die Einstufung der von einigen Institutionen mit öffentlichem Förderauftrag begebenen Wertpapiere in Haircutkategorie II nicht mehr erfüllt. Die Verzeichnisse, die am 1. Februar 2018 entsprechend aktualisiert wurden, stehen auf der Website der EZB zur Verfügung.

Änderungen des rechtlichen Rahmens für die Durchführung der Geldpolitik des Eurosystems

Am 7. Februar 2018 verabschiedete der EZB-Rat drei Leitlinien (Leitlinien EZB/2018/3, EZB/2018/4 und EZB/2018/5) zur Änderung der Leitlinie über die Umsetzung des geldpolitischen Handlungsrahmens des Eurosystems (EZB/2014/60), der Leitlinie über die bei der Umsetzung des geldpolitischen Handlungsrahmens des Eurosystems anzuwendenden Bewertungsabschläge (EZB/2015/35) bzw. der Leitlinie über zusätzliche zeitlich befristete Maßnahmen hinsichtlich der Refinanzierungsgeschäfte des Eurosystems und der Notenbankfähigkeit von Sicherheiten (EZB/2014/31). Eine diesbezügliche Pressemitteilung mit Einzelheiten zu den an diesen Änderungsrechtsakten vorgenommenen Änderungen ist auf der Website der EZB abrufbar.

Erweiterung der Rahmen für zusätzliche Kreditforderungen (Additional Credit Claims – ACC)

Am 9. Februar 2018 genehmigte der EZB-Rat die Erweiterung der Rahmen für zusätzliche Kreditforderungen in ihrer derzeitigen Form bis zur Fälligkeit des letzten gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfts der zweiten Serie (GLRG-II), die für den 24. März 2021 vorgesehen ist. Die ACC-Rahmen wurden im Jahr 2011 eingeführt, damit nationale Zentralbanken (NZBen) des Eurosystems bestimmte Kreditforderungen als Sicherheit akzeptieren können, die die in der Leitlinie EZB/2014/60 über die Umsetzung des geldpolitischen Handlungsrahmens des Eurosystems festgelegten Zulassungskriterien und/oder Anforderungen an die Kreditqualität nicht erfüllten. Die Annahme der ACC-Rahmen von NZBen bedarf der vorherigen Genehmigung durch den EZB-Rat und unterliegt der Bedingung, dass Verluste aus der Annahme zusätzlicher Kreditforderungen ausschließlich von den NZBen getragen werden, die die zusätzlichen Kreditforderungen annehmen. Weitere Einzelheiten zu den ACC-Rahmen stehen auf der Website der EZB zur Verfügung.

Finanzmarktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr

Errichtung eines Euro Cyber Resilience Boards für gesamteuropäische Finanzmarktinfrastrukturen

Am 26. Januar 2018 genehmigte der EZB-Rat die Errichtung eines Euro Cyber Resilience Boards (ECRB) für gesamteuropäische Finanzmarktinfrastrukturen mit dem Ziel, die Cyberwiderstandsfähigkeit von Finanzmarktinfrastrukturen und ihren kritischen Dienstleistern sowie des EU-Finanzsektors insgesamt zu verbessern. Das ECRB, dessen Vorsitz von einem Mitglied des EZB-Direktoriums geleitet wird, setzt sich zusammen aus a) Vertretern gesamteuropäischer Finanzmarktinfrastrukturen und ihrer kritischen Dienstleister, b) Vertretern hauptverantwortlicher Überwachungsinstanzen des Eurosystems für gesamteuropäische Finanzmarktinfrastrukturen (sieben NZBen und die EZB) und c) Vertretern dreier anderer NZBen des ESZB nach dem Rotationsprinzip. Die Europäische Kommission, die Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit, die Europäische Bankenaufsichtsbehörde, der Einheitliche Aufsichtsmechanismus, die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde, Europol und die Generaldirektion Informationssysteme der EZB können als Beobachter teilnehmen. Allgemeine Informationen zum ECRB werden auf der Website der EZB veröffentlicht.

Zulassung neuer indirekter Verbindungen zwischen Wertpapierabwicklungssystemen

Am 1. Februar 2018 genehmigte der EZB-Rat neun neue indirekte Verbindungen zwischen Clearstream Banking AG Frankfurt CBF-CREATION, Clearstream Banking S.A. Luxembourg (CBL) und LuxCSD einerseits und Euroclear France, Euroclear Nederland und Monte Titoli andererseits über CBF-system (und für die Verbindungen von CBF-CREATION auch über CBL) für die Verwendung bei Kreditgeschäften des Eurosystems. Die Liste der zugelassenen Verbindungen, die auf der Website der EZB abrufbar ist, wird bei Inbetriebnahme der indirekten Verbindungen aktualisiert.

Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften

Stellungnahme der EZB zur Organisation des Zentralregisters für Bankkonten und Finanztransaktionen in Belgien

Am 26. Januar 2018 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2018/4 auf Ersuchen des belgischen Finanzministeriums.

Stellungnahme der EZB zu Basisinformationsblättern für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte in Slowenien

Am 31. Januar 2018 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2018/5 auf Ersuchen des slowenischen Finanzministeriums.

Stellungnahme der EZB zu den Finanzierungsquellen und der Verwaltung der maltesischen Finanzaufsichtsbehörde (Malta Financial Services Authority)

Am 6. Februar 2018 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2018/6 auf Ersuchen der Bank Ċentrali ta’ Malta/Central Bank of Malta.

Stellungnahme der EZB zur Abhängigkeit der Kreditinstitute von Mitteln finanzieller Kapitalgesellschaften in Ungarn

Am 6. Februar 2018 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2018/7 auf Ersuchen der Magyar Nemzeti Bank.

Stellungnahme der EZB zur Rückführung von Geldmitteln aus bestimmten Steueroasen in die Republik Slowenien

Am 14. Februar 2018 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2018/8 auf Ersuchen der Nationalversammlung der Republik Slowenien.

Stellungnahme der EZB zu zusätzlichen makroprudenziellen Instrumenten für Wohnungsbaukredite in Luxemburg

Am 19. Februar 2018 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2018/9 auf Ersuchen des luxemburgischen Finanzministeriums.

Stellungnahme zur Übertragung neuer Aufgaben auf die Central Bank of Cyprus in Bezug auf Interbankentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge

Am 14. Februar 2018 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2018/10 auf Ersuchen des Finanzministeriums der Republik Zypern.

Stellungnahme zur Übertragung neuer Aufgaben auf die Bank of Greece in Bezug auf Interbankentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge

Am 15. Februar 2018 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2018/11 auf Ersuchen des griechischen Finanzministeriums.

Corporate Governance

Empfehlung der EZB an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Oesterreichischen Nationalbank

Am 26. Januar 2018 verabschiedete der EZB-Rat die Empfehlung EZB/2018/1 an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Oesterreichischen Nationalbank. Diese Empfehlung wurde im Amtsblatt der Europäischen Union und auf der Website der EZB veröffentlicht.

Erweiterter Jahresabschluss 2017 der EZB

Am 21. Februar 2018 erfolgte die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der EZB für das Geschäftsjahr 2017 durch den EZB-Rat. Der erweiterte Jahresabschluss und eine entsprechende Pressemitteilung wurden am 22. Februar 2018 auf der Website der EZB veröffentlicht. Der Managementbericht für das Jahr 2017 wurde als Teil des erweiterten Jahresabschlusses der EZB veröffentlicht.

Statistik

Verordnung der EZB über die statistischen Berichtspflichten der Altersvorsorgeeinrichtungen

Am 26. Januar 2018 erließ der EZB-Rat die Verordnung EZB/2018/2 über die statistischen Berichtspflichten der Altersvorsorgeeinrichtungen. Diese Verordnung, der ein öffentliches Konsultationsverfahren der EZB und eine umfangreiche Konsultation der Interessengruppen sowie Vereinbarungen mit anderen Einrichtungen (z. B. EIOPA) zur Minimierung der Berichtslast der Branche vorausgingen, wurde im Amtsblatt der Europäischen Union und auf der Website der EZB veröffentlicht.

Dialog zwischen dem Ausschuss für Statistik des Eurosystems/ESZB und dem Bankensektor über statistische Fragen

Am 31. Januar 2018 genehmigte der EZB-Rat die Einrichtung jährlicher Treffen, um die Erörterung statistischer Fragen zwischen den Mitgliedern des Ausschusses für Statistik (Statistics Committee – STC) des Eurosystems/ESZB und Vertretern des Bankensektors zu erleichtern. Da Projekte zur Entwicklung oder Verbesserung der Statistiken des ESZB mittelfristig andauern und erhebliche Auswirkungen auf Mitglieder der Finanzbranche haben, die Berichtspflichten unterliegen, wird erwartet, dass diese Treffen einen regelmäßigen Informationsaustausch über laufende Initiativen und die ihnen zugrunde liegenden geldpolitischen Gründe ermöglichen und zu einer positiveren Interaktion mit meldenden Banken beitragen. Das erste Treffen ist für März 2018 vorgesehen. Ausführlichere Informationen zu diesen Treffen werden auf der Website der EZB zur Verfügung gestellt.

Bankenaufsicht

Durchführung des EU-weiten Stresstests 2018 mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority – EBA)

Am 31. Januar 2018 gab die EZB bekannt, dass sie im Rahmen des mit der EBA durchgeführten EU-weiten Stresstests 2018 37 Banken überprüfen wird, auf die 70 % der Gesamtaktiva im Eurogebiet entfallen. Der EU-weite Stresstest wird gemäß der Methodik, den Formblättern und Szenarios der EBA durchgeführt, und die Ergebnisse der einzelnen Banken werden voraussichtlich bis zum 2. November 2018 veröffentlicht. Eine diesbezügliche Pressemitteilung ist auf der Website der EZB für Bankenaufsicht abrufbar.

Einhaltung der EBA-Leitlinien zu Offenlegungspflichten in Bezug auf Übergangsbestimmungen für IFRS 9

Am 7. Februar 2018 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, der EBA mitzuteilen, dass die EZB in Bezug auf die von ihr beaufsichtigten bedeutenden Institute beabsichtigt, die EBA-Leitlinien zur einheitlichen Offenlegung gemäß Artikel 473a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Eigenkapitalverordnung – CRR) in Bezug auf Übergangsbestimmungen zur Verringerung der Auswirkungen der Einführung des IFRS 9 auf die Eigenmittel (EBA/GL/2018/01) einzuhalten. Diese Leitlinien, die ab dem 20. März 2018 gelten, folgen den Offenlegungspflichten, die der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht vorgeschlagen hat, um den Auswirkungen der Übergangsbestimmungen für IFRS 9 auf die Kapital- und Verschuldungsquoten Rechnung zu tragen; Ziel ist es, die in der CRR niedergelegten Offenlegungspflichten in einer Weise umzusetzen, die den internationalen Standards entspricht.

Leitfaden zur Beurteilung von Zulassungsanträgen und Leitfaden zur Beurteilung von Anträgen auf Zulassung als FinTech-Kreditinstitut

Am 8. Februar 2018 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, den Leitfaden zur Beurteilung von Zulassungsanträgen und den Leitfaden zur Beurteilung von Anträgen auf Zulassung als FinTech-Kreditinstitut in der nach der entsprechenden öffentlichen Konsultation geänderten Fassung zu veröffentlichen. Die Leitfäden und die Feedback-Erklärung zur öffentlichen Konsultation können in Kürze auf der EZB-Website zur Bankenaufsicht abgerufen werden.

Beschluss zur Verhängung eines Moratoriums über die ABLV Bank

Am 19. Februar 2018 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, ein Moratorium über die ABLV Bank zu verhängen, mit dem es der ABLV Bank vorübergehend und bis auf Weiteres untersagt ist, Zahlungen zur Bedienung ihrer finanziellen Verbindlichkeiten zu leisten. Eine diesbezügliche Pressemitteilung ist auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.

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