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Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

August 2014

EMBARGO

SPERRFRIST: 8. August 2014, 15.00 Uhr MEZ

Marktoperationen

Beschluss der EZB über Maßnahmen im Zusammenhang mit gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften

Am 29. Juli 2014 erließ der EZB-Rat den Beschluss EZB/2014/34 über Maßnahmen im Zusammenhang mit gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (GLRGs). Ziel dieser Geschäfte ist es, die Funktionsfähigkeit des geldpolitischen Transmissionsmechanismus durch Unterstützung der Kreditvergabe an die Realwirtschaft zu verbessern. In dem Beschluss werden die Bedingungen für die Teilnahme an GLRGs und weitere operative Aspekte dieser Geschäfte dargelegt. Der Beschluss wurde unmittelbar nach seinem Erlass zusammen mit einer entsprechenden Pressemitteilung auf der Website der EZB veröffentlicht.

Umsetzung der restriktiven Maßnahmen des Rates der EU angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

Am 7. August 2014 erließ der EZB-Rat einen Beschluss zur Durchführung der restriktiven Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Diese Maßnahmen waren vom Rat der Europäischen Union am 31. Juli 2014 verhängt worden. Die EZB wird sicherstellen, dass die Banken Zugang zu Refinanzierungsmitteln haben; sie sind allerdings gehalten, zuerst ihren Bedarf zu melden. Die Genehmigung erfolgt, wenn bestätigt ist, dass die geforderte Liquidität nicht zur Umgehung der restriktiven Maßnahmen der EU genutzt wird.

Stellungnahme zu Rechtsvorschriften

Stellungnahme der EZB zum Zentralen Kreditregister in Portugal

Am 21. Juli 2014 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2014/57 auf Ersuchen der portugiesischen Staats- und Finanzministerin.

Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zur Gewährleistung einer hohen gemeinsamen Netz- und Informationssicherheit in der Union

Am 25. Juli 2014 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2014/58 auf eigene Initiative. Die Stellungnahme wird zu gegebener Zeit im Amtsblatt der Europäischen Union und auf der Website der EZB veröffentlicht.

Stellungnahme der EZB zu neuen allgemeinen Maßnahmen, die auf der Entscheidung des Obersten Gerichts zu Verbraucherdarlehensverträgen in Ungarn beruhen

Am 28. Juli 2014 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2014/59 auf Ersuchen des ungarischen Ministeriums für nationale Wirtschaft.

Stellungnahme der EZB zur Abwicklung von Kreditinstituten und anderen Instituten in Zypern

Am 22. Juli 2014 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2014/60 auf Ersuchen des Finanzministers der Republik Zypern.

Stellungnahme der EZB zu Sanierungs- und Abwicklungsmaßnahmen für die Hypo Group Alpe Adria

Am 29. Juli 2014 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2014/61 auf Ersuchen des österreichischen Bundesministeriums für Finanzen.

Stellungnahme der EZB zur Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen in Ungarn

Am 6. August 2014 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2014/62 auf Ersuchen des ungarischen Ministeriums für nationale Wirtschaft.

Stellungnahme der EZB zur Redenominierung von Kapital und Wertpapieren der Unternehmen in Litauen

Am 6. August 2014 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2014/63 auf Ersuchen des litauischen Wirtschaftsministeriums.

Corporate Governance

Teilnahme der Lietuvos bankas an Sitzungen des EZB-Rats vor dem 1. Januar 2015

Im Einklang mit der bewährten Praxis beschloss der EZB-Rat am 16. Juli 2014, den Präsidenten der Lietuvos bankas als Beobachter zu seinen Sitzungen einzuladen und Experten der Lietuvos bankas in allen Ausschüssen des Eurosystems/ESZB und den nachgeordneten Gremien, sofern diese in der Zusammensetzung des Eurosystems tagen, Beobachterstatus zu gewähren. Ein Vertreter der Lietuvos bankas wird zudem – als Beobachter – an den Sitzungen des Aufsichtsgremiums teilnehmen. Dieser Beschluss trat unmittelbar nach der Entscheidung des Rates der EU vom 23. Juli 2014 über die Aufhebung der Ausnahmeregelung für Litauen in Kraft.

Bankenaufsicht

Veröffentlichung des CAST-Handbuchs

Am 6. August 2014 genehmigte der EZB-Rat die Veröffentlichung des Handbuchs zum Stresstest im Rahmen der umfassenden Bewertung (Comprehensive Assessment Stress Test ‒ CAST). Dort werden die einzelnen Schritte der umfassenden Bewertung beschrieben, die sich an die Prüfung der Aktiva-Qualität (Asset Quality Review – AQR) anschließen und auf ihr aufbauen. Insbesondere wird in diesem Dokument dargelegt, wie die systematische und zentral gesteuerte Qualitätssicherung der von den Banken vorgelegten Ergebnisse aus den Stresstests durchgeführt wird und wie AQR und Stresstest zusammengefügt werden. Dabei werden Einzelheiten zum geplanten Qualitätssicherungsprozess für den Stresstest und zur Methodik für das Zusammenfügen der Resultate aus AQR und Stresstest genannt. Zusammen mit dem AQR-Handbuch für Phase 2 und der Stresstest-Methodik der EBA liefert das Handbuch die komplette Methodik für die quantitative Komponente der umfassenden Bewertung. Es ist heute auf der Website der EZB veröffentlicht worden.

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Europäische Zentralbank

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