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Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Juli 2012

Marktoperationen

Zeitlich befristete Maßnahmen hinsichtlich der Zulassung bestimmter zusätzlicher Asset-Backed Securities (ABS) als Sicherheiten für das Eurosystem

Am 28. Juni 2012 verabschiedete der EZB-Rat den Beschluss EZB/2012/11 zur Änderung des Beschlusses EZB/2011/25 über zusätzliche zeitlich befristete Maßnahmen hinsichtlich der Refinanzierungsgeschäfte des Eurosystems und der Notenbankfähigkeit von Sicherheiten. Durch diese Änderung werden die Kriterien für die Zulassung von Asset-Backed Securities als Sicherheiten für die geldpolitischen Geschäfte des Eurosystems erweitert. Der Beschluss wurde am selben Tag auf der EZB-Website veröffentlicht.

Maßnahmen hinsichtlich der Zulassung staatlich garantierter Bankschuldverschreibungen als Sicherheiten für das Eurosystem

Am 3. Juli 2012 verabschiedete der EZB-Rat den Beschluss EZB/2012/12 zur Änderung des Beschlusses EZB/2011/25 über zusätzliche zeitlich befristete Maßnahmen hinsichtlich der Refinanzierungsgeschäfte des Eurosystems und der Notenbankfähigkeit von Sicherheiten. Durch diese Änderung wird der gegenwärtige Umfang der Eigennutzung staatlich garantierter Bankschuldverschreibungen eingefroren. Anträge auf Erhöhung dieses Umfangs bedürfen der vorherigen Zustimmung durch den EZB-Rat. Sie müssen hierzu einen Finanzierungsplan enthalten. Der Beschluss wurde am selben Tag auf der EZB-Website veröffentlicht.

Einhaltung der Basel-II-Definition von „Ausfall“

Am 4. April 2012 beschloss der EZB-Rat, dass Ratingtools, die bis zum 31. Mai 2012 nicht die von Basel II vorgegebene Definition von „Ausfall“ zugrunde legen, so lange vom Rahmenwerk für Bonitätsbeurteilungen im Eurosystem (Eurosystem Credit Assessment Framework – ECAF) ausgeschlossen werden, bis sie diese Definition anwenden. Im Nachgang zu diesem Beschluss entschied der EZB-Rat durch Beschluss vom 5. Juli 2012, folgende Ratingtools bis auf Weiteres vom ECAF auszuschließen: ICAP, Coface Serviços Portugal und Cerved.

Genehmigung der dritten Reihe nationaler Rahmenwerke für zusätzliche Kreditforderungen

Nach seinem Beschluss vom 8. Dezember 2011, den nationalen Zentralbanken (NZBen) des Eurosystems die temporäre Hereinnahme zusätzlicher nicht notleidender Kreditforderungen, die bestimmte Zulassungskriterien erfüllen, als Sicherheiten zu erlauben, genehmigte der EZB-Rat am 5. Juli 2012 den von der Bank of Greece vorgeschlagenen Rahmen für zusätzliche Kreditforderungen (additional credit claims – ACC) sowie die von der Zentralbank von Zypern, der Banco de Portugal und der Banca d'Italia vorgeschlagenen Erweiterungen der ACC-Rahmen. Nähere Informationen zu diesen Rahmen werden auf den Websites der EZB und der betreffenden NZBen veröffentlicht.

Umsetzung der Anforderungen für die Meldung von Strukturdaten auf Einzelkreditebene zu Asset-Backed Securities

Am 5. Juli 2012 beschloss der EZB-Rat, die Meldung von Strukturdaten auf Einzelkreditebene als Voraussetzung für die Notenbankfähigkeit von Asset-Backed Securities (ABS) im Sicherheitenrahmen des Eurosystems einzuführen. Nach einer Übergangsfrist von insgesamt neun Monaten müssen die Meldestandards, die auf Schemata für Strukturdaten auf Einzelkreditebene Anwendung finden, vollständig eingehalten werden. Die Übergangsfrist beginnt jeweils zu dem Zeitpunkt, an dem die Meldung für jede ABS-Sicherheitenklasse verbindlich wird. Der EZB-Rat legte auch das jeweilige Datum des Inkrafttretens der Meldepflicht von Strukturdaten auf Einzelkreditebene für Residential Mortgage-Backed Securities, Verbriefungen von Krediten an kleine und mittlere Unternehmen und Commercial Mortgage-Backed Securities sowie für Autokredit-ABS, Konsumentenkredit-ABS und Leasing-ABS fest. Nähere Einzelheiten sind einer Pressemitteilung zu entnehmen, die am 6. Juli 2012 auf der Website der EZB veröffentlicht wurde.

Mehr Transparenz bei Informationen zu geldpolitischen Geschäften

Am 6. Juli 2012 beschloss der EZB-Rat, dass die EZB Informationen über Sicherheiten vierteljährlich in Form von Datentabellen und -abbildungen veröffentlichen wird. Diese Angaben sind gegenwärtig im Jahresbericht der EZB zu finden. Sie umfassen die für die Geschäfte des Eurosystems zugelassenen Sicherheiten (aufgeschlüsselt nach Sicherheitenklassen), die Höhe der Überbesicherung und die hinterlegten Sicherheiten (aufgeschlüsselt nach Sicherheitenklassen). Diese Daten sollen erstmals im September 2012 veröffentlicht werden.

Notenbankfähigkeit von Anleihen, die von der griechischen Regierung ausgegeben oder garantiert werden

Da das Rückkaufprogramm für marktfähige Schuldtitel, die von der Hellenischen Republik begeben oder in vollem Umfang garantiert werden, am 25. Juli 2012 endet, sind diese Instrumente bis auf Weiteres nicht mehr als Sicherheiten für die geldpolitischen Geschäfte des Eurosystems zugelassen. Im Einklang mit den bestehenden Verfahren wird der EZB-Rat ihre etwaige Notenbankfähigkeit nach Abschluss der derzeit von der Europäischen Kommission unter Beteiligung der EZB und des IWF durchgeführten Überprüfung der von Griechenland im Rahmen des zweiten Anpassungsprogramms erzielten Fortschritte beurteilen. Die entsprechende Pressemitteilung und der diesbezügliche Rechtsakt (Beschluss EZB/2012/14) wurden am 20. Juli 2012 auf der Website der EZB veröffentlicht.

Zahlungsverkehrs- und Abwicklungssysteme

Leitlinie über TARGET2-Securities

Am 19. Juli 2012 verabschiedete der EZB-Rat die Leitlinie EZB/2012/13 über TARGET2-Securities (Neufassung). Die Leitlinie wird in Kürze im Amtsblatt der Europäischen Union und auf der Website der EZB veröffentlicht.

Ernennung der Mitglieder des T2S-Vorstands

Am 19. Juli 2012 ernannte der EZB-Rat im Einklang mit dem Beschluss EZB/2012/6 über die Einrichtung des TARGET2-Securities-Vorstands die Mitglieder des T2S-Vorstands, der seine Arbeit unter dem Vorsitz von Herrn Jean-Michel Godeffroy mit sofortiger Wirkung aufnehmen soll. Die Zusammensetzung des T2S-Vorstands wurde in einer am 19. Juli 2012 auf der EZB-Website veröffentlichten Pressemitteilung bekannt gegeben.

Finanzstabilität und Aufsichtsfragen

Antwort des Eurosystems auf das Grünbuch Schattenbankwesen der Kommission

Am 5. Juli 2012 billigte der EZB-Rat die Antwort des Eurosystems hinsichtlich des öffentlichen Konsultationsverfahrens der Kommission zum Grünbuch Schattenbankwesen. Die Antwort des Eurosystems, die unverzüglich an die Europäische Kommission weitergeleitet wurde, wurde am darauffolgenden Tag auf der EZB-Website veröffentlicht.

Stellungnahme zu Rechtsvorschriften

Stellungnahme der EZB zur Rekapitalisierung der Banken in Slowenien

Am 21. Juni 2012 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2012/48 auf Ersuchen des slowenischen Finanzministeriums.

Stellungnahme der EZB zur Magyar Nemzeti Bank

Am 28. Juni 2012 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2012/49 auf Ersuchen des ungarischen Wirtschaftsministeriums.

Stellungnahme der EZB zu den Gesetzen über die Zentralbank von Zypern von 2002 bis 2007

Am 11. Juli 2012 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2012/51 auf Ersuchen des Präsidenten des zyprischen Repräsentantenhauses.

Stellungnahme der EZB zu neuen Maßnahmen zur Stärkung der Aufsicht und der Durchsetzung der Finanzmarktregulierung in Irland

Am 16. Juli 2012 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2012/52 auf Ersuchen des irischen Finanzministeriums.

Stellungnahme der EZB zur Bankenabgabe und zu Beiträgen zum Einlagensicherungssystem in der Slowakei

Am 16. Juli 2012 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2012/53 auf Ersuchen des slowakischen Finanzministeriums.

Stellungnahme der EZB zum Einzug bestimmter alter Banknoten als gesetzliches Zahlungsmittel in Schweden

Am 17. Juli 2012 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2012/54 auf Ersuchen der Sveriges Riksbank.

Stellungnahme der EZB zur Stärkung der Finanzaufsicht und Einrichtung eines Ausschusses für Finanzstabilität in Deutschland

Am 17. Juli 2012 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2012/55 auf Ersuchen des Bundesministeriums der Finanzen.

Statistik

Anpassung der Geldmengenaggregate

Am 5. Juli 2012 billigte der EZB-Rat die Anpassung a) der Geldmengenaggregate durch Ausschluss der über zentrale Kontrahenten abgewickelten Repogeschäfte aus dem M3-Posten „von SFIs gehaltene Repogeschäfte“ und b) der Kreditaggregate durch Ausschluss der über zentrale Kontrahenten abgewickelten Reverse-Repogeschäfte aus dem M3-Gegenposten „Buchkredite an SFIs“. Die angepassten Statistiken werden erstmals Ende September 2012 zusammen mit den monetären Daten für August 2012 veröffentlicht.

Corporate Governance

Stellungnahme des EZB-Rats zu einer Empfehlung des Rates zur Ernennung eines Mitglieds des Direktoriums der EZB

Am 18. Juli 2012 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2012/56 auf Ersuchen des Präsidenten des Europäischen Rates. Die Stellungnahme wurde am 19. Juli 2012 auf der Website der EZB veröffentlicht.

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Europäische Zentralbank

Generaldirektion Kommunikation

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