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Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

August 2010

Operationeller Bereich

Überprüfung der Risikokontrollmaßnahmen des Eurosystems

Am 28. Juli 2010 gab die EZB vom EZB-Rat verabschiedete Änderungen der Risikokontrollmaßnahmen für notenbankfähige Sicherheiten, die für Kreditgeschäfte des Eurosystems zugelassen sind, bekannt. Diese Änderungen ergeben sich aus der zweijährlichen Überprüfung der Risikokontrollmaßnahmen des Eurosystems. In der diesbezüglichen Pressemitteilung wird außerdem das neue System von Bewertungsabschlägen näher erläutert, das gemäß dem Beschluss des EZB-Rats vom 8. April 2010, ein gestaffeltes System von Bewertungsabschlägen für Sicherheiten mit niedrigerem Rating einzuführen, zum 1. Januar 2011 in Kraft tritt.

Zahlungsverkehr und Marktinfrastruktur

Rechtsrahmen für den TARGET2-Simulator

Am 29. Juli 2010 verabschiedete der EZB-Rat den Beschluss EZB/2010/9 über den Zugang zu bestimmten TARGET2-Daten und deren Nutzung. Der Beschluss regelt den Zugang zu bestimmten Daten und deren Nutzung durch die für TARGET2 zuständigen Überwachungsinstanzen und die Systembetreiber im Zusammenhang mit dem TARGET2-Simulator. Der TARGET2-Simulator ermöglicht die Durchführung quantitativer Analysen und numerischer Simulationen mit Daten auf Transaktionsebene, um ein effizientes Funktionieren von TARGET2 und dessen Überwachung sicherzustellen.

Neue Marktkonvention für Short-Term European Paper (STEP)

Nach Kenntnisnahme der neuen STEP-Marktkonvention und der Übernahme der alleinigen Verantwortung durch das STEP-Sekretariat für die Vergabe des STEP-Siegels billigte der EZB-Rat am 5. August 2010, dass die Mitwirkung des Eurosystems an dieser Aktivität mit sofortiger Wirkung eingestellt wird. Weitere Informationen über den STEP-Markt finden sich auf der Website der EZB.

Finanzstabilität und Aufsichtsfragen

Beitrag des Eurosystems zur öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission zu Leerverkäufen

Am 5. August 2010 billigte der EZB-Rat den Beitrag des Eurosystems zur öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission zu Leerverkäufen und stimmte der Veröffentlichung dieses Beitrags auf der Website der EZB zu.

Stellungnahme zu Rechtsvorschriften

Stellungnahme der EZB zur Begrenzung der öffentlichen Ausgaben in Bezug auf die Banca d’Italia

Am 26. Juli 2010 verabschiedete der EZB-Rat diese Stellungnahme auf Ersuchen des italienischen Wirtschafts- und Finanzministeriums (CON/2010/58).

Stellungnahme der EZB zu den Laufbahnen der Bundesbankbeamtinnen und Bundesbankbeamten

Am 29. Juli 2010 verabschiedete der EZB-Rat diese Stellungnahme auf Ersuchen der Deutschen Bundesbank (CON/2010/59).

Stellungnahme der EZB zum Rahmen für Mindestreserven in Estland

Am 2. August 2010 verabschiedete der EZB-Rat diese Stellungnahme auf Ersuchen der Eesti Pank (CON/2010/60).

Stellungnahme der EZB zu bestimmten Zuständigkeiten des Vorstands der Bulgarischen Nationalbank (Българска народна банка)

Am 3. August 2010 verabschiedete der EZB-Rat diese Stellungnahme auf Ersuchen des Präsidenten der Bulgarischen Nationalbank (Българска народна банка) (CON/2010/61).

Stellungnahme der EZB zu Änderungen verschiedener Gesetze im Hinblick auf die Verringerung finanzieller Ungleichgewichte in Ungarn

Am 4. August 2010 verabschiedete der EZB-Rat diese Stellungnahme auf Ersuchen des ungarischen Wirtschaftsministeriums (CON/2010/62).

Stellungnahme der EZB zu Durchführungsbestimmungen über Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen in Deutschland

Am 5. August 2010 verabschiedete der EZB-Rat diese Stellungnahme auf Ersuchen des deutschen Bundesministeriums der Finanzen (CON/2010/63).

Statistik

Verordnung der EZB vom 23. Juli 2010 zur Änderung der Verordnung EZB/2001/18 über die Statistik über die von monetären Finanzinstituten angewandten Zinssätze für Einlagen und Kredite gegenüber privaten Haushalten und nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften (EZB/2010/7)

Am 23. Juli 2010 verabschiedete der EZB-Rat diese Verordnung, mit der die Übergangsbestimmungen zur Festlegung des nationalen Mindeststichprobenumfangs von Dezember 2010 bis Dezember 2013 verlängert werden.

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Europäische Zentralbank

Generaldirektion Kommunikation

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