EUR-Lex Der Zugang zum EU-Recht

Zurück zur EUR-Lex-Startseite

Dieses Dokument ist ein Auszug aus dem EUR-Lex-Portal.

Dokument 32014O0046

2014/870/EU: Leitlinie der Europäischen Zentralbank vom 19. November 2014 zur Änderung der Leitlinie EZB/2014/31 über zusätzliche zeitlich befristete Maßnahmen hinsichtlich der Refinanzierungsgeschäfte des Eurosystems und der Notenbankfähigkeit von Sicherheiten und zur Änderung der Leitlinie EZB/2007/9 (EZB/2014/46)

ABl. L 348 vom 4.12.2014, S. 27–29 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Rechtlicher Status des Dokuments In Kraft

ELI: http://data.europa.eu/eli/guideline/2014/870/oj

4.12.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 348/27


LEITLINIE DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK

vom 19. November 2014

zur Änderung der Leitlinie EZB/2014/31 über zusätzliche zeitlich befristete Maßnahmen hinsichtlich der Refinanzierungsgeschäfte des Eurosystems und der Notenbankfähigkeit von Sicherheiten und zur Änderung der Leitlinie EZB/2007/9

(EZB/2014/46)

(2014/870/EU)

DER EZB-RAT —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 127 Absatz 2 erster Gedankenstrich,

gestützt auf die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf Artikel 3.1 erster Gedankenstrich und die Artikel 12.1, 14.3, 18.1 und 18.2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß der Leitlinie EZB/2014/31 (1) gelten die Mindestanforderungen des Eurosystems für die Bonitätsschwellenwerte gemäß den Bestimmungen des Bonitätsbeurteilungsrahmens des Eurosystems für marktfähige Sicherheiten in Anhang I Abschnitt 6.3.2 der Leitlinie EZB/2011/14 (2) nicht für marktfähige Schuldtitel, die von den Zentralregierungen der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets begeben oder in vollem Umfang garantiert sind, sofern sie ein Programm der Europäischen Union/des Internationalen Währungsfonds erfüllen.

(2)

Der EZB-Rat ist der Auffassung, dass die Hellenische Republik ein Programm der Europäischen Union/des Internationalen Währungsfonds erfüllt. Marktfähige, von der Hellenischen Republik begebene oder in vollem Umfang garantierte Schuldtitel, die alle sonstigen Zulassungskriterien erfüllen, werden daher für die Kreditgeschäfte des Eurosystems als notenbankfähige Sicherheiten eingestuft; sie unterliegen allerdings einem besonderen System der Sicherheitsabschläge.

(3)

Angesichts der insgesamt verbesserten Marktbedingungen für marktfähige Sicherheiten Griechenlands hat der EZB-Rat beschlossen, das System der Sicherheitsabschläge für marktfähige, von der Hellenischen Republik begebene oder in vollem Umfang garantierte Schuldtitel zu überarbeiten. Dieses System ist in der Leitlinie EZB/2014/31 festgelegt.

(4)

Daher sollte die Leitlinie EZB/2014/31 entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE LEITLINIE ERLASSEN:

Artikel 1

Änderung des Anhangs I der Leitlinie EZB/2014/31

Anhang I der Leitlinie EZB/2014/31 erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Leitlinie.

Artikel 2

Inkrafttreten, Umsetzung und Anwendung

(1)   Diese Leitlinie tritt am Tag ihrer Mitteilung an die nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, in Kraft.

(2)   Die nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, treffen die zur Erfüllung dieser Leitlinie erforderlichen Maßnahmen und wenden diese ab dem 15. Dezember 2014 an. Sie teilen der EZB die Rechtstexte und Umsetzungsmaßnahmen in Bezug auf diese Maßnahmen spätestens bis zum 10. Dezember 2014 mit.

Artikel 3

Adressaten

Diese Leitlinie ist an die nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten gerichtet, deren Währung der Euro ist.

Geschehen zu Frankfurt am Main am 19. November 2014.

Für den EZB-Rat

Der Präsident der EZB

Mario DRAGHI


(1)  Leitlinie EZB/2014/31 vom 9. Juli 2014 über zusätzliche zeitlich befristete Maßnahmen hinsichtlich der Refinanzierungsgeschäfte des Eurosystems und der Notenbankfähigkeit von Sicherheiten und zur Änderung der Leitlinie EZB/2007/9 (ABl. L 240 vom 13.8.2014, S. 28).

(2)  Leitlinie EZB/2011/14 vom 20. September 2011 über geldpolitische Instrumente und Verfahren des Eurosystems (ABl. L 331 vom 14.12.2011, S. 1).


ANHANG

Anhang I der Leitlinie EZB/2014/31 wird wie folgt geändert:

„ANHANG I

System der Sicherheitsabschläge für von der Hellenischen Republik begebene oder in vollem Umfang garantierte marktfähige Schuldtitel

Griechische Staatsanleihen

Restlaufzeit (Jahre)

Festverzinsliches und variabel verzinsliches Papier

Nullkupon

0-1

6,5

6,5

1-3

11,0

12,0

3-5

16,5

18,0

5-7

23,0

26,0

7-10

34,0

39,5

> 10

40,0

52,5

Staatlich garantierte Bankanleihen und staatlich garantierte Anleihen nichtfinanzieller Kapitalgesellschaften

Restlaufzeit (Jahre)

Festverzinsliches und variabel verzinsliches Papier

Nullkupon

0-1

13,5

14,0

1-3

19,0

20,0

3-5

24,5

26,5

5-7

31,5

35,0

7-10

43,5

49,5

> 10

50,0

62,0“


nach oben