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Dieses Dokument ist ein Auszug aus dem EUR-Lex-Portal.

Dokument 32009O0028

    Leitlinie der Europäischen Zentralbank vom 14. Dezember 2009 zur Änderung der Leitlinie EZB/2006/16 über die Rechnungslegungsgrundsätze und das Berichtswesen im Europäischen System der Zentralbanken (EZB/2009/28)

    ABl. L 348 vom 29.12.2009, S. 75–93 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Rechtlicher Status des Dokuments Nicht mehr in Kraft, Datum des Endes der Gültigkeit: 30/12/2010; Stillschweigend aufgehoben durch 32010O0020

    ELI: http://data.europa.eu/eli/guideline/2009/1021/oj

    29.12.2009   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 348/75


    LEITLINIE DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK

    vom 14. Dezember 2009

    zur Änderung der Leitlinie EZB/2006/16 über die Rechnungslegungsgrundsätze und das Berichtswesen im Europäischen System der Zentralbanken

    (EZB/2009/28)

    (2009/1021/EU)

    DER EZB-RAT —

    gestützt auf die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (nachfolgend „ESZB-Satzung“), insbesondere auf die Artikel 12.1, 14.3 und 26.4,

    gestützt auf die Mitwirkung des Erweiterten Rates der Europäischen Zentralbank (EZB) gemäß Artikel 47.2 zweiter und dritter Gedankenstrich der ESZB-Satzung,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Der Beschluss EZB/2009/16 vom 2. Juli 2009 über die Umsetzung des Programms zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen (1) sieht die Einführung eines Programms für den Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen vor. Die Umsetzung dieses Programms erfordert weitere Änderungen der Rechnungslegungsgrundsätze und des Berichtswesens.

    (2)

    Es ist klarzustellen, dass Verbindlichkeiten aus geldpolitischen Operationen einer nationalen Zentralbank vor ihrem Beitritt zum Eurosystem unter der Position „Sonstige Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet“ zu verbuchen sind.

    (3)

    Es besteht die Notwendigkeit, die Verbuchung offener Forderungen, die aus der Nichterfüllung von Geschäftspartnern des Eurosystems im Zusammenhang mit Kreditgeschäften des Eurosystems resultieren, und der mit ihnen verbundenen Vermögenswerte sowie die Verbuchung von Rückstellungen für Adressenausfallrisiken aus diesen Geschäften genauer zu regeln.

    (4)

    Es sind einige weitere technische Änderungen der Leitlinie EZB/2006/16 vom 10. November 2006 über die Rechnungslegungsgrundsätze und das Berichtswesen im Europäischen System der Zentralbanken (2) erforderlich.

    (5)

    Die Leitlinie EZB/2006/16 ist dementsprechend zu ändern —

    HAT FOLGENDE LEITLINIE ERLASSEN:

    Artikel 1

    Änderungen

    Die Leitlinie EZB/2006/16 wird wie folgt geändert:

    1.

    Artikel 7 wird wie folgt geändert:

    a)

    Absatz 3 erhält folgende Fassung:

    „(3)   Beim Gold werden Preis- und Kursbestandteile bei der Neubewertung nicht gesondert behandelt; den sich insgesamt aufgrund von Preis- und Kursänderungen ergebenden Bewertungsdifferenzen beim Gold liegt vielmehr der Preis in Euro per Gewichtseinheit zugrunde, der sich aus dem Euro/US-Dollar-Wechselkurs am vierteljährlichen Neubewertungsstichtag ergibt. Die Neubewertung der Fremdwährungsbestände, einschließlich bilanzieller und außerbilanzieller Geschäfte, erfolgt für jede Währung gesondert; bei Wertpapieren umfasst die Neubewertung die jeweilige Position in einer Wertpapiergattung, d. h. alle Wertpapiere mit derselben internationalen Wertpapierkennnummer; ausgenommen sind die unter den Positionen ‚Sonstige finanzielle Vermögenswerte‘ oder ‚Sonstiges‘ ausgewiesenen Wertpapiere sowie die für geldpolitische Zwecke gehaltenen Wertpapiere, die als gesonderter Bestand behandelt werden.“

    b)

    Absatz 5 erhält folgende Fassung:

    „(5)   Wertpapiere, die als bis zur Fälligkeit gehaltene Wertpapiere klassifiziert werden, werden als gesonderter Bestand behandelt, zu den amortisierten Anschaffungskosten bewertet und unterliegen der Wertminderung. Dieselbe Behandlung gilt für nicht marktgängige Wertpapiere. Wertpapiere, die als bis zur Fälligkeit gehaltene Wertpapiere klassifiziert werden, können vor ihrer Fälligkeit veräußert werden:

    i)

    wenn die veräußerte Menge verglichen mit der Gesamtanzahl des Portfolios der bis zur Fälligkeit gehaltenen Wertpapiere als nicht erheblich angesehen wird; oder

    ii)

    wenn die Wertpapiere in dem Monat veräußert werden, in dem der Fälligkeitstag liegt; oder

    iii)

    unter außergewöhnlichen Umständen, wie etwa einer wesentlichen Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Emittenten, oder als Folge eines ausdrücklichen geldpolitischen Beschlusses des EZB-Rates.“

    2.

    Artikel 11: Dem Absatz 1 wird folgender Buchstabe angefügt:

    „f)

    Verluste aus Wertminderung zum Jahresende werden der Gewinn- und Verlustrechnung zugeführt und werden nicht in den folgenden Jahren reversiert; dies gilt nicht, wenn sich die Wertminderung verringert und die Verringerung einem beobachtbaren Ereignis zugeordnet werden kann, das eingetreten ist, nachdem die Wertminderung erstmalig verzeichnet wurde.“

    3.

    Die Anhänge II, IV und IX der Leitlinie EZB/2006/16 werden nach Maßgabe des Anhangs der vorliegenden Leitlinie geändert.

    Artikel 2

    Inkrafttreten

    Diese Leitlinie tritt am 31. Dezember 2009 in Kraft.

    Artikel 3

    Adressaten

    Diese Leitlinie ist an alle Zentralbanken des Eurosystems gerichtet.

    Geschehen zu Frankfurt am Main am 14. Dezember 2009.

    Für den EZB-Rat

    Der Präsident der EZB

    Jean-Claude TRICHET


    (1)  ABl. L 175 vom 4.7.2009, S. 18.

    (2)  ABl. L 348 vom 11.12.2006, S. 1.


    ANHANG

    Die Anhänge II, IV und IX der Leitlinie EZB/2006/16 werden wie folgt geändert:

    1.

    Anhang II wird wie folgt geändert:

    Es wird die folgende Begriffsbestimmung eingefügt:

    „Aneignung: die Übernahme des Eigentums an Wertpapieren, Krediten oder Vermögenswerten, die von einer Zentralbank als Sicherheit empfangen worden sind, als Mittel zur Durchsetzung der ursprünglichen Forderung.“

    2.

    Die Tabellen in Anhang IV erhalten folgende Fassung:

    „AKTIVA

    Bilanzposition (2)

    Inhalt der Bilanzposition

    Bewertungsprinzip

    Bewertungsgebot oder Bewertungswahlrecht (3)

    1.

    1.

    Gold und Goldforderungen

    Physisches Gold, d. h. Barren, Münzen, Platten, Klumpen auf Lager oder auf dem Transportweg zwischen Lagern; nicht physisch vorhandenes Gold wie beispielsweise Goldsichtkonten (nicht zugewiesene Konten), Termineinlagen und Goldforderungen aus folgenden Transaktionen: i) Upgrading- oder Downgrading-Transaktionen, und ii) nicht taggleich abgewickelte Goldlagerstellen- und Goldgehaltswaps

    Marktwert

    Verpflichtend

    2.

    2.

    Forderungen in Fremdwährung an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets

    Forderungen an Geschäftspartner mit Sitz außerhalb des Euro-Währungsgebiets, einschließlich internationaler und supranationaler Institutionen und nicht zum Euro-Währungsgebiet gehörender Zentralbanken, in Fremdwährung

     

     

    2.1.

    2.1.

    Forderungen an den Internationalen Währungsfonds (IWF)

    a)

    Ziehungsrechte in der Reservetranche (netto)

    Nationale Quote abzüglich des Euro-Guthabens des IWF. Das IWF-Konto Nr. 2 — Euro-Konto für Verwaltungsaufwand — kann in diese Position eingestellt bzw. unter der Position ‚Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets‘ gebucht werden.

    a)

    Ziehungsrechte in der Reservetranche (netto)

    Nennwert, Umrechnung zum aktuellen Währungskurs

    Verpflichtend

    b)

    Sonderziehungsrechte

    Bestände an Sonderziehungsrechten (brutto)

    b)

    Sonderziehungsrechte

    Nennwert, Umrechnung zum aktuellen Währungskurs

    Verpflichtend

    c)

    Sonstige Forderungen

    Kredite aufgrund der Allgemeinen Kreditvereinbarungen, Kredite im Rahmen von Sonderfazilitäten, Einlagen im Rahmen der Armutsbekämpfungs- und Wachstumsfazilität

    c)

    Sonstige Forderungen

    Nennwert, Umrechnung zum aktuellen Währungskurs

    Verpflichtend

    2.2.

    2.2.

    Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen, Auslandskredite und sonstige Auslandsa

    a)

    Guthaben bei Banken außerhalb des Euro-Währungsgebiets außer Guthaben der Aktivposition ‚Sonstige finanzielle Vermögenswerte‘

    Girokonten, Termineinlagen, Tagesgeld, Reverse-Repo-Geschäfte

    a)

    Guthaben bei Banken außerhalb des Euro-Währungsgebiets

    Nennwert, Umrechnung zum aktuellen Währungskurs

    Verpflichtend

    b)

    Wertpapieranlagen außerhalb des Euro-Währungsgebiets außer Wertpapieranlagen der Aktivposition ‚Sonstige finanzielle Vermögenswerte‘

    Anleihen und Schuldverschreibungen, Schatzwechsel, Nullkuponanleihen, Geldmarktpapiere, als Teil der Währungsreserven bewertete Aktieninstrumente (jeweils begeben von Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets)

    b)i)

    Marktgängige Wertpapiere außer bis zur Fälligkeit gehaltenen Wertpapieren

    Marktpreis und aktueller Währungskurs

    Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

    Verpflichtend

    b)ii)

    Marktgängige Wertpapiere, die als bis zur Fälligkeit gehaltene Wertpapiere klassifiziert werden

    Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung und aktuellem Währungskurs.

    Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

    Verpflichtend

    b)iii)

    Nicht marktgängige Wertpapiere

    Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung und aktuellem Währungskurs.

    Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

    Verpflichtend

    b)iv)

    Marktgängige Aktieninstrumente

    Marktpreis und aktueller Währungskurs

    Verpflichtend

    c)

    Auslandskredite (Einlagen) außerhalb des Euro-Währungsgebiets außer Auslandskrediten (Einlagen) der Aktivposition ‚Sonstige finanzielle Vermögenswerte‘

    c)

    Auslandskredite

    Einlagen zum Nennwert, umgerechnet zum aktuellen Währungskurs

    Verpflichtend

    d)

    Sonstige Auslandsaktiva

    Banknoten und Münzen von Ländern außerhalb des Euro-Währungsgebiets

    d)

    Sonstige Auslandsaktiva

    Nennwert, Umrechnung zum aktuellen Währungskurs

    Verpflichtend

    3.

    3.

    Forderungen in Fremdwährung an Ansässige im Euro-Währungsgebiet

    a)

    Wertpapieranlagen innerhalb des Euro-Währungsgebiets außer Wertpapieranlagen der Aktivposition ‚Sonstige finanzielle Vermögenswerte‘

    Anleihen und Schuldverschreibungen, Schatzwechsel, Nullkuponanleihen, Geldmarktpapiere, als Teil der Währungsreserven bewertete Aktieninstrumente (jeweils begeben von Ansässigen des Euro-Währungsgebiets)

    a)i)

    Marktgängige Wertpapiere außer bis zur Fälligkeit gehaltenen Wertpapieren

    Marktpreis und aktueller Währungskurs

    Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

    Verpflichtend

    a)ii)

    Marktgängige Wertpapiere, die als bis zur Fälligkeit gehaltene Wertpapiere klassifiziert werden

    Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung und aktuellem Währungskurs.

    Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

    Verpflichtend

    a)iii)

    Nicht marktgängige Wertpapiere

    Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung und aktuellem Währungskurs.

    Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

    Verpflichtend

    a)iv)

    Marktgängige Aktieninstrumente

    Marktpreis und aktueller Währungskurs

    Verpflichtend

    b)

    Sonstige Forderungen an Ansässige des Euro-Währungsgebiets außer Forderungen der Aktivposition ‚Sonstige finanzielle Vermögenswerte‘

    Kredite, Einlagen, Reverse-Repo-Geschäfte, Sonstiges

    b)

    Sonstige Forderungen

    Einlagen und sonstige Kredite zum Nennwert, umgerechnet zum aktuellen Währungskurs

    Verpflichtend

    4.

    4.

    Forderungen in Euro an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets

     

     

     

    4.1.

    4.1.

    Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen und Kredite

    a)

    Guthaben bei Banken außerhalb des Euro-Währungsgebiets außer Guthaben der Aktivposition ‚Sonstige finanzielle Vermögenswerte‘

    Girokonten, Termineinlagen, Tagesgeld. Reverse-Repo-Geschäfte in Verbindung mit der Verwaltung von Wertpapieren in Euro

    a)

    Guthaben bei Banken außerhalb des Euro-Währungsgebiets

    Nennwert

    Verpflichtend

    b)

    Wertpapieranlagen außerhalb des Euro-Währungsgebiets außer Wertpapieranlagen der Aktivposition ‚Sonstige finanzielle Vermögenswerte‘

    Aktieninstrumente, Anleihen und Schuldverschreibungen, Schatzwechsel, Nullkuponanleihen, Geldmarktpapiere (jeweils begeben von Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets)

    b)i)

    Marktgängige Wertpapiere außer bis zur Fälligkeit gehaltenen Wertpapieren

    Marktpreis

    Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

    Verpflichtend

    b)ii)

    Marktgängige Wertpapiere, die als bis zur Fälligkeit gehaltene Wertpapiere klassifiziert werden Anschaffungskosten unterliegen

    Wertminderung.

    Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

    Verpflichtend

    b)iii)

    Nicht marktgängige Wertpapiere

    Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung.

    Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

    Verpflichtend

    b)iv)

    Marktgängige Aktieninstrumente

    Marktpreis

    Verpflichtend

    c)

    Kredite außerhalb des Euro-Währungsgebiets außer Krediten der Aktivposition ‚Sonstige finanzielle Vermögenswerte‘

    c)

    Kredite außerhalb des Euro-Währungsgebiets

    Einlagen zum Nennwert

    Verpflichtend

    d)

    Wertpapiere, die von Einrichtungen außerhalb des Euro-Währungsgebiets begeben wurden, außer Wertpapieren der Aktivposition ‚Sonstige finanzielle Vermögenswerte‘

    Von supranationalen oder internationalen Organisationen (z. B. der Europäischen Investitionsbank) begebene Wertpapiere, unabhängig von deren Sitz

    d)i)

    Marktgängige Wertpapiere außer bis zur Fälligkeit gehaltenen Wertpapieren

    Marktpreis

    Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

    Verpflichtend

    d)ii)

    Marktgängige Wertpapiere, die als bis zur Fälligkeit gehaltene Wertpapiere klassifiziert werden Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung.

    Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

    Verpflichtend

    d)iii)

    Nicht marktgängige Wertpapiere

    Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung.

    Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

    Verpflichtend

    4.2.

    4.2.

    Forderungen aus der Kreditfazilität im Rahmen des WKM II

    Kreditgewährung zu den Bedingungen des WKM II

    Nennwert

    Verpflichtend

    5.

    5.

    Kreditgewährung in Euro im Zusammenhang mit geldpolitischen Operationen an Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet

    Positionen 5.1 bis 5.5: Transaktionen im Sinne der geldpolitischen Instrumente, die in Anhang I der Leitlinie EZB/2000/7 vom 31. August 2000 über geldpolitische Instrumente und Verfahren des Eurosystems (4) aufgeführt sind.

     

     

    5.1.

    5.1.

    Hauptrefinanzierungsgeschäfte

    Reguläre befristete Transaktionen zur Bereitstellung von Liquidität mit wöchentlicher Frequenz und einer Regellaufzeit von einer Woche

    Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten

    Verpflichtend

    5.2.

    5.2.

    Längerfristige Refinanzierungsgeschäfte

    Reguläre befristete Transaktionen zur Bereitstellung von Liquidität mit monatlicher Frequenz und einer Regellaufzeit von drei Monaten

    Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten

    Verpflichtend

    5.3.

    5.3.

    Feinsteuerungsoperationen in Form von befristeten Transaktionen

    Befristete Transaktionen, ausgeführt als Ad-hoc-Geschäfte zu Feinsteuerungszwecken

    Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten

    Verpflichtend

    5.4.

    5.4.

    Strukturelle Operationen in Form von befristeten Transaktionen

    Befristete Transaktionen zur Anpassung der strukturellen Position des Eurosystems gegenüber dem Finanzsektor

    Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten

    Verpflichtend

    5.5.

    5.5.

    Spitzenrefinanzierungsfazilität

    Bereitstellung von Liquidität über Nacht zu vorgegebenem Zinssatz gegen Beleihung refinanzierungsfähiger Vermögenswerte (ständige Fazilität)

    Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten

    Verpflichtend

    5.6.

    5.6.

    Forderungen aus Margenausgleich

    Aufstockung von Krediten an Kreditinstitute, die sich aus Wertsteigerungen der Vermögenswerte ergibt, die zur Besicherung sonstiger, diesen Kreditinstituten gewährten Krediten hinterlegt werden.

    Nennwert oder Anschaffungskosten

    Verpflichtend

    6.

    6.

    Sonstige Forderungen in Euro an Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet

    Girokonten, Termineinlagen, Tagesgeld, Reverse-Repo-Geschäfte im Rahmen der Verwaltung der unter der Aktivposition ‚Wertpapiere in Euro von Ansässigen im Euro-Währungsgebiet‘ eingestellten Wertpapierportfolios, einschließlich Transaktionen, die aus der Konversion alter Währungsreserven des Euro-Währungsgebiets resultieren, und sonstiger Forderungen. Korrespondenzkonten bei Kreditinstituten außerhalb des Euro-Währungsgebiets. Sonstige Forderungen und Geschäfte, die nicht im Zusammenhang mit geldpolitischen Operationen des Eurosystems stehen. Forderungen aus geldpolitischen Operationen einer NZB vor ihrer Mitgliedschaft im Eurosystem

    Nennwert oder Anschaffungskosten

    Verpflichtend

    7.

    7.

    Wertpapiere in Euro von Ansässigen im Euro-Währungsgebiet

     

     

     

    7.1.

    7.1.

    Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere

    Im Euro-Währungsgebiet begebene Wertpapiere, die zu geldpolitischen Zwecken gehalten werden. Für Feinsteuerungsmaßnahmen erworbene Schuldverschreibungen der EZB

    i)

    Marktgängige Wertpapiere außer bis zur Fälligkeit gehaltenen Wertpapieren

    Marktpreis

    Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

    Verpflichtend

    ii)

    Marktgängige Wertpapiere, die als bis zur Fälligkeit gehaltene Wertpapiere klassifiziert werden

    Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung.

    Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

    Verpflichtend

    iii)

    Nicht marktgängige Wertpapiere

    Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung.

    Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

    Verpflichtend

    7.2.

    7.2.

    Sonstige Wertpapiere

    Wertpapiere außer Wertpapieren der Aktivpositionen 7.1 ‚Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere‘ und 11.3 ‚Sonstige finanzielle Vermögenswerte‘; Anleihen und Schuldverschreibungen, Schatzwechsel, Nullkuponanleihen, definitiv erworbene Geldmarktpapiere in Euro (einschließlich vor Beginn der WWU begebener staatlicher Wertpapiere). Aktieninstrumente

    i)

    Marktgängige Wertpapiere außer bis zur Fälligkeit gehaltenen Wertpapieren

    Marktpreis

    Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

    Verpflichtend

    ii)

    Marktgängige Wertpapiere, die als bis zur Fälligkeit gehaltene Wertpapiere klassifiziert werden

    Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung.

    Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

    Verpflichtend

    iii)

    Nicht marktgängige Wertpapiere

    Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung.

    Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

    Verpflichtend

    iv)

    Marktgängige Aktieninstrumente

    Marktpreis

    Verpflichtend

    8.

    8.

    Forderungen in Euro an öffentliche Haushalte

    Vor Beginn der WWU begründete Forderungen gegen den öffentlichen Sektor (nicht marktgängige Wertpapiere, Kredite)

    Einlagen/Kredite zum Nennwert, nicht marktgängige Wertpapiere zu Anschaffungskosten

    Verpflichtend

    9.

    Forderungen innerhalb des Eurosystems (+)

     

     

     

    9.1.

    Beteiligung an der EZB (+)

    Nur NZB-Bilanzposition

    Kapitalanteil jeder NZB an der EZB gemäß dem Vertrag und der jeweilige Kapitalschlüssel und Beitrag gemäß Artikel 49.2 der ESZB-Satzung

    Anschaffungskosten

    Verpflichtend

    9.2.

    der Übertragung von Währungsreserven (+)

    Nur NZB-Bilanzposition

    Forderungen in Euro an die EZB aus der Einbringung von Währungsreserven (Anfangsquote und Nachschuss) gemäß den Bestimmungen des Vertrags

    Nennwert

    Verpflichtend

    9.3.

    Forderungen aus Solawechseln zur Deckung der Emission von EZB-Schuldverschreibungen (+)

    Nur NZB-Bilanzposition

    Von NZBen auf Basis der Back-to-back-Vereinbarung begebene Solawechsel im Zusammenhang mit EZB-Schuldverschreibungen

    Nennwert

    Verpflichtend

    9.4.

    Nettoforderungen im Zusammenhang mit der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems (+) (1)

    Für die NZBen: Nettoforderung aufgrund der Anwendung des Banknoten-Verteilungsschlüssels, d. h. einschließlich der Intra-Eurosystem-Salden im Zusammenhang mit der Ausgabe von Banknoten durch die EZB, des Kompensationsbetrags und des Buchungspostens zu dessen Saldierung gemäß dem Beschluss EZB/2001/16 über die Verteilung der monetären Einkünfte der nationalen Zentralbanken der teilnehmenden Mitgliedstaaten ab dem Geschäftsjahr 2002

    Für die EZB: Forderungen im Zusammenhang mit der Ausgabe von Banknoten durch die EZB gemäß dem Beschluss EZB/2001/15

    Nennwert

    Verpflichtend

    9.5.

    Sonstige Forderungen innerhalb des Eurosystems (netto) (+)

    Nettoposition der folgenden Unterpositionen:

     

     

    a)

    Nettoforderungen aus Guthaben von TARGET2-Konten und Korrespondenzkonten von NZBen, d. h. Saldo aus Forderungen und Verbindlichkeiten — vgl. Passivposition “Sonstige Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten (netto)”

    a)

    Nennwert

    Verpflichtend

    b)

    Forderung aus dem sich bei Zusammenlegung und Umverteilung der monetären Einkünfte ergebenden Differenzbetrag. Nur von Bedeutung für den Zeitraum zwischen Buchung der monetären Einkünfte im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten und ihrer Verrechnung am letzten Werktag im Januar jeden Jahres

    (b)

    Nennwert

    Verpflichtend

    c)

    Sonstige Intra-Eurosystem-Forderungen in Euro, einschließlich Gewinnvorauszahlungen aus EZB-Seigniorage-Einkünften an die NZBen (1)

    c)

    Nennwert

    Verpflichtend

    9.

    10.

    Schwebende Verrechnungen

    Forderungen aus Zahlungsvorgängen, die in der Bank in Abwicklung befindlich sind (insbesondere aus Scheckeinzug)

    Nennwert

    Verpflichtend

    9.

    11.

    Sonstige Aktiva

     

     

     

    9.

    11.1.

    Scheidemünzen des Euro-Währungsgebiets

    Euro-Münzen, sofern eine NZB nicht gesetzliche Ausgeberin ist

    Nennwert

    Verpflichtend

    9.

    11.2.

    Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte

    Grundstücke und Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung, einschließlich EDV-Ausstattung, Software

    Anschaffungskosten abzüglich Abschreibung

    Abschreibungsdauer:

    EDV-Ausstattung und entsprechende Hardware/Software und Kraftfahrzeuge:

    4 Jahre

    Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Einbauten:

    10 Jahre

    Gebäude und Herstellungsaufwand:

    25 Jahre

    Aktivierungsuntergrenze (keine Aktivierung von Anlagegütern unter 10 000 EUR exklusive Umsatzsteuer)

    Empfohlen

    9.

    11.3.

    Sonstige Finanzanlagen

    Anteile und Beteiligungen an Tochtergesellschaften; aus strategischen/politischen Gründen gehaltene Aktien

    Wertpapiere, einschließlich Aktien, und sonstige Finanzinstrumente und Guthaben (z. B. Termineinlagen und Girokonten), die in einem zweckgebundenen Portfolio gehalten werden

    Reverse-Repo-Geschäfte mit Kreditinstituten im Rahmen der Verwaltung der in dieser Position eingestellten Wertpapierportfolios

    a)

    Marktgängige Aktieninstrumente

    Marktpreis

    Empfohlen

    b)

    Beteiligungen und nicht marktgängige Aktien und sonstige als dauerhafte Anlagen gehaltene Aktieninstrumente

    Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung

    Empfohlen

    c)

    Beteiligungen an Tochtergesellschaften oder wesentliche Anteile

    Substanzwert

    Empfohlen

    d)

    Marktgängige Wertpapiere außer bis zur Fälligkeit gehaltenen Wertpapieren

    Marktpreis

    Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

    Empfohlen

    e)

    Marktgängige Wertpapiere, die als bis zur Fälligkeit gehaltene Wertpapiere klassifiziert oder als dauerhafte Anlage gehalten werden

    Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung.

    Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

    Empfohlen

    f)

    Nicht marktgängige Wertpapiere

    Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung.

    Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

    Empfohlen

    g)

    Bankguthaben und Kredite

    Nennwert, umgerechnet zum aktuellen Währungskurs, soweit die Guthaben oder Einlagen auf Fremdwährungen lauten

    Empfohlen

    9.

    11.4.

    Neubewertungsposten aus außerbilanziellen Geschäften

    Bewertungsergebnisse aus Devisentermingeschäften, Devisenswaps, Zinsswaps, Terminsatz-Vereinbarungen, Wertpapiertermingeschäften, Devisenkassageschäften vom Abschluss- bis zum Erfüllungstag

    Nettoposition zwischen Termin und Kassa, umgerechnet zum aktuellen Währungskurs

    Verpflichtend

    9.

    11.5.

    Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

    Noch nicht fällige Einnahmen, die der Berichtsperiode als Ertrag zuzurechnen sind; Vorauszahlungen, gezahlte Stückzinsen (d. h. Anspruch auf aufgelaufene Zinsen, der mit einem Wertpapier erworben wird)

    Nennwert, umgerechnet zum aktuellen Währungskurs

    Verpflichtend

    9.

    11.6.

    Sonstiges

    Vorschüsse, Darlehen, andere geringfügige Positionen. Neubewertungszwischenkonten (ausschließlich Ausweisposition im Jahresverlauf: bei den Neubewertungen im Jahresverlauf entstehende nicht realisierte Verluste, die nicht durch die entsprechende Passivposition ‚Ausgleichsposten aus Neubewertung‘ gedeckt sind). Treuhandforderungen. Anlagen aus Goldeinlagen von Kunden. Münzen in nationalen (Euro-Währungsgebiet) Währungseinheiten. Laufende Aufwendungen (akkumulierter Reinverlust), noch nicht abgeführter Vorjahresverlust. Nettovermögen von Pensionskassen

    Nennwert oder Anschaffungskosten

    Empfohlen

    Neubewertungszwischenkonten:

    Neubewertungsdifferenz zwischen den durchschnittlichen Anschaffungskosten und dem Marktwert, Fremdwährungspositionen umgerechnet zum aktuellen Währungskurs

    Neubewertungszwischenkonten: verpflichtend

    Anlagen aus Goldeinlagen von Kunden

    Marktwert

    Anlagen aus Goldeinlagen von Kunden: verpflichtend

    Offene Forderungen, die sich aus der Nichterfüllung von Geschäftspartnern des Eurosystems im Zusammenhang mit Kreditgeschäften des Eurosystems ergeben

    Offene Forderungen (aus Nichterfüllung)

    Nennwert/erzielbarer Wert (vor/nach Abrechnung der Verluste)

    Offene Forderungen (aus Nichterfüllung): verpflichtend

    Vermögenswerte oder Forderungen (gegenüber Dritten), die im Zusammenhang mit der Verwertung von Sicherheiten, die säumige Geschäftspartner des Eurosystems begeben haben, angeeignet und/oder erworben wurden

    Vermögenswerte oder Forderungen (aus Nichterfüllung)

    Kosten (zum aktuellen Währungskurs zur Zeit des Erwerbs, wenn die finanziellen Vermögenswerte auf fremde Währungen lauten)

    Vermögenswerte oder Forderungen (aus Nichterfüllung): verpflichtend

    12.

    Bilanzverlust

     

    Nennwert

    Verpflichtend

    „PASSIVA

    Bilanzposition (6)

    Inhalt der Bilanzposition

    Bewertungsprinzip

    Bewertungsgebot oder Bewertungswahlrecht (7)

    1.

    1.

    Banknotenumlauf  (5)

    a)

    Euro-Banknoten, zuzüglich/abzüglich Anpassungen aufgrund der Anwendung des Banknoten-Verteilungsschlüssels gemäß der Leitlinie EZB/2001/15 und dem Beschluss EZB/2001/16

    a)

    Nennwert

    Verpflichtend

    b)

    Auf nationale Währungseinheiten des Euro-Währungsgebiets lautende Banknoten im Jahr der Bargeldumstellung

    b)

    Nennwert

    Verpflichtend

    2.

    2.

    Verbindlichkeiten aus geldpolitischen Operationen in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet

    Positionen 2.1, 2.2, 2.3 und 2.5: Einlagen in Euro gemäß Anhang I der Leitlinie EZB/2000/7

     

     

    2.1.

    2.1.

    Girokonten (einschließlich Mindestreserveguthaben)

    Euro-Konten von Kreditinstituten, die im Verzeichnis der Finanzinstitute aufgeführt sind, die gemäß der Satzung den Mindestreservevorschriften des Eurosystems unterliegen. Diese Position enthält in erster Linie Konten für Mindestreserveguthaben.

    Nennwert

    Verpflichtend

    2.2.

    2.2.

    Einlagefazilität

    Hereinnahme von Einlagen über Nacht zu vorgegebenem Zinssatz (ständige Fazilität)

    Nennwert

    Verpflichtend

    2.3.

    2.3.

    Termineinlagen

    Hereinnahme von Einlagen zum Zweck der Liquiditätsabsorption aufgrund von Feinsteuerungsoperationen

    Nennwert

    Verpflichtend

    2.4.

    2.4.

    Feinsteuerungsoperationen in Form von befristeten Transaktionen

    Geldpolitische Transaktionen zum Zweck der Liquiditätsabsorption

    Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten

    Verpflichtend

    2.5.

    2.5.

    Einlagen aus Margenausgleich

    Einlagen von Kreditinstituten zur Abdeckung eines Wertverlusts für Vermögenswerte, die für Kredite an diese Kreditinstitute hinterlegt werden

    Nennwert

    Verpflichtend

    3.

    3.

    Sonstige Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet

    Repo-Geschäfte in Verbindung mit gleichzeitigen Reverse-Repo-Geschäften im Rahmen der Verwaltung der unter der Aktivposition ‚Wertpapiere in Euro von Ansässigen im Euro-Währungsgebiet‘ eingestellten Wertpapier-Portfolios. Sonstige Geschäfte, die keinen Bezug zu den geldpolitischen Operationen des Eurosystems haben. Girokonten von Kreditinstituten sind ausgeschlossen. Forderungen/Einlagen aus geldpolitischen Operationen einer NZB vor ihrem Beitritt zum Eurosystem.

    Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten

    Verpflichtend

    4.

    4.

    Begebene Schuldverschreibungen

    Nur EZB-Bilanzposition — für NZBen eine vorübergehende Bilanzposition.

    Schuldverschreibungen gemäß Anhang I der Leitlinie EZB/2000/7. Zum Zweck der Liquiditätsabsorption begebene Diskontpapiere

    Nennwert

    Verpflichtend

    5.

    5.

    Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen im Euro-Währungsgebiet

     

     

     

    5.1.

    5.1.

    Öffentliche Haushalte

    Girokonten, Termineinlagen, Sichteinlagen

    Nennwert

    Verpflichtend

    5.2.

    5.2.

    Sonstige Verbindlichkeiten

    Girokonten von Mitarbeitern, Unternehmen und Kunden einschließlich Finanzinstituten, die von der Mindestreservehaltung befreit sind — vgl. Passivposition 2.1 usw.; Termineinlagen, Sichteinlagen

    Nennwert

    Verpflichtend

    6.

    6.

    Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets

    Girokonten, Termineinlagen, Sichteinlagen, einschließlich Konten für Zahlungsverkehrszwecke und zur Reservehaltung: von anderen Banken, Zentralbanken, internationalen/supranationalen Institutionen, einschließlich der Europäischen Kommission; Girokonten anderer Einleger. Repo-Geschäfte in Verbindung mit gleichzeitigen Reverse-Repo-Geschäften im Rahmen der Verwaltung von Wertpapieren in Euro.

    Guthaben von TARGET2-Konten von Zentralbanken nicht teilnehmender Mitgliedstaaten

    Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten

    Verpflichtend

    7.

    7.

    Verbindlichkeiten in Fremdwährung gegenüber Ansässigen im Euro-Währungsgebiet

    Girokonten, Verbindlichkeiten aus Repo-Geschäften; in der Regel Anlagegeschäfte mit Währungsreserven oder Gold

    Nennwert, Umrechnung zum aktuellen Währungskurs

    Verpflichtend

    8.

    8.

    Verbindlichkeiten in Fremdwährung gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets

     

     

     

    8.1.

    8.1.

    Einlagen, Guthaben und sonstige Verbindlichkeiten

    Girokonten, Verbindlichkeiten aus Repo-Geschäften; in der Regel Anlagegeschäfte mit Währungsreserven oder Gold

    Nennwert, Umrechnung zum aktuellen Währungskurs

    Verpflichtend

    8.2.

    8.2.

    Verbindlichkeiten aus der Kreditfazilität im Rahmen des WKM II

    Kreditaufnahmen zu den Bedingungen des WKM II

    Nennwert, Umrechnung zum aktuellen Währungskurs

    Verpflichtend

    9.

    9.

    Ausgleichsposten für vom IWF zugeteilte Sonderziehungsrechte

    Auf Sonderziehungsrechte lautende Position, die den Betrag der dem jeweiligen Land/der jeweiligen NZB ursprünglich zugeteilten Sonderziehungsrechte enthält

    Nennwert, Umrechnung zum aktuellen Marktpreis

    Verpflichtend

    10.

    Verbindlichkeiten innerhalb des Eurosystems (+)

     

     

     

    10.1.

    Verbindlichkeiten aus der Übertragung von Währungsreserven (+)

    Nur EZB-Bilanzposition in Euro

    Nennwert

    Verpflichtend

    10.2.

    Verbindlichkeiten aus Solawechseln zur Deckung der Emission von EZB-Schuldverschreibungen (+)

    Nur NZB-Bilanzposition

    An die EZB auf Basis der Back-to-back-Vereinbarung ausgegebene Solawechsel im Zusammenhang mit EZB-Schuldverschreibungen

    Nennwert

    Verpflichtend

    10.3.

    Nettoverbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems (+) (5)

    Nur NZB-Bilanzposition.

    Für die NZBen: Nettoverbindlichkeit aufgrund der Anwendung des Banknoten-Verteilungsschlüssels d. h. einschließlich der Intra-Eurosystem-Salden im Zusammenhang mit der Ausgabe von Banknoten durch die EZB, des Kompensationsbetrags und des Buchungspostens zu dessen Saldierung gemäß dem Beschluss EZB/2001/16

    Nennwert

    Verpflichtend

    10.4.

    Sonstige Verbindlichkeiten innerhalb des Eurosystems (netto) (+)

    Nettoposition der folgenden Unterpositionen:

     

     

    a)

    Nettoverbindlichkeiten aus Guthaben von TARGET2-Konten und Korrespondenzkonten von NZBen (Saldo aus Forderungen und Verbindlichkeiten); vgl. Aktivposition ‚Sonstige Forderungen innerhalb des Eurosystems (netto)‘

    a)

    Nennwert

    Verpflichtend

    b)

    Verbindlichkeit aus dem sich bei Zusammenlegung und Umverteilung der monetären Einkünfte ergebenden Differenzbetrag. Nur von Bedeutung für den Zeitraum zwischen Buchung der monetären Einkünfte im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten und ihrer Verrechnung am letzten Werktag im Januar jeden Jahres

    b)

    Nennwert

    Verpflichtend

    c)

    Sonstige Verbindlichkeiten innerhalb des Eurosystems in Euro, einschließlich Gewinnvorauszahlungen aus EZB-Seigniorage-Einkünften an die NZBen (5)

    c)

    Nennwert

    Verpflichtend

    10.

    11.

    Schwebende Verrechnungen

    Verbindlichkeiten aus Zahlungsvorgängen, die in der Bank in Abwicklung befindlich sind (inklusive Überweisungen)

    Nennwert

    Verpflichtend

    10.

    12.

    Sonstige Passiva

     

     

     

    10.

    12.1.

    Neubewertungsposten aus außerbilanziellen Geschäften

    Bewertungsergebnisse aus Devisentermingeschäften, Devisenswaps, Zinsswaps, Terminsatz-Vereinbarungen, Wertpapiertermingeschäften, Devisenkassageschäften vom Abschluss- bis zum Erfüllungstag

    Nettoposition zwischen Termin und Kassa, umgerechnet zum aktuellen Währungskurs

    Verpflichtend

    10.

    12.2.

    Passive Rechnungsabgrenzungsposten

    Noch nicht fällige Ausgaben, die der Berichtsperiode als Aufwand zuzurechnen sind; Einnahmen der Berichtsperiode, die zukünftigen Perioden zuzurechnen sind.

    Nennwert, umgerechnet zum aktuellen Marktpreis

    Verpflichtend

    10.

    12.3.

    Sonstiges

    Steuerzwischenkonten. Kredit- oder Garantiedeckungskonten in Fremdwährung. Repo-Geschäfte mit Kreditinstituten in Verbindung mit gleichzeitigen Reverse-Repo-Geschäften im Rahmen der Verwaltung der Wertpapierportfolios unter der Aktivposition ‚Sonstige finanzielle Vermögenswerte‘. Verpflichtende Einlagen neben der Mindestreservehaltung. Andere geringfügige Positionen. Laufender Ertrag (akkumulierter Reingewinn), noch nicht abgeführter Vorjahrsgewinn. Treuhandverbindlichkeiten. Goldeinlagen von Kunden. In Umlauf befindliche Münzen, sofern eine NZB gesetzliche Ausgeberin ist. Banknotenumlauf in nationalen Währungseinheiten des Euro-Währungsgebiets, die nicht mehr gesetzliches Zahlungsmittel, aber noch nach dem Jahr der Bargeldumstellung in Umlauf sind, sofern sie nicht unter der Passivposition ‚Rückstellungen‘ ausgewiesen werden. Nettoverbindlichkeiten von Pensionskassen

    Nennwert oder (Repo-Geschäfte) Anschaffungskosten

    Empfohlen

    Goldeinlagen von Kunden

    Marktwert

    Goldeinlagen von Kunden: verpflichtend

    10.

    13.

    Rückstellungen

    a)

    Für Pensionszahlungen, für Wechselkurs-, Zinskurs-, Kredit- und Goldpreisrisiken und für andere Zwecke, z. B. absehbare künftige Ausgaben, Rückstellungen für nationale (Euro-Währungsgebiet) Währungseinheiten, die nicht mehr gesetzliches Zahlungsmittel, aber noch nach dem Jahr der Bargeldumstellung in Umlauf sind, sofern diese Banknoten nicht unter der Passivposition ‚Sonstige Verbindlichkeiten/Sonstiges‘ ausgewiesen sind.

    Die Beiträge der NZBen an die EZB gemäß Artikel 49.2 der Satzung werden mit den entsprechenden, in der Aktivposition 9.1 ausgewiesenen Beträgen konsolidiert (+)

    a)

    Anschaffungskosten/Nennwert

    Empfohlen

    b)

    Für Adressrisiken aus geldpolitischen Operationen

    b)

    Nennwert (im Verhältnis zu dem Kapitalzeichnungsschlüssel der EZB auf der Grundlage einer Bewertung zum Jahresende durch den EZB-Rat)

    Verpflichtend

    11.

    14.

    Ausgleichsposten aus Neubewertung

    Ausgleichsposten aus Neubewertung wegen Preisänderungen für Gold, für jede Wertpapiergattung in Euro, für jede Wertpapiergattung in Fremdwährung, für Optionen; Marktpreisunterschiede bei Zinsderivaten; Ausgleichsposten aus Neubewertung wegen Währungskursbewegungen für jede gehaltene Nettowährungsposition einschließlich Devisenswaps/-termingeschäften und Sonderziehungsrechten.

    Die Beiträge der NZBen gemäß Artikel 49.2 der Satzung an die EZB werden mit den entsprechenden, in der Aktivposition 9.1 ausgewiesenen Beträgen konsolidiert (+)

    Neubewertungsdifferenz zwischen den durchschnittlichen Anschaffungskosten und dem Marktwert, Fremdwährungspositionen umgerechnet zum Marktpreis

    Verpflichtend

    12.

    15.

    Kapital und Rücklagen

     

     

     

    12.

    15.1.

    Kapital

    Eingezahltes Kapital — das Eigenkapital der EZB wird mit den Kapitalanteilen der teilnehmenden NZBen konsolidiert

    Nennwert

    Verpflichtend

    12.

    15.2.

    Rücklagen

    Gesetzliche Rücklagen und sonstige Rücklagen. Einbehaltene Gewinne.

    Die Beiträge der NZBen an die EZB gemäß Artikel 49.2 der Satzung werden mit den entsprechenden, in der Aktivposition 9.1 ausgewiesenen Beträgen konsolidiert (+)

    Nennwert

    Verpflichtend

    10.

    16.

    Bilanzgewinn

     

    Nennwert

    Verpflichtend

    3.

    Anhang IX erhält folgende Fassung:

    „ANHANG IX

    Veröffentlichte Gewinn- und Verlustrechnung für eine Zentralbank  (9)  (10)

    (in Mio. EUR)

    Gewinn- und Verlustrechnung für das am 31. Dezember endende Geschäftsjahr …

    Berichts jahr

    Vor jahr

    1.1.

    Zinserträge  (8)

     

     

    1.2.

    Zinsaufwendungen  (8)

     

     

    1.

    Nettozinsertrag

     

     

    2.1.

    Realisierte Gewinne/Verluste aus Finanzoperationen

     

     

    2.2.

    Abschreibungen auf Finanzanlagen und -positionen

     

     

    2.3.

    Zuführung zu/Auflösung von Rückstellungen für allgemeine Währungs-, Zins-, Kredit- und Goldpreisrisiken

     

     

    2.

    Nettoertrag aus Finanzoperationen, Abschreibungen und Risikorückstellungen

     

     

    3.1.

    Erträge aus Gebühren und Provisionen

     

     

    3.2.

    Aufwendungen aus Gebühren und Provisionen

     

     

    3.

    Nettoertrag/Aufwendungen aus Gebühren und Provisionen

     

     

    4.

    Erträge aus Aktien und Beteiligungen (8)

     

     

    5.

    Nettoertrag aus monetären Einkünften (8)

     

     

    6.

    Sonstige Erträge

     

     

    Nettoerträge insgesamt

     

     

    7.

    Personalaufwendungen (12)

     

     

    8.

    Verwaltungsaufwendungen (12)

     

     

    9.

    Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte

     

     

    10.

    Aufwendungen für Banknoten (13)

     

     

    11.

    Sonstige Aufwendungen

     

     

    12.

    Körperschaftsteuer und satzungsgemäßer Gewinnanteil des Bundes

     

     

    Jahresüberschuss (-fehlbetrag)

     

     


    (1)  Zu harmonisierende Positionen. Siehe Erwägungsgrund 4 der Leitlinie EZB/2006/16.

    (2)  Die Nummern in der ersten Spalte beziehen sich auf das Ausweisformat der Anhänge V, VI und VII (Wochenausweis und konsolidierte Jahresbilanz des Eurosystems). Die Nummern in der zweiten Spalte verweisen auf das Ausweisformat des Anhangs VIII (Jahresbilanz einer Zentralbank). Die mit einem ‚(+)‘ gekennzeichneten Positionen werden im Wochenausweis des Eurosystems konsolidiert.

    (3)  Die in diesem Anhang angeführten Gliederungs- und Bewertungsvorschriften gelten als verbindlich für sämtliche EZB-Ausweise. Ebenso sind sie verpflichtend für jene Ausweise, die die NZBen für Zwecke des Eurosystems erstellen, und zwar in dem Ausmaß, in dem die NZB-Aktiva und -Passiva für die Geschäfte des Eurosystems wesentlich sind.

    (4)  ABl. L 310 vom 11.12.2000, S. 1.“

    (5)  Zu harmonisierende Positionen. Siehe Erwägungsgrund 4 der Leitlinie EZB/2006/16.

    (6)  Die Nummern in der ersten Spalte beziehen sich auf das Ausweisformat der Anhänge V, VI und VII (Wochenausweis und konsolidierte Jahresbilanz des Eurosystems). Die Nummern in der zweiten Spalte verweisen auf das Ausweisformat des Anhangs VIII (Jahresbilanz einer Zentralbank). Die mit einem ‚(+)‘ gekennzeichneten Positionen werden im Wochenausweis des Eurosystems konsolidiert.

    (7)  Die in diesem Anhang angeführten Gliederungs- und Bewertungsvorschriften gelten als verbindlich für sämtliche EZB-Ausweise. Ebenso sind sie verpflichtend für jene Ausweise, die die NZBen für Zwecke des Eurosystems erstellen, und zwar in dem Ausmaß, in dem die NZB-Aktiva und -Passiva für die Geschäfte des Eurosystems wesentlich sind.“

    (8)  Zu harmonisierende Positionen. Siehe Erwägungsgrund 4 der Leitlinie EZB/2006/16.

    (9)  Das Ausweisformat der Gewinn- und Verlustrechnung der EZB weist geringfügige Änderungen auf. Vgl. Anhang III zum Beschluss EZB/2006/17 vom 10. November 2006.

    (10)  Im Hinblick auf die Bekanntgabe der im Umlauf befindlichen Euro-Banknoten, die Verzinsung von Intra-Eurosystem-Forderungen und -Verbindlichkeiten, die sich aus der Verteilung von Euro-Banknoten im Eurosystem ergeben, und der monetären Einkünfte sollte eine Harmonisierung in den veröffentlichten Jahresabschlüssen der NZBen erfolgen. Die zu harmonisierenden Positionen sind in den Anhängen IV, VIII und IX mit einem Sternchen gekennzeichnet.

    (11)  Die Zentralbanken können auch exakte Euro-Beträge oder anders gerundete Beträge veröffentlichen.

    (12)  Einschließlich Rückstellungen für Verwaltungsaufwendungen.

    (13)  Sollte die Banknotenproduktion an externe Firmen ausgelagert werden, werden in dieser Position die Kosten für den Ankauf der Banknoten durch die Zentralbanken erfasst. Es wird empfohlen, die im Zusammenhang mit der Ausgabe von nationalen Banknoten sowie Euro-Banknoten verursachten Kosten in der Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisen, wenn sie in Rechnung gestellt werden oder anderweitig anfallen.“


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