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Dokument 32003D0015(01)

2003/860/EG: Entscheidung der Europäischen Zentralbank vom 28. November 2003 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2004 (EZB/2003/15)

ABl. L 324 vom 11.12.2003, S. 57–58 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
Sonderausgabe in tschechischer Sprache: Kapitel 10 Band 003 S. 322 - 323
Sonderausgabe in estnischer Sprache: Kapitel 10 Band 003 S. 322 - 323
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Rechtlicher Status des Dokuments In Kraft: Dieser Rechtsakt wurde geändert. Aktuelle konsolidierte Fassung: 22/07/2004

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2003/860/oj

11.12.2003   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 324/57


ENTSCHEIDUNG DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK

vom 28. November 2003

über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2004

(EZB/2003/15)

(2003/860/EG)

DER EZB-RAT —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 106 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat seit dem 1. Januar 1999 das ausschließliche Recht, den Umfang der Ausgabe von Münzen durch die Mitgliedstaaten, die den Euro eingeführt haben (die teilnehmenden Mitgliedstaaten), zu genehmigen.

(2)

Die teilnehmenden Mitgliedstaaten haben der EZB ihre Schätzungen hinsichtlich des Umfangs der Ausgabe von Euro-Münzen im Jahr 2004 zur Genehmigung vorgelegt, ergänzt durch Erläuterungen zur verwendeten Prognosenmethodik —

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Euro-Münzen im Jahr 2004

Die EZB genehmigt hiermit den Umfang der Ausgabe von Münzen durch die teilnehmenden Mitgliedstaaten im Jahr 2004, wie in der folgenden Tabelle aufgeführt:

(in Mio. EUR)

Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Münzen und Ausgabe von (nicht für den Umlauf bestimmten) Sammlermünzen im Jahr 2004

Belgien

203,0

Deutschland

1 035,0

Griechenland

207,4

Spanien

860,0

Frankreich

668,9

Irland

151,0

Italien

170,8

Luxemburg

70,0

Niederlande

175,0

Österreich

212,0

Portugal

230,0

Finnland

60,0

Artikel 2

Schlussbestimmung

Diese Entscheidung ist an die teilnehmenden Mitgliedstaaten gerichtet.

Diese Entscheidung wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Frankfurt am Main am 28. November 2003.

Der Präsident der EZB

Jean-Claude TRICHET


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