EUR-Lex Der Zugang zum EU-Recht

Zurück zur EUR-Lex-Startseite

Dieses Dokument ist ein Auszug aus dem EUR-Lex-Portal.

Dokument 32008D0022(01)

2009/98/EG: Beschluss der Europäischen Zentralbank vom 11. Dezember 2008 zur Änderung des Beschlusses EZB/2006/17 über den Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank (EZB/2008/22)

ABl. L 36 vom 5.2.2009, S. 22–30 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Rechtlicher Status des Dokuments Nicht mehr in Kraft, Datum des Endes der Gültigkeit: 30/12/2010; Stillschweigend aufgehoben durch 32010D0021

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2009/98(1)/oj

5.2.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 36/22


BESCHLUSS DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK

vom 11. Dezember 2008

zur Änderung des Beschlusses EZB/2006/17 über den Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank

(EZB/2008/22)

(2009/98/EG)

DER EZB-RAT —

gestützt auf die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf Artikel 26.2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Beschluss EZB/2006/17 vom 10. November 2006 über den Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank (1) muss geändert werden, damit politische Entscheidungen und Marktentwicklungen berücksichtigt werden können.

(2)

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat ihre Offenlegungsgrundsätze im Hinblick auf Wertpapiertransaktionen überarbeitet, um die Transparenz der EZB-Jahresabschlüsse weiter zu erhöhen. Im Rahmen der überarbeiteten Grundsätze sollten Wertpapiere, die bislang als Finanzanlagen eingestuft wurden, nicht mehr unter der Bilanzposition „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“ klassifiziert werden, sondern in der einschlägigen Position des Titels „Aktiva“ reklassifiziert werden, je nachdem, wer die Wertpapiere ausgibt, auf welche Währung sie lauten und ob sie bis zur Fälligkeit gehalten werden. Darüber hinaus sollten alle Finanzinstrumente, die Teil eines zweckgebundenen Portfolios sind, in der Position „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“ erfasst werden.

(3)

Der Beschluss EZB/2006/17 enthält keine besonderen Vorschriften zur Verbuchung von Forward-Zinsswaps, Devisenfutures und Aktienfutures. Diese Instrumente werden auf den Finanzmärkten zunehmend eingesetzt und können für die Verwaltung der Währungsreserven der EZB relevant sein. Forward-Zinsswaps sollten wie „plain vanilla“-Zinsswaps verbucht werden, und Devisen- und Aktienfutures sollten wie Zinsfutures verbucht werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS GEFASST:

Artikel 1

Änderungen

Der Beschluss EZB/2006/17 wird wie folgt geändert:

1.

Artikel 8 wird wie folgt geändert:

a)

Absatz 2 erhält folgende Fassung:

„(2)   Die Neubewertung von Gold, Fremdwährungsinstrumenten, Wertpapieren ausgenommen Wertpapiere, die als bis zur Fälligkeit gehaltene Wertpapiere klassifiziert werden und nicht marktgängige Wertpapiere, und von Finanzinstrumenten, jeweils einschließlich außerbilanziell erfasster Positionen, wird zum Jahresende zu Marktmittelkursen und -preisen vorgenommen.“

b)

Der folgende Absatz 4 wird angefügt:

„(4)   Wertpapiere, die als bis zur Fälligkeit gehaltene Wertpapiere klassifiziert werden, und nicht marktgängige Wertpapiere werden zu den amortisierten Anschaffungskosten bewertet und unterliegen der Wertminderung.“

2.

Artikel 10 erhält die folgende Fassung:

„Artikel 10

Marktgängige Aktieninstrumente

Marktgängige Aktieninstrumente werden in Übereinstimmung mit Artikel 9 der Leitlinie EZB/2006/16 verbucht.“

3.

Artikel 16 erhält die folgende Fassung:

„Artikel 16

Futures

Futures werden in Übereinstimmung mit Artikel 16 der Leitlinie EZB/2006/16 verbucht.“

4.

Artikel 17 wird der folgende Satz angefügt:

„Im Fall von Forward-Zinsswaps beginnt die Amortisierung am Tag der Wertstellung der Transaktion.“

5.

Die Anhänge I und III des Beschlusses EZB/2006/17 werden nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Schlussbestimmung

Dieser Beschluss tritt am 31. Dezember 2008 in Kraft.

Geschehen zu Frankfurt am Main am 11. Dezember 2008.

Der Präsident der EZB

Jean-Claude TRICHET


(1)  ABl. L 348 vom 11.12.2006, S. 38.


ANHANG

Die Anhänge I und III des Beschlusses EZB/2006/17 werden wie folgt geändert:

1.

Die Tabelle mit der Überschrift „Aktiva“ in Anhang I erhält die folgende Fassung:

„AKTIVA

Bilanzposition

Inhalt der Bilanzposition

Bewertungsprinzip

Aktiva

1

Gold und Goldforderungen

Physisches Gold, d. h. Barren, Münzen auf Lager oder auf dem Transportweg zwischen Lagern; nicht physisch vorhandenes Gold wie beispielsweise Goldsichtkonten, Termineinlagen und Goldforderungen aus folgenden Transaktionen: i) Goldleihe, Upgrading- oder Downgrading-Transaktionen und ii) nicht taggleich abgewickelte Goldlagerstellen- und Goldgehaltswaps

Marktwert

2

Forderungen in Fremdwährung an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets

Forderungen an Geschäftspartner mit Sitz außerhalb des Euro-Währungsgebiets, einschließlich internationaler und supranationaler Institutionen und nicht zum Euro-Währungsgebiet gehörender Zentralbanken, in Fremdwährung

 

2.1

Forderungen an den Internationalen Währungsfonds (IWF)

a)

Ziehungsrechte in der Reservetranche (netto)

Nationale Quote abzüglich des Euro-Guthabens des IWF. Das IWF-Konto Nr. 2 — Euro-Konto für Verwaltungsaufwand — kann in diese Position eingestellt bzw. unter der Position ‚Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets‘ gebucht werden.

a)

Ziehungsrechte in der Reservetranche (netto)

Nennwert, Umrechnung zum aktuellen Währungskurs

b)

Sonderziehungsrechte

Bestände an Sonderziehungsrechten (brutto)

b)

Sonderziehungsrechte

Nennwert, Umrechnung zum aktuellen Währungskurs

c)

Sonstige Forderungen

Kredite aufgrund der Allgemeinen Kreditvereinbarungen, Kredite im Rahmen von Sonderfazilitäten, Einlagen im Rahmen der Armutsbekämpfung und Wachstumsfazilität

c)

Sonstige Forderungen

Nennwert, Umrechnung zum aktuellen Währungskurs

2.2

Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen, Auslandskredite und sonstige ausländische Vermögenswerte

a)

Guthaben bei Banken außerhalb des Euro-Währungsgebiets außer Guthaben der Aktivposition ‚Sonstige finanzielle Vermögenswerte‘

Girokonten, Festgeldanlagen, Tagesgeld, Reverse-Repo-Geschäfte

a)

Guthaben bei Banken außerhalb des Euro-Währungsgebiets

Nennwert, Umrechnung zum aktuellen Währungskurs

(b)

Wertpapieranlagen außerhalb des Euro-Währungsgebiets außer Wertpapieranlagen der Aktivposition ‚Sonstige finanzielle Vermögenswerte‘

Anleihen und Schuldverschreibungen, Schatzwechsel, Nullkuponanleihen, Geldmarktpapiere, als Teil der Währungsreserven bewertete Aktieninstrumente (jeweils begeben von Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets)

b)i)

Marktgängige Wertpapiere außer bis zur Fälligkeit gehaltenen Wertpapieren

Marktpreis und Umrechnung zum aktuellen Währungskurs

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert

b)ii)

Marktgängige Wertpapiere, die als bis zur Fälligkeit gehaltene Wertpapiere klassifiziert werden

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung und aktuellem Währungskurs.

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

b)iii)

Nicht marktgängige Wertpapiere

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung und aktuellem Währungskurs

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

b)iv)

Marktgängige Aktieninstrumente

Marktpreis und Umrechnung zum aktuellen Währungskurs

c)

Auslandskredite (Einlagen) an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets außer Auslandskrediten (Einlagen) der Aktivposition ‚Sonstige finanzielle Vermögenswerte‘

c)

Auslandskredite

Einlagen zum Nennwert, umgerechnet zum aktuellen Währungskurs

d)

Sonstige ausländische Vermögenswerte

Banknoten und Münzen von Ländern außerhalb des Euro-Währungsgebiets

d)

Sonstige ausländische Vermögenswerte

Nennwert, Umrechnung zum aktuellen Währungskurs

3

Forderungen in Fremdwährung an Ansässige im Euro-Währungsgebiet

a)

Wertpapieranlagen innerhalb des Euro-Währungsgebiets außer Wertpapieranlagen der Aktivposition ‚‚Sonstige finanzielle Vermögenswerte‘

Anleihen und Schuldverschreibungen, Schatzwechsel, Nullkuponanleihen, Geldmarktpapiere, als Teil der Währungsreserven bewertete Aktieninstrumente (jeweils begeben von Ansässigen des Euro-Währungsgebiets)

a)i)

Marktgängige Wertpapiere außer bis zur Fälligkeit gehaltenen Wertpapieren

Marktpreis und Umrechnung zum aktuellen Währungskurs

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisie

a)ii)

Marktgängige Wertpapiere, die als bis zur Fälligkeit gehaltene Wertpapiere klassifiziert werden

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung und aktuellem Währungskurs.

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

a)iii)

Nicht marktgängige Wertpapiere

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung und aktuellem Währungskurs

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert

a)iv)

Marktgängige Aktieninstrumente

Marktpreis und Umrechnung zum aktuellen Währungskurs

b)

Sonstige Forderungen an Ansässige des Euro-Währungsgebiets außer Forderungen der Aktivposition ‚Sonstige finanzielle Vermögenswerte‘

Kredite, Einlagen, Reverse-Repo-Geschäfte, Sonstiges

b)

Sonstige Forderungen

Einlagen und sonstige Kredite zum Nennwert, umgerechnet zum aktuellen Währungskurs

4

Forderungen in Euro an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets

 

 

4.1

Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen und Kredite

a)

Guthaben bei Banken außerhalb des Euro-Währungsgebiets außer Guthaben der Aktivposition ‚Sonstige finanzielle Vermögenswerte‘

Girokonten, Festgeldanlagen, Tagesgeld, Reverse-Repo-Geschäfte in Verbindung mit der Verwaltung von Wertpapieren in Euro

a)

Guthaben bei Banken außerhalb des Euro-Währungsgebiets

Nennwert

b)

Wertpapieranlagen außerhalb des Euro-Währungsgebiets außer Wertpapieranlagen der Aktivposition ‚Sonstige finanzielle Vermögenswerte‘

Aktieninstrumente, Anleihen und Schuldverschreibungen, Schatzwechsel, Nullkuponanleihen, Geldmarktpapiere (jeweils begeben von Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets)

b)i)

Marktgängige Wertpapiere außer bis zur Fälligkeit gehaltenen Wertpapieren

Marktpreis Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

b)ii)

Marktgängige Wertpapiere, die als bis zur Fälligkeit gehaltene Wertpapiere klassifiziert werden

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung.

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

b)iii)

Nicht marktgängige Wertpapiere

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung.

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

b)iv)

Marktgängige Aktieninstrumente

Marktpreis

c)

Kredite an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets außer Krediten der Aktivposition ‚Sonstige finanzielle Vermögenswerte‘

c)

Kredite außerhalb des Euro-Währungsgebiets

Einlagen zum Nennwert

d)

Wertpapiere, die von Einrichtungen außerhalb des Euro-Währungsgebiets begeben wurden, außer Wertpapieren der Aktivposition ‚Sonstige finanzielle Vermögenswerte‘

Von supranationalen oder internationalen Organisationen (z. B. der Europäischen Investitionsbank) begebene Wertpapiere, unabhängig von deren Sitz

d)i)

Marktgängige Wertpapiere außer bis zur Fälligkeit gehaltenen Wertpapieren

Marktpreis

Agio-/Disagiobeträge werden amortisiert.

d)ii)

Marktgängige Wertpapiere, die als bis zur Fälligkeit gehaltene Wertpapiere klassifiziert werden

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung.

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

d)iii)

Nicht marktgängige Wertpapiere

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung.

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

4.2

Forderungen aus der Kreditfazilität im Rahmen des WKM II

Kreditgewährung zu den Bedingungen des Wechselkursmechanismus II (WKM II)

Nennwert

5

Forderungen in Euro aus geldpolitischen Operationen an Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet

Positionen 5.1 bis 5.5: geldpolitische Geschäfte, wie im Anhang I der Leitlinie EZB/2000/7 vom 31. August 2000 über geldpolitische Instrumente und Verfahren des Eurosystems (1) beschrieben

 

5.1

Hauptrefinanzierungsgeschäfte

Reguläre befristete Transaktionen zur Bereitstellung von Liquidität mit wöchentlicher Frequenz und einer Regellaufzeit von einer Woche

Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten

5.2

Längerfristige Refinanzierungsgeschäfte

Reguläre befristete Transaktionen zur Bereitstellung von Liquidität mit monatlicher Frequenz und einer Regellaufzeit von drei Monaten

Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten

5.3

Feinsteuerungsoperationen in Form von befristeten Transaktionen

Befristete Transaktionen, ausgeführt als Ad-hoc-Geschäfte zu Feinsteuerungszwecken

Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten

5.4

Strukturelle Operationen in Form von befristeten Transaktionen

Befristete Transaktionen zur Anpassung der strukturellen Position des Eurosystems gegenüber dem Finanzsektor

Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten

5.5

Spitzenrefinanzierungsfazilität

Bereitstellung von Liquidität über Nacht zu vorgegebenem Zinssatz gegen Beleihung refinanzierungsfähiger Vermögenswerte (ständige Fazilität)

Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten

5.6

Forderungen aus Margenausgleich

Aufstockung von Krediten an Kreditinstitute, die sich aus Wertsteigerungen der zur Besicherung von Refinanzierungsgeschäften hinterlegten Vermögenswerte ergibt

Nennwert oder Anschaffungskosten

6.

Sonstige Forderungen in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro-WährungsgebietAnschaffungskosten

Girokonten, Festgeldanlagen, Tagesgeld, Reverse-Repo-Geschäfte im Rahmen der Verwaltung der unter der Aktivposition ‚Wertpapiere in Euro von Ansässigen im Euro-Währungsgebiet‘ eingestellten Wertpapierportfolios, einschließlich Geschäften, die aus der Konversion alter Währungsreserven des Euro-Währungsgebiets resultieren, und sonstige Forderungen. Korrespondenzkonten bei Kreditinstituten außerhalb des Euro-Währungsgebiets. Sonstige Forderungen und Geschäfte, die nicht im Zusammenhang mit geldpolitischen Operationen des Eurosystems stehen

Nennwert oder Anschaffungskosten

7

Wertpapiere in Euro von Ansässigen im Euro-Währungsgebiet

Wertpapiere außer Wertpapieren der Aktivposition ‚Sonstige finanzielle Vermögenswerte‘: Aktieninstrumente, Anleihen und Schuldverschreibungen, Schatzwechsel, Nullkuponanleihen, Geldmarktpapiere in Euro (einschließlich vor Beginn der WWU begebener staatlicher Wertpapiere); für Feinsteuerungsmaßnahmen erworbene Schuldverschreibungen der EZB

i)

Marktgängige Wertpapiere außer bis zur Fälligkeit gehaltenen Wertpapieren

Marktpreis

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

ii)

Marktgängige Wertpapiere, die als bis zur Fälligkeit gehaltene Wertpapiere klassifiziert werden

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung.

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

iii)

Nicht marktgängige Wertpapiere

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung.

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

iv)

Marktgängige Aktieninstrumente

Marktpreis

8

Forderungen in Euro gegen öffentliche Haushalte

Vor Beginn der WWU begründete Forderungen gegen den öffentlichen Sektor (nicht marktgängige Wertpapiere, Kredite)

Einlagen/Kredite zum Nennwert, nicht marktgängige Wertpapiere zu Anschaffungskosten

9

Intra-Eurosystem-Forderungen

 

 

9.1

Forderungen aus Schuldverschreibungen zur Deckung der Emission von EZB-Schuldverschreibungen

Nur EZB-Bilanzposition

Von NZBen auf Basis der Back-to-back-Vereinbarung begebene Schuldverschreibungen in Zusammenhang mit EZB-Schuldverschreibungen

Nennwert

9.2

Forderungen im Zusammenhang mit der Verteilung des Euro-Banknotenumlaufs innerhalb des Eurosystem

Forderungen im Zusammenhang mit der Ausgabe von Banknoten durch die EZB gemäß dem Beschluss EZB/2001/15 vom 6. Dezember 2001 über die Ausgabe von Euro-Banknoten (2)

Nennwert

9.3

Sonstige Forderungen innerhalb des Eurosystems (netto)

Nettoposition der folgenden Unterpositionen:

 

a)

Nettoforderungen aus Guthaben von TARGET2-Konten und Korrespondenzkonten von NZBen, d. h. Saldo aus Forderungen und Verbindlichkeiten — vgl. Passivposition ‚Sonstige Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten (netto)‘

a)

Nennwert

b)

Sonstige Intra-Eurosystem-Forderungen, einschließlich Gewinnvorauszahlungen aus EZB-Seigniorage-Einkünften an die NZBen

b)

Nennwert

10

Schwebende Verrechnungen

Forderungen aus Zahlungsvorgängen, die in der Bank in Abwicklung befindlich sind (insbesondere aus Scheckeinzug)

Nennwert

11

Sonstige Vermögenswerte

 

 

11.1

Scheidemünzen des Euro-Währungsgebiets

Euro-Münzen

Nennwert

11.2

Sachanlagen und immaterielles Anlagevermögen

Grundstücke und Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung, einschließlich EDV-Ausstattung, Software

Anschaffungskosten abzüglich Abschreibung

Abschreibung ist die systematische Zuweisung des Abschreibungsvolumens eines Vermögenswerts im Lauf seiner Nutzungsdauer. Die Nutzungsdauer ist der Zeitraum, während dessen ein Anlagevermögenswert dem Wirtschaftssubjekt voraussichtlich zur Nutzung zur Verfügung steht. Die Nutzungsdauer einzelner wesentlicher Anlagevermögenswerte kann systematisch überprüft werden, falls die Voraussagen von früheren Schätzungen abweichen. Größere Vermögenswerte können aus Bestandteilen mit unterschiedlicher Nutzungsdauer bestehen. Die Nutzungsdauer dieser Bestandteile sollte einzeln bewertet werden.

Die Kosten des immateriellen Anlagevermögens beinhalten den Anschaffungspreis des immateriellen Anlagevermögenswerts. Sonstige unmittelbare oder mittelbare Kosten sind aufwandswirksam zu erfassen.

Aktivierungsuntergrenze: Geringwertige Anlagegüter sind im Jahr der Anschaffung oder Herstellung abzuschreiben, wenn die Anschaffungs-/Herstellungskosten, vermindert um den darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut unter 10 000 EUR liegen

11.3

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

Anteile und Beteiligungen an Tochtergesellschaften; aus strategischen/politischen Gründen gehaltene Aktien

Wertpapiere, einschließlich Aktien, und sonstige Finanzinstrumente und Guthaben, einschließlich Termineinlagen und Girokonten, die in einem zweckgebundenen Portfolio gehalten werden

Reverse-Repo-Geschäfte mit Kreditinstituten im Rahmen der Verwaltung der in dieser Position eingestellten Wertpapierportfolios

a)

Marktgängige Aktieninstrumente

Marktpreis

b)

Beteiligungen und nicht marktgängige Aktien und sonstige als dauerhafte Anlagen gehaltene Aktieninstrumente

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung.

c)

Beteiligungen oder wesentliche Anteile an Tochtergesellschaften

Substanzwert

d)

Marktgängige Wertpapiere außer bis zur Fälligkeit gehaltenen Wertpapieren

Marktpreis

Agio-/Disagiobeträge werden amortisiert.

e)

Marktgängige Wertpapiere, die als bis zur Fälligkeit gehaltene Wertpapiere klassifiziert oder als dauerhafte Anlage gehalten werden

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung.

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

f)

Nicht marktgängige Wertpapiere

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung.

g)

Bankguthaben und Kredite

Nennwert, umgerechnet zum aktuellen Währungskurs, soweit die Guthaben/Einlagen auf Fremdwährungen lauten

11.4

Neubewertungsposten aus außerbilanziellen Geschäften

Bewertungsergebnisse aus Devisentermingeschäften, Devisenswaps, Zinsswaps, Terminsatz-Vereinbarungen, Wertpapiertermingeschäften, Devisenkassageschäften vom Abschluss- bis zum Erfüllungstag

Nettoposition zwischen Termin und Kassa, umgerechnet zum aktuellen Währungskurs

11.5

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Antizipative und transitorische Rechnungsabgrenzungsposten: noch nicht fällige Einnahmen, die der Berichtsperiode als Ertrag zuzurechnen sind; Vorauszahlungen, gezahlte Stückzinsen (d. h. Anspruch auf aufgelaufene Zinsen, der mit einem Wertpapier erworben wird)

Nennwert, zum aktuellen Währungskurs umgerechnet

11.6

Sonstiges

a)

Vorschüsse, Darlehen, andere geringfügige Positionen. Treuhandforderungen.

a)

Nennwert oder Anschaffungskosten

b)

Anlagen aus Goldeinlagen von Kunden

b)

Marktwert

c)

Nettovermögen einer Pensionskasse

c)

Gemäß Artikel 22 Absatz 3

12

Bilanzverlust

 

Nennwert

2.

In Anhang III wird in der ersten Tabellenspalte die Unterposition 2.3 „Zuführung zu/Auflösung von Rückstellungen für allgemeine Währungs- und Preisrisiken“ durch „Zuführung zu/Auflösung von Rückstellungen für allgemeine Währungs-, Zins- und Goldpreisrisiken“ ersetzt.


(1)  ABl. L 310 vom 11.12.2000, S. 1.

(2)  ABl. L 337 vom 20.12.2001, S. 52.“


nach oben