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Dokument 32009D0025(01)

2010/14/: Beschluss der Europäischen Zentralbank vom 10. Dezember 2009 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2010 (EZB/2009/25)

ABl. L 7 vom 12.1.2010, S. 21–21 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Rechtlicher Status des Dokuments In Kraft: Dieser Rechtsakt wurde geändert. Aktuelle konsolidierte Fassung: 29/12/2010

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2010/14(1)/oj

12.1.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 7/21


BESCHLUSS DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK

vom 10. Dezember 2009

über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2010

(EZB/2009/25)

(2010/14/EU)

DER EZB-RAT —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 128 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat seit dem 1. Januar 1999 das ausschließliche Recht, den Umfang der Ausgabe von Münzen durch die Mitgliedstaaten, die den Euro eingeführt haben (nachfolgend als die „teilnehmenden Mitgliedstaaten“ bezeichnet), zu genehmigen.

(2)

Die teilnehmenden Mitgliedstaaten haben der EZB ihre Schätzungen hinsichtlich des Umfangs der Ausgabe von Euro-Münzen im Jahr 2010 zur Genehmigung vorgelegt, ergänzt durch Erläuterungen zur verwendeten Prognosenmethodik —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS GEFASST:

Artikel 1

Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Euro-Münzen im Jahr 2010

Die EZB genehmigt hiermit den Umfang der Ausgabe von Euro-Münzen durch die teilnehmenden Mitgliedstaaten im Jahr 2010 wie in der folgenden Tabelle aufgeführt:

(in Mio. EUR)

 

Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Münzen und Ausgabe von (nicht für den Umlauf bestimmten) Sammlermünzen im Jahr 2009

Belgien

105,2

Deutschland

668,0

Irland

43,0

Griechenland

55,0

Spanien

210,0

Frankreich

290,0

Italien

283,0

Zypern

18,1

Luxemburg

40,0

Malta

10,5

Niederlande

54,0

Österreich

306,0

Portugal

50,0

Slowenien

30,0

Slowakei

62,0

Finnland

60,0

Artikel 2

Schlussbestimmung

Dieser Beschluss ist an die teilnehmenden Mitgliedstaaten gerichtet.

Geschehen zu Frankfurt am Main am 10. Dezember 2009.

Der Präsident der EZB

Jean-Claude TRICHET


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