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Dokument 32009D0025(01)
2010/14/: Decision of the European Central Bank of 10 December 2009 on the approval of the volume of coin issuance in 2010 (ECB/2009/25)
2010/14/: Beschluss der Europäischen Zentralbank vom 10. Dezember 2009 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2010 (EZB/2009/25)
2010/14/: Beschluss der Europäischen Zentralbank vom 10. Dezember 2009 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2010 (EZB/2009/25)
ABl. L 7 vom 12.1.2010, S. 21–21
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In Kraft: Dieser Rechtsakt wurde geändert. Aktuelle konsolidierte Fassung: 29/12/2010
12.1.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 7/21 |
BESCHLUSS DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK
vom 10. Dezember 2009
über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2010
(EZB/2009/25)
(2010/14/EU)
DER EZB-RAT —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 128 Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat seit dem 1. Januar 1999 das ausschließliche Recht, den Umfang der Ausgabe von Münzen durch die Mitgliedstaaten, die den Euro eingeführt haben (nachfolgend als die „teilnehmenden Mitgliedstaaten“ bezeichnet), zu genehmigen. |
(2) |
Die teilnehmenden Mitgliedstaaten haben der EZB ihre Schätzungen hinsichtlich des Umfangs der Ausgabe von Euro-Münzen im Jahr 2010 zur Genehmigung vorgelegt, ergänzt durch Erläuterungen zur verwendeten Prognosenmethodik — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS GEFASST:
Artikel 1
Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Euro-Münzen im Jahr 2010
Die EZB genehmigt hiermit den Umfang der Ausgabe von Euro-Münzen durch die teilnehmenden Mitgliedstaaten im Jahr 2010 wie in der folgenden Tabelle aufgeführt:
(in Mio. EUR) |
|
|
Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Münzen und Ausgabe von (nicht für den Umlauf bestimmten) Sammlermünzen im Jahr 2009 |
Belgien |
105,2 |
Deutschland |
668,0 |
Irland |
43,0 |
Griechenland |
55,0 |
Spanien |
210,0 |
Frankreich |
290,0 |
Italien |
283,0 |
Zypern |
18,1 |
Luxemburg |
40,0 |
Malta |
10,5 |
Niederlande |
54,0 |
Österreich |
306,0 |
Portugal |
50,0 |
Slowenien |
30,0 |
Slowakei |
62,0 |
Finnland |
60,0 |
Artikel 2
Schlussbestimmung
Dieser Beschluss ist an die teilnehmenden Mitgliedstaaten gerichtet.
Geschehen zu Frankfurt am Main am 10. Dezember 2009.
Der Präsident der EZB
Jean-Claude TRICHET