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Dokument 32001D0224(01)

Beschluss des Rates der Europäischen Zentralbank vom 19. Juni 1998 über die Benennung und die Mandatsdauer der externen Rechnungsprüfer der Europäischen Zentralbank (EZB/1998/NP1)

ABl. L 55 vom 24.2.2001, S. 75–75 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (CS, ET, LV, LT, HU, MT, PL, SK, SL)

Rechtlicher Status des Dokuments In Kraft

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2001/224(1)/oj

32001D0224(01)

Beschluss des Rates der Europäischen Zentralbank vom 19. Juni 1998 über die Benennung und die Mandatsdauer der externen Rechnungsprüfer der Europäischen Zentralbank (EZB/1998/NP1)

Amtsblatt Nr. L 055 vom 24/02/2001 S. 0075 - 0075


BESCHLUSS DES RATES DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK

vom 19. Juni 1998

über die Benennung und die Mandatsdauer der externen Rechnungsprüfer der Europäischen Zentralbank

(EZB/1998/NP1)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK (nachfolgend als "EZB-Rat" bezeichnet) -

gestützt auf die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf Artikel 27.1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Jahresabschlüsse der Europäischen Zentralbank (nachfolgend als "EZB" bezeichnet) und der nationalen Zentralbanken werden von unabhängigen externen Rechnungsprüfern geprüft, die vom EZB-Rat empfohlen und vom Rat der Europäischen Union anerkannt werden.

(2) Der Rat des Europäischen Währungsinstituts stimmt damit überein, Coopers & Lybrand als externe Rechnungsprüfer der EZB für ein Mandat von fünf Jahren mit einer Beendigungsmöglichkeit nach zwei Jahren zu empfehlen -

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS GEFASST:

Artikel 1

Coopers & Lybrand werden dem Rat der Europäischen Union als externe Rechnungsprüfer der EZB empfohlen.

Artikel 2

Die externen Rechnungsprüfer der EZB erhalten ein Mandat von fünf Jahren mit einer Beendigungsmöglichkeit nach zwei Jahren.

Geschehen zu Frankfurt am Main am 19. Juni 1998.

Im Auftrag des EZB-Rats

Der Präsident

Willem F. Duisenberg

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