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Dieses Dokument ist ein Auszug aus dem EUR-Lex-Portal.

Dokument 52018AB0014

    Stellungnahme des EZB-Rates vom 7. März 2018 zu einer Empfehlung des Rates zur Ernennung des Vizepräsidenten der Europäischen Zentralbank (CON/2018/14)

    ABl. C 93 vom 12.3.2018, S. 2–2 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    12.3.2018   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 93/2


    STELLUNGNAHME DES EZB-RATES

    vom 7. März 2018

    zu einer Empfehlung des Rates zur Ernennung des Vizepräsidenten der Europäischen Zentralbank

    (CON/2018/14)

    (2018/C 93/02)

    Einleitung und Rechtsgrundlage

    Am 23. Februar 2018 wurde die Europäische Zentralbank (EZB) vom Präsidenten des Europäischen Rates um Stellungnahme zu einer Empfehlung des Rates vom 20. Februar 2018 (1) zur Ernennung des Vizepräsidenten der Europäischen Zentralbank ersucht.

    Die Zuständigkeit des EZB-Rates zur Abgabe einer Stellungnahme beruht auf Artikel 283 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.

    Allgemeine Anmerkungen

    1.

    Die Empfehlung des Rates, die dem Europäischen Rat übermittelt wurde und zu der das Europäische Parlament und der EZB-Rat angehört werden, sieht die Ernennung von Luis DE GUINDOS JURADO zum Vizepräsidenten der EZB für eine Amtszeit von acht Jahren mit Wirkung zum 1. Juni 2018 vor.

    2.

    Der EZB-Rat ist der Ansicht, dass der vorgeschlagene Kandidat eine in Währungs- oder Bankfragen anerkannte und erfahrene Persönlichkeit im Sinne von Artikel 283 Absatz 2 des Vertrags ist.

    3.

    Der EZB-Rat hat keine Einwände gegen die Empfehlung des Rates zur Ernennung von Luis DE GUINDOS JURADO zum Vizepräsidenten der EZB.

    Geschehen zu Frankfurt am Main am 7. März 2018.

    Der Präsident der EZB

    Mario DRAGHI


    (1)  ABl. C 67 vom 22.2.2018, S. 1.


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