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Dokument 32017D0041
Decision (EU) 2017/2444 of the European Central Bank of 8 December 2017 amending Decision (EU) 2015/2332 on the procedural framework for the approval of the volume of euro coin issuance (ECB/2017/41)
Beschluss (EU) 2017/2444 der Europäischen Zentralbank vom 8. Dezember 2017 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2015/2332 über einen Verfahrensrahmen für die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Euro-Münzen (EZB/2017/41)
Beschluss (EU) 2017/2444 der Europäischen Zentralbank vom 8. Dezember 2017 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2015/2332 über einen Verfahrensrahmen für die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Euro-Münzen (EZB/2017/41)
ABl. L 344 vom 23.12.2017, S. 63–64
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In Kraft
23.12.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 344/63 |
BESCHLUSS (EU) 2017/2444 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK
vom 8. Dezember 2017
zur Änderung des Beschlusses (EU) 2015/2332 über einen Verfahrensrahmen für die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Euro-Münzen (EZB/2017/41)
DER EZB-RAT —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf den Artikel 128 Absatz 2,
gestützt auf die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf Artikel 12.1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Beschluss (EU) 2015/2332 der Europäischen Zentralbank (EZB/2015/43) (1) legt die Vorschriften über einen Verfahrensrahmen für die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen fest. |
(2) |
Der EZB-Rat ist der Auffassung, dass die Befugnis, Beschlüsse zu den von den Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, jährlichen und auf Ad-hoc-Basis gestellten Anträgen auf Genehmigung des Umfangs der Münzausgabe zu erlassen, auf das Direktorium übertragen werden sollte, sofern keine Änderung des beantragten Umfangs der Münzausgabe vorzunehmen ist. |
(3) |
Ist das Direktorium der Auffassung, dass der von einem oder mehreren Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, beantragte Umfang der Münzausgabe zu ändern ist, so sollte das Direktorium dem EZB-Rat einen die notwendigen Änderungen begründenden Vorschlag übermitteln. Der EZB-Rat sollte für die Verabschiedung eines Beschlusses zuständig bleiben. |
(4) |
Der Beschluss (EU) 2015/2332 (EZB/2015/43) sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS GEFASST:
Artikel 1
Änderungen
Der Beschluss (EU) 2015/2332 (EZB/2015/43) wird wie folgt geändert:
1. |
Artikel 2 wird wie folgt geändert:
|
2. |
Artikel 3 wird wie folgt geändert:
|
Artikel 2
Wirksamwerden
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Mitteilung an die Adressaten wirksam.
Er gilt ab dem 1. Januar 2018.
Artikel 3
Adressaten
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets gerichtet.
Geschehen zu Frankfurt am Main am 8. Dezember 2017.
Für den EZB-Rat
Der Präsident der EZB
Mario DRAGHI
(1) Beschluss (EU) 2015/2332 der Europäischen Zentralbank vom 4. Dezember 2015 über einen Verfahrensrahmen für die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Euro-Münzen (EZB/2015/43) (ABl. L 328 vom 12.12.2015, S. 123).