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Dokument 52012AB0056

Stellungnahme des Ezb-Rates vom 18. Juli 2012 zu einer Empfehlung des Rates zur Ernennung eines Mitglieds des Direktoriums der Europäischen Zentralbank (CON/2012/56)

ABl. C 218 vom 24.7.2012, S. 3–3 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

24.7.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 218/3


STELLUNGNAHME DES EZB-RATES

vom 18. Juli 2012

zu einer Empfehlung des Rates zur Ernennung eines Mitglieds des Direktoriums der Europäischen Zentralbank

(CON/2012/56)

2012/C 218/04

Einleitung und Rechtsgrundlage

Am 16. Juli 2012 wurde die Europäische Zentralbank (EZB) vom Präsidenten des Europäischen Rates um Stellungnahme zu der Empfehlung des Rates vom 10. Juli 2012 (1) zur Ernennung eines Mitglieds des Direktoriums der Europäischen Zentralbank ersucht.

Die Zuständigkeit des EZB-Rates zur Abgabe einer Stellungnahme beruht auf Artikel 283 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.

Allgemeine Anmerkungen

1.

Die Empfehlung des Rates, die dem Europäischen Rat übermittelt wurde und zu der das Europäische Parlament und der EZB-Rat angehört werden, empfiehlt, Yves MERSCH als Mitglied des Direktoriums der EZB für eine Amtszeit von acht Jahren zu ernennen.

2.

Der EZB-Rat ist der Ansicht, dass der vorgeschlagene Kandidat eine in Währungs- oder Bankfragen anerkannte und erfahrene Persönlichkeit im Sinne von Artikel 283 Absatz 2 des Vertrags ist.

3.

Der EZB-Rat hat keine Einwände gegen die Empfehlung des Rates zur Ernennung von Yves MERSCH als Mitglied des Direktoriums der EZB.

Geschehen zu Frankfurt am Main am 18. Juli 2012.

Der Präsident der EZB

Mario DRAGHI


(1)  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.


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