EUR-Lex Der Zugang zum EU-Recht

Zurück zur EUR-Lex-Startseite

Dieses Dokument ist ein Auszug aus dem EUR-Lex-Portal.

Dokument 52010AB0052

Stellungnahme der Europäischen Zentralbank vom 5. Juli 2010 zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 974/98 im Hinblick auf die Einführung des Euro in Estland und zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2866/98 im Hinblick auf den Umrechnungskurs gegenüber dem Euro für Estland (CON/2010/52)

ABl. C 190 vom 14.7.2010, S. 1–1 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

14.7.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 190/1


STELLUNGNAHME DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK

vom 5. Juli 2010

zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 974/98 im Hinblick auf die Einführung des Euro in Estland und zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2866/98 im Hinblick auf den Umrechnungskurs gegenüber dem Euro für Estland

(CON/2010/52)

2010/C 190/01

Einleitung und Rechtsgrundlage

Am 26. Mai 2010 wurde die Europäische Zentralbank (EZB) vom Rat der Europäischen Union um Stellungnahme zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 974/98 im Hinblick auf die Einführung des Euro in Estland (1) ersucht. Am 30. Juni 2010 wurde die EZB vom Rat der Europäischen Union um Stellungnahme zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2866/98 im Hinblick auf den Umrechnungskurs gegenüber dem Euro für Estland (2) ersucht.

Die Zuständigkeit der EZB zur Abgabe einer Stellungnahme beruht auf Artikel 140 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Diese Stellungnahme wurde gemäß Artikel 17.5 Satz 1 der Geschäftsordnung der Europäischen Zentralbank vom EZB-Rat verabschiedet.

Anmerkungen

1.

Die vorgeschlagenen Verordnungen ermöglichen die Einführung des Euro als Währung Estlands im Anschluss an die Aufhebung der Ausnahmeregelung für Estland gemäß dem in Artikel 140 Absatz 2 des EU-Vertrags festgelegten Verfahren.

2.

Die EZB begrüßt die Verordnungsvorschläge.

Geschehen zu Frankfurt am Main am 5. Juli 2010.

Der Präsident der EZB

Jean-Claude TRICHET


(1)  KOM(2010) 240 endg.

(2)  KOM(2010) 341 endg.


nach oben