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Dokument 52013HB0009

Empfehlung der Europäischen Zentralbank vom 19. April 2013 an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Europäischen Zentralbank (EZB/2013/9)

ABl. C 122 vom 27.4.2013, S. 1–1 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

27.4.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 122/1


EMPFEHLUNG DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK

vom 19. April 2013

an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Europäischen Zentralbank

(EZB/2013/9)

2013/C 122/01

DER EZB-RAT —

gestützt auf die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf Artikel 27.1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Jahresabschlüsse der Europäischen Zentralbank (EZB) und der nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, werden von unabhängigen externen Rechnungsprüfern geprüft, die vom EZB-Rat empfohlen und vom Rat der Europäischen Union genehmigt werden.

(2)

Das Mandat der gegenwärtigen externen Rechnungsprüfer der EZB endet nach der Rechnungsprüfung für das Geschäftsjahr 2012. Es ist deshalb erforderlich, externe Rechnungsprüfer ab dem Geschäftsjahr 2013 zu bestellen.

(3)

Die EZB hat die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als externe Rechnungsprüfer für die Geschäftsjahre 2013 bis 2017 ausgewählt —

HAT FOLGENDE EMPFEHLUNG ERLASSEN:

Es wird empfohlen, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als externe Rechnungsprüfer der EZB für die Geschäftsjahre 2013 bis 2017 zu ernennen.

Geschehen zu Frankfurt am Main am 19. April 2013.

Der Präsident der EZB

Mario DRAGHI


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