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Dokument 52013HB0008

Empfehlung der Europäischen Zentralbank vom 17. April 2013 an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Oesterreichischen Nationalbank (EZB/2013/8)

ABl. C 115 vom 23.4.2013, S. 1–1 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

23.4.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 115/1


EMPFEHLUNG DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK

vom 17. April 2013

an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Oesterreichischen Nationalbank

(EZB/2013/8)

2013/C 115/01

DER EZB-RAT —

gestützt auf die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf Artikel 27.1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Jahresabschlüsse der Europäischen Zentralbank (EZB) und der nationalen Zentralbanken werden von unabhängigen externen Rechnungsprüfern geprüft, die vom EZB-Rat empfohlen und vom Rat der Europäischen Union genehmigt werden.

(2)

Nach einer Änderung sieht § 37 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Oesterreichische Nationalbank nun vor, dass die Generalversammlung der Oesterreichischen Nationalbank jährlich einen externen Rechnungsprüfer sowie einen externen Ersatzrechnungsprüfer anstatt zweier externer Rechnungsprüfer und zweier externer Ersatzrechnungsprüfer wählt. Der externe Ersatzrechnungsprüfer wird nur beauftragt, wenn der externe Rechnungsprüfer verhindert ist, die Rechnungsprüfung durchzuführen.

(3)

Das Mandat der externen Rechnungsprüfer und der externen Ersatzrechnungsprüfer der Oesterreichischen Nationalbank endete nach der Rechnungsprüfung für das Geschäftsjahr 2012. Es ist deshalb erforderlich, externe Rechnungsprüfer ab dem Geschäftsjahr 2013 zu bestellen.

(4)

Die Oesterreichische Nationalbank hat für das Geschäftsjahr 2013 die KPMG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs AG als ihre externen Rechnungsprüfer sowie die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH als ihre neuen externen Ersatzrechnungsprüfer ausgewählt.

(5)

Die Mandate der externen Rechnungsprüfer und der externen Ersatzrechnungsprüfer können jährlich verlängert werden; sie dürfen jedoch fünf Jahre nicht überschreiten —

HAT FOLGENDE EMPFEHLUNG ERLASSEN:

1.

Es wird empfohlen, KPMG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs AG als externe Rechnungsprüfer der Oesterreichischen Nationalbank für das Geschäftsjahr 2013 zu bestellen.

2.

Es wird empfohlen, die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH als externe Ersatzrechnungsprüfer der Oesterreichischen Nationalbank für das Geschäftsjahr 2013 zu bestellen.

3.

Die Mandate der externen Rechnungsprüfer und der externen Ersatzrechnungsprüfer können jährlich verlängert werden. Das Mandat sollte in beiden Fällen eine Gesamtlaufzeit von fünf Jahren nicht überschreiten und endet spätestens mit dem Geschäftsjahr 2017.

Geschehen zu Frankfurt am Main am 17. April 2013.

Der Präsident der EZB

Mario DRAGHI


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