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Dokument 52012HB0001

Empfehlung der Europäischen Zentralbank vom 10. Februar 2012 an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Bank von Griechenland (EZB/2012/1)

ABl. C 48 vom 18.2.2012, S. 1–1 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

18.2.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 48/1


EMPFEHLUNG DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK

vom 10. Februar 2012

an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Bank von Griechenland

(EZB/2012/1)

2012/C 48/01

DER EZB-RAT —

gestützt auf die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf Artikel 27.1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Jahresabschlüsse der Europäischen Zentralbank (EZB) und der nationalen Zentralbanken werden von unabhängigen externen Rechnungsprüfern, die vom EZB-Rat empfohlen und vom Rat der Europäischen Union anerkannt werden, geprüft.

(2)

Das Mandat der externen Rechnungsprüfer der Bank von Griechenland endet nach der Rechnungsprüfung für das Geschäftsjahr 2011. Es ist deshalb erforderlich, externe Rechnungsprüfer ab dem Geschäftsjahr 2012 zu bestellen.

(3)

Die Bank von Griechenland hat für die Geschäftsjahre 2012 bis 2016 KPMG Certified Auditors A.E. als ihre externen Rechnungsprüfer ausgewählt —

HAT FOLGENDE EMPFEHLUNG ERLASSEN:

Es wird empfohlen, KPMG Certified Auditors A.E. als externe Rechnungsprüfer der Bank von Griechenland für die Geschäftsjahre 2012 bis 2016 zu bestellen.

Geschehen zu Frankfurt am Main am 10. Februar 2012.

Der Präsident der EZB

Mario DRAGHI


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